Die SRG musste im Berichtsjahr zum ersten Mal seit 1998 wieder einen Verlust verbuchen. Das Defizit belief sich auf 18,3 Mio Fr., wohingegen im Jahr 2000 noch ein Gewinn von 24,5 Mio Fr. hatte ausgewiesen werden können. Als Grund für das schlechte Ergebnis gab die SRG die rückläufigen Werbeeinnahmen an, welche von 304,4 Mio Fr. im Jahr 2000 auf 267 Mio Fr. gesunken waren. Im November kündigte die SRG eine Erhöhung der Gebühren für das Radio um 65 Rappen sowie derjenigen für das Fernsehen um Fr. 1.10 an. Als Begründung führte die SRG die Gebührenbefreiung von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern an. Nach der Überweisung einer Empfehlung Studer (sp, NE) durch den Ständerat, wonach Empfänger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen von der Gebührenpflicht befreit werden sollen – falls sie darum ersuchen, hatte der Bundesrat im Sommer eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung in Kraft gesetzt.

Gebührenbefreiung von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern