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Das Parlament konnte in der Frühjahrssession die Revision des Konsumkreditgesetzes verabschieden. Die im Vorjahr vom Nationalrat eingeführte gesetzliche Fixierung eines zulässigen Höchstzinssatzes wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat durch die Kompromisslösung ersetzt, dass der vom Bundesrat zu erlassende maximale Zinssatz in der Regel die 15%-Marke nicht überschreiten soll. Der Nationalrat schloss sich gegen den Widerstand der SP, der Grünen und der EVP, welche die Vorlage dann auch in der Schlussabstimmung ablehnten, der ständerätlichen Fassung an.

Revision des Konsumkreditgesetzes

Die im Vorjahr von der WAK des Nationalrats eingereichte Motion für eine Revision des Kartellgesetzes, um gegen die Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter einschreiten zu können, sofern das Importgut aus einem Land mit ähnlichen Zulassungsbedingungen stammt, wurde knapp abgelehnt. Bekämpft wurde der Vorstoss vor allem von der SVP-Fraktion mit dem Argument, dass insbesondere die schweizerische Arzneimittelindustrie auf eine nach nationaler Kaufkraft differenzierte Preisbindungspolitik für ihre patentgeschützten Produkte angewiesen sei.

Motion für die grundsätzlichen Zulassung von Parallelimporten im Nationalrat gescheitert
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Nationalrat überwies eine Motion Sommaruga (sp, BE) für rechtliche Massnahmen gegen irreführende oder falsche Gewinnversprechen. Nach dem Vorbild eines neuen Gesetzes in Österreich und ähnlichen Bestrebungen in Deutschland sollen solche Versprechen einklagbar werden.

Motion zur Verhinderung unlauterer Gewinnversprechen

Insbesondere die schleppende Abwicklung der Liquidation der 1991 zusammengebrochenen Spar- und Leihkasse Thun hatte den Bundesrat veranlasst, 1999 eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von Verfahrensverbesserungen bei Bankinsolvenzen zu beauftragen. Diese legte zu Jahresbeginn ihren Bericht vor. Da die Gerichte in derartigen Sanierungsfällen mangels Fachwissen überfordert sind, soll bei der Abwicklung in Zukunft die Bankenkommission federführend sein. Priorität soll dabei dem Schutz der Kleinanleger und der raschen Auszahlung der unter Konkursprivileg stehenden Verpflichtungen bis zu 30'000 Fr. zukommen. Die Sicherung dieser Guthaben soll wie bisher im Rahmen der Selbstregulierung der Banken und nicht mittels einer Einlagenversicherung erfolgen.

Verfahrensverbesserungen bei Bankinsolvenzen

Die dem Bund jährlich 2 Mia Fr. einbringende Umsatzabgabe auf Börsengeschäften (Stempelsteuer) erwies sich mit der Internationalisierung der Finanzmärkte und dem Abbau der fiskalischen Belastung insbesondere in London zunehmend als Konkurrenznachteil für die inländische Börse. Ursprünglich war dieser Abbau im Rahmen eines Gesamtpaketes (zusammen mit der Reform der Familien- und der Hauseigentumsbesteuerung) und mit Kompensationen durch andere Belastungen des Finanzmarkts geplant gewesen. Nachdem er mit parlamentarischen Vorstössen dazu aufgefordert worden war, brach der Bundesrat das Paket auf und legte einen dringlichen Bundesbeschluss zur Abschaffung der Stempelsteuer für institutionelle Anleger vor, da bei diesen die Gefahr einer Abwanderung ins steuergünstige Ausland besonders akut sei. Für den Ständerat ging diese sofortige und kompensationslose Entlastung zu weit. Er beschloss in der Dezembersession auf Antrag seiner Kommission, mit dem Dringlichkeitsbeschluss nur die besonders abwanderungsbereiten ausländischen institutionellen Anleger zu befreien und die übrigen Entlastungen auf dem normalen Gesetzgebungsweg zu beschliessen. Gegen den Widerstand der Linken, welche ein Vorziehen der Aufhebung der Stempelabgabe grundsätzlich ablehnte, hielt der Nationalrat zuerst am ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates fest, schloss sich in der Differenzbereinigung dann aber der Ständeratslösung an.

BRG 00.076: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe
Dossier: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe

En septembre, le Conseil fédéral a décidé de donner une base constitutionnelle à la création d'une banque postale et à l'abandon de la majorité du capital détenu dans Swisscom. Cependant, il conservera un veto de vente pour protéger l'entreprise de reprises inamicales et de droit national. Le gouvernement a agi ainsi pour éviter tout litige de constitutionnalité retardant le projet et pour couper court au référendum annoncé par la gauche contre la privatisation. Avec ces deux articles constitutionnels, le Conseil fédéral a aussi frappé un coup à gauche et à droite. En élevant au niveau constitutionnel les deux problématiques, il a contribué à générer un équilibre entre elles et à les rendre moins vulnérables. Ces deux projets se répondaient ainsi l'un l'autre et ils apparaissaient donc comme les deux volets d'une même politique. Leur ancrage dans la constitution implique aussi qu'une votation populaire obligatoire soit tenue. L'UDC, le PDC et le PRD se sont déclarés plutôt satisfaits, sans cacher leur opposition à une banque postale. Par contre, le PS et les syndicats se sont opposés à la privatisation de Swisscom. La teneur explosive du sujet a engendré de nombreuses requêtes (interpellations, postulats et motions) de tout bord afin de réclamer soit une libéralisation pour la droite soit un maintien du service public pour la gauche (motions: 00.3239, 00.3260, 00.3307, 00.3607. postulats: 00.3045, 00.3046, 00.3259. interpellations: 00.3244, 00.3389, 00.3394, 00.3511). Le Conseil fédéral a calmé le jeu en répondant que tous les scénarios seraient étudiés pour la mouture finale.

Finanzierung einer "Postbank" durch den Verkauf von Swisscom-Aktien

Als Zweitrat behandelte die kleine Kammer in der Herbstsession die Revision des Konsumkreditgesetzes. Um den Wesensunterschieden zwischen Kredit- und Leasingverträgen gerecht zu werden, fasste der Ständerat letztere in eigene spezifische Rechtsbestimmungen. Materiell schuf er einige wesentliche Differenzen zum Nationalrat. Er verzichtete auf die obligatorische solidarische Haftung von Ehepaaren – und damit auch auf die Vorschrift, dass beide Partner einen Kreditvertrag unterzeichnen müssen. Er strich ferner das siebentägige Widerrufsrecht für Käufe, die mit Kunden- oder Kreditkarten mit Kreditoptionen beglichen werden. Mit relativ knappem Mehr strich er auch die vom Nationalrat aufgenommene Höchstgrenze für den Kreditzins (15%) wieder und gab die Kompetenz zur Fixierung einer Obergrenze, wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, wieder an diesen zurück. Gegen den Widerstand der SP-Vertreter bekräftigte er hingegen den Beschluss des Nationalrats, dass restriktivere kantonale Vorschriften nicht mehr zulässig sein sollen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat die Revision mit 24 zu 5 (linken) Stimmen. In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der von der SP und der CVP verlangten schriftlichen Zustimmung beider Ehepartner zu einem Kreditvertrag fest. Allein und entsprechend erfolglos blieb die SP hingegen mit ihrem Begehren, eine Solidarhaftung von Paaren zu verbieten. Beim zulässigen Höchstzinssatz beharrte der Nationalrat äusserst knapp (84:83) auf der von der Linken vorgeschlagenen Festlegung durch das Parlament. Allerdings wurde auf eine fixe Grenze verzichtet und ein Satz von maximal 10% über dem durchschnittlichen Zins für Spareinlagen ins Gesetz aufgenommen.

