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Als erste nationale Partei äusserte sich die SP zur zukünftigen Rolle der Kantonalbanken. Sie sprach sich für deren Beibehaltung aus, verlangte aber, dass ihnen als Gegenleistung für Privilegien ein verbindlicher gemeinwirtschaftlicher Auftrag erteilt werden muss. Dieser Auftrag würde beispielsweise in der Aufrechterhaltung eines dezentralen Filialnetzes und in der Erteilung günstiger Kredite für lokale Kleinbetriebe bestehen. Die Kartellkommission hatte sich ebenfalls mit den Kantonalbanken befasst. In einem Bericht stellte sie fest, dass die Staatsgarantie und Steuerprivilegien zu Wettbewerbsvorteilen für die Kantonalbanken führten und deshalb ganz oder teilweise aufzuheben seien.

SP Kartellkommission

Insgesamt 98 Regionalbanken gründeten am 1. September eine gemeinsame Holding mit dem Ziel, die einzelnen Institute durch die Ausgliederung von gewissen Aufgaben wettbewerbsfähiger und damit auch resistenter gegen allfällige Übernahmen durch Grossbanken zu machen. Diese Holding wird für die beteiligten Banken eine Zentralbank zur Bündelung von Geldströmen zur Verfügung stellen; überdies soll sie Dienstleistungen namentlich im Verwaltungs–, Ausbildungs– und Informatikbereich erbringen, einkaufen oder koordinieren. Der Konzentrationsprozess ging freilich trotz dieser Gegenstrategie auch im Berichtsjahr weiter: Neben mehreren kleineren Instituten wurde auch die grösste Regionalbank, die 1989 selbst aus einer Fusion entstandene Neue Aargauer Bank (NAB) einer Grossbank einverleibt.

Regionalbanken

Der Konzentrationsprozess im Bankensektor setzte sich auch im Berichtsjahr fort. Herausragendes Ereignis in diesem Bereich war die Übernahme der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden fünftgrössten Bank, der Schweizerischen Volksbank, durch die Holdinggesellschaft der Kreditanstalt, der CS Holding. Gegen Jahresende übernahm der Schweizerische Bankverein die zweitgrösste Regionalbank der Schweiz, die Seeland Bank, welche vor zwei Jahren aus dem Zusammenschluss von acht kleineren Banken entstanden war. Die drittgrösste Regionalbank, die Banque Vaudoise de Crédit, steckte in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Sie konnte nur dank Hilfsaktionen verschiedener Banken unter Mitwirkung des Kantons Waadt vor dem Zusammenbruch gerettet werden; später wurde sie von der Waadtländer Kantonalbank übernommen.

Konzentrationsprozess im Bankensektor

Der Konzentrationsprozess im Bankensektor intensivierte sich 1991. Da die für das Bestehen im verschärften Wettbewerb mitentscheidende moderne. Infrastruktur eine gewisse Mindestgrösse verlangt, waren vom Strukturwandel vor allem die kleineren Banken betroffen. Wegen ihrer geringeren Diversifikationsmöglichkeiten bereiteten auch die markanten Einbussen im Immobiliensektor den Regionalbanken grössere Schwierigkeiten als den Grossbanken. Die Zahl der dem Bankengesetz unterstellten Institute ging nach Angaben der Nationalbank innerhalb eines Jahres von 625 auf 592 zurück, diejenige der Regionalbanken reduzierte sich nach Angaben der Bankenkommission von Anfang 1990 bis Ende 1991 um rund 10%.

Konzentrationsprozess

So kam es unter anderem zum Zusammenschluss von sieben Regionalbanken aus dem Berner Seeland zur zweitgrössten schweizerischen Regionalbank. Am aufsehenerregendsten war jedoch die Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) nach dem Entzug der Bewilligung durch die EBK. Es handelte sich dabei zwar nicht um die erste und auch nicht um die grösste Bankpleite; zum erstenmal seit Jahrzehnten war es jedoch nicht eine Geschäftsbank oder eine kleine Sparkasse, sondern eine mittelgrosse Regionalbank mit sehr breit gestreuter Kundschaft, welche ihre Schalter schliessen musste. Zudem war diesmal keine der Grossbanken bereit, durch eine Unternehmensübernahme die Kunden vor Schaden zu schützen. Nachdem verschiedene Verkaufsgespräche gescheitert waren, entzog die Bankenkommission der SLT mit sofortiger Wirkung die Bewilligung und setzte eine Liquidatorin ein. Sie begründete diese harte Massnahme mit der Unterkapitalisierung der Bank, den bereits begangenen Verstössen gegen das Bankengesetz und der fehlenden Gewähr für eine zukünftige einwandfreie Geschäftsführung. Das von der SLT angerufene Bundesgericht stellte sich hinter den Entscheid der EBK.

Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun

Die 1984 unter den Banken privatrechtlich vereinbarte Konvention Nr. 18 über die Auszahlung von Spar- und Gehaltskontoguthaben im Falle der Zwangsliquidation einer Bank garantiert an sich die rasche Auszahlung von bis zu CHF 30'000 an die einzelnen Gläubiger. Die Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun deckte allerdings gewisse Mängel dieser Regelung auf. Zum einen gelangt sie nur nach der Eröffnung von Konkurs- und Stundungsverfahren, nicht aber bei einer blossen Bankenstundung oder — wie in Thun — bei der Schalterschliessung infolge des Bewilligungsentzugs durch die Bankenkommission zur Anwendung. Zum anderen können Kunden mit Kontokorrentkonten (v.a. Gewerbetreibende) davon nicht profitieren, was zur Blockierung von Zahlungen an Angestellte und Lieferanten führen kann. In der Fragestunde des Nationalrats darauf angesprochen, zeigte sich Bundesrat Stich gegenüber der Einführung einer ausgebauten obligatorischen Einlegerversicherung — was namentlich vom EBK-Präsidenten Bodenmann angeregt wurde — skeptisch. Gerade der Zusammenbruch der amerikanischen Sparkassen hätte gemäss Stich die kontraproduktiven Auswirkungen solcher Rückversicherungen, welche die Banken und die Einleger zu allzu risikoreichem Verhalten verleiten würden, aufgedeckt. Stich kündigte an, dass das EFD mit der Bankiervereinigung Gespräche über eine Verbesserung der Privatkonvention Nr. 18 aufnehmen werde.

Privatkonvention Nr. 18

Während der Konzentrationsprozess im Bankgewerbe weiterging, nahm am 29. Oktober in Olten die Alternative Bank Schweiz (ABS) ihren Betrieb auf. Die mit einem relativ bescheidenen Eigenkapital von CHF 9.5 Mio. ausgestatte neue Bank möchte eine Kundschaft ansprechen, die mit der Geschäftspolitik der Finanzinstitute, namentlich der Grossbanken, nicht einverstanden ist. Sie setzt sich in ihren Statuten das Ziel, die Anlage- und Kreditpolitik primär an ethischen und ökologischen und nicht an wirtschaftlichen Kriterien zu orientieren. Die Bank operiert sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite mit tieferen Zinssätzen als die Konkurrenz. Sie hofft aber, dass die Einleger diese Zinseinbusse in Kauf nehmen werden, wenn ihnen als Gegenleistung die Gewähr einer Übereinstimmung der Geschäftspolitik mit ihren persönlichen ethischen und politischen Vorstellungen geboten wird.

Alternative Bank Schweiz

Auch auf internationaler Ebene wurden die Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstärkt. Die EG-Kommission legte einen Entwurf für eine entsprechende Richtlinie vor, und eine internationale Expertenkommission, welche 1989 von den Staatschefs der sieben wichtigsten Industrieländer und der EG einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte, veröffentlichte ihren Bericht. Ihre Empfehlungen, die von den Finanzministern der Industriestaaten — darunter auch der Schweiz — im Sinne von völkerrechtlich nicht verbindlichen Mindeststandards gutgeheissen wurden, sind in der Schweiz weitgehend erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Bereiche internationale Rechtshilfe und Banken; Lücken bestehen hingegen bei der Anwendung der Vorschriften ausserhalb des Bankenbereichs, d.h. bei Finanzgesellschaften.

Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäscherei