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Der Antrag der Einigungskonferenz, übernahm bei der Akut- und Übergangspflege den Verteilungsschlüssel des Nationalrates (45% Krankenversicherer, 55% Kantone, analog Spitalfinanzierung). Diese Pflegeleistungen müssen jedoch bereits im Spital ärztlich angeordnet werden und der Kostenverteiler gemäss Spitalfinanzierung kommt lediglich während maximal zwei Wochen zur Anwendung. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge setzte sich die Version des Ständerates durch, wonach der Bundesrat nicht verpflichtet ist, die Beiträge der Krankenversicherung periodisch anzupassen. Bei der Frage der kostenneutralen Einführung der Pflegefinanzierung wird eine solche für den Bereich der allgemeinen Pflege verlangt, nicht aber für die Akut- und Übergangspflege. Trotz Opposition von Maury Pasquier (sp, GE), welche die Bestimmungen zur Akut- und Übergangspflege als zu restriktiv empfand, nahm der Ständerat den Vorschlag der Einigungskonferenz mit 22 zu 6 Stimmen an. Der Nationalrat schloss sich daraufhin diskussionslos dem Vorschlag der Einigungskonferenz an. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 33 zu 8 Stimmen an. Im Nationalrat erklärten Goll (sp, ZH) und Müller (gp, AG), dass ihre Fraktionen das Gesetz ablehnen würden. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung schliesslich mit 126 zu 55 Stimmen an.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Der Nationalrat gab in der weiteren Differenzbereinigung nur einmal nach und zwar akzeptierte er die einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenunterstützung. Er verlangte jedoch mit einer Motion (08.3236) vom Bundesrat bis Ende 2009 eine Vorlage, welche die Leistungen der Hilflosenentschädigung mit jenen der Pflegefinanzierung koordiniert. Bei der Frage der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege hielt der Nationalrat an seinem Vorschlag (45% Krankenversicherer, 55% Kantone) fest, ebenso wie bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge. Hier sollen die Beiträge alle zwei Jahre angepasst werden, jedoch nicht wie ursprünglich beschlossen an die Kostenentwicklung der Pflege, sondern neu an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Eine kostenneutrale Pflegefinanzierung, welche der Ständerat vorgeschlagen hatte, lehnte der Nationalrat erneut ab.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Der Nationalrat schrieb mit 123 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der SVP, welche den Vorstoss 2003 eingereicht hatte, eine parlamentarische Initiative ab, mit der auf Bundesebene ein Finanzreferendum verlangt wurde. 2004 hatte der Rat dem Begehren in einer ersten Phase Folge gegeben. Nach einer breiten Vernehmlassung war die Kommission in der Zwischenzeit aber zur Einsicht gelangt, dass ein Finanzreferendum auf Bundesebene umstritten ist und wohl auch nicht zweckmässig wäre. Bundesrat Merz sprach sich ebenfalls für eine Abschreibung aus, da es zielführendere Instrumente zur Eindämmung der Bundesausgaben gebe, insbesondere die Schuldenbremse, zudem würden mit diesem Instrument Ausgaben, die von Bundesrat und Parlament als dringlich erachtet werden, über Gebühr verzögert.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Nachdem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung bereits je zwei Mal im Ständerat und im Nationalrat behandelt worden war, hatte der Ständerat im Berichtsjahr immer noch vier inhaltliche Differenzen zu behandeln. Die Kommission beantragte, aus Kostengründen in allen Punkten an den ursprünglichen Beschlüssen festzuhalten. Ohne Diskussion beschloss der Ständerat daraufhin, eine einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Entschädigung beizubehalten. Die periodische Anpassung der Pflegebeiträge der Krankenversicherung an die Pflege, welche der Nationalrat vorgeschlagen hatte, sollte ebenfalls gestrichen werden. Der Ständerat beharrte ebenso darauf, dass der Übergang zur neuen Pflegefinanzierung kostenneutral erfolgen soll. Einzig um die Frage der Finanzierung der ärztlich verordneten Akut- und Übergangspflege entstand eine längere Diskussion. Die Kommissionsmehrheit wollte am Modell 60% Krankenversicherung, 20% öffentliche Hand und 20% zulasten der Patienten festhalten und damit den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kostenverteiler ablehnen. Eine Kommissionsminderheit Maissen (cvp, GR) plädierte hingegen dafür, den Kostenverteiler des Nationalrates zu übernehmen (55% Kantone und 45% Krankenversicherer). Die Minderheit argumentierte damit, dass es richtig sei, wenn die Übergangspflege gleich finanziert werde wie die spitalinterne Behandlung. Die Mehrheit der Kommission sprach sich hingegen dafür aus, dass auch die Patienten und Patientinnen ein gewisses Mass an Solidarität gegenüber den jungen Steuerzahlern übernehmen und daher an der Finanzierung beteiligt werden sollten. Mit 23 zu 18 Stimmen nahm der Ständerat den Antrag der Mehrheit an.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Ende Februar war ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, welcher auf eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2004 zurückgeht, welche das Finanzreferendum auf Bundesebene einführen wollte. Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Mio Fr. oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Mio Fr. vorsehen, sollten damit dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Initianten hatten sich davon ein grösseres Interesse des Volkes an Abstimmungen und eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Schulden erhofft. Während sich die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien positiv zu der Initiative äusserten, gab es insbesondere von linker Seite und Teilen der CVP Widerstand. Auch die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK) wies auf kritische Punkte hin, obwohl sich der Vorstand insgesamt für ein Finanzreferendum auf Bundesebene ausgesprochen hatte. Als entscheidend erachtete diese, dass der Bund für die Kantone ein verlässlicher Partner bleibe und dass Kredite, die für den Vollzug der Programmvereinbarungen nötig sind, als gebunden qualifiziert und nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. Einige Kantone befürchteten zudem rechtliche Unsicherheiten, da sich auch in der kantonalen Praxis bisweilen Abgrenzungsprobleme in der Frage ergeben, bei welchen Beschlüssen das Finanzreferendum zur Anwendung kommen kann. Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach der Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Initiative dem Rat zur Abschreibung zu beantragen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, zu Beginn jeder Session eine Übersicht über behandelte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund und Kantonen zu publizieren. Nur mit einer solchen Übersicht könne genügend Transparenz in Bezug auf die zahlreichen Steuervorhaben hergestellt werden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nahmen die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates an.

Übersicht über behandelte Geschäfte

Obwohl eine parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP, welche eine Verschärfung der Schuldenbremse bewirken wollte, indem sämtliche Ausgaben obligatorisch unter die Schuldenbremse unterstellt worden wären, vom Nationalrat abgelehnt wurde, arbeitete das Finanzdepartement an einem Vorentwurf für eine Gesetzesvorlage, die in eben diese Richtung zielt. Die Schuldenbremse soll darin ausgeweitet werden und auch die ausserordentlichen Ausgaben erfassen. Prinzipiell dürfe nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird.

Verschärfung der Schuldenbremse (Pa.Iv. 05.460)
Dossier: Schuldenbremse

Gleich wie bei der Spitalfinanzierung hatte der Ständerat auch bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung eine gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates eigenständige Lösung erarbeitet. Bei der Behandlung im Nationalrat führte die Kommissionssprecherin aus, in der Kommission sei in erster Linie die Frage umstritten gewesen, wie weit die Krankenversicherer finanziell zusätzlich belastet werden dürften, wobei die Schätzungen je nach Warte weit auseinander liegen; allerdings seien sich alle einig gewesen, dass die Belastung der Patientinnen und Patienten durch Pflegeleistungen berechenbar und begrenzt sein müsse und es nicht angehe, dass Menschen allein wegen ihrer Pflegebedürftigkeit zu Sozialfällen werden. Diese Stossrichtung wurde von allen Fraktionen unterstützt und zog sich durch alle Beschlüsse hinweg. Anders als der Ständerat, wo ein entsprechender Minderheitsantrag aus der SP verworfen worden war, beschloss die grosse Kammer, bereits im Gesetz festzuhalten, dass die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den nicht durch die Krankenversicherung gedeckten Kosten höchstens 20% sein dürfe (rund CHF 7'000); die kleine Kammer hatte die Festlegung dieses Höchstansatzes den Kantonen überlassen wollen. Ein Antrag Goll (sp, ZH), den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten auf CHF 3'600 zu senken, unterlag mit 95 zu 61 Stimmen. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat durch die Anhebung der Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diskussionslos folgte er den Anträgen der Kommission und erhöhte die Vermögensfreigrenze von CHF 25'000 für Alleinstehende auf CHF 37'500 und von CHF 40'000 auf CHF 60'000 für Ehepaare. Gleichzeitig wurde neben dem ersparten Vermögen auch das selbst bewohnte Wohneigentum besser geschützt und der entsprechende Freibetrag von CHF 75'000 auf CHF 112'500 angehoben. Damit soll vermieden werden, dass Leute ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen und in eine vielleicht teurere Mietwohnung ziehen müssen, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Ebenfalls in Abweichung zum Ständerat beschloss der Nationalrat, die Kantone zu verpflichten, EL in dem Mass auszurichten, dass keine Person wegen ihrer Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen ist; ein Minderheitsantrag Hassler (svp, GR), auf diesen Passus zu verzichten, wurde mit 85 zu 79 Stimmen abgelehnt. Auch anders als der Ständerat beschloss der Nationalrat diskussionslos eine Differenzierung der einzelnen Pflegeleistungen. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat abgelehnt, zwischen einer Behandlungs- und einer Grundpflege zu unterscheiden, gliederte die grosse Kammer die Leistungen nach Akut- und Übergangspflege sowie Langzeitpflege. Die Kosten für die Akut- und die Übergangspflege müssen gemäss Nationalrat von den Krankenversicherungen übernommen werden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 151 zu 2 Stimmen angenommen.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Der Nationalrat Markus Hutter (fdp, ZH) reichte zwei Motionen zum Thema Schuldenbremsenkonformität ein. Die erste der beiden wollte, dass im Falle von im Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Budgets der Bundesrat die budgetierten Zusagen so weit reduziert, bis die Schuldenbremse wieder eingehalten werden kann. Der Bundesrat lehnte dies mit der Begründung ab, dass es nicht angehe, im Falle eines durch das Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Voranschlags die Budgethoheit an den Bundesrat zu delegieren. Der Nationalrat sprach sich gegen die Motion aus. Die zweite Motion (Mo. 03.3770) verlangte vom Bundesrat, keine Frühpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltsführung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform ausgestaltet ist. Auch diese Motion wurde knapp mit 80 zu 91 Stimmen abgelehnt.

Subventionen und Beiträge nur bei Schuldenbremsenkonformität (Mo. 04.3769)
Dossier: Schuldenbremse

Das Parlament nahm den Finanzplan 2008-2010 zur Kenntnis und lobte insbesondere die neue Rechnungsführung und die Ergänzung um längerfristige Entwicklungsperspektiven. Es kritisierte aber, dass der Bundesrat bei der Aufgabenüberprüfung nicht wie geplant vorwärts komme und teilweise wieder auf Massnahmen wie Entlastungsprogramme zurückgreife. Dies sei äusserst bedauerlich, da er so keine echte Priorisierung vornähme, sondern nach dem Prinzip des geringsten finanzpolitischen Widerstands vorgehe. Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FK-NR (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können.

Finanzplan 2008-2010

Im vergangenen Herbst hatte die Regierung bekannt gegeben, im Rahmen der Überprüfung des Ausgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Dies soll dazu dienen, genügend Spielraum für das weitere Anwachsen der Staatsausgaben (v.a. im Sozialbereich) zu schaffen. Insgesamt sollen die Bundesausgaben bis 2015 nicht stärker zunehmen als das Bruttoinlandprodukt. Im Frühling erläuterte der Bundesrat, er habe ein Portfolio von 45 Aufgaben in 18 Bereichen definiert, aber noch keine Entscheide gefällt, in welchen Bereichen Einsparungen zu erzielen seien. Dabei sei er von seinem ursprünglichen Ziel, den Haushalt bis 2015 um einen Fünftel zu entlasten, deutlich abgerückt. Ende November zeigte sich, dass von den geplanten Einsparungen nur ein Bruchteil zustande kommt. Ursprünglich wollte die Regierung 5 Mia Fr. bei der sozialen Wohlfahrt einsparen, was aber wegen der gesetzlichen Verpflichtungen nur schwer zu realisieren ist, und 3 Mia in den übrigen Bereichen. Dazu hätte sie den Haushalt allein in den Jahren 2008-2010 um 700, 950 und 1200 Mio Fr. entlasten müssen. Statt der Einsparungen von 700 Mio für 2008 resultierten bei einer ersten Sichtung gerade 59 Mio. Bis 2015 beliefen sich die eingegebenen Sparvorschläge statt auf 8 nur auf 1,7 Mia Fr., und diese beruhten auf grosszügigen Schätzungen. Der Bundesrat erklärte, er wolle sich nach den eidgenössischen Wahlen vertieft dem Geschäft widmen.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Die Kostensteigerungen und die mangelnde Kostentransparenz im Pflegebereich hatten 1998 dazu geführt, dass als Übergangslösung zeitlich befristete Rahmentarife für Pflegeleistungen eingeführt worden waren. Um diese Zwischenlösung durch eine definitive Regelung zu ersetzen, hatte der Bundesrat 2005 eine Neuordnung der Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Demnach sollten medizinisch bedingte Leistungen vollumfänglich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden; im Gegenzug sollten die Versicherer nur noch einen Beitrag an die Grundpflege zu leisten haben. Die dadurch längerfristig resultierende finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sollte durch einen erleichterten Zugang zur Hilflosenentschädigung der AHV und zu den EL kompensiert werden.

Gleich wie schon bei der Spitalfinanzierung erarbeitete die SGK-SR auch hier eine alternative Lösung. Anstatt zwischen Grund- und Behandlungspflege zu unterscheiden, sollen die von der obligatorischen Grundversicherung zu vergütenden Pflegekosten vom Bundesrat bezeichnet und gestützt darauf nach Pflegebedarf abgestufte Frankenbeträge festgelegt werden. Insgesamt soll die Gesamtbelastung der Krankenversicherer von heute CHF 1,4 Mrd. dadurch nicht verändert werden. Wie die Restbeträge finanziert werden, sollen die Kantone entscheiden. Zustimmung fand der Vorschlag des Bundesrates, bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades eine Hilflosenentschädigung auszurichten sowie die Aufhebung des Höchstbetrages für den Bezug von EL im Fall der Pflegebedürftigkeit.

Im Plenum wurde in der Herbstsession weiter am Entwurf gefeilt. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Freibeträge bei Einkommen und Liegenschaftswert für den Bezug von Ergänzungsleistungen erhöhen; die EL-Bezüger sollten ihr Vermögen nicht derart verzehren müssen, dass sie im Extremfall zu Sozialhilfebezügern werden und auch ihr Haus verkaufen müssen. Mit Rücksicht auf die Globalbilanz des NFA votierte eine Minderheit erfolgreich für ein Verbleiben bei den heutigen Ansätzen und setzte sich mit 24 zu 19 Stimmen durch. Mit einem Minderheitsantrag verlangte Leuenberger (sp, SO), den Beitrag der Versicherten gesetzlich auf höchstens 20% zu begrenzen. Forster (fdp, SG) erklärte namens der Kommissionsmehrheit, dass man nicht von Bundesseite her festlegen wolle, wer wie viel der Restkosten zu bezahlen habe; dies sei Sache der Kantone und Gemeinden. Mit 28 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 28 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Im Herbst präsentierte der Bundesrat den Finanzplan 2008-2010. Dieser entsprach erstmals den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells (NRM). Für das Voranschlagsjahr 2007 rechnete die Regierung mit einem Überschuss von 918 Mio Fr., für die kommenden drei Jahre mit einem Plus von 700 Mio (2008), 1400 Mio (2009) und 1800 Mio (2010). Um den Anstieg der Neuverschuldung zu verhindern, beabsichtigte sie, den ausserordentlichen Zahlungsbedarf (NFA, Infrastrukturfonds, Asylgesetzrevision) über strukturelle Überschüsse im Rahmen des ordentlichen Budgets zu finanzieren.

Finanzplan 2008-2010

In Baar (ZG) sprachen sich im August die Delegierten einstimmig dagegen aus, einen Teil der zukünftigen Nationalbankgewinne an die AHV fliessen zu lassen, wie dies die Kosa-Initiative verlangte. Auch die Ablehnung des Kinderzulagengesetzes, gegen welches der Gewerbeverband das Referendum ergriffen hatte, fiel mit 426:3 Stimmen sehr deutlich aus. Verabschiedet wurde ausserdem das Positionspapier „Zehn Gebote für einen gesunden Staatshaushalt“, das ein hartes Sparprogramm zur finanziellen Sanierung des Bundes und die Beschränkung der Tätigkeit des Bundes auf einige Kernaufgaben fordert.

SVP Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 24.09.06

In der Frühlingssession überwies der Nationalrat ein Postulat der SVP-Fraktion, welches von der Regierung bis Ende 2006 einen Bericht verlangt, in dem sie sämtliche wahrgenommenen Aufgaben auf ihre Wichtigkeit hin überprüft. Abgelehnt wurde eine Motion Wehrli (cvp, SZ) (Mo. 04.3805), welche den Bundesrat hatte verpflichten wollen, die Aufwendungen der Bundesverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit um mindestens 15 Mio Fr. zu reduzieren. Ebenfalls verworfen wurde eine weitere Motion desselben Parlamentariers (Mo. 05.3293), welche bei der Aufgabenverzichtsplanung auf Kürzungen im Bereich Jugend und Sport verzichten wollte. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, das VBS habe die entsprechenden Vorkehrungen bereits getroffen.

Aufgabenverzichtsplanung

Der Nationalrat stimmte einer im Vorjahr vom Ständerat gebilligten Motion Lauri (svp, BE) zu, welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren.

Mehrausgaben auf die Teuerung beschränken

Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FDP-Fraktion ab, welche den Bundesrat aufforderte, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen. Der Rat sah die Anliegen des Vorstosses in der zweiten Botschaft des Bundesrates zur NFA im wesentlichen als erfüllt an.

Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung

Ende 2005 erhielten 15% der Rentenbeziehenden (244'500 Personen) eine Ergänzungsleistung (EL) zur AHV oder IV. Bei den IV-Rentnerinnen und -rentnern bezogen 29% eine EL; bei den Personen mit einer Altersrente 12%. Die Eidg. Finanzkontrolle konnte aufgrund einer Evaluation feststellen, dass die Information über die EL gut funktioniert. Die grossen Unterschiede bei der EL-Quote in den Kantonen und Gemeinden wurden primär auf demografische und strukturelle Faktoren zurückgeführt. Überdurchschnittliche Anteile an EL-Bezügern wurden im Westen und Süden der Schweiz festgestellt. Der Missbrauch wurde generell als gering erachtet.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2005

Dank hohen Renditen erzielte die AHV 2005 einen Überschuss von CHF 2,385 Mrd. und konnte damit ihr Betriebsergebnis um CHF 421 Mio. verbessern. Der Überschuss aus der Versicherung (Umlage) ging zwar um CHF 140 Mio. auf CHF 548 Mio. zurück; dies wurde durch den hohen Anlageerfolg von CHF 1,726 Mrd. und die Zinszahlungen der IV von CHF 111 Mio. mehr als wettgemacht. Die IV musste hingegen ein um CHF 153 Mio. auf CHF 1,738 Mrd. erhöhtes Defizit hinnehmen, womit sich ihre Verluste Ende 2005 auf CHF 7,774 Mrd. kumulierten. Sie hatte nicht nur keinen Anteil am Anlageerfolg, ihr wurden zugunsten von AHV und EO noch CHF 122 Mio. Zins auf dem Verlust belastet. Der Überschuss der EO ging um 224 auf CHF 182 Mio. zurück. Aus dem deutlich positiven Umlage-Ergebnis von CHF 268 Mio. im Vorjahr wurde erstmals ein Ausgabenüberschuss von CHF 7 Mio. Wegen der Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende und der Einführung der Mutterschaftsleistungen nahm der Aufwand um 53% zu. Dass die Betriebsrechnung gleichwohl mit einem Überschuss abschloss, verdankte sie ihrem Anteil am Anlageerfolg des Fonds, der sich um 49 auf CHF 178 Mio. erhöhte; dazu kamen CHF 11 Mio. Zins aus dem IV-Verlust.

Jahresergebnis 2005 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Im September verabschiedete der Bundesrat Botschaft und Entwurf zur Ausführungsgesetzgebung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA). Dieser Entwurf enthält unter anderem eine Totalrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen erfordert die Umgestaltung des heutigen Subventionsgesetzes in ein Leistungsnetz. Die Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrates zu 5/8 durch den Bund und zu 3/8 durch die Kantone getragen werden. Die Ergänzungsleistungen zur Deckung der zusätzlichen Heimkosten sowie der Krankheits- und Behinderungskosten sollen demgegenüber vollumfänglich die Kantone finanzieren.

Totalrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen

Im Zusammenhang mit dem EP 04 behandelte das Parlament eine Reihe von Vorstössen: Überwiesen wurden zwei Motionen der Spezialkommission des Nationalrats: Die erste (Mo. 05.3223; siehe dazu auch hier) ermöglichte es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wieder, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen. Das zweite Begehren (Mo. 05.3228; siehe dazu auch hier) verlangte von der Regierung, im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungsreform eine Zusammenführung der Bundesämter für wirtschaftliche Landesversorgung, für Landwirtschaft, für Veterinärwesen sowie der Eidg. Forstdirektion zu prüfen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um mindestens 25% zu senken. Gegen die Stimmen der Linken billigte der Nationalrat auch eine dritte Motion seiner Spezialkommission, welche die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ab sofort ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen verwenden will. Da das EP 04 eine Etappierung vorsieht, lehnten beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura (St. Iv. 05.303) zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ab.

Zusammenhang mit dem EP 04

In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat gebilligte Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Das Parlament überwies auch eine Motion von Ständerat Altherr (fdp, AR) (Mo. 04.3811) und eine in die gleiche Richtung zielende Motion von Nationalrat Favre (fdp, VD) (Mo. 04.3810), welche eine detaillierte Erfassung der Aufgaben und Aufträge der Bundesverwaltung und deren Kosten verlangten und, unter Einbezug der Kantone, die Benennung der Schwerpunkte künftiger Staatstätigkeit. Um zu verhindern, dass der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren wieder aus dem Ruder läuft, stimmten die Räte einer Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) zu, gemäss der die Ausgaben 2008 den Voranschlag 2004 um maximal 3 Mia Fr. überschreiten dürfen, wobei die Mehrausgaben so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben einzusetzen sind. Finanzminister Merz appellierte an das Parlament, zur Umsetzung konsequent Hand zu bieten. In der Wintersession überwies der Ständerat schliesslich eine Motion Lauri (svp, BE) (Mo. 05.3287) , welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren. Ausführlich debattiert, aber mit 18:13 Stimmen abgelehnt wurde ein Postulat Sommaruga (sp, BE) (Po. 05.3597), das als „Gegenrecht“ zur Schuldenbremse auf der Ausgabenseite ein Gesetz zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen anregte.

Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, kritisierte aber den Einsatz der Kreditsperre: Die Regierung müsste die nötigen Prioritäten setzen, welche zur Schuldenbremsenkonformität führten und den Räten einen minimalen Handlungsspielraum im Budgetprozess gewähren. Zudem vermissten die Räte eine auf einen längeren Planungshorizont angelegte Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag seiner Finanzkommission ab, die Behandlung des Finanzplanes auszusetzen, bis ein überarbeiteter Plan vorliege, der den in den Motionen Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) und Loepfe (cvp, AI) (Mo. 04.3563) verlangten Schranken der Ausgabenentwicklung (Wachstum nur im Rahmen der Teuerung) Rechnung trage. Bundesrat Merz kündigte an, durch die Erstellung von Aufgabenportfolios künftig Sach- und Finanzpolitik besser zu verknüpfen. Im Anschluss an die Beratungen überwies die grosse Kammer diskussionslos eine Motion ihrer Finanzkommission (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können. Sie lehnte eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 05.3611) ab, die im Finanzplan 2008-2011 dem Wirtschaftswachstum und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen und neue Einnahmen prüfen wollte.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite

Im Herbst gab der Bundesrat bekannt, im Rahmen der Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Diese Redimensionierung des Staatshaushaltes bedinge Gesetzes- oder Verfassungsänderungen, so dass sich die Regierung während der ganzen Legislatur 2007-2011 damit befassen werde. Erste Entlastungen seien für 2009 vorgesehen. Konkret sollen die Bundesaufgaben in 41 Aufgabenbereiche eingeteilt werden. Zu klären sei, ob der Bund a) auf eine Aufgabe ganz oder teilweise verzichten könne; b) ob sie sich, falls es sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen handle, so entflechten lasse, dass nur noch eine Staatsebene zuständig sei und c) ob der Bund diese Ausgabe auslagern oder privatisieren könne. Ziel sei es, die Finanzen soweit zu entlasten, dass Handlungsspielraum entsteht für allfällige Neuausgaben, ohne dass der Bund neue Defizite in Kauf nehmen oder die Steuern erhöhen müsse.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2007-2009. Dank der Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2004 (EP 04) und der Aufgabenverzichtsplanung sei die kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite gerückt. Für die kommenden drei Jahre rechnete die Regierung jeweils mit Einnahmenüberschüssen, 2007 mit 410 Mio, 2008 mit 550 Mio und 2009 mit 870 Mio Fr., für die ersten beiden Jahre allerdings nur nach Neuauflage der Kreditsperre. Der notwendige Rückgriff auf dieses lineare Sparinstrument, vor allem aber die drohenden Mehrausgaben machten deutlich, dass mit dem EP 04 und der Aufgabenverzichtsplanung lediglich ein Etappenziel erreicht werde. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum von real rund 2% sei weiter abzusenken, und dies bedinge tiefgreifende Strukturreformen im hochgradig gebundenen Transferbereich.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite