In seiner Botschaft zur EL-Revision empfahl der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Grossen (glp, BE) «Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen?». Der Bundesrat hatte diesbezüglich in der EL-Revision vorgeschlagen, die Möglichkeit zum (Teil-)Bezug des Pensionskassengeldes zu streichen, was beim Ständerat, nicht aber beim Nationalrat auf Zustimmung stiess. Der Nationalrat wollte stattdessen den Kapitalbezug weiterhin erlauben, aber die EL bei teilweisem oder vollständigem Kapitalbezug um 10 Prozent kürzen. Am Schluss einigten sich die beiden Räte jedoch darauf, sowohl bei den Bezugsmöglichkeiten als auch bei den EL nach Kapitalbezug auf eine Verschärfung zu verzichten. Zum Zeitpunkt dieser Einigung im März 2019 hatten Stände- und Nationalrat das Postulat Grossen jedoch bereits abgeschrieben.
Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? (Po. 14.3629)Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse