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  • Nantermod, Philippe (fdp/plr, VS) NR/CN

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Der Nationalrat folgte im März 2019 seiner Kommission und gab der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS) bezüglich der Bestrafung von Profiteuren von Telefonterror keine Folge. Die Kommission hatte im Oktober 2018 ihren Willen bekundet, das Anliegen im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes zu behandeln. Im Nationalrat stimmten 13 Ratsmitglieder für Folgegeben, 168 stimmten dagegen (bei einer Enthaltung). Die zweite parlamentarische Initiative Nantermods zum gleichen Problemkreis «Telefonterror. Für wirksame Strafen» (Mo. 16.491) zog der Motionär daraufhin zurück.

Telefonterror. Bestrafung der Profiteure

Die KVF-SR teilte die Haltung ihrer Schwesterkommission zu den beiden parlamentarischen Initiativen Nantermod (fdp, VS) bezüglich «Telefonterror» (Pa.Iv. 16.490 und Pa.Iv. 16.491) nicht: Sie gab den Initiativen an ihrer Kommissionssitzung vom 26. Oktober 2018 keine Folge und verwies auf die Revision des Fernmeldegesetzes, wo den Anliegen des Initianten Rechnung getragen werden sollte.

Telefonterror. Bestrafung der Profiteure

Nationalrat Nantermod (fdp, VS) nahm sich mit zwei parlamentarischen Initiativen unerwünschter Werbeanrufe an und schlug zwei Änderungen des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Mit der Initiative «Telefonterror. Bestrafung der Profiteure» soll das UWG auch jene in der Schweiz ansässigen Firmen erfassen, die unlauter (im Sinne von UWG Art. 3) erhobene Daten von ausländischen, schwer zu belangenden Callcenter verwenden.
Nantermods zweite parlamentarische Initiative «Telefonterror. Für wirksame Strafen» (pa. Iv. 16.491) beinhaltet eine neue Strafmöglichkeit: Wer den Vermerk im Telefonbuch, dass eine eingetragene Person keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und ihre Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen, missachtet, soll nicht nur (wie bisher) mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert, sondern auch mit einer vorübergehenden Sperrung sämtlicher Telefon- und Internetanschlüsse für eine Dauer von bis zu dreissig Tagen belegt werden können.
Die KVF-NR gab im Februar 2018 beiden parlamentarischen Initiativen Folge.

Telefonterror. Bestrafung der Profiteure