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Die Gesamtausgaben der Ergänzungsleistungen an AHV- und IV-Beziehende beliefen sich 2017 auf CHF 4.9 Mrd. und nahmen gegenüber dem Vorjahr um 0.9 Prozent zu. Damit ist das Wachstum deutlich geringer als in den Jahren zuvor, in denen es zwischen 2 und 4 Prozent betragen hatte. Diese Verlangsamung im Wachstum führte das BSV auf eine Gesetzesänderung bei den EL zur IV in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zurück; die Kosten der EL zur IV hatten 2017 im Vergleich zum Vorjahr sogar abgenommen.
Vergleichsweise schwach gewachsen (um 1.3 Prozent anstelle von 3 Prozent im langjährigen Durchschnitt) war zudem die Anzahl EL-Beziehende; 2016 hatte diese bei 318'600 gelegen, 2017 machten 322'800 Personen erfolgreich einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend. Auch hier könne der Rückgang auf die rückläufigen Rentnerzahlen bei den EL zur IV zurückgeführt werden, erklärte das BSV. Zudem seien aber auch das verbesserte Spitex-Angebot und das betreute Wohnen, das kürzere Aufenthalte in Heimen nach sich ziehe, mitverantwortlich für den Rückgang. Stabil zeigte sich hingegen die EL-Quote bei den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern: Seit 2015 lag diese bei 12.5 Prozent. Das BSV betonte in seinem Bericht auch die grosse Dynamik bei den EL, die sich hinter den relativ stabilen Zahlen verberge: 9.1 Prozent des Anfangsbestands der EL-Beziehenden seien im Laufe des Jahres 2017 ausgetreten, 10.4 Prozent des Anfangsbestandes seien hingegen neu hinzugekommen.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2017
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

2017 betrugen die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) CHF 182 Mrd. (2016: 177 Mrd.) und übertrafen damit ihre Ausgaben in der Höhe von CHF 162 Mrd. (2016: 159 Mrd.) um CHF 20 Mrd. Wie im Vorjahr waren zudem die Einnahmen (2017: 3.2%, 2016: 1.3%) stärker angestiegen als die Ausgaben (2017: 1.7%, 2016: 1.1%). Das Gesamtkapital der Sozialversicherungen betrug damit Ende 2017 CHF 998 Mrd. und war somit verglichen mit dem Vorjahr deutlich angewachsen (2016: CHF 922 Mrd.). Die Sozialleistungsquote, die den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP widerspiegelt, kam bei 21.2 Prozent zu liegen.
Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2017

2015 monierte die GPK-SR, dass der Bundesrat bereits 2006 angemahnte Empfehlungen bezüglich Beizug externer Expertise und Beratung nur unzulänglich berücksichtigt habe. Eine eingehende Überprüfung habe zwar gezeigt, dass der Bundesrat Instrumente zur besseren Kontrolle geschaffen habe, dass aber nach wie vor kaum Transparenz vor allem im Bereich von Beratungsmandaten herrsche und dass die Gesamtkosten massiv angestiegen seien.
Mit zwei gleichlautenden, im Juni 2016 eingereichten Motionen nahmen Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (Mo. 16.3489) und Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat (Mo. 16.3399) den Ball auf. Das Wissen in der Bundesverwaltung sei zu sichern – so lautete der Titel der Motionen. Dadurch könne nämlich auf externe Beratung verzichtet werden. Der Bundesrat wird denn in den Vorstössen aufgefordert, externe Beratungsmandate in den kommenden fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren und deren Kosten transparent und nach Departementen auszuweisen. Nicht nur die Kosten hätten nämlich in den letzten Jahren zugenommen – in den Begründungen war von Kosten in der Höhe von CHF 600 Mio. für das Jahr 2006 und CHF 916 Mio. für das Jahr 2014 die Rede –, sondern auch die Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere in den Bereichen Informatik, Kommunikation und politischer Expertise.
In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat die Zahlen. Wenn Vor- und Hilfsleistungen (z.B. Übersetzungen, Revisionen, Kontrollerhebungen), die kein Wissen generierten und entsprechend nicht als Beratung anzusehen seien, subtrahiert würden, dann entsprächen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung laut Staatsrechnung 2015 lediglich noch rund CHF 234 Mio. Dazu gehörten auch externe Studien, die zur Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen nötig seien und die auch deshalb auf dem freien Markt nachgefragt würden, um Arbeitsspitzen in der Verwaltung zu brechen. Eine Reduktion um 8 Prozent würde die Verwaltung vor Probleme stellen.
Während der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2016 mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen verwarf, wurde sie im Nationalrat mehr als ein Jahr später in der Wintersession 2017 angenommen. Die Argumente in der grossen Kammer unterschieden sich auch mehr als ein Jahr später kaum von denen in der kleinen. Die Linke kritisierte die Vorstösse mit dem Argument, dass man nicht Stellen in der Verwaltung einsparen und gleichzeitig mehr Leistung bzw. ein Verbot von Auslagerung fordern könne. Bundesrat Ueli Maurer wies auf das Scheitern des gleichen Vorstosses im Ständerat hin und machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen nicht so hoch seien, wie in den Vorstössen behauptet werde. Zudem könne man nicht alles Wissen internalisieren, sondern müsse auch Frischluftzufuhr via freien Markt sichern. Schliesslich würden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber durch ihre Vorstösse die Kosten mitverursachen. Der magistrale Aufruf verhallte allerdings fast ungehört und die Motion Bigler wurde mit 106 zu 85 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Die geschlossenen FDP-, GLP- und SVP-Fraktionen standen den geschlossenen SP-, GP- und BDP-Fraktionen siegreich gegenüber. Auch die 24 Nein-Stimmen aus der CVP-Fraktion (2 Abweichler) konnten den Vorstoss nicht abwehren. Damit wird sich die kleine Kammer doch noch einmal mit der Materie auseinandersetzen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

In der Wintersession beugte sich der Nationalrat über die vom Büro-NR vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die dabei helfen sollen, mit der Entwicklung der parlamentsinternen Informations- und Dokumentationsangebote Schritt halten zu können. Der Bundesrat hatte in der Zwischenzeit eine Stellungnahme abgegeben und die Vorschläge des Büros erweitert. Unter anderem regte die Regierung an, dass auch die Grundlage für einen gegenseitigen Austausch zwischen Datenbanken der Bundesverwaltung und solchen des Parlaments bzw. der Parlamentsdienste geschaffen werden solle. Balthasar Glättli (gp, ZH) machte als Sprecher des Büros ein konkretes Beispiel: Persönliche Vorstösse, die aufgrund der Zweijahresfrist abgeschrieben werden, müssten in der Verwaltung mühsam von Hand aussortiert werden, da eine Verknüpfung von CURIA VISTA mit Listen aus der Verwaltung heute eigentlich nicht erlaubt sei. Die Vorschläge des Büros wurden mit den entsprechenden Ergänzungen des Bundesrats vom Nationalrat einstimmig mit 182 zu 0 Stimmen (Bundesgesetz über die Bundesversammlung) bzw. 181 zu 0 Stimmen (Verordnung zum Parlamentsgesetz) angenommen. Enthaltungen gab es in beiden Fällen keine.

Informations- und Dokumentationsangebote

Entsprechend dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in der Wintersession 2017 ein Postulat seiner Finanzkommission mit dem Auftrag an den Bundesrat, in einem Bericht den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die EZV zu analysieren. Konkret wurden Antworten auf die Fragen gefordert, welche Auswirkungen das Programm «DaziT» auf die NZE haben werde, welche NZE die EZV vollziehe und mit welchen anderen Stellen sie dafür zusammenarbeite, wie die Kompetenzen der Vollzugsorgane geregelt seien, wie die Kontrolltätigkeit der EZV gesteuert und deren Prioritäten gesetzt würden, ob die Erforderlich- und Wirksamkeit der NZE regelmässig überprüft würden, wie die Leistungserbringung der EZV gegen Gebühr sichergestellt werde und welchen personellen Aufwand der Vollzug der NZE verursache.

Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt? (Po. 17.3361)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Die von der Motion Bigler (fdp, ZH) verlangte Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen stiess in der Wintersession 2017 im Ständerat auf taube Ohren. Die SPK-SR empfahl den Vorstoss mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung. Sie sprach sich insbesondere gegen eine pauschale Reduktion aus, da es Fachgremien gebe, die explizit nicht in die Verwaltung integriert werden dürften – so etwa die Prüfungskommission für Humanmedizin oder die Elektrizitätskommission. Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllten im Gegenteil eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Eine Reduktion würde nicht zwingend zu Einsparungen führen, obwohl die Zahl dieser Gremien freilich auf dem notwendigen Minimum gehalten werden müsse, was periodische Prüfungen nötig mache. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und versenkte den Vorstoss.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Ende Oktober 2017 legte der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats Evaluation von Grossprojekten vor. Aufgrund einer ausführlichen Analyse von IT-Grossprojekten durch das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen war ein Prüfraster entstanden, mit dem sich die Managementkomponenten und die Kontextfaktoren eines Projektes auf ihre Eignung untersuchen lassen. Dieses Prüfraster soll laut Bericht, in Zukunft die instrumentelle Basis für Assessments von IT-Grossprojekten darstellen. Diese Assessments sollen von unabhängigen Projektspezialistinnen und -spezialisten durchgeführt werden, die entsprechende Empfehlungen abgeben sollen. Damit soll in Zukunft verhindert werden, was die Universität St. Gallen in ihrer Analyse moniert hatte, dass nämlich einige Grossprojekte freigegeben worden seien, obschon wichtige Voraussetzungen hinsichtlich Management oder Kontext nicht gegeben gewesen seien. Das neue Raster und die vorgängige Prüfung soll bei Projekten mit einem Gesamtaufwand von mehr als CHF 5 Mio. obligatorisch sein.
Die 17 bisher auf dieser Basis durchgeführten Assessments hätten sich als zwar aufwändig – im Bericht war ein Zeitaufwand von 10 bis 20 Personentagen vermerkt –, aber auch als nützlich und zielführend erwiesen. Sie würden auch nicht als zusätzliche Kontrolle, sondern als strukturierter „Gesundheitscheck“ wahrgenommen.

Evaluation von Grossprojekten

Hermes 5 ist eine Projektführungsmethode, die seit 2013 in der gesamten Verwaltung des Bundes Anwendung findet. Mittels Postulat war der Bundesrat aufgefordert worden, eine Evaluation von Hermes 5 durchzuführen. Der Bericht zu dieser Evaluation wurde Ende Oktober 2017 vorgelegt. Der Bundesrat machte darin klar, dass Hermes lediglich eine Methode sei, die Projektabläufe kläre, nicht aber für einen Projekterfolg sorgen könne. Jedes Projekt sei einmalig und benötige spezifische Fähigkeiten der Projektleitenden. Die Methode für eine Projektabwicklung zu evaluieren sei deshalb schwierig, weil Projekterfolge oder -misserfolge nur schwer dieser Methodik zuzuordnen seien. Freilich zeigten die Assessments einzelner Grossprojekte, dass Hermes konsequent angewendet werde. Die Methode werde aufgrund von Rückmeldungen auch kontinuierlich angepasst und ergänzt. Eine Evaluation von Hermes erachte der Bundesrat deshalb als nicht zielführend. Die Ressourcen seien vielmehr in die Projektassessments zu investieren.

Evaluation von Hermes 5

Der Ständerat lehnte die Motion der FDP-Fraktion zur Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht im Herbst 2017 stillschweigend ab. Die vorberatende SiK-SR hatte die Ablehnung ohne Gegenstimme beantragt, da die Forderungen grösstenteils durch die Umsetzung des Programms DaziT erfüllt würden, welches die grundlegende Umstrukturierung und Modernisierung der EZV zum Ziel hat.

Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht (Mo. 15.3901)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Auch im Ständerat wurde die mit dem Programm DaziT angestrebte Modernisierung und Digitalisierung der EZV durchwegs positiv aufgenommen. Die Präsidentin der FK-SR, Anita Fetz (sp, BS), zeigte sich sogar ausgesprochen begeistert vom Programm und versicherte dem Bundesrat dafür „ein warmes Ja“ vonseiten der Kommission. Die Kantonskammer trat in der Herbstsession 2017 ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein, löste die Ausgabenbremse ohne Gegenstimme und nahm den Bundesbeschluss einstimmig an. Im Zuge dessen wurden zwei Motionen der FDP-Fraktion (10.3949 und 13.4142) sowie zwei weitere der WAK-NR abgeschrieben, da ihre Forderungen als erfüllt angesehen wurden.

Finanzierung des Programms DaziT (Modernisierung und Digitalisierung der EZV)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Auch im Ständerat stiess das Projekt eines Rechenzentrums Campus in Frauenfeld auf keine Opposition. Sowohl die Lösung der Ausgabenbremse als auch die Gesamtabstimmung fanden einstimmige Unterstützung (jeweils 44:0 Stimmen). Finanzminister Ueli Maurer machte darauf aufmerksam, dass die Investitionen in die EDV wohl noch eine Weile ein Dauerbrenner im Parlament bleiben würden. Er wolle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass die EDV-Projekte des Bundes in der Regel sehr stabil seien. Das Ziel sei, dass der Bund im Jahr 2023 nur noch vier Rechenzentren betreibe. Das Rechenzentrum „Fundament“ befinde sich als geschütztes Zentrum der Armee im Alpenraum im Bau, das Rechenzentrum „Primus“ werde in Bern ausgebaut, ein weiteres militärisches Rechenzentrum mit dem Namen „Kastro“ werde mit der Armeebotschaft 2018 zum Beschluss unterbreitet. Das beim anstehenden Geschäft behandelte Rechenzentrum „Campus“, das in Frauenfeld gebaut werden soll, sei mit der Immobilienbotschaft der Armee bereits bewilligt worden. Da es sich um ein Schlüsselprojekt handle, werde das Parlament regelmässig informiert.

Rechenzentrum

Die Informations- und Dokumentationsangebote des Parlaments und der Parlamentsdienste werden dauernd weiterentwickelt. Zu nennen sind dabei etwa die Plattform CURIA VISTA, auf der sämtliche parlamentarische Beratungsgegenstände erfasst werden; ELAN und ELAS, mit denen die Ratsabstimmungen aufgezeichnet werden; die Dokumentation der Ratsdebatten via VERBALIX; Presseschauen, die mittels MEMO erzeugt werden können; eine Zusammenfassung von Fachartikeln via LIBERO oder der Zugang zu E-Papers via SESAME. Diese Angebote dienen Parlamentarierinnen und Parlamentariern als wichtige Informations- und Analysequellen. Die Parlamentsdienste können auf deren Basis Informationen und Dokumentationen für interessierte Nutzerinnen und Nutzer zusammenstellen. Die Kombination und Verknüpfung der einzelnen Angebote untereinander, aber auch mit anderen Datenbanken, eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zu noch stärker ausgebauter Information. So wurde etwa mit CUBE ein neues System entwickelt, mit dem sich quantitative Analysen zur Tätigkeit des Parlaments erstellen lassen; oder mit dem System SOPRANO soll dereinst durch Abgleich von Presseartikeln und Parlamentstätigkeit ein eigentliches politisches Monitoring vorgenommen werden können.
Weil mit den neuen technologischen Entwicklungen einerseits auch schützenswerte Personendaten bedroht sein könnten und die Organe der Bundesversammlung andererseits die Entwicklungen selber mitsteuern können möchten, regte die Verwaltungsdelegation Änderungen im Parlamentsrecht und in der Parlamentsverordnung an. Diese Anregung wurde im November 2016 vom Büro-NR als parlamentarische Initiative formuliert, welcher die Schwesterkommission Anfang Februar 2017 zustimmte.
In einem Bericht legte das Büro-NR im August Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen vor. Auswertungen von Persönlichkeitsprofilen sollen ermöglicht werden. Die Koordinationskonferenz soll zudem die Kompetenz erhalten, Umfang und Empfänger solcher Auswertungen festzulegen und so Entwicklungen zu begleiten und zu steuern.

Informations- und Dokumentationsangebote

In der Sommersession 2017 stiess das Programm DaziT zur Modernisierung und Digitalisierung der EZV im Nationalrat auf breite Zustimmung. Die FK-NR hatte sich mit dem Grossprojekt an zwei Sitzungen eingehend befasst und beantragte dem Rat einstimmig eine Änderung am Bundesbeschluss: Anstatt wie vom Bundesrat vorgesehen soll mit der Genehmigung des Bundesbeschlusses nicht die gesamte erste Kredittranche im Umfang von CHF 194,7 Mio., sondern nur ein erster Teil von CHF 71,7 Mio. durch das Parlament freigegeben werden. Die Freigabe der restlichen CHF 123 Mio. der ersten Tranche soll durch den Vorsteher des EFD erfolgen, wenn definierte Freigabekriterien erfüllt sind und eine unabhängige Drittstelle konsultiert worden ist. Die Tranchen zwei, drei und vier des insgesamt CHF 393 Mio. umfassenden Gesamtkredits sollen wie vom Bundesrat vorgeschlagen gehandhabt werden. Die grosse Kammer stimmte dem Eintreten und dem Lösen der Ausgabenbremse ohne Gegenstimme zu, hiess den Antrag ihrer Finanzkommission stillschweigend gut und nahm den Bundesbeschluss einstimmig an.

Finanzierung des Programms DaziT (Modernisierung und Digitalisierung der EZV)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Im Geschäftsbericht des Bundesrates gibt die Regierung seit 1996 jährlich Auskunft über ihre Geschäftsführung, die zudem mit den Jahres- und Legislaturzielen abgeglichen wird, um einen Soll-Ist-Vergleich und ein Controlling der Exekutive und der Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht 2016 beschrieb das erste Jahr der 50. Legislatur (2015-2019), die entlang von drei Leitlinien geplant worden war: Die nachhaltige Sicherung des Wohlstandes in der Schweiz, die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Sorge um Sicherheit und das Handeln als verlässliche Partnerin in der Welt. Diese Leitlinien sollen mit unterschiedlichen Jahreszielen erreicht werden. Von den 16 für das Jahr 2016 geplanten Zielen waren lauf Bericht drei vollständig, vier überwiegend und neun teilweise erreicht worden. Zu den lediglich teilweise realisierten Zielen gehörten etwa die Erneuerung und Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU, die nachhaltige Energieversorgung oder die Reformen und nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke.
In den Räten berichteten die verschiedenen Sprecher der Aufsichtskommissionen über ihre Eindrücke, die mehrheitlich positiv waren. Im Ständerat gab allerdings das Verhältnis zwischen der Verwaltung und der Finanzkommission zu reden. Ein Anlass für das laut Joachim Eder (fdp, ZG) „etwas gereizte" Verhältnis war wohl der Bericht der EFK kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, der gerügt hatte, dass die Folgen von Finanzerlassen nicht immer genügend abgeschätzt würden. Eder zitierte auch aus einer Rede von Bundeskanzler Thurnherr, die dieser unter dem Titel „Die Aufsicht aus der Sicht eines Beaufsichtigten, am Beispiel der Bundesverwaltung" vor der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften gehalten und darin vor zu viel Aufsicht gewarnte hatte. Eder wies darauf hin, dass nach Nachfrage beim Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Michel Huissoud, die Kommunikation gut sei und man eine Empfehlung der EFK nicht als Befehl auffassen solle. Auch Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte die „intensive Kommunikationstätigkeit, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle ab und zu entfaltet, [als] nicht hilfreich", hob aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen Amtsstellen hervor. Sie dankte für die positiven Berichte und zeigte sich insbesondere auch mit Blick auf andere Länder erfreut darüber, dass die Schweiz auf einem soliden, stabilen und sicheren Niveau funktioniere und sich stetig optimiere. Im Nationalrat lobte Leuthard die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als gangbaren Weg, der die Beziehungen zur EU wieder etwas einfacher machen werde. Zudem wünscht sie sich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitswesen angegangen werden. Die grosse Kammer nahm den Bericht stillschweigend zur Kenntnis und beide Räte gaben in der Sommersession Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Geschäftsführung.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2016
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Die Motion Bortoluzzi (svp, ZH) zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen, die der Nationalrat in der Herbstsession 2016 angenommen hatte, wurde in der Sommersession 2017 vom Ständerat auf Antrag seiner SGK stillschweigend abgelehnt. Die Kommission hatte das Anliegen zuvor im Rahmen der Beratungen zur Reform der Ergänzungsleistungen aufgenommen.

Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat als Erstrat die Reform der Ergänzungsleistungen. Gemäss Konrad Graber (cvp, LU) waren die Hauptziele der Reform die Optimierung des Systems, die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge sowie die Reduktion der Schwelleneffekte. Dies alles solle so umgesetzt werden, dass das Niveau der Ergänzungsleistungen grundsätzlich erhalten bleibe. Da jedoch die EL-Ausgaben sowie der Anteil des Bundes gegenüber demjenigen der Kantone stark angestiegen seien, müsse hier Gegensteuer gegeben werden. Weil die Ergänzungsleistungen die Schnittstelle zwischen AHV und Sozialhilfe darstellen, müssten aber die Auswirkungen von allfälligen Änderungen gut durchdacht werden, damit zum Schluss nicht die Sozialhilfe für die Einsparungen aufkommen müsse. Auf Wunsch von Josef Dittli (fdp, UR) wurde seine thematisch mit der Reform verbundene Motion zur Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen losgelöst von dieser Reform behandelt.

Der Entwurf des Bundesrates würde bei Bund und Kantonen zu Einsparungen von ungefähr CHF 367 Mio. führen, was jedoch einigen Ständerätinnen und Ständeräten zu wenig weit ging. Josef Dittli zum Beispiel erklärte, dass die Vorlage ein erster Optimierungsschritt sei, danach aber noch eine weitere Reform der Ergänzungsleistungen folgen müsse. Paul Rechsteiner (sp, SG) betonte, dass insbesondere die IV-Rentnerinnen und -Rentner betroffen seien, bei denen mit 45 Prozent fast die Hälfte auf Ergänzungsleistungen angewiesen sei, während dieser Anteil bei den Altersrenten nur etwa 12 Prozent betrage. Dies sei unter anderem auf den Leistungsabbau bei der IV zurückzuführen.
In der Detailberatung waren vor allem die Erhöhung der Höchstbeiträge für anrechenbare Mietzinsen sowie die Möglichkeiten des Kapitalbezugs des Altersguthabens umstritten. Das Thema der Mietzinsmaxima war im Nationalrat bereits mit dem Geschäft 14.098 diskutiert und an die SGK-NR zur Detailberatung zurückgewiesen worden. Diese hatte sich einverstanden erklärt, dass der Ständerat diese Frage im Rahmen der EL-Reform behandle. Inhaltlich entschied sich der Ständerat diesbezüglich gegen je einen unter und über dem Vorschlag der SGK-SR liegenden Minderheitenantrag und erhöhte die Beträge für die Mietzinse gegenüber dem geltenden Recht je nach Wohnregion, die ebenfalls neu geschaffen wurden, um bis zu 300 Franken. Auch die Zusatzbeträge für rollstuhlgängige Wohnungen wurden deutlich erhöht. Eine Systemänderung bezüglich der Festlegung des Betrags für persönliche Ausgaben wünschte sich eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG), welche diese Kompetenz dem Bund übertragen und so die grossen kantonalen Unterschiede beseitigen wollte. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch am Mehrheitsantrag der SGK-SR, welche diese Kompetenz bei den Kantonen belassen wollte. Bezüglich der Anrechnung von Erwerbseinkommen des Ehegatten folgte der Ständerat der SGK-SR, die im Gegensatz zum Bundesrat nur 80 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnen wollte, um so einen Erwerbsanreiz zu schaffen. Insgesamt wollten aber sowohl der Bundesrat als auch die SGK-SR die Vermögen stärker berücksichtigen und senkten daher den Freibetrag für Alleinstehende auf CHF 30'000 und für Verheiratete auf CHF 50'000. Beibehalten wurde die Regelung, wonach bei Personen, die selbst oder deren Ehepartner in einer Eigentumswohnung respektive einem Eigenheim wohnen, nur der CHF 112'500 übersteigende Wert einer Liegenschaft beim Vermögen zu berücksichtigen sei. Solange eine betroffene Person oder ihr Partner also eine Liegenschaft noch bewohnen kann, soll diese nicht verkauft werden müssen. Zudem befürwortete die Mehrheit des Ständerats eine von der SGK-SR vorgeschlagene Verschärfung des bundesrätlichen Vorschlages bezüglich der übernommenen Krankenkassenprämien: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft die tatsächliche Krankenkassenprämie vergüten solle, wenn diese tiefer zu liegen komme als die durchschnittliche Prämie. Der Ständerat beschränkte die Vergütung der Prämien jedoch auf die Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton beziehungsweise in der Region. Im Anschluss an die Beratung dieses Geschäfts überwies der Ständerat jedoch ein Postulat, das den Bundesrat beauftragte, die Folgen eines vollständigen Einbezuges der Krankenkassenprämien in die Berechnung der EL zu prüfen.
Besonders umstritten war die Frage, ob ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug des Altersguthabens für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge im Vorsorgefall möglich sein soll oder nicht. Diesbezüglich war man sich im bürgerlichen Lager nicht einig. Die Mehrheit der SGK-SR wollte die Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalbezug, Rente und Mischform streichen und für den obligatorischen Teil nur noch eine Rente ermöglichen. Dies darum, weil es heute möglich sei und auch vorkomme, dass Personen ihre Vorsorgegelder nach dem Kapitalbezug zum Beispiel verspielten oder durch Betrügereien verlören und in der Folge auf Ergänzungsleistungen angewiesen seien. Möglich solle daher lediglich ein Kapitalbezug für den Erwerb von Wohneigentum sein. Mehrere Ständeräte von FDP, CVP, BDP und SVP widersprachen dieser Ansicht und setzten sich für Wahlfreiheit und Selbstverantwortung der Bürger ein. Wegen einiger schwarzer Schafe sollten nicht alle Rentnerinnen und Rentner bestraft werden – so ihr Votum. Hannes Germann (svp, SH) kritisierte dabei die Mehrheit der bürgerlichen Ständeräte, die sonst für Eigenverantwortung plädierten, hier aber von diesem Grundsatz nichts wissen wollten. Thomas Hefti (fdp, GL) reichte einen Antrag ein, wonach zumindest die Hälfte des Altersguthabens bezogen werden können solle, zog diesen aber wegen eines Formulierungsfehlers zugunsten des Antrags Luginbühl (bdp, BE), der sich für eine Beibehaltung des geltenden Rechts und somit der Wahlmöglichkeit einsetzte, zurück. Kommissionssprecher Graber rechnete daraufhin vor, dass bereits die Erhöhung der Mietzinsmaxima die geplanten Einsparungen um CHF 200 Mio. reduziert hatte und dass mit einer Annahme des Antrags Luginbühl gegenüber dem aktuellen Recht kaum noch Einsparungen gemacht würden. In der Folge lehnte der Ständerat den Antrag Luginbühl deutlich ab. Schliesslich stellte sich die Frage, ob der vorzeitige Kapitalbezug zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit möglich sein solle. Hier einigte man sich auf einen Kompromissvorschlag: Das bis zum 50. Altersjahr erwirtschaftete Kapital soll bezogen werden können, da dies etwa der Hälfte des insgesamt gesparten Alterskapitals entspricht. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig mit 31 Stimmen bei 12 Enthaltungen an.

Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Da die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen und die Zahl ihrer Bezüger stark zugenommen haben (um 40 respektive 20 Prozent zwischen 2007 und 2013), die Kantone hier aber nur wenig Regelungsspielraum haben, sollten die entsprechenden Fehlanreize im System gemäss einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden mittels einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV auf Bundesebene behoben werden. Dafür sah der Kanton Nidwalden fünf Möglichkeiten vor, nämlich eine Anrechnung von BVG-Vorsorgekapital, das nicht zur Altersvorsorge verwendet worden war; eine Verschärfung der Regeln für die Anrechnung eines Vermögensverzichts durch Schenkung oder Erbvorbezug; eine Beschränkung der Ergänzungsleistungen auf das früher erlangte Erwerbseinkommen oder auf ein Referenzeinkommen; eine Ausblendung von objektiven und subjektiven Faktoren bei Restarbeitsfähigkeit; die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für Teilinvalide und Ehepartner; sowie die Entkoppelung der individuellen Prämienverbilligung von den Ergänzungsleistungen.

In ihrer Sitzung vom März 2017 beantragte die SGK-SR nach Anhörung einer Vertretung des Kantons Nidwalden, der Standesinitiative keine Folge zu geben und ihre Forderungen stattdessen im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen zu behandeln, welche die meisten Forderungen der Reform beinhalte. Entsprechend verzichtete auch der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) bei der Behandlung in der kleinen Kammer darauf, einen Antrag auf Folge geben zu stellen, worauf der Ständerat die Standesinitiative stillschweigend ablehnte.

Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Im April 2017 wollte die SGK-SR den Bundesrat beauftragen, einen Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen zu prüfen, wobei die Folgen für die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie mögliche Ausgleichsmassnahmen berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen der Debatte über eine Höchstgrenze der übernommenen Krankenkassenprämie in der EL-Reform hatte die SGK-SR ursprünglich vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft nur noch die Prämien des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton übernehmen sollten. Dagegen hatte sich eine Minderheit der Kommission gewehrt, worauf man einstimmig beschloss, mittels des Kommissionspostulats zu prüfen, ob in Zukunft nicht die realen Krankenkassenprämien vergütet werden sollen. Schliesslich, so die Begründung der Kommission, gehörten sie wie die übrigen durch die EL vergüteten Beträge ebenfalls zu den Zwangsabgaben. Stillschweigend überwies der Ständerat das Postulat.

Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen

Da die SGK-SR die Forderungen der Motion bezüglich der Zweckentfremdung von Vorsorgekapital bereits bei der Reform der Ergänzungsleistungen miteinbezogen hatte und ein Kapitalvorbezug in Zukunft aufgrund der im Rahmen der Reform beschlossenen Änderungen zudem nur noch beschränkt möglich sein wird, empfahl sie dem Ständerat die Fraktionsmotion der FDP-Liberalen abzulehnen. Die kleine Kammer folgte dem Antrag stillschweigend.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Das Parlament hatte im Rahmen des Immobilienprogramms des VBS im September 2016 den Bau des Rechenzentrums Campus in Frauenfeld bewilligt. Das Zentrum soll zu 45% durch das Verteidigungsdepartement und zu 55% zivil genutzt werden, weshalb sein Bau im Rahmen der Armeebotschaft beantragt worden war. Damit stand der Zustimmung des Rahmenkredits für Migration und Umzug der verschiedenen bestehenden, in Bern angesiedelten Rechenzentren eigentlich nichts im Weg. In der Tat wäre es kaum nachvollziehbar, wenn etwas gebaut, dann aber nicht bezogen wird. Allerdings werden voraussichtlich für die Ausstattung des Zentrums noch einige weitere Kredite gesprochen werden müssen, worauf Finanzminister Maurer in der Nationalratsdebatte im Mai 2017 hinwies. Das Rechenzentrum Campus soll einerseits das Funktionieren der Bundesverwaltung sicherstellen. Andererseits wird mit der Konzentration auf einen Standort eine Effizienzsteigerung angestrebt. Der Umzug wird zwischen 2016 und 2024 durchgeführt und soll CHF 81,8 Mio. kosten. Davon sind CHF 34,2 Mio. Eigenleistungen. Der Bundesrat beantragte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 41,2 Mio. Die Kommission beantragte mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Bewilligung des Kredits. Die deutliche Haltung der Kommission spiegelte sich auch in der Gesamtabstimmung im Nationalrat wider. Einzig Franz Grüter (svp, LU) bezeichnet die budgetierten Kosten als „an der absolut obersten Grenze“. Die SVP stimme zwar zu, hoffe aber, dass es nicht zu einer Luxuslösung komme. Die Ausgabenbremse wurde mit 185 zu 0 Stimmen gelöst und der Entwurf mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Beide Male gab es keine Enthaltungen.

Rechenzentrum

Die FDP-Fraktion sähe zwecks erhöhter Sicherheit gerne die Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht gesteigert. Umfassende Modernisierungsmassnahmen und ein risikoorientierter Personalbestand bei der Grenzwacht waren die zentralen Bestandteile der Forderung, der sie in einer Motion Ausdruck verliehen hatte. Die Wirksamkeit von Kontrollen beim Grenzübertritt hänge massgeblich von deren Anzahl und Zielgenauigkeit ab, weswegen gut ausgebildetes Personal, die richtigen technischen Hilfsmittel sowie eine unterstützende Infrastruktur unerlässlich seien, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er die Anliegen in der Botschaft zum Programm DaziT erfüllt sah. Davon unbeeindruckt stimmte der Nationalrat im Mai 2017 mit 132 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion.

Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht (Mo. 15.3901)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass Open Source Software, also im Gegensatz zu lizenzierter Software gratis zugängliche Produkte, in der Verwaltung nur sehr selten erstellt werde. Eigenentwicklungen würden nur bewilligt, wenn für eine Anwendung keine Software auf dem Markt beschafft werden könne. Zudem sei eigens für den Bund entwickelte Software in ihrem Anwendungsbereich sehr spezifisch und für Private in der Regel wohl nur begrenzt nutzbar.
Eine Umfrage innerhalb der Verwaltung habe gezeigt, dass kaum Bedarf oder Möglichkeit für Weitergabe von Software an Dritte bestehe. Konkrete Vorstellungen hierzu hätten lediglich das Bundesamt für Landestopographie und das Bundesamt für Meteorologie angemeldet. Zudem könne sich das Bundesgericht vorstellen, die teilweise selber entwickelte Software „OpenJustitia“ an kantonale Gerichte weiterzugeben.
Zu regeln wäre zudem – so der Bericht weiter – ob die unentgeltliche Weitergabe von Software eine wirtschaftliche Tätigkeit sei. In diesem Falle müsste deren Erstellung im öffentlichen Interesse liegen. Sei dies nicht der Fall, so könnte es sich bei der Weitergabe um eine Wettbewerbsverzerrung handeln, was gesetzlich geregelt werden müsste. Hier seien noch rechtliche Abklärungen nötig, die vom EFD und vom EJPD vorgenommen werden würden.

Open Source Software (Po. 14.4275)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)