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Im Gegensatz zur Standesinitiative des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 17.305), welche die Sozialversicherungen von den Negativzinsen ausnehmen wollte, reichte Thomas de Courten (svp, BL) im September 2019 ein Postulat zur Prüfung von Instrumenten ein, mit denen das Negativzinsumfeld zugunsten der Sozialversicherungen genutzt werden könnte. Zum Beispiel könne die IV eine Anleihe über 10 Jahre in der Höhe von CHF 10 Mrd. am Finanzmarkt mit einem Zinssatz von minus 1 Prozent aufnehmen und mit dem Ertrag – den sie aufgrund der negativen Zinsen erhält – der AHV ihre Schulden, die noch immer bei über CHF 10 Mrd. liegen, zurückzahlen, schlug der Postulant vor. Der Bundesrat solle auch prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ein solches Vorgehen erlauben würden.
Der Bundesrat beurteilte das von de Courten vorgestellte Szenario zwar als unrealistisch, erklärte sich aber bereit, sein Anliegen und insbesondere die Frage, ob die Verschuldung der IV bei der AHV angesichts ihrer getrennten Vermögen noch zeitgemäss sei oder ob der Bund die Schuld mit einem Tresoreriedarlehen ausfinanzieren solle, zu prüfen. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Wintersession 2019 an.

IV-Schuldentilgung durch Negativzinsen.

Die Auswirkungen der Robotik auf das Sozialversicherungssystem sowie eine Integration derselben in das System wollte Mathias Reynard (sp, VS) mit einem Postulat analysieren lassen. Insbesondere solle ein hypothetisches sozialversicherungspflichtiges Einkommen für Roboter untersucht werden, verlangte der Postulant. Die OECD habe festgestellt, dass fast ein Viertel aller Arbeitsplätze direkt von der Automatisierung betroffen seien. Ein Verlust von Arbeitsplätzen stelle in der Schweiz vor allem ein Problem für die Sozialversicherungen dar: Ein Anstieg der Anzahl Arbeitslosen sei problematisch für die ALV, ein Rückgang der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV und für die IV und eine erschwerte Arbeitsmarktintegration aufgrund immer höherer Kompetenzanforderungen stelle die IV, die ALV und die Sozialhilfe vor Probleme. Um die Risiken der Robotik einzudämmen, müssten diese präventiv untersucht werden, erklärte Reynard.
Der Bundesrat betonte, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesamtbeschäftigung könnten nicht abgeschätzt werden. Die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen würden aber bereits in dem in Arbeit befindlichen Bericht zu einem Postulat Schwaab (sp, VD; Po. 17.3045) untersucht.
Auch im Nationalrat fand das Postulat keinen Anklang, mit 126 zu 47 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sprach sich die grosse Kammer gegen einen solchen Bericht aus.

Bewertung der Auswirkungen von Robotern auf das Sozialversicherungssystem

In der Frühjahrssession 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat Hess (bdp, BE) «Steuererleichterungen und ein Anreizsystem in der IV» im Rahmen der Weiterentwicklung der IV ab, wie es der Bundesrat im Bericht zu derselben IV-Revision empfohlen hatte. Das Postulat werde durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden und durch die Schaffung verschiedener finanzieller Anreize für diese erfüllt.

Steuererleichterungen und bessere Eingliederung in die IV (Po. 14.4266)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Im Rahmen seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der IV erklärte der Bundesrat, das Postulat der SGK-NR durch die Einführung eines stufenlosen Rentensystems für die IV erfüllt zu haben, und beantragte es zur Abschreibung. Stillschweigend folgte der Nationalrat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2019.

Für ein stufenloses Rentensystem (Po. 12.3971)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

In seiner Botschaft zur EL-Revision empfahl der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Grossen (glp, BE) «Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?». Der Bundesrat hatte diesbezüglich in der EL-Revision vorgeschlagen, die Möglichkeit zum (Teil-)Bezug des Pensionskassengeldes zu streichen, was beim Ständerat, nicht aber beim Nationalrat auf Zustimmung stiess. Der Nationalrat wollte stattdessen den Kapitalbezug weiterhin erlauben, aber die EL bei teilweisem oder vollständigem Kapitalbezug um 10 Prozent kürzen. Am Schluss einigten sich die beiden Räte jedoch darauf, sowohl bei den Bezugsmöglichkeiten als auch bei den EL nach Kapitalbezug auf eine Verschärfung zu verzichten. Zum Zeitpunkt dieser Einigung im März 2019 hatten Stände- und Nationalrat das Postulat Grossen jedoch bereits abgeschrieben.

Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Die Konsequenzen einer fehlenden Regelung im Übergang von der IV ins KVG-Regime wollte Viola Amherd (cvp, VS) mittels eines Postulates klären. Bei Geburtsgebrechen erlischt die Leistungsflicht der IV mit der Vollendung des 20. Lebensjahres, anschliessend übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten. Nun soll der Bundesrat abklären, wie häufig es zu solchen Wechseln kommt, ob dies zu Problemen mit den Krankenkassen führt, welche Krankheiten besonders betroffen sind und welche finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen daraus entstehen. Als Beispiel führte die Postulantin das Undine-Syndrom an, bei dem sich Krankenkassen in mehreren Fällen geweigert hätten, die vollen Leistungen zu übernehmen. Um Betroffenen in Zukunft andere Möglichkeiten als den Rechtsweg mit niedrigen Erfolgschancen und grossem Kostenrisiko zu ermöglichen, soll dieser Übergang gesetzlich geregelt werden, wofür eine solche Abklärung nötig ist.
In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass die OKP bereits mit der aktuellen Regelung die zuvor von der IV bezahlten Leistungen vollständig übernehme, sofern die Voraussetzungen des KVG – insbesondere die Erfordernisse der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit – erfüllt sind. Diese Frage habe er schon im Rahmen verschiedener anderer Anträge (Ip. Carobbio Guscetti 14.3992, Mo. Rossini 11.3263, Mo. SGK-NR 09.3977, Mo. Rossini 07.3472) behandelt. Es seien auch bereits Verbesserungen in die Wege geleitet worden, zumal das Thema im Rahmen des nationalen Konzepts „Seltene Krankheiten“ behandelt worden sei. Schliesslich sehe die IV-Revision allgemein eine verbesserte Koordination und Harmonisierung der Invaliden- und der Krankenversicherung vor. Im Hinblick auf diese Entwicklungen erachte der Bundesrat die Erstellung eines zusätzlichen Berichtes als nicht notwendig. Ungeachtet dieser bundesrätlichen Ausführungen nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2017 mit 106 zu 85 Stimmen (ohne Enthaltungen) gegen den Willen einer Mehrheit der SVP- und der FDP-Fraktion an.

Konsequenzen einer fehlenden Regelung im Übergang von der IV ins KVG-Regime

Im April 2017 wollte die SGK-SR den Bundesrat beauftragen, einen Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen zu prüfen, wobei die Folgen für die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie mögliche Ausgleichsmassnahmen berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen der Debatte über eine Höchstgrenze der übernommenen Krankenkassenprämie in der EL-Reform hatte die SGK-SR ursprünglich vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft nur noch die Prämien des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton übernehmen sollten. Dagegen hatte sich eine Minderheit der Kommission gewehrt, worauf man einstimmig beschloss, mittels des Kommissionspostulats zu prüfen, ob in Zukunft nicht die realen Krankenkassenprämien vergütet werden sollen. Schliesslich, so die Begründung der Kommission, gehörten sie wie die übrigen durch die EL vergüteten Beträge ebenfalls zu den Zwangsabgaben. Stillschweigend überwies der Ständerat das Postulat.

Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen

Im November 2016 reichte die SGK-SR ein Postulat ein, mit dem die Kinderrenten der ersten Säule – konkret der Export von Kinder- und Waisenrenten an Pflegekinder ins Ausland – vertieft analysiert werden sollen. Insbesondere die Praxis der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Zielländer dieser Leistungen, die Lebenshaltungskosten und Kaufkraft in diesen Ländern sowie die Familien- und Wirtschaftssituation der Betroffenen sollen untersucht werden. Grund dafür sei, so erklärte Pirmin Bischof (cvp, SO) in der Ständeratsdebatte während der Frühjahrssession 2017, dass verschiedenen Berichten zufolge vor allem ältere Männer mit hohen Einkommen und Kindern aus einer zweiten Ehe von Kinderrenten profitieren würden. Zudem hätten auch Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die nach einer Heirat im Ausland geboren werden, die mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner gezeugt werden oder die aus der ersten Ehe der Partnerin oder des Partners stammen, Anspruch auf eine Rente. Wie häufig dies in den verschiedenen Regionen der Welt vorkomme, solle daher in einem Bericht erfasst werden. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme und der Ständerat, der es gleich im Anschluss an den Entwurf zu den parlamentarischen Initiativen Humbel (10.407) und Rossini (13.477) und an seine Entscheidung, dass auch in Zukunft Kinderrenten ausbezahlt werden sollen, behandelte, nahm das Postulat stillschweigend an.

Kinderrenten der ersten Säule vertieft analysieren

Mittels eines Postulats wollte die SGK-NR im Oktober 2016 die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren lassen. Da für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht herrsche, bestünde für sie ein erhöhtes Risiko, aufgrund ungenügender Vorsorge bereits ab ihrer Pensionierung Ergänzungsleistungen beziehen zu müssen. Mithilfe dieses Postulats wollte die Kommission nun Klarheit bezüglich des Ausmasses dieses Problems schaffen, das im Rahmen der EL-Revision zur Sprache gekommen war. Insbesondere mögliche Vorsorgelücken, Versicherungsmodelle – zum Beispiel ein BVG-Obligatorium – sowie die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen sollten untersucht werden. Der Bundesrat pflichtete der Kommission bei und empfahl das Postulat zur Annahme. Eine Minderheit Brunner (svp, SG) lehnte den Vorstoss jedoch ab, weil die Bundesverwaltung – wie in der Budgetdebatte deutlich geworden sei – sparen müsse und eine solche Abklärung gemäss ihren eigenen Aussagen grossen Aufwand mit sich bringen würde. Trotz dieses Einwandes nahm der Nationalrat das Postulat mit 102 zu 72 Stimmen an.

Die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden analysieren (Po. 16.3908)

Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2015 über ein Postulat seiner Kommission für Gesundheit und Soziales mit dem Anliegen einer Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen, um die von den verschiedenen eidgenössischen Sozialversicherungen vergüteten Preise für medizinische Leistungen einander anzupassen. Es geht dabei um die Unfallversicherung, die Militärversicherung, die Invalidenversicherung und die obligatorische Krankenversicherung, die jeweils nach unterschiedlichen Ansätzen vergüten. Zugleich soll auch geprüft werden, wie die Gleichbehandlung der Versicherten im Bereich der Nichtberufsunfallversicherung verbessert werden kann, da diese teilweise gemäss dem Unfall-, teilweise gemäss dem Krankenversicherungsgesetz erfolgt. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, führte aber aus, die Beziehungen zwischen Kranken- und Unfallversicherungen seien sehr komplex, und die Forderungen des Postulats könnten allenfalls gewichtige Veränderungen im Sozialversicherungssystem der Schweiz nach sich ziehen. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss stillschweigend zu.

Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG

Der Nationalrat überwies mit einer grossen Mehrheit ein Postulat Lohr (cvp, TG) zum Thema der Berufsbildung für junge IV-Beziehende. Im Jahr 2011 hatte das BSV mit einem Rundschreiben die Praxis bei den IV-Anlehren nach Insos verändert. Seither dauern die entsprechenden Ausbildungen grundsätzlich nur noch ein Jahr statt zwei Jahren. Die Gutsprache für ein zweites Jahr wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass für die Zukunft gute Aussichten auf eine Erwerbstätigkeit bestehen. Der Postulant führte Zweifel über die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens an; der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, eine unabhängige rechtliche Begutachtung zum Sachverhalt vorzulegen.

Voraussetzungen für die IV-Anlehre und die praktische Ausbildung nach Insos
Dossier: Praktische Ausbildung nach INSOS

Nationalrätin Bulliard-Marbach (cvp, FR) strebte mit einem Postulat an, Informationen zu erhalten bezüglich der Anzahl geistig behinderter Jugendlicher, welche im Rahmen der IV eine Berufsausbildung absolvieren. Konkret soll der Bundesrat einen Bericht vorlegen, in dem er die entsprechende Entwicklung in den letzten zehn Jahren aufzeigt. Dabei wird unterschieden zwischen einer IV-Anlehre und einer praktischen Ausbildung im Rahmen der IV (PrA). Beide Angebote richten sich an Jugendliche, die die Anforderungen für eine zweijährige Grundbildung (eidgenössisches Berufsattest) nicht erfüllen können. Der Vorstoss wurde begründet mit der restriktiveren Praxis, die seit 2011 angewendet wird und grundsätzlich nur noch eine einjährige Ausbildungsdauer zulässt. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nur dann möglich, wenn realistische Aussichten auf eine spätere rentenbeeinflussende Erwerbstätigkeit bestehen. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, wie sich die Praxisänderung auf die Anzahl Ausbildungen und auf die damit verbundenen Kosten ausgewirkt hat. Dies auch, weil sich die erhältlichen Angaben des Branchenverbandes Insos, der einen Rückgang der Ausbildungsverhältnisse feststellt, und des BSV, das eine Kostensteigerung ausweist, zu widersprechen scheinen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er wandte ein, entsprechende Ausbildungen würden erst seit dem Jahr 2010 spezifisch erfasst und insgesamt sei eine stabile Datenlage derzeit noch nicht gegeben. 2010 sei zudem eine externe Auswertung erfolgt, der gegenüber ein aktueller Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen werde. Der Nationalrat ignorierte diese Argumente und überwies das Postulat in der Sommersession 2015 mit 144 zu 33 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

IV-Anlehre und praktische Ausbildung nach Insos. Mehr Transparenz
Dossier: Praktische Ausbildung nach INSOS

Der Nationalrat behandelte ein Postulat Hess (bdp, BE) für Steuererleichterungen und ein Anreizsystem in der IV. Der Bundesrat wird aufgefordert zu überprüfen, mit welchen Massnahmen für Arbeitgeber Anreize geschaffen werden können, mehr IV-Rentenerinnen und -Rentner in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die Eingliederung soll dabei von den Sozialpartnern begleitet werden. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss stillschweigend.

Steuererleichterungen und bessere Eingliederung in die IV (Po. 14.4266)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

In der Herbstsession 2014 befasste sich der Nationalrat mit einem Postulat Grossen (glp, BE) mit dem Titel „Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?". Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, wie ein Fehlanreiz im Bereich der beruflichen Vorsorge behoben werden kann: Manche Versicherte beziehen anstelle einer Rente ihr gesamtes Pensionskassenkapital beim Zeitpunkt ihrer Pensionierung, verbrauchen dieses rasch und sind in der Folge auf Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente angewiesen. In der Begründung gab der Postulant an, manche Versicherte würden ihre Guthaben regelrecht verprassen. Auch sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu deren Pensionierung das Sparen vorschreibe, da sie sich sonst ungenügend auf das Alter vorbereiten würden, sie bei der Pensionierung mit der Ausbezahlung des Kapitals anstelle einer Rente aber aus dieser Pflicht entlasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Dem folgte der Nationalrat diskussionslos.

Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Der Nationalrat überwies einen Teil eines Postulats Nordmann (sp, VD), welcher vom Bundesrat einen Bericht über die Probleme der Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule fordert. Er folgte jedoch dem Bundesrat dahingehend, dass er den grösseren Teil des Postulats, welcher zu seiner Beantwortung eine umfassende Datenerhebung zur Krankentaggeldversicherung erfordert hätte, aus personaltechnischen und finanziellen Gründen strich.

Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität

Ein Postulat Jans (sp, BS), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Schlechterstellung teilerwerbstätiger gegenüber vollerwerbstätigen Personen bei der Invaliditätsbemessung zu erstellen, wurde von der grossen Kammer ohne Diskussion überwiesen. Dem vorangegangen war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, welchem ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber zur Neuregelung der von vielen Seiten als stossend empfundenen aktuellen Rechtslage zu entnehmen war.

Schlechterstellung teilerwerbstätiger gegenüber vollerwerbstätigen Personen bei der Invaliditätsbemessung

Im Oktober 2012 reichte die SGK-NR ein Postulat ein, mit dessen Annahme der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht zu einem stufenlosen Rentensystem für die IV zu erstellen. Durch eine stufenlose Bemessung sollten negative Schwelleneffekte verhindert werden, ohne dass es – wie es beim bundesrätlichen Vorschlag im Rahmen der IV-Revision 6b der Fall gewesen wäre – zu Rentenkürzungen bei Personen mit hohem Invaliditätsgrad komme. Der Bundesrat erklärte sich bereit, den im Rahmen der IV-Revision verfassten Bericht zu ergänzen, worauf der Nationalrat das Postulat stillschweigend annahm.

Für ein stufenloses Rentensystem (Po. 12.3971)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Der Ständerat überwies ein Postulat Kuprecht (svp, SZ), das vom Bundesrat im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen einen Bericht über die sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen und deren Perspektiven bis 2020 fordert. In den letzten Jahren waren die Kosten für die Ergänzungsleistungen massiv angestiegen. Der Bundesrat kündigte an, diesen Bericht schon früher, nämlich in Beantwortung eines Postulats Humbel (cvp, AG), vorzulegen. Vom Nationalrat wurde ein in eine sehr ähnliche Richtung weisendes Postulat der FDP-Liberalen Fraktion überwiesen.

sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Die grosse Kammer überwies diskussionslos ein Postulat Humbel (cvp, AG) zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Der Bundesrat wird beauftragt, diesen Bereich zu prüfen und über die Gründe für den Anstieg der Anzahl von EL-Bezügern, mögliche Massnahmen zur Behebung von Fehlanreizen und die Kostenentwicklung in diesem Sozialwerk Bericht zu erstatten.

Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Ein Postulat Hêche (sp, JU) forderte den Bundesrat auf, einen Entwurf für die Revision des Invalidengesetzes auszuarbeiten, der die Einführung eines Assistenzbeitrages sowohl für Erwachsene als auch für minderjährige Versicherte, Heimbewohnerinnen und -bewohner und bevormundete Personen vorsieht. Der Bundesrat lehnte diesen Vorschlag ab, weil er der kostenneutralen Umsetzung der Reform der IV Priorität einräumte. Bundesrat Pascal Couchepin hatte allerdings während der Debatte im Ständerat seine Ansicht geändert und empfahl das Postulat dem Ständerat doch noch zur Annahme. Der Ständerat nahm das Postulat, gegen den ursprünglichen Willen des Bundesrates, an.

Assistenzbeitrages

Ein Postulat Kuprecht (svp, SZ) forderte den Bundesrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft in einer gesamthaften Betrachtung ersichtlich und die finanziellen Auswirkungen umfassend dargestellt werden. Da am Ende dieser und zu Beginn der nächsten Legislatur gezwungenermassen die langfristige Finanzierbarkeit aller Sozialwerke diskutiert werden muss, sollte, gemäss dem Anliegen des Postulates, dringend ein aktueller Bericht der finanziellen Situation als Ausgangspunkt für künftige Finanzierungsmodelle verfasst werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, einen solchen in Auftrag zu geben und empfahl daher das Postulat zur Annahme. Dem folgte auch der Ständerat. Gegen den Willen des Bundesrates wurde auch ein ähnliches Postulat der SVP im Nationalrat mit 103 zu 89 Stimmen angenommen.

Finanzierbarkeit aller Sozialwerke

Da es bei der Ermittlung eines eventuellen Anspruches auf Invaliditätsleistungen (IV- und UVG-Rente) immer wieder zu Streitigkeiten über das Erwerbseinkommen kommt, das die versicherte Person nach dem Gesundheitsschaden durch eine weniger anforderungsreiche Tätigkeit erzielen könnte, ersuchte Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat in einem überwiesenen Postulat, zur Ermittlung dieses Einkommens verbindliche Kriterien festzulegen.

Postulat Robbiani

Gleichzeitig überwies der Nationalrat ein Postulat seiner SGK, welches anregte, in der Sozialgesetzgebung den diskriminierende Begriff der Invalidität zu ersetzen. Abgelehnt, da mit nicht abschätzbaren finanziellen Folgen verbunden, wurde hingegen eine Motion der SGK (Mo. 01.3683), die den Export der beitragsunabhängigen ausserordentlichen IV-Renten ins Ausland verlangte.

Postulat will diskriminierenden Begriff der Invalidität ersetzen (Po. 01.3648)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Mit einem überwiesenen Postulat Wyss (svp, BE) beauftragte der Nationalrat die Landesregierung, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Sozialversicherungen zusammen mit den finanziellen, demographischen, aussenpolitischen und durchführungstechnischen Aspekten der AHV/IV-Leistungsexporte ins Ausland vertieft zu untersuchen und zu beurteilen, dem Parlament Bericht zu erstatten und ihm Vorschläge für gesetzgeberische sowie staatsvertragliche Anpassungen zu unterbreiten.

Personenfreizügigkeit (Bilaterale I und flankierende Massnahmen, BRG 99.028-4)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welches den Bundesrat bittet zu prüfen, inwiefern die für die Ausrichtung von Leistungen zuständigen Organe überhöhte Mietzinse von Bezügerinnen und Bezügern von EL anfechten können.

Postulat Leistungen überhöhte Mietzinse