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Im März 2019 lieferte der Bundesrat die per Postulat verlangte Gesamtschau zum Stockwerkeigentum. Basierend auf einem speziell in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten kommt die Regierung zum Schluss, dass sich das Stockwerkeigentum grundsätzlich bewährt habe, einzelne rechtliche Anpassung aber trotzdem nötig seien. Dies vor allem in Bezug auf die Errichtung von Stockwerkeigentum vor Erstellung eines Gebäudes, seine Bindung an selbständiges und dauerndes Baurecht, Sondernutzungsrechte, Sicherungsmittel, Vermögens- und Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft sowie gewisse Vorgaben zu den Ausschlussmöglichkeiten.

Postulat fordert Gesamtschau zum fünfzigjährigen Stockeigentumsrecht (Po. 14.3832)
Dossier: Stockwerkeigentum

Im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Zanetti (sp, SO), das einen Bericht über Möglichkeiten zur Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags beim Erwerb von Wohneigentum gefordert hätte. Der Abschreibungsantrag erfolgte, da per Oktober 2017 eine Änderung der Verordnung über die Wohneigentumsförderung in Kraft getreten war, mit welcher der Mindestrückzahlungsbetrag bereits auf CHF 10'000 heruntergesetzt worden war. Der Ständerat folgte diesem Antrag und schrieb das Geschäft in der Sommersession 2018 ab.

Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags

Im September 2016 publizierte der Bundesrat die von einem Postulat der CVP-Fraktion verlangte Untersuchung der Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen. Diese war Teil der Botschaft zur EL-Reform, in der es auch um die Frage ging, ob Kapitalbezüge der Gelder der beruflichen Vorsorge weiterhin möglich sein sollen. Dabei stellte der Bundesrat fest, dass die Vorbezüge von Pensionskassengeldern im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) seit 2005 insgesamt stabil seien. Fast 58 Prozent der Befragten hätten Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule für die Finanzierung ihres Wohneigentums aufgewendet. Das Kapitaldeckungsverfahren sei dadurch nicht gefährdet, zumal die Pensionskassen die künftigen Vorsorgeleistungen der Betroffenen um das entsprechende Guthaben kürzten, ausser sie bezahlten den bezogenen Betrag zurück.
Auch die Summe der Auszahlungen aufgrund von Scheidungen sei stabil, berichtete der Bundesrat. Sie liege jährlich bei rund CHF 0.7 Mrd.; bei einem Gesamtvermögen von CHF 885 Mrd. (im Jahr 2014, dem letzten im Bericht untersuchten Jahr) sei dies weniger als 1 Promille des Gesamtvermögens. Die Übertragung von Vorsorgekapital von einem Ex-Gatten auf den anderen sei für die Pensionskassen zudem kostenneutral, die Vorsorgeeinrichtungen erlitten dadurch also keinen finanziellen Verlust. Zusammenfassend seien also weder WEF-Vorbezüge noch Scheidungen gefährlich für das Kapitaldeckungsverfahren, wurde im Bericht betont. Stillschweigend sprach sich der Nationalrat im März 2018 für die Abschreibung des Postulats aus.

Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen (Po. 13.3548)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

La Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) dépose, suite à l'absence d'accord entre les conseils concernant la loi sur l’imposition des immeubles agricoles et sylvicoles (16.031), un postulat demandant des clarifications au sujet des différentes impositions des gains immobiliers, selon qu'il s'agisse de personnes physiques ou de personnes morales. Dans un second temps, il est également demandé que soient proposées des solutions afin d’assurer une égalité de traitement entre les différents propriétaires. Une minorité de la commission propose de rejeter le postulat, tout comme le Conseil fédéral. Le choix entre les différents types d’imposition revenant aux cantons, une harmonisation de la charge d’impôts et des cotisations sociales en cas de gains immobiliers entre les personnes physiques et morales engendrerait une restriction de la marge de manœuvre des cantons et une prescription des barèmes par la Confédération. Le Conseil fédéral rappelle que la demande d’harmonisation avait déjà été faite dans le cadre de l’initiative parlementaire (12.476) et qu’elle avait finalement été rejetée. Ainsi, il n’estime pas nécessaire d’établir un rapport en réponse aux demandes de la commission. La chambre basse décide, par 96 voix contre 83 et 5 abstentions, d’adopter le postulat et contraint ainsi le Conseil fédéral à répondre à la demande des initiants.

Kommissionspostulat Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft

Lors de l'élaboration de la loi sur les produits de constructions (LPCo) et avec la reprise du droit européen y relatif, les contraintes pour les PME devaient se réduire et les procédures d'évaluation et de vérification de la constance des performances se simplifier. Selon Daniel Fässler (pdc, AI) c'est en réalité le contraire qui se passe. En reprenant l'interviention de Ruedi Lustenberger (pdc, LU), il demande une meilleure considération des intérêts des PME dans la mise en œuvre de la LPCo. Le conseiller national souligne le risque de pénalisation des PME face aux grandes entreprises en cas de maintien de la situation actuelle. Il charge le Conseil fédéral d'examiner les mesures pouvant réduire les contraintes administratives et financières pesant sur les PME et de transmettre son rapport aux chambres.
Le Conseil fédéral souhaite le rejet du postulat. Comme lors de l'élaboration de la LPCo, il poursuit également l'objectif de réduction des contraintes pour les PME dans la mise en œuvre de la loi. Le Conseil fédéral rappelle que les systèmes choisis d'évaluation et de vérification de la constance des performances impliquaient le moins de contraintes pour les fabricants et qu'il n'est pas possible de les simplifier davantage sans compromettre l'équivalence des produits de construction avec le droit européen. La mise en œuvre étant toute récente, le Conseil fédéral estime qu'il est encore trop tôt pour l'évaluer. Le Conseil national, par 139 voix contre 50 et 1 abstention, adopte le postulat.

Mise en oeuvre de la loi sur les produits de constructions (LPCo)

Ein Postulat "Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich", von Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) am 11. Juni 2015 im Nationalrat eingereicht, verlangt vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie eine Lenkungsabgabe insbesondere für den Wohnbereich ausgestaltet sein muss, damit eine Lenkwirkung erzeugt wird. In seiner Antwort vom 26. August 2015 hielt der Bundesrat fest, dass ihm die Problematik einer Lenkungsabgabe im Wohnbereich bewusst sei. Er werde diese Thematik im Bericht zum Postulat Jans (sp, BS) aufnehmen und beantragte deshalb, das Postulat Carobbio Guscetti abzulehnen. Der Bericht erschien im April 2016. Am 21. September 2016 wurde das Postulat im Nationalrat mit 131 zu 63 Stimmen (keine Enthaltung) abgelehnt.

Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich

Andrea Caroni (fdp, AR) war der Ansicht, dass das fünfzigjährige Stockwerkeigentumsrecht einer Prüfung auf Anpassungsbedarf unterzogen werden müsse. In seinem Postulat nannte er einige Beispiele für Probleme, über deren Lösung noch keine Klarheit bestehe, so etwa eine mögliche Unterdotierung des Erneuerungsfonds, was zur Folge habe, dass Sanierungen nicht durchgeführt werden können. Der Bundesrat hingegen sah keinen Handlungsbedarf. Zum einen handle es sich beim Stockwerkeigentumsrecht grösstenteils um dispositives Recht, welches durch die Stockwerkeigentümerschaft abgeändert werden kann. Ferner verwies der Bundesrat auf die per 2012 in Kraft getretene Revision des Immobiliensachrechtes, welche punktuelle und zufriedenstellende Neuerungen im Bereich des Stockwerkeigentumsrecht gebracht habe. Anders entschied der Nationalrat und überwies das mittlerweile von Olivier Feller (fdp, VD) übernommene Postulat in der Herbstsession 2016 mit 113 zu 76 Stimmen. Geschlossen gegen den Vorstoss stimmten die Fraktionen der SVP und der BDP.

Postulat fordert Gesamtschau zum fünfzigjährigen Stockeigentumsrecht (Po. 14.3832)
Dossier: Stockwerkeigentum

Im Unterschied zu anderen im Nachgang der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereichten Vorstössen forderte das Postulat Leutenegger (fdp, ZH) keinen Systemwechsel in der Eigentumsbesteuerung, sondern lediglich die Prüfung von Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen auf bestehender gesetzlicher Grundlage. In der Herbstsession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Anliegen, welches nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat von Petra Gössi (fdp, SZ) übernommen worden war. Mit 92 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwies die grosse Kammer das Postulat mit hauchdünner Mehrheit.

steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen

Dass der Vorbezug von Vorsorgegeldern beim Erwerb von Wohneigentum zum Eigenkapital gezählt werden kann und so der Vorsorgeschutz gemindert wird, erachtete Ständerat Zanetti (sp, SO) als sozialpolitisch "nicht unproblematisch". Aus diesem Grund beantragte er in einem Postulat, die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) auf Möglichkeiten zur Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags zu überprüfen. Dies würde in erster Linie Personen mit geringem finanziellen Spielraum ermöglichen, den vollen Vorsorgeschutz schneller wiederherzustellen. Der Mindestrückzahlungsbetrag beläuft sich gemäss geltender Verordnung auf CHF 20'000. Wie auch der Bundesrat stand die kleine Kammer dem Anliegen positiv gegenüber und überwies das Postulat in der Sommersession 2014.

Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrags

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion zwecks Untersuchung der Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen. Es soll geprüft werden, welche Wirkungen der Vorbezug von Altersguthaben zum Erwerb von Wohneigentum und die hohe Scheidungsrate mit der entsprechenden Teilung von BVG-Guthaben zukünftig auf die Institutionen der zweiten Säule entfalten werden.

Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Pensionskassen (Po. 13.3548)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

In einem Postulat fordert die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) eine Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines Immobilienpreisindexes. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass Immobilienpreisen eine grosse makroökonomische Bedeutung zukommt und sich diese gerade in den letzten Jahren als wichtiger Konjunkturindikator erwiesen haben. Der Ständerat überwies das Anliegen in der Frühlingssession an den Bundesrat. Gleichzeitig lehnte er eine Motion Landolt (bdp, GL) ab, welche die zwingende Ergänzung der schweizerischen Preisstatistik durch einen Immobilienpreisindex gefordert hätte (Mo. 11.3021). Bei ihrem Entscheid folgte die kleine Kammer dem Bundesrat. Letzterer zeigte sich bereit, den Einbezug der Preisentwicklung von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der anstehenden Revision des Landesindexes der Konsumentenpreise zu prüfen. Gleichzeitig betonte er aber die Komplexität des Unterfangens, weswegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten seien. Die Studie brachte im November keine fundamentalen Bedenken zur Erstellung eines Immobilienpreisindexes an den Tag. Anders als in den 90er Jahren, wo ebendieses Anliegen zum ersten Mal geprüft worden war, gäbe es nun bereits verschiedene Daten, die im Idealfall ohne hohe Kostenfolgen übernommen werden könnten. Namentlich handelt es sich um den Swiss Real Estate Datapool (SRED), eine sich im Aufbau befindende Datenbank für Immobilientransaktionen, die von drei Grossbanken gegründet wurde.

Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines Immobilienpreisindexes

Im Anschluss an die Behandlung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) überwies der Nationalrat zwei Postulate seiner WAK: Der erste Vorstoss beauftragte den Bundesrat, Grundlagen zu erarbeiten, welche den Übergang von der Objekt- zur Subjekthilfe bei der Wohnraumförderung ermöglichen sollen (02.3636), der zweite verlangte, im Budget Bundesbeiträge für die Einhaltung von Minergie-Standards für Bauten vorzusehen, die im Rahmen des WFG erstellt werden (02.3635). Weiter wurde die Behandlungsfrist der Pa. Iv. de Dardel (sp, GE) (00.421), welche einen besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bei den Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien verlangt, verlängert.

Postulate zur Wohnraumförderung

Trotz der wirtschaftlichen Stagnation und den steigenden Arbeitslosenzahlen blieben im Berichtsjahr die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsmassnahmen fast gänzlich aus. Als sich abzeichnete, dass die auf den Herbst angesagte konjunkturelle Erholung nicht eintreten würde, reichte die SP-Fraktion im Herbst im Nationalrat zwar einige Vorstösse für eine Wiederankurbelung der Wirtschaft ein. Gemessen an den Vorankündigungen in den Medien blieben die Forderungen allerdings bescheiden und wurden ohne besonderen Nachdruck formuliert. Konkret regte die SP mit Postulaten (02.3499, 02.3509, 02.3512) ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung eines Impulsprogramms für den Wohnungsbau sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate an. Letztere Forderung wurde vom Bundesrat kurz nach der Einreichung des entsprechenden Postulats erfüllt. Im Oktober gab zudem das EVD die von den Unternehmen freiwillig angelegten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven frei. Rund 1000 Unternehmen wurden damit ermächtigt, angesparte Mittel im Umfang von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen.

Forderungen nach Konjunkturförderungsmassnahmen

Der Nationalrat überwies zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung (01.3295) resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben.

Postulate zu den Einkommensgrenzen für Mietverbilligungen (2001)

Eine Minderheit Thanei (sp, ZH) der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR) schlug eine Änderung des Sachenrechts des Zivilgesetzbuches vor, die es ermöglichen sollte, eine Wohnung als solche ohne Miteigentumsanteil am Gebäude erwerben zu können. Der Bundesrat sollte dem Parlament Bericht erstatten und einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Hess (cvp, ZG) und Hegetschweiler (fdp, ZH) bekämpften den Vorstoss, weil dessen Urheber das sogenannte «kleine Stockwerkeigentum» mit einem Vorkaufsrecht und einem Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbinden wollten. Obwohl sich der Bundesrat zur Entgegennahme bereit erklärt hatte, wurde das Postulat vom Rat abgelehnt.

Wohnungserwerb ohne Miteigentumsanteil am Gebäude mit Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz (Po. 98.3215)
Dossier: Förderung des „Kleinen Wohneigentums“

Der Nationalrat überwies ein Postulat Carobbio (sp, TI), das den Bundesrat ersuchte, auf dem Dringlichkeitsweg die Mietzinspläne für die nach WEG-System verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens für wirtschaftlich gebeutelte Regionen und Kantone zu sistieren. Die Mietzinse nach WEG stiegen im Berichtsjahr weiterhin an, weil sie an Mietzinspläne gebunden sind, die unter anderem davon ausgingen, dass die Einkommen jener Personen, die einst von nicht kostendeckenden Zinsen profitierten, mit den Jahren ansteigen, so dass sie sukzessive höhere Zinsen bezahlen können.

Postulat zur Sistierung der Mietzinspläne (97.3135)

Ein Postulat Baumbergers (cvp, ZH) bezog sich auf regionale Aspekte der Wohnbauförderung. Der Antragsteller, der insbesondere von Zürcher Kolleginnen und Kollegen unterstützt wurde, verlangte mittels einer Revision der Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben die zur Subventionierung berechtigenden Grenzen der Erstellungskosten regional zu differenzieren, so dass auch und gerade in Regionen mit überdurchschnittlichem Kostenniveau eine ausreichende Zahl von Wohnungen und Einfamilienhäusern gefördert werden könne. Das Postulat wurde mit Zustimmung des Bundesrates überwiesen.

Regionale Aspekte bei der Wohnbauförderung (92.3325)

Schliesslich wurde auch Loebs (fdp, BE) Vorschlag, alle in der Bundesverwaltung mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stellen im Interesse einer effizienteren Aufgabenerfüllung im Bundesamt für Wohnungswesen zu konzentrieren, von der grossen Kammer als Postulat überwiesen.

Vorschlag, alle in der Bundesverwaltung mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stellen

Grössere Schwierigkeiten brachte die Anwendung des Gesetzes (der heutigen «Lex Friedrich») durch den Kanton Graubünden. In einem Musterprozess hatte dieser die Immobilienfirma Sud Provizel SA in Celerina, welche Liegenschaften im Engadin an italienische Staatsbürger vermittelt hatte, aufgelöst und die Liegenschaften dem Kanton zugesprochen. Dieses Vorgehen fand im Januar vor Bundesgericht seine vorläufig letzte Bestätigung. Als Reaktion darauf kam im italienischen Parlament allerdings der Ruf nach Retorsionsmassnahmen gegenüber Schweizer Bürgern oder Firmen auf. Zudem hielt Rom der Schweiz einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1868 entgegen, in welchem zwischen beiden Ländern «gegenseitige Niederlassungsfreiheit» festgeschrieben worden war. Der Tessiner CVP-Politiker Gianfranco Cotti nahm das wachsende Unbehagen gegenüber der wenig europafreundlichen «Lex Friedrich» auf, indem er in einem Postulat ihre Totalrevision verlangte. In seiner schriftlichen Erklärung zeigte sich der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen. Bekämpft wurde es dagegen von Ruf (sd, BE); die Diskussion darüber wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Verletzung der Lex Friedrich im Kanton Graubünden
Dossier: Lex Friedrich

Die rot-grüne Minderheit im Nationalrat möchte die Pensionskassengelder ebenfalls zur Förderung des Wohnungsbaus heranziehen, allerdings nur in beschränktem Mass und primär zur Gewährung von günstigen Hypothekardarlehen sowohl für selbstbewohntes Eigentum als auch für den allgemeinen Wohnungsbau. In diese Richtung zielten drei eingereichte Vorstösse (Mo. 90.479, Po. 90.790), von denen ein Postulat Longet (sp, GE) im Berichtsjahr überwiesen wurde. Eine von Ständerat Zimmerli (svp, BE) eingereichte Motion (Mo. 90.678) möchte ebenfalls einen Teil des Vorsorgekapitals zumindest vorübergehend zur Entlastung des überhitzten Hypothekarmarktes einsetzen.

Pensionskassengelder ebenfalls zur Förderung des Wohnungsbaus zur Gewährung von günstigen Hypothekardarlehen Postulat Motion