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Auch im Ständerat traf die Motion der SGK-NR für eine teilweise Übernahme der Kosten von betreutem Wohnen durch die Ergänzungsleistungen zur AHV auf keinen Widerstand. Für die Kommission erläuterte Alex Kuprecht (svp, SZ) die Entstehungsgeschichte der Motion: Eine solche Regelung habe im Rahmen der EL-Revision aufgenommen werden sollen, man habe jedoch auf eine Aufnahme ohne sorgfältige Prüfung und Vernehmlassung verzichtet und stattdessen die Kommissionsmotion eingereicht. Stillschweigend sprach sich nun auch der Ständerat als Zweitrat dafür aus, dass der Bundesrat eine entsprechende Regelung umsetzen solle.

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

Mit einer Motion wollte die SGK-NR im Sommer 2018 erreichen, dass betreutes Wohnen zukünftig über Ergänzungsleistungen zur AHV finanziert werden kann. Da die Finanzierung hierfür bisher häufig nicht ausreiche, lebten viele Personen trotz relativ geringem Pflege- und Betreuungsaufwand im Heim, da diese Kosten teilweise von der EL übernommen werden. Ein Drittel aller im Heim lebender Personen benötige denn auch weniger als eine Stunde Pflege pro Tag, betonte die Kommission. Daher sollten die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Übernahme der Finanzierung durch die EL sowie die Anforderungen an die Anbieterinnen und Anbieter von betreutem Wohnen neu definiert werden, sodass Heimeintritte betagter Menschen verzögert oder gar vermieden werden könnten. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen, nahm aber gleichzeitig die Kantone in die Pflicht: Da diese durch eine solche Änderung entlastet würden, sollten sie auch grösstenteils für die entsprechende Unterstützung aufkommen. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion im Frühjahr 2019 an.

Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen

In ihrer Sitzung im November 2018 entschied die SGK-SR, die Motion ihrer Schwesterkommission für eine systematische Bekämpfung von Missbräuchen bei den Ergänzungsleistungen unter anderem mit Verweis auf die entsprechenden Massnahmen im Rahmen der EL-Reform oder auf den automatischen Informationsaustausch (AIA) abzulehnen. Zusätzliche Informationen über den Liegenschaftsbesitz im Ausland seien nicht mit verhältnismässigem Aufwand zu erhalten, erklärte die Kommission. Nach entsprechenden Voten von Kommissionssprecher Graber (cvp, LU) und Gesundheitsminister Berset lehnte der Rat die Motion stillschweigend ab.

Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der EL

Nach dem Willen der SGK-NR und der entsprechenden Motion, welche die Kommission im Februar 2018 eingereicht hatte, sollten Missbräuche bei den Ergänzungsleistungen zukünftig systematisch bekämpft werden. Insbesondere soll zukünftig leichter festgestellt werden können, ob Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger über nichtdeklariertes Vermögen, vor allem auch Immobilien, im Ausland verfügen. Überdies sollen die kantonalen Durchführungsstellen die Resultate in jährlichen Berichten darstellen – wie es auch die IV-Stellen tun. Es sei «hinreichend bekannt», dass EL-Beziehende nicht nur in Einzelfällen über undeklarierte Vermögen im Ausland verfügten, schrieb die Kommission in der Begründung der Motion. Da die heutigen Massnahmen nicht ausreichten, um diese Missbräuche zu bekämpfen, müsse die systematische Missbrauchsbekämpfung verstärkt werden. Die Situation sei vergleichbar mit derjenigen der IV vor einigen Jahren, folglich setze man auch auf ähnliche Massnahmen. Eine Kommissionsminderheit lehnte die Motion ab.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Bereits heute hätten die EL-Stellen zahlreiche Möglichkeiten, an entsprechende Informationen zu gelangen: Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommen seien Informationen über ausländische Renten aus dem EU-Raum zugänglich, diese würden zukünftig sogar automatisch gemeldet; die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) solle den entsprechenden Stellen in Zukunft mehr Möglichkeiten geben; seit Anfang 2017 sei zudem der automatische Informationsaustausch (AIA) mit 38 Partnerstaaten in Kraft, er soll auf weitere 41 Staaten ausgedehnt werden. Somit reiche die Datengrundlage für eine korrekte Leistungsbemessung aus.
In der Nationalratsdebatte in der Herbstsession 2018 begründete Barbara Gysi (sp, SG) den Minderheitsantrag auf Ablehnung der Motion und legte die Position der Minderheit der SGK-NR dar: Wie der Bundesrat erachtete auch sie die bestehenden Instrumente als ausreichend, kritisierte überdies aber insbesondere die permanente Missbrauchsunterstellung in allen Debatten zum Thema Sozialversicherungen. Zwar sei die Anzahl EL-Beziehende gestiegen, dies sei aber nicht auf Missbrauch, sondern auf ein Sinken der Renten zurückzuführen. Insbesondere die entsprechende Aussage in der Begründung der Motion finde sie beschämend, betonte sie. Von dieser Kritik liess sich der Nationalrat jedoch nicht umstimmen und nahm die Motion mit 128 zu 51 Stimmen an.

Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der EL

In der Herbstsession 2018 beriet der Nationalrat die Motion Baumann (cvp, UR) für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen. Dabei wurden dieselben Argumente angeführt wie bereits bei der Behandlung im Erstrat: Die Mehrheit der SGK-NR wollte einen «später entdeckten Systemfehler» bei den Familienzulagen beheben, der zu grossen innerkantonalen Differenzen in den Beitragssätzen führe. Die Kommissionsminderheit wollte die gut funktionierende Lösung mit kantonal unterschiedlichen Regelungen beibehalten, zumal das duale System mit staatlichen und privaten Ausgleichskassen branchengerechte Lösungen ermögliche. Die Kosten eines Lastenausgleichs müsste überdies die Wirtschaft tragen, argumentierte Regine Sauter (fdp, ZH) für die Minderheit. Auch der Bundesrat bewarb noch einmal den Status quo und die föderalistische Lösung, stiess dabei aber im Rat auf taube Ohren: Mit 137 zu 33 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion Baumann gegen den Willen einer Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion und einer Minderheit der SVP-Fraktion an.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Im September 2017 reichte Isidor Baumann (cvp, UR) eine Motion für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen ein. Das Anliegen liess sich im Motionstext zwar in lediglich sieben Worten ausdrücken, beinhaltete jedoch einige Brisanz: Baumann wollte die Lohnanteile, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Finanzierung der Familienzulagen zu bezahlen haben, vereinheitlichen. Aktuell schwanken diese zwischen den 229 Familienausgleichskassen (FAK) zwischen 0.1 und 3.36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns. Dies, da der Bund nur die Mindestleistungen, nicht aber die Beitragssätze festschreibt und sich die FAK bezüglich Versicherten-Portfolios stark unterscheiden: Insbesondere in Branchen mit vergleichsweise tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbsquote seien die Beitragssätze hoch, begründete der Motionär sein Anliegen. Daher soll innerhalb der Kantone zwingend ein Lastenausgleich zwischen den FAK, wie er in 16 Kantonen bereits besteht und sich dort gemäss dem Motionär bewährt hat, eingeführt werden.
Der Bundesrat verwies indes auf das Familienzulagengesetz, das den Kantonen Vorgaben zu Mindestbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen macht, ihnen aber ansonsten weitreichende Kompetenzen lässt – explizit auch bezüglich der Einführung eines Lastenausgleichs. Da die Kantone über die Art und Höhe der Leistungen für Familien entschieden, liege auch die Entscheidung bezüglich eines Lastenausgleichs in ihrer Kompetenz, führte der Bundesrat aus und beantragte die Motion zur Ablehnung.
Die anschliessende Behandlung der Motion im Ständerat in der Herbstsession 2017 fiel aufgrund eines angenommenen Ordnungsantrags Dittli (fdp, UR) nur kurz aus. Dittli, ein Mitunterzeichner der Motion, beantragte eine Zuweisung an die zuständige Kommission, weil er einen vorschnellen negativen Entscheid aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundesrates verhindern wollte. Die Kommission solle erst die «Vor- und Nachteile der neuen Lastenverteilung im Verhältnis zur Einschränkung der Kantonsautonomie» sowie die Kosten und Nutzen des Vorschlags überprüfen. Im Februar 2018 bestätigte die SGK-SR jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp die Einschätzung des Bundesrates: Da einige Kantone bereits Änderungen planten oder diese angedacht hätten, die Kantone insgesamt folglich dabei seien, «ihren Bedürfnissen entsprechende Massnahmen» zu treffen, sei kein Handlungsbedarf auf Bundesebene gegeben, erklärte die Kommissionsmehrheit. Eine starke Minderheit begrüsste aber die Motion, da sie «Familienausgleichskassen in Branchen mit tendenziell tiefen Löhnen und einem hohen Mütteranteil» entlasten würde.
In der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 führte Paul Rechsteiner (sp, SG) die Position der Minderheit weiter aus. Man habe sich insbesondere durch den Bericht des Vertreters der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen überzeugen lassen, gemäss dem die Einführung des Lastenausgleichs im Kanton Schwyz die Beiträge insgesamt gesenkt und gleichzeitig die Leistungen verbessert habe. Die Kommissionsminderheit sei der Meinung, die Familienzulage sei «im Begriff, eine richtige Sozialversicherung zu werden». Diesen Punkt bestritt Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) mit Verweis auf die fehlende Gegenseitigkeit heftig: Da nur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Prämien bezahlten, nicht aber Arbeitnehmende, handle es sich hier lediglich um eine Zulage, nicht um eine Versicherung. Umstritten war schliesslich auch die Frage, inwiefern diese Regelung für die Steuervorlage 17 relevant sei. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen bei der SV17 die kantonalen Mindestvorgaben bei den Kinderzulagen erhöht werden. Isidor Baumann sprach sich folglich dafür aus, hier die Lasten für die KMU fair zu verteilen, um sich diese nicht zusätzlich als Gegner bei der Steuervorlage einzuhandeln. Alex Kuprecht wehrte sich jedoch dagegen, noch weitere Elemente in die SV17 hineinzupacken. Knapp entschied sich der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

En juin 2017 le Conseil national a refusé par 132 voix contre 54 et 2 abstentions la motion Feri (ps, AG): introduction d'allocations pour enfant sous condition de ressources. Elle aurait chargé le Conseil fédéral de mettre en place trois mesures: 1) création d'une base légale permettant à la Confédération de soutenir davantage les structures d'accueil extrafamilial 2) instigation d'un droit légal à réduire son temps de travail après une naissance 3) versement d'allocations pour les enfants sous condition de ressources. Lors du débat en chambre du peuple, le Conseiller fédéral Berset s'est prononcé contre la motion, en rappelant que la troisième demande de la députée Feri avait été étudiée dans le rapport en réponse au postulat Tornare (13.3135). Deux raisons motivaient la non-mise en place de cette mesure: les finances fédérales qui ne le permettaient pas et une entorse trop importante au principe du fédéralisme, la Confédération empiétant trop largement sur les compétences cantonales. Cependant, la lutte contre la pauvreté des familles reste un objectif important pour le Conseil fédéral, a souligné le ministre de l'Intérieur en rappelant un projet prévu sur cinq ans allant dans ce sens. Il a également rappelé le vote final de la modification de la loi sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants (16.055), devant se tenir le lendemain. Lors du vote, seuls les conseillers verts et socialistes, ainsi que deux membres du groupe PDC ont soutenu la motion, qui a donc été liquidée.

introduction d'allocations pour enfant sous condition de ressources

Die Motion Bortoluzzi (svp, ZH) zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen, die der Nationalrat in der Herbstsession 2016 angenommen hatte, wurde in der Sommersession 2017 vom Ständerat auf Antrag seiner SGK stillschweigend abgelehnt. Die Kommission hatte das Anliegen zuvor im Rahmen der Beratungen zur Reform der Ergänzungsleistungen aufgenommen.

Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

Da die SGK-SR die Forderungen der Motion bezüglich der Zweckentfremdung von Vorsorgekapital bereits bei der Reform der Ergänzungsleistungen miteinbezogen hatte und ein Kapitalvorbezug in Zukunft aufgrund der im Rahmen der Reform beschlossenen Änderungen zudem nur noch beschränkt möglich sein wird, empfahl sie dem Ständerat die Fraktionsmotion der FDP-Liberalen abzulehnen. Die kleine Kammer folgte dem Antrag stillschweigend.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Eine Entflechtung der Ergänzungsleistungen wollte Josef Dittli (fdp, UR) mit einer Motion Ende 2016 erreichen. Durch die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen nach fiskalischer Äquivalenz sollen Fehlanreize bei den EL abgebaut und ihre Effizienz gesteigert werden. Die Kantone sollen folglich nicht mehr für Entscheide auf Bundesebene bezahlen müssen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf den in der Motion der FK-NR geforderten Bericht zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen, nach dessen Vorliegen eine grundlegende entsprechende Diskussion geführt werden könne, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Aufgrund eines Ordnungsantrags Stöckli (sp, BE) wies der Ständerat die Vorlage in der Frühjahrssession 2017 der SGK-SR zur Vorberatung im Rahmen der EL-Reform zu. Im November 2018 zog Dittli die Motion zurück.

Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen

2014 beantragte Bruno Pezzatti (fdp, ZG) mittels einer Motion, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen den Ausländerbehörden gemeldet werde, da die Migrationsbehörden wissen müssten, ob jemand über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um für sich und seine oder ihre Familie zu sorgen. Der Bezug von Ergänzungsleistungen sei diesbezüglich aussagekräftig. Nachdem Silvia Schenker (sp, BS) die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion bekämpft hatte, stimmte der Nationalrat in der Sommersession 2016 mit 133 zu 51 Stimmen für das Anliegen.
In Übereinstimmung mit dem Antrag der SGK-SR, die Motion abzulehnen, weil der Bundesrat den darin enthaltenen Auftrag bereits im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erfüllt habe, sprach sich der Ständerat hingegen stillschweigend gegen die Motion aus.

Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung

Eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH), übernommen von Nationalrat de Courten (svp, BL), forderte, die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen zu intensivieren. Der Bundesrat solle diese konsequent an die Hand nehmen und den Durchführungsstellen der Kantone Mindeststandards vorgeben. Falls nötig, sind dafür auch Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorzunehmen. Insbesondere sollen die Bezügerinnen und Bezüger auf allfälliges Eigentum im Ausland und auf ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt hin überprüft werden. In der Begründung hiess es, die Bemühungen der IV-Stellen zur Verhinderung von Missbrauch hätten zu namhaften Einsparungen geführt und der wachsende Bedarf nach EL führe auch hier zur berechtigten Frage nach dem Ausmass von Missbrauch. Zudem wurde der Verdacht geäussert, manche im Ausland lebende Personen würden ihren Wohnsitz pro forma in der Schweiz belassen, um weiterhin EL beziehen zu können – nur in der Schweiz lebende Personen sind zum Bezug von Ergänzungsleistungen zu AHV und IV berechtigt. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und erklärte, die EL-Durchführungsstellen seien bereits zu allen Abklärungen verpflichtet, die für die Beurteilung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen und der Höhe der Leistungen notwendig sind. Die Frage nach dem Wohnsitz und dem üblichen Aufenthaltsort gehöre dazu, ebenso jene nach Vermögenswerten im Ausland. In den letzten Jahren seien zudem eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs eingeführt oder angestossen worden.

In der Herbstsession 2016 beriet der Nationalrat den Vorstoss. Der Motionär wiederholte die bereits schriftlich festgehaltene Begründung und kritisierte die Ablehnungsempfehlung des Bundesrates: Zwar sei es zutreffend, dass die EL-Durchführungsstellen mit Abklärungen beauftragt sind, in der Praxis ergäben sich jedoch erhebliche kantonale und regionale Vollzugsunterschiede. Zudem sei eine lediglich alle vier Jahre erfolgende Überprüfung ungenügend und der Datenaustausch zwischen den Behörden sei nach wie vor erschwert, da entsprechende Vorstösse noch im parlamentarischen Prozess stehen. Die Motion entspreche zudem Bemühungen des Bundesrates im Rahmen der EL-Reform, die Sachverhaltsabklärungen für die Leistungsbemessungen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Bundesrat Berset erläuterte, ab 2018 werde es ein Register der Ergänzungsleistungen geben, das die Transparenz erhöhen und die Kontrolle erleichtern werde. Mit einer aktuell laufenden Revision des Ausländergesetzes werde der Datenaustausch zwischen den für die EL zuständigen Behörden und den Migrationsbehörden erleichtert, und die Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen beinhalte auch Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauch. Davon liess sich die grosse Kammer nicht überzeugen: 129 Ratsmitglieder stimmten für die Motion, nur 55 dagegen. Letztere gehörten der SP- und der Grünen Fraktion an. Das Geschäft ging somit zur Beratung an den Ständerat.

Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession 2014 eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche anstrebt, die Zweckentfremdung von Vorsorgekapital zu verhindern. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, die Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) so anzupassen, dass im Falle eines zuvor erfolgten Vorbezugs von Kapital aus der zweiten Säule das mutmassliche Einkommen ohne diesen Vorbezug als Grundlage für die Bedarfsberechnung gilt. Dabei soll das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen EL nicht unterschritten werden. Mit einer solchen Regelung könnte der stossende Missbrauch der Ergänzungsleistungen durch Einzelne unterbunden werden, ohne die Möglichkeiten zum Vorbezug von Vorsorgekapital, die von einer Mehrheit verantwortungsvoll genutzt würden, einzuschränken. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da derzeit verschiedene Lösungsvorschläge für die betreffende Problematik geprüft würden und man sich noch nicht auf einen einzelnen festlegen wolle. Dem folgte nur die Ratslinke: Die bürgerliche Mehrheit nahm die Motion mit 118 zu 57 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Zweckentfremdung von Vorsorgekapital

Après que le Conseil des Etats a accepté la motion Seydoux-Christe (pdc, JU) concernant les mères au chômage qui ne bénéficient que d’allocations pertes de gain, le Conseil national a lui aussi adopté le texte, par 102 voix contre 69 et une abstention. Les oppositions étaient à chercher du côté de l'UDC et du PLR.
La CSSS-CN ainsi que le Conseil fédéral avaient recommandé d'accepter la motion, qui permet que les mères au chômage touchent les allocations familiale pour leur enfant, même si le père de celui-ci ne le reconnaît pas ou si son adresse est inconnue.

Mères au chômage qui bénéficient d’allocations pertes de gain (Mo. 13.3650)

Als Reaktion auf eine Motion Humbel (cvp, AG) zu Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und in Bezugnahme auf die entsprechende Antwort des Bundesrates wurde eine Motion Schwaller (cvp, FR) lanciert, welche eine Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert. Konkret soll statistisches Material über den Vorbezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum erhoben werden. Gerade im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge sei eine Erweiterung der Datenerhebung unbedingt notwendig, so die Begründung. In seiner Stellungnahme drückte der Bundesrat Zustimmung zur Notwenigkeit der Erfassung aus und erklärte, ein entsprechendes Projekt des Bundesamtes für Statistik sei bereits vor Jahren angelaufen, habe aber wegen der hohen Komplexität bisher noch nicht ausgewertet werden können. Generell sei es äusserst schwierig, zwischen Ereignissen, welche mehr als zehn Jahre auseinanderliegen (Kapitalvorbezug, späterer Bezug von Ergänzungsleistungen), einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Zudem habe die Bankiervereinigung 2012 ihre Richtlinien bezüglich Mindestanforderungen bei der Hypothekarvergabe verschärft, was dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirke. Der Ständerat zeigte sich mit der Argumentation der Motion einverstanden und nahm die Vorlage an. Kritisiert wurde einzig, dass die anderen beiden Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug, nämlich zwecks Unternehmensgründung und definitiven Wegzugs ins Ausland, nicht berücksichtigt werden sollen.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Un état de fait « choquant », c’est ainsi que la conseillère aux Etats Anne Seydoux-Christe (pdc, JU) a qualifié la situation des mères au chômage qui bénéficient que d’allocations pertes de gain et dont le père n’a pas reconnu l’enfant. En effet, les femmes dans cette situation particulière ne touchent pas d’allocations familiales. Afin de pallier ce manque, notamment dû aux modifications de la loi fédérale sur les allocations familiales, la députée jurassienne a déposé une motion adoptée en septembre.

Mères au chômage qui bénéficient d’allocations pertes de gain (Mo. 13.3650)

Der Nationalrat nahm eine Motion Humbel (cvp, AG) zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule an, die den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Kapitalabfindung aus der Pensionskasse einzuschränken, um deren Vorsorgezweck wieder besser gerecht zu werden. Heute sei es möglich, Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, dieses schnell auszugeben und dann zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV zurückzugreifen. Der Bundesrat hatte sich 2012 mit der Begründung gegen die Motion ausgesprochen, die Datenlage lasse keine Aussagen über die Auswirkungen von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule auf die erste Säule und die Sozialhilfe zu. Er sei jedoch bereit, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen und die Ergebnisse im Bericht zu einem Postulat Humbel zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV darzulegen. Obwohl der Nationalrat das Postulat bereits im Vorjahr überwiesen hatte, setzte er sich über den Antrag der Regierung hinweg und nahm auch die Motion an. Im Berichtsjahr fand noch keine Beratung im Ständerat statt.

Motion Humbel

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen zu AHV und IV an die seit der letzten Anpassung gestiegenen Mietpreise wurde vom Ständerat ohne Debatte überwiesen.

Das Parlament überweist eine Motion zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (11.4034)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima

Le Conseil national a adopté une motion de sa commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSSP-CN) chargeant le Conseil fédéral d’indexer le montant maximal du loyer d’un appartement dans la loi sur les prestations complémentaires à l’AVS et à l’AI (LPC) afin de tenir compte des ménages constitués de plusieurs personnes et des différences régionales en matière de loyer. Par ailleurs, ce dernier doit garantir que ces changements de montant n’ont pas de conséquences sur la participation de la Confédération aux frais de séjour en EMS.

Das Parlament überweist eine Motion zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (11.4034)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima

Eine Motion der Grünen zur Erhöhung der Kinderzulagen wurde vom Nationalrat mit 115 zu 73 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat verwarf mit 13 zu 10 Stimmen eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), mit der gefordert wurde, die Familienzulagen nicht mehr an den erwerbstätigen Elternteil auszurichten, sondern an diejenige Person, bei der das Kind lebt.

Kinderzulagen

Da er im Vorjahr einer analogen Motion Zeller (fdp, SG) (Mo. 07.3619) bereits zugestimmt hatte, überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Schiesser (fdp, GL) der kleinen Kammer für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters. Damit soll verhindert werden, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat seinerseits überwies ebenso diskussionslos die Motion Zeller der grossen Kammer.

Zwei Motionen fordern die Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters

Oppositionslos und im Einverständnis mit dem Bundesrat, der ebenfalls Handlungsbedarf ortete, nahm die grosse Kammer eine Motion Zeller (fdp, SG) (Mo. 07.3619) für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters an, um zu verhindern, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat stimmte einer gleich lautenden Motion Schiesser (fdp, GL) ebenfalls zu.

Zwei Motionen fordern die Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters

Ausgehend von der Feststellung, dass zwischen einem Drittel und einem Viertel aller potenziellen Anspruchsberechtigten keinen Antrag auf EL stellen, was vielfach auf mangelnder Information beruht, hatte der Nationalrat im Vorjahr eine Motion seiner SGK angenommen, die den Bundesrat verpflichten wollte, die von den Kantonen im Rahmen des ELG verwendeten Informationssysteme zu harmonisieren. Der Ständerat übernahm die Haltung des Bundesrates, wonach die bestehenden gesetzlichen Regelungen genügen, um den Informationsauftrag zu erfüllen, und überwies den Vorstoss nur in Postulatsform.

Informationssysteme harmonisieren

Ausgehend von der Feststellung, dass zwischen einem Drittel und einem Viertel aller potenziellen Anspruchsberechtigten keinen Antrag auf EL stellen, was vielfach auf mangelnder Information beruht, überwies der Nationalrat eine Motion der SGK, die den Bundesrat verpflichtet, die Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die von den Kantonen im Rahmen des ELG verwendeten Informationssysteme zu harmonisieren. Gleichzeitig verabschiedete der Rat ein Postulat (03.3009) der SGK, das die Regierung ersucht, innert zwei Jahren einen Bericht erstellen zu lassen, welcher die Form und Wirkung der Information in den Kantonen beleuchtet.

Informationssysteme harmonisieren

Mit Einverständnis des Urhebers wurde eine Motion Tschäppät (sp, BE) in Postulatsform angenommen. Er beantragte, die Pauschale für die Krankenkassenprämie sei durch einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Betrag für die Kostenbeteiligung nach KVG aufzustocken. Tschäppät möchte verhindern, dass besonders die älteren Rentnerinnen und Rentner wegen der damit verbundenen bürokratischen Hürden auf die Rückforderung der Kostenbeteiligung verzichten und diese Beträge beim Existenzbedarf einsparen.

Motion Kostenbeteiligung nach KVG