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Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) an AHV- und IV-Beziehende betrugen 2018 CHF 5 Mrd. und stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2.1 Prozent und somit deutlich weniger stark als im langjährigen Durchschnitt (4%). Auch die Anzahl EL-Beziehende nahm bei einem Anstieg von 1.6 Prozent auf rund 17 Prozent oder 328'100 Personen deutlich weniger stark zu als in den letzten Jahren (3%). Zurückzuführen sei dies gemäss BSV auf die rückläufigen Rentnerzahlen bei der IV sowie auf die Bedeutungszunahme der intermediären Angebote wie Tages- und Nachtstrukturen als Alternativen zu Eintritten in Pflegeheime. Während aber die EL-Quote bei der IV auch dieses Jahr zugenommen hatte, wenn auch um vergleichsweise niedrige 0.7 Prozent, und nun bei 47.4 Prozent zu liegen kam, blieb die EL-Quote bei der AHV mit 12.5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stabil. Mehrheitlich entwickelten sich die EL- und Rentnerzahlen bei der Altersversicherung somit «im Gleichschritt mit der demographischen Entwicklung», erklärte das BSV.
Auch wenn sich anteilsmässig bei den EL nicht viel getan hatte, gab es auf individueller Ebene wie immer grosse Veränderungen: Auch 2018 schieden 28'900 Personen oder 9 Prozent des Anfangsbestandes aus dem EL-System aus, während 34'200 Personen oder 10.6 Prozent des Anfangsbestandes neu hinzukamen.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2018
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Die Einnahmen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2018 in der Höhe von CHF 184 Mrd. überstiegen deren Ausgaben mit CHF 164 Mrd. deutlich, hatten sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur leicht verändert (2017: Ausgaben: CHF 162 Mrd., Einnahmen: CHF 182 Mrd.). Übertraf 2017 zudem das Einnahmenwachstum das Ausgabenwachstum, nahmen 2018 die Ausgaben deutlich stärker zu (2018: 1.5%, 2017: 1.7%) als die Einnahmen (2018: 0.6%, 2017: 3.2%). Insgesamt wiesen die Sozialversicherungen Ende 2017 ein Gesamtkapital von CHF 983 Mrd. auf und hatten somit gegenüber dem Vorjahr, als das Gesamtkapital noch CHF 998 Mrd. betrug, an Wert verloren. Der Grossteil dieses Gesamtkapitals, nämlich CHF 865 Mrd., stammte aus der beruflichen Vorsorge (2017: CHF 886 Mrd.). Die Sozialleistungsquote sank zum ersten Mal seit 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht (2018. 20.9%, 2017: 21.2%).
Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2018

Die Gesamtausgaben der Ergänzungsleistungen an AHV- und IV-Beziehende beliefen sich 2017 auf CHF 4.9 Mrd. und nahmen gegenüber dem Vorjahr um 0.9 Prozent zu. Damit ist das Wachstum deutlich geringer als in den Jahren zuvor, in denen es zwischen 2 und 4 Prozent betragen hatte. Diese Verlangsamung im Wachstum führte das BSV auf eine Gesetzesänderung bei den EL zur IV in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zurück; die Kosten der EL zur IV hatten 2017 im Vergleich zum Vorjahr sogar abgenommen.
Vergleichsweise schwach gewachsen (um 1.3 Prozent anstelle von 3 Prozent im langjährigen Durchschnitt) war zudem die Anzahl EL-Beziehende; 2016 hatte diese bei 318'600 gelegen, 2017 machten 322'800 Personen erfolgreich einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend. Auch hier könne der Rückgang auf die rückläufigen Rentnerzahlen bei den EL zur IV zurückgeführt werden, erklärte das BSV. Zudem seien aber auch das verbesserte Spitex-Angebot und das betreute Wohnen, das kürzere Aufenthalte in Heimen nach sich ziehe, mitverantwortlich für den Rückgang. Stabil zeigte sich hingegen die EL-Quote bei den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern: Seit 2015 lag diese bei 12.5 Prozent. Das BSV betonte in seinem Bericht auch die grosse Dynamik bei den EL, die sich hinter den relativ stabilen Zahlen verberge: 9.1 Prozent des Anfangsbestands der EL-Beziehenden seien im Laufe des Jahres 2017 ausgetreten, 10.4 Prozent des Anfangsbestandes seien hingegen neu hinzugekommen.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2017
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

2017 betrugen die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) CHF 182 Mrd. (2016: 177 Mrd.) und übertrafen damit ihre Ausgaben in der Höhe von CHF 162 Mrd. (2016: 159 Mrd.) um CHF 20 Mrd. Wie im Vorjahr waren zudem die Einnahmen (2017: 3.2%, 2016: 1.3%) stärker angestiegen als die Ausgaben (2017: 1.7%, 2016: 1.1%). Das Gesamtkapital der Sozialversicherungen betrug damit Ende 2017 CHF 998 Mrd. und war somit verglichen mit dem Vorjahr deutlich angewachsen (2016: CHF 922 Mrd.). Die Sozialleistungsquote, die den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP widerspiegelt, kam bei 21.2 Prozent zu liegen.
Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2017

Im Jahr 2016 wurden Ergänzungsleistungen in der Höhe von CHF 4.9 Mrd. an 318'600 Personen ausbezahlt. Mit einem Anstieg um 2.5 Prozent bei den Ausgaben und um 1.1 Prozent bei den Bezügerinnen und Bezügern konnte das langjährige durchschnittliche Wachstum von 4 respektive 3 Prozent bei beiden unterboten werden. Dies lässt sich auf die rückläufigen Rentnerzahlen bei der IV, auf eine Gesetzesänderung im Kanton Genf sowie auf eine teilweise Auslagerung der Pflegefinanzierung aus den Ergänzungsleistungen und eine verbesserte finanzielle Situation von Personen in höherem Alter durch höhere Renten aus der zweiten Säule zurückführen. Leicht zugenommen hat die EL-Quote – also der Anteil EL-Bezügerinnen und -Bezüger – bei der IV (2016: 46.0%; 2015: 45.2%), mehr oder weniger stabil geblieben ist sie hingegen wie seit Jahren bei der AHV (2016: 12.5%; 2015: 12.5%; 2008: 11.6%). 2016 sind 30'500 Personen oder 9.7 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger aus dem EL-System ausgeschieden, 34'000 Personen oder 10.8 Prozent sind neu hinzugekommen. Besonders gross ist der Anteil EL-Beziehende in Heimen: So lebten 2016 22 Prozent aller EL-Beziehenden in einem Heim, umgekehrt erhielt fast die Hälfte aller in einem Heim Lebenden Ergänzungsleistungen. Durchschnittlich wurden 2016 CHF 3'300 an in einem Heim lebende Personen ausbezahlt, an zuhause lebende Personen lediglich CHF 1'100. Folglich stellten 2016 42 Prozent aller EL-Ausgaben heimbedingte Mehrkosten dar, also Kosten, die auftreten, wenn eine Person im Heim anstatt zuhause lebt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2016
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Anders als im Vorjahr, als die Ausgaben der Sozialversicherungen deutlich stärker angestiegen waren als ihre Einnahmen, wuchsen die Einnahmen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016 mit 1.3 Prozent leicht stärker an als die Ausgaben mit 1.1 Prozent. Die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Höhe von CHF 177 Mrd. übertrafen zudem die Ausgaben leicht (CHF 159 Mrd.). Insgesamt wiesen die Sozialversicherungen Ende 2016 ein Gesamtkapital von CHF 922 Mrd. oder 140 Prozent des BIP (CHF 659 Mrd.) auf. Die Sozialleistungsquote, also der Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP, lag bei 21.2 Prozent und übertraf damit gar den Spitzenwert aus dem Vorjahr. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Im Jahr 2015 beliefen sich die Ausgaben der Ergänzungsleistungen auf CHF 4,78 Mrd., eine Zunahme um 2,2% gegenüber dem Vorjahr. Während die Ergänzungsleistungen zu Renten der Invalidenversicherungen um 1,9% angestiegen waren und neu CHF 2 Mrd. betrugen, hatten die EL zu AHV-Renten um 2,4% zugenommen, womit das Wachstum in dieser Kategorie wiederum höher war. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen war im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,8% höher. 197'400 Personen bezogen EL zu einer Altersrente der AHV, 3'800 zu einer Hinterbliebenenrente, 113'900 erhielten Ergänzungsleistungen zu einer Invalidenrente. Die AHV-Renten wurden durch die Ergänzungsleistungen um 7,9% aufgebessert, und 12,5% der Bezügerinnnen und Bezüger einer Altersrente der AHV bezogen EL. Im Gegensatz dazu bezogen 45,2% aller IV-Rentner und -Rentnerinnen EL, und die Summe der ausbezahlten Invalidenversicherungsbeiträge wurde dadurch um 45,7% angehoben.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2015
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2015 verdeutlicht die Problematik im Bereich der Sozialversicherungen: Während die Einnahmen 2015 um 0.4 Prozent anstiegen, nahmen die Ausgaben um 3.2 Prozent zu. Der Bericht wies die Soziallastquote, also den Anteil aller Sozialversicherungseinnahmen am BIP als Mass der relativen Belastung der Volkswirtschaft durch Sozialversicherungseinnahmen, sowie die Sozialleistungsquote, also den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP als Mass der durch die Empfänger von Sozialleistungen beanspruchten Wirtschaftsleistung, aus. Beide Werte waren im Fünfjahresvergleich angestiegen: die Soziallastquote von 25.2 Prozent (2010) auf 26.9 Prozent (2015) und die Sozialleistungsquote von 19.6 Prozent auf 20.9 Prozent. Während sich dabei das Wachstum der Soziallastquote seit 2013 verringert hatte, verstärkte sich dasjenige der Sozialleistungsquote 2015 nochmals deutlich. Das stärkste Wachstum auf Ausgabenseite wiesen 2015 die Krankenkassen mit über 6 Prozent auf, gefolgt von der ALV mit über 5 Prozent. Weniger starke Anstiege verzeichneten hingegen die AHV- und Pensionskassen-Ausgaben, deren Ausgabenvolumen die grössten Anteile an der Gesamtrechnung ausmachten. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen 2015
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2015

Nachdem die Ausgaben der Ergänzungsleistungen seit Jahren stetig angestiegen waren und sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hatten, schlug der Arbeitgeberverband im Frühling 2015 Alarm und veröffentlichte ein in seinem Auftrag erstelltes Gutachten zu den Kostentreibern in den EL. Gemäss dem Gutachten liegen die Kostentreiber erstens in der demographischen Entwicklung, wobei eine höhere Anzahl AHV-Beziehender zu höheren EL-Ausgaben führt. Zweitens stieg der Anteil der IV-Bezügerinnen und -Bezüger, welche zusätzlich auf EL angewiesen sind, was die Studie primär auf das junge Alter der Rentnerinnen und Rentner und ihre damit tiefen oder nicht vorhandenen Renten aus der zweiten Säule zurückführt. Drittens macht das Gutachten verschiedene Gesetzesrevisionen für den Anstieg verantwortlich, darunter die NFA, die neue Pflegefinanzierung und diverse Änderungen bei der Invalidenversicherung. Regelmässig wirkten die EL dabei als Auffangbecken, so die Kritik. Jeder der drei Faktoren sei rund zu einem Drittel für die Ausgabensteigerung bei den Ergänzungsleistungen verantwortlich. Mögliche Lösungsansätze sahen die Autoren in einer Entflechtung der zwischen Bund und Kantonen geteilten Aufgaben in der EL und in der Behebung von Fehlanreizen insbesondere bei der IV. Ziel des Arbeitgeberverbandes mit dem Gutachten war es auch, das wenig bekannte Thema der EL in die Öffentlichkeit zu bringen und die Bevölkerung für das Kostenwachstum in diesem Bereich zu sensibilisieren.

Arbeitgeberverband

Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV stiegen im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr erneut an, und zwar um rund 3,3%. Wiederum fiel der Anstieg bei den Ergänzungsleistungen zu Invalidenrenten moderat, bei EL zu AHV-Renten dagegen deutlich aus. Die Gesamtausgaben für EL betrugen 2014 rund CHF 4,7 Mrd., wovon der Bund rund 30% trug, während der Rest von den Kantonen aufgebracht wurde. Im Verhältnis zur Gesamtrentensumme wurden 2014 im AHV-Bereich 7,9% (CHF 2,71 Mrd.) und im IV-Bereich 44,2% (CHF 1,96 Mrd.) EL ausbezahlt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2014
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV betrugen 2013 rund CHF 4,5 Mrd., was einen Zuwachs von 2,1% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Ausgaben für EL zur AHV, welche rund 60% der Gesamtausgaben ausmachen, waren dabei um 3,2% angestiegen, jene für EL zur IV um lediglich 0,6%. Insgesamt bezogen 2013 gut 300‘700 Personen Ergänzungsleistungen, davon 185‘500 solche zur AHV. Damit sind 12,2% aller Personen über 65 Jahre zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In den letzten Jahren wuchs diese Zahl im Schnitt um 5‘000 Personen jährlich an. Gemäss offiziellen Schätzungen wären weitere 10‘000 AHV-Rentnerinnen und -Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt, haben diese jedoch nicht beantragt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2013
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Anfang des Jahres publizierte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Anlageergebnisse des Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO für das Jahr 2011. Trotz der schwierigen Marktbedingungen mit historisch tiefem Zinsniveau und teils heftigen Turbulenzen konnte eine kleine Rendite erzielt werden. Das BSV stufte das Resultat als „erfreulich“ ein.

Anlageergebnisse 2011 des Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Ende 2005 erhielten 15% der Rentenbeziehenden (244'500 Personen) eine Ergänzungsleistung (EL) zur AHV oder IV. Bei den IV-Rentnerinnen und -rentnern bezogen 29% eine EL; bei den Personen mit einer Altersrente 12%. Die Eidg. Finanzkontrolle konnte aufgrund einer Evaluation feststellen, dass die Information über die EL gut funktioniert. Die grossen Unterschiede bei der EL-Quote in den Kantonen und Gemeinden wurden primär auf demografische und strukturelle Faktoren zurückgeführt. Überdurchschnittliche Anteile an EL-Bezügern wurden im Westen und Süden der Schweiz festgestellt. Der Missbrauch wurde generell als gering erachtet.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2005

Dank hohen Renditen erzielte die AHV 2005 einen Überschuss von CHF 2,385 Mrd. und konnte damit ihr Betriebsergebnis um CHF 421 Mio. verbessern. Der Überschuss aus der Versicherung (Umlage) ging zwar um CHF 140 Mio. auf CHF 548 Mio. zurück; dies wurde durch den hohen Anlageerfolg von CHF 1,726 Mrd. und die Zinszahlungen der IV von CHF 111 Mio. mehr als wettgemacht. Die IV musste hingegen ein um CHF 153 Mio. auf CHF 1,738 Mrd. erhöhtes Defizit hinnehmen, womit sich ihre Verluste Ende 2005 auf CHF 7,774 Mrd. kumulierten. Sie hatte nicht nur keinen Anteil am Anlageerfolg, ihr wurden zugunsten von AHV und EO noch CHF 122 Mio. Zins auf dem Verlust belastet. Der Überschuss der EO ging um 224 auf CHF 182 Mio. zurück. Aus dem deutlich positiven Umlage-Ergebnis von CHF 268 Mio. im Vorjahr wurde erstmals ein Ausgabenüberschuss von CHF 7 Mio. Wegen der Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende und der Einführung der Mutterschaftsleistungen nahm der Aufwand um 53% zu. Dass die Betriebsrechnung gleichwohl mit einem Überschuss abschloss, verdankte sie ihrem Anteil am Anlageerfolg des Fonds, der sich um 49 auf CHF 178 Mio. erhöhte; dazu kamen CHF 11 Mio. Zins aus dem IV-Verlust.

Jahresergebnis 2005 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Gemäss OECD und Weltbank ist die Schweiz mit dem heutigen Konzept von obligatorischer Vorsorge in Verbindung mit freiwilliger privater Ersparnisbildung sowie mit den bereits getroffenen Vorkehren zu deren Absicherung gut gerüstet, um den Herausforderungen der demographischen Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insbesondere die Mischfinanzierung der Alterssicherung (Umlageverfahren in der AHV / Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge), gepaart mit dem Instrument der Ergänzungsleistungen, bildet nach Ansicht der beiden Wirtschaftsorganisationen ein geradezu ideales Modell zur Bekämpfung der Altersarmut, ohne dass dabei der Generationenvertrag und die öffentliche Hand über Gebühr belastet werden.

Gemäss OECD und Weltbank Schweiz gut gerüstet

Nach einem markanten Rückgang der Auszahlungen von EL im Vorjahr - bedingt durch das neue Verbilligungssystem bei den Prämien der Krankenkassen - stiegen die Leistungen im Berichtsjahr wieder stark an. Gesamtschweizerisch erhöhte sich das Total der Auszahlungen um 6,6%. Es konnten aber auch auffallende Unterschiede zwischen den Kantonen (Zunahmen von 1,2 bis 30,9%) sowie den AHV- und IV-Bezügern (3,8% bzw. 12,9%) festgestellt werden. Letzteres erklärt sich einerseits mit dem Anstieg der Zahl der IV-Berechtigten und andererseits mit deren - gegenüber den AHV-Bezügern - höheren Bedürftigkeit.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 1997

Der vom neuen Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), Otto Piller, präsidierte Konsultativausschuss verwaltungsexterner Kreise, der die Arbeiten von IDA-FiSo-2 mit Empfehlungen begleitete, hielt seine Überlegungen in einem eigenen Bericht fest. Dieser analysierte neue, durch den gesellschaftlichen Wandel hervorgerufene soziale Risiken sowie mögliche Gegenmassnahmen. Die neu auf die Gesellschaft zukommenden Bedürfnisse sind nach Ansicht einer Mehrheit des Ausschusses nicht einfach das Resultat zufälliger individueller Umstände, sondern das Produkt eines tiefen Wandels der Lebensformen, insbesondere im Bereich der Familie und im Berufsleben. Diese stellten neue soziale Risiken dar, denen mit den Sozialversicherungs- und Sozialhilfesystemen nicht mehr angemessen begegnet werden könne. Die Veränderungen der Lebens- und Arbeitsformen führten bei immer mehr Leuten zu gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut sowie zu Deckungslücken im Sozialschutz. Weil die verfügbaren finanziellen Mittel sogar bei Werktätigen und erst recht bei Nichterwerbstätigen nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreichten, sollte beispielsweise das Prinzip der Ergänzungsleistungen auf Bereiche ausserhalb von AHV und IV ausgedehnt werden. Die EL würden damit zum Bindeglied zwischen dem individuellen Sozialversicherungsanspruch und der bedarfsabhängigen Sozialhilfe. Als mögliche Verbesserungen nannte der Bericht die Verankerung des Rechts auf Sozialhilfe in der Verfassung, die Verabschiedung eines diesbezüglichen Rahmengesetzes auf Bundesebene, die Harmonisierung der materiellen Bestimmungen sowie die Einführung eines Ausgleichssystems in bezug auf die zu tragenden Lasten. Als weitere mögliche Massnahmen schlug der Ausschuss unter anderem gezielte, einkommensergänzende Leistungen oder eine Abgabenbefreiung für Betriebe vor, die Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation beschäftigen, sowie ein Impulsprogramm zur Schaffung sogenannt ergänzender Arbeitsplätze für Minderqualifizierte.

Gerade mit derartigen Vorschlägen konnte eine wirtschaftsfreundliche Minderheit des Konsultativausschusses wenig anfangen. Der Weiterausbau des Sozialstaats über eine gewisse Limite hinaus könnte ihrer Ansicht nach für die Mittelschicht zu einer kaum mehr verkraftbaren finanziellen Belastung werden. Zudem dürften die wirtschaftlichen Folgen von eigenverantwortlichem Handeln, beispielsweise bei einer Scheidung, nicht einfach auf das Gemeinwesen überwälzt werden. Ein soziales Sicherungssystem, das nicht mehr hauptsächlich auf der Arbeit beruhe, würde zwar die Schliessung gewisser Lücken im sozialen Netz ermöglichen, doch wäre der Anreiz zur Arbeit nicht mehr gegeben. Ein solches Modell wäre auch schlicht nicht finanzierbar.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Nachdem in den achtziger Jahren verschiedene kantonale Armutsstudien - ausgehend von unterschiedlichen Definitionen der Armutsgrenze - vorgelegt worden waren, präsentierte die Universität Bern erstmals eine gesamtschweizerische Studie, welche sich sowohl am soziokulturellen wie am subjektiven Armutskonzept orientierte. Das soziokulturelle Existenzminimum rechnet nicht mit der blossen physischen Daseinssicherung, sondern bezieht Komponenten der Teilhabe am Sozialleben mit ein. Es lässt sich nur in Relation zum Wohlstandsniveau der betrachteten Gesellschaft (oder Region) zu einem bestimmten Zeitpunkt ermitteln. Subjektive Armutskonzepte stellen nicht auf die Einschätzung von Experten ab, sondern von allen Gesellschaftsmitgliedern, Betroffene eingeschlossen. Untersucht wurden die Ressourcen der einzelnen Haushalte, aber auch Wohnqualität, Arbeit und Ausbildung, Gesundheit, private Netzwerke und subjektives Wohlbefinden.

Die Armutsgrenze wird in der Schweiz je nach Gesichtspunkt und gesetzlicher Regelung unterschiedlich festgesetzt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) setzt sie für Einpersonenhaushalte bei 980 Fr. (nach Abgabe der Zwangsausgaben Steuern, Sozial- und Krankenversicherung, Alimente, Schuldzinsen und Wohnkostenanteil) fest; als Grenze für die Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen (EL) gelten 1285 Fr., ebenfalls nach Abzug der Zwangsausgaben. Je nachdem, von welcher Armutsgrenze ausgegangen wird, lebten in der Schweiz im Erhebungsjahr 1992 zwischen 390 000 (5,6% der Wohnbevölkerung) und 860 000 (9,8%) Personen, die als "arm" zu gelten haben. Subjektiv nehmen aber längst nicht alle Betroffenen ihre Situation als Armut wahr.

Die Studie ermittelte neben der Anzahl der als arm einzustufenden Personen jene Bevölkerungsgruppen, die für Armut relativ anfällig sind. 60% der Armen in der Schweiz sind weniger als 40 Jahre alt. Die Auswertung nach Haushaltstypen wies eine besonders hohe Armutsquote bei Alleinerziehenden, geschiedenen Frauen und allein lebenden Männern aus. Junge, kinderreiche Familien gehören überdurchschnittlich häufig zur armen Bevölkerung. Signifikant unterdurchschnittliche Armutsquoten weisen Angestellte (im Unterschied zu Selbständigerwerbenden) und Altersrentner auf. Eine besonders hohe Armutsquote findet sich im Kanton Tessin und in der Romandie sowie unter der ausländischen Bevölkerung. Verdeckte Armut machte die Untersuchung vor allem dort aus, wo Anspruchsberechtigte keine EL oder Sozialhilfe beziehen, weil sie aus nicht genau zu ermittelnden Gründen den Gang zum Sozialamt scheuen bzw. über ihre Rechte nicht informiert sind. Über 50% der bezugsberechtigten Erwerbstätigen und rund ein Drittel der bezugsberechtigten Rentner beziehen weder Sozialhilfe noch EL. Eine Erhöhung der Bezugsquote könnte die real existierende Armut lindern.

gesamtschweizerische Studie Armutsgrenze Verdeckte Armut