Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Banken

Akteure

Prozesse

518 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le différend concernant les données volées à la filiale HSBC et récupérées par la France a été réglé lors de la visite de Nicolas Sarkozy au Forum économique de Davos. Le gouvernement français a ainsi promis de ne pas demander d’assistance administrative sur la base de ces documents et s’est engagé à ne pas livrer ces documents à d’autres Etats. La ratification d’une CDI avec la France avait en effet été mise en suspens par la Suisse en attendant la résolution de cette affaire. En juin, le parlement a approuvé la CDI avec la France.

CDI avec la France et données volées à la filiale HSBC

Noch nicht beendet werden konnte das Engagement der Nationalbank zur Rettung der UBS. Zu Beginn des Berichtsjahres zeigte sich allerdings, dass die Nationalbank nicht ‚giftige‘ Wertpapiere im Umfang von USD 60 Mrd., sondern nur von knapp USD 40 Mrd. übernehmen musste. Diese Reduktion trat ein, weil ein Teil dieser Papiere sich als weniger riskant erwies, als ursprünglich erwartet worden war, und weil einige Positionen gemäss neuen internationalen Buchhaltungsvorschriften nicht mehr als zu Marktpreisen zu bewertende Vermögenspositionen geführt werden mussten. Die wieder liquider gewordenen Märkte erlaubten der Nationalbank, dieses Depot der hoch riskanten Anlagen bis zum Ende des Berichtsjahres durch Verkäufe zu halbieren.

Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS beendet
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die grossen Staaten der OECD, welche der Schweiz zuvor gedroht hatten, sie auf eine „Schwarze Liste“ der zu bekämpfenden „Steuerparadiese“ zu setzten, waren mit dieser Absichtserklärung des Bundesrates noch nicht ganz zufrieden. Ihre Organisation – die G20 – beschloss, die Schweiz vorläufig, d.h. bis zum Abschluss von mindestens zwölf entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf eine „Graue Liste“ der genau zu beobachtenden Staaten zu setzen. Neben der Schweiz figurierten unter anderem auch Belgien, Luxemburg, Liechtenstein und Österreich auf dieser Liste. Noch bevor die ersten Verhandlungen über neue DBA aufgenommen wurden, beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Verfahren zur Ratifikation dieser Staatsverträge. Er schlug vor, nur das erste abgeschlossene Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Würde dieses mit seinem für die Schweiz neuen Prinzip der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vom Volk akzeptiert, sollte gegen weitere gleichlautende Verträge mit anderen Staaten kein Referendum mehr möglich sein. Ein taktischer Hintergrund dieser Argumentation bestand darin, Abstimmungskämpfe über DBA mit Deutschland und den USA, welche die Schweiz in dieser Debatte besonders und vor allem sehr unzimperlich unter Druck gesetzt hatten, zu vermeiden. Die SVP, welche genau diese beiden Abstimmungskampagnen führen wollte, protestierte heftig gegen die Pläne des Bundesrates. Ende August schloss die Schweiz mit Dänemark und mit Frankreich erste neue DBA nach dem uneingeschränkten OECD-Standard ab. Ende November legte der Bundesrat dem Parlament die ersten fünf Abkommen (mit den USA, Mexiko, Grossbritannien, Frankreich und Dänemark) zur Genehmigung vor. Da darin eine grundlegende rechtliche Neuerung (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) enthalten war, beantragte er, diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

OECD-Standards

Ende August meldete das Bundesverwaltungsgericht neuen Personalbedarf an. Anlass dazu war die grosse Anzahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der schweizerischen Grossbank UBS zu erwarten waren. Um die UBS vor zivilrechtlichen Klagen zu schützen, hatte sich die Schweiz in einem am 19. August unterzeichneten bilateralen Abkommen verpflichtet, ein rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die für die Bewältigung dieser Arbeit erforderlichen Richterstellen sollten jedoch nicht dauerhaft eingerichtet werden. Da die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von befristeten Richterstellen noch fehlen, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission der kleinen Kammer, eine entsprechende Verordnung der Bundesversammlung und die Bewilligung von höchstens fünf zusätzlichen, auf zwei Jahre befristeten Richterstellen. Eine aus Mitgliedern der SVP gebildete Kommissionsminderheit bekämpfte diesen Vorschlag, der Bundesrat unterstützte ihn. Der Nationalrat nahm die befristete Erhöhung der Richterzahl und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage gegen den Widerstand der SVP an. Nachdem auch die kleine Kammer oppositionslos damit einverstanden war, konnte die Vorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Stellenerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

2007 hatte der Bundesrat auf die Schaffung eines neuen Gesetzes über den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen verzichtet und beschlossen, die Problematik im Rahmen des Zivilrechts im OR zu lösen. Im Herbst des Berichtsjahres gab das EJPD entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung. Grundsätzlich soll die Selbstregulierung der Banken aus dem Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Diese legt den Banken verschiedene Pflichten auf, um den Kontakt zwischen ihnen und den Kontoinhabern aufrecht zu erhalten. Bricht dieser Kontakt dennoch ab, sollen die Banken dies nach dreissig Jahren bei einem Gericht anzeigen. Dieses hat dann die Aufgabe, die Kunden oder ihre Erben in einem behördlichen Verfahren ausfindig zu machen. Bleibt diese Suche erfolgslos, fällt das Vermögen an den Staat. Begünstigt werden soll bei Personen mit Wohnsitz im Inland der Wohnkanton, bei im Ausland lebenden Schweizern der Heimatkanton und bei Ausländern, welche nie in der Schweiz wohnhaft waren, der Bund.

Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen

La Poste a conclu un partenariat avec la Banque Valiant afin de développer les activités de crédits de PostFinance. Il en résulte notamment la création d’un centre d’analyse et de traitement, localisé à Berne, dont les deux partenaires se partageront le contrôle. Concrètement, les crédits aux entreprises de PostFinance seront repris par Valiant, qui en supportera les risques et sera indemnisée pour cela. Outre les prêts hypothécaires, fonds de commerce de la banque, le partenariat doit permettre à la Poste d’étendre ses activités auprès de la clientèle commerciale, notamment grâce à un produit commun destiné aux petites et moyennes entreprises.

Zusammenarbeit mit der Valiant-Bank
Dossier: Postfinance

Das im Vorjahr eingegangene Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS wurde im Berichtsjahr beendet. Nachdem mit dem Abschluss eines Abkommens der Schweiz mit den USA über die Auslieferung von weiteren Kontoinformationen eine unter Umständen ruinöse Zivilklage der US-Steuerbehörden hatte abgewehrt werden können, gab der Bundesrat bekannt, dass er die Pflichtwandelanleihe vollständig in UBS-Aktien umwandeln und diese verkaufen werde. Die riskante Rettungsaktion zugunsten der UBS hatte sich letztlich für den Bund auch finanziell gelohnt, konnte er doch einen Nettogewinn von rund CHF 1.2 Mrd. verbuchen.

Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS beendet
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ab Juli verhandelte die schweizerische Regierung dann auch direkt mit der US-Exekutive. Anfangs August zeichnete sich eine aussergerichtliche Lösung ab, die am 12. August konkret wurde: Die Schweiz schloss mit den USA einen Staatsvertrag ab. Darin ist festgehalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung bei 4450 UBS-Konten von US-Bürgern entscheiden muss, ob Amtshilfe wegen Verdachts auf Steuerbetrug oder schwere Steuerhinterziehung gewährt wird. Diese Entscheide müssen innerhalb von einem Jahr getroffen werden. Als Gegenleistung zogen die US-Behörden ihre Zivilklage gegen die UBS zurück. National- und Ständerat bewilligten in der Herbstsession die Schaffung von zusätzlichen, zeitlich befristeten Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht zur Bewältigung von allfälligen Rekursen von UBS-Kunden.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Eine zweite Motion, welche die aus Vertretern der SVP und der SP gebildete Mehrheit der WAK-NR eingereicht hatte, verlangte eine Überprüfung des schweizerischen Bankensystems mit der Absicht, systemgefährdende Krisen in Zukunft zu vermeiden. Konkret solle der Bundesrat die Möglichkeit der Vermeidung von Systemrisiken durch die Aufteilung von Grossbanken (sei es anhand von geschäftlichen oder geografischen Kriterien) überprüfen. Zudem solle er dafür sorgen, dass der Staat nach massiven Rettungsaktionen bei den begünstigten Banken während der Dauer seines Engagements massgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und dabei insbesondere auf die Salärpolitik erhält. Dieser Vorstoss wurde im Nationalrat von der SP, der GP und einer Mehrheit der SVP unterstützt und mit 104 zu 81 Stimmen überwiesen. Die Forderungen sowohl nach einer Aufspaltung der Grossbanken als auch nach Eingriffen in das Salärsystem der Banken stiessen jedoch im Ständerat auf Widerstand. Auf Antrag Brändli (svp, GR) beschloss er, die Motion zur nochmaligen Überprüfung dieser Passagen an die Kommission zurückzuweisen. Gleiches beschloss der Ständerat mit einer Motion Fetz (sp, BS), die Maximallöhne für Privatfirmen forderte, welche der Staat vor dem Konkurs gerettet hat. Die WAK des Ständerats präsentierte in der Sondersession im August ihren neuen Vorschlag. Demnach sollen aus den Motionen die Forderung nach einer Bankentrennung gestrichen und die Lohnvorschriften für die Manager der vom Staat geretteten Banken nur sehr unverbindlich und vage formuliert werden. Diese Fassung setzte sich im Plenum gegen den Widerstand der Abgeordneten der SVP und der Linken durch.

WAK-Motionen zur Überprüfung der Finanzmarktaufsichtsbehörde und Vermeidung von Systemrisiken (Mo. 09.3010; Mo. 09.3019)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die schweizerische Grossbank UBS war 2007 in den USA unter besonderen Druck geraten. Eine Untersuchung der US-Behörden wegen Beihilfe der Bank zu Steuerbetrug ging 2009 weiter. Im Februar verlangten die mit der langen Dauer des schweizerischen Rechtshilfeverfahrens unzufriedenen Amerikaner die Herausgabe von Informationen über 250 Bankkundendossiers und drohten bei einer Weigerung die Verhängung einer riesigen Busse gegen die UBS, welche sie wohl in den Konkurs getrieben hätte. Die Finma befahl daraufhin der UBS die Übermittlung dieser Informationen und berief sich dabei auf einen Notstandsartikel im Bankengesetz. Der Bundesrat verteidigte diese Aktion der Finma und wies darauf hin, dass die von der UBS in den USA begangenen Handlungen auch in der Schweiz strafbar seien. Unmittelbar nach der Übermittlung dieser Daten verlangten US-Steuerbehörden via eine privatrechtliche Gerichtsklage in Miami Auskünfte über die Inhaber von weiteren 52 000 Konten. Mit Unterstützung des Bundesrates verweigerte die UBS diese schweizerischen Gesetzen und auch dem DBA mit den USA widersprechende Herausgabe von Daten ohne konkrete Verdachtsmomente gegenüber den Kontoinhabern.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Der Nationalrat überwies zwei Motionen seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK), welche diese nach einer Analyse des Entstehens der Finanzmarktkrise eingereicht hatte. Die erste verlangte eine Überprüfung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit. Der Ständerat unterstützte zwar den Inhalt dieser Motion, wandelte sie aber auf Antrag seiner WAK in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat um. Damit erklärte sich der Nationalrat nach einigem Zähneknirschen einverstanden. Die Finma selbst beurteilte in einem ausführlichen Rechenschaftsbericht ihr eigenes Verhalten grundsätzlich positiv. Die Erschütterung der internationalen Finanzmärkte habe ihrer Ansicht nach in diesem Ausmass nicht erwartet werden können, und auch die Aufsichtsbehörden der Staaten, die davon zuerst betroffen waren (USA und Grossbritannien), seien davon überrascht worden.

WAK-Motionen zur Überprüfung der Finanzmarktaufsichtsbehörde und Vermeidung von Systemrisiken (Mo. 09.3010; Mo. 09.3019)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen ferner eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR), welche von der Finma verlangt, möglichst rasch ein Entlohnungs- und Bonussystem für die Banken vorzulegen, welches keine Anreize für das Eingehen grosser Geschäftsrisiken gibt. Die Finma hatte den Entwurf für ein solches Musterreglement im Sommer präsentiert und in eine Vernehmlassung gegeben. Die im internationalen Vergleich strengen Regeln fanden bei den politischen Parteien, den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden grundsätzlich Zustimmung. Die Bankiervereinigung verlangte allerdings einige Abschwächungen, da sonst die inländischen Banken Wettbewerbsnachteile bei der Personalrekrutierung erleiden würden. Die Finma berücksichtigte einen Teil dieser Kritiken, differenzierte einige Bestimmungen entsprechend der Unternehmensgrösse und setzte sie für Banken und Versicherungen für 2010 in Kraft.

Entlohnungs- und Bonussystem (Mo. 09.3020)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Mit dem Argument, dass mit den im Herbst des Vorjahres beschlossenen dringlichen Massnahmen die Forderungen der beiden vom Nationalrat gutgeheissenen Motionen Bischof (cvp, SO) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen Ausbau des Einlegerschutzes erfüllt seien, lehnte der Ständerat diese ab. Der Bundesrat gab im Herbst einen Entwurf für die definitive Einführung dieses bis Ende 2010 gültigen verbesserten Einlegerschutzes in die Vernehmlassung. Die Banken, unterstützt von den bürgerlichen Parteien, waren mit der dauerhaften Erhöhung der Garantiesumme auf 100'000 Franken je Einleger zwar einverstanden. Sie lehnten aber den Antrag ab, die Gesamtsumme der von den Banken vorzunehmenden Rückstellungen von 6 auf 9,75 Mia. Franken zu erhöhen und in einem staatlichen Fonds zu sammeln. Auch die kantonalen Finanzdirektoren sprachen sich gegen die als unverhältnismässig kritisierten Vorschläge aus.

Ausbau des Einlegerschutzes (Mo. 08.3546; Mo. 08.3529)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im März lancierten die Lega dei Ticinesi und die Tessiner Sektion der SVP eine Volksinitiative mit dem Titel „Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung“. Die Initiative verlangt praktisch eine Festschreibung der alten Rechtslage in der Verfassung. So soll die Schweiz ausländischen Behörden weiterhin dann und nur dann Rechtshilfe mit Aufhebung des Bankgeheimnisses gewähren, wenn die Handlung auch in der Schweiz strafrechtlich verfolgt wird, was bei der Steuerhinterziehung weiterhin nicht der Fall ist. Ab August beteiligte sich auch die Junge SVP aktiv an der Unterschriftensammlung.

Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung
Dossier: Bankgeheimnis

Die Lega lancierte im Berichtsjahr eine Volksinitiative für den Schutz des Bankgeheimnisses. Die Initiative fordert, die Wahrung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung festzuschreiben.

Lega lanciert Volksinitiative zum Schutz des Bankgeheimnisses
Dossier: Bankgeheimnis

Ende März fand eine Delegiertenversammlung der SVP in La Brévine (NE) statt. Die Delegierten sprachen sich dafür aus, das Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung zu verankern. Die Strafbestimmungen für eine Verletzung des Bankgeheimnisses sollen zudem verschärft werden. Die SVP bekräftigte auch ihre Position, an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug festzuhalten. Diskutiert wurde auch das von Christoph Blocher ausgearbeitete Papier zum Thema Bankenkrise. Dieses wurde mit 360 zu 12 Stimmen eindeutig befürwortet. Die Delegierten beschlossen mit 382 zu einer Stimme die Nein-Parole zur IV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Am Vortag hatte der SVP-Zentralvorstand bereits weitere Abstimmungsparolen gefasst: Er sagte Nein zum biometrischen Pass (mit 35 zu 17 Stimmen) und auch Nein zum Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“.

SVP unterstütz Blocher Bankenpapier

In der Frühjahrssession, also kurz nach der Bekanntgabe der neuen Strategie des Bundesrates, führten beide Parlamentskammern grosse Debatten über die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz und dabei insbesondere über das vom Ausland immer stärker attackierte Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung durch. Der Nationalrat, wo die Diskussion besonders emotional geführt wurde, behandelte eine Reihe von Motionen, Postulaten und Interpellationen zu diesem Thema. Die Linke wiederholte in der Diskussion ihre seit Jahrzehnten vertretene Position, dass sich die Schweiz mit ihrem Festhalten am gegenwärtig praktizierten Bankgeheimnis (keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung) international isoliere und damit auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz schade. Die FDP und die CVP verteidigten die Politik des Bundesrates. Die SVP kritisierte diese Haltung des Bundesrates als Kapitulation in einem Wirtschaftskrieg. Sie forderte die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung und lehnte die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung ab. Zudem verlangte sie von der Regierung einen Gegenangriff auf Grossbritannien und die USA, welche Steuerhinterziehern ebenfalls Schlupflöcher anbieten würden.

Im Anschluss an diese Auseinandersetzung lehnte der Nationalrat mehrere Motionen und Postulate der SP-Fraktion ab. Darunter befand sich auch die Forderung, im Inland Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen, den Personalbestand der Steuerverwaltung aufzustocken und in den Ausschüssen der UNO und der OECD zu Fragen der Steuerhinterziehung und Steuervereinheitlichung mitzuarbeiten. Keinen Erfolg hatte auch eine Motion der SVP-Fraktion, welche verlangte, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Standard mit Nicht-OECD-Staaten abgeschlossen werden. Der Rat überwies einzig eine auch vom Bundesrat empfohlene Motion Fässler (sp, SG) für die Einsetzung einer Task-Force, welche sich mit den Problemen im Zusammenhang mit den Auseinandersetzung zwischen der USA und der schweizerischen Grossbank UBS befasst.

Debatten über die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz

Die Reaktionen der politischen Parteien fielen unterschiedlich aus. Die SP begrüsste den Schritt des Bundesrates als längst überfällig und sprach sich für eine Ausdehnung auch auf inländische Bankkunden aus. Auf der anderen Seite warf die SVP der Landesregierung Verrat an den Bankkunden und Kapitulation vor einer ausländischen Erpressung vor. FDP und CVP rieten dazu, zuerst die Umsetzung in neuen Doppelbesteuerungsabkommen und die konkreten Auswirkungen abzuwarten. Sowohl der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse als auch die Bankiervereinigung stellten sich hinter den Bundesrat.

OECD-Standards

Am 13. März beschloss der Bundesrat seine neue Strategie zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit den fortgesetzten Angriffen aus dem Ausland auf das schweizerische Bankgeheimnis. Demnach werde sich die Schweiz vorbehaltlos an die OECD-Standards (konkret ging es um Art. 26 des Musterabkommens der OECD für Doppelbesteuerungsabkommen) halten und in Zukunft auch in Fällen von qualifizierter Steuerhinterziehung von im Ausland wohnenden Personen mit schweizerischen Bankkonten Amtshilfe leisten. Zuvor waren bereits Belgien, Liechtenstein und andere wegen ihres Bankgeheimnisses unter Druck geratene Staaten auf diese Linie eingeschwenkt; Luxemburg und Österreich taten diesen Schritt gleichzeitig mit der Schweiz. Diese Lockerung gelte gemäss Bundesrat allerdings nur für konkrete, mit einem Verdacht belastete Einzelfälle und nicht für „fishing expeditions“ ausländischer Steuerbehörden. Entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen würden in den nächsten Monaten ausgehandelt. Ein automatischer Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden komme hingegen nicht in Frage und für im Inland wohnende Bankkunden bleibe das Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung weiterhin in Kraft.

OECD-Standards

Die Finanzmarktkrise hatte aufgezeigt, dass viele Bankkunden (und auch Bankmitarbeiter) schlecht über das Funktionieren der von den Banken angebotenen neuen Produkte informiert waren. Nationalrat Donzé (evp, BE) forderte deshalb mit einer Motion die Einrichtung einer staatlichen Kontrollstelle, welche diese Produkte in Bezug auf Transparenz und Risiken für die Anleger prüft. Auf Empfehlung des Bundesrates, der darauf hingewiesen hatte, dass die Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich bereits tätig ist, lehnte der Rat die von SP, CVP und GP unterstützte Motion mit 101 zu 92 Stimmen ab.

Forderung nach Einrichtung einer staatlichen Kontrollstelle abgelehnt (Mo. 08.3910)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Zur Verhinderung einer Zivil- und Strafrechtsklage gegen die für die schweizerische Volkswirtschaft als systemrelevant eingestufte UBS musste die Eidgenossenschaft 2008 und 2009 zusammen mit der SNB nicht nur finanziell massiv eingreifen, sondern sie sah sich auch gezwungen, 2009 und 2010 diverse Übereinkommen einzugehen. Im Februar 2009 hatte die UBS mit der US-Börsenaufsicht und dem Justizdepartement, aber ohne die amerikanische Steuerbehörde IRS, ein sogenanntes „deferred prosecution agreement“ abgeschlossen, um die Aussetzung eines Strafverfahrens zu erreichen. Neben Zahlungen verpflichtete die Bank sich zur Herausgabe von Kundendaten, was im Februar eine entsprechende Schutzverfügung der Finma nach Art. 25 und 26 des Bankengesetzes erzwang, in der diese die Herausgabe von rund 300 Datensätzen verfügte (und dadurch die in der Schweiz geltende Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung relativierte).

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Als besonders stossend empfand ein Teil der Öffentlichkeit, dass die UBS, welche der Staat im Vorjahr mit Riesensummen vor dem Untergang bewahrt hatte, ihren Mitarbeitern für das Geschäftsjahr 2008, in welchem sie einen Verlust von knapp 20 Mia Fr. ausgewiesen hatte, Boni im Umfang von rund 2 Mia Fr. ausbezahlte. Die Finma hatte diese Zahlungen mit dem Argument bewilligt, dass diese zum Teil vertraglich geschuldet seien und bei einem Verzicht auf Boni gute Mitarbeiter die Bank verlassen würden. Von den politischen Parteien forderte zuerst die SP staatlich verordnete Höchstlöhne für die Spitzenmanager der Grossbanken. Später zog auch die SVP nach, was allerdings parteiintern nicht unbestritten war.

UBS Boni im Umfang von rund 2 Mia Fr.

Aufsehen erregte im Februar ein vom SVP-Strategen Christoph Blocher vorgelegtes Konzept zur Neustrukturierung der Banken. Blocher schlug vor, dass die Banken ihre Aktivitäten im In- und Ausland in voneinander unabhängigen Tochtergesellschaften wahrnehmen sollen, die einander im Krisenfall nicht beistehen müssten. Zudem vertrat er die Ansicht, dass bei staatlich unterstützten Banken ein Salärsystem wie bei den bundesnahen Betrieben SBB und Post eingeführt werden und ein Bundesvertreter im Verwaltungsrat Einsitz nehmen sollte. Blocher begründete seine Vorschläge damit, dass der Staat in Not geratene Banken faktisch habe retten müssen, weshalb es auch gerechtfertigt sei, dass der Staat ein Mitspracherecht erhalte. Diese Ansicht stiess innerhalb der SVP auf Widerstand, etwa bei Nationalrat Hans Kaufmann (ZH). Die SVP hielt daraufhin eine „kontradiktorische Medienkonferenz“ ab, an der beide Seiten ihre Standpunkte darlegen konnten.

Blocher fordert Neustrukturierung der Banken

Die Verbesserung des Einlegerschutzes fand im Parlament Zustimmung. Der Ständerat wünschte aber mehr Transparenz über die Sicherheit dieser Einlagesicherung bei jeder einzelnen Bank. Im Nationalrat versuchte die SP erfolglos, die Verbesserung des Anlegerschutzes mit einer Konjunkturvorlage zu verbinden. Ihr Antrag, zur Stützung der Kaufkraft der Bevölkerung die Familienzulagen zu erhöhen, unterlag mit 113 zu 57 Stimmen. Die von der kleinen Kammer eingeführte detaillierte Deklarationspflicht für die Sicherheit der Rückstellungen lehnt er als nicht praktikabel ab. In der Differenzbereinigung beharrten zuerst beide Kammern auf ihrer Version bezüglich der Transparenz der Rückstellungen, dann gab der Ständerat nach. In der Gesamtabstimmung nahmen beide Kammern die Teilrevision des Bankengesetzes einstimmig an. Sie wurde gestützt auf Art. 165 Abs.1 BV für dringlich erklärt und auf den 20. Dezember, befristet bis Ende 2010 in Kraft gesetzt.
Zudem wurden zwei Motionen Bischof (cvp, SO) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die ebenfalls die Verbesserung des Einlegerschutzes forderten, vom Nationalrat angenommen

Verbesserung des Einlegerschutzes (BRG 08.076)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Auch der Ständerat führte eine sehr ausgedehnte Diskussion zu den Massnahmen und zum Finanzmarkt- und Bankensystem im Allgemeinen durch. Wie in der grossen Kammer scheiterte auch hier die Linke mit ihrem Ruf nach einer Lohnbegrenzung für das UBS-Management und für ein Verbot der finanziellen Unterstützung von politischen Parteien durch die UBS. Hingegen hatte sie – dank dem Stichentscheid des Präsidenten – zuerst Erfolg mit ihrer Forderung, dass der Bundesrat auf die UBS einwirken soll, damit diese ihre bisherigen Manager dazu bewegt, ungerechtfertigt bezogene Erfolgsprämien zurück zu zahlen. Der Nationalrat lehnte eine derartige primär deklamatorische Bestimmung ab und setzte sich damit im Differenzbereinigungsverfahren durch.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008