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  • Merlini, Giovanni (fdp/plr, TI) NR/CN

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Les nouvelles technologies financières, et notamment le «blockchain», attisent de nombreux débats au quotidien. Face à la prolifération de ces technologies et l’arrivée des cryptomonnaies dans la sphère financière, Giovanni Merlini (plr, TI) pointe du doigt l’inadéquation entre ces nouvelles technologies et nos instruments judiciaires et administratifs. Il a donc déposé une motion qui charge le Conseil fédéral de rendre applicable aux cryptomonnaies les instruments procéduraux des autorités judiciaires et administratives. Il estime qu’il existe actuellement des lacunes qui renforceraient l’extorsion de fonds et le blanchiment d’argent. De plus, il explique que les autorités judiciaires et administratives n’ont pas les instruments procéduraux adaptés aux cryptomonnaies dans le cadre de la protection des valeurs patrimoniales.
De son côté, le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. Bien qu’il avoue qu’une problématique existe, il rappelle qu’un groupe de travail a été constitué afin de développer des solutions éventuelles. Il considère donc que l’acceptation de la motion serait prématurée. De plus, il a précisé que de nombreuses problématiques de ces nouvelles technologies étaient déjà prises en compte par la loi sur le blanchiment d’argent (LBA), et les lois sur les services financiers (LSFin) et les établissement financiers (LEFin).
Finalement, le Conseil national a adopté la motion par 99 voix contre 83 et 10 abstentions. Des alliances hétéroclites ont décidé du sort de cet objet. Le Parti socialiste, rejoint par les vert’libéraux, le PDC, le PBD et 12 voix du Parti libéral-radical ont fait pencher la balance en faveur de l’acceptation de l’objet. Ainsi, les voix de l’UDC, des verts et de 13 libéraux-radicaux n’ont pas été suffisantes pour s’opposer à la motion. En outre, la division au sein du PLR a entraîné 7 parlementaires du groupe à s’abstenir.

Technologie « blockchain » et cryptomonnaies. Adapter les instruments procéduraux des autorités judiciaires et administratives (Mo. 17.4035)
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Nachdem der Bundesrat mit einem Bericht zur Schifffahrt auf den Tessiner Seen im Juli 2016 dem Postulat Merlini (fdp, TI) entsprochen hatte, wurde das Postulat im Juni 2017 im Rahmen der Beratungen zum Bericht «Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016» als erfüllt abgeschrieben.

Schifffahrt auf den Tessiner Seen

Mittels Postulat forderte Giovanni Merlini (fdp, TI) den Bundesrat auf, einen Bericht zu erarbeiten, der die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD auf der einen Seite und der Schweiz auf der anderen Seite hinsichtlich der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen darlegt. Besonders zu beachten sei die «aggressive Steuerpolitik» einzelner EU- und OECD-Länder sowie die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Erstellung einer schwarzen Liste mit Steueroasen. Der Postulant kritisierte die in der Vergangenheit von EU und OECD eingenommene «feindselige Haltung» gegenüber der schweizerischen Steuerpolitik, welche vor allem durch die inkohärente Anwendung der Beurteilungskriterien bei der Erstellung von Länderlisten spürbar geworden sei. Er bemängelte unter anderem die Bevorzugung von EU-Mitgliedsstaaten respektive die strengere Behandlung von Drittstaaten sowie die fehlende Berücksichtigung sogenannter Tax Rulings.
In seiner Antwort vom Mai 2017 verwies der Bundesrat darauf, dass die Schweiz die Kriterien des Steuerscreenings für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich bereits mehrheitlich erfülle und sie daher nicht auf der schwarzen Liste der EU geführt werden würde. EU-Mitgliedstaaten seien von diesem Screening ausgenommen, da sie zur Einhaltung EU-interner Regelungen verpflichtet seien und auch von mit der OECD verbundenen Gremien überprüft werden würden.

Bei der Behandlung im Nationalrat im März 2018 hob der zuständige Bundesrat Ueli Maurer zudem hervor, dass mit der Steuervorlage 17 das Schweizer Steuerregime für den internationalen Steuerwettbewerb angepasst werde und viele Bedenken des Postulanten bereits aufgenommen worden seien. Der durch das Postulat geforderte Bericht enthielte zudem Informationen, die öffentlich verfügbar seien und sich monatlich verändern könnten, und wäre also bei seiner Publikation bereits veraltet. Somit sei das Postulat nicht zielführend. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag jedoch nicht und überwies das Postulat mit 168 zu 21 Stimmen (bei 0 Enthaltungen).

Aggressive Steuerpolitik (Po. 17.3065)

Im Juli 2016 wurde ein Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses Merlini (fdp, TI) zur Schifffahrt auf den Tessiner Seen herausgegeben. Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine partielle Liberalisierung in der Personenschifffahrt nur vorgenommen werden könnte, wenn das bilaterale Abkommen mit Italien neu verhandelt würde, denn in diesem ist ein exklusives Konzessionsrecht festgehalten. Für eine höhere touristische Attraktivität der Schifffahrt auf dem Langensee sei vor allem die Wiederaufnahme gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen dem Tessin und den benachbarten italienischen Gebieten entscheidend. Auf Ministerebene sei zudem ein Memorandum of Understanding unterzeichnet worden, welches die Einsetzung einer binationalen Arbeitsgruppe beinhalte.

Schifffahrt auf den Tessiner Seen

Eine der drei Empfehlungen des Global Forum von 2011 (Einschränkung der Vorinformation in Amtshilfesachen, Vergrösserung der Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard und Identifikation des Halters von Inhaberaktien) betraf die Abschaffung der Anonymität der schweizerischen Inhaberaktie. Die eidgenössischen Räte berieten die nötigen Anpassungen im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes. Der Bundesrat schlug vor, den Empfehlungen des Global Forum zu folgen und volle Transparenz bei Inhaberaktien von nicht-börsenkotierten Unternehmen zu schaffen (bei börsenkotierten Unternehmen war eine Meldepflicht ab 3% des Kapitals bereits nach aktueller Rechtslage nach BEHG vorgesehen). Konkret sollten sich Erwerber von Inhaberaktien bei den Unternehmen melden müssen. Die Unternehmen ihrerseits waren gemäss bundesrätlichem Vorschlag angehalten, ein Verzeichnis über die Halter ihrer Inhaberaktien zu führen. In den Detailberatungen im Nationalrat konnten die bürgerlichen Parteien (inklusive GLP) in Abweichung zum Bundesrat zwischenzeitlich erwirken, dass die Melde- und Verzeichnispflicht für Inhaberaktien erst ab einem Mindestkapital von CHF 250‘000 für Aktiengesellschaften und CHF 50‘000 für GmbHs eingeführt werden sollte. Diese „vernünftige“ Kapitalschwelle erlaube es, die KMU von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses zu befreien, argumentierte Nationalrat Giovanni Merlini (fdp, TI). Die Ratslinke beantragte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und verwies dabei auf die Empfehlungen des Global Forum, denen mit den vorgeschlagenen Schwellenwerten nicht entsprochen würde. Die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgten dieser Argumentation jedoch nicht und stimmten mit Stimmverhältnissen von rund 130 zu 50 Stimmen (es waren mehrere ähnliche Abstimmungen notwendig) für die Einführung der Grenzwerte. Im Ständerat hatte ein entsprechendes Begehren keine Chance: Die Kantonsvertreter beschlossen in ihrer zweiten Behandlung der Gesetzesvorlage, ohne Gegenantrag an der vollen Transparenzpflicht festzuhalten. In der nationalrätlichen Zweitberatung kippte die Mehrheit ebenfalls zugunsten des Bundesrates. Entgegen dem Willen der SVP und rund der Hälfte der CVP-Fraktion übernahm die Grosse Kammer mit Stimmverhältnissen von rund 120 zu 60 die Version von Bundesrat und Ständerat. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Ständerat) und 128 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Nationalrat). Mit der Verabschiedung der Transparenzregeln für Inhaberaktien wurde die Möglichkeit geschaffen, im Peer-Review des Global Forum in Phase 2 übertreten zu können. Entsprechende Prüfung war für 2015 vorgesehen. Zu weiteren Revisionspunkten im Geldwäschereigesetz, siehe oben, Teil I, 1b, Strafrecht.

Global Forum der OECD