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Der Bundesrat gab im Sommer einen Vorentwurf zur dritten Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) in die Vernehmlassung. Das federführende EDI wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die EL, ursprünglich zur vorübergehenden Sicherung des Existenzbedarfs konzipiert, heute als bedürfnisorientierte Massnahme nicht mehr aus dem Sozialversicherungsnetz wegzudenken sind. Da es nicht möglich sein wird, in absehbarer Zeit alle Renten der ersten Säule auf ein Niveau zu heben, das die Deckung des Existenzbedarfs sichert, wird in der Bundesverwaltung daran gedacht, mittelfristig eine definitive Verfassungsgrundlage für die EL zu schaffen.

In dieser 3. ELG-Revision sollen vor allem die Rentenberechtigten mit eigenem Haushalt durch eine höhere Abgeltung der Wohnkosten sowie durch Verbesserungen bei der Vergütung ambulanter Krankheitskosten bessergestellt werden. Für die vorgesehenen Anpassungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehrkosten von rund 100 Mio. Fr. Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die EL vor allem im Pflegebereich zunehmend an Bedeutung gewinnen (ein Drittel aller EL-Bezüger lebt in einem Alters- oder Pflegeheim und verursacht zwei Drittel der Gesamtkosten), sollen in den kommenden Revisionsschritten die EL noch weiter an die Erfordernisse der Pflegebedürftigkeit angepasst werden.

Die Revision nimmt auch das Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse nach einer automatischen Information über den Anspruch auf EL auf, da es erwiesenermassen vielen Bezugsberechtigten schwer fällt, die ihnen zustehenden EL einzufordern. Neu soll deshalb der Steuererklärung von Altersrentnern ein einfaches Berechnungsblatt zur Ermittlung der EL beigelegt werden, das gleichzeitig als Antrag für den Bezug von EL verwendet werden kann. Aufgrund dieser tieferen Hemmschwelle rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Bezügern und entsprechenden Mehrkosten von 30 Mio. Fr. pro Jahr.

3. EL-Revision (BRG 96.094)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Im März überwies der Ständerat einstimmig eine Empfehlung zu Sofortmassnahmen für das Budget 1996, die insbesondere einen Stellenabbau in der zivilen Verwaltung um mindestens 2% und die Plafonierung der Sachausgaben sowie der steuerbaren Transferausgaben forderte. Der Bundesrat bezeichnete diese Sofortmassnahmen als nicht realisierbar.

Empfehlung FK-SR (94.073) Sofortmassnahmen

Eine Trendwende der Verschuldung ist nicht in Sicht. Allein das Defizit 1994 erzwingt zusätzliche Zinsausgaben von CHF 250 bis 300 Mio. pro Jahr. 1995 wird der Bund CHF 3.3 Mrd. (7,7%) seiner Einnahmen für Zinszahlungen aufwenden müssen. Trotz Sanierungskonzept wird der Schuldenberg des Bundes laut Finanzplan von rund CHF 70 Mrd. im Berichtsjahr auf 100 Milliarden bis zum Jahr 1998 anwachsen.

Wachsende Staatsverschuldung der Schweiz

Die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates präsentierten weitere ähnlichlautende Kürzungsanträge in der Höhe von CHF 850 resp. 752 Mio. Drei Rückweisungsanträge des Budgets von seiten der LdU/EVP und der SD/Lega-Fraktion sowie der Freiheitspartei, die das Budget weiter kürzen wollten, kamen in der Wintersession nicht durch. Das Parlament folgte seinen Kommissionen in weiten Teilen und stimmte insgesamt Kürzungen von gut CHF 400 Mio. zu. Der Nationalrat verzichtete in der Differenzbereinigung zugunsten des Ständerats darauf, die gezielte Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio. zu kürzen. Dafür beharrte er darauf, nur 200 (plus 98 Hilfsstellen) statt der vom Ständerat beantragten 300 Etatstellen zu streichen. Um letzte Differenzen zu bereinigen, gab der Nationalrat Kürzungen von CHF 20 Mio. bei der Käseunion preis.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Von drei Motionen Graber (lp, NE) (Mo. 94.3429), Columberg (cvp, GR) (Mo. 94.3472) und der liberalen Fraktion (Mo. 93.3568), die den Bundesrat ersuchten, dem Parlament Vorschläge für einen Abbau der gesetzlichen Vorgaben und der Detailschriften zu unterbreiten, um so ebenfalls Ausgaben zu bremsen, wurden die beiden ersten im Berichtsjahr vom Nationalrat, diejenigen der liberalen Fraktion von beiden Kammern überwiesen.

Drei Motionen zum Abbau der gesetzlichen Vorgaben

Im Frühjahr hatte sich die Landesregierung für das Budget 1995 auf rigorose Vorgaben geeinigt: Nominell sollten die Ausgaben lediglich noch um 2% wachsen und bis zur Bereinigung des Budgets und des dritten Sanierungsprogrammes sollte ein Ausgabenmoratorium der Verwaltung gelten. Im August musste der Bundesrat dann aber doch ein Budgetdefizit von CHF 7.4 Mrd. in die Vernehmlassung geben, was einem Ausgabenwachstum von 5,4% entspricht. Nach Rückweisungsdrohungen der drei bürgerlichen Regierungsparteien gelang es dem Bundesrat in einer Zusatzrunde, den Fehlbetrag um fast CHF 900 Mio. auf CHF 6.5 Mrd. zu senken, wobei die Einsparungen in drei Fällen den Rückgriff auf Dringlichkeitsrecht bedingten. Am längsten umstritten war dabei in den Räten der befristete Erlass, der im Vorgriff auf die hängige ordentliche Gesetzesrevision den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 1995 von zwei auf drei Lohnprozente erhöht und für Arbeitslose eine Wartefrist von fünf Tagen bis zum Bezug des ersten Taggeldes einführt (CHF 515 Mio. Einsparungen). Der Ständerat lenkte erst im dritten Anlauf auf die vom Nationalrat geforderte soziale Abfederung ein, die Kleinstverdiener von der Karenzfrist ausnimmt. Die Grosse Kammer erklärte sich ihrerseits bereit, auf die Unterstützung regionaler Arbeitsvermittlungszentren zu verzichten. Die beiden andern dringlichen Bundesbeschlüsse konnten frühzeitig bereinigt werden. Mit dem einen werden Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich vorgezogen (CHF -73 Mio.). Der andere Beschluss verlangt von Magistraten und hohen Bundesbeamten ein zwischen einem und drei Prozent abgestuftes Lohnopfer. Schwergewichtig im Verkehrs- und Energiebereich, in der Landesverteidigung und bei den Beziehungen zum Ausland beschloss der Bundesrat weitere knappe CHF 200 Mio. an Sparmassnahmen.

Voranschlag 1995

Am 14. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Budget 95. Der bereinigte Voranschlag 1995 schloss bei Ausgaben von gut CHF 42.4 Mrd. und Einnahmen von knapp CHF 36.4 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 6.08 Mrd. ab (Inkl. Einnahmenüberschuss der Eidg. Versicherungskasse). Das von den bürgerlichen Fraktionen und den Finanzkommissionen angepeilte Ziel eines Defizits unter CHF sechs Mrd. wurde damit verfehlt. Gleichzeitig konnte mit der Senkung der Ausgaben unter das Budget des laufenden Jahres erstmals seit 1977 das Ausgabenwachstum gestoppt werden.

Voranschlag 1995

Für das Jahr 1995 präsentierten sämtliche Kantone Budgetentwürfe mit Finanzierungsfehlbeträgen. Demnach wird kein Kanton die Nettoinvestitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Das total der budgetierten Fehlbeträge beläuft sich auf CHF 5 Mrd. (wie 1994). Für die Kantone Genf, Waadt, Bern und Solothurn wurde eine negative Selbstfinanzierungsquote prognostiziert.

Finanzprognose der Kantone für 1995

Eine Motion Steinemann (fp, AG) (Mo. 93.3594) von 1993, die den Bundesrat beauftragen wollte, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten, wurde von Bundesrat Stich als untaugliches Mittel zur Haushaltsanierung abgelehnt und vom Nationalrat verworfen. Der Ständerat überwies jedoch ein Postulat Cavelty (cvp, GR) (Po. 93.3566), welches den Bundesrat aufforderte, die Einsetzung eines Sparbeauftragten zu prüfen. Bundesrat Stich wehrte sich vergeblich gegen diesen seiner Ansicht nach unnötigen Vorstoss. Bürgerliche Parteien kündigten zudem an, dass sie Art. 42bis BV, der den Bund verpflichtet, Defizite abzutragen, verschärfen wollten. In einem ersten Schritt wurde eine parlamentarische Initiative Bührer (fdp, SH) (Pa.Iv. 94.422) eingereicht, die fordert, dass das Wachstum der Ausgaben das geschätzte mittelfristige Wachstum des Bruttoinlandprodukts nicht übersteigen dürfe. Ausnahmen sieht die Initiative nur im Fall eines real rückläufigen Bruttoinlandprodukts vor.

Pa.Iv. Bührer zur Beschränkung des Ausgabenwachstums

Er schlug daraufhin Kürzungen von CHF 624 Mio. vor, korrigierte jedoch gleichzeitig die Einnahmenprognosen um rund CHF 570 Mio. nach unten. Alle Departemente sowie die Bundeskanzlei waren von den Kürzungsvorschlägen betroffen, am stärksten das Finanzdepartement mit rund 177 Mio., gefolgt vom Militärdepartement mit CHF 125 Mio. Grosse Einsparungen nahm die Regierung aber auch beim Verkehr, bei der Entwicklungs- und Osteuropahilfe, bei Bildung und Forschung, Landwirtschaft sowie im Asylwesen vor. Die Reduktion des Teuerungsausgleichs des Bundespersonals von geschätzten 2,5 auf 1,7% mittels dringlichem Bundesbeschluss sollte Einsparungen von rund CHF 200 Mio. (inkl. Regiebetriebe) erbringen. Als grösster Posten unter den Sparmassnahmen war der reduzierte Teuerungsausgleich auch am stärksten umstritten. Die kleine Kammer akzeptierte daraufhin das revidierte Budget, welches noch ein Defizit von CHF 7.03 Mrd. vorsah, mit 31 zu 2 Stimmen. Der Nationalrat verabschiedete das Budget mit einem Fehlbetrag von CHF 6.96 Mrd. mit 130 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen.

Voranschlag 1994

Im Differenzbereinigungsverfahren hielt zuerst der Ständerat an 26 früheren Beschlüssen fest, schwenkte bei knapp zwanzig Detailfragen jedoch auf die Beschlüsse der grossen Kammer ein. Insbesondere beim Budgetposten Öffentlichkeitsarbeit des BUWAL sowie bei der Kürzung des Kredits für die Schweizerschulen im Ausland waren sich die beiden Räte uneinig. Das grosszügige Entgegenkommen des Ständerates wurde am Ende vom Nationalrat honoriert. Das bereinigte Budget sah mit CHF 42.583 Mrd. einen Aufwandüberschuss von CHF 6.97 Mrd. vor. Im Vergleich zum Vorjahresbudget stand der Ausgabenzuwachs von 7,2% einem Einnahmenrückgang von 2,8% gegenüber.

Voranschlag 1994

Avec des charges de CHF 14.022 milliards et des produits de 14.221 milliards, le budget 1994 des PTT fait apparaître un résultat d'entreprise de 199 millions. Celui-ci devrait atteindre 270 millions en raison des décisions du parlement concernant le personnel fédéral (compensation partielle du renchérissement). Les investissements devraient atteindre 4 milliards, l'autofinancement étant de 80 pour cent (contre 72% en 1993). Les prestations en faveur de l'économie générale devraient se monter à CHF 542 millions. Les charges de personnel seraient en relative régression, puisque le nombre d'employés diminuerait de 3.8 pour cent. Les Chambres ont facilement approuvé ce budget.

Budget 1994 des PTT (MCF 93.043)
Dossier: Jährlicher Voranschlag der PTT

Malgré les efforts entrepris en matière d'économies, la baisse des intérêts et les bons résultats des comptes 1993, les CFF n'ont pas pu présenter un budget 1994 équilibré en raison de la persistance de la récession. Celui-ci prévoit un déficit de CHF 201.6 millions (produits: 6'466.6 millions, charges: 6'668.2 millions). Cependant, les charges de la Confédération ne devraient augmenter que de 3.1 pour cent (pour se porter à CHF 2'483 millions). Cela impliquera, selon le Conseil fédéral, d'importantes mesures de rationalisation. En particulier, le gouvernement a précisé que l'indemnité pour le transport régional de voyageurs ayant explosé de 1990 à 1993 (de CHF 550 à 725 millions), il convenait de la stabiliser dès 1994 et pour les années à venir, sans réduire par trop les prestations.

Budget des CFF 1994 (MCF 93.071)
Dossier: Jährlicher Voranschlag der SBB

Der Bundesrat unterbreitete das mit CHF 7.1 Mrd. höchste je registrierte Budgetdefizit der Finanzrechnung für 1994 den eidgenössischen Räten. In der Erfolgsrechnung sah das Budget einen Aufwandüberschuss von CHF 6.3 Mrd. vor. Im Vergleich zum Vorjahr erwartete der Bundesrat ein Anwachsen der Ausgaben um 8,9%, während sich die Einnahmen um 1,3% verringern. Das budgetierte Defizit lag somit erstmals in der Nachkriegsgeschichte über den Investitionsausgaben des Bundes. Gründe für das enorme Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben waren unter anderem in den stark angestiegenen Leistungen an die Arbeitslosenversicherung sowie im massiven, konjunkturbedingten Rückgang bei den Erträgen der Warenumsatzsteuer auszumachen.

Voranschlag 1994

Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund CHF 700 Mio. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von CHF 900 Mio. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt.

Voranschlag 1994

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) mit der Forderung, die Personen mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen seien automatisch auf ihre Ansprüche aufmerksam zu machen, wurde von der grossen Kammer diskussionslos angenommen. Eine Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche den Bundesrat verpflichten wollte, die Informationspflicht innert Jahresfrist einzuführen, wurde hingegen nur als Postulat überwiesen (Mo. 93.3007).

Automatische Benachrichtigung über Anspruch auf EL (Pa.Iv. 91.432 und Mo. 93.3007)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

In den parlamentarischen Beratungen zeigte die grosse Kammer als erstbehandelnder Rat ihren Sparwillen und kürzte das schon überarbeitete Budget noch um CHF 625 Mio. In den Bereichen Landwirtschaft, Forschungsbeiträge zugunsten des Nationalfonds und Hilfsmassnahmen für osteuropäische Länder akzeptierte der Nationalrat jedoch die milder ausfallenden Kürzungen, welche der Ständerat beschlossen hatte. Auch beim Nationalstrassenbau gab die grosse Kammer dem Ständerat nach und verzichtete gänzlich auf Kürzungen. Gleichzeitig nahm sie den Antrag Frey (fdp, NE) knapp an, wonach im Falle einer Annahme der Treibstoffzollvorlage in der Volksabstimmung weitere CHF 100 Mio. für den Nationalstrassenbau bewilligt werden sollen; dieser Beschluss wurde von der kleinen Kammer bestätigt. Ein längeres Seilziehen hatten die unterschiedlichen Kürzungsvorschläge betreffend das EMD zur Folge: Nachdem der Nationalrat auf Kürzungen in der Höhe von CHF 150 Mio. und der Ständerat auf solchen von CHF 100 Mio. beharrt hatten, wurde in der Einigungskonferenz die Kompromisslösung einer Kürzung von CHF 125 Mio. akzeptiert. Nach Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens beliefen sich die Einsparungen gegenüber der überarbeiteten Budgetvorlage des Bundesrates auf rund CHF 475 Mio., womit der Voranschlag 1993 mit einem Defizit von CHF 3.085 Mrd. rechnete. Im übrigen befürworteten beide Räte den Vorschlag des Bundesrates, die EWR-Budgetposten von ca. CHF 195 Mio., welche nach der Ablehnung des EWR-Vertrags nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen konnten, vorläufig zu sperren.

Voranschlag 1993

Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von CHF 1.338 Mrd., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Le budget 1993, adopté par les Chambres, fait apparaître un bénéfice d'entreprise de CHF 107 millions, soit, au total, des dépenses de CHF 13.949 milliards et des recettes de 14.056 milliards (+9.6% par rapport à 1992 en grande partie en raison des augmentations de tarifs). La marge brute d'autofinancement devrait être en augmentation puisqu'elle se monterait à 2'873 millions (+37%). En revanche, les fonds propres devraient se révéler insuffisants et se traduire par un manque de 1 milliard. La régie a précisé que les prestations d'intérêt général représenteront un manque à gagner de 478 millions.

Budget 1993 des PTT (MCF 92.043)
Dossier: Jährlicher Voranschlag der PTT

Le budget 1993, ainsi que le plan à moyen terme 1994-1998, annoncent une nouvelle dégradation de la situation financière de la régie. Le déficit devrait atteindre CHF 234 millions en 1993 avec un total des recettes de CHF 6.466 millards et des dépenses de 6.7 milliards, ceci malgré un accroissement des contributions de la Confédération de 9 pour cent (CHF 2.17 milliards). Le taux de couverture des charges diminuera encore pour se situer à 76.4 pour cent. Afin de freiner cette évolution, la régie a annoncé un abaissement de l'effectif en personnel de 440 unités pour ces prochaines années.

Budget 1993 des CFF (MCF 92.076)
Dossier: Jährlicher Voranschlag der SBB

Si le parlement a adopté le budget, de nombreux députés, bourgeois essentiellement, ont néanmoins fait part de leurs préoccupations quant à la détérioration importante des finances de la régie. Au Conseil national, les radicaux, soutenus par une partie des libéraux, la Lega, les démocrates suisses et les automobilistes firent même une demande de renvoi en raison du trop gros déficit budgétisé; elle fut toutefois assez largement repoussée. Pour leur part, les démocrates-chrétiens, les socialistes et les démocrates du centre ont défendu ce budget en estimant qu'il fallait donner la priorité aux transports publics.

Budget 1993 des CFF (MCF 92.076)
Dossier: Jährlicher Voranschlag der SBB

Renforçant encore cette tendance, les Chambres, lors des discussions sur le budget 1993, ont renoncé à toute économie en matière de construction de routes. C'est ainsi qu'elles ont voté un montant total de CHF 1.481 milliards. En outre, elles ont même accepté une proposition de C. Frey (prd, NE) proposant d'y affecter CHF 100 millions de plus en cas d'acceptation en référendum de la hausse du prix de l'essence. La grande majorité de ces sommes seront là-aussi affectées à la construction des autoroutes en Suisse romande; le débat sur le budget étant intervenu en fin d'année après le refus en votation de l’EEE, la majorité alémanique a été conduite à faire un geste à l'endroit des Romands qui avaient massivement accepté le traité.

Voranschlag 1993

Le Conseil des Etats a transmis un postulat de sa commission invitant le gouvernement à élaborer un rapport sur les charges que font peser les transports publics sur les finances fédérales. Il s'agirait en particulier d'examiner comment il est possible de réaliser des économies en matière de trafic ferroviaire et comment s'effectuera le financement des transversales alpines.

Voranschlag 1993

Rund 160'000 Personen erhielten im Berichtsjahr von den Kantonen insgesamt 1894,4 Mio. Fr. an Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Dies sind 256,7 Mio. oder 15,7% mehr als 1991. Das EDI führte die bedeutende Zunahme der EL-Leistungen auf die Erhöhung der Einkommensgrenzen und den starken Kostenanstieg (Heime, Krankenkassenprämien) zurück. Rund 15% der Betagten und 25% der Behinderten verfügen nicht über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt und sind auf EL angewiesen. Fast alle sind Alleinstehende, drei Viertel von ihnen Frauen. Da EL nur auf Antrag ausgerichtet werden, viele Betroffene aber aus Schamgefühl vor diesem Schritt zurückschrekken, ist davon auszugehen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten in Wirklichkeit noch um einiges grösser ist. Um ihnen entgegenzukommen, griff die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein schon mehrfach geäussertes Anliegen auf, nahm eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) zur automatischen Information aller zum Bezug von EL berechtigter Personen an und reichte selber eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt, innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorzulegen, die eine gezielte Information der potentiellen Bezüger von EL gewährleistet (Mo. 93.3007).

Automatische Benachrichtigung über Anspruch auf EL (Pa.Iv. 91.432 und Mo. 93.3007)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)