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In der Frühjahrssession befürwortete der Ständerat als Zweitrat auf Anraten seiner Kommission ebenfalls eine Motion Egloff (svp, ZH) mit der Forderung nach einem Einsichtsrecht für Grundeigentümer in im elektronischen Grundstückinformationssystem (E-Gris) getätigte Anfragen. Beinahe zeitgleich und ebenfalls aus Datenschutzgründen beschloss der Nationalrat in der Sommersession 2016, eine Revision des Zivilgesetzbuches betreffend den elektronischen Zugriff auf das Grundbuch auf Anraten seiner Kommission zurückzuweisen.

Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis (Mo. 15.3323)

Im Winter 2015/2016 gaben beide Kommissionen für Rechtsfragen im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens einer parlamentarischen Initiative Gössi (fdp, SZ) Folge, die verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen fordert. Damit soll dem Käufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung, die innerhalb der letzten 12 Monate überwiegend neu gebaut wurde, das Recht eingeräumt werden, die unentgeltliche Beseitigung der festgestellten Baumängel direkt vom Verkäufer zu verlangen. Dies, sofern dem Verkäufer dadurch nicht übermässige Kosten erwachsen und die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist nach deren Entdeckung (60 Tage) gemeldet werden. Mit Annahme des Vorstosses wird die Praxis des vertraglichen Haftungsausschlusses unterbunden, wobei der Verkäufer die Mängelrechte an am Bau beteiligte Parteien (z.B. Bauunternehmen, Planer und Lieferanten) abtritt. Dies hat gemäss der Initiantin oft zur Folge, dass der Käufer seine Forderung aufgrund von Schwierigkeiten bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten nicht wirksam durchsetzen kann.

Verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen (Pa.Iv. 14.453)

Zeitgleich mit seinem definitiven abschlägigen Entscheid betreffend die neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes schickte der Ständerat auch eine vom Nationalrat bereits angenommene Motion Leo Müller (cvp, LU) endgültig bachab. Dies entgegen des Willens der UREK-SR, welche ihrem Rat mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Bischofberger (cvp, AI) im Herbst 2015 empfohlen hatte, die Motion anzunehmen. Das Anliegen forderte die Erlaubnis, die minimale Breite des Gewässerraumes unterschreiten zu können, sofern dies der besseren Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung oder anderer Interessen diene. Die knappe Kommissionsmehrheit erwog, dass die bisher unternommenen Schritte zur Konkretisierung der im Rahmen des Gegenvorschlags zur Renaturierungs-Initiative erfolgten Bestimmungen – namentlich durch den unterdessen abgeschlossenen ersten Teil der Verordnungsrevision sowie durch die Annahme einer Motion der UREK-SR und einer abgeänderten Motion der UREK-NR – zwar in die richtige Richtung weisen würden, jedoch noch mehr unternommen werden müsse, damit Agrar- und Bauland nicht gefährdet werde. Im Gegenzug warnte eine starke Kommissionsminderheit, dass der im Gegenvorschlag erarbeitete Kompromiss, der damals zum Rückzug der Volksinitiative des Fischereiverbands geführt habe, bei Annahme der Motion gefährdet werde. Deutlich klarer lagen die Fronten schlussendlich im Ständerat: Mit 11 zu 33 Stimmen folgte dieser der Kommissionsminderheit und beerdigte das Anliegen.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Im Jahr 2015 erfuhren die Marktmieten seit dem Millennium zum ersten Mal keinen Anstieg. In ihrem Immobilienmonitoring prognostizierten Wüest & Partner im Oktober für das aktuelle Jahr gar einen leichten Rückgang von 0,3%. Den Grund für diese Entwicklung orteten Experten im ungebremsten Wohnungsbau, dem eine zunehmend gesättigte Nachfrage gegenüberstand. Ferner habe sich die Zahlungsbereitschaft der Zuwanderer verändert, da vermehrt wieder einkommensschwächere Personen einwandern würden. Wie stark die Mietzinse in den letzten 10 Jahren angestiegen waren, wird im Langzeitvergleich ersichtlich. Die Höhe der Mietzinse im aktuellen Jahr entsprach etwas über 130% der Mietpreise aus dem Jahr 2005. Bei den Eigentumswohnungen erwartete das Beratungsunternehmen indes gar einen Rückgang um 0,6%. Dies sei auch auf die schrittweise Verschärfung bei der Hypothekenvergabe zurückzuführen, welche als Massnahme zur Verhinderung einer Immobilienblase beschlossen wurde. Ebenso könnte gemäss weiterer Experten die Aufhebung des Euro-Mindestkurses zu dieser Entwicklung beigetragen haben, da eine wachsende Wirtschaft auch den Immobilienmarkt befeuere. Das BIP wachse aufgrund der Massnahme der SNB nun jedoch weniger stark als erwartet. Nach wie vor eine leichte Verteuerung wurde für die Preise von Einfamilienhäusern prognostiziert.

Entwicklung der Mietzinse

Gleich mit drei Motionen beabsichtigte der Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) und Nationalrat Hans Egloff (svp, ZH) im Jahr 2015, Regelungen betreffend das elektronische Grundstückinformationssystem (E-Gris) anzupassen, welches in Terravis, das neu geschaffene, elektronische Auskunftsportal für Grundbuchdaten und Daten der amtlichen Vermessung in der Schweiz, integriert ist. Zum einen störte sich Egloff wegen Befürchtungen des Datenmissbrauchs am generellen Einsichtsrecht für Anwälte und andere Berufsgruppen, die das System nur punktuell nutzen würden und die ihre Anfragen deswegen wie bis anhin über die kantonalen Grundbuchämter durchführen sollen (Mo. 15.3319). Eine zweite Motion zielt darauf ab, den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht in die Grundbuchdaten via Terravis zu verschaffen, damit diese Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche feststellen könnten (Mo. 15.3323). Nicht zuletzt sah der HEV-Präsident die Grundbuchdaten in staatlichen Händen am ehesten in Sicherheit, weswegen er in einer dritten Motion (Mo. 15.3320) forderte, dass das elektronische Grundstückinformationssystem staatlich oder durch eine unabhängige privatrechtliche Organisation betrieben werden soll und nicht wie aktuell von der Six Group, die sich im Besitz verschiedener Schweizer Banken befindet. Der Nationalrat beriet 2015 lediglich über das Einsichtsrecht für Grundeigentümer. Auf Anraten des Bundesrates nahm die grosse Kammer das Anliegen als Erstrat mit 123 zu 52 Stimmen an.

Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis (Mo. 15.3323)

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat dem Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Frühjahrssession 2015 zu. Anders als im Ständerat, wo die Vorlage 2014 einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurde, lag in der grossen Kammer ein Nichteintretensantrag aus einer aus SVP-Politikerinnen und -Politikern bestehenden Kommissionsminderheit vor. Nationalrat Aeschi (svp, ZG) begründete den Minderheitsantrag mit der aktuellen von Negativzinsen geprägten Situation, die nicht bedinge, dass der Bund CHF 1,9 Mrd. für dieses Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum binde. Adrian Amstutz (svp, BE) ergänzte für die SVP-Fraktion, dass mit dieser Massnahme nur "Pflästerlipolitik" betrieben werde. In seinem ausführlichen Votum wies Bundesrat Schneider-Ammann in der Eintretensdebatte darauf hin, dass die Regierung ja gerade darauf abziele, den Eingriff in den Wohnungsmarkt möglichst gering zu halten. Das Instrument der Eventualverpflichtungen erlaube dies und führe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Ferner gab der Bundesrat zu, dass das Instrument ursprünglich in einer Hochzinsphase ins Leben gerufen wurde, dass sich die jetzige Situation auf langfristige Sicht – Anleihen mit regulärer Laufzeit von 15 Jahren könnten mit diesem Rahmenkredit also bis 2036 laufen – jedoch auch wieder ändern könne. Der Nichteintretensantrag wurde im Plenum mit einer Ausnahme ausschliesslich von der SVP-Fraktion unterstützt. Nachdem auch die Ausgabenbremse mit ähnlichem Stimmverhältnis gelöst wurde, fand der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 135 zu 50 Stimmen grossmehrheitliche Zustimmung.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2015-2021)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Im März 2015 und somit im internationalen Jahr des Bodens publizierte das BFS seinen Bericht zur Bodennutzung in der Schweiz (1985-2009), der Zahlen zur jüngsten, im Jahr 2013 erschienenen Arealstatistik verarbeitete. Dieser Bericht weist aus, dass sich das Schweizer Territorium 2009 aus 35.9 Prozent Landwirtschaftsfläche, 31.3 Prozent bestockter Fläche (Wald, Gehölze, Gebüschwäler), 25.3 Prozent Naturräumen und 7.5 Prozent Siedlungsfläche zusammensetzt. Über die Zeit zeigt sich, dass die Siedlungsfläche zwischen 1985 bis 2009 mit Abstand am stärksten gewachsen ist, nämlich beinahe um einen Viertel ihrer ursprünglichen Grösse (+23.4%). Insgesamt war in dieser Periode eine Fläche von 584 km2 zur Siedlungsfläche geworden, was die Gesamtfläche des Genfersees knapp übersteigt. Diese Entwicklung ist dabei nicht lediglich mit der Bevölkerungszunahme zu erklären: Die Wohnarealfläche als Teil der Siedlungsfläche ist zweieinhalbmal so stark angestiegen (+44.1%), wie die Bevölkerung in diesem Zeitraum zugenommen hat. Ebenfalls eine leichte Zunahme wiesen die bestockten Flächen aus (+3.1%). Abgenommen hatte demgegenüber in erster Linie die landwirtschaftliche Fläche (-5.4%); die Ausdehnung der Siedlungsfläche geschah zu 90 Prozent auf Kosten dieser Fläche. Die Entwicklung der Fläche für Naturräume zeigte sich insgesamt am stabilsten (-1.1%).

BFS: Siedlungsfläche pro Einwohner

Die im Vorjahr eingesetzte und vom BWO koordinierte Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“ bestehend aus Vertretern von Bund, diversen Kantonen und Orten präsentierte Ende Jahr 2014 ihren zweiten Zwischenbericht mit Empfehlungen für die zukünftige Wohnungspolitik. Zum einen rät die Arbeitsgruppe darin den Gemeinden und Regionen, Massnahmen in der Wohnraumförderung bei periodischer Überprüfung auf ihre Wirksamkeit fortzuführen sowie zusätzliche Fördermassnahmen zu prüfen. Zum anderen versteht sie die Wohnungspolitik als Querschnittsaufgabe und plädiert für die Berücksichtigung von Auswirkungen anderer Politikbereiche wie Steuer-, Verkehrs- oder Standortförderungspolitik auf die Wohnungsversorgung. Verdichtetes Wohnen sei nach wie vor ein zentrales Thema, wobei sich dies nicht nur auf die "bauliche Verdichtung" beschränken, sondern auch die effizientere Nutzung des Wohnraums beinhalten solle. Der Bericht hält Investoren und Planungsfachleute zur Ausarbeitung von Konzepten an, welche darlegen sollen, wie die Siedlungsentwicklung gegen innen für die Bevölkerung attraktiver gestaltet werden könnte. Nicht zuletzt wies die Arbeitsgruppe im Bericht darauf hin, dass die in der Energiestrategie 2050 verlangte Reduktion des Energieverbrauchs nur durch eine höhere Sanierungsrate erreicht werden könne und empfahl deswegen die Prüfung von Anreizen zur Förderung energetischer Sanierungen. Mitte Dezember nahm der Bundesrat den Bericht zur Kenntnis und sprach sich für die Weiterführung des wohnungspolitischen Dialogs aus. Vorläufig verzichten wolle er aber auf die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden für nicht mehr benötigte Grundstücke des Bundes zur Förderung des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus, obwohl eine Mehrheit der Arbeitsgruppe dies in ihrem Bericht befürwortet hätte. Zur Begründung verwies der Bundesrat auf im Bericht ebenfalls aufgeführte mögliche Nachteile, namentlich die fehlende Marktneutralität, den zusätzlichen Aufwand bei den Gemeinden und Vertragspartnern sowie die ungewisse Marktentwicklung. Einen ersten, Ende 2013 erarbeiteten Zwischenbericht hatte der Bundesrat bereits im Januar 2014 zur Kenntnis genommen. Bei dieser Gelegenheit hatte sich die Regierung für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, insbesondere, um die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu erhöhen.

Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“

Nachdem sich die grosse Kammer im vorangegangenen Jahr bereits für das Anliegen ausgesprochen hatte, befürwortete in der Wintersession 2014 auch der Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen eine Motion Müller (cvp, LU) zur Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Somit soll auch der Erlös, welcher aus der Veräusserung von Bauland aus landwirtschaftlichem Besitz entsteht, erneut der Grundstückgewinn- und nicht mehr länger der Einkommenssteuer unterliegen. Die Unterstellung unter die Einkommenssteuer, welche auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 zurückging, hätte gemäss Markus Ritter, dem Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, zur Folge gehabt, dass Bauernfamilien jährlich CHF 500 Mio. mehr an Steuern und Abgaben bezahlen müssten. Wie bereits 2013 im Nationalrat, stellte sich die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch im Ständerat erfolglos gegen eine so wiederhergestellte Ungleichbehandlung von Landwirten und dem übrigen Gewerbe; eine Einschätzung, die der Schweizerische Gewerbeverband teilte. Der Ständerat folgte bei seinem Entscheid seiner beinahe einstimmigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), welche nach Kenntnisnahme eines Verwaltungsberichts den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht in Abrede stellte.

Motion verlangt Rückkehr zur privilegierten Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (12.3172)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Der Nationalrat hatte 2013 einer parlamentarischen Initiative Müller (cvp, LU) Folge gegeben, welche für Grundstücke den Übergang vom dualistischen zum monistischen Besteuerungssystem fordert. Wie eine parallel behandelte Motion nahm auch dieses Anliegen von Leo Müller seinen Ursprung in einem umstrittenen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011, wonach landwirtschaftliche Grundstückgewinne auch über die Anlagekosten hinaus der Einkommenssteuer unterliegen. Trotz dem sehr knappen Stimmenverhältnis in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), deren Mehrheit ihrem Rat das Anliegen schliesslich nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zur Ablehnung unterbreitete, fiel der Entscheid des Ständerates in der Wintersession 2014 deutlich aus: Mit 33 zu 3 Stimmen beschloss die Kantonskammer entgegen dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und erledigte somit ein Anliegen, das gemäss Kommissionsmehrheit in die Steuerhoheit der Kantone eingegriffen hätte.

Übergang vom dualistischen zum monistischen Besteuerungssystem

Gänzlich unbestritten war das Bundesratsgeschäft zum Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Wintersession 2014 im erstberatenden Ständerat. Einstimmig befürwortete die Kantonskammer für die kommenden Jahre (2015-2021) einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 1,9 Mrd. Mit diesem Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum verbürgt der Bund Emissionen der Emissionszentrale für Gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) im Jahr 2003 musste noch keine einzige Bürgschaft eingelöst werden.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2015-2021)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

In einer Resolution präsentierten die Sozialdemokraten im Herbst 2014 verschiedenste Massnahmen zur Steigerung der Lebensqualität in den Agglomerationen. Diese beinhalten unter anderem die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, einen verstärkten Mieterschutz, die Schaffung öffentlicher Räume, eine solidarische Steuerpolitik sowie den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung bei der Raum- und Siedlungsplanung.

Steigerung der Lebensqualität in den Agglomerationen

Das knappe Abstimmungsergebnis seiner 2012 an Volk und Ständen gescheiterten Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" nahm der Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) und Nationalrat Hans Egloff (svp, ZH) als Anstoss zur Einreichung einer Motion. Das Anliegen, das ein generelles, einmaliges Wahlrecht zur Befreiung des Eigenmietwerts von der Einkommenssteuer forderte, nahm die im Abstimmungskampf zur Volksinitiative eingebrachte Kritik auf, welche sich gegen die Privilegierung von Eigentümern im Rentenalter gegenüber anderen Hausbesitzern gerichtet hatte. Wer sein Wahlrecht wahrnehmen und auf die Eigenmietwertbesteuerung verzichten würde, könnte im Gegenzug nicht länger Abzüge für Versicherungsprämien und Verwaltungskosten geltend machen und private Schuldzinsen könnten nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Wie auch gegenüber den meisten anderen im Nachgang zur Volksabstimmung eingereichten Vorstössen mit der Forderung eines Systemwechsels äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort ablehnend zum Anliegen. Die vorgeschlagene Reform zur Wohneigentumsbesteuerung sei weder ausgewogen noch konsistent noch finanziell verkraftbar. Inkonsistent, da Unterhaltskosten weiterhin in Abzug gebracht werden könnten, obwohl der Eigenmietwert nicht länger zu versteuern wäre. Ferner würde eine solche Regelung zur Ungleichbehandlung der Hauseigentümer gegenüber der Mieterschaft führen, da für erstere ein "attraktives Instrument zur Steueroptimierung" geschaffen würde. Und nicht zuletzt hätte eine so ausgestaltete Reform eine zusätzliche finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zur Folge; der Bundesrat rechnete mit höheren Ausfällen als die beim Volksanliegen des HEV geschätzten CHF 250 Mio. Anders entschied der Nationalrat: Mit äusserst knappen 93 zu 90 Stimmen bei drei Enthaltungen befürwortete er das Anliegen. Auf Annahme plädierte eine geschlossene SVP-Fraktion, eine beinahe einstimmige FDP-Fraktion sowie eine qualifizierte Minderheit aus Vertretern der CVP und BDP. Im Gegenzug scheiterten drei weitere Motionen zum Thema alle im Nationalrat, namentlich die Anliegen Bäumle (glp, ZH), Streiff-Feller (evp, BE) sowie eine Motion der Grünen Fraktion, welche alle die generelle Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Abschaffung von Steuerabzügen auf selbstgenutztem Wohneigentum forderten. Der Bundesrat hatte lediglich die Motion Streiff-Feller (evp, BE) zur Annahme empfohlen, welche gewisse Steuerabzüge beibehalten wollte.

Befreiung des Eigenmietwerts von der Einkommenssteuer (Mo. 13.3083)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Mittels Motion verlangte Filippo Leutenegger (fdp, ZH) eine Lockerung der Bestimmungen im Stockwerkeigentumsrecht, gemäss welcher Stockwerkeigentümer einen Ersatzneubau nicht mehr länger einstimmig befürworten müssten. In der nationalrätlichen Behandlung wies Bundesrätin Sommaruga darauf hin, dass das Einstimmigkeitsprinzip in gewissen Fällen nicht angewendet werde, namentlich bei notwendigen Massnahmen, resp. wenn das Gebäude "wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann" (ZGB, Art. 712f ), oder bei sogenannten nützlichen Massnahmen, mit welchen eine "Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit der Sache" erreicht werden (ZGB, Art. 647d, Abs. 1). Weiteren Bedarf für Anpassungen des Rechts sähe die Regierung im Moment nicht und sie erachte es auch als angebracht, den Schutz der Eigentümer aufrecht zu erhalten, damit sich diese nicht gegen ihren Willen an weitreichenden Sanierungsprojekten finanziell beteiligen müssten. Im Nationalrat fand die durch Alec von Graffenried (gps, BE) und Josias Gasser (glp, GR) gestützte Begründung des Motionärs, dass zusätzliche Gesetzesanpassungen notwendig seien, damit sinnvolle energetische Massnahmen durchgeführt werden können, jedoch mit 161 unterstützenden Stimmen bei 12 Enthaltungen aus den Reihen der SP, CVP und FDP eine breite Mehrheit. Lediglich aus den eigenen Reihen stellten sich sieben Mitglieder gegen das Anliegen ihres Fraktionskollegen. Ganz anders lagen die Dinge im Ständerat: Die kleine Kammer folgte ihrer einstimmigen Kommission, die in einem Bericht ebenfalls darlegte, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ihrer Ansicht nach ausreichen würden, und beerdigte das Anliegen.

Lockerung der Bestimmungen im Stockwerkeigentumsrecht
Dossier: Stockwerkeigentum

Im Unterschied zu anderen im Nachgang der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereichten Vorstössen forderte das Postulat Leutenegger (fdp, ZH) keinen Systemwechsel in der Eigentumsbesteuerung, sondern lediglich die Prüfung von Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen auf bestehender gesetzlicher Grundlage. In der Herbstsession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Anliegen, welches nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat von Petra Gössi (fdp, SZ) übernommen worden war. Mit 92 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwies die grosse Kammer das Postulat mit hauchdünner Mehrheit.

steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen

Mit einer im Jahr 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative wollte die SVP-Fraktion den Kantonen ermöglichen, das steuerbegünstigte Bausparen einzuführen. Nachdem die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) 2011 die Beratung zum Anliegen sistiert hatte, um den Volksentscheid zu den Bausparinitiativen abzuwarten, beschäftigte sie sich im Mai 2014 erneut mit dem Geschäft. Mit 11 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach sich eine knappe Kommissionsmehrheit dafür aus, dass der parlamentarischen Initiative, die ein Anliegen der 2012 bei Volk und Ständen gescheiterten Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“ wieder aufgenommen hätte, keine Folge zu leisten sei. Das gleiche Schicksal ereilte mit 12 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine ebenfalls 2008 eingereichte parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) zur Steuerbefreiung der Bausparförderprämien und baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Auch diese Forderung hatte die Bausparinitiative beinhaltet. In der Herbstsession wurden die Anträge der Kommissionsmehrheit von den geschlossenen Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie einer Grossmehrheit der BDP- und CVP-Vertreter und einer Minderheit der FDP-Fraktion gestützt, womit den Anliegen keine Folge gegeben wurde.

steuerbegünstigte Bausparen einzuführen

Auch die CVP positionierte sich 2014 in der Wohnbaupolitik. In einem Positionspapier stellte die Partei 18 Forderungen für "faires Wohnen für alle", darunter unter anderem das Bereitstellen von öffentlichem Grund für Wohnbaugenossenschaften, Massnahmen zur Eigentumsförderung, die Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten bei Bauvorschriften sowie die verstärkte Sensibilisierung für verdichtetes Bauen in der Hochschullehre.

CVP positionierte sich

Um das System der Ergänzungsleistungen (EL) zu entlasten, kündigte der Bundesrat an, den Vorbezug der obligatorischen beruflichen Vorsorge zum Erwerb von Wohneigentum hinterfragen zu wollen, und stiess damit auf heftige Gegenwehr. Laut Daten der UBS griff ein Viertel bis ein Drittel aller Eigentumserwerber auf diese Form der Eigenkapitalfinanzierung zurück. 10% aller Hausbesitzer könnten sich den Erwerb von Wohneigentum ohne diese Möglichkeit gar nicht leisten, doppelte Comparis nach. Sollte der Vorbezug aus der zweiten Säule nicht mehr möglich sein, sei mittelfristig mit einem markanten Rückgang der Nachfrage nach Wohneigentum zu rechnen, befürchteten die Banken. Kurzfristig hingegen dürfte es die Nachfrage befeuern, da viele Personen dazu veranlasst sein könnten, ihren Hauskauf noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung abzuschliessen. Irritiert zeigte sich auch der Hauseigentümerverband (HEV) an seiner Delegiertenversammlung. Gerade im Abstimmungskampf zu seiner Bausparinitiative sei oft auf die bestehenden Fördermöglichkeiten aus der zweiten und dritten Säule hingewiesen worden. Kritisch aufgenommen wurde der Vorschlag darüber hinaus, weil bis anhin keine zuverlässigen Daten dazu vorliegen, wie sich der Kapitalbezug der zweiten Säule auf die Ergänzungsleistungen auswirkt. Bundesrat Berset gab bekannt, dass hierzu gegenwärtig Studien erarbeitet würden.

Vorbezug der obligatorischen beruflichen Vorsorge

Dass der Vorbezug von Vorsorgegeldern beim Erwerb von Wohneigentum zum Eigenkapital gezählt werden kann und so der Vorsorgeschutz gemindert wird, erachtete Ständerat Zanetti (sp, SO) als sozialpolitisch "nicht unproblematisch". Aus diesem Grund beantragte er in einem Postulat, die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) auf Möglichkeiten zur Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags zu überprüfen. Dies würde in erster Linie Personen mit geringem finanziellen Spielraum ermöglichen, den vollen Vorsorgeschutz schneller wiederherzustellen. Der Mindestrückzahlungsbetrag beläuft sich gemäss geltender Verordnung auf CHF 20'000. Wie auch der Bundesrat stand die kleine Kammer dem Anliegen positiv gegenüber und überwies das Postulat in der Sommersession 2014.

Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags

Gemäss der aktuellen Immobilienstudie der Credit Suisse ist der Erwerb von Wohneigentum unter Berücksichtigung gegenwärtiger Finanzierungsregeln ab einem jährlichen Haushaltseinkommen von CHF 95'000 tragbar. Während sich somit 45% aller Haushalte eine Schweizer Standardwohnung im Wert von CHF 660'000 leisten können, vermögen noch 28% der Haushalte eine durchschnittliche Neubauwohnung für CHF 845'000. Noch exklusiver gestaltet sich der Wohneigentumserwerb rund um den Genfer- und Zürichsee sowie im Kanton Zug: Dort könnte sich nur knapp jeder fünfte Haushalt ein Eigenheim finanzieren. Trotz der - aufgrund der hohen Immobilienpreise - gemäss CS wachsenden Hürde zum Erwerb von Wohneigentum wiesen die neuesten Zahlen des BfS eine Zunahme bei der Wohneigentümerquote aus. Während im Jahr 2000 34,6% aller Wohnungen von Wohneigentümern bewohnt waren, machte dieser Anteil im Jahr 2012 37,2% aus. Zum ersten Mal seit 2000 präsentierte das BfS ferner Zahlen zum Wohnflächenbedarf. 2012 betrug dieser pro Kopf 45 m2, was im Vergleich zum Milleniumsjahr eine Steigerung von einem Quadratmeter bedeutete. Das Bundesamt für Raumentwicklung, welches im Zusammenhang mit der Masseneinwanderungsinitiative von einem Wohnflächenbedarf von fast 50 m2 ausging, korrigierte dies aufgrund der neu vorliegenden Zahlen nach unten.

Erwerb von Wohneigentum

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

In Form einer parlamentarischen Initiative forderte Leo Müller (cvp, LU) auf eidgenössischer Ebene den Übergang vom dualistischen zum monistischen Besteuerungssystem von Grundstückgewinnen. Konkret würde mit dieser Regelung der Wertzuwachs von Grundstücken des Geschäftsvermögens in jedem Fall der Grundstückgewinnsteuer unterliegen, ausser wenn die Gewinne aus wieder eingebrachten Abschreibungen erwachsen. Nach dem dualistischen Besteuerungssystem wird nur der Wertzuwachs von Privatliegenschaften der Grundstückgewinnsteuer unterzogen, während bei Wertzuwachs auf Geschäftsimmobilien von selbständig Erwerbenden die Einkommenssteuer, bzw. im Falle juristischer Personen die allgemeine Gewinnsteuer zur Anwendung kommt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) beantragte mit knappem Mehr von 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Dass ein Wechsel hin zum monistischen System wie vom Initiant angenommen eine Vereinfachung der Grundstückgewinnbesteuerung darstellen könnte, wurde von der Mehrheit der Kommissionsmitglieder bezweifelt. Weiter wäre mit hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen zu rechnen und insbesondere würden Gruppen mit grossen Wertzuwachsgewinnen bevorzugt. Letzteres stünde in Konflikt mit dem Grundsatz der Rechtsgleichheit. Eine starke bürgerliche Kommissionsminderheit stützte das Anliegen der Initiative, indem sie das geltende Besteuerungssystem als unnötig kompliziert kritisierte und in vorliegendem Ansuchen eine mögliche Vereinfachung sah, von der die Kantone allenfalls profitieren könnten. Darüber hinaus sollten die Folgen des Bundesgerichtsentscheides vom 11. Dezember 2011 genau überdacht werden. Hierzu könne die parlamentarische Initiative beitragen. Ähnlich uneinig zeigte sich der Nationalrat, schloss sich aber schlussendlich mit 93 zu 82 Stimmen der Minderheit an und beantragte, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Während eine relativ geschlossene CVP und SVP mit Unterstützung der BDP erfolgreich den geschlossenen Fraktionen von GLP, Grünen und SP gegenüber traten, zeigte sich die FDP gespalten. Das Geschäft geht nun an die ständerätliche WAK.

Übergang vom dualistischen zum monistischen Besteuerungssystem

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion zwecks Untersuchung der Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen. Es soll geprüft werden, welche Wirkungen der Vorbezug von Altersguthaben zum Erwerb von Wohneigentum und die hohe Scheidungsrate mit der entsprechenden Teilung von BVG-Guthaben zukünftig auf die Institutionen der zweiten Säule entfalten werden.

Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen (Po. 13.3548)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Die 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Gewässerschutzgesetzes provozierten weiterhin Opposition. Die Revision war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „lebendiges Wasser“ geschaffen worden. Die sogenannte Renaturierungs-Initiative wurde daraufhin von den Initianten zurückgezogen, da diese ihre Interessen angemessen berücksichtigt sahen. Eine im Vorjahr lancierte Motion Leo Müller (cvp, LU) verlangt nun Möglichkeiten zur Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes zum Schutze der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder anderer Interessen. Die neue Regelung, die einen absoluten Schutz der Gewässerräume fordere, lasse keine haushälterische Nutzung der Ressource Boden zu und das Ausscheiden der Gewässerräume bedeute eine Enteignung der Grundeigentümer, was der Rechtssicherheit widerspreche. In seiner Antwort zum Vorstoss verteidigte der Bundesrat die Festlegung des Gewässerraums als zentrales Element der Kompromisslösung des damals erarbeiteten Gegenvorschlags zum Volksanliegen und verwies auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und den bestehenden Spielraum der Kantone, insbesondere im Umgang mit Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum. Obwohl Bundesrätin Leuthard (cvp) in der Herbstsession des Nationalrats darüber hinaus erläuterte, dass der Bund in Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) Merkblätter zur Festlegung des Gewässerraumes im Siedlungsgebiet sowie in landwirtschaftlichen Gebieten aktuell erarbeite, resp. bereits erarbeitet habe, nahm die grosse Kammer unter Opposition der SP, der Grünen und der GLP die Motion mit 104 zu 82 Stimmen an. Ein vom Schweizerischen Fischereiverband in Auftrag gegebenes Gutachten hielt eine voreilige Gesetzesanpassung indes für staatspolitisch bedenklich. Es gelte, eine erste Evaluation der Auswirkungen abzuwarten.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen