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Pour la mise en oeuvre de l'Agenda 2030, le Conseil fédéral a nommé un délégué du DETEC et du DFAE à la tête de la direction opérationnelle des travaux. Le Comité interdépartemental pour le développement durable (CIDD) a été remplacé par un comité directeur, composé des offices concernés par les objectifs de développement durable. Pour la période 2020 à 2030, la Stratégie pour le développement durable (SDD) prendra une nouvelle orientation. Le plan d'action de la SDD sera adapté à chaque législature, par le comité directeur et le délégué du DETEC. A mi-législature, le comité directeur et le délégué du DFAE coordonneront le rapport national destiné à l'ONU. Les deux représentants devront fournir un rapport sur la mise en œuvre de l'Agenda 2030, chaque année, au Conseil fédéral. L'efficience et l'efficacité de la nouvelle structure administrative seront analysées avant la fin 2022.

Agenda 2030: Sustainable Development Goals (SDG)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Le Conseil fédéral a approuvé le rapport national sur la mise en œuvre de l'Agenda 2030 pour le développement durable. La version de l'Administration fédérale a été modifiée, sous l'égide du conseiller national Ignazio Cassis qui jugeait le texte trop «critique» et trop «à gauche». Plusieurs paragraphes sont passés à la trappe, le bilan de la Suisse a été amélioré et les ambitions ont été revues à la baisse. Les réactions des organisations ne se sont pas faites attendre. Elles ont même indiqué vouloir établir leur propre rapport sur le développement durable. Le PLR a soutenu son représentant.
Ainsi, d'après le rapport révisé, la Suisse aurait déjà bien intégré les objectifs de développement durable. Elle excelle surtout dans les domaines de la cohésion sociale, de la gestion durable, de la qualité de vie et de la protection contre les risques naturels. Notamment dans l'agriculture, elle a su combiner la sécurité de l'approvisionnement de la population, la conservation des ressources naturelles, l'entretien du paysage rural et l'occupation décentralisée du territoire. Toutefois, les défis ne manquent pas. La Suisse doit instaurer un mode de consommation et de production plus durable, et plus particulièrement, réduire l'effet de ses comportements de consommation à l'étranger. A l'interne, elle doit parvenir à une pleine égalité salariale entre hommes et femmes. Le rapport sera présenté, en juillet 2018, lors du Forum politique de haut niveau sur le développement durable de l'ONU. Pour la mise en œuvre future, la Confédération souhaite améliorer son dialogue avec les cantons et les communes et leur apporter son soutien dans la réalisation des objectifs. Elle aimerait maintenir les discussions avec le groupe consultatif composé d'acteurs non étatiques intéressés et une meilleure implication du Parlement.

Agenda 2030: Sustainable Development Goals (SDG)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Dans le cadre de l’application de la norme internationale relative à l’échange automatique de renseignements dans le domaine fiscale (EAR), la Suisse a signé plusieurs déclarations communes en 2016. Nous pouvons notamment citer la signature de déclarations communes avec l’Afrique du Sud, le Brésil, le Chili, l’Inde, le Mexique, la Nouvelle-Zélande, Saint-Marin et l’Uruguay.

Application convention - Echange automatique
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Im Juli 2016 sorgte die Grossbank UBS mit einer in der Branche ungewöhnlichen Medienmitteilung für Aufsehen: Die Bank gab bekannt, dass sie von der ESTV dazu angehalten werde, Bankdaten tausender Kunden an Frankreich zu liefern. Diese Verfügung basierte auf einem Amtshilfegesuch, welches Frankreich an die Schweiz gerichtet hatte und das auf Hinweisen zu beruhen schien, die den französischen Behörden von ihren deutschen Kollegen zugespielt worden waren. Das Amtshilfegesuch enthielt keine Namen betroffener Kunden, sondern lediglich einzelne Kundennummern, weshalb über die Rechtmässigkeit desselben Uneinigkeit herrschte. Während sich die ESTV auf den Standpunkt stellte, dass die im Amtshilfegesuch enthaltenen Daten und die Grundlage des Gesuchs ausreichend spezifiziert seien und die Amtshilfe deshalb zu gewähren sei, zeigte sich die UBS davon überzeugt, dass eine ausreichende Spezifizierung in diesem Falle nicht gegeben und auf das Amtshilfegesuch deshalb nicht einzutreten sei. Die Bank gab in ihrer Mitteilung bekannt, die Rechtmässigkeit des Amtshilfegesuchs vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, wobei indes vorderhand nicht klar war, ob die UBS dazu überhaupt berechtigt war, waren doch laut Gesetz nur Akteure zu Beschwerden gegen Verfügungen berechtigt, die von einer solchen «besonders berührt» sind und ein «schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung» haben.

UBS-Kundendatenlieferung an Frankreich

Im September 2015 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNO am Nachhaltigkeitsgipfel in New York die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG). Die 17 Ziele, unterteilt in insgesamt 169 Unterziele, definieren die Schwerpunkte für die nachhaltige Entwicklung bis 2030 und gelten universell. Die so genannte Agenda 2030 löst die für die Entwicklungsländer geltenden Millenniums-Entwicklungsziele ab, die seit 2000 die Grundpfeiler der Entwicklungszusammenarbeit gebildet hatten. Im Unterschied zu den vorgängigen Zielen wurden die SDG nicht von einer Expertengruppe, sondern in einem umfassenden partizipativen Prozess ausgearbeitet. Die Schweiz zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis der dreijährigen, am Weltgipfel «Rio20+» angestossenen Arbeit. Für die Schweiz relevante Ziele wie etwa diejenigen betreffend Wasser, Rechtsstaatlichkeit oder Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum konnten im Sinne der Eidgenossenschaft verankert werden. Ferner hatte sich die Schweiz stark und erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Umsetzung der Ziele mit einem griffigen Mechanismus überprüft wird.
In der Schweiz gab es keinen nennenswerten Widerstand gegen die SDG, was gemäss NZZ zum einen mit der Zielausrichtung, zum anderen aber auch mit der fehlenden Verbindlichkeit der Ziele zu tun hat. Der Bund plant, die SDG in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 sowie in der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung 2016-2019 zu berücksichtigen. 2018 wird die Schweiz einen Überprüfungsbericht zuhanden der UNO erstellen, um über den Stand der Umsetzung zu berichten. Mit der Koordination der Arbeiten betraut sind die DEZA und das ARE.

Agenda 2030: Sustainable Development Goals (SDG)
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Der parlamentarische Prozess zur Ratifikation der 2013 unterschriebenen Europaratskonvention zur Steueramtshilfe (Amtshilfeübereinkommen) wurde im Berichtsjahr 2014 noch nicht angestossen. Auf Basis des Amtshilfeabkommens entschied sich der Bundesrat jedoch zur Unterzeichnung des Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung des Amtshilfeübereinkommens. Die Zustimmung des Parlaments zum Amtshilfeübereinkommen war im Zusammenhang mit dem MCAA nötig, weil dieses sich staatsrechtlich auf das Amtshilfeübereinkommen stützte. Mit der Unterzeichnung des Amtshilfeübereinkommens hatte sich der Bundesrat erhofft, die Anzahl Staaten, die auf Basis der neuen OECD-Standards Amtshilfe ersuchen können, weiter zu vergrössern, weil dieses (im Gegensatz zur Vorlage zur einseitigen Anwendung der OECD-Standards) auch Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlaubte, Amtshilfegesuche nach OECD-Standards zu stellen. Damit sollte den Empfehlungen des Global Forum entsprochen werden. Dieses hatte mitunter gefordert, dass die Anzahl DBA, welche Amtshilfe auf Basis der OECD-Standards gewähren, vergrössert werden musste.

Unterzeichnung der Europaratskonvention zur Steueramtshilfe
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

2014 wurden weitere Schritte in Richtung eines internationalen automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuerangelegenheiten gemacht. Der Bundesrat hatte sich im Rahmen der Finanzmarktstrategie im Juni 2013 bereit erklärt, bei den Erarbeitungen eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken. Im Januar 2014 präsentierte die OECD im Auftrag der G20 die Eckpunkte des künftigen AIA. Diese lehnten sich stark an die US-Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) an, mit dem Unterschied, dass der AIA nicht bei der Staatsbürgerschaft ansetzen sollte, sondern beim Residenten. Durch den AIA sollten Banken und andere Finanzintermediäre zur Sammlung verschiedener Einkommens- und Vermögensangaben von natürlichen und juristischen Personen verpflichtet werden. Davon ausgeschlossen waren einzig börsenkotierte Firmen, internationale Organisationen und staatliche Betriebe. Bei Spezialgesellschaften (beispielsweise Trusts) sollten die Finanzintermediäre angehalten werden, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren. Den von der Schweiz vorgebrachten Bedingungen (Spezialitätenprinzip, Datenschutz, Reziprozität und Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten auch bei Spezialgesellschaften) wurde mehrheitlich entsprochen. Aufgrund der Ausgestaltung der vorgeschlagenen AIA-Regelungen war ein innerschweizerischer Konflikt betreffend Bankgeheimnis zu erwarten. Weil auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger potenziell Kunden ausländischer Finanzinstitute waren, würden Schweizer Behörden durch den AIA Informationen zu deren Einkommens- und Vermögensbewegung erhalten, nicht aber von Einkommens- und Vermögenswerten inländischer Konti und Anlagen. Eveline Widmer-Schlumpf erachtete das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger als dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn das Vertrauen gerechtfertigt sei, hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Konti im Ausland nichts zu befürchten, liess sich die Bundesrätin zitieren. Nach der Veröffentlichung der AIA-Eckpunkte im Januar 2014 kam es in den Medien zu Diskussionen betreffend einer vermeintlichen Spezialbehandlung der USA. Diese sollten gemäss den präsentierten Eckpunkten in manchen Fällen nicht verpflichtet sein, die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Trusts identifizieren zu müssen, beispielsweise wenn sich dieser in einem Land ausserhalb des FATCA-Netzwerks befand (zum Beispiel in Panama). Diese Ausnahme sei „extrem beschränkt“, erklärte der OECD-Steuerchef Pascal Saint-Amans. Das Modellabkommen, das im Rahmen der OECD erarbeit würde, sei zudem nicht sakrosankt. Es stünde jedem Land frei, mit den USA bilateral eine restriktivere Regelung zu vereinbaren. Zudem werde das bei der OECD angesiedelte Global Forum allfällige Mängel in der Steuertransparenz ansprechen. Im Juli 2014 legte die Pariser Organisation eine vollständige Version des erarbeiteten Standards (Modellabkommen, technische Details zur Umsetzung sowie kommentierte Auslegungen) vor. Die G20 bestätigten diese Marschrichtung im September 2014, worauf 51 Staaten und Territorien im Oktober 2014 beschlossen, den neuen Standard per 2017 umzusetzen (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA). Weil sich das MCAA auf das Amtshilfeübereinkommen (Europaratskonvention zur Steueramtshilfe) stützte, das vom Bundesrat erst Anfang 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde (siehe unten), unterschrieb die Schweiz das Abkommen am 19.11.14 nur mit Vorbehalten. Ebenfalls auf Januar 2015 stellt der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzungsgesetzgebung zum AIA in Aussicht. Diese sollte mitunter festhalten, unter welchen Bedingungen die Schweiz bereit sein würde, mit einem Staat den AIA zu vereinbaren. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung war am Jahresende 2014 absehbar, dass die Schweiz frühestens 2018 Daten liefern würde.

Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Bereits seit Ende 2013 waren im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Richtung Automatischer Informationsaustausch (AIA) Gespräche mit der EU geführt worden. Diese fanden im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung statt, in welcher die EU explizit die „internationalen Entwicklungen“ berücksichtigen wollte. Die Revision sah vor, bestehende Steuerschlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu stopfen. Neu sollten beispielsweise auch Zinserträge von Stiftungen und Trusts dem Regelwerk unterstehen. EU-intern wurde die Revision im März 2014 verabschiedet; dies nachdem Österreich und Luxemburg entsprechende Änderungen jahrelang blockiert hatten. Weil die Revision ebenfalls vorsah, das EU-Recht an die neuen globalen Standards (sprich: AIA) anzupassen, sobald diese vorlagen, kam die Änderung einer EU-internen Übernahme des AIA gleich. Die Drittstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und die Schweiz wurden mit der Verabschiedung der EU-internen Revision diplomatisch unter Druck gesetzt, den AIA ebenfalls zu übernehmen. Würden die Drittstaaten „kein[en] genügende[n] Fortschritt [erzielen]“, wollte die Kommission „mögliche Optionen erkunden, um die Befolgung des neuen Standards sicherzustellen“. Weil die angepassten Regelungen betreffend Zinsbesteuerung erst per 2017 in Kraft treten sollten und sich Österreich und Luxemburg dagegen wehrten, zwei Systemwechsel innert kürzester Zeit vorzunehmen, war die Revision der Zinsbesteuerungsregelungen aus praktischer Sicht Makulatur. Konsequenterweise stoppten die EU und die Schweiz die entsprechenden Verhandlungen im Mai 2014. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2014, nach Konsultation des Parlaments und der Kantone, ein Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“. Dazu gehörten neben den USA (Wechsel zum Modell 1 mit Reziprozität in FATCA) und anderen Ländern auch die EU. Entsprechende Gespräche waren bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, mitunter weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines AIA in der Schweiz noch nicht geschaffen war. Am Jahresende schien es eher unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen betreffend AIA mit den Fragen zum Marktzugang und zur Vergangenheitsbewältigung verknüpft werden konnten. Eine solche Strategie hatte die Expertengruppe Brunetti I 2013 vorgeschlagen. Bereits im Februar 2014 stellte Bundesrätin Widmer-Schlumpf jedoch fest, dass die Zeit knapper geworden sei, Lösungen für die Fragen des Marktzugangs und der Vergangenheitsbewältigung gleichzeitig mit den Verhandlungen zum AIA zu finden, weil der internationale Standard zum AIA schneller komme als erwartet.

Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“

Neben FATCA beschäftigte 2012 der Steuerstreit mit den USA den Schweizer Finanzplatz. Bis zum Jahresende war weder eine Globallösung für den Finanzplatz gefunden, noch hatte eine der rund ein Dutzend in den USA in ein strafrechtlichs Verfahren verwickelten Banken ein individuelles Abkommen mit den dortigen Behörden abschliessen können. Das DBA von September 2009 wurde 2012 bereits angepasst, war jedoch am Jahresende weder von der Schweiz noch von den USA ratifiziert. Der schweizerisch-amerikanische Steuerstreit spielte sich 2012 hauptsächlich in drei Bereichen ab. Erstens bemühte sich die Diplomatie um eine Globallösung für den Finanzplatz Schweiz. Diese scheiterte bis zum Jahresende unter anderem an der Frage der Bussgeldhöhe. Ebenfalls beharrten die USA für vermutete Steuerhinterziehungsfälle weiterhin auf Datenlieferungen für Fälle, die vor September 2009 zurücklagen. Allerdings war dies aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1996 und dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 rechtlich nicht vorgesehen. Einige Rechtsexperten erachteten es zwar als möglich, dass das Parlament ein ergänzendes Protokoll zum DBA 1996 hätte verabschieden können, das die rückwirkende Amtshilfe bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung ermöglicht hätte. Solch ein Vorgehen fand jedoch kaum politische Unterstützung. In diesem Zusammenhang kam es am Rande der Verhandlungen zu amerikanischen Amtshilfegesuchen betreffend Kunden der Credit Suisse, die vor 2009 der Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hiess jedoch eine Klage gegen die eidgenössische Steuerverwaltung gut, die das Recht auf Amtshilfe auch bei Fällen von vermeintlicher Steuerhinterziehung verfügt hatte.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

20 Jahre nach dem UNO-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und Umwelt in Rio de Janeiro wurde im Berichtsjahr die dritte Nachfolgekonferenz erneut in der brasilianischen Metropole ausgetragen. Die Schweiz setzte sich unter anderem zum Ziel, sich am Weltgipfel „Rio+20“ für die Erarbeitung von nationalen Aktionsplänen für eine grüne Wirtschaft einzusetzen. Zum Ende der Konferenz verabschiedeten die Staaten mit der Erklärung von Rio ein gemeinsames, rund 50-seitiges Dokument nichtbindenden Charakters. Während die Politiker das Ergebnis nüchtern als realpolitischen Kompromiss bezeichneten, äusserten sich Nichtregierungsorganisationen mit Umschreibungen wie „visionslos“ oder „blutleer“ um einiges enttäuschter. Als bedeutende Neuerung sind die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erwähnen, welche mit der Erklärung definiert werden. Betreffend „grüne Wirtschaft“ konnte sich die Staatengemeinschaft darauf einigen, diese als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Armut und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums zu erwähnen. Konkrete Ziele oder Massnahmen wurden jedoch nicht formuliert. Auch hinsichtlich der Energiepolitik fehlten spezifische Vorgaben. Abgelehnt wurde das Anliegen primär von Seiten der Entwicklungsländer, welche den Industrienationen vorwarfen, mit dem Konzept der grünen Wirtschaft den Protektionismus verstärken zu wollen. Keine Einigung erzielten die Nationen im Bereich Meeresschutz. Das Dokument wird von der eidgenössischen Regierung unterstützt, wobei sie sich jedoch nicht vollständig zufrieden zeigte, da einige Bereiche zu wenig konkret formuliert seien.

2012: UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung „Rio+20“
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Les sanctions contre la Syrie, notamment dans le domaine des banques et des assurances, ont été renforcées en juin, puis en décembre de l’année sous revue.

Sanctions contre la Syrie dans le domaine des banques et des assurances
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Ghadhafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen.

Sperrung von Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Im März des Vorjahres hatte der Bundesrat auf den zunehmenden internationalen Druck auf das Bankgeheimnis reagiert, indem er versicherte, künftig Amtshilfe in Steuersachen nur noch nach dem Musterabkommen der OECD (d.h. auch bei vermuteter qualifizierter Steuerhinterziehung und nicht nur bei vermutetem Steuerbetrug) zu leisten. Dazu schloss er im Verlauf des Berichtsjahrs – in Ergänzung der bereits 2009 revidierten oder neu eingegangenen – zehn weitere Doppelbesteuerungsabkommen (Türkei, Frankreich, Hongkong, Österreich, Mexiko, Georgien, Norwegen, Polen, Finnland, Japan) nach OECD-Standard ab, die nach der Genehmigung durch die Räte und Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist im Oktober in Kraft gesetzt wurden.

OECD-Standards

Nachdem die kleine Kammer ihrer Kommission gefolgt war und Festhalten beschlossen hatte, tat es ihr der Nationalrat gleich und schickte die Vorlage in die Einigungskonferenz. Diese beschloss mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, den Staatsvertrag nicht dem Referendum zu unterstellen. Während der Ständerat der Einigungskonferenz diskussionslos folgte, stellte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Namen der SP-Fraktion Antrag auf Ablehnung. Mit 39 Stimmenthaltungen (knapp die Hälfte ihres Stimmenpotenzials) verhalf die SVP, welche die Unterstellung des Vertrags unter das Referendum vorerst unterstützt hatte, dem Geschäft schliesslich zum Durchbruch: Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ihr die Abwendung des Planungsbeschlusses mit seiner Boniregelung politisch wichtiger gewesen war als die Ablehnung des Staatsvertrags. Allerdings hatte die SVP ihre Zustimmung bereits vor der Debatte auch mit der Bedingung verknüpft, das fakultative Staatsvertragsreferendum neu zu regeln.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Der Nationalrat drückte seinen Unmut über den Staatsvertrag grundsätzlicher aus. In einem Ordnungsantrag forderte Caspar Baader (svp, BL) als Vertreter des bonusablehnenden Lagers, dass vor dem Staatsvertrag über zwei Ständeratsmotionen, die eine Regelung der Bonusfrage verlangen, zu befinden sei. Nur seine eigene Fraktion befürwortete geschlossen den Antrag. Ein Rückweisungsantrag Schelbert (gps, LU) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf dem Gesetzesweg sowie, damit einhergehend, die Verpflichtung der Banken auf eine Weissgeldstrategie. Der von einer überwiegenden Mehrheit der Grünen und einem Drittel der SVP-Fraktion gestützte Minderheitsantrag wurde mit 131 zu 32 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge, die mit einer Ausnahme alle von Mitgliedern der SP-Fraktion stammten abgewiesen. Ein Minderheitsantrag stellte sich mit der Forderung, in der Referendumsfrage dem Ständerat zu folgen, gegen die nationalrätliche APK, die sich mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten für eine Unterstellung des Abkommens unter das fakultative Staatsvertragsreferendum ausgesprochen hatte. Knapp, mit 97 zu 78 Stimmen, entschied der Nationalrat schliesslich im Sinn seiner Kommissionsmehrheit. Für das Referendum stimmten grossmehrheitlich die SVP, die SP und die Grünen, wobei 12 der 21 Stimmenthaltungen auf das Konto der Sozialdemokraten gingen. Der nun vorliegende Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 104 zu 76 Stimmen verworfen, was faktisch Nichteintreten bedeutete. Die Ablehnung der Vorlage kam mit den Stimmen der drei obgenannten Fraktionen zustande. Der Ständerat trat erneut ohne Gegenvorschlag auf das Geschäft ein, wies alle Anträge von Links-Grün zurück und genehmigte die Bundesratsvorlage diesmal mit 31 zu 9 Stimmen. Die nationalrätliche AKP empfahl der grossen Kammer mit 14 zu 12 Stimmen erneutes Nichteintreten, was das endgültige Aus der Vorlage bedeutet hätte. Der Rat folgte mit 132 zu 15 Stimmen, dem Antrag der Kommissionsminderheit aus CVP und FDP, erneut in die Detailberatung einzutreten. Die Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich der Stimme, deren 12 standen aber auch für Nichteintreten. Die Linke wiederholte ihre Minderheitsanträge der vorangehenden Detailberatung. Diese fanden im Rat erneut keine Mehrheit und die Unterstellung des Vertrags unter das fakultative Referendum hielt mit grossmehrheitlicher Unterstützung der SVP- und SP-Fraktionen sowie rund einem Drittel der grünen Stimmen stand.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Das Parlament befasste sich im Juni mit dem Geschäft. Die kleine Kammer sah sich als Erstrat vor das Dilemma gestellt, bei einer Annahme des Vertrags die Verletzung des Bankgeheimnisses und damit schweizerischen Rechts zu akzeptieren, bei einer Ablehnung aber eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung zu missachten. Da im Fall einer Ablehnung politische, rechtliche und wirtschaftliche Retorsionsmassnahmen zu befürchten waren, votierte die Ratsmehrheit mit wenig Begeisterung und im Sinn einer Güterabwägung für eine Annahme des Vertrags. Zwei Vorbehalte gegenüber dem Abkommen gelangten als Minderheitsanträge zur Debatte. Sowohl der von einzelnen CVP-, SVP-, SP-, SVP-, und GPS-Ständeräten gestützte Antrag eines Rückwirkungsverbots als auch die Forderung der SP, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wurden mit 32 zu 10 bzw. 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die unveränderte Bundesratsvorlage nach fünfstündiger Debatte und gegen den Willen der Ratslinken mit 31 zu 12 Stimmen akzeptiert. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Da das Agreement inhaltlich mit einem in Florida hängigen Zivilrechtsverfahren (John-Doe-Summons) verknüpft war, für welches die IRS das konkrete Durchsetzungsbegehren einzureichen drohte und das die UBS zur Herausgabe der Namen von 52'000 US-Kontoinhabern gezwungen hätte, musste der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen. Im August 2009 schloss er in einem Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Abkommen ab. Die Schweiz verpflichtete sich darin zur Amtshilfe und damit zur Prüfung der Herausgabe der Daten von 4'450 US-Kunden der UBS. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht – das bereits in einem Urteil am 8. Januar die Schutzverfügung der Finma als rechtswidrig beurteilt hatte und damit die PUK-Forderungen anheizte – am 21. Januar 2010 eine Beschwerde gegen das Abkommen guthiess und der Amtshilfe bei Verdacht auf fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung (die überwiegende Mehrzahl der 4'450 Fälle) die Rechtsgrundlage entzog, musste nach einer Lösung gesucht werden, die es der Schweiz erlaubte, dem Abkommen gegenüber der USA nachzukommen, obschon sie mit der Datenlieferung das Bankgeheimnis verletzte. Als Notbehelf wurde das Amtshilfeabkommen schliesslich im März in einem Änderungsprotokoll als Staatsvertrag verankert und vorläufig angewendet, vorbehältlich der Genehmigung durch das Parlament. Damit wurde sichergestellt, dass die Behandlung der Amtshilfegesuche nicht ausgesetzt werden musste. Die Datenlieferung allerdings war erst nach dem entsprechenden Bundesbeschluss vorgesehen. 

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Le différend concernant les données volées à la filiale HSBC et récupérées par la France a été réglé lors de la visite de Nicolas Sarkozy au Forum économique de Davos. Le gouvernement français a ainsi promis de ne pas demander d’assistance administrative sur la base de ces documents et s’est engagé à ne pas livrer ces documents à d’autres Etats. La ratification d’une CDI avec la France avait en effet été mise en suspens par la Suisse en attendant la résolution de cette affaire. En juin, le parlement a approuvé la CDI avec la France.

CDI avec la France et données volées à la filiale HSBC

Die grossen Staaten der OECD, welche der Schweiz zuvor gedroht hatten, sie auf eine „Schwarze Liste“ der zu bekämpfenden „Steuerparadiese“ zu setzten, waren mit dieser Absichtserklärung des Bundesrates noch nicht ganz zufrieden. Ihre Organisation – die G20 – beschloss, die Schweiz vorläufig, d.h. bis zum Abschluss von mindestens zwölf entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf eine „Graue Liste“ der genau zu beobachtenden Staaten zu setzen. Neben der Schweiz figurierten unter anderem auch Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich auf dieser Liste. Noch bevor die ersten Verhandlungen über neue DBA aufgenommen wurden, beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Verfahren zur Ratifikation dieser Staatsverträge. Er schlug vor, nur das erste abgeschlossene Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Würde dieses mit seinem für die Schweiz neuen Prinzip der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vom Volk akzeptiert, sollte gegen weitere gleichlautende Verträge mit anderen Staaten kein Referendum mehr möglich sein. Ein taktischer Hintergrund dieser Argumentation bestand darin, Abstimmungskämpfe über DBA mit Deutschland und den USA, welche die Schweiz in dieser Debatte besonders und vor allem sehr unzimperlich unter Druck gesetzt hatten, zu vermeiden. Die SVP, welche genau diese beiden Abstimmungskampagnen führen wollte, protestierte heftig gegen die Pläne des Bundesrates. Ende August schloss die Schweiz mit Dänemark und mit Frankreich erste neue DBA nach dem uneingeschränkten OECD-Standard ab. Ende November legte der Bundesrat dem Parlament die ersten fünf Abkommen (mit den USA, Mexiko, Grossbritannien, Frankreich und Dänemark) zur Genehmigung vor. Da darin eine grundlegende rechtliche Neuerung (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) enthalten war, beantragte er, diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

OECD-Standards

Ab Juli verhandelte die schweizerische Regierung dann auch direkt mit der US-Exekutive. Anfangs August zeichnete sich eine aussergerichtliche Lösung ab, die am 12. August konkret wurde: Die Schweiz schloss mit den USA einen Staatsvertrag ab. Darin ist festgehalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung bei 4450 UBS-Konten von US-Bürgern entscheiden muss, ob Amtshilfe wegen Verdachts auf Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung gewährt wird. Diese Entscheide müssen innerhalb von einem Jahr getroffen werden. Als Gegenleistung zogen die US-Behörden ihre Zivilklage gegen die UBS zurück. National- und Ständerat bewilligten in der Herbstsession die Schaffung von zusätzlichen, zeitlich befristeten Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht zur Bewältigung von allfälligen Rekursen von UBS-Kunden.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Die schweizerische Grossbank UBS war 2007 in den USA unter besonderen Druck geraten. Eine Untersuchung der US-Behörden wegen Beihilfe der Bank zu Steuerbetrug ging 2009 weiter. Im Februar verlangten die mit der langen Dauer des schweizerischen Rechtshilfeverfahrens unzufriedenen Amerikaner die Herausgabe von Informationen über 250 Bankkundendossiers und drohten bei einer Weigerung die Verhängung einer riesigen Busse gegen die UBS, welche sie wohl in den Konkurs getrieben hätte. Die Finma befahl daraufhin der UBS die Übermittlung dieser Informationen und berief sich dabei auf einen Notstandsartikel im Bankengesetz. Der Bundesrat verteidigte diese Aktion der Finma und wies darauf hin, dass die von der UBS in den USA begangenen Handlungen auch in der Schweiz strafbar seien. Unmittelbar nach der Übermittlung dieser Daten verlangten US-Steuerbehörden via eine privatrechtliche Gerichtsklage in Miami Auskünfte über die Inhaber von weiteren 52 000 Konten. Mit Unterstützung des Bundesrates verweigerte die UBS diese schweizerischen Gesetzen und auch dem DBA mit den USA widersprechende Herausgabe von Daten ohne konkrete Verdachtsmomente gegenüber den Kontoinhabern.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Zur Verhinderung einer Zivil- und Strafrechtsklage gegen die für die schweizerische Volkswirtschaft als systemrelevant eingestufte UBS musste die Eidgenossenschaft 2008 und 2009 zusammen mit der SNB nicht nur finanziell massiv eingreifen, sondern sie sah sich auch gezwungen, 2009 und 2010 diverse Übereinkommen einzugehen. Im Februar 2009 hatte die UBS mit der US-Börsenaufsicht und dem Justizdepartement, aber ohne die amerikanische Steuerbehörde IRS, ein sogenanntes „deferred prosecution agreement“ abgeschlossen, um die Aussetzung eines Strafverfahrens zu erreichen. Neben Zahlungen verpflichtete die Bank sich zur Herausgabe von Kundendaten, was im Februar eine entsprechende Schutzverfügung der Finma nach Art. 25 und 26 des Bankengesetzes erzwang, in der diese die Herausgabe von rund 300 Datensätzen verfügte (und dadurch die in der Schweiz geltende Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung relativierte).

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Das als Alternative zum Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden geschaffene Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU gilt noch bis 2011. Da es einige Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aufweist, meldete der EU-Steuerkommissar Leo Kovacs an, dass er bereits 2009 Verhandlungen innerhalb der EU, aber auch mit der Schweiz über eine Verschärfung aufnehmen möchte.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Gegen die Mehrheit der SVP-Fraktion, welche im Protokoll das Fehlen präziser internationaler Auflagen zur Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung bemängelte, billigte das Parlament die Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Gewässer. Das Protokoll legt keine technischen Normen fest, sondern enthält ein Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasserbewirtschaftung befassen. Jede Vertragspartei muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls die zu erreichenden Ziele bekannt geben. Diese Ziele müssen eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen, welche die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung schützt. 36 Staaten, darunter die Schweiz, haben es unterzeichnet; es trat 2005 in Kraft.

Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit

Das im Rahmen der zweiten Bilateralen Verträge mit der EU ausgehandelte Abkommen über die Zinsbesteuerung trat in Kraft. Da das Referendum nur gegen den Beitritt der Schweiz zum Schengen/Dublin-Abkommen ergriffen worden war, fand zum Zinsbesteuerungsabkommen keine Volksabstimmung statt.

Informationsaustausches der Steuerbehörden