Revision des Konsumkreditgesetzes

En fin d’année, le Conseil fédéral a allégé les sanctions à l’encontre de la Serbie. S’alignant sur les décisions de l’UE, il a levé le gel des avoirs des gouvernements yougoslave et serbe, ainsi que celui concernant les entreprises contrôlées par ces entités. La liste des personnes à qui il est interdit de fournir de l’argent a été réduite de 800 à 620 noms. A l’origine, plus de 100 millions de francs étaient bloqués en Suisse.

Sanctions à l'égard de la Yougoslavie
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Da auch in Zukunft Probleme mit nachrichtenlosen Konten entstehen können, waren 1997 Vorarbeiten für eine rechtliche Regelung dieses Bereichs eingeleitet worden. Im Sommer 2000 wurde ein Vorentwurf zu einem neuen Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht vor, dass Banken und Versicherungen aktiv nach Konto- resp. Policeninhabern suchen müssen, wenn sie während acht Jahren keine Nachrichten mehr erhalten haben. Bleibt die Suche erfolglos, so sind die Namen der Inhaber einer zentralen Meldestelle anzugeben, welche später Berechtigten, die nach allfälligen Guthaben suchen, Auskunft erteilen kann. Nach fünfzig Jahren sollen nachrichtenlose Vermögen an den Bund gehen. Diese neuen Bestimmungen fanden nur bei der SP uneingeschränkte Unterstützung. Für die Bankiervereinigung und die SVP wären Rahmenbestimmungen ausreichend und namentlich die Schaffung einer Meldestelle der Wirtschaft zu überlassen. Die Banken selbst ersetzten ihre 1995 erlassenen Richtlinien durch eine modernere Fassung.

Probleme mit nachrichtenlosen Konten gesetzliche Regelung

Die Motion Jutzet (sp, FR), mit der eine Sammelklage in den Bereichen Arbeits-, Konsumenten- und Mietrecht hätte eingeführt werden sollen, wurde abgeschrieben, weil sie nicht innert der vorgesehenen Frist von zwei Jahren im Rat behandelt worden war. Dies obwohl der Bundesrat beantragt hatte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Sammelklage in Zivilrechtssachen (Mo. 98.3401)

Nach Meinung der politischen Linken reichen die Gesetze über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Korruption nicht aus, um aus illegalen Aktivitäten stammende Gelder vom schweizerischen Finanzplatz fernzuhalten. Mit einer Motion forderte deshalb der Genfer Nationalrat Grobet (pda) die Einrichtung einer dem Bankgeheimnis unterstehenden Kommission, bei welcher die Banken Einlagen ab 1 Mio Fr. von ausländischen Staatschefs und Ministern melden müssen. Der Nationalrat lehnte auf Antrag des Bundesrates dieses Begehren mit 89:55 Stimmen ab.

Einlagen ab 1 Mio Fr. von ausländischen Staatschefs und Ministern melden

Der Privatisierungsprozess der Kantonalbanken wurde weiter vorangetrieben. Die Luzerner Regierung beantragte die Umwandlung der Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft und stellte in Aussicht, dass ein Teil der Aktien verkauft werde, wobei allerdings der Kanton eine Mehrheit behalten wolle. Gegen die Stimmen der SP akzeptierte das Kantonsparlament die Umwandlung in eine AG. Am 24. September hiess auch das Volk gegen den Widerstand der SVP, der SP und der GP die Vorlage mit 53,5% Ja-Stimmen gut.

Privatisierungsprozess der Kantonalbanken

Gemäss Börsengesetz gewährt die Eidgenössische Börsenkommission den Börsenaufsichtsstellen anderer Länder Amtshilfe bei der Aufdeckung von Irregularitäten, knüpft diese jedoch an bestimmte Bedingungen. So muss unter anderem der betroffene Kunde informiert werden, und die Kommission muss die Weiterleitung dieser Informationen an die Strafverfolgungsbehörden von Drittstaaten bewilligen. Da diese Anforderungen im internationalen Vergleich sehr streng sind, wird das Verhalten der Schweiz bei der Aufdeckung von Verstössen gegen Börsenregeln oft als unkooperativ kritisiert. Nach Ansicht des Bundesrates könnte eine daraus entstehende Krise in der Zusammenarbeit zwischen der Börsenkommission und ausländischen Aufsichtsbehörden zu einem Ausschluss von Schweizer Banken von wichtigen Börsenplätzen führen. Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Studer (sp, NE) forderte der Ständerat den Bundesrat auf, eine Lockerung dieser Bestimmungen vorzubereiten.

Eidgenössische Börsenkommission

Ende Februar, gut zwei Monate nach der Präsentation des Abschlussberichts, löste sich das für die Abklärung des Umgangs von Schweizer Banken mit Geldern von Holocaust-Opfern eingesetzte sogenannte Volcker-Komitee auf. Zu regeln blieb noch die Frage nach dem Umfang der zu errichtenden Datenbank über Schweizer Bankkonten aus der Zeit des 2. Weltkriegs. Ursprünglich war von amerikanischer Seite verlangt worden, dass diese Datenbank sämtliche 4,1 Mio. Konten, die damals auf Schweizer Banken eröffnet worden waren, umfassen soll. Der für den Vergleich mit den Grossbanken zuständige New Yorker Richter Kormann hatte diese Position übernommen. Die Eidgenössische Bankenkommission hatte hingegen nur die Aufnahme derjenigen rund 46 000 Konten erlaubt, bei welchen das Volcker-Komitee einen möglichen oder wahrscheinlichen Zusammenhang mit Holocaust-Opfern nicht ausschloss. Als Kompromiss boten die beiden Grossbanken an, dass sie ihre eigenen Datenbanken mit 2,1 Mio. Konten aus dieser Zeit für die Abklärung von weiteren berechtigten Ansprüchen zur Verfügung stellen würden. Damit gab sich die Gegenseite zufrieden, und Richter Kormann hiess den Vergleich Ende Juli endgültig gut. Einen guten Monat später lag auch der Verteilungsplan für die 1,25 Mia. US-$ vor.

Volcker-Komitees
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Der Druck internationaler und supranationaler Organisationen auf das Bankgeheimnis verstärkte sich im Berichtsjahr. In seiner Antwort auf eine Interpellation Schlüer (svp, ZH) nahm der Bundesrat kritisch Stellung zu Empfehlungen, welche der OECD-Ministerrat zur Einschränkung des von ihm als schädlich taxierten Steuerwettbewerbs formuliert hatte. In diesem Text war auch Kritik am Bankgeheimnis angebracht worden, insofern dieses den Informationsaustausch zwischen den staatlichen Behörden verhindere. Die EU ihrerseits hatte im sogenannten Steuerkompromiss des Europäischen Rates am Gipfel von Feira (Portugal) beschlossen, längerfristig einen obligatorischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden über Zinsauszahlungen an Bürger anderer EU-Staaten einzuführen. Als befristete Übergangslösung kann an dessen Stelle auch eine Zinsbesteuerung eingeführt werden. Wichtig für die Schweiz in diesem Zusammenhang war, dass auf Verlangen von Staaten mit einem ähnlich verfassten Bankgeheimnis wie die Schweiz (Luxemburg und Österreich) beschlossen wurde, von wichtigen Nicht-EU-Staaten eine gleichwertige Regelung zu verlangen. Im Spätherbst einigte man sich in der EU über den Inhalt einer entsprechenden Richtlinie; der einstimmig zu erfolgende Entscheid darüber wurde aber noch nicht gefällt. Angesichts dieser zunehmenden Attacken auf das schweizerische Bankgeheimnis berief Bundesrat Villiger eine Expertengruppe ein, welche Abwehrstrategien entwickeln soll. In mehreren Erklärungen hielt der Bundesrat fest, dass die Schweiz am Bankgeheimnis festhalten werde und die in der Schweiz praktizierte Quellensteuer auf Zinsen eine valable Alternative im Kampf gegen Steuerhinterziehung darstelle. Die zur Zeit nur auf inländischen Wertpapieren erhobene Abgabe könnte durch eine neue Abgabe auf den Zinserträgen ausländischer Anlagen nach dem Zahlstellenprinzip ergänzt werden. Gegen den Widerstand der SP- und GP-Vertreter unterstützte die WAK des Nationalrats diese Haltung der Regierung.

Bankgeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Nach einer Evaluation der Auswirkungen des 1994 vom Parlament verabschiedeten Binnenmarktgesetzes kam die GPK-NR zum Schluss, dass von diesem Rahmengesetz nur wenig Impulse ausgegangen seien und die Kantone bisher wenig Eifer bei der Schaffung und Durchsetzung eines vollständigen Binnenmarktes gezeigt hätten. Ihrer Ansicht nach könnte der Vollzug verbessert werden, wenn den Konsumentenorganisationen ein autonomes Beschwerderecht bei Widerhandlungen gegen das Binnenmarktgesetz eingeräumt würde. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat seiner GPK (00.3409) diskussionslos.

Evaluation der Auswirkungen des Binnenmarktgesetzes von 1994

Eine vom Nationalrat in Postulatsform überwiesene Motion Durrer (cvp, OW) für ein Konzept der rechtlichen Regulierung des Handels im Internet (E-Commerce) sowie eine Interpellation Ehrler (cvp, AG; 99.3632) zu diesem Thema gaben dem Bundesrat Gelegenheit, über seine mit der 1996 erfolgten Einsetzung einer Arbeitsgruppe aufgenommene Vorarbeit zu informieren. Seiner Meinung nach sollen sich die zu ergreifenden Massnahmen an den Prinzipien des Vorrangs der Selbstregulierung der Wirtschaft und der Kompatibilität mit internationalen, insbesondere europäischen Entwicklungen orientieren. Mit der Verabschiedung einer Verordnung über die elektronische Zertifizierung machte der Bundesrat einen ersten Schritt zur rechtlichen Absicherung und damit auch der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Der Bundesrat erklärte sich ferner mit der Annahme einer vom Nationalrat überwiesenen Motion Sommaruga (sp, BE; 00.3392) bereit, gesetzliche Massnahmen gegen unerwünschte Massenwerbeversendungen via E-Mail (sog. Spamming) vorzuschlagen.

Rechtlichen Regulierung des Handels im Internet und Spamming

Répondant aux injonctions du PRD et de l'UDC lui demandant une libéralisation et une privatisation de Swisscom, de la Poste et des CFF (00.3218), le Conseil fédéral a présenté son projet de vendre des actions Swisscom afin de financer la création d'une banque postale et des mesures d'accompagnement à l'attention des régions périphériques. Pour Berne, la vente devait aussi donner la possibilité à Swisscom de rester concurrentiel dans un marché en pleine mutation (fusion, acquisition, prises de participation), car pour l'instant le pourcentage étatique (65%) était trop important pour que l'entreprise ne s'émancipe. La loi actuelle autorise les autorités à céder 15% supplémentaire, mais pour descendre au-dessous de la barre des 50%, il serait nécessaire de modifier la loi sur les télécommunications. A l'identique, le Conseil fédéral estimait que la transformation de PostFinance en une véritable banque était cruciale, car les bénéfices dégagés permettraient de garantir la bonne marche de la Poste et le maintien du service public de base sur tout le territoire. La loi sur la Poste n'autorise PostFinance qu'à exercer dans les activités financières passives (épargne, prévoyance) à côté du trafic des paiements et non à être plus actif. Pour que PostFinance puisse octroyer des crédits, une modification de la loi était nécessaire. La création de Banque Postale impliquerait une augmentation de capital de dotation de La Poste de plus d'un milliard de financement. Celle-ci resterait intégré à la Poste et serait soumise aux mêmes conditions de concurrence que les autres établissement bancaire: société anonyme, soumission à la législation sur les banques et renoncement à la garantie d'Etat.

Finanzierung einer "Postbank" durch den Verkauf von Swisscom-Aktien

Da auch in Zukunft Probleme mit nachrichtenlosen Konten entstehen können, machte die Bankiervereinigung Vorschläge für eine gesetzliche Regelung mit zusätzlichen brancheninternen Vorschriften. Auf Gesetzesebene soll eine Ablieferung an den Staat oder an eine gemeinnützige Institution nach einer nachrichtenlosen Frist von 30 bis 40 Jahren eingeführt werden. Als nachrichtenlos soll eine Anlage bereits dann gelten, wenn die Inhaber nicht mehr kontaktiert werden können. Derartige Konten sollen von den Banken weiterhin bewirtschaftet werden und alle Akten müssten über die gesetzliche Frist von zehn Jahren hinaus aufbewahrt werden.

Probleme mit nachrichtenlosen Konten gesetzliche Regelung

Aufgrund eines Ersuchens der nigerianischen Behörden veranlasste das Bundesamt für Polizeiwesen im Oktober die vorsorgliche Blockierung von Konten des 1998 verstorbenen Diktators Sani Abacha und seiner Entourage. Betroffen waren davon Hunderte von Millionen Franken. Die Einreichung eines formellen Rechtshilfegesuchs wurde von den nigerianischen Behörden für Anfang 2000 in Aussicht gestellt. Da aufgrund der Geldwäschereirichtlinien aus dem Jahr 1993 die fahrlässige oder wissentliche Annahme von aus Korruption stammenden Geldern untersagt ist, leitete die Genfer Staatsanwaltschaft auch eine Ermittlung gegen Banken wegen Verdachts auf Geldwäscherei ein.

nigerianischen Behörden Abacha

Der mit der Suche nach nachrichtenlosen Konten bei Schweizer Banken beauftragte „Volcker-Ausschuss“ konnte die von internationalen Treuhandfirmen durchgeführte kostspielige Durchforstung der Archive und Kontenlisten abschliessen. Aufgrund von Indiskretionen entstand vor der auf November angekündigten Publikation des Schlussberichts eine Kontroverse in den Medien. Während eine internationale Agentur verbreitete, dass 48 000 nachrichtenlose Konten von Holocaustopfern gefunden worden seien, präzisierten Schweizer Medien, dass in dieser Zahl auch 34 000 geschlossene, also nicht nachrichtenlose Konten enthalten sind. Von den verbleibenden 14 000 habe sich bei 2800 eine Übereinstimmung mit Namen auf der Liste der Holocaustopfer ergeben. Am 6. Dezember präsentierte die Volcker-Kommission in Zürich ihren Schlussbericht. Die Zahlen sahen darin nochmals etwas anders aus. In einem Eliminationsverfahren war die Kommission – d.h. die von ihr beauftragten rund 650 Spezialisten – auf 53 886 Konten mit ungeklärtem Schicksal gestossen, bei welchen ein Zusammenhang mit Holocaust-Opfern nicht ausgeschlossen werden kann. Rund 3200 davon stimmen mit Namen der Holocaustopferliste der Yad Vashem Gedenkstätte in Jerusalem überein und waren bis mindestens 1955 nachrichtenlos. Bei weiteren 7000 stehen zwar die Namen nicht in der Liste, andere Charakteristika (Wohnort in einem Staat der Achsenmächte oder besetzten Gebiet und zehn Jahre Nachrichtenlosigkeit nach Kriegsende) lassen jedoch die Vermutung zu, dass es sich um Holocaustopfer gehandelt haben könnte. Die restlichen 43 000 Konti sind solche, die zwischen 1933 und 1945 von Bewohnern der Staaten der Achsenmächte oder von ihnen besetzten Gebieten eröffnet und seither wieder geschlossen worden sind. Rund 31 000 davon lauteten auf Namen, die auch in der Liste der Holocaustopfer erscheinen; davon war bei rund der Hälfte die Übereinstimmung exakt, bei der anderen Hälfte ungefähr. Die übrigen 12 000 Konti wurden zwischen 1933 und 1945 von Ausländern eröffnet, bei denen sich nicht nachweisen lässt, dass sie aus einem der Staaten der Achsenmächte oder einem besetzten Gebiet stammen und deren Namen nicht mit solchen der Holocaustopferliste übereinstimmen. Über den Wert der Konten der verschiedenen Kategorien machte der Bericht keine konkreten Angaben. Aus den Schätzungen war aber ersichtlich, dass er – auch bei einer Anpassung an heutige Geldwerte und Verzinsung – die von Kritikern der Banken genannten Milliardensummen bei weitem nicht erreicht.

Volcker-Komitees
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Von den gut 53'000 Konti waren zum Zeitpunkt der Untersuchung nur 2726 noch offen und damit nachrichtenlos; bei den geschlossenen Konti liessen sich grösstenteils (36'000) die Gründe für die Aufhebung nicht mehr rekonstruieren. Im weiteren befinden sich rund 12'000 darunter, bei welchen die Gebühren die Erträge überstiegen haben, und die deshalb in gebührenfreie Sammelkonti überwiesen wurden. Weiterer Abklärung bedürfen diejenigen geschlossenen Konti, welche auf Anweisung der Inhaber an die Behörden anderer Staaten ausbezahlt worden sind, und die 980 Konten, die zugunsten der Bank aufgelöst wurden, ohne dass ersichtlich ist, ob die Bank das Geld in die eigene Tasche gesteckt oder später sich meldenden Berechtigten oder karitativen Organisationen übergeben hat.

Volcker-Komitees
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die Volcker-Kommission empfahl der Eidgenössischen Bankenkommission, die Namen von gut 25'000 Kontoinhabern zu publizieren, da sich darunter Holocaustopfer befinden könnten. Es handelt sich dabei um die Konten der beiden ersten oben erwähnten Kategorien und die rund 15'000 inzwischen aufgelösten Konti, bei denen der Name des Inhabers genau mit einem Namen in der Opferliste übereinstimmt. Grundsätzlich stellte die Volcker-Kommission den Banken ein gutes Zeugnis aus. Es hätten sich keine Hinweise auf systematische Veruntreuung von Guthaben von Holocaustopfern, Vernichtung von Akten oder Diskriminierung ihrer Erbberechtigter finden lassen. In Einzelfällen habe es allerdings bei gewissen Banken fragwürdige und unlautere Praktiken gegeben. Insbesondere sei sie auf 49 Fälle gestossen, in denen die Banken den Erben von Opfern ungenügende oder falsche Informationen gegeben hätten.

Volcker-Komitees
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Rund sechs Monate nach dem grundsätzlichen Vergleich der beiden Schweizer Grossbanken Crédit Suisse und UBS mit den jüdischen Klägern regelten die beiden Seiten auch die Details des Übereinkommens. Die USD 1.25 Mia. sollen an folgende, nicht auf Juden beschränkte Personenkategorien verteilt werden: Anspruchsberechtigte für nachrichtenlose Konten – Personen, deren Vermögenswerte von den Nazis beschlagnahmt worden und zu schweizerischen Institutionen gelangt sind – Zwangsarbeiter in Firmen mit Geschäftbeziehungen zu Schweizer Banken – Zwangsarbeiter in Firmen mit Schweizer Hauptsitz – an der Schweizer Grenze zurückgewiesene und später in Konzentrationslager deportierte Personen. Im Sommer wurde weltweit in Zeitungsinseraten die eventuell Berechtigten aufgerufen, ihre Ansprüche anzumelden. Gleichzeitig wurden auch Personen, die mit dem Vergleich nicht einverstanden sind, und die privatrechtlich gegen Schweizer Institutionen klagen wollen, aufgefordert, sich beim New Yorker Richter Korman zu melden. Knapp 300 Personen machten von dieser „opting out-Klausel“ Gebrauch, während rund 450'000 Forderungen anmeldeten. Kormann erteilte Ende November den Auftrag, einen Verteilplan zu entwerfen.

Volcker-Komitees
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken