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Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53 Prozent die Reform gut. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung. Im Gegensatz dazu beschloss – im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes – eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80 Prozent-Mehrheit dafür aus.

Kantonalbank in private Aktiengesellschaft umwandeln

Am 8. Dezember gaben die beiden Grossbanken Schweizerischer Bankverein (SBV) und Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) ihre Fusion zur United Bank of Switzerland (UBS) bekannt. Damit entstand das weltweit in bezug auf Eigenkapital grösste und in bezug auf Bilanzsumme zweitgrösste Finanzinstitut. Dieser Zusammenschluss wird 1998 noch von den Aktionärsversammlungen abgesegnet werden müssen und bedarf auch der Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörden sowohl der Schweiz als auch der übrigen Hauptaktivitätsregionen der beiden Banken (EU und USA). Da diese Fusion die bereits vorher bei beiden Banken eingeleiteten Umstrukturierungen noch akzentuieren wird, wurde auch ein massiver Stellenabbau angekündigt. Nach den Plänen der Fusionspartner soll er – bei einer Beschäftigtenzahl von 58'000 (davon 38'000 in der Schweiz) – rund 13'000 (davon 7'000 in der Schweiz) betragen.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit waren denn auch zwiespältig. Einerseits wurden die Fusion und auch die Umstrukturierungen als richtige Schritte für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit im globalisierten Finanzmarkt anerkannt, andererseits protestierten nicht nur die Gewerkschaften und die Linke gegen den geplanten Stellenabbau. Von der SP und dem SGB in mehreren Städten organisierte Protestkundgebungen vermochten allerdings insgesamt nur rund 1'000 Personen zu mobilisieren. Die SP meldete sich in der Dezembersession des Nationalrats während der Fragestunde mit neun Interventionen zu den sozialen Folgekosten der Entlassungen und zu den befürchteten Steuerausfällen zu Wort. Bundesrat Delamuraz appellierte an die soziale Verantwortung der beiden Banken und gab im weiteren zu bedenken, dass rechtliche Vorbehalte nur unter wettbewerbsrechtlichen, nicht aber wirtschafts- oder sozialpolitischen Aspekten zulässig seien. In Basel–Stadt, wo der Bankverein bisher seinen Hauptsitz hatte, zeigte man sich besonders besorgt um die Steuerausfälle, die durch die Wahl Zürichs als alleinigen Hauptsitz für die neue UBS entstehen würden. Sowohl die Regierung von Basel–Stadt als auch Ständerat Rhinow (fdp, BL) – mit einer parlamentarischen Initiative – forderten die Abschaffung der rechtlichen Bestimmung, dass eine Aktiengesellschaft nur einen Hauptsitz haben kann. Mit dieser Revision könnte der Vorschlag der UBS realisiert werden, ihren Hauptsitz sowohl in Basel als auch in Zürich zu haben.

Reaktionen

Auch im Fall der wegen Korruption angeklagten ehemaligen pakistanischen Ministerpräsidentin Benazir Bhutto gewährten die Schweizer Gerichtsbehörden Rechtshilfe und blockierten die auf Schweizer Banken liegenden Vermögenswerte. Bis Mitte Oktober konnten auf diversen Konten rund CHF 20 Mio. gesperrt werden. Aufgrund eines 1991 eingeleiteten Rechtshilfeverfahrens hat die Schweiz der Republik Mali CHF 3.9 Mio. überwiesen, die der ehemalige Präsident Moussa Traoré auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte. Aussergewöhnlich an diesem Fall war, dass die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Anwaltskosten Malis übernommen hatte. Auf Beschluss des Bundesgerichts wurde ebenfalls eine erste Tranche von US$ 120 Mio. aus den seit 1986 in der Schweiz blockierten Vermögensteilen von Ex-Präsidenten Ferdinand Marcos an die philippinischen Behörden überwiesen; weitere Konten sollen 1998 freigegeben werden. Diese Rückerstattung erfolgte, obwohl die philippinische Justiz noch kein rechtsgültiges Urteil in bezug auf das illegale Zustandekommen des Marcos-Vermögens gefällt hat. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit einer Auslegung des neuen Rechtshilfegesetzes. Es entspreche dessen Sinn und Geist, bei offensichtlich unrechtmässig erworbenen Geldern so zu verfahren, wenn der Empfängerstaat ein späteres faires Gerichtsverfahren garantieren könne.

Marcos-Gelder

Wie bereits im Jahr zuvor waren auch dieses Jahr die meist im VPOD organisierten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Kampf gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen im Rahmen von kantonalen Sparprogrammen sehr aktiv. Mehrmals führten sie zur Unterstreichung ihrer Forderungen grosse Demonstrationen durch. Der Versuch der Gewerkschaften des SGB, die Bankangestellten zu Manifestationen gegen die Fusion von zwei Grossbanken und den damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu mobilisieren, scheiterte hingegen. Der nicht dem SGB angehörende Bankpersonalverband hatte sich an diesen Demonstrationen nicht beteiligt.

Kampf gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Gewerkschaften

Meili selbst war mit seiner Familie, und begleitet vom amerikanischen Rechtsanwalt Edward Fagan, welcher eine der Sammelklagen gegen die Banken eingereicht hatte, bereits vorher in die Vereinigten Staaten ausgereist. Als Grund gab er an, dass er anonyme Drohbriefe erhalten habe und sich in der Schweiz nicht mehr sicher fühle. In den USA trat er an mehreren Medienveranstaltungen von Fagan und Senator D'Amato auf und erhielt – mit dem Argument, dass er und seine Familie in der Schweiz bedroht werden – in einem Sonderverfahren vom Parlament eine sofortige und permanente Niederlassungsbewilligung.

Folgen der Ausübung des Melderechts Christoph Meili (Pa.Iv. 97.420)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Am 18. März debattierte der Nationalrat über die nachrichtenlosen Guthaben. Anlass dazu bot eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen. Mit einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat verlangte die Freisinnige Nabholz (ZH) gesetzgeberische Massnahmen, um in Zukunft zu verhindern, dass nachrichtenlose Konten während Jahrzehnten bei den Banken bleiben. Gemäss Nabholz könnte nach dem Beispiel anderer Länder nach einer bestimmten Frist eine Übergabe der Vermögen und der dazugehörenden Akten an den Staat vorgeschrieben werden. Ansprüche wären dann nicht mehr an die Banken, sondern an den Staat zu richten. Die zuständige Bundesstelle hätte nach Berechtigten zu suchen, und nach einer festgelegten Zeitspanne würden die nicht eingeforderten Vermögen an den Staat fallen. Der Ständerat überwies ebenfalls in der Frühlingssession eine Motion Plattner (Mo. 96.3610) (sp, BS) mit ähnlichem Inhalt wie das Postulat Nabholz (Po. 96.3574), welche dann auch im Nationalrat Zustimmung fand. Der Unterschied zum Postulat Nabholz besteht darin, dass erstens die Motion nicht nur Bankeinlagen, sondern auch bei anderen Treuhändern deponierte Vermögen betrifft, und zweitens diese nicht an eine Bundesstelle abgeliefert, sondern dort nur gemeldet werden sollen. Etwas weniger weit ging Rechsteiner (sp, SG), der mit einer von beiden Räten überwiesenen Motion lediglich eine Meldepflicht für während einer längeren Zeit nachrichtenlos gebliebene Guthaben einführen wollte, ohne den Staat aber zu Nachforschungen zu verpflichten. Bundesrat Villiger kündigte im Herbst vor dem Ständerat an, dass der Bundesrat das EJPD beauftragt habe, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. In einer später eingereichten und in der Herbstsession vom Nationalrat überwiesenen Motion forderte Rechsteiner den Bundesrat in allgemeiner Form auf, neue Rechtsgrundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte vorzuschlagen.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Anfangs Dezember fand in London eine internationale Konferenz zum Goldhandel während des Zweiten Weltkriegs statt. Dabei wurden die bisher unternommenen Anstrengungen der Schweiz zur Aufklärung und Wiedergutmachung auch vom amerikanischen Unterstaatssekretär Eizenstat gewürdigt. Im Vorfeld dieser Konferenz erklärte der Bundesrat mehrmals, dass für ihn eine Neuaushandlung des Washingtoner Abkommens von 1946 nicht in Frage komme.

Goldhandel der SNB mit Deutschland während dem zweiten Weltkrieg

A l'échelon parlementaire, le Conseil national a tenu à compléter la stratégie du gouvernement en matière de développement durable, puisque parallèlement à l'examen du rapport du Conseil fédéral, les députés ont transmis trois motions et deux postulats de la Commission de l'environnement visant à renforcer ce document: La première motion (97.3540) charge le gouvernement de présenter en 2002 au plus tard un message relatif à une réforme fiscale écologique. La seconde motion (97.3538) demande pour sa part que le Conseil fédéral lance le processus d'élaboration et de mise en oeuvre de l'Agenda 21 à l'échelon cantonal et communal. Enfin, la troisième motion (97.3542) enjoint la Confédération à promouvoir et développer, dans les organisations internationales comme l'OMC, des accords internationaux de protection de l'environnement s'appliquant à toute la planète. Quant aux deux postulats, l'un suggère au Conseil fédéral d'élaborer, d'ici à fin 1999, un plan d'action comprenant des objectifs concrets, un calendrier contraignant et des propositions de financement, alors que l'autre lui demande d'examiner si les travaux relatifs à une extension écologique de la comptabilité nationale (prise en compte de la consommation de ressources, notamment) doivent être poursuivis dans le cadre de la méthodique internationale.

Stratégie pour un développement durable en Suisse

Fin novembre, l'OFEFP et l'Office fédéral de la statistique ont conjointement présenté le 3e rapport sur l'état de l'environnement en Suisse. Bien que ce document dresse un constat globalement positif de la situation grâce à des améliorations significatives dans plusieurs domaines depuis la parution du dernier rapport en 1993, le directeur de l'OFEFP, Philippe Roch, s'est cependant abstenu de tout triomphalisme en soulignant le fait que d'importantes menaces subsistent dans plusieurs secteurs (bruit, air, protection de la faune, pollution de l'eau par l'agriculture). L'écologisation grandissante de l'économie liée au nombre toujours plus conséquent d'audits écologiques et de certificats ISO 14'000 attribués à des entreprises a en revanche été saluée, de même que la tendance qui se dessine de plus en plus vers l'instauration d'une réforme fiscale fondée sur des critères écologiques.

3e rapport sur l'état de l'environnement

Zu den im Vorjahr in New York eingereichten Sammelklagen im Namen von Holocaust–Opfern gegen Schweizer Banken gesellte sich im Januar eine dritte, die im Namen des World Council of Orthodox Jewish Communities deponiert wurde. Ihre Forderung bezieht sich vor allem auf Vermögenswerte von jüdischen Gemeinden, welche von den Deutschen während des Kriegs beschlagnahmt und nach Ansicht der Kläger bei schweizerischen Banken deponiert worden waren. Der New Yorker Bundesbezirksrichter Edward Korman verfügte im April, dass die drei Sammelklagen zusammen zu behandeln seien; die an den Klagen beteiligten Anwälte reichten im Juli neue Klageschriften ein, die sich nur noch auf die drei schweizerischen Grossbanken bezogen. Ende Juli führte Korman ein erstes Hearing zu den Klagen durch. Er fällte dabei noch keinen Entscheid über die Frage der Zuständigkeit. Gegen Jahresende lancierte Elan Steinberg vom Jüdischen Weltkongress (WJC) die Idee, die Sammelklagen mit einer globalen Vergleichszahlung der Banken in einen Opferfonds für Überlebende des Holocaust und ihre Nachkommen zu beenden. Die Klägeranwälte sprachen sich freilich dagegen aus und wiesen darauf hin, dass der WJC nicht an den Sammelklagen beteiligt ist.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die im Vorjahr vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission legte ihre Vorschläge für eine Reform des Statuts der Kantonalbanken vor. Diese sehen vor, dass die Kantone in Zukunft wählen können, ob sie ihre Kantonalbank mit einer Staatsgarantie ausstatten wollen. Im weiteren enthält der Reformentwurf die Vorschrift, dass die als privatrechtliche Aktiengesellschaften geführten Kantonalbanken diesen Titel nur führen dürfen, wenn ihre Existenz auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und sich mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals in den Händen des Kantons befinden. In der Vernehmlassung ergab sich weitgehend Zustimmung zu diesen Vorschlägen. Einzig die SP und der Gewerkschaftsbund meldeten grundsätzliche Vorbehalte an. Auch die EBK kritisierte den Entwurf, allerdings aus entgegengesetzten Gründen: Sie befürchtete, der eingeleitete Privatisierungsprozess könnte mit dieser Regelung behindert werden. Im Oktober erteilte der Bundesrat dem EFD den Auftrag, auf der Grundlage des Vernehmlassungsentwurfs eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten, wobei, als einzige namhafte Änderung, der minimale Kapital- und Stimmenanteil der Kantone bei Kantonalbanken nicht 10 Prozent sondern 33 Prozent betragen soll.

Reform des Statuts der Kantonalbanken

Trotz der Gründung eines humanitären Fonds und den Bemühungen zur Auffindung von Erbberechtigten von Konten liessen sich einige amerikanische Behörden nicht von ihren Boykottplänen gegen schweizerische Banken abbringen. US–Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat, die amerikanische Botschafterin in der Schweiz, Madeleine Kunin, und andere Vertreter des US–Aussenministeriums rieten mehrmals von derartigen Massnahmen ab. Namentlich Eizenstat betonte, dass diese angesichts der von den Schweizer Behörden und den Banken unternommenen Anstrengungen nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv seien. Anfangs Februar beschloss der Bundesstaat New York, keine kurzfristigen Finanzanlagen mehr über Schweizer Banken abzuwickeln; dieser Beschluss wurde allerdings nach der Schaffung des humanitären Fonds wieder rückgängig gemacht. Im Herbst schloss der ranghöchste Finanzbeamte der Stadt New York, Alan Hevesi, die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) von einem Bankenkonsortium zur Zeichnung einer städtischen Anleihe aus. Hevesi begründete seinen Entscheid mit der unkooperativen Haltung der SBG bei der Suche nach nachrichtenlosen Vermögen, welche sich insbesondere bei der durch Meili aufgedeckten Aktenzerstörung manifestiert habe. Mit denselben Argumenten beschloss kurz darauf auch der Bundesstaat Massachusetts, die SGB zu boykottieren. Bereits zu Jahresbeginn hatte ein Parlamentarier der Stadt New York beantragt, die dort ansässigen Schweizer Banken bei der Vermögensverwaltung nicht mehr zu berücksichtigen, bis die Schweizer Regierung einen Fonds für Holocaust–Opfer gebildet habe. Im Oktober gab der höchste Finanzbeamte (Schatzmeister) des Bundesstaates Kalifornien, Matt Fong, bekannt, dass er die Geschäfte mit schweizerischen Banken seit dem Sommer schrittweise abgebaut habe und diese Banken solange boykottieren werde, bis sie vollständige Transparenz über die nachrichtenlosen Vermögen geschaffen hätten. Kurz nach dieser Bekanntgabe schlossen sich die Finanzchefs der Staaten New York und Illinois diesem Boykott an. Im Dezember suspendierte Fong diese Massnahme für drei Monate.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Der von der Bewachungsfirma zuerst suspendierte und dann entlassene Meili erhielt für seine Aktion diverse Auszeichnungen von jüdischen Organisationen. Da er mit seiner Aktion (insbesondere der Übergabe eines Teils der Akten an eine Journalistin) aber eventuell eine als Offizialdelikt geltende Verletzung des Bankgeheimnisses begangen hatte, eröffnete der zuständige Zürcher Bezirksanwalt Peter Cosandey gegen Meili eine Strafuntersuchung. Anfangs Oktober gab Cosandey bekannt, dass er das Verfahren gegen Meili eingestellt habe. Der Grund liege in der in bezug auf Wahrung des Bankgeheimnisses geringen Bedeutung der von Meili abtransportierten Akten, welche keine kundenrelevanten Informationen enthalten hätten. Die sichergestellten Protokolle der Direktion der Eidgenössischen Bank stammten aus der Zeit vor 1930, und die Kontenblätter zur Verwaltung von Liegenschaften in Berlin würden Immobilien betreffen, welche die Bank von einem Schweizer erworben habe. Angesichts der auch von der Bergier–Kommission bestätigten Irrelevanz dieser Dokumente für die historische Forschung stellte Cosandey auch das Verfahren gegen den Archivar der Bankgesellschaft ein.

Folgen der Ausübung des Melderechts Christoph Meili (Pa.Iv. 97.420)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Um die Suche nach Erbberechtigten voranzutreiben, ergriffen die Banken zusätzliche, recht spektakuläre Massnahmen. In mehrseitigen Zeitungsinseraten veröffentlichten sie weltweit mehrere Listen mit Namen von Inhabern von nachrichtenlosen Bankeinlagen. Es handelte sich dabei um Konten, Depots oder Sparhefte, welche vor dem Ende des 2. Weltkriegs eröffnet worden waren, und deren Besitzer oder Rechtsnachfolger sich seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gemeldet haben. Eine erste, am 23. Juli publizierte Liste betraf ausländische Kunden. Sie enthielt 1'872 Namen von Ausländern, denen Konten und Wertschriftendepots mit Guthaben von rund CHF 61 Mio. gehören; rund 90 Prozent dieses Wertes entfallen auf die zehn grössten Konten. Bei einigen datierten die letzten Kundenkontakte aus dem letzten Jahrhundert. Gleichzeitig richteten die Banken Auskunftstellen ein, wo Interessierte nähere Angaben erhielten oder Formulare zur Einreichung von Ansprüchen beziehen konnten. Unangenehm für die Banken war, dass der angegebene Betrag um gut CHF 20 Mio. höher lag als die Summe, die sie eineinhalb Jahre zuvor angegeben hatten. Verantwortlich dafür war hauptsächlich eine Grossbank, welche die zusätzlichen Funde mit Problemen in der Datenverarbeitungsanlage begründete. Gemäss ersten Durchsichten enthält diese Liste nur einen kleinen Teil an Personen mit jüdischen Namen, wovon zudem nur wenige ihren Wohnsitz in Osteuropa hatten. Hingegen fanden sich in den Listen auch einige Kuriositäten, welche als Nachweis für den sorgsamen Umgang der Banken mit den anvertrauten Geldern angesehen werden können. So etwa ein Konto auf einen Betrag von CHF 12.80, das der russische Revolutionär Lenin 1917 anlässlich seines Zürcher Aufenthalts angelegt und offenbar nie aufgelöst hatte. Trotzdem fiel die Reaktion eines Teils der Weltöffentlichkeit zu dieser Aktion sehr negativ aus. Ein Grund dafür war, dass einige Kommentatoren irrtümlicherweise davon ausgingen, dass es sich bei den fast 2'000 Namen um Holocaustopfer handelte, deren Konten bisher von den Banken verschwiegen worden seien.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Um derartigen Missverständnissen zu begegnen, machten die Banken vor der am 29. Oktober erfolgten Publikation der nächsten Listen weltweit in 120 Zeitungen in grossen Anzeigen auf ihre bisher unternommenen Anstrengungen aufmerksam. Eine dieser neuen Listen enthielt die in der ersten Liste nicht berücksichtigten Sparhefte von Ausländern (rund 3'700 Namen mit Vermögen von rund CHF 6 Mio.), eine zweite alle Vermögenswerte von Schweizern sowie von Personen, bei denen bei der Kontoeröffnung der Wohnort nicht bekannt war. Diese zweite Liste war bei weitem die umfangreichste, umfasste sie doch etwa 10'000 Namen mit Guthaben von insgesamt rund CHF 12 Mio. Zwar ermittelt, aber nicht in diesem letzten Verzeichnis publiziert wurden die Namen von rund 64'000 Schweizer Kontoinhabern mit Guthaben von weniger als CHF 100 Die in den Listen publizierten Konten enthielten meist nur Kleinbeträge; insgesamt waren es rund CHF 80 Mio.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Auf Einladung von Hevesi diskutierten anfangs Dezember in New York mehrere hundert Finanzbeamte von Kommunen und staatlichen Pensionskassen über Massnahmen gegen Schweizer Banken. Nicht zuletzt auf Anraten des Jüdischen Weltkongresses (WJC) empfahl Hevesi, alle Boykottmassnahmen für drei Monate zu suspendieren. Diese Aktionen hatten zwar für die Banken bisher nur geringe finanzielle Auswirkungen, wirkten sich aber imageschädigend aus. Die US–Behörden sicherten der Schweiz zu, abzuklären, ob sich diese Massnahmen regionaler Behörden mit den Bestimmungen der WTO über die nichtdiskriminierende Submission von öffentlichen Aufträgen vereinbaren lassen; auch das Bundesamt für Aussenwirtschaft unternahm diesbezügliche Abklärungen. Der Bundesrat selbst gab bekannt, dass er einstweilen nicht die WTO–Behörden anrufen, sondern bilateral bei der US–Regierung intervenieren werde. In seiner Antwort auf eine Interpellation Tschuppert (fdp, LU) lehnte er den als Gegenmassnahme vorgeschlagenen Verzicht auf Rüstungskäufe in den USA ab.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die Zuwendung der Banken zu dem im allgemeinen ertragreicheren Auslandgeschäft hat, neben der anhaltenden Wirtschaftskrise, die Position von Gewerbebetrieben als Kreditnehmer verschlechtert. Aus Kreisen des Gewerbes und der KMU vermehrten sich die Klagen über die restriktive Kreditpolitik der Banken. Der Gewerbeverband rief namentlich die Grossbanken zu mehr Grosszügigkeit auf. Diese erklärten ihre Zurückhaltung damit, dass aus Gründen der Risikobegrenzung alle Kredite an individuelle Rentabilitätsüberprüfungen gebunden seien. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass gemäss Nationalbankstatistik das Wachstum der im Inland vergebenen Kredite grösser ausgefallen ist als das Wirtschaftswachstum. Die eidgenössische Bankenkommission (EBK) stellte sich hinter die im Vergleich zur Zeit der Hochkonjunktur der achtziger Jahre grössere Vorsicht der Banken bei der Kreditvergabe. Gemäss einer von ihr durchgeführten Umfrage hatten die Banken von 1991 bis 1996 Kredite im Wert von über CHF 42 Mia. abschreiben müssen. Die Banken reagierten aber nicht nur mit Ablehnung, sondern lancierten auch spezielle Programme für Unternehmensneugründungen, bei denen das finanzielle Risiko durch gezielte Beratung bei der Betriebsführung reduziert werden soll. Der Bundesrat lehnte zwar politische Massnahmen ab, aber EVD–Chef Delamuraz traf sich mit Bankenvertretern, um über diese Probleme zu sprechen und die Banken dabei auf ihre wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe hinzuweisen.

KMU restriktive Kreditpolitik

Noch vor dem Sturz des zairischen Präsidenten Mobutu stellten Vertreter der Rebellen ein Gesuch um die Einfrierung seiner allfällig in der Schweiz vorhandenen Bankkonten und anderen Vermögenswerten. In einem ersten Entscheid am 16. April trat der Bundesrat nicht auf die Forderung ein, da Mobutu noch im Amt war. Nach Mobutus Sturz reichte ein regionaler Staatsanwalt aus Zaire (neu Kongo) als provisorischer Vertreter der neuen Regierung ein summarisches Gesuch um Rechtshilfe ein. Gestützt auf den aussenpolitischen Ausnahmeartikel der Bundesverfassung (Art. 102.8 BV) verfügte die Schweiz am 17. Mai als weltweit erstes Land eine Sperre über Konten und andere Vermögenswerte Mobutus und seiner Familienangehörigen. Bereits vorher hatte der Bundesrat die Banken verpflichtet, der Bankenkommission Konten von Mobutu und seinen Familienangehörigen zu melden. Ein Rekurs Mobutus gegen diese Massnahme wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Insgesamt kamen bei sechs Banken Vermögenswerte im Gesamtbetrag von CHF 4.8 Mio. zum Vorschein. Später reichte die neue Regierung der Republik Kongo ein zweites Rechtshilfegesuch ein, das auch die Blockierung von Vermögenswerten von Mitarbeitern des gestürzten Diktators verlangte. Mit der Begründung, es sei zu allgemein gehalten, gab ihm der Bundesrat keine Folge, worauf zumindest für Mobutu die verlangten Präzisierungen nachgereicht wurden. Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) zweifelte allerdings an der Tauglichkeit dieser Such– und Sperremassnahmen und verlangte neue gesetzliche Bestimmungen. Da seine Motion von Sandoz (lp, VD) bekämpft wurde, verschob der Rat ihre Behandlung.

Mobutu Sperre über Konten und andere Vermögenswerte

Bereits im August hatte die dritte Grossbank, der Credit Suisse, die Übernahme der Winterthur Versicherung bekanntgegeben. Er wurde damit zu einem der weltweit grössten Finanzkonzerne, wobei die Winterthur als eigenständige Marke und operative Einheit erhalten bleibt.

Credit Suisse

Die Banken setzten ihre Bemühungen zur Auffindung von Erbberechtigten von nachrichtenlosen Konten fort. In einem Zwischenbericht gab der seit Anfang 1996 als zentrale Kontakt– und Auskunftstelle fungierende Bankenombudsmann bekannt, dass sich bis zum 2. Juni 1997 5'000 Anfrager an seine Stelle gewandt und knapp 2'400 das ausgefüllte Suchformular eingeschickt hatten, rund ein Drittel davon aus den USA. In 28 Fällen konnten die Banken aufgrund dieser Informationen nachrichtenlose Konten mit einem Gesamtbetrag von CHF 17 Mio. zuordnen. Neun davon, im Wert von CHF 10 Mio., betrafen jüdische Opfer.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die Akzeptanz für eine ökologische Steuerreform wächst. In einem Strategiebericht «Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz» wies der Bundesrat einer Ökologisierung des Steuersystems eine zentrale Bedeutung zu. Die heutigen Bundeseinnahmen, die überwiegend auf Fiskaleinnahmen beruhten (rund CHF 32 Mrd. von CHF 37 Mrd.), seien aus der Sicht der nachhaltigen Entwicklung zu hinterfragen, und es sei nach Möglichkeiten zu suchen, das Steuersystem den neuen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, indem der Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger und die Belastung der Umwelt besteuert, der Faktor Arbeit jedoch steuerlich entlastet würde. Der Bundesrat wollte eine Steuerreform allerdings erst 2001 vertieft prüfen, wenn das Gleichgewicht des Bundeshaushalts wieder erreicht sein soll.

Stratégie pour un développement durable en Suisse

An diesem Hilfsfonds beteiligte sich – neben Banken, Industrie und Versicherungen – auch die Nationalbank mit einer Einlage von 100 Mio Fr. Der Betrag basiert auf der Annahme, dass die Nationalbank während des Zweiten Weltkriegs mit ihren Goldgeschäften einen Gewinn von rund 20 Mio Fr. erzielt hat; gemessen an der seitherigen Entwicklung des Goldpreises entspricht dies rund 100 Mio Fr. Die Leitung der SNB betonte, dass dieser freiwillige Beitrag Ausdruck des Mitgefühls mit den Opfern des Holocaust sei. Er dürfe aber keinesfalls als Schuldanerkennung gewertet werden. Der Bundesrat hatte im Einvernehmen mit der Nationalbankleitung beschlossen, diese Zahlung vom Parlament in einem besonderen Bundesbeschluss absegnen zu lassen. Der Nationalrat stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der vom Bundesrat gewünschte Beschluss nicht in seine Kompetenz falle. Die Nationalbank solle selbst über die Massnahmen entscheiden, welche sie für die Wiederherstellung ihres guten Rufs erforderlich findet. Kommissionssprecher Suter (fdp, BE) gab zudem zu bedenken, dass ein derartiger dem Referendum unterstellter Beschluss zu unerwünschten Verzögerungen bei der Auszahlung der Gelder an betagte und hilfsbedürftige Holocaust–Überlebende führen könnte. Obwohl die Rechtsprofessoren Zimmerli (svp, BE) und Rhinow (fdp, BL) die Ansicht des Bundesrates verteidigten, dass es für diese Zahlung einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfe, schloss sich der Ständerat dem Nichteintretensbeschluss der grossen Kammer an. Nachdem am 30. Oktober der Bankrat der SNB die Einlage bewilligt hatte, konnte der Vorsitzende des Fonds, Rolf Bloch, bekanntgeben, dass dieser mit Zinsen auf CHF 272 Mio. angewachsen war. Die drei Grossbanken hatten gleich wie die Nationalbank CHF 100 Mio. gespendet, die übrigen Banken 20 Mio und die Industrie und die Versicherungen je CHF 25 Mio.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Das Parlament konnte in der Folge zwei im Vorjahr eingereichte Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin Folge geben und sie als erfüllt abschreiben; gleiches geschah mit einer Petition der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). Der Ständerat wandelte die im Herbst 1996 vom Nationalrat überwiesene Motion der SP-Fraktion, welche der Auslöser für das eben verabschiedete Impulsprogramm gewesen war, in ein Postulat um und schrieb dieses als erfüllt ab.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Beim Impulsprogramm nahm der Nationalrat die vor allem von Westschweizern unterstützte Formel auf, dass bei der Zuteilung der Gelder die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen seien. Die von der Linken beantragte Erhöhung des Kredits für das Impulsprogramm von 200 auf 250 resp. 400 Mio Fr. wurde abgelehnt. Bei den Investitionen zur Renovation von bundeseigenen Liegenschaften schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor, den Kredit von 100 Mio Fr. um 60 Mio Fr. zu kürzen und diese Summe für einen von ihr ausgearbeiteten neuen Beschluss über die Förderung des Angebots an Lehrstellen zu verwenden. Dieser sah zuerst vor, den Bund zu ermächtigen, jede zusätzlich geschaffene Lehrstelle mit einem Beitrag von 5000 Fr. zu subventionieren. Dieser Antrag wurde dann aber korrigiert, indem vorgeschlagen wurde, das Geld für Einführungskurse, Lehrstellenverbünde und Lehrstellenmarketing einzusetzen. Die WAK des Nationalrats wollte noch weiter gehen und die für Renovationen verbleibenden 40 Mio Fr. für die von seiner Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragte Aufstockung des Kredits zur Technologie- und Innovationsförderung einsetzen. Dafür hatte das Parlament zwar 1994 für die Jahre 1996-99 einen Rahmenkredit von 220 Mio Fr. bewilligt; anlässlich der Kürzungen im Bundesvoranschlag gab es dann aber für 1996 und 1997 nur 8 resp. 26 Mio. Fr. frei. Die beiden Räte folgten zuerst ihren jeweiligen Kommissionen, einigten sich in der Differenzbereinigung dann aber darauf, neben den 60 Mio Fr. für die Lehrstellenförderung nur 20 Mio Fr. für die Technologieförderung zu sprechen und einen Betrag von 20 Mio Fr. für Renovationen von bundeseigenen Bauten stehenzulassen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Für den Vollzug des Impulsprogramms, das eine Bundessubvention von 15-20% an vorgezogene kommunale und kantonale Investitionen ausrichtet, legte das federführende Bundesamt für Konjunkturfragen (BFK) fest, dass die Gemeinden bis zum 30. September ihre Gesuche via Kanton einreichen müssen. Die Gesuchsteller hatten dabei nachzuweisen, dass es sich um zurückgestellte, das heisst nicht ohnehin zur Realisierung vorgesehene Projekte handelt, und dass die subventionierten Arbeiten bis zum 30. Juni 1999 abgeschlossen sein werden. Die zur Verfügung stehenden 200 Mio Fr. wurden nach einem fixen Verteilschlüssel (Mittel aus den Anteilen an der schweizerischen Wohnbevölkerung und an den Arbeitslosen, wobei letzteres doppelt gewichtet wurde) auf die Kantone verteilt. Insgesamt profitierten 1600 Projekte vom Impulsprogramm. Dabei war die Nachfrage derart rege, dass 600 der rund 3000 Gesuche nicht berücksichtigt werden konnten, weil der Kredit erschöpft war. Einzig der Kanton Genf hatte die ihm zustehende Quote nicht voll beansprucht; sein nicht genutzter Anteil wurde auf die übrigen Westschweizer Kantone verteilt. Damit hatten sich die Bedenken der Kantone, welche den Beschluss anfangs Jahr zwar nicht bekämpft, aber angesichts der angespannten Gemeindefinanzen und des als zu gering erachteten Subventionssatzes von 15% an dessen Umsetzung gezweifelt hatten, nicht bewahrheitet. Kurz vor der Beratung des Wirtschaftsankurbelungsprogramms im Parlament hatte das BFK eine Evaluation des Impulsprogramms 1993-95 veröffentlicht. Es kam darin zum Schluss, dass mit den 200 Mio Fr. Bundessubventionen in den Kantonen und Gemeinden ein Bauvolumen von 1,4 Mia Fr. ausgelöst worden war. Die unterstützten Projekte hätten 1994 rund 2% der gesamten Bautätigkeit ausgemacht und damit zu etwa einem Drittel an das Wachstum der Baubranche beigetragen. Der Bericht gab zu bedenken, dass sich die Beschäftigungswirkung der Massnahmen nur schwer quantifizieren lasse und nannte als Schätzwert die Zahl von 14 000 Jahresstellen. Der Nachweis, dass mit dem Investitionsbonus dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen worden seien, kann laut BFK aber nicht erbracht werden.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)