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In seiner Botschaft zur EL-Revision empfahl der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Grossen (glp, BE) «Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?». Der Bundesrat hatte diesbezüglich in der EL-Revision vorgeschlagen, die Möglichkeit zum (Teil-)Bezug des Pensionskassengeldes zu streichen, was beim Ständerat, nicht aber beim Nationalrat auf Zustimmung stiess. Der Nationalrat wollte stattdessen den Kapitalbezug weiterhin erlauben, aber die EL bei teilweisem oder vollständigem Kapitalbezug um 10 Prozent kürzen. Am Schluss einigten sich die beiden Räte jedoch darauf, sowohl bei den Bezugsmöglichkeiten als auch bei den EL nach Kapitalbezug auf eine Verschärfung zu verzichten. Zum Zeitpunkt dieser Einigung im März 2019 hatten Stände- und Nationalrat das Postulat Grossen jedoch bereits abgeschrieben.

Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

La commission des institutions politiques du Conseil national (CIP-CN) a déposé en avril 2017 un postulat visant à explorer les diverses mesures pouvant faciliter une intégration sur le marché du travail des réfugiés reconnus et des personnes admises à titre provisoire. Ce postulat s'inscrit dans le cadre de la motion 17.3270, qui vise une modification du statut de l'admission provisoire. Suite au débat de cette motion en juin 2017, le postulat a été accepté à l'unanimité sans débat.

Intégration sur le marché du travail des réfugiés reconnus et des personnes admises à titre provisoire

Im April 2017 wollte die SGK-SR den Bundesrat beauftragen, einen Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen zu prüfen, wobei die Folgen für die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie mögliche Ausgleichsmassnahmen berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen der Debatte über eine Höchstgrenze der übernommenen Krankenkassenprämie in der EL-Reform hatte die SGK-SR ursprünglich vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft nur noch die Prämien des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton übernehmen sollten. Dagegen hatte sich eine Minderheit der Kommission gewehrt, worauf man einstimmig beschloss, mittels des Kommissionspostulats zu prüfen, ob in Zukunft nicht die realen Krankenkassenprämien vergütet werden sollen. Schliesslich, so die Begründung der Kommission, gehörten sie wie die übrigen durch die EL vergüteten Beträge ebenfalls zu den Zwangsabgaben. Stillschweigend überwies der Ständerat das Postulat.

Einbezug der Krankenkassenprämien in die EL-Berechnungen

En décembre 2016, le Conseil national a accepté à l'unanimité un postulat du groupe de l'union démocratique du centre, demandant un rapport sur les conséquences à long terme de l'intégration des étrangers. Le rapport devrait se pencher d'une part sur les effets de l'intégration pour les pays d'origine des migrants, sous l'angle notamment de la "fuite de cerveaux". Les conséquences pour la Suisse sont également à prendre en compte, le texte du postulat évoquant: la structure salariale, la mixité sociale ainsi que la composition générale de la population suisse. En somme, les postulants craignent que les mesures d'intégration entreprises en Suisse jouent un rôle de "faux signal", puisque la priorité est selon eux que les personnes puissent au plus vite rentrer dans leur pays d'origine pour participer à sa reconstruction. Le Conseil fédéral s'est également montré favorable à la rédaction d'un tel rapport.

conséquences à long terme de l'intégration des étrangers

Mittels eines Postulats wollte die SGK-NR im Oktober 2016 die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren lassen. Da für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht herrsche, bestünde für sie ein erhöhtes Risiko, aufgrund ungenügender Vorsorge bereits ab ihrer Pensionierung Ergänzungsleistungen beziehen zu müssen. Mithilfe dieses Postulats wollte die Kommission nun Klarheit bezüglich des Ausmasses dieses Problems schaffen, das im Rahmen der EL-Revision zur Sprache gekommen war. Insbesondere mögliche Vorsorgelücken, Versicherungsmodelle – zum Beispiel ein BVG-Obligatorium – sowie die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen sollten untersucht werden. Der Bundesrat pflichtete der Kommission bei und empfahl das Postulat zur Annahme. Eine Minderheit Brunner (svp, SG) lehnte den Vorstoss jedoch ab, weil die Bundesverwaltung – wie in der Budgetdebatte deutlich geworden sei – sparen müsse und eine solche Abklärung gemäss ihren eigenen Aussagen grossen Aufwand mit sich bringen würde. Trotz dieses Einwandes nahm der Nationalrat das Postulat mit 102 zu 72 Stimmen an.

Die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden analysieren (Po. 16.3908)

In der Herbstsession 2014 befasste sich der Nationalrat mit einem Postulat Grossen (glp, BE) mit dem Titel „Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?". Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, wie ein Fehlanreiz im Bereich der beruflichen Vorsorge behoben werden kann: Manche Versicherte beziehen anstelle einer Rente ihr gesamtes Pensionskassenkapital beim Zeitpunkt ihrer Pensionierung, verbrauchen dieses rasch und sind in der Folge auf Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente angewiesen. In der Begründung gab der Postulant an, manche Versicherte würden ihre Guthaben regelrecht verprassen. Auch sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu deren Pensionierung das Sparen vorschreibe, da sie sich sonst ungenügend auf das Alter vorbereiten würden, sie bei der Pensionierung mit der Ausbezahlung des Kapitals anstelle einer Rente aber aus dieser Pflicht entlasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Dem folgte der Nationalrat diskussionslos.

Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

In Erfüllung dreier nach Annahme der Minarett-Initiative überwiesener Postulate präsentierte der Bundesrat im Mai einen umfassenden Bericht zur Situation der Muslime in der Schweiz. Das 100 Seiten umfassende Dokument bietet sowohl eine Datengrundlage zur Präsenz von Muslimen in der Schweiz wie auch einen Überblick über Berührungspunkte und mögliche Spannungsfelder zwischen Staat und Religion sowie eine Auflistung wirksamer Massnahmen zur Verbesserung der Integrationsbemühungen. Laut Bericht leben zwischen 350'000 und 400'000 Muslime in der Schweiz, wovon ein Drittel über das Schweizer Bürgerrecht verfüge. Der Islam in der Schweiz sei geprägt von einer Vielzahl schwach vernetzter Gruppierungen, deren Mitglieder im Unterschied zu den Muslimen im restlichen Westeuropa grösstenteils aus der Türkei und dem Westbalkan stammen und somit aufgrund ihrer Herkunft eher mit der hiesigen Gesellschafts- und Rechtsordnung vertraut seien als Muslime arabischen oder asiatischen Ursprungs. Von den zwölf bis fünfzehn Prozent der Muslime, die ihren Glauben tatsächlich praktizieren, täten dies vier Fünftel ohne Kollision mit den in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Aufgrund dieser Befunde sah der Bundesrat keine Gefahr für die Entstehung sogenannter Parallelgesellschaften und verurteilte die teilweise undifferenzierte und oft verletzende negative Haltung gegenüber Muslimen im öffentlichen Diskurs und in den Medien. Die Ergebnisse der Studie würden nicht darauf hindeuten, dass Massnahmen zum Abbau religiöser Differenzen zu einer verbesserten Integration führen würden; vielmehr bedürfe es der Überwindung von Sprachbarrieren. Der Bundesrat erachtete die Postulate somit als erfüllt und beantragte dem Parlament deren Abschreibung.

umfassenden Berichts zu Muslimen in der Schweiz

Der Ständerat überwies ein Postulat Kuprecht (svp, SZ), das vom Bundesrat im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen einen Bericht über die sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen und deren Perspektiven bis 2020 fordert. In den letzten Jahren waren die Kosten für die Ergänzungsleistungen massiv angestiegen. Der Bundesrat kündigte an, diesen Bericht schon früher, nämlich in Beantwortung eines Postulats Humbel (cvp, AG), vorzulegen. Vom Nationalrat wurde ein in eine sehr ähnliche Richtung weisendes Postulat der FDP-Liberalen Fraktion überwiesen.

sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Die grosse Kammer überwies diskussionslos ein Postulat Humbel (cvp, AG) zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Der Bundesrat wird beauftragt, diesen Bereich zu prüfen und über die Gründe für den Anstieg der Anzahl von EL-Bezügern, mögliche Massnahmen zur Behebung von Fehlanreizen und die Kostenentwicklung in diesem Sozialwerk Bericht zu erstatten.

Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Migration überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen von EU/EFTA-Bürgern im Falle von Arbeitslosigkeit. In einem Bericht soll die Landesregierung darlegen, wie die nach Ansicht der Verfasser der Motion zu liberale Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen eingeschränkt werden könnte. Die Verfasser des Postulats störten sich insbesondere daran, dass auch Ausländer, welchen die Arbeitslosigkeit droht, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung relativ einfach erhalten.

Einbürgerungscharta

Diskussionslos lehnte der Nationalrat ein Postulat Pfister (cvp, ZG) ab, das einen Bericht über sich illegal in der Schweiz aufhaltende Ausländer verlangt hatte. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, eine im Frühjahr im Auftrag des Bundesamts für Migration veröffentlichte Studie schätze die Zahl der Sans-Papiers auf 80-100 000 – weniger als erwartet. Wo sich diese Personen aufhielten, sei abhängig vom Urbanisierungsgrad einer Region, der Dichte der ausländischen Bevölkerung und der Wirtschaftskonjunktur. Die Papierlosen kämen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten (insbesondere Lateinamerika, Ost- und Südosteuropa), seien mehrheitlich zwischen 20 und 40 Jahre alt, lebten meistens ohne Familie in „anonymen“ städtischen Gebieten und arbeiteten in Haushaltungen, dem Gast-, Bau- und dem Reinigungsgewerbe, aber auch in der Landwirtschaft zu tiefen Löhnen (1000-2000 Fr. monatlich) und mit langen Arbeitszeiten. Sans-Papiers würden kaum kriminell, um ihren ohnehin prekären Aufenthalt nicht zusätzlich zu gefährden.

Sans-Papiers

Im Rahmen der Legislaturplanung wollte Nationalrat Pfister (svp, SG) den Bundesrat verpflichten, trotz der bilateralen Verträge mit der EU Bestimmungen in das neue Ausländergesetz aufzunehmen, mit denen eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht werden soll. Trotz anfänglicher Opposition von Vermot (sp, BE) und Garbani (sp, NE) wurde der Vorstoss schliesslich als Postulat verabschiedet.

Stabilisierung

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welches den Bundesrat bittet zu prüfen, inwiefern die für die Ausrichtung von Leistungen zuständigen Organe überhöhte Mietzinse von Bezügerinnen und Bezügern von EL anfechten können.

Postulat Leistungen überhöhte Mietzinse

Im Anschluss an dieses Geschäft verabschiedete der Nationalrat zwei Postulate seiner vorberatenden Kommission. Das eine ersuchte den Bundesrat, eine definitive verfassungsrechtliche Grundlage für die EL zu schaffen und gleichzeitig die Ausdehnung auf neue Risiko- bzw. Armutsgruppen zu prüfen. Das andere (Po. 97.3015) regte an, die Auswirkungen der erhöhten Vermögensfreigrenzen für Eigentümer selbstbewohnter Liegenschaften zu untersuchen und allenfalls eine Rückerstattungspflicht für Erben vorzusehen.

Postulate verfassungsrechtliche Grundlage für die EL Auswirkungen der erhöhten Vermögensfreigrenzen

Nationalrat Theubet (cvp, JU) machte in einem überwiesenen Postulat die Anregung, bei Personen, die von Familienangehörigen betreut werden und sowohl EL wie Hilflosenentschädigung beziehen, die Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten, selbst wenn die Voraussetzung einer Erwerbseinbusse aufgrund der Betreuung nicht erfüllt ist.

Postulat Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Comby (fdp, VS), welches den Bundesrat ersucht, zwei konkrete Massnahmen im Kampf gegen die neue Armut zu prüfen. Einerseits sollen die Bundesbeiträge zur Finanzierung und Verbilligung der Krankenkassenprämien für Menschen, die in Armut leben, substantiell erhöht werden, anderseits sollen den Kantonen, die zugunsten von Personen und Familien in äusserst schwierigen Verhältnissen Zuschüsse zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gewähren, Subventionen ausgerichtet werden.

Postulat für zwei konkrete Massnahmen gegen die neue Armut (Po. 92.3148)

1989 hatte der Bundesrat mit Erfolg die Abschwächung einer Motion Gadient (svp, GR) (Mo. 89.606), welche eine automatische Ausrichtung der EL an die Anspruchsberechtigten verlangt hatte, in ein Postulat beantragt. Sein Haupteinwand war damals, dies würde zu einer unverhältnismässigen Belastung der Verwaltung führen. Dieses Argument fällt nach Meinung des Nationalrates mit der Steuerharmonisierung weg, weshalb er ein Postulat Zölch (svp, BE) überwies, welches die Regierung auffordert, die Möglichkeiten zu untersuchen, die es erlauben würden, die Berechtigung zum Bezug von EL anhand der Steuererklärung durch die Steuerbeamten zu prüfen.

Berechtigung zu EL von Amtes wegen respektive anhand der Steuererklärung (Mo. 89.606 und Mo. 91.3232)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Nach ihrem deutlichen Scheitern in der vorberatenden Kommission wurde die parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche für 1989 die Ausrichtung einer 13. AHV/IV-Rente gefordert hatte, ebenfalls im Plenum abgelehnt. Hingegen überwies der Rat ein Postulat der Kommission, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, zu prüfen, ob ab 1991 den EL-Bezügern jährlich zusätzlich eine 13. Ergänzungsleistung ausgerichtet werden könnte.
Die Ausrichtung einer 13. AHV/IVRente verlangte auch eine Petition aus dem Tessin, welche mit 25'000 Unterschriften an den Bundesrat eingereicht wurde.

parlamentarische Initiative 13. AHV/IV-Rente Postulat 13. Ergänzungsleistung