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Nach der WAK-SR und dem Ständerat empfahl im Mai 2019 auch die WAK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen «Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank» keine Folge zu geben. Da die Nachteile einer solchen Ausnahme, insbesondere die Schwächung der Schweizer Geldpolitik, ihren Nutzen deutlich übersteigen würden, sei auf diese Massnahme zu verzichten, erklärte die Kommission mehrheitlich.
Zur Behandlung der Initiative in der Sommersession 2019 reichte Barbara Gysi (sp, SG) jedoch einen Antrag auf Folgegeben ein, da die «Nationalbank [...] den Interessen unserer Bevölkerung dienen [soll]» und von einer solchen Regelung Pensionskassen und AHV und somit letztlich die Bevölkerung profitieren würden. Im Nationalrat unterlag Gysi mit 100 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen jedoch deutlich. Unterstützt wurde ihr Vorschlag von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einer vergleichsweise starken Minderheit der SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Im März 2017 reichte der Kantonsrat von St. Gallen eine Standesinitiative ein, die zum Ziel hatte, die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, ausdrücklich genannt wurden die Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds sowie die (Freizügigkeits-)Stiftungen der zweiten und dritten Säule, von den Negativzinsen auszunehmen. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes sei es für die Vorsorgeeinrichtungen schwierig, Renditen zu erwirtschaften, erklärte der St. Galler Kantonsrat. Zudem würden bei einer Aufkapitalisierung öffentlicher Pensionskassen – wie sie der Kanton St. Gallen plane – noch mehr Negativzinsen anfallen. Im Mai 2018 entschied die WAK-SR einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da die Geldpolitik in der Verantwortung der Nationalbank liege. Damit die Negativzinsen im Stande seien, den Druck auf den Schweizer Franken zu reduzieren, dürfe es nur so wenige Ausnahmen wie möglich geben, argumentierte die Kommission. Zudem stelle das weltweite Tiefzinsumfeld eine grössere Herausforderung für die Vorsorgeeinrichtungen dar als die Negativzinsen.
Im Mai 2018 behandelte der Ständerat die Vorlage; Paul Rechsteiner (sp, SG) hatte einen Antrag auf Folge geben gestellt. Pirmin Bischof (cvp, SO) erklärte als Kommissionspräsident, dass die WAK-SR die Vorlage ausführlich behandelt habe. Man habe einen Bericht zur Geldpolitik aus dem Dezember 2016 sowie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Kuprecht (Mo. 15.3160) in Betracht gezogen und sei überzeugt, dass ausschliesslich die SNB für die Geldpolitik verantwortlich sei und sie diese folglich unabhängig gestalten können müsse. Wie bereits die WAK-SR erklärt hatte, seien zudem die Anlagen kaum von den Negativzinsen betroffen. Hingegen fürchte man den präjudiziellen Charakter einer solchen Entscheidung: Andere Institutionen, zum Beispiel Lebensversicherungen, könnten ebenfalls eine Ausnahme von den Negativzinsen verlangen. Schliesslich seien die zentrale Bundesverwaltung sowie die Compenswiss, also der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, bereits von den Negativzinsen ausgenommen.
Paul Rechsteiner bedauerte, dass sich die WAK-SR nicht ausführlicher mit der Standesinitiative beschäftigt habe, denn eine Ausnahme der Vorsorgeeinrichtungen würde den Wechselkurs nicht beeinflussen und somit dem Zweck der Negativzinsen, die Anlagen auf dem Schweizer Markt weniger attraktiv zu machen, nicht zuwiderlaufen. Die übrigen Redner zeigten ein gewisses Verständnis für die Standesinitiative des Kantons St. Gallen und anerkannten das angesprochene Problem. Während aber Alex Kuprecht (svp, SZ) um Annahme des Vorstosses bat, sahen Martin Schmid (fdp, GR) und Hannes Germann (svp, SH) die Lösung des Problems woanders: Schuld seien die Negativzinsen – Germann sprach von einer «schleichenden Enteignung des Volkes» –, man solle daher keine weiteren Ausnahmen machen, stattdessen solle die SNB die Negativzinsen so schnell wie möglich abschaffen. Schliesslich sprach sich der Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben aus.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Im Februar 2018 prüfte die SGK-NR die Standesinitiative des Kantons Nidwalden zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und empfahl einstimmig, ihr keine Folge zu geben. In der Nationalratsdebatte erklärte Ruth Humbel (cvp, AG), dass diese Empfehlung zur Ablehnung nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Gründen erfolge: Mit der Reform der Ergänzungsleistungen würden bereits alle Forderungen der Initiative erfüllt. In der Frühjahrssession 2018 folgte der Nationalrat der Empfehlung seiner Kommission und gab der Standesinitiative keine Folge.

Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Da die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen und die Zahl ihrer Bezüger stark zugenommen haben (um 40 respektive 20 Prozent zwischen 2007 und 2013), die Kantone hier aber nur wenig Regelungsspielraum haben, sollten die entsprechenden Fehlanreize im System gemäss einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden mittels einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV auf Bundesebene behoben werden. Dafür sah der Kanton Nidwalden fünf Möglichkeiten vor, nämlich eine Anrechnung von BVG-Vorsorgekapital, das nicht zur Altersvorsorge verwendet worden war; eine Verschärfung der Regeln für die Anrechnung eines Vermögensverzichts durch Schenkung oder Erbvorbezug; eine Beschränkung der Ergänzungsleistungen auf das früher erlangte Erwerbseinkommen oder auf ein Referenzeinkommen; eine Ausblendung von objektiven und subjektiven Faktoren bei Restarbeitsfähigkeit; die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für Teilinvalide und Ehepartner; sowie die Entkoppelung der individuellen Prämienverbilligung von den Ergänzungsleistungen.

In ihrer Sitzung vom März 2017 beantragte die SGK-SR nach Anhörung einer Vertretung des Kantons Nidwalden, der Standesinitiative keine Folge zu geben und ihre Forderungen stattdessen im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen zu behandeln, welche die meisten Forderungen der Reform beinhalte. Entsprechend verzichtete auch der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) bei der Behandlung in der kleinen Kammer darauf, einen Antrag auf Folge geben zu stellen, worauf der Ständerat die Standesinitiative stillschweigend ablehnte.

Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

In der Herbstsession entschied der Nationalrat als Zweitrat über eine Standesinitiative des Kantons Tessin für die Neuregelung der KVG-Beiträge für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen. Die vorberatende Kommission beantragte, dem Vorstoss keine Folge zu geben, und das Ratsplenum folgte dem stillschweigend.

Krankenpflegeversicherung. Anpassung der Beiträge für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (Kt. Iv. 14.315)

Wie im Jahr 2014 bereits der Ständerat, lehnte in der Wintersession 2015 auch der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg ab, welche die Vorschriften für die Vermögensverwaltung von Pensionskassen hatte lockern wollen, damit diese einen höheren Anteil ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. Der Entscheid fiel mit 111 zu 69 Stimmen bei einer Enthaltung gemäss dem Antrag der Kommission und gegen eine Minderheit Clottu (sp, NE). Der Minderheitssprecher hatte argumentiert, der heutige Richtwert von 30% solle durch eine klare Obergrenze von 50% ersetzt werden, was der Effizienz diene. Die Mehrheit sah dagegen keinen Handlungsbedarf.

Investitionen in Immobilien

In der Herbstsession 2015 gelangte eine Standesinitiative des Kantons Tessin in den Ständerat. Der Vorstoss wollte die Beiträge an die Krankenversicherung für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen neu regeln. Gemäss der seit Anfang 2014 geltenden Rechtslage, welche sich auf das Bundesegesetz über die Ergänzungsleistungen stützt, muss EL-Bezügerinnen und -Bezüger eine an einer Pauschalprämie ausgerichtete Prämienverbilligung gewährt werden, auch wenn die Pauschalprämie über der tatsächlich bezahlten effektiven KVG-Prämie liegt. Dies wollte der Kanton Tessin ändern: Die Pauschalprämie sollte nur noch als Berechnungsgrundlage dienen, wenn sie tiefer ist als die effektive Prämie, ansonsten sollte die effektive Prämie berücksichtigt werden. Ziel dabei ist es, die Versicherten zum Wechsel zu einer günstigen Kasse und einem kostensparenden Versicherungsmodell zu motivieren, wodurch sich der Kanton Einsparungen von jährlich CHF 3 Mio. ausrechnete. Zudem soll der Prämienbeitrag nicht mehr an die Versicherten, sondern direkt an die Krankenkasse ausbezahlt werden. Die SGK-SR empfahl, dem Anliegen keine Folge zu geben. Bereits hätten viele Kantone beschlossen, die Prämienverbilligung direkt an die Krankenversicherer auszuzahlen. Das zweite Anliegen sei mit Sicherheit berechtigt, so die Kommissionssprecherin, jedoch sei es sinnvoller, dieses im Rahmen der laufenden Reform der Ergänzungsleistungen aufzunehmen. Das Ratsplenum folgte dem Antrag seiner Kommission stillschweigend.

Krankenpflegeversicherung. Anpassung der Beiträge für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (Kt. Iv. 14.315)

Im März 2013 hatte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative eingereicht, welche forderte, dass Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge bis zu 50% ihrer Investitionen in Immobilien tätigen können. In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat die Initiative. Die vorberatende Kommission beantragte einstimmig, keine Folge zu geben. Die bestehenden Limiten seien mehr als Richtwert denn als starre Grenzen zu verstehen und sie hätten sich in den letzten Jahren gut bewährt. Der Rat folgte diesem Antrag und gab der Initiative keine Folge.

Investitionen in Immobilien

Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmer festhalten. Mitte September hiess er einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altersgutschriften gut, der zum Schluss gekommen war, die Stellung älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Eine Änderung würde lange Übergangsfristen erfordern, die mit hohen Kosten verbunden wären. Der Bundesrat war aber bereit, ein Postulat (05.3651) der CVP-Fraktion für die Überprüfung der Berechnung der Altersgutschriften anzunehmen, worauf dieses diskussionslos überwiesen wurde. Eine Standesinitiative des Kantons Jura, die detaillierte Vorgaben für eine abgeflachte Staffelung machte, lehnten hingegen beide Kammern ab.

Staffelung der Altersgutschriften