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Nicht nur in der Romandie sondern auch im rätoromanischen Sprachraum sorgte man sich 2017 stark um die Zukunft der eigenen Presse. So teilte das Somedia-Verlagshaus im März 2017 dem Bündner Regierungsrat Martin Jäger (GR, sp) sowie der rätoromanischen Nachrichtenagentur ANR mit, dass man das Defizit der Quotidiana nicht mehr länger tragen wolle. Die einzige rätoromanische Tageszeitung – mit Regionalteilen in den fünf Idiomen und einem Hauptteil in Rumantsch Grischun – solle in Zukunft in der Verantwortung der ANR liegen, diese solle also auch für die Personal- und Honorarkosten aufkommen. Bisher hatte die von Bund und Kanton finanzierte Nachrichtenagentur der Quotidiana Texte und Bilder geliefert, mehr sei aber gemäss Sprachengesetz nicht möglich, erklärte Jäger. Auch ein weiterer möglicher Lösungsvorschlag von Somedia-CEO Andrea Masüger, aus dem rätoromanischen Radio und Fernsehen sowie der Quotidiana ein gemeinsames Mediengefäss zu schaffen, fand kaum Anklang, auch wenn eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Radio, Fernsehen und Zeitung gemäss ANR-Stiftungsrat Martin Candinas (cvp, GR) Sinn machen könne. Gemäss Quotidiana-Chefredaktor Martin Cabalzar sei das Überleben der Zeitung nur schon für das Überleben der rätoromanischen Sprache zwingend. Sprachen müssten sich weiterentwickeln können, sprachliche Neuschöpfungen im Rahmen von Zeitungsartikeln seien dafür unerlässlich.
In der Sondersession 2017 reichte Candinas eine Interpellation (Ip. 17.3316) zur Frage ein, wie es mit der Quotidiana weitergehen solle. Bald wurde klar, dass die Zeitung alleine nicht würde überleben können. Dennoch könne ihr von Kanton oder Bund nicht direkt geholfen werden, da die Medien unabhängig bleiben müssten, erklärte zum Beispiel Martin Jäger. Schliesslich entschied der Bundesrat, sich an einer Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 zu beteiligen: Bund, Kanton und Lia Rumantscha, die romanische Sprachorganisation, bezahlen je CHF 50'000 und Somedia übernimmt vorerst weiter die Kosten für die Herausgabe. Fürs Jahr 2019 gab die Bündner Regierung bekannt, dass sie ein langfristiges Konzept mittragen und mitfinanzieren würde. Um abzuklären, wie ein solches aussehen könnte und welche Bedürfnisse die Bürger hätten, führte Lia Rumantscha im September 2017 im Rahmen des Projekts „Medias rumantschas 2019“ eine repräsentative Telefonumfrage durch. Bis Herbst 2018 sollen demnach konkret umsetzbare Ideen der Projektleitung vorliegen.

Quotidiana

„Schweizer Mediengeschichte“ schrieben gemäss Aussage von Etienne Jornod, Verwaltungsratspräsident der NZZ-Mediengruppe, Letztere und die AZ Medien im Dezember 2017. Die beiden Verlagshäuser gaben bekannt, als gleichberechtigte Partner ein Joint Venture zu gründen: ein gemeinsames Unternehmen mit starker regionaler Verankerung, 20 Zeitungstiteln, Onlineportalen sowie Radio- und Fernsehstationen. Ausgenommen blieben die NZZ, die NZZ am Sonntag und Watson sowie alle konzessionierten Radio- und Fernsehsender. Letztere kämen erst hinzu, wenn die sogenannte 2-plus-2-Regel, wonach jedes Unternehmen höchstens über je zwei Radio- und Fernsehkonzessionen verfügen dürfe, gefallen sei. Das Joint Venture wird einen Jahresumsatz von CHF 500 Mio. erzielen sowie 2'000 Mitarbeitende beschäftigen und damit zum viertgrössten Medienunternehmen der Schweiz werden. Der Zusammenschluss ist vorerst vertraglich auf zehn Jahre begrenzt, dann haben die AZ Medien die Möglichkeit, ihre Beteiligung auf 100 Prozent aufzustocken. Die NZZ-Mediengruppe hat bereits vorher die Möglichkeit, ihre Anteile zu verkaufen. Dass zudem Peter Wanner, bisheriger Verleger der AZ Medien, Verwaltungsratspräsident und Axel Wüstmann – ebenfalls von den AZ Medien – CEO werden würden, Jörg Schnyder und Jürg Weber von der NZZ-Mediengruppe jedoch nur deren Stellvertreter, erachtete die