Die Affäre um die Rückführung der in der Schweiz seit mehr als einem Jahrzehnt blockierten Vermögenswerte des philippinischen Ex-Präsidenten Marcos näherte sich ihrem Abschluss. Zu Jahresbeginn publizierte das Bundesgericht seinen Entscheid über die Überweisung von weiteren rund CHF 540 Mio. auf ein Sperrkonto in Manila. Das BAP wurde vom Gericht angewiesen, die Überweisung vorzunehmen, wenn die philippinischen Behörden die Erfüllung der schweizerischen Bedingungen (insbesondere Garantie für die Durchführung eines ordentlichen Prozesses zur Einziehung und Verteilung sowie Berichterstattung über die Entschädigungen für Folteropfer) zusichern. Nachdem das BAP die Zusicherungen akzeptiert hatte, wurden auf seine Weisung die Gelder in zwei Tranchen im April und, nachdem das Bundesgericht noch die letzten dagegen eingereichten Beschwerden abgelehnt hatte, im Juli in die Philippinen überwiesen.
Marcos-Gelder- Schlagworte
- Datum
- 21. Juli 1998
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
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- NLZ, 16.1.98; NZZ, 20.1., 27.1., 16.4., 16.6. und 21.7.98; Bund, 21.4.98
von Hans Hirter
Aktualisiert am 08.08.2019
Aktualisiert am 08.08.2019