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Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020. Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig.

Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen

Als Reaktion auf eine Motion Humbel (cvp, AG) zu Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und in Bezugnahme auf die entsprechende Antwort des Bundesrates wurde eine Motion Schwaller (cvp, FR) lanciert, welche eine Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert. Konkret soll statistisches Material über den Vorbezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum erhoben werden. Gerade im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge sei eine Erweiterung der Datenerhebung unbedingt notwendig, so die Begründung. In seiner Stellungnahme drückte der Bundesrat Zustimmung zur Notwenigkeit der Erfassung aus und erklärte, ein entsprechendes Projekt des Bundesamtes für Statistik sei bereits vor Jahren angelaufen, habe aber wegen der hohen Komplexität bisher noch nicht ausgewertet werden können. Generell sei es äusserst schwierig, zwischen Ereignissen, welche mehr als zehn Jahre auseinanderliegen (Kapitalvorbezug, späterer Bezug von Ergänzungsleistungen), einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Zudem habe die Bankiervereinigung 2012 ihre Richtlinien bezüglich Mindestanforderungen bei der Hypothekarvergabe verschärft, was dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirke. Der Ständerat zeigte sich mit der Argumentation der Motion einverstanden und nahm die Vorlage an. Kritisiert wurde einzig, dass die anderen beiden Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug, nämlich zwecks Unternehmensgründung und definitiven Wegzugs ins Ausland, nicht berücksichtigt werden sollen.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Der Nationalrat nahm eine Motion Humbel (cvp, AG) zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule an, die den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Kapitalabfindung aus der Pensionskasse einzuschränken, um deren Vorsorgezweck wieder besser gerecht zu werden. Heute sei es möglich, Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, dieses schnell auszugeben und dann zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV zurückzugreifen. Der Bundesrat hatte sich 2012 mit der Begründung gegen die Motion ausgesprochen, die Datenlage lasse keine Aussagen über die Auswirkungen von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule auf die erste Säule und die Sozialhilfe zu. Er sei jedoch bereit, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen und die Ergebnisse im Bericht zu einem Postulat Humbel zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV darzulegen. Obwohl der Nationalrat das Postulat bereits im Vorjahr überwiesen hatte, setzte er sich über den Antrag der Regierung hinweg und nahm auch die Motion an. Im Berichtsjahr fand noch keine Beratung im Ständerat statt.

Motion Humbel

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2014 wies bei Einnahmen und Ausgaben von je 66,0 Milliarden Franken ein Defizit von rund 30 Millionen Franken aus. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten problemlos eingehalten werden. Aufgrund der anhaltenden Unterauslastung der Schweizer Wirtschaft liess die Schuldenbremse für das Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von 66,3 Milliarden zu. Somit resultierte ein struktureller Überschuss von rund 300 Millionen Franken.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

In der Wintersession nahm der Nationalrat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2013 auf. Die grosse Kammer erhöhte das budgetierte Defizit auf rund 497 Millionen Franken. Eine Aufstockung beschloss der Nationalrat im Rahmen der Bildungs- und Forschungskredite (BFI). Den Universitäten (17 Millionen), der ETH (32 Millionen) und der Berufsbildung (6,9 Millionen) sollten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Landwirtschaft wollten die Volksvertreter die Bundessubventionen um 60 Millionen Franken erhöhen. Während die Hälfte dieses Betrages für eine Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen geplant war, wurden je 15 Millionen an die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (sogenanntes „Schoggigesetz“) und an Beihilfen für die Weinbauern gesprochen. Zudem sprach sich der Nationalrat für Mehrausgaben im Bereich des Tourismus aus. Mit einer Erhöhung des Budgets der Marketingorganisation Schweiz Tourismus um 12 Millionen Franken sollte die Erschliessung neuer Märkte gefördert werden. Des Weiteren bewilligte der Nationalrat Zusatzkredite für die Grenzwache, die Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Untersuchung des Skandals um das IT-Projekt Insieme. In der Gesamtabstimmung wurde das Budget mit 157 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete ohne Gegenstimmen einen Voranschlag, der ein Defizit von 425 Millionen Franken aufwies. Gegenüber der Fassung des Nationalrats beantragte die kleine Kammer ein um 72 Millionen Franken tieferes Ausgabenniveau. Diese Differenz kam dadurch zu Stande, dass der Ständerat die Kredite zu Gunsten der Landwirtschaft (60 Millionen) und des Tourismus (12 Millionen) nicht mittragen wollte. Da die beiden Räte in der Folge an ihren jeweiligen Positionen festhielten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Dabei wurden die Ausgaben für die Landwirtschaft um 25 Millionen Franken erhöht, wobei die Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt wurden und die Weinwirtschaft einen Zuschuss von 10 Millionen Franken erhielt. Somit resultierte ein budgetiertes Defizit von 450 Millionen Franken. Die Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz fiel in den beiden Räten knapp aus. Im Nationalrat wurde die Kompromisslösung mit 96 zu 87 Stimmen und im Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen angenommen.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Der Ständerat überwies ein Postulat Kuprecht (svp, SZ), das vom Bundesrat im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen einen Bericht über die sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen und deren Perspektiven bis 2020 fordert. In den letzten Jahren waren die Kosten für die Ergänzungsleistungen massiv angestiegen. Der Bundesrat kündigte an, diesen Bericht schon früher, nämlich in Beantwortung eines Postulats Humbel (cvp, AG), vorzulegen. Vom Nationalrat wurde ein in eine sehr ähnliche Richtung weisendes Postulat der FDP-Liberalen Fraktion überwiesen.

sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Der Nationalrat überwies in der Herbstsession ein Postulat Fischer (glp, LU), das sich auf die Berechnungsgrundlage der Schuldenbremse bezog. Aufgrund dieses Entscheids hatte der Bundesrat der Frage nachzugehen, ob an Stelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung herangezogen werden sollte.

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (Po. 12.3552)
Dossier: Schuldenbremse

Die grosse Kammer überwies diskussionslos ein Postulat Humbel (cvp, AG) zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Der Bundesrat wird beauftragt, diesen Bereich zu prüfen und über die Gründe für den Anstieg der Anzahl von EL-Bezügern, mögliche Massnahmen zur Behebung von Fehlanreizen und die Kostenentwicklung in diesem Sozialwerk Bericht zu erstatten.

Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2013 sah bei Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 64,9 Milliarden Franken ein Defizit von 360 Millionen Franken vor. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums einen Fehlbetrag von 500 Millionen Franken erlaubten. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurden die ordentlichen Einnahmen um 0,6% höher veranschlagt. Dieses Wachstum von rund 400 Millionen Franken wurde getragen von der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz dazu wurden bei den Stempelabgaben rückläufige Einnahmen budgetiert. Die veranschlagten Ausgaben lagen um 1,1% höher als im Budget 2012. Dieses erwartete Wachstum von rund 700 Millionen Franken wurde mit der tiefen Inflation begründet, die insbesondere bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen das Ausgabenwachstum bremste und in anderen Bereichen eine reale Ausweitung der Leistungen ermöglichte, ohne dass die nominalen Beträge erhöht werden mussten. Zudem konnten in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und Verkehr die vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben realisiert werden. Überdies erntete der Bund die Früchte des Schuldenabbaus der vergangenen Jahre und profitierte vom historisch tiefen Zinsniveau.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen zu AHV und IV an die seit der letzten Anpassung gestiegenen Mietpreise wurde vom Ständerat ohne Debatte überwiesen.

Das Parlament überweist eine Motion zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (11.4034)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima

Anfang des Jahres publizierte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO für das Jahr 2011. Trotz der schwierigen Marktbedingungen mit historisch tiefem Zinsniveau und teils heftigen Turbulenzen konnte eine kleine Rendite erzielt werden. Das BSV stufte das Resultat als „erfreulich“ ein.

Anlageergebnisse 2011 des Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Der Ende Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2012 zeigte ein ausgeglichenes Finanzergebnis. Einnahmen und Ausgaben hielten sich mit je 64,1 Milliarden Franken die Waage. Dies war insofern bemerkenswert, als ein Anstieg der Ausgaben in den Bereichen der sozialen Wohlfahrt, der Entwicklungshilfe, der Bildung und des Verkehrs sowie Mindereinnahmen aufgrund von Steuerreformen (Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und Ausgleich der kalten Progression) erwartet wurden. Zusätzlich zu den ordentlichen Einnahmen budgetierte der Bundesrat einen ausserordentlichen Ertrag von 634 Millionen Franken aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen, was in der Erfolgsrechnung zu einem Überschuss in der Höhe dieses Betrags führte. Die Vorgaben der Schuldenbremse hielt der Bund mühelos ein.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden verschiedene Kürzungs- und Aufstockungsanträge abgelehnt. So fanden im Nationalrat die Kürzungsanträge aus der SVP-Fraktion keine Mehrheiten, die im Asylwesen, bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den internationalen Organisationen Einsparungen forderten. Hingegen sprach sich der Nationalrat in der ersten Beratung für Kürzungen beim Bundespersonal und –betrieb im Umfang von 300 Millionen Franken aus. Der Ständerat weigerte sich jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen standhaft, der grossen Kammer zu folgen. Daher verzichtete der Nationalrat daraufhin auf Einsparungen von 150 Millionen Franken bei den Personalkosten, von 100 Millionen Franken beim Betriebsaufwand sowie von 50 Millionen Franken beim Beratungsaufwand des Bundes. Die Vorlage konnte allerdings erst nach Einberufung einer Einigungskonferenz bereinigt werden. Dies lag daran, dass die beiden Räte bezüglich zusätzlicher Gelder zu Gunsten der Landwirtschaft auf ihren jeweiligen Positionen beharrten. Während sich der Nationalrat für eine Aufstockung der Direktzahlungen von 20 Millionen Franken an freiwillige Programme für die Ökologie und den Tierschutz aussprach, wollte der Ständerat die Verkäsungszulage um 29 Millionen Franken erhöhen. Schliesslich konnte sich der Ständerat durchsetzen. Mit der Erhöhung der Verkäsungszulage wurde verhindert, dass die Milchbauern als Folge der steigenden Überproduktion pro Betrieb weniger Subventionen erhielten. Die Verkäsungszulage stellte denn auch die grösste Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates dar.

Voranschlag 2012 (BRG 11.041)

Le Conseil national a adopté une motion de sa commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSSP-CN) chargeant le Conseil fédéral d’indexer le montant maximal du loyer d’un appartement dans la loi sur les prestations complémentaires à l’AVS et à l’AI (LPC) afin de tenir compte des ménages constitués de plusieurs personnes et des différences régionales en matière de loyer. Par ailleurs, ce dernier doit garantir que ces changements de montant n’ont pas de conséquences sur la participation de la Confédération aux frais de séjour en EMS.

Das Parlament überweist eine Motion zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (11.4034)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima

Im Nationalrat fand in der Herbstsession ein Postulat Landolt (bdp, GL) bezüglich einer antizyklischen Finanzpolitik des Bundes eine Mehrheit. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zu prüfen, wodurch eine zweckgebundene Verwendung noch nicht ausgegebener Mittel in späteren Konjunkturpaketen ermöglicht werden sollte.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Après l’échec du projet de la onzième révision de l’AVS lors de l’année précédente, le Conseil fédéral a présenté un message relatif à une révision de la loi sur l’assurance vieillesse et survivant (LAVS) ne contenant pas les éléments contestés et visant une amélioration de sa mise en œuvre. Ainsi, il propose d’autoriser le fonds AVS à financer des applications informatiques et des études scientifiques, de mettre en place un registre électronique des prestations complémentaires, de ne pas obliger les assurés partant à une retraite anticipée de changer de fonds de compensation, d’autoriser le versement de bonifications pour des tâches d’assistance même s’il n’y a pas ménage commun avec le membre de la famille impotent et de mettre à jour certaines dispositions afin de faciliter les procédures dans le domaine des cotisations et des prestations. Le projet n’a pas été contesté par les chambres qui l’ont toutes deux adopté à l’unanimité.

révision de la loi sur l’assurance vieillesse et survivant (LAVS)

Bund, Kantone und Gemeinden haben die Rezession insgesamt relativ gut überstanden. Wie erwartet zeigte sich bei den Sozialversicherungen die verzögerte Wirkung der Rezession in einem Defizit von fast 3 Mia Fr. Für die Zukunft rechnete die Finanzstatistik mit einer leichten Verbesserung der Rechnungsergebnisse bei den Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen. Diese vermögen die beim Bund sich abzeichnenden Defizite im Jahr 2011 mehr als zu kompensieren, wodurch sich für den gesamten Staatssektor ein Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr). Weiter wird eine Reduktion der Bruttoschuldenquote erwartet. Sie wird für das Jahr 2011 mit 36,9% ausgewiesen und somit wiederum weniger als 40% des BIP betragen.

Bund, Kantone und Gemeinden Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr)

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2011 sah bei veranschlagten Ausgaben von 62,5 Mia Fr. und Einnahmen von 61,9 Mia Fr. ein Defizit von 600 Mio Fr. vor. Die Ausgaben nehmen um 3,3% zu während die Einnahmen um knapp 4% steigen. Dabei werden auch 2011 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt (+8,8%) sowie für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung (+3,3%) wachsen. Die Ausgaben der Entwicklungshilfe sollen um durchschnittlich 7,2% wachsen, dies entspricht dem längerfristigen Ziel, diese Ausgaben auf 0,5% des Bruttonationalproduktes anzuheben. Die übrigen Budgetposten, beispielsweise Landesverteidigung (+0,5%) oder Verkehr (+0,2%), weisen nur leichte Steigerungsraten auf. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit deutlich besseren Aussichten als noch vor einem Jahr. Das im Voranschlag 2011 budgetierte Defizit im ordentlichen Haushalt von 600 Mio Fr. ist um rund 3,5 Mia Fr. kleiner als im Finanzplan 2011-2013 ausgewiesen. Insgesamt zeugt der Voranschlag 2011 von einer Rückkehr zur Normalität, in wirtschaftlicher wie auch finanzpolitischer Sicht. Dazu haben vor allem zwei Faktoren beigetragen: Einnahmeseitig haben sich die günstigeren Konjunkturaussichten positiv ausgewirkt. Ausgabeseitig führt das vom Bundesrat beantragte Konsolidierungsprogramm zur Entlastung in der Grössenordnung von 1,5 Mia Fr. pro Jahr.

Der Nationalrat hatte in der Budgetdebatte zuerst über einen Rückweisungsantrag von Peter Föhn (svp, SZ) zu befinden. Dieser wollte den Bundesrat verpflichten ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Der Voranschlag sollte dazu ausgabeseitig entlastet werden. Der Rückweisungsantrag scheiterte klar, lediglich die SVP-Fraktion votierte dafür. In der Detailberatung stimmte der Rat einem Minderheitsantrag zu, der eine Aufstockung des Personals bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gefordert hatte. Zwar hatte auch die Mehrheit der Kommission eine Aufstockung verlangt, mit 98 zu 76 Stimmen folgte der Rat aber der grosszügigeren Aufstockungsvariante. Dabei stimmten neben der geschlossenen Linken auch Teile der CVP und der liberalen Fraktion für das Vorhaben. Weiter zu reden gaben die Vorschläge der Kommission zur Kürzung der Entwicklungshilfe. In den Bereichen Wasser und Klima sollen 100 Mio Fr. gekürzt werden und bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft 34 Mio Fr. Hier folgte der Nationalrat seiner Kommission mit knappem Mehr. Weiter bewilligte er dem Denkmal- und Heimatschutz statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr. und gewährte dem Alpinen Museum neu 520'000 Fr. Für die ETH sprach er 1,7 Mio Fr. mehr aus. Vertreter der Landwirtschaft forderten, die Verkäsungszulage nicht wie vom Bundesrat vorgesehen zu kürzen und verlangten, dass dieser Budgetposten um 45 Mio Fr. aufgestockt werde. Die Mehrheit des Rates liess sich von den Vertretern der Landwirtschaft überzeugen: Mit den Stimmen der SVP und grossen Teilen der CVP sowie vereinzelten Stimmen aus den Reihen der SP und der Grünen beschloss der Rat den Kredit für die Verkäsungszulage auf 292 Mio Fr. zu erhöhen.

Der Ständerat sprach sich gegenüber dem Nationalrat für Veränderungen des Voranschlags in vier Punkten aus: Er votierte gegen die Kürzung der Entwicklungshilfe von insgesamt 134 Mio Fr. und folgte hier dem Bundesrat. Bei der Verkäsungszulage optierte der Ständerat für einen Kompromiss: statt der Kürzung um 45 Mio Fr. sollten lediglich 33,5 Mio Fr. abgezogen werden. Hingegen lehnten es die Mitglieder des Ständerates ab, das Budget der Geschäftsprüfungskommission aufzustocken, wenn auch sehr knapp (21:20 Stimmen). Die Erhöhung des ETH-Budgets um 1,7 Mio Fr. genehmigte die kleine Kammer ebenfalls nicht. Bei den weiteren Änderungen, die der Nationalrat vorgesehen hatte, gab es keine Differenzen, so stimmte der Ständerat der Aufstockung der Posten „Heimatschutz und Denkmalpflege“ sowie dem höheren Kredit für das Alpine Museum zu.

In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der Aufstockung des Budgets für die GPK, an der ungekürzten Verkäsungszulage sowie an der Erhöhung des ETH-Budgets fest. Hingegen kam er dem Ständerat in Sachen Entwicklungshilfe entgegen und beschloss die Gelder für die Wasser- und Klimaprojekte nicht zu reduzieren sowie die wirtschaftliche Entwicklungshilfe nur um knapp 16 statt wie vorgesehen um 34 Mio Fr. zu kürzen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in den verbliebenen Differenzen.

Voranschlag 2011 (BRG 10.041)

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, die die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen will. Der Vorstoss richtet sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübt ohne dazu formal berechtigt zu sein. Auch im Nationalrat fand der Vorstoss Gehör und wurde diskussionslos angenommen. Eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG) (Mo. 09.3640) wurde daraufhin zurückgezogen.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2010 ein Defizit von über 10 Mia Fr., dies entspricht einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr, in dem ein Finanzierungsdefizit von 5 Mia Fr. prognostiziert worden war. Auf den Bund entfallen rund 3 Mia des Fehlbetrages, auf die Kantone 2,6 Mia. Die Gemeindefinanzen reagieren am wenigsten auf die Konjunkturschwankungen, sie weisen einen Fehlbetrag von 1,1 Mia Fr. aus. Der grösste Anstieg des Defizits geht auf das Konto der öffentlichen Sozialversicherungen, wo die erwartete hohe Arbeitslosigkeit 2010 bei der Arbeitslosenversicherung hohe Defizite zur Folge haben wird. Damit steigt die Defizitquote der öffentlichen Haushalte voraussichtlich auf insgesamt über 1,2% des BIP an. Der erwartete Anstieg der Schuldenquote wird moderat ausfallen, es ist mit 40,1% (+1,3%) zu rechnen. Damit bleibt die Schweiz unter den von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenzen. 

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Bund, Kantone und Gemeinden Defizit von über 10 Mia Fr.

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2010 sah bei veranschlagten Ausgaben von 60 668 Mio Fr. und Einnahmen von 58 208 Mio Fr. ein Defizit von 2,4 Mia Fr. vor. Diese dramatische Verschlechterung gegenüber dem Finanzplan 2010 zeigt vor allem die Konsequenzen der Rezession. Die Ausgaben nehmen um 2,5% zu, dabei werden auch 2010 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt am meisten wachsen (um 1108 Mio oder +7,1%), jedoch soll auch in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung (+384 Mio oder +6,7%), Landesverteidigung (+325 Mio oder +7,1%) sowie Verkehr (+183 Mio oder +2,4%) mehr ausgegeben werden. Die grösste relative Erhöhung ist jedoch im Bereich Wirtschaft vorgesehen (+162 Mio oder +37,4%), dies ist vor allem auf Ausgaben im Rahmen der 3. Stufe der Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur zurückzuführen. Der Bundesrat rechnete auch mit geringeren Einnahmen als in den vergangenen Jahren. Sie gehen im Voranschlag gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mia Fr. bzw. 3,1% zurück. Diese Mindereinnahmen sind vor allem auf geringere Erträge aus der direkten Bundessteuer (-1185 Mio oder -6,7%) und der Mehrwertsteuer (-980 Mio Fr. oder -4,6%) zurückzuführen.

Der Ständerat veränderte in seiner Debatte den bundesrätlichen Entwurf nur wenig. Einzig in zwei Punkten sprach sich der Rat gegen den ursprünglichen Entwurf aus. So folgte er seiner Finanzkommission, die den Personalaufwand nicht wie der Bundesrat um 3,5%, sondern um 2,5% erhöhen wollte. Dem Denkmal- und Heimatschutz bewilligte er statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr.; dies einem Minderheitsantrag Altherr (fdp, AR) folgend. Weiter wurden zwei Minderheitsanträge abgelehnt, die eine Erhöhung der Zuwendungen für die Dopingbekämpfung im Sport um 1 Mio Fr. sowie weitere 25 Mio Fr. für Erdwärmeprojekte gefordert hatten – letzterer scheiterte allerdings nur knapp mit 19 zu 17 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat alle aufgelegten Budgetbeschlüsse einstimmig an.

Zu Beginn der Debatte im Nationalrat lagen drei Minderheitsanträge vor. Die Grüne Fraktion forderte Rückweisung, mit dem Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament aufzuzeigen, wie die Einnahmeausfälle als Folge der Krise und als Folge der Parlamentsbeschlüsse zu Familienbesteuerung, Ausgleich der kalten Progression und Mehrwertsteuer im Rahmen des Voranschlags 2010 bewältigt werden könnten. Auch die SVP-Fraktion stellte einen Antrag auf Rückweisung, diesmal mit dem Auftrag ausgabenseitig 1,5 Mia Fr. einzusparen. Beide Rückweisungsanträge wurden deutlich abgelehnt. Der dritte Minderheitsantrag mit Sprecherin Margret Kiener Nellen (sp, BE), forderte die Erhöhung des Höchstbetrages der Gesamtausgaben als Folge der Krise. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit und wurde relativ deutlich abgelehnt. In der Detailberatung schuf der Nationalrat mehrere Differenzen zum Ständerat. So beschloss er, am bundesrätlichen Entwurf festzuhalten und den Personalaufwand nicht zu senken. Eine zweite Differenz entstand mit dem Beschluss, den Posten „Imagekampagne in den USA“ von Präsenz Schweiz zu streichen. Weiter wurde kein Geld für die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung der biometrischen Pässe bewilligt. Auch kürzte der Rat das Budget des EFD um 6 Mio Fr. sowie auch den Beratungsaufwand des UVEK. Der Nationalrat sprach sich umgekehrt für die Erhöhung der Mittel der Anti-Doping Stiftung und des Alpinen Museums aus sowie für die Förderung der Fernwärme mit 25 Mio Fr. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Budgetbeschlüsse an, den Voranschlag 2010 mit 181 zu 7 Stimmen.

Damit ging die Vorlage in die Differenzbereinigung. Hier setzte sich der Nationalrat bei der zusätzlichen Million für die Anti-Doping Agentur, der zusätzlichen Förderung der Fernwärme, der Unterstützung des Schweizerischen Alpinen Museums Bern mit 520'000 Fr. sowie der Kürzungen bei der Einführung des biometrischen Passes, der Gelder für Präsenz Schweiz sowie der Beratungshonorare im UVEK durch. Der Ständerat konnte sich bei der Kürzung des Personalaufwandes des Bundes durchsetzen.

Voranschlag 2010 (BRG 09.041)

Mit einer Motion wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen. Die SSK hat die Rechtsform eines Vereins, ihr gehören alle 26 kantonalen Steuerverwaltungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung an. Sie unterstützt die Arbeit dieser Ämter mit Wegleitungen, Kreisschreiben und Publikationen, die jedoch keinen bindenden Charakter haben. Die Motion Büttiker richtete sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübe ohne dazu formal berechtigt zu sein. Der Bundesrat anerkannte Probleme in der Kommunikation und im Dialog mit anderen Akteuren, empfahl jedoch die Ablehnung der Motion, da er Probleme bei der rechtlichen Umsetzung sah. Gegen diese Argumente nahm der Ständerat die Motion an. Im Nationalrat war von Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AR) eine gleichlautendende Motion (Mo. 09.3640) hängig.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Als erster Kanton der Schweiz gewährt Solothurn Ergänzungsleistungen für Familien. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai mit 57,4% der Stimmen gutgeheissen. Die Ergänzungsleistungen liegen bewusst über dem sozialhilferechtlichen Minimum und werden so lange ausbezahlt, bis das jüngste Kind das sechste Altersjahr erreicht hat. Anlässlich ihrer Jahresversammlung forderten die kantonalen Sozialdirektoren, Familienergänzungsleistungen auch auf Bundesebene einzuführen.

Ergänzungsleistungen für Familien

Die öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2009 ein Finanzierungsdefizit von fast 5 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf knapp 1 Mia Fr. Das gemäss der Schuldenbremse zulässige Defizit in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs wurde damit vollständig ausgeschöpft. Auch für die Kantone wurden rote Zahlen prognostiziert. Sie erwarteten ein Gesamtdefizit von 1,5 Mia Fr. Dieses ist insbesondere auf den durch die Wirtschaftskrise verursachten Rückgang der Einnahmen und ein erhöhtes Ausgabenwachstum zurückzuführen. Die öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen werden gemäss Prognose der Finanzstatistik bis ins Jahr 2012 Defizite aufweisen. Aufgrund der unerwartet hohen Überschüsse der letzten Jahre hat diese Entwicklung aber kaum nennenswerte Auswirkungen auf den längerfristigen Trend der Staatsverschuldung. Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung waren im Berichtsjahr aber von grosser Unsicherheit geprägt, was auch für die Prognose der Staatsfinanzen gilt.

öffentlichen Haushalte Finanzierungsdefizit 5 Mia Fr.

Das vom Parlament verabschiedete Budget 2009 sah bei veranschlagten Ausgaben von 59 020 Mio Fr. und Einnahmen von 59 968 Mio Fr. einen Einnahmeüberschuss von 949 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2166 Mio Fr. oder 3,8% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+726 Mio oder 4,2%), die Finanzen und Steuern (+266 Mio oder 2,5%) und der Verkehr (+230 Mio oder 3,0%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,4% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+8,0% oder +1311 Mio) und bei der Mehrwertsteuer (+3,8% oder 770 Mio). Mit Mindereinnahmen rechnete er hingegen vor allem bei den Stempelabgaben (-11,1% oder -325 Mio).

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)