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Zwei Standesinitiativen, eingereicht von den Kantonen St. Gallen und Aargau, welche beinahe deckungsgleich eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen forderten, wurden im Frühling im Nationalrat beraten. Die vorberatende ständerätliche Kommission hatte im Vorjahr empfohlen, den Initiativen keine Folge zu geben, da diese Zulagen ebenfalls Lohnbestandteile seien und deshalb versteuert werden sollten. Zudem meinte die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die Kantone müssten durch die ab dem 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Steuerabzugsregeln bereits bedeutende Mindereinnahmen verkraften, die Familien hingegen würden durch diese Neuregelungen bessergestellt. Die zuständige Nationalratskommission folgte dieser Argumentation mehrheitlich. Dennoch entschied sich der Nationalrat zugunsten einer Entlastung des Mittelstandes mit 87 zu 84 Stimmen für Folgegeben. Unterstützung erhielten die Standesinitiativen aus dem links-grünen Lager sowie aus der CVP. In der Wintersession lehnte der Ständerat die Initiativen dann jedoch mit 19 zu 14 Stimmen ab, wodurch beide endgültig erledigt waren.

Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen

Le Conseil national a adopté une motion de sa commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSSP-CN) chargeant le Conseil fédéral d’indexer le montant maximal du loyer d’un appartement dans la loi sur les prestations complémentaires à l’AVS et à l’AI (LPC) afin de tenir compte des ménages constitués de plusieurs personnes et des différences régionales en matière de loyer. Par ailleurs, ce dernier doit garantir que ces changements de montant n’ont pas de conséquences sur la participation de la Confédération aux frais de séjour en EMS.

Das Parlament überweist eine Motion zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (11.4034)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima

Im März sprang die CVP auf den Zug der Parteien auf, die eigentliche Wahlkampfinitiativen lancierten. Hatten sich die Christdemokraten 2010 noch gegen die Instrumentalisierung direktdemokratischer Mittel im Wahlkampf ausgesprochen, kündigten sie im März 2011 gleich zwei eigene Initiativen zum Kernthema Familie an: Die eine verlangt die Beseitigung der Diskriminierung von Ehegatten im Vergleich zu Konkubinatspaaren bei der Besteuerung und der AHV. Die andere zielt auf die Steuerbefreiung der Kinderzulagen ab. Lanciert wurden beide Anfang Mai an der Delegiertenversammlung in Chur. Die Parteileitung betonte, dass es sich bei den Vorstössen nicht um „Wahlgags“ handle, sondern dass man damit Kernanliegen durchsetzen wolle. Seit Jahrzehnten hätte die CVP keine Initiative mehr lanciert, da sie 90% ihrer Forderungen im Parlament durchbringe.

Wahlkampf und Resultate der CVP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Die parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR), welche bereits 2006 eingereicht wurde, fordert eine Änderung des Familienzulagengesetzes, so dass der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ gewahrt würde. Damit sollen zukünftig auch Selbständigerwerbende von Familienzulagen profitieren können. Der Ständerat hatte 2010 erst im zweiten Anlauf beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die zuständige ständerätliche Kommission lehnte die Gesetzesänderung per Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Kuprecht (svp, SZ) ab. In der Beratung während der Frühlingssession im Ständerat gab insbesondere die Frage nach den Familienzulagen für selbständig tätige Landwirte zu reden. Die Kommission hatte gefordert, Bauern ebenfalls zur Zahlung von Kinderzulagen zu verpflichten. Eine Minderheit Schwaller (cvp, FR) verlangte in der kleinen Kammer, dass diese Zulagen weiterhin von Bund und Kantonen gedeckt werden sollten. Diese Abänderung der landwirtschaftlichen Finanzierung sei nicht Ziel und Sinn der parlamentarischen Initiative Fasel und würde zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage von Bauernfamilien führen. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, es sei aus Gleichbehandlungsgründen nicht vertretbar, wenn Bauern ihren Beitrag an diese Sozialabgaben nicht auch leisten müssten. Eine ständerätliche Mehrheit hiess dann aber den Minderheitenantrag gut und überwies das Gesetz zur Differenzenbereinigung an den Nationalrat, welcher die Änderungen des Ständerates, die unter anderem auch die Einflussnahme der Kantone auf die Beitragssätze der Selbständigerwerbenden betraf, annahm. Der Gesetzesentwurf wurde im Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 98 zu 88 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren die gesamte SVP- und die überwiegende Mehrheit der FDP-Fraktion. In der Schlussabstimmung ebenfalls nur knapp angenommen wurde der Entwurf im Ständerat, nämlich mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung.

„Ein Kind, eine Zulage“
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Après l’échec du projet de la onzième révision de l’AVS lors de l’année précédente, le Conseil fédéral a présenté un message relatif à une révision de la loi sur l’assurance vieillesse et survivant (LAVS) ne contenant pas les éléments contestés et visant une amélioration de sa mise en œuvre. Ainsi, il propose d’autoriser le fonds AVS à financer des applications informatiques et des études scientifiques, de mettre en place un registre électronique des prestations complémentaires, de ne pas obliger les assurés partant à une retraite anticipée de changer de fonds de compensation, d’autoriser le versement de bonifications pour des tâches d’assistance même s’il n’y a pas ménage commun avec le membre de la famille impotent et de mettre à jour certaines dispositions afin de faciliter les procédures dans le domaine des cotisations et des prestations. Le projet n’a pas été contesté par les chambres qui l’ont toutes deux adopté à l’unanimité.

révision de la loi sur l’assurance vieillesse et survivant (LAVS)

Eine Motion Rossini (sp, VS), welche die Erhebung statistischer Daten zur Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen gefordert hätte, wurde vom Nationalrat in der Sommersession abgelehnt.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Zudem verlängerte die grosse Kammer mit 97 zu 88 Stimmen die Frist für eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) um zwei Jahre. Damit konnte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik weiterarbeiten. Im November schickte sie einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufzunehmen. Bund und Kantone sollen insbesondere verpflichtet werden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Im Jahr 2009 hatte der Nationalrat einer Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende zugestimmt. Der Ständerat beschloss hingegen im Berichtsjahr mit dem Stichentscheid seiner Präsidentin Erika Forster-Vannini (fdp, SG), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der Kommission hatte sich gegen eine Änderung des lediglich seit einem Jahr geltenden Familienzulagengesetzes ausgesprochen. Sie war der Ansicht, die Regelung, wonach die Kantone die Kinderzulagen auch für Selbständigerwerbende freiwillig einführen können, genüge vollauf. Der Nationalrat entschied sich jedoch in der Frühjahrssession an dem auf eine parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR) zurückgehenden Einbezug von Selbständigerwerbenden festzuhalten. Im zweiten Anlauf hiess der Ständerat einen Minderheitsantrag seiner Kommission gut und trat mit 23 zu 20 Stimmen schliesslich ebenfalls auf die Vorlage ein. Diese ging anschliessend zur Detailberatung an die Kommission zurück.

„Ein Kind, eine Zulage“
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Im Mai verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats einstimmig einen Entwurf zur Änderung des Familienzulagengesetzes, mit dem der Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch einführt werden soll. Laut dem Vorschlag, der auf eine parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR) zurückgeht, würden die Zulagen durch einkommensabhängige Beiträge der Selbständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen finanziert. Der Nationalrat trat in der Wintersession auf die Vorlage ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung mit 95 zu 68 Stimmen gut. 

„Ein Kind, eine Zulage“
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Im Sommer unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Familienzulagengesetzes zur Schaffung eines zentralen Familienzulagenregisters. Dieses soll sämtliche Kinder, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird, erfassen und damit einen Missbrauch im Sinne von Mehrfachbezügen verhindern.

Familienzulagenregisters

Als erster Kanton der Schweiz gewährt Solothurn Ergänzungsleistungen für Familien. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai mit 57,4% der Stimmen gutgeheissen. Die Ergänzungsleistungen liegen bewusst über dem sozialhilferechtlichen Minimum und werden so lange ausbezahlt, bis das jüngste Kind das sechste Altersjahr erreicht hat. Anlässlich ihrer Jahresversammlung forderten die kantonalen Sozialdirektoren, Familienergänzungsleistungen auch auf Bundesebene einzuführen.

Ergänzungsleistungen für Familien

Eine Motion der Grünen zur Erhöhung der Kinderzulagen wurde vom Nationalrat mit 115 zu 73 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat verwarf mit 13 zu 10 Stimmen eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), mit der gefordert wurde, die Familienzulagen nicht mehr an den erwerbstätigen Elternteil auszurichten, sondern an diejenige Person, bei der das Kind lebt.

Kinderzulagen

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) tritt per 1. Januar 2009 in Kraft. Bis dahin mussten die Kantone ihre diesbezüglichen Gesetzgebungen an den vom FamZG vorgegebenen Rahmen anpassen. Alle Kantone haben diesen Prozess abgeschlossen und ihre Regelungen angepasst.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Da er im Vorjahr einer analogen Motion Zeller (fdp, SG) (Mo. 07.3619) bereits zugestimmt hatte, überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Schiesser (fdp, GL) der kleinen Kammer für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters. Damit soll verhindert werden, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat seinerseits überwies ebenso diskussionslos die Motion Zeller der grossen Kammer.

Zwei Motionen fordern die Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters

Bei der Beratung des Legislaturprogramms des Bundesrates für die Jahre 2007–2011 wollte der Ständerat ein klares Zeichen für eine kohärente Familienpolitik setzen. Insbesondere sollten die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Unterstützung einkommensschwacher Familien und für die wirtschaftliche Entlastung des Mittelstandes geschaffen werden. Im Nationalrat beantragte die Kommission Zustimmung zum Ständerat, allerdings in einer etwas offeneren Form, wonach die wirtschaftliche Situation von Familien und generell des Mittelstandes verbessert werden soll; es gehe nicht nur um steuerliche Entlastungen, sondern auch um eine gezielte Förderung in den Bereichen Bildung und Forschung sowie um Massnahmen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, womit auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werde. Die SVP wollte diesen Passus streichen, verlangte dafür aber einen Bericht über Massnahmen zur Stärkung der Ehe und Partnerschaft sowie der Familie. Mit 121 zu 36 Stimmen folgte die grosse Kammer deutlich ihrer Kommission.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Der Antrag der Einigungskonferenz, übernahm bei der Akut- und Übergangspflege den Verteilungsschlüssel des Nationalrates (45% Krankenversicherer, 55% Kantone, analog Spitalfinanzierung). Diese Pflegeleistungen müssen jedoch bereits im Spital ärztlich angeordnet werden und der Kostenverteiler gemäss Spitalfinanzierung kommt lediglich während maximal zwei Wochen zur Anwendung. Bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge setzte sich die Version des Ständerates durch, wonach der Bundesrat nicht verpflichtet ist, die Beiträge der Krankenversicherung periodisch anzupassen. Bei der Frage der kostenneutralen Einführung der Pflegefinanzierung wird eine solche für den Bereich der allgemeinen Pflege verlangt, nicht aber für die Akut- und Übergangspflege. Trotz Opposition von Maury Pasquier (sp, GE), welche die Bestimmungen zur Akut- und Übergangspflege als zu restriktiv empfand, nahm der Ständerat den Vorschlag der Einigungskonferenz mit 22 zu 6 Stimmen an. Der Nationalrat schloss sich daraufhin diskussionslos dem Vorschlag der Einigungskonferenz an. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 33 zu 8 Stimmen an. Im Nationalrat erklärten Goll (sp, ZH) und Müller (gp, AG), dass ihre Fraktionen das Gesetz ablehnen würden. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung schliesslich mit 126 zu 55 Stimmen an.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Der Nationalrat gab in der weiteren Differenzbereinigung nur einmal nach und zwar akzeptierte er die einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenunterstützung. Er verlangte jedoch mit einer Motion (08.3236) vom Bundesrat bis Ende 2009 eine Vorlage, welche die Leistungen der Hilflosenentschädigung mit jenen der Pflegefinanzierung koordiniert. Bei der Frage der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege hielt der Nationalrat an seinem Vorschlag (45% Krankenversicherer, 55% Kantone) fest, ebenso wie bei der periodischen Anpassung der Pflegebeiträge. Hier sollen die Beiträge alle zwei Jahre angepasst werden, jedoch nicht wie ursprünglich beschlossen an die Kostenentwicklung der Pflege, sondern neu an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Eine kostenneutrale Pflegefinanzierung, welche der Ständerat vorgeschlagen hatte, lehnte der Nationalrat erneut ab.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Nachdem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung bereits je zwei Mal im Ständerat und im Nationalrat behandelt worden war, hatte der Ständerat im Berichtsjahr immer noch vier inhaltliche Differenzen zu behandeln. Die Kommission beantragte, aus Kostengründen in allen Punkten an den ursprünglichen Beschlüssen festzuhalten. Ohne Diskussion beschloss der Ständerat daraufhin, eine einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Entschädigung beizubehalten. Die periodische Anpassung der Pflegebeiträge der Krankenversicherung an die Pflege, welche der Nationalrat vorgeschlagen hatte, sollte ebenfalls gestrichen werden. Der Ständerat beharrte ebenso darauf, dass der Übergang zur neuen Pflegefinanzierung kostenneutral erfolgen soll. Einzig um die Frage der Finanzierung der ärztlich verordneten Akut- und Übergangspflege entstand eine längere Diskussion. Die Kommissionsmehrheit wollte am Modell 60% Krankenversicherung, 20% öffentliche Hand und 20% zulasten der Patienten festhalten und damit den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kostenverteiler ablehnen. Eine Kommissionsminderheit Maissen (cvp, GR) plädierte hingegen dafür, den Kostenverteiler des Nationalrates zu übernehmen (55% Kantone und 45% Krankenversicherer). Die Minderheit argumentierte damit, dass es richtig sei, wenn die Übergangspflege gleich finanziert werde wie die spitalinterne Behandlung. Die Mehrheit der Kommission sprach sich hingegen dafür aus, dass auch die Patienten und Patientinnen ein gewisses Mass an Solidarität gegenüber den jungen Steuerzahlern übernehmen und daher an der Finanzierung beteiligt werden sollten. Mit 23 zu 18 Stimmen nahm der Ständerat den Antrag der Mehrheit an.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Oppositionslos und im Einverständnis mit dem Bundesrat, der ebenfalls Handlungsbedarf ortete, nahm die grosse Kammer eine Motion Zeller (fdp, SG) (Mo. 07.3619) für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters an, um zu verhindern, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat stimmte einer gleich lautenden Motion Schiesser (fdp, GL) ebenfalls zu.

Zwei Motionen fordern die Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters

An ihrer Delegiertenversammlung auf dem Säntis Mitte September beschloss die CVP eine Resolution für den Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Sie forderte die einseitige Einführung des „Cassis-de-Dijon“-Prinzips mit einem möglichst kleinen Ausnahmenkatalog, den Abbau von Missbräuchen im Patentrecht und die Beseitigung von „Preis-Ausreissern“ bei Originalmedikamenten, eine Harmonisierung der kantonalen Baunormen sowie die Eliminierung von Lücken im Kartellrecht. Zudem verlangte die CVP die Beseitigung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Delegierten hiessen auch einen Gegenvorschlag zu der von der Linken lancierten Klimainitiative gut, der vorsieht, den CO2-Ausstoss bis 2020 um mindestens 20% zu senken.

CVP-Resolution für den Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz

Gleich wie bei der Spitalfinanzierung hatte der Ständerat auch bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung eine gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates eigenständige Lösung erarbeitet. Bei der Behandlung im Nationalrat führte die Kommissionssprecherin aus, in der Kommission sei in erster Linie die Frage umstritten gewesen, wie weit die Krankenversicherer finanziell zusätzlich belastet werden dürften, wobei die Schätzungen je nach Warte weit auseinander liegen; allerdings seien sich alle einig gewesen, dass die Belastung der Patientinnen und Patienten durch Pflegeleistungen berechenbar und begrenzt sein müsse und es nicht angehe, dass Menschen allein wegen ihrer Pflegebedürftigkeit zu Sozialfällen werden. Diese Stossrichtung wurde von allen Fraktionen unterstützt und zog sich durch alle Beschlüsse hinweg. Anders als der Ständerat, wo ein entsprechender Minderheitsantrag aus der SP verworfen worden war, beschloss die grosse Kammer, bereits im Gesetz festzuhalten, dass die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den nicht durch die Krankenversicherung gedeckten Kosten höchstens 20% sein dürfe (rund CHF 7'000); die kleine Kammer hatte die Festlegung dieses Höchstansatzes den Kantonen überlassen wollen. Ein Antrag Goll (sp, ZH), den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten auf CHF 3'600 zu senken, unterlag mit 95 zu 61 Stimmen. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat durch die Anhebung der Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diskussionslos folgte er den Anträgen der Kommission und erhöhte die Vermögensfreigrenze von CHF 25'000 für Alleinstehende auf CHF 37'500 und von CHF 40'000 auf CHF 60'000 für Ehepaare. Gleichzeitig wurde neben dem ersparten Vermögen auch das selbst bewohnte Wohneigentum besser geschützt und der entsprechende Freibetrag von CHF 75'000 auf CHF 112'500 angehoben. Damit soll vermieden werden, dass Leute ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen und in eine vielleicht teurere Mietwohnung ziehen müssen, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Ebenfalls in Abweichung zum Ständerat beschloss der Nationalrat, die Kantone zu verpflichten, EL in dem Mass auszurichten, dass keine Person wegen ihrer Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen ist; ein Minderheitsantrag Hassler (svp, GR), auf diesen Passus zu verzichten, wurde mit 85 zu 79 Stimmen abgelehnt. Auch anders als der Ständerat beschloss der Nationalrat diskussionslos eine Differenzierung der einzelnen Pflegeleistungen. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat abgelehnt, zwischen einer Behandlungs- und einer Grundpflege zu unterscheiden, gliederte die grosse Kammer die Leistungen nach Akut- und Übergangspflege sowie Langzeitpflege. Die Kosten für die Akut- und die Übergangspflege müssen gemäss Nationalrat von den Krankenversicherungen übernommen werden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 151 zu 2 Stimmen angenommen.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Gemäss der Vox-Analyse waren für den Abstimmungsentscheid die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse und die Parteisympathie ausschlaggebend. Personen die sich als links einstuften, nahmen die Vorlage fast einhellig an, diejenigen die sich in der Mitte einreihten stimmten ebenfalls klar dafür, während Befragte die sich als rechts einordneten, die Vorlage insgesamt knapp ablehnten. Die Parteiparolen wurden unterschiedlich befolgt. Während die Sympathisanten der SP fast geschlossen ein Ja in die Urne legten, wurde die FDP von ihrer Anhängerschaft förmlich desavouiert. 67% ihrer Sympathisanten hiessen die Vorlage gut, zu der die Partei die Nein-Parole gefasst hatte. Auch bei der SVP, die ebenfalls ein Nein empfohlen hatte, war die Zahl der Abweichler mit 42% überraschend hoch. Abtrünnige gab es auch bei der CVP, trotz der Ja-Parole der Partei stimmten 29% der Anhänger gegen das Gesetz. Die Vorlage wurde von allen Gesellschaftsschichten angenommen. Allerdings waren Personen mit tieferer Schulbildung skeptischer als Gutgebildete, und Ledige waren überraschenderweise positiver eingestellt als Verheiratete.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 68% hiess das Volk am 26. November die Harmonisierung der Familienzulagen klar gut. Das Gesetz wurde einzig in Appenzell Innerrhoden mit 54,4% abgelehnt. Am grössten war die Zustimmung mit 83,7% im Kanton Jura. Es ist dies jener Kanton, in dem die Familien vom neuen Gesetz am meisten profitieren werden, weil dort die Kinderzulagen am tiefsten waren. Auch die Kantone Neuenburg, Waadt und Bern, deren Zulagen ebenfalls deutlich unter dem künftigen Minimum lagen, stimmten der Harmonisierung mit Mehrheiten von über 70% zu. Mit Ausnahme von Genf lagen die durchschnittlichen Ja-Stimmenanteile in den Kantonen der Westschweiz und im Tessin höher als in der Deutschschweiz.


Abstimmung vom 26. November 2006

Beteiligung: 45,0%
Ja: 1 480 796 (68,0%)
Nein: 697 415 (32,0%)

Parolen: Ja: CVP, SP, EVP, CSP, PdA, PSA, GPS, SD, EDU, Lega; SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: FDP (4*), SVP, LP, FPS; Economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Am Rande der Delegiertenversammlung beschlossen die Präsidenten der Kantonalparteien mit 16:7 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Nein-Parole zur nationalen Vereinheitlichung der Familienzulagen. Die Mehrzahl unter ihnen war der Meinung, die gegenwärtige Regelung sei besser auf die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse eingerichtet.

FDP stellt sich gegen die Vereinheitlichung der Familienzulagen

Im Vorfeld der Abstimmung kämpften neben dem Gewerbeverband auch Economiesuisse sowie die SVP, die FDP und die Liberalen gegen die Neuerung. Sie kritisierten die zusätzliche Belastung der Arbeitgeberseite, welche die Zulagen weitgehend finanzieren muss. Sie wandten ein, dass durch den einheitlichen Minimalsatz die Hoheit der Kantone eingeschränkt würde und dass die zusätzlichen Mittel nach dem Giesskannenprinzip verteilt würden, statt sie gezielt jenen Familien zufliessen zu lassen, die sie auch wirklich bräuchten. Für die SVP und den Gewerbeverband bildeten ferner die Zahlungen an Kinder im Ausland, wenn ihre Eltern in der Schweiz arbeiten, ein zentrales Argument gegen die Vorlage.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen