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Der Nationalrat nahm die Behandlung der parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) aus dem Jahr 1992 wieder auf. Die Beratung war unterbrochen worden, um das Ergebnis der Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung Jugendlicher abzuwarten. Nachdem diese Vorlage im Juni 1994 am Ständemehr gescheitert war, hatte der Bundesrat beantragt, den Vorschlag von Ducret, die Frist für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 6 Jahre zu verkürzen, nicht weiter zu verfolgen. Die nationalrätliche Kommission, welche den Antrag Ducret ursprünglich unterstützt hatte, sprach sich nun nur noch für eine Verkürzung auf 8 Jahre aus. Für Jugendliche soll die heute geforderte Mindestwohndauer bei 6 Jahren bleiben. Gegen den Widerstand der SVP, der FP und der SD – letztere drohten mit einem Referendum – beschloss der Rat Eintreten und stimmte der beantragten Verkürzung auf 8 Jahre mit 86:63 zu.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Angesichts der zunehmenden Armut und der finanziellen Engpässe der öffentlichen Hand sprachen sich die kantonalen Fürsorgedirektoren für ein koordinierteres Vorgehen aus. In einem Thesenpapier, das noch weiter diskutiert werden soll, schlugen sie die definitive verfassungsmässige Verankerung der Ergänzungsleistungen sowie normierte Bedarfsleistungen für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende ohne existenzsicherndes Einkommen vor. Bei der Sozialhilfe möchten die Fürsorgedirektoren vermehrt auf «Massarbeit» setzen, also wirklich nur noch dort helfend eingreifen, wo die Bedürfnisse klar ausgewiesen sind und keine Aussicht auf Lösung durch Eigenverantwortung besteht. Fachleute warnten allerdings davor, diese «Massarbeit», die dann nur mehr die Ärmsten berücksichtigen würde, auf die Spitze zu treiben. Insbesondere seien die Folgekosten, die etwa aufgrund der ungenügenden Sozialisierung der Kinder Minderbemittelter zu erwarten wären, nicht abschätzbar und möglicherweise bedeutend höher als jene für die gesellschaftliche Stützung der Eltern. Um dem wachsenden sozialpolitischen Druck zu begegnen, schlossen sich die Sozialämter von 14 Städten zu einer Konferenz zusammen. Sie forderten eine Koordinationsstelle für Sozialpolitik auf Bundesebene, die Harmonisierung der materiellen Standards in der Sozialhilfe und ein Recht auf Existenzsicherung in der Bundesverfassung.

Koordinierteres Vorgehen der Kantone im Kampf gegen die Armut (1995)

In den eidgenössischen Wahlkampf zog die Partei vorab mit einer aggressiven Politik gegen Ausländer und Asylsuchende unter dem umstrittenen, da historisch gewichtig besetzten Motto «Das Boot säuft ab». Hauptforderungen waren der vollständige Einwanderungs- und Aufnahmestopp für Asylbewerber, die Kündigung des Genfer Flüchtlingsabkommens sowie eine Reduktion des Ausländerbestandes auf EU-Niveau. Heftigen Widerstand meldete die FPS gegen den EU-Beitritt oder Zugeständnisse im freien Personenverkehr an. Eine harte Linie fuhr die Partei auch in Drogenfragen, wo sie der Liberalisierung den Kampf ansagte. Nach wie vor eliminieren will sie zudem die direkte Bundessteuer.

Wahlkampfthemen der FP 1995

Nachdem Bundesrat Koller am Abstimmungsabend vom 25. Juni angesichts der Ablehnung der Lockerung der "Lex Friedrich" bekannt hatte, die Schweiz habe offensichtlich ein Ausländerproblem, trafen sich im Sommer Vertreter und Vertreterinnen der Bundes- und Kantonalbehörden, der Parteien und Hilfswerke in Bern zu einer Migrationskonferenz, um neue Wege in der Ausländer- und Asylpolitik aufzuzeigen. An dieser Tagung sprach sich Koller dafür aus, dass die Ausländerpolitik fürs Volk verständlicher formuliert werden müsse und auch längerfristigen Entwicklungen Rechnung zu tragen habe. Nur so könne verhindert werden, dass die Einwanderungspolitik zur "Schicksalsfrage" wird, welche die Schweiz über Jahre hinaus in der Innen- und Aussenpolitik blockieren könnte. Koller räumte ein, dass die bisherige Ausländerpolitik zu stark auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet gewesen sei und gesellschaftspolitische Nebenwirkungen nicht genügend beachtet habe. Doch auch die künftige Migrationspolitik wird nach den Vorstellungen des Justizministers die Ansprüche von Industrie und Gewerbe zu berücksichtigen haben; zu ihren Grundpfeilern gehöre aber in gleichem Masse die Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit, die Einhaltung der humanitären Verpflichtungen und das Gebot der internationalen Solidarität. Besondere Bedeutung mass Koller der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg zu, da die Schweiz immer weniger in der Lage sein werde, die Migrationsprobleme im Alleingang zu lösen.

Migrationskonferenz

Der Bundesrat gab im Sommer einen Vorentwurf zur dritten Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) in die Vernehmlassung. Das federführende EDI wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die EL, ursprünglich zur vorübergehenden Sicherung des Existenzbedarfs konzipiert, heute als bedürfnisorientierte Massnahme nicht mehr aus dem Sozialversicherungsnetz wegzudenken sind. Da es nicht möglich sein wird, in absehbarer Zeit alle Renten der ersten Säule auf ein Niveau zu heben, das die Deckung des Existenzbedarfs sichert, wird in der Bundesverwaltung daran gedacht, mittelfristig eine definitive Verfassungsgrundlage für die EL zu schaffen.

In dieser 3. ELG-Revision sollen vor allem die Rentenberechtigten mit eigenem Haushalt durch eine höhere Abgeltung der Wohnkosten sowie durch Verbesserungen bei der Vergütung ambulanter Krankheitskosten bessergestellt werden. Für die vorgesehenen Anpassungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehrkosten von rund 100 Mio. Fr. Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die EL vor allem im Pflegebereich zunehmend an Bedeutung gewinnen (ein Drittel aller EL-Bezüger lebt in einem Alters- oder Pflegeheim und verursacht zwei Drittel der Gesamtkosten), sollen in den kommenden Revisionsschritten die EL noch weiter an die Erfordernisse der Pflegebedürftigkeit angepasst werden.

Die Revision nimmt auch das Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse nach einer automatischen Information über den Anspruch auf EL auf, da es erwiesenermassen vielen Bezugsberechtigten schwer fällt, die ihnen zustehenden EL einzufordern. Neu soll deshalb der Steuererklärung von Altersrentnern ein einfaches Berechnungsblatt zur Ermittlung der EL beigelegt werden, das gleichzeitig als Antrag für den Bezug von EL verwendet werden kann. Aufgrund dieser tieferen Hemmschwelle rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Bezügern und entsprechenden Mehrkosten von 30 Mio. Fr. pro Jahr.

3. EL-Revision (BRG 96.094)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Ducret (cvp, GE) für eine Harmonisierung der Einbürgerungskriterien (namentlich der Vorschriften über Wohnsitzdauer und Gebühren) der Kantone und Gemeinden.

Harmonisierung der Einbürgerungskriterien

Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene nicht mitgerechnet - betrug Ende Jahr 1 300 089 Personen, 39 806 oder 3,2% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 18,1 auf 18,6%. 941 626 Personen besassen eine Niederlassungs- und 358 463 eine Jahresbewilligung. 64% stammten aus EU- und Efta-Staaten, weitere 21% aus Ex-Jugoslawien. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, befanden sich nur noch 61 102 Saisonniers in der Schweiz, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 14,9% entspricht. 1990 hatten zum gleichen Zeitpunkt noch rund 122 000 Saisonniers in der Schweiz gearbeitet.

schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab

Eine im Auftrag der schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführte Untersuchung in den Kantonen Neuenburg und Jura, welche als einzige das Ausländerstimmrecht kennen, ergab keine überraschenden Resultate: Die Ausländer machen von diesem Recht relativ wenig Gebrauch, und die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sind durch ihre Beteiligung nicht verändert worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Mehrere Kantone hatten bereits in den vergangenen Jahren die Einbürgerungsbestimmungen für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländer vereinfacht. Die Regierungen der französischsprachigen Kantone (ohne das Wallis) und Berns unterzeichneten als Reaktion auf den gescheiterten Verfassungsartikel eine Konvention, worin sie sich verpflichteten, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die vom geplanten Bundesgesetz vorgesehenen Erleichterungen in ihren Kantonen einzuführen.

Kantone Einbürgerungsbestimmungen

Bei den eidgenössischen Abstimmungen scherte die SP bei der Alpeninitiative und dem Luftfahrtgesetz von der bundesrätlichen Linie aus. Als einzige Regierungspartei war sie auch für das von ihr mitunterstützte Referendum gegen die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und die von ihr gemeinsam mit dem Gewerkschaftsbund eingereichte Krankenversicherungsinitiative. Das Volk gab der SP nur gerade in sieben von 13 Vorlagen recht, darunter die Alpeninitiative.

Parolen der SP 1994
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Vertreter der SP, der GP und des SGB sowie die Dachorganisation der Flüchtlingshilfswerke wollten zuerst auf ein Referendum verzichten. Sie befürchteten, dass in einer Abstimmungskampagne das Thema «kriminelle Ausländer» dominieren würde, und sich diese Diskussion für die Anliegen der Ausländer in der Schweiz negativ auswirken könnte. Das Referendum wurde dann aber von einer Vielzahl anderer Organisationen ergriffen, unter denen lokale asylpolitische Bewegungen dominierten und von den Parteien nur die PdA vertreten war. In der Folge unterstützten auch einige SP-Kantonalsektionen und schliesslich – nach einem ersten negativen Entscheid im März – auch die SPS die Unterschriftensammlung. Das Referendum kam mit rund 75'000 Unterschriften fristgerecht zustande.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

In den letzten Jahren verloren viele ausländische Arbeitskräfte, welche infolge wirtschaftlich begründeter Kündigung ihres Arbeitsplatzes keine neue Aufenthaltsbewilligung erhielten, die ihnen aufgrund ihrer Beitragszeit zustehenden ALV-Leistungen, da diese nicht ins Ausland exportiert werden. Einzelne Kantone sind deshalb dazu übergegangen, die Aufenthaltsbewilligung dieser Arbeitnehmer bis zum Auslaufen der Taggelder provisorisch zu verlängern. Mit einer Motion wollte Nationalrätin Brunner (sp, GE) den Bundesrat verpflichten, für ausländische Arbeitslose mit B-Ausweis eine Lösung zu suchen, die es ihnen in allen Kantonen erlaubt, im Ausmass der entrichteten Beiträge die Leistungen der ALV zu beziehen. Der Bundesrat hielt fest, dass gemäss Art. 69ter BV die Kantone allein für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zuständig sind. Er erinnerte aber daran, dass das Bundesamt für Ausländerfragen bereits 1992 die Kantone dazu eingeladen hat, diese Verlängerungen generell zu gewähren. Auf seinen Antrag wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt.

Motion ausländische Arbeitslose mit B-Ausweis Leistungen der ALV zu beziehen

Der im Vorjahr vom Parlament mit klaren Mehrheiten verabschiedete neue Verfassungsartikel über die erleichterte Einbürgerung für in der Schweiz aufgewachsene jugendliche Ausländerinnen und Ausländer kam im Juni zur Volksabstimmung. Mit diesem Artikel sollte die Grundlage für eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die – analog zur Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern – die Anforderungen in bezug auf Aufenthaltsdauer und Kosten reduziert und vereinheitlicht hätte. Gemäss dem bereits vorbereiteten Gesetzesentwurf hätten davon Personen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren profitiert, welche entweder in der Schweiz geboren sind oder fünf Jahre die Schule besucht und seit ihrer Einreise hier gelebt haben. Von praktischer Bedeutung für die zur Zeit rund 140'000 Betroffenen wäre vor allem der Passus gewesen, der die geforderte Wohndauer in der Einbürgerungsgemeinde, welche heute in vielen Kantonen fünf Jahre beträgt, auf zwei Jahre gesenkt hätte.

Obwohl die Medien wie gewohnt über die Vorlage informierten, fand – im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Entscheidung über die Schaffung schweizerischer UNO-Blauhelmtruppen – praktisch keine Abstimmungskampagne statt. Von den meisten politischen Parteien wurde der Verfassungsartikel ebenso unterstützt wie von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und den kirchlichen Organisationen. Für sie bedeutete es eine Selbstverständlichkeit, diesen gut eingelebten und in der Schweiz ausgebildeten Personen den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Nicht zuletzt läge eine vollständige Integration dieser Jugendlichen und die Schaffung von Anreizen zum dauerhaften Verbleib in unserem Land auch im Interesse der Schweiz. Opposition kam nur von den Parteien der äusseren Rechten (SD, FP und Lega). Diese argumentierten, mit der doppelten Anrechnung der zwischen dem 10. und 20. Altersjahr in der Schweiz verbrachten Jahre und der Zulassung der Doppelbürgerschaft seien die Einbürgerungsbedingungen für diese Jugendlichen schon heute sehr liberal. Zudem verdächtigten sie die Befürworter, mit Masseneinbürgerungen die politischen Widerstände gegen die weitere Zuwanderung von Ausländern brechen zu wollen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46.8%
Ja: 1'114'158 (52.8%) / Stände: 9 2/2
Nein: 994'457 (47.2%) / Stände: 11 4/2

Parolen:
– Ja: FDP, SP, CVP, SVP (2*), GP, LP, LdU, EVP, PdA, EDU; Vorort, SGV, SBV, SGB, CNG.
– Nein: FP, SD, Lega.
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

In der Volksabstimmung sprach sich zwar eine Mehrheit von 52,8 Prozent für den neuen Verfassungsartikel aus, er scheiterte aber am fehlenden Ständemehr. Am stärksten war die Zustimmung in der französischsprachigen Schweiz (ohne Wallis); in der deutschen Schweiz überwogen zwar gesamthaft ebenfalls die Ja-Stimmen, positive Standesstimmen gab es jedoch nur in Zürich, Bern, Zug, den beiden Basel und Graubünden. Abgelehnt wurde die Vorlage nicht nur in den ländlichen Kantonen der Innerschweiz, sondern auch in stark urbanisierten Kantonen des Mittellandes wie Luzern, Solothurn, Aargau, und St. Gallen sowie im Tessin. Die Vox-Befragung nach der Abstimmung ergab zudem, dass Frauen, jüngere Personen und besser Ausgebildete dem neuen Verfassungsartikel am deutlichsten zugestimmt hatten. Die Gegner hatten häufig keine genaue Vorstellungen über den Inhalt der Vorlage und wollten mit dem Nein vor allem ihrem Unmut über die hohe Ausländerzahl Ausdruck geben.

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)

Die Behörden Deutschlands und der Schweiz schlossen mit Blick auf die Arbeitslosenversicherung eine Zusatzvereinbarung ab, die eine Lücke in den bisher getroffenen Regelungen schliessen soll. Im Zentrum des Abkommens stehen die Angehörigen eines Drittstaates, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten oder die Grenze mit umgekehrter Absicht täglich passieren. Diese Personen fielen bisher aus dem sozialen Netz, sobald sie arbeitslos wurden, da die früheren Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für jene Grenzgänger regelten, die entweder deutscher oder schweizerischer Nationalität waren.

Auszahlung von Unterstützungsleistungen an Saisonniers

Rechtsbürgerliche Kreise um Nationalrätin Aubry (fdp, BE) und die Nationalräte Bischof (sd, ZH), Mauch (fdp, AG), Scherrer (edu, BE) und Stamm (fdp, AG) lancierten eine Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Bundesrat verpflichten will, dafür zu sorgen, dass der Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 18% der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt, wobei anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber ebenso mitzuzählen wären wie Niedergelassene und Jahresaufenthalter. Zudem verlangt die Initiative, für Asylbewerber, Kriegsvertriebene, vorläufig Aufgenommene, Internierte sowie Ausländer ohne festen Wohnsitz seien alle finanziellen Anreize für den Verbleib in der Schweiz zu unterbinden.

Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung"

Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug am Jahresende 1 260 283 Personen, 46 820 oder 3,9% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 17,6 auf 18,1%. 928 555 Personen besassen eine Niederlassungs- und 331 728 eine Jahresbewilligung. 65% stammten aus EG- und Efta-Staaten, weitere 19% aus ex-Jugoslawien.
Ende Dezember lebten zudem 27 913 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Die Zunahme um 1177 gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus dem Anstieg positiver Asylentscheide des Bundesamtes für Flüchtlinge. In der Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt sind neben den Saisonniers namentlich die auf rund 30 000 geschätzten internationalen Funktionäre, die etwa 40 000 Asylbewerber sowie einige Zehntausende von Personen aus dem ex-jugoslawischen Krisengebiet.
Die anhaltende Rezession zeigte bei den Saisonniers und Grenzgängern erneut deutliche Auswirkungen. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, arbeiteten noch 71 800 Saisonniers in der Schweiz, 21 300 oder 22,9% weniger als im Vorjahr. 1991 waren es zum gleichen Zeitpunkt noch 115 900 gewesen. Die Grenzgänger nahmen gegenüber August 1992 um 6% auf 159 700 ab (1991: 182 600).

erhöhte sich von 17,6 auf 18,1%

Der Nationalrat gab auf Antrag der vorberatenden Kommission und gegen den Widerstand der beiden St. Galler Giger (fdp) und Steinemann (ap) auch einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) Folge, welche verlangt hatte, dass sich staatenlose, in der Schweiz geborene Kinder bereits vor dem 16. Altersjahr einbürgern lassen können.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Beide Parlamentskammern hiessen den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungsartikel für eine Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen gut. Gemäss den Ausführungen von Bundesrat Koller im Ständerat ist vorgesehen, dass für in der Schweiz geborene oder in die Schule gegangene Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren das Verfahren vereinfacht, die vorgeschriebene Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde verkürzt und die Gebühren reduziert werden sollen. Im Ständerat erwuchs dem Vorschlag keine Gegnerschaft; im Nationalrat opponierten Schweizer Demokraten (SD) und Lega, die Autopartei (AP) sowie der Freisinnige Giger (SG). Der neue Verfassungsartikel wurde hier mit 113 zu 19 Stimmen angenommen.

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)

Das Anliegen der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer konnte auch im Berichtsjahr keinen Durchbruch verzeichnen. In Genf empfahl das Parlament zwei Volksinitiativen für die Einführung des integralen resp. lediglich des aktiven Stimm- und Wahlrechts zur Ablehnung. Die beiden Begehren wurden vom Volk am 6. Juni resp. am 28. November mit jeweils 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Im Kanton Bern beantragte die Regierung immerhin, der 1992 eingereichten Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die fakultative Einführung auf Gemeindeebene erlaubt. Sie entsprach damit einer vom Parlament im Rahmen der Totalrevision der Verfassung überwiesenen Motion. Im Kanton Zürich folgte das Volk der Empfehlung von Regierung und Parlament und lehnte eine Volksinitiative für das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht mit 74 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. In Basel-Stadt sprachen sich Regierung und Parlament gegen eine Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht aus. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene resp. für die fakultative gemeindeweise Einführung wurden im Berichtsjahr in den Kantonen Freiburg und Aargau eingereicht. Die im Tessin im Vorjahr lancierte Initiative erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Wien nahm Anfangs November das "International Center for Migration Policy Development" (ICMPD) seine Arbeit auf. Das Zentrum geht auf eine Initiative der Regierungen der Schweiz und Osterreichs zurück. Es soll mittelfristige Strategien zur Bewältigung des Migrationsprozesses entwickeln und mit konkreten Konzepten die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten fördern und erleichtern. Das Tätigkeitsgebiet des ICMPD reicht von Vorschlägen zur internationalen Harmonisierung der Migrationspolitik und -praxis bis zur Prüfung von wirtschafts- und sozialpolitischen Kooperationsmassnahmen zwischen den Ziel- und Herkunftsländern, um Abwanderung langfristig unnötig zu machen. Ein wichtiger geographischer Forschungsschwerpunkt des neuen Instituts wird Mittel- und Osteuropa sein.

Wien International Center for Migration Policy Development

Gegen den Antrag der Regierung und der vorberatenden Kommission beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 68 zu 61 Stimmen, die Volksinitiative der Auto-Partei (AP) für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen zur Annahme zu empfehlen. Am 26. September stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 71 Prozent dem Begehren zu. Ein Vorstoss im Zürcher Parlament, der ein Demonstrationsverbot für Ausländer forderte, fand hingegen nur gerade bei 6 Abgeordneten der SD und der AP Unterstützung.

Zürcher Vermummungsverbot
Dossier: Kantonale Vermummungsverbote bei Demonstrationen

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat praktisch diskussionslos eine Motion Simmen (cvp, SO) für die rasche Ausarbeitung eines Migrationsgesetzes, das die Grundlage darstellen soll für den Umgang mit Problemen, wie sie aus der weltweiten Völkerwanderung auch für die Schweiz entstehen. Der Bundesrat, der im Ständerat noch für Umwandlung in ein Postulat plädiert hatte, war nun bereit, die Motion entgegenzunehmen. Gleichzeitig verabschiedete die grosse Kammer auch ein Postulat ihrer staatspolitischen Kommission, welches Anhaltspunkte gibt für einen möglichen Inhalt dieses Gesetzes. Danach müsste ein Migrationsgesetz die Zielsetzungen und Grenzen der Einwanderungspolitik festhalten, eine umfassende Integrationspolitik umschreiben, die Grundlage für die Förderung der Rückkehr ins Heimatland bilden und einen Beitrag zur Beseitigung der Ursachen von Wanderungsbewegungen liefern.

immer weniger Asylsuchende den Definitionen des Asylgesetzes entsprechen ganzheitliche Migrationspolitik

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) für eine Halbierung der für die Einbürgerung geforderten minimalen Wohnsitzpflicht Folge gegeben hatte, arbeitete eine Kommission einen konkreten Vorschlag aus. Sie schlug vor, die erforderliche Wohnsitzdauer für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 6 Jahre (wovon 3 während der letzten 5 Jahre vor der Gesuchseinreichung) zu halbieren. Dabei sollen aber die zwischen dem 10. und 20. Altersjahr in der Schweiz verbrachten Jahre nicht mehr wie heute doppelt angerechnet werden. Eine bürgerliche Minderheit in der Kommission beantragte hingegen eine Verkürzung auf 8 Jahre unter Beibehaltung der doppelten Anrechnung der Jugendjahre. Die Fristen bei den verschiedenen Formen der erleichterten Einbürgerung möchte die Kommission nicht generell verkürzen, sondern nur für Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Auf Mitte Jahr wurde das Bundesamt für Ausländerfragen ausgebaut. Die neu geschaffene Abteilung "Migration, Innere Sicherheit/Strategien und Zentrales Ausländerregister" erhielt die Aufgabe, den Kampf gegen das kriminelle Schleppertum und den illegalen Grenzübertritt zu führen, die Entwicklungen in Europa zu analysieren und die Kontakte mit den europäischen Polizei- und Ministergremien, insbesondere der EG-internen "Gruppe Schengen", aufrechtzuerhalten und zu intensivieren.

Bundesamt für Ausländerfragen ausgebaut