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Der Bericht des Bundesrates zum Voranschlag 2018 stellte Einnahmen von CHF 71.3 Mia. Ausgaben von 71.2 Mia. gegenüber und erfüllte somit durch ein positives Finanzsaldo von CHF 103 Mio. die Vorgaben der Schuldenbremse. Die im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich höheren Einnahmen und Ausgaben sind auf zwei haushaltsneutrale Sonderfaktoren zurückzuführen: die Integration des Netzzuschlagsfonds von CHF 1.1 Mia. in den Bundeshaushalt sowie die Umwandlung des Darlehens der Sifem AG über CHF 374 Mio. in Aktienkapital. Im Gegenzug sind auch die im letztjährigen Stabilisierungsprogramm beschlossenen Sparmassnahmen von rund einer Milliarde Franken enthalten. Zudem hatte der Bundesrat verglichen mit dem Voranschlag 2017 Kürzungen bei den ungebundenen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Landwirtschaft und der Bildung vorgenommen.
Unklar war, wie die durch die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 frei gewordenen Mittel von CHF 442 Mio. verwendet werden sollen. Der Bundesrat schlug in einer Nachmeldung vor, den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von CHF 295 Mio. in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) einzubezahlen und den Rest für den Schuldenabbau zu verwenden. Dadurch gewänne man gemäss Finanzminister Maurer mehr Flexibilität für die Zukunft, ohne dass man jetzt aufgrund der Schuldenbremse andernorts stärker sparen müsse. Die FK-NR beantragte hingegen in einer Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 17.496), diese Mittel 2018 einmalig dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Da dies zwingend einer Gesetzesänderung bedürfte, die Summe mit lediglich einem Prozent der Jahresausgabe der AHV deren Probleme nicht lösen könne und sich das Parlament erst kürzlich mit der Problematik von gebundenen Ausgaben beschäftigt hatte, lehnte die FK-SR diesen Vorschlag jedoch ab.

In der Ständeratsdebatte erklärte Kommissionspräsidentin Anita Fetz (sp, BS), dass sich die FK-SR bei ihren Änderungsanträgen gegenüber dem Bundesratsvorschlag auf einige Schwerpunkte beschränkt habe. Vor allem im Bereich Bildung, Forschung und Innovation wolle sie weniger sparen als der Bundesrat, wodurch der Aufwand insgesamt um CHF 70 Mio. und die Einnahmen um CHF 150'000 steigen würden. In der Folge meldeten sich verschiedene Redner zu Wort, um auf in ihren Augen in der Budgetdebatte benachteiligte respektive übervorteilte Bereiche – allen voran die Landwirtschaft und die Armee respektive die Bildung und die Beziehungen zur EU – hinzuweisen. Finanzminister Maurer verdeutlichte, dass der Voranschlag 2018 kein neues Sparprogramm sei. Vielmehr habe der Bundesrat Umschichtungen vorgenommen, die durch Ausgaben in anderen Bereichen (CHF 0.8 Mia. für den NAF, CHF 0.2 Mia. mehr für Asylausgaben, CHF 0.5 Mia. für die AHV) in Kombination mit der Schuldenbremse nötig geworden seien. In den übrigen Bereichen habe man lediglich den vom Parlament durch Annahme der Motion Dittli erteilten Auftrag erfüllt und den Teuerungsausgleich der erwarteten geringeren Teuerung angepasst. In der Folge unterstützte der Ständerat den Bundesrat in den meisten Punkten. Er stimmte der Einlage von zwei Dritteln der durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 freigewordenen 442 Mio. in den BIF zu und akzeptierte auch den bundesrätlichen Vorschlag, die Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica, der Pensionskasse des Bundes, abzufedern. So soll eine einmalige Einlage von CHF 160 Mio. gewährt werden, wovon CHF 60 Mio. im Voranschlag 2018 integriert sind, dafür erhalten die Mitarbeitenden keinen Teuerungsausgleich auf ihre Löhne. Diese Budgetposition hatte auch bezüglich des gleichzeitig beratenen Nachtrags II zum Voranschlag 2017 zu grossen Diskussionen zwischen der rechten und linken Ratshälfte geführt.

Abweichungen vom bundesrätlichen Vorschlag schuf der Ständerat vor allem im Bereich Bildung und Forschung, wo er die Sparanstrengungen des Bundesrates reduzierte. Teilweise gegen seine ideologischen Präferenzen stimmte der Ständerat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktion der Direktzahlungen in der Landwirtschaft zu und reduzierte zusätzlich den Betrag für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen. Zu diesen zwei Massnahmen hatte Anita Fetz als Präsidentin der FK-SR aufgerufen, nachdem der Nationalrat in der Einigungskonferenz 2017 dem Ständerat in keinem Punkt entgegengekommen war: Da bei einer Ablehnung des Vorschlags der Einigungskonferenz zum Budget jeweils der tiefere der von National- und Ständerat verabschiedeten Beträge übernommen wird, hatte sich der Nationalrat 2017 in allen umstrittenen Punkten durchgesetzt. Hatte der Ständerat vor einem Jahr noch auf solche „Spielereien“ verzichtet, habe er jetzt gemäss Fetz „aus den letztjährigen Fehlern“ gelernt und sich diese Verhandlungsmasse gegenüber dem Nationalrat bewahrt.

Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (BRG 17.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

Aufgeschreckt durch die anfängliche Ablehnung des Voranschlags 2017 durch die Mehrheit des Nationalrats verlangte die SPK-SR im Februar 2017 die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung für den Fall eines budgetlosen Zustandes auf Bundesebene. Das Bundesrecht kenne keine Regelungen für diesen Fall, der aber durchaus realistisch sei und seit 1872 bereits siebenmal eingetreten sei. Damals habe man sich «mit Ad-hoc-Beschlüssen durchgewurstelt», nun solle aber Rechtssicherheit hergestellt werden, unter anderem auch um dem Bundesrat beim Ad-hoc-Prozess nicht zu viel Einfluss zu gewähren. Im April desselben Jahres sprach sich die nationalrätliche Kommission aber mit 17 zu 5 Stimmen gegen die Ausarbeitung einer entsprechenden Regelung aus. Eine solche sei nicht zwingend nötig – wie gesehen gehe es auch ohne – und würde den Druck auf die Räte, eine Einigung zu erzielen, verringern. Dies könne dazu führen, dass nicht mehr nach Lösungen gesucht werde, argumentierte die Kommission und pflichtete damit der Argumentation des Bundesrates zu einer ähnlich lautenden Motion Feller (fdp, VD; Mo. 16.3941) bei. Im Juni 2017 zog die SPK-SR die Initiative zurück.

Regelung der Folgen einer Ablehnung des Budgets durch die Bundesversammlung

Im Differenzbereinigungsverfahren zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017 hielten sowohl National- als auch Ständerat bis zum Schluss an ihren Entschlüssen fest. Für die zwei verbliebenen Differenzen wurde entsprechend eine Einigungskonferenz einberufen, die einen Verzicht auf beide Budgetkürzungen beantragte: Mit 15 zu 8 Stimmen sprach sie sich gegen die Kürzungen bei der Bundesanwaltschaft aus, einstimmig wurden die Kürzungen beim FISCAL-IT-Projekt abgelehnt. Die Einigungskonferenz folgte somit in beiden Differenzen dem Ständerat, der dem Vorschlag entsprechend auch mit 41 zu einer Stimme (keine Enthaltung) zustimmte. Im Nationalrat äusserte Thomas Aeschi (svp, ZG) als Sprecher der Minderheit der Einigungskonferenz seine Enttäuschung darüber, dass der Ständerat dem Nationalrat trotz dessen Einlenken beim FISCAL-IT-Projekt bei den Kürzungen bei der Bundesanwaltschaft nicht entgegengekommen ist. Margaret Kiener Nellen (sp, BE) betonte hingegen noch einmal die Wichtigkeit der Bundesanwaltschaft im internationalen Kontext und in der Terrorismusbekämpfung und bat entsprechend um Annahme des Vorschlags. Dennoch blieb der Nationalrat bei seiner ursprünglichen Position und lehnte den Antrag der Einigungskonferenz mit 100 zu 90 Stimmen (keine Enthaltungen) ab. Da bei Budgetfragen bei Uneinigkeit jeweils der tiefere Betrag zur Anwendung kommt, setzte sich somit der Nationalrat durch.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Ohne grosse Debatte – einzig Motionär Müller (cvp, LU) und Bundesrat Maurer äusserten sich zur Motion "Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen" – lehnte der Nationalrat in der Sommersession 2017 den Vorschlag ab, dass der Bundesrat Regeln ausarbeiten solle, wie in Zukunft nicht der gesamte Überschuss für den Schuldenabbau verwendet werden müsse. Für die Motion sprachen sich 81 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus der SP-, Grünen- sowie CVP/EVP-Fraktion aus, dagegen stimmten geschlossen alle anderen Fraktionen (109 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen).

Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen (Mo. 16.3172)
Dossier: Schuldenbremse

Deutlich umstrittener als im Ständerat waren die Nachträge I und Ia zum Voranschlag 2017 im Nationalrat. So hiess der Nationalrat den Nachtrag Ia über die Bürgschaft für die Hochseeflotte lediglich mit 104 zu 69 Stimmen bei 14 Enthaltungen gut. Der Grossteil der Gegenstimmen stammte von der SVP-Fraktion, während die SP-Fraktion ihren Unmut vor allem durch Enthaltungen kund tat. Vom Ständerat abweichende Voten gab es bei verschiedenen weiteren Nachtragskrediten. So entschied sich der Nationalrat in Übereinstimmung mit der FK-NR gegen zusätzliche Gelder für die Bundesanwaltschaft. Einerseits kritisierte die FK-NR, dass der Nachtragskredit für die Bundesanwaltschaft den Entscheid des Parlaments beim Voranschlag 2017 rückgängig machen würde, andererseits wollte Nationalrat Pezzatti (fdp, ZG) ein Präjudiz verhindern. Trotz dem eindringlichen Aufruf von Hanspeter Uster als Vertreter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), auf die Kürzungen zu verzichten, um geplante IT-Investitionen nicht zu verhindern und der grossen Reduktion der Personalkosten bei der Bundesanwaltschaft um 4.5 Prozent pro Stelle Rechnung zu tragen, sprach sich der Nationalrat mit 111 zu 73 Stimmen (1 Enthaltung) gegen den entsprechenden Nachtragskredit aus. Beim FISCAL-IT-Projekt kritisierte die Mehrheit der FK-NR, dass noch unklar sei, welcher Teil des Nachtragskredits dem Technologiefortschritt und welcher den zu optimistischen Einschätzungen der Kosten geschuldet sei und welche Auswirkungen die Ablehnung des Nachtragskredits auf das Projekt haben würde. Franz Grüter (svp, LU) betonte mit Verweis auf einen KPMG-Untersuchungsbericht vor allem die Sorge vor ausufernden Kosten: Der Bericht skizzierte drei Szenarien, die für das Projekt zwischen CHF 43.7 Mio. und 75 Mio. Restkosten vorsehen. Aufgrund zahlreicher offener Fragen bevorzuge seine Fraktion daher eine Behandlung des Kreditantrags im Rahmen des Voranschlags 2018, wenn mehr Informationen vorhanden sein werden. Alois Gmür (cvp, SZ) hingegen betonte, dass selbst die kritische Mehrheit der FK-NR den zusätzlichen Finanzbedarf des Projektes nicht bestreite. Eine Annahme des Nachtragskredits würde entsprechend Sicherheit schaffen und zu einer speditiven Fortführung des Projekts beitragen. Die Mehrheit des Nationalrats – bestehend aus der SVP-, FDP- und Teilen der BDP-Fraktion – folgte jedoch der Finanzkommission und lehnte den Nachtragskredit des FISCAL-IT-Projekts mit 96 zu 89 Stimmen (0 Enthaltungen) ab.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Die Motion Bortoluzzi (svp, ZH) zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen, die der Nationalrat in der Herbstsession 2016 angenommen hatte, wurde in der Sommersession 2017 vom Ständerat auf Antrag seiner SGK stillschweigend abgelehnt. Die Kommission hatte das Anliegen zuvor im Rahmen der Beratungen zur Reform der Ergänzungsleistungen aufgenommen.

Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat als Erstrat die Reform der Ergänzungsleistungen. Gemäss Konrad Graber (cvp, LU) waren die Hauptziele der Reform die Optimierung des Systems, die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge sowie die Reduktion der Schwelleneffekte. Dies alles solle so umgesetzt werden, dass das Niveau der Ergänzungsleistungen grundsätzlich erhalten bleibe. Da jedoch die EL-Ausgaben sowie der Anteil des Bundes gegenüber demjenigen der Kantone stark angestiegen seien, müsse hier Gegensteuer gegeben werden. Weil die Ergänzungsleistungen die Schnittstelle zwischen AHV und Sozialhilfe darstellen, müssten aber die Auswirkungen von allfälligen Änderungen gut durchdacht werden, damit zum Schluss nicht die Sozialhilfe für die Einsparungen aufkommen müsse. Auf Wunsch von Josef Dittli (fdp, UR) wurde seine thematisch mit der Reform verbundene Motion zur Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen losgelöst von dieser Reform behandelt.

Der Entwurf des Bundesrates würde bei Bund und Kantonen zu Einsparungen von ungefähr CHF 367 Mio. führen, was jedoch einigen Ständerätinnen und Ständeräten zu wenig weit ging. Josef Dittli zum Beispiel erklärte, dass die Vorlage ein erster Optimierungsschritt sei, danach aber noch eine weitere Reform der Ergänzungsleistungen folgen müsse. Paul Rechsteiner (sp, SG) betonte, dass insbesondere die IV-Rentnerinnen und -Rentner betroffen seien, bei denen mit 45 Prozent fast die Hälfte auf Ergänzungsleistungen angewiesen sei, während dieser Anteil bei den Altersrenten nur etwa 12 Prozent betrage. Dies sei unter anderem auf den Leistungsabbau bei der IV zurückzuführen.
In der Detailberatung waren vor allem die Erhöhung der Höchstbeiträge für anrechenbare Mietzinsen sowie die Möglichkeiten des Kapitalbezugs des Altersguthabens umstritten. Das Thema der Mietzinsmaxima war im Nationalrat bereits mit dem Geschäft 14.098 diskutiert und an die SGK-NR zur Detailberatung zurückgewiesen worden. Diese hatte sich einverstanden erklärt, dass der Ständerat diese Frage im Rahmen der EL-Reform behandle. Inhaltlich entschied sich der Ständerat diesbezüglich gegen je einen unter und über dem Vorschlag der SGK-SR liegenden Minderheitenantrag und erhöhte die Beträge für die Mietzinse gegenüber dem geltenden Recht je nach Wohnregion, die ebenfalls neu geschaffen wurden, um bis zu 300 Franken. Auch die Zusatzbeträge für rollstuhlgängige Wohnungen wurden deutlich erhöht. Eine Systemänderung bezüglich der Festlegung des Betrags für persönliche Ausgaben wünschte sich eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG), welche diese Kompetenz dem Bund übertragen und so die grossen kantonalen Unterschiede beseitigen wollte. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch am Mehrheitsantrag der SGK-SR, welche diese Kompetenz bei den Kantonen belassen wollte. Bezüglich der Anrechnung von Erwerbseinkommen des Ehegatten folgte der Ständerat der SGK-SR, die im Gegensatz zum Bundesrat nur 80 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnen wollte, um so einen Erwerbsanreiz zu schaffen. Insgesamt wollten aber sowohl der Bundesrat als auch die SGK-SR die Vermögen stärker berücksichtigen und senkten daher den Freibetrag für Alleinstehende auf CHF 30'000 und für Verheiratete auf CHF 50'000. Beibehalten wurde die Regelung, wonach bei Personen, die selbst oder deren Ehepartner in einer Eigentumswohnung respektive einem Eigenheim wohnen, nur der CHF 112'500 übersteigende Wert einer Liegenschaft beim Vermögen zu berücksichtigen sei. Solange eine betroffene Person oder ihr Partner also eine Liegenschaft noch bewohnen kann, soll diese nicht verkauft werden müssen. Zudem befürwortete die Mehrheit des Ständerats eine von der SGK-SR vorgeschlagene Verschärfung des bundesrätlichen Vorschlages bezüglich der übernommenen Krankenkassenprämien: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft die tatsächliche Krankenkassenprämie vergüten solle, wenn diese tiefer zu liegen komme als die durchschnittliche Prämie. Der Ständerat beschränkte die Vergütung der Prämien jedoch auf die Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton beziehungsweise in der Region. Im Anschluss an die Beratung dieses Geschäfts überwies der Ständerat jedoch ein Postulat, das den Bundesrat beauftragte, die Folgen eines vollständigen Einbezuges der Krankenkassenprämien in die Berechnung der EL zu prüfen.
Besonders umstritten war die Frage, ob ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug des Altersguthabens für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge im Vorsorgefall möglich sein soll oder nicht. Diesbezüglich war man sich im bürgerlichen Lager nicht einig. Die Mehrheit der SGK-SR wollte die Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalbezug, Rente und Mischform streichen und für den obligatorischen Teil nur noch eine Rente ermöglichen. Dies darum, weil es heute möglich sei und auch vorkomme, dass Personen ihre Vorsorgegelder nach dem Kapitalbezug zum Beispiel verspielten oder durch Betrügereien verlören und in der Folge auf Ergänzungsleistungen angewiesen seien. Möglich solle daher lediglich ein Kapitalbezug für den Erwerb von Wohneigentum sein. Mehrere Ständeräte von FDP, CVP, BDP und SVP widersprachen dieser Ansicht und setzten sich für Wahlfreiheit und Selbstverantwortung der Bürger ein. Wegen einiger schwarzer Schafe sollten nicht alle Rentnerinnen und Rentner bestraft werden – so ihr Votum. Hannes Germann (svp, SH) kritisierte dabei die Mehrheit der bürgerlichen Ständeräte, die sonst für Eigenverantwortung plädierten, hier aber von diesem Grundsatz nichts wissen wollten. Thomas Hefti (fdp, GL) reichte einen Antrag ein, wonach zumindest die Hälfte des Altersguthabens bezogen werden können solle, zog diesen aber wegen eines Formulierungsfehlers zugunsten des Antrags Luginbühl (bdp, BE), der sich für eine Beibehaltung des geltenden Rechts und somit der Wahlmöglichkeit einsetzte, zurück. Kommissionssprecher Graber rechnete daraufhin vor, dass bereits die Erhöhung der Mietzinsmaxima die geplanten Einsparungen um CHF 200 Mio. reduziert hatte und dass mit einer Annahme des Antrags Luginbühl gegenüber dem aktuellen Recht kaum noch Einsparungen gemacht würden. In der Folge lehnte der Ständerat den Antrag Luginbühl deutlich ab. Schliesslich stellte sich die Frage, ob der vorzeitige Kapitalbezug zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit möglich sein solle. Hier einigte man sich auf einen Kompromissvorschlag: Das bis zum 50. Altersjahr erwirtschaftete Kapital soll bezogen werden können, da dies etwa der Hälfte des insgesamt gesparten Alterskapitals entspricht. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig mit 31 Stimmen bei 12 Enthaltungen an.

Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Da die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen und die Zahl ihrer Bezüger stark zugenommen haben (um 40 respektive 20 Prozent zwischen 2007 und 2013), die Kantone hier aber nur wenig Regelungsspielraum haben, sollten die entsprechenden Fehlanreize im System gemäss einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden mittels einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV auf Bundesebene behoben werden. Dafür sah der Kanton Nidwalden fünf Möglichkeiten vor, nämlich eine Anrechnung von BVG-Vorsorgekapital, das nicht zur Altersvorsorge verwendet worden war; eine Verschärfung der Regeln für die Anrechnung eines Vermögensverzichts durch Schenkung oder Erbvorbezug; eine Beschränkung der Ergänzungsleistungen auf das früher erlangte Erwerbseinkommen oder auf ein Referenzeinkommen; eine Ausblendung von objektiven und subjektiven Faktoren bei Restarbeitsfähigkeit; die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für Teilinvalide und Ehepartner; sowie die Entkoppelung der individuellen Prämienverbilligung von den Ergänzungsleistungen.

In ihrer Sitzung vom März 2017 beantragte die SGK-SR nach Anhörung einer Vertretung des Kantons Nidwalden, der Standesinitiative keine Folge zu geben und ihre Forderungen stattdessen im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen zu behandeln, welche die meisten Forderungen der Reform beinhalte. Entsprechend verzichtete auch der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) bei der Behandlung in der kleinen Kammer darauf, einen Antrag auf Folge geben zu stellen, worauf der Ständerat die Standesinitiative stillschweigend ablehnte.

Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Im April 2017 wollte die SGK-SR den Bundesrat beauftragen, einen Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen zu prüfen, wobei die Folgen für die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie mögliche Ausgleichsmassnahmen berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen der Debatte über eine Höchstgrenze der übernommenen Krankenkassenprämie in der EL-Reform hatte die SGK-SR ursprünglich vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft nur noch die Prämien des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton übernehmen sollten. Dagegen hatte sich eine Minderheit der Kommission gewehrt, worauf man einstimmig beschloss, mittels des Kommissionspostulats zu prüfen, ob in Zukunft nicht die realen Krankenkassenprämien vergütet werden sollen. Schliesslich, so die Begründung der Kommission, gehörten sie wie die übrigen durch die EL vergüteten Beträge ebenfalls zu den Zwangsabgaben. Stillschweigend überwies der Ständerat das Postulat.

Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen

Da die SGK-SR die Forderungen der Motion bezüglich der Zweckentfremdung von Vorsorgekapital bereits bei der Reform der Ergänzungsleistungen miteinbezogen hatte und ein Kapitalvorbezug in Zukunft aufgrund der im Rahmen der Reform beschlossenen Änderungen zudem nur noch beschränkt möglich sein wird, empfahl sie dem Ständerat die Fraktionsmotion der FDP-Liberalen abzulehnen. Die kleine Kammer folgte dem Antrag stillschweigend.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat den Nachtrag I zum Voranschlag 2017, der neun Nachtragskredite im Wert von insgesamt CHF 37 Mio. umfasste, sowie den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017, der einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 215 Mio. beinhaltete. Der Nachtrag I enthielt einen zusätzlichen Kredit für die Bundesanwaltschaft, die gemäss Philipp Müller (fdp, AG) bereits grosse Anstrengungen zur Stabilisierung ihrer Lohnentwicklung unternommen hatte, durch die im Voranschlag 2017 beschlossenen Querschnittskürzungen nun aber Probleme bekam, die Löhne zu zahlen (CHF 700'000). Weitere Kredite wurden durch die Beitragspflicht und den Anstieg der Betragssätze an die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CHF 40'000), an die Internationale Organisation für Migration (CHF 97'673) sowie an das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (CHF 2.5 Mio.) nötig. Zudem beantragte das VBS einen Nachtragskredit für 30 befristete Vollzeitäquivalentstellen beim Generalsekretariat, deren Finanzierung zur Zeit des Voranschlags 2017 noch nicht geklärt war (CHF 4.9 Mio.). Als eher ungewöhnlich bezeichnete Bundesrat Maurer schliesslich die beantragten CHF 18 Mio. für das Projekt FISCAL-IT. Für das Nachfolgeprojekt von INSIEME waren zunächst CHF 85.2 Mio. bewilligt worden, um 29 Teilprojekte zu den verschiedenen Steuerarten (Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer usw.) umzusetzen. Gemäss Finanzminister Maurer sind bereits ein Grossteil dieser Teilprojekte in Betrieb, es seien jedoch einige Teilprojekte hinzugekommen und es habe teilweise Verzögerungen gegeben, weswegen nun dieser Nachtragskredit nötig wurde. Die FK-SR beantragte die Annahme aller Nachtragskredite und der Ständerat stimmte ihr einstimmig mit 40 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu.
Deutlich mehr Beachtung fand sowohl in den Medien als auch im Ständerat der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017. Der Bundesrat beantragte CHF 215 Mio. für einen fälligen Bürgschaftskredit des Bundes für die Schweizer Hochseeflotte. Die Bundesräte Maurer und Schneider-Ammann erklärten den Ständerätinnen und Ständeräten ausführlich, dass zwei Reedereien, denen der Bund durch Bürgschaften bei der Finanzierung ihrer Flotte half, kurz vor dem Bankrott gestanden hätten. Die Bürgschaften war der Bund eingegangen, damit die Schiffe im Gegenzug die Schweiz im Krisenfall mit wichtigen Gütern und Ressourcen versorgen würden. Um den Bankrott der Reedereien zu verhindern, mussten dreizehn Schiffe zu relativ tiefen Preisen verkauft werden, wodurch dem Bund als Bürge nun Kosten entstünden. Entsprechend hätten weder Bundesrat noch Parlament wirklich eine Wahl, die Bürgschaft sei zu zahlen; das Parlament könne entsprechend entweder dem Nachtragskredit zustimmen oder Ende Jahr eine Kreditüberschreitung zur Kenntnis nehmen. Der Nachtragskredit erlaube es aber, Zinsen gegenüber den Banken in der Höhe von monatlich CHF 1 bis 2 Mio. zu sparen. Dieses Argument überzeugte den Ständerat, stillschweigend nahm er den Nachtragskredit Ia an.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

In der Behandlung der Motion DittliTeuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt" durch den Nationalrat in der Sondersession 2017 bezweifelte Albert Vitali (fdp, LU) im Namen der Kommission die Lösungsbereitschaft des Bundesrates, da dieser die in seinem Bericht vom Mai 2016 vorgeschlagenen Massnahmen bisher nicht in Angriff genommen habe. Für die Minderheit der Kommission verteidigte Philipp Hadorn (sp, SO) die Anstrengungen des Bundesrates. Mit den Kürzungen der schwach gebundenen Ausgaben in Voranschlägen und dem Stabilisierungsprogramm, der Teuerungskorrektur im Voranschlag 2018 und dem Finanzplan 2019-2021, der angekündigte Prüfung von Korrekturen bei zu hoher Differenz zwischen angenommener und effektiver Teuerung sowie der Verbesserung der Berichterstattung seien zahlreiche Massnahmen ergriffen worden. Zudem hätten vom Teuerungsausgleich in der Vergangenheit vor allem die Bildung und die Landwirtschaft profitiert, wogegen die Parlamentsmehrheit kaum etwas einzuwenden hätte. Überdies seien gerade von langjährigen Finanzbeschlüssen vielfach Löhne betroffen, die das Parlament kaum senken wolle.
Bundesrat Maurer erinnerte den Nationalrat zudem daran, dass es das Parlament war, das in den letzten Jahren auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen zur Korrektur der Teuerung insbesondere in den Bereichen Bildung, Landwirtschaft und Armee verzichtet hatte. Entsprechend erachtete er es als sinnvoller, dem Bundesrat und dem Parlament die Handlungsfreiheit zu bewahren und die Korrektur des Teuerungsausgleichs von Fall zu Fall zu beurteilen. Dennoch sprachen sich 133 Nationalrätinnen und Nationalräte für die Motion Dittli aus, 55 waren dagegen (keine Enthaltungen). Befürwortet wurde die Änderung geschlossen von der SVP-, BDP-, GLP- sowie mehrheitlich von der FDP- und CVP/EVP-Fraktion, abgelehnt wurde sie geschlossen von der SP- und Grünen-Fraktion. Aufgrund des Erfolgs der Motion Dittli entschied sich die FDP-Fraktion zudem dazu, ihre Motion „Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt" (Mo. 16.3451), die ein sehr ähnliches Anliegen verfolgte, zurückzuziehen.

Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

Eine Entflechtung der Ergänzungsleistungen wollte Josef Dittli (fdp, UR) mit einer Motion Ende 2016 erreichen. Durch die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen nach fiskalischer Äquivalenz sollen Fehlanreize bei den EL abgebaut und ihre Effizienz gesteigert werden. Die Kantone sollen folglich nicht mehr für Entscheide auf Bundesebene bezahlen müssen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf den in der Motion der FK-NR geforderten Bericht zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen, nach dessen Vorliegen eine grundlegende entsprechende Diskussion geführt werden könne, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Aufgrund eines Ordnungsantrags Stöckli (sp, BE) wies der Ständerat die Vorlage in der Frühjahrssession 2017 der SGK-SR zur Vorberatung im Rahmen der EL-Reform zu. Im November 2018 zog Dittli die Motion zurück.

Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Ständerat die Motion der FK-NR gegen eine „Aufweichung der bewährten Schuldenbremse“. Dabei stellte Konrad Graber (cvp, LU) einen Ordnungsantrag auf Sistierung der Behandlung der Motion bis nach der Beratung des Berichts „Zukunftsperspektiven für die Schweiz”. In dem Bericht würden dieselben Fragen behandelt, welche im Rahmen dieser Motion relevant seien. Die WAK-SR werde den Bericht in Kürze beraten und, da diese Fragen „eine breitere Diskussion” erforderten, werde er beantragen, den Bericht im Plenum zu diskutieren. Bei Annahme seines Ordnungsantrags müsste man folglich diese Diskussion nicht zweimal führen, erklärte Graber. Im Namen der FK-SR unterstützte Anita Fetz (sp, BS) den Antrag auf Sistierung. Philipp Müller (fdp, AG) hingegen erklärte, dass der Grundsatz der Schuldenbremse nicht angetastet werden solle und der Bericht daher überflüssig sei. Er lehne den Ordnungsantrag in der Annahme ab, dass die Motion angenommen werde. Soweit kam es jedoch nicht: Mit 34 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) sprach sich der Ständerat für die Sistierung der Motion aus.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

In der Frühjahrssession 2017 gab es bezüglich des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 noch vier Differenzen zu klären. Eine erste bereinigte der Nationalrat, indem er dem Minderheitsantrag Maire (sp, NE) folgte und auf die zusätzliche Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik um CHF 10 Mio. verzichtete. Maire hatte den Nationalrat zuvor aufgefordert, sich mit den wirtschaftlich weniger privilegierten Regionen solidarisch zu zeigen und diese Beiträge nicht zu kürzen. Die neue Regionalpolitik sei für diese Regionen sehr wichtig, da sie ihnen zum Beispiel erlaube, ihre Industrie mithilfe von Innovationsprojekten zu diversifizieren oder die Attraktivität ihrer Region durch Tourismusprojekte zu steigern. Demgegenüber übte zum Beispiel Albert Vitali (fdp, LU) allgemeine Kritik an der Regionalpolitik, da diese – als Anschubfinanzierung für Projekte gedacht – zunehmend zu deren Dauerfinanzierung verwendet würde. Entsprechend sei eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, welche man über die Finanzen steuern könne. Bundesrat Maurer entgegnete, dass es beim Stabilisierungsprogramm lediglich um die Speisung des Fonds und nicht um die Ausgestaltung der Regionalpolitik gehe. Der Fonds sei zwar gut bestückt und würde eine Reduktion verkraften, da es hier jedoch um einen vergleichsweise geringen Betrag gehe, wäre die geplante zusätzliche Reduktion ein unnötiges negatives Signal an die Randregionen. Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen pflichtete der Nationalrat der Minderheit Maire knapp bei und lehnte die zusätzliche Reduktion ab.

Eine weitere Differenz bereinigte der Ständerat in der nächsten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Die FK-SR hatte beantragt, dem Nationalrat bei den Sparanstrengungen im Eigenbereich entgegenzukommen, nachdem noch einmal klar gestellt worden war, dass die Zollstellen in Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs erhalten bleiben würden. Zudem hatte der Bundesrat am 22. Februar 2017 seinerseits für den Voranschlag 2018 Einsparungen im Eigenbereich von CHF 150 Mio. beschlossen – bat das Parlament bei dieser Gelegenheit jedoch darum, ihm die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wo diese Sparmassnahmen am ehesten möglich sind. Der Ständerat stimmte in der Folge dem Nationalrat in diesem Punkt mit 33 zu 9 Stimmen zu.

Da der Nationalrat in der letzten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens die verbliebenen zwei Differenzen nicht klären konnte, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Offen geblieben waren die zwei Differenzen, von denen der Ständerat in den vorangegangenen Beratungen befürchtet hatte, dass sich die Sparanstrengungen des Bundes negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken könnten. So wollten Bundesrat und Nationalrat Integrationsbeiträge an die Kantone in der Höhe von CHF 23,3 Mio. streichen, die – so die Befürchtung einer Mehrheit des Ständerats – stattdessen durch die Kantone hätten aufgebracht werden müssen. Bundesrat Maurer betonte im Rahmen der Parlamentsdebatte jedoch, dass es sich dabei weniger um eine Ausgabenreduktion als um eine Ausgabenverschiebung handle. So schaffe der Bundesrat zwar Unterstützungsmassnahmen mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab, erarbeite gleichzeitig aber auch neue, effizientere Projekte. Diese zielten insbesondere auf eine bessere Integration der neu angekommenen Asylbewerber durch Sprachkurse und eine Integrationsvorlehre ab. Auch die Reduktion des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent sei gemäss Bundesrat Maurer keine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen, da der Beitrag erst nach Annahme der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes reduziert werden würde. Diese Änderung würde es den Kantonen erlauben, die dort eingesparten Gelder für die Prämienverbilligung einzusetzen. Als Kompromiss beschloss die Einigungskonferenz, dem Nationalrat bezüglich der Kürzung der Integrationskosten und dem Ständerat bezüglich den Kürzungen der Beiträge an die Prämienverbilligung zu folgen. Entsprechend werden einige bisherige Integrationsprogramme durch neue, effizientere Programme ersetzt. Gleichzeitig wird bezüglich des Bundesanteils an die Prämienverbilligung das Ergebnis der Ergänzungsleistungsreform abgewartet, in deren Rahmen diese Problematik nochmals besprochen werden soll. Die Einigungskonferenz nahm diesen Vorschlag mit 25 zu 1 Stimme an und die beiden Parlamentskammern folgten ihrem Votum: In der Schlussabstimmung sprachen sich der Ständerat mit 36 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die finale Version des Stabilisierungsprogrammes aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Im Februar 2017 schickte der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in die Vernehmlassung. Das ATSG enthält diejenigen Regelungen, die ausser der beruflichen Vorsorge für alle Sozialversicherungszweige gelten. Die Revision des seit 2000 geltenden Gesetzes war durch die Motionen Lustenberger (cvp, LU; Mo. 12.3753), Schwaller (cvp, FR; Mo. 13.3990) und der SVP-Fraktion ausgelöst und aufgrund von «optimierten Prozessen, aktueller Rechtsprechung und internationalen Verträgen» nötig geworden.
Insbesondere sollen in der Revision die Grundlagen für Observationen bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) 2016 ergänzt und die bestehenden Bestimmungen sowie die Abläufe zur Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Geplant sind zudem neue Regelungen bezüglich der Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren, eine bessere Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und der EU wie auch eine rechtliche Verankerung der bisherigen Praxis, Sozialversicherungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone und die Durchführungsstellen, bewertete die Revision positiv und kritisierte nur vereinzelte Punkte. Auf Widerstand stiessen insbesondere die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sowie die Einführung einer Kostenpflicht bei Sozialversicherungsverfahren.

Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (BRG 18.029)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Im Jahr 2016 wurden Ergänzungsleistungen in der Höhe von CHF 4.9 Mrd. an 318'600 Personen ausbezahlt. Mit einem Anstieg um 2.5 Prozent bei den Ausgaben und um 1.1 Prozent bei den Bezügerinnen und Bezügern konnte das langjährige durchschnittliche Wachstum von 4 respektive 3 Prozent bei beiden unterboten werden. Dies lässt sich auf die rückläufigen Rentnerzahlen bei der IV, auf eine Gesetzesänderung im Kanton Genf sowie auf eine teilweise Auslagerung der Pflegefinanzierung aus den Ergänzungsleistungen und eine verbesserte finanzielle Situation von Personen in höherem Alter durch höhere Renten aus der zweiten Säule zurückführen. Leicht zugenommen hat die EL-Quote – also der Anteil EL-Bezügerinnen und -Bezüger – bei der IV (2016: 46.0%; 2015: 45.2%), mehr oder weniger stabil geblieben ist sie hingegen wie seit Jahren bei der AHV (2016: 12.5%; 2015: 12.5%; 2008: 11.6%). 2016 sind 30'500 Personen oder 9.7 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger aus dem EL-System ausgeschieden, 34'000 Personen oder 10.8 Prozent sind neu hinzugekommen. Besonders gross ist der Anteil EL-Beziehende in Heimen: So lebten 2016 22 Prozent aller EL-Beziehenden in einem Heim, umgekehrt erhielt fast die Hälfte aller in einem Heim Lebenden Ergänzungsleistungen. Durchschnittlich wurden 2016 CHF 3'300 an in einem Heim lebende Personen ausbezahlt, an zuhause lebende Personen lediglich CHF 1'100. Folglich stellten 2016 42 Prozent aller EL-Ausgaben heimbedingte Mehrkosten dar, also Kosten, die auftreten, wenn eine Person im Heim anstatt zuhause lebt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2016
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Anders als im Vorjahr, als die Ausgaben der Sozialversicherungen deutlich stärker angestiegen waren als ihre Einnahmen, wuchsen die Einnahmen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016 mit 1.3 Prozent leicht stärker an als die Ausgaben mit 1.1 Prozent. Die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Höhe von CHF 177 Mrd. übertrafen zudem die Ausgaben leicht (CHF 159 Mrd.). Insgesamt wiesen die Sozialversicherungen Ende 2016 ein Gesamtkapital von CHF 922 Mrd. oder 140 Prozent des BIP (CHF 659 Mrd.) auf. Die Sozialleistungsquote, also der Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP, lag bei 21.2 Prozent und übertraf damit gar den Spitzenwert aus dem Vorjahr. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Mittels eines Postulats wollte die SGK-NR im Oktober 2016 die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren lassen. Da für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht herrsche, bestünde für sie ein erhöhtes Risiko, aufgrund ungenügender Vorsorge bereits ab ihrer Pensionierung Ergänzungsleistungen beziehen zu müssen. Mithilfe dieses Postulats wollte die Kommission nun Klarheit bezüglich des Ausmasses dieses Problems schaffen, das im Rahmen der EL-Revision zur Sprache gekommen war. Insbesondere mögliche Vorsorgelücken, Versicherungsmodelle – zum Beispiel ein BVG-Obligatorium – sowie die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen sollten untersucht werden. Der Bundesrat pflichtete der Kommission bei und empfahl das Postulat zur Annahme. Eine Minderheit Brunner (svp, SG) lehnte den Vorstoss jedoch ab, weil die Bundesverwaltung – wie in der Budgetdebatte deutlich geworden sei – sparen müsse und eine solche Abklärung gemäss ihren eigenen Aussagen grossen Aufwand mit sich bringen würde. Trotz dieses Einwandes nahm der Nationalrat das Postulat mit 102 zu 72 Stimmen an.

Die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden analysieren (Po. 16.3908)

Am 7. Dezember begann der Nationalrat bei der Debatte des Voranschlags 2017 noch einmal von vorne. Bereits der Antrag der FK-NR hatte jedoch deutlich gemacht, dass sich die inhaltlichen Positionen seit der letzten Beratung nicht verändert hatten. Entsprechend sah der Voranschlag 2017 am Ende der Behandlung wieder genau gleich aus wie noch eine Woche zuvor, lediglich das Resultat der Gesamtabstimmung hatte sich verändert: Die SP-Fraktion lehnte das Budget zwar noch immer geschlossen ab, die SVP-Fraktion enthielt sich jedoch grösstenteils der Stimme, so dass der Voranschlag mit 82 zu 52 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen wurde. Dabei schuf der Nationalrat zahlreiche Differenzen zum Ständerat.

Im Differenzbereinigungsverfahren schloss sich der Ständerat bezüglich der Finanzierung der Asylkosten dem Nationalrat an. Folglich entschied man sich, im Voranschlag 2017 die tiefere Schätzung der Anzahl Asylanträge zu verwenden, wodurch bei den Betriebsausgaben der Empfangs- und Verfahrenszentren sowie bei den Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge insgesamt CHF 344 Mio. gespart werden konnten. Zudem wurde eine Kreditsperre von CHF 60 Mio., verteilt auf alle Departemente, beschlossen, was einen Verzicht auf eine Ausserordentlichkeit der Asylausgaben erlaubte. Auch bezüglich des sogenannten Schoggi-Gesetzes, das durch Ausfuhrbeiträge einen Preisausgleich zwischen Rohstoffen aus der Schweiz und dem Ausland vorsieht, schloss sich der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrats an und erhöhte die Exportsubventionen in der Landwirtschaft um CHF 26,7 Mio.

Nachdem die sechs noch bestehenden Differenzen im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens nicht geklärt werden konnten, wurde eine Einigungskonferenz einberufen. Diese folgte in den vier kleinen Differenzen dem Nationalrat und suchte in den zwei grossen Differenzen Kompromissvorschläge zwischen den beiden Kammern. Im Nationalrat votierten jedoch unter anderem die SVP-, FDP- und BDP-Fraktionen gegen den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz, so dass dieser mit 105 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt wurde. Folglich werden jeweils die tieferen Beträge aus den Beratungen definitiv übernommen. Beim Bundespersonal (CH 50 Mio.), bei externen Beratungen (CHF 60,3 Mio.) und der Informatik (CHF 17,5 Mio.) werden somit Querschnittskürzungen von insgesamt CHF 128 Mio. vorgenommen, wie es der Nationalrat gewünscht hatte. Entgegen dessen Präferenzen wird hingegen die Qualitäts- und Absatzförderung der Landwirtschaft nicht um CHF 2.5 Mio. erhöht. Damit weist der definitive Voranschlag 2017 ein Finanzierungsdefizit von CHF 250 Mio. auf, hält jedoch die Vorgaben der Schuldenbremse mit einem strukturellen Überschuss von CHF 92 Mio. ein.

Voranschlag 2017 (BRG 16.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

In der Wintersession 2016 behandelten die Räte den Nachtrag II zum Voranschlag 2016. Dieser enthielt 13 Nachtragskredite im Umfang von CHF 131.5 Mio., allesamt in Form von finanzierungswirksamen Aufwandkrediten. Wie bereits beim Nachtrag I zum Voranschlag 2016 im Sommer 2016 sowie beim Nachtrag II zum Voranschlag 2015 entfiel der grösste Teil dieser Aufwendungen auf den Asylbereich (CHF 98.8 Mio.). Bereits im Sommer 2016 war angekündigt worden, dass womöglich ein zweiter Kredit nötig werden würde, da die geschätzte Zahl von Asylgesuchen bis Ende 2016 von anfangs 24'000 (Voranschlag 2016) auf 35'000 Gesuche korrigiert werden musste. Insgesamt bewilligte das Parlament 2016 damit nachträglich CHF 366 Mio. für den Asylbereich. Die übrigen nachträglich beantragten knapp CHF 33 Mio. wurden insbesondere für Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen (CHF 15 Mio.), für internationale Organisationen (CHF 6.7 Mio.) sowie IV-Ergänzungsleistungen (CHF 5 Mio.) benötigt. Zudem beinhaltete der Nachtrag II einen der Schuldenbremse nicht unterstellten Verpflichtungskredit von CHF 12 Mio. für Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Erweiterungsneubau des Genfer Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion. Im Jahr 2016 wurden somit insgesamt 528,3 Millionen Franken per Nachtrag bewilligt, was zu einer Erhöhung der Ausgaben des Bundes um 0,7 Prozent geführt hat. Im Vergleich zu den Nachtragskrediten der letzten sieben Jahre liegt dieser Wert deutlich über dem Durchschnitt (durchschnittl. Nachträge 2009-2015: CHF 431 Mio. resp. 0.5%). Dennoch beträgt der verbleibende strukturelle Überschuss gemäss Juni-Hochrechnung des EFD CHF 2.4 Mrd. – folglich erfüllt das Budget 2016 die Vorgaben der Schuldenbremse. Nachdem die nachträglichen Mehrausgaben für den Asylbereich in der Sommersession 2016 im Nationalrat noch zu einer geschlossenen Ablehnung des Nachtrags I durch die SVP-Fraktion geführt hatten, war der Nachtrag II zum Voranschlag 2016 im Parlament kaum umstritten. Die Finanzkommissionen des National- und Ständerats (FK-NR und FK-SR) stimmten dem bundesrätlichen Entwurf einstimmig zu, der Nationalrat nahm ihn mit 172 zu 19 Stimmen und einer Enthaltung an und auch der Ständerat sprach sich mit 41 zu 1 Stimme und einer Enthaltung für den Nachtrag II zum Voranschlag 2016 aus.

BRG Nachtrag II zum Voranschlag 2016
Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung

In der Wintersession 2016 behandelte der Ständerat die von Josef Dittli (fdp, UR) im September 2016 eingereichte Motion mit dem Titel „Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt". Mit der Motion wurde beanstandet, dass bei Rahmen- und Verpflichtungskrediten nicht die tatsächliche Teuerung abgerechnet wird, sondern Beträge entsprechend den Teuerungsannahmen bezogen werden. Dies führte bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen in den letzten Jahren aufgrund der zu hoch geschätzten Teuerung zu Mehrausgaben und ermöglichte eine Verwendung allfälliger teuerungsbedingter Minderausgaben bei Mehrjahreskrediten als taktische Reserven, wodurch Mehrjahreskredite gegenüber jährlich aufgeführten Krediten bevorteilt werden. Bereits im Juni 2016 hatte die FDP-Fraktion eine ähnlich lautende Motion mit dem Titel „Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt" (Mo. 16.3451) eingereicht, die bisher von den beiden Räten noch nicht behandelt wurde. Sie sieht vor, Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang der veranschlagten Teuerung so lange zu sperren, bis sich die zugrundeliegende Teuerungsannahme bewahrheitet. Bei der Behandlung der Motion Dittli verwies der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion der FDP-Fraktion, in der er argumentiert hatte, dass die Teuerungsproblematik bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen entschärft werde, indem die schwach gebundenen Ausgaben in verschiedenen Programmen (KOP 12/13, KAP 2014, Voranschlag 2016, Stabilisierungsprogramm 2017-2019) gegenüber früheren Planungen gekürzt wurden. Zudem treffe der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Überprüfung der Teuerung und der diesbezüglichen Berichterstattung. Eine konkrete Abrechnung der Teuerung sei aber zum Beispiel bei den Verpflichtungskrediten kaum möglich, da diese aufgrund von Werkverträgen abgerechnet werden. Grundsätzlich bestehe zudem die Gefahr, dass in Zukunft die Forderung nach einem automatischen, laufenden Ausgleich der Teuerung laut werde, wodurch Regierung und Parlament bezüglich des Budgets weiter an Freiheit verlieren würden. Entsprechend beantragte Bundesrat Maurer, „bei einem zwar unvollkommenen, aber praktikablen System zu bleiben." Der Ständerat folgte diesem Antrag jedoch nicht und nahm die Motion mit 27 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung an. In der Frühjahrssession 2017 wird sich der Nationalrat mit dieser Problematik befassen.

Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

Nachdem der Nationalrat den Voranschlag 2017 in der ersten Runde abgelehnt hatte, stand vier Tage später dessen Behandlung durch den Ständerat an. Der Antrag seiner Finanzkommission beinhaltete ein strukturelles Defizit von CHF 13,4 Mio., das es im Laufe der Behandlung zu beseitigen galt. Stattdessen zeigte sich der Ständerat aber mehrheitlich grosszügig: Zum einen erklärte er sich einverstanden, die vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 400 Mio. für den Asylbereich ausserordentlich zu verbuchen und somit von der Schuldenbremse auszunehmen. Zum anderen erhöhte er das Budget gegenüber dem Bericht des Bundesrates vor allem im Bildungsbereich und in der Landwirtschaft. So wollte der Bundesrat zum Beispiel die Direktzahlungen an die Bauern um knapp CHF 62 Mio. kürzen, der Ständerat entschied sich aber mit 21 zu 20 Stimmen knapp dagegen. Dies obwohl Christian Levrat (sp, FR) darauf hingewiesen hatte, dass der Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren auf ein Druckmittel angewiesen sei, um dem Nationalrat einen Kompromiss bei dessen geplanten Kürzungen im Asylbereich und in der Verwaltung abringen zu können. Dadurch dass sich bei einer Einigungskonferenz zum Budget bei Uneinigkeit zwischen den Räten jeweils der tiefere Betrag durchsetzt, blieben dem Ständerat mit diesem Entscheid lediglich die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte als Druckmittel. Überall sonst hatte der Nationalrat in der ersten Behandlung des Voranschlags tiefere Beträge budgetiert als nun der Ständerat. Insgesamt beinhaltete der Voranschlag nach der Behandlung durch den Ständerat ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 13,7 Mio., wodurch er die Vorgaben der Schuldenbremse verletzte. Dennoch nahm ihn die grosse Kammer mit 39 zu 4 Stimmen an, wohlwissend, dass diese Differenz in späteren Runden noch korrigiert werden würde.

Voranschlag 2017 (BRG 16.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Olivier Feller (fdp, VD) reagierte kurz nach der Ablehnung des Voranschlags 2017 in der ersten Besprechung durch den Nationalrat mit einer Motion, welche die „Ausarbeitung einer Regelung für den Fall, dass der Bund am 1. Januar ohne Budget dasteht“, zum Ziel hatte. Dieser Vorfall hatte gemäss dem Motionär verdeutlicht, dass ohne angenommenen Voranschlag keine rechtlichen Grundlagen für die Fortzahlung laufender Kosten vorgesehen sind. In den Kantonen gibt es verschiedene entsprechende Gesetze, welche zum Beispiel die Fortzahlung der Ausgaben auf Basis des vorjährigen Haushaltsbudgets oder derjenigen Ausgaben, welche für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind, erlauben. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass der Voranschlag seit 1872 sieben Mal aufgrund von Volksabstimmungen oder internationalen Verträgen an den Bundesrat zurückgewiesen worden sei, wobei das Parlament jeweils einen provisorischen Voranschlag verabschiedet hatte. Der Bundesrat lehnte die Motion Feller daher in der Sorge ab, dass eine gesetzliche Regelung dieser Problematik die Hürde für eine Ablehnung des Voranschlags in den eidgenössischen Räten senken könnte, es entsprechend häufiger zu Rückweisungen des Voranschlags und somit zu einer verstärkten Politisierung der Beratung des Voranschlags kommen würde. Dadurch dass eine gesetzliche Regelung zudem nicht alle Eventualitäten abdecken könne, würde sie allenfalls eine pragmatische Übergangslösung behindern. Aus diesen Gründen sei bereits bei der Totalrevision des Parlamentsgesetzes von 2002 trotz entsprechenden Diskussionen auf eine solche Regelung verzichtet worden.

Ausarbeitung einer Regelung für den Fall, dass der Bund am 1. Januar ohne Budget dasteht

In der Wintersession 2016 beriet der Nationalrat den Voranschlag 2017 als Erstrat. Dabei setzte er den Rotstift vor allem im Eigenbereich an. So beschloss er unter anderem Kürzungen beim Bundespersonal, bei externen Beratern und Dienstleistungen sowie bei der Informatik, sprach aber mehr Geld für die Landwirtschaft und die Bildung als es der Bundesrat vorgesehen hatte. Die Hauptdiskussion im Nationalrat drehte sich aber um die vom Bundesrat vorgesehene ausserordentliche Budgetierung von Asylausgaben in der Höhe von CHF 400 Mio. und die grundlegende Frage, ob ein solches Vorgehen eine Aufweichung der Schuldenbremse darstelle. Während die Mehrheit der FK-NR die Kriterien der Ausserordentlichkeit bei der Schuldenbremse, insbesondere die Einmaligkeit und Unvorhersehbarkeit, als nicht gegeben erachtete, wies Philipp Hadorn (sp, SO) im Namen der Kommissionsminderheit darauf hin, dass bei der Erarbeitung dieser Ausnahmeklausel das Asylwesen explizit als Anwendungsfall erwähnt worden war. Die Finanzkommission des Nationalrats beantragte diesbezüglich, die Asylausgaben aufgrund der neusten Schätzungen des SEM mithilfe von dessen ursprünglicher Schätzmethode zu kalkulieren und nicht – wie es der Bundesrat getan hatte – aufgrund der vom SEM neu entwickelten Schätzmethode vom Mai 2016. Dadurch konnte die Schätzung der Anzahl Asylgesuche von 45‘000, mit denen der Bundesrat im Sommer 2016 gerechnet hatte, auf etwa 30‘000 Asylgesuche reduziert werden. In Übereinstimmung mit diesen neuen Zahlen reduzierte die Finanzkommission die Betriebsausgaben bei den Empfangs- und Verfahrenszentren und die Ausgaben bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge um etwa CHF 340 Mio. Zusammen mit einer Kreditsperre im Umfang von 60 Mio., die auf alle Departemente verteilt werden sollte, würde dies einen Verzicht auf ausserordentliche Asylausgaben erlauben. Dieser Konzeptentscheid war in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen knapp angenommen worden, noch knapper fiel die Entscheidung im Nationalrat aus: Dieser stimmte dem Kommissionsvorschlag nur dank dem Stichentscheid von Ratspräsident Stahl (svp, ZH) mit 97 zu 96 Stimmen zu. Bundesrat Maurer kritisierte das Vorgehen, bei Bedarf plötzlich die Diskussionsgrundlage zu ändern und nicht wie üblich und bei allen anderen Budgetpositionen die Zahlen von Juni 2016 zu verwenden. Diese Praxis, „wenn es unangenehm wird, noch gewisse Änderungen [vorzunehmen]“, gefährde die Schuldenbremse stärker als die Ausserordentlichkeit gewisser Ausgaben.

Bei der Gesamtabstimmung sprachen sich die Fraktionen der SP und der Grünen mehrheitlich gegen den Voranschlag aus, weil ihnen die Sparanstrengungen deutlich zu weit gingen. Gleichzeitig beschloss aber auch die SVP-Fraktion, den Voranschlag abzulehnen und begründete dieses Vorgehen damit, dass in Zeiten ohne Rezession ein ausgeglichenes Budget angestrebt werden sollte. Damit lehnte der Nationalrat den Voranschlag 2017 mit 77 zu 113 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Der Ständerat wird somit bei seiner Beratung am 5. Dezember 2016 nur den Bericht des Bundesrates, nicht aber die Beschlüsse des Nationalrates diskutieren. Anschliessend wird sich der Nationalrat noch einmal mit dem Voranschlag beschäftigen müssen, wobei er theoretisch mit der Diskussion nochmals von vorne beginnen müsste. Zum ersten Mal stellte sich beim Bund damit auch die Frage, was wäre, wenn die Räte bis zum 1. Januar 2017 kein Budget verabschieden könnten. Denn obwohl die meisten Kantone solche Regelungen kennen, sieht der Bund für diesen Fall keinen rechtlich vorgeschriebenen Ablauf vor. Gemäss Philipp Rohr, dem Sprecher der Finanzverwaltung, dürfte der Bund dann theoretisch keine Zahlungen mehr tätigen. Um dies zu verhindern, müsste das Parlament eine Art Notbudget beschliessen, bevor in der Frühlingssession ein neuer ordentlicher Voranschlag erarbeitet werden könnte. Olivier Feller (fdp, VD) reichte in der Folge eine Motion ein, welche diese rechtliche Lücke schliessen soll.

Voranschlag 2017 (BRG 16.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung