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Gegen die Stimmen der SVP beschloss der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats, dem „International Institut for Democracy and Electoral Assistance“ beizutreten. Das Ziel dieser Institution ist die weltweite Förderung der Demokratie primär durch Erfahrungs- und Wissensaustausch. Ihr gehören zur Zeit 23 Staaten an und die Schweiz machte seit der Gründung im Jahr 1995 als nicht stimmberechtigte Beobachterin mit.

Affiliation à l’Institut pour la démocratie et l’assistance électorale (IDEA)

Nachdem der Verfassungsrat von Basel-Stadt im Vorjahr das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht in den Verfassungsentwurf aufgenommen hatte, zog die Humanistische Partei ihre im Jahr 2000 eingereichte entsprechende Volksinitiative zurück.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Ausführung einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Egerszegi (fdp, AG) legte der Bundesrat einen Bericht über Alterslimiten für die Ausübung politischer Ämter vor. Er hielt darin fest, dass er solche als unnötig und verfassungsrechtlich fragwürdig erachte.

Berner Gemeinde führt Alterslimite für die Ausübung eines Exekutivamtes ein

Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer über das aktive kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht verfügen, reichten von der politischen Linken und den Gewerkschaften unterstützte Immigrantenorganisationen eine Volksinitiative für die Einführung des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) auf beiden Staatsebenen ein. Nach zwei Niederlagen in Volksabstimmungen (1993 und 2001) unternahm in Genf ein breit abgestütztes Komitee, dem auch Politiker bürgerlicher Parteien angehören, einen neuen Anlauf für die Einführung des Ausländerstimmrechts. Zwei gleichzeitig eingereichte Volksinitiativen fordern die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für Niedergelassene auf Gemeindeebene. Im Kanton Bern beauftragte das Parlament die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg weitete das von ihm im Vorjahr beschlossene kommunale Ausländerstimmrecht auch auf die Kantonsebene aus, machte jedoch diesen Entscheid später aus primär abstimmungstaktischen Erwägungen wieder rückgängig und hielt nur am kommunalen Ausländerstimmrecht fest. Der Verfassungsrat von Basel-Stadt beschloss die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und -wahlrechts. Dabei wurde allerdings eine sehr restriktive Variante gewählt: Ausländer erhalten dieses Recht nur, wenn sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und das Wahlrecht mit einem Gesuch beanspruchen. Im Kanton Waadt kam eine Volksinitiative für die Abschaffung des im Vorjahr mit der neuen Verfassung eingeführten Ausländerstimmrechts nicht zustande. Im Kanton Graubünden stimmte das Volk der neuen Kantonsverfassung zu und führte damit das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene ein.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der im Jahr 2002 breit diskutierte Beschluss der bernischen Gemeinde Madiswil, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen, hatte auch ein parlamentarisches Nachspiel auf Bundesebene. Der Nationalrat beauftragte die Regierung mit der Überweisung einer Motion Egerszegi (fdp, AG) in Postulatsform, einen Bericht über die in den Kantonen und Gemeinden bestehenden Alterslimiten für die Ausübung politischer Ämter zu verfassen.
Madiswil hat die Alterslimite im Berichtsjahr wieder abgeschafft. Die Berner Regierung gab zudem einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher Alterslimiten nur noch für das Gemeindepräsidium und für vollamtliche Exekutivmitglieder zulassen will.

Berner Gemeinde führt Alterslimite für die Ausübung eines Exekutivamtes ein

Mit der Zustimmung zur neuen totalrevidierten Kantonsverfassung hiess der Waadtländer Souverän auch die Einführung des Stimm- sowie des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene gut. Davon profitieren können Personen, welche mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz und davon mindestens die letzten drei Jahre im Kanton wohnen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Eine breite Beachtung in den Medien fand der Entscheid der Berner Gemeinde Madliswil, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen. Derartige Vorschriften über das minimale und das maximale Alter für den Einsitz in Exekutivgremien sind nicht neu, sondern bestehen in verschiedenen Gemeinden und Kantonen seit langer Zeit. So kennen bezüglich der Wählbarkeit in die Kantonsregierung Glarus und Appenzell a.Rh. Höchstaltersgrenzen von 65 Jahren, und in Schwyz, Freiburg (je 25) und Genf (27) bestehen Mindesaltervorschriften. Interessenorganisationen von Rentnern protestierten heftig gegen den Beschluss von Madliswil und kritisierten ihn als nicht vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot der neuen Bundesverfassung.

Berner Gemeinde führt Alterslimite für die Ausübung eines Exekutivamtes ein

Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg beschloss die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. In Kanton Graubünden stimmte das Parlament anlässlich der Beratung der neuen Kantonsverfassung dem Regierungsantrag auf Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zu.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Genfer Stimmberechtigten lehnten die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Einführung des aktiven und des passiven kommunalen Ausländerstimmrechts mit einer knappen Mehrheit von 52% ab. In Schaffhausen lehnten 70% der Stimmenden die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab; dieser Vorschlag war ein Bestandteil der neuen Kantonsverfassung, kam aber separat zur Abstimmung. Der Verfassungsrat des Kantons Waadt beschloss in erster Lesung, den niedergelassenen Ausländern das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene zu erteilen. In der zweiten Lesung strich der Rat dann das kantonale Stimmrecht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Forderung der Jugendverbände und der Jungparteien der SP und der CVP – die ursprünglich ebenfalls im Unterstützungskomitee vertretenen Jungfreisinnigen zogen sich nach einer Konsultation ihrer Sektionen und Mitglieder zurück – nach einer Senkung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre konnte lediglich einen Teilerfolg verbuchen . Die SPK des Nationalrats gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 99.457) der jüngsten Parlamentsabgeordneten, der Sozialdemokratin Ursula Wyss (BE), zwar keine Folge, formulierte aber eine eigene Motion, welche nur das aktive Wahlrechtsalter senken will (Mo. 00.3180). Die Wahl von Sechzenhnjährigen in politische Ämter mache hingegen angesichts des zivilen Mündigkeitsalters von 18 Jahren wenig Sinn.
Wyss hatte ihre Initiative zugunsten der Motion zurückgezogen, der Nationalrat lehnte diese jedoch mit 89:79 Stimmen ab, nachdem die Befürworter einer Senkung nicht bereit gewesen waren, sich mit der Überweisung in Postulatsform zu begnügen. Ebenfalls keine Chance hatte eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE; Pa.Iv. 99.454) für die Einführung eines Familienstimmrechts, das Eltern als Vertreter ihrer Kinder zusätzliche Stimmen eingeräumt hätte. Die Ablehnung erfolgte mit 100:11 Stimmen.

Senkung des Stimmrechtsalters (Mo. 00.3400)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

En vue des premières élections municipales en automne au Kosovo, le Vaudois Victor Ruffy s’est vu confier la responsabilité de la mission d’observation chargée de préparer le scrutin. En tant que chef de la délégation du Conseil de l’Europe, l’ancien conseiller national socialiste avait pour tâche de coordonner les actions sur le terrain, dans un environnement difficile aux institutions encore embryonnaires. Pour l’aider, le DFAE a mis deux observateurs suisses à la disposition du Conseil de l’Europe. La mission de la délégation devait surveiller successivement la procédure d’enregistrement des électeurs, la campagne électorale et enfin les élections elles-mêmes. Parallèlement, le chef de la DDC Walter Fust s’est réjoui des réalisations de l’aide suisse au Kosovo. Il a annoncé que plus de 900 habitations avaient été réparées durant l’année 1999, soit une dépense d’environ 10'000 francs par maison. Les 22 experts suisses présents dans la région au cours de la période ont aussi pu venir en aide à l’agriculture kosovare ravagée par la guerre: semences, tracteurs et plus de 400 vaches sont arrivés au Kosovo. Sur la base de ces bons résultats, la DDC prévoyait d’acheminer un nouveau contingent de vaches — entre 1000 et 1500 — et de consacrer 10 millions de francs à l’aide au Kosovo pour l’année sous revue.

Premières élections municipales et l’aide suisse au Kosovo

Im Kanton Genf unternahm die Regierung einen neuen Anlauf in Richtung politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. Sie beantragte dem Parlament eine Verfassungsänderung, welche den Gemeinden erlauben würde, das kommunale Ausländerstimm- und -wahlrecht einzuführen. Im Kanton Jura, wo Ausländer sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene über das aktive Stimm- und Wahlrecht verfügen (mit Ausnahme von Abstimmungen über Verfassungsänderungen), beschloss das Parlament in erster Lesung, dass diese in Zukunft auch in die kommunalen Parlamente wählbar sein sollen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Wie zuvor in anderen Kantonen lehnten auch die Freiburger Stimmberechtigten eine Volksinitiative für die Einführung des kantonalen Ausländerstimmrechts deutlich ab. 76.2 Prozent sprachen sich gegen das von der Linken unterstützte Volksbegehren aus. Im Kanton Solothurn sprachen sich das Parlament und dann mit klarem Mehr (88.5 Prozent) auch das Volk gegen eine ähnliche Initiative aus.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85 Prozent lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus. In Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Jura, welcher 1979 im Rahmen der Kantonsgründung das aktive Ausländerstimmrecht in seine Verfassung aufgenommen hatte, nahm zu erstenmal das Volk zu diesem Thema direkt Stellung. Es lehnte die von Regierung und Parlament vorgeschlagene Einführung der Wählbarkeit in Gemeindeparlamente für niedergelassene Ausländer mit einem Neinstimmenanteil von 53 Prozent ab. Sowohl die Regierung als auch die grossen Parteien (SP, CVP, FDP, PCSI; die SVP gab die Stimme frei) hatten sich für diese Neuerung eingesetzt und davor gewarnt, mit einer Ablehnung den guten Ruf des Kantons aufs Spiel zu setzen. Das Referendum war von Personen lanciert worden, welche der AUNS nahestehen. Die Einführung der Wählbarkeit in die kantonale Legislative bzw. in kommunale Exekutiven war bereits vom Parlament, vor allem aus Angst vor einem Referendum, abgelehnt worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Regierung des Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung. Im Kanton Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84 Prozent verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton Solothurn eingereicht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Eine im Auftrag der schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführte Untersuchung in den Kantonen Neuenburg und Jura, welche als einzige das Ausländerstimmrecht kennen, ergab keine überraschenden Resultate: Die Ausländer machen von diesem Recht relativ wenig Gebrauch, und die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sind durch ihre Beteiligung nicht verändert worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Bern fand zu dieser Frage am 4. Dezember eine Volksabstimmung mit zwei Varianten statt. Das Ergebnis fiel ähnlich negativ aus: Die von der Linken und den Grünen unterstützte Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht wurde mit einem Neinstimmen-Anteil von 77 Prozent klar verworfen. Eine Mehrheit von 61 Prozent lehnte auch den Gegenvorschlag der Regierung ab, den Gemeinden wenigstens die Kompetenz zur Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts einzuräumen. Diese Alternative hatte im Parlament - dank Stimmenthaltung einiger bürgerlicher Politiker - zwar noch eine knappe Mehrheit gefunden, in der Volksabstimmung wurde sie dann aber nicht nur von der FP, den SD und der EDU, sondern auch von der SVP und der FDP bekämpft. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht wurden in den Kantonen Uri und Solothurn eingereicht bzw. lanciert.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Idee, Ausländern, die seit langer Zeit in der Schweiz ansässig sind, zumindest im kantonalen und kommunalen Bereich das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen, konnte sich auch im Berichtsjahr nicht durchsetzen. Die Basler Stimmberechtigten lehnten am 12. Juni eine Volksinitiative der Linksparteien für das Stimm- und Wahlrecht für seit acht Jahren in der Schweiz (davon drei in Basel) wohnende ausländische Staatsangehörige mit einer Mehrheit von 74 Prozent ab.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Auf Bundesebene lehnte der Nationalrat zwei Vorstösse zum Ausländerstimmrecht ab. Zum einen die parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für seit mindestens 10 Jahre ansässige Ausländer, zum anderen aber auch eine Motion der linken Kommissionsminderheit (Mo. 93.3011), welche dieses Recht vorerst nur auf Gemeindeebene einführen wollte.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf Bundesebene (Pa.Iv. 92.404)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Das Anliegen der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer konnte auch im Berichtsjahr keinen Durchbruch verzeichnen. In Genf empfahl das Parlament zwei Volksinitiativen für die Einführung des integralen resp. lediglich des aktiven Stimm- und Wahlrechts zur Ablehnung. Die beiden Begehren wurden vom Volk am 6. Juni resp. am 28. November mit jeweils 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Im Kanton Bern beantragte die Regierung immerhin, der 1992 eingereichten Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die fakultative Einführung auf Gemeindeebene erlaubt. Sie entsprach damit einer vom Parlament im Rahmen der Totalrevision der Verfassung überwiesenen Motion. Im Kanton Zürich folgte das Volk der Empfehlung von Regierung und Parlament und lehnte eine Volksinitiative für das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht mit 74 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. In Basel-Stadt sprachen sich Regierung und Parlament gegen eine Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht aus. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene resp. für die fakultative gemeindeweise Einführung wurden im Berichtsjahr in den Kantonen Freiburg und Aargau eingereicht. Die im Tessin im Vorjahr lancierte Initiative erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der Nationalrat übernahm auch die Argumentation seiner Staatsrechtlichen Kommission, wonach es sich bei der Bestimmung von Art. 75 BV, dass für den Nationalrat nur Personen "weltlichen Standes", d.h. keine Geistlichen wählbar sind, um ein sinnentleertes Relikt aus dem letzten Jahrhundert handle. Er stimmte oppositionslos dem Antrag zu, der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Sieber (evp, ZH) Folge zu geben und damit die Kommission zu beauftragen, eine Vorlage zur Streichung dieses Passus auszuarbeiten.

Pa. Iv. Sieber zur Wählbarkeit von Pfarrern
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000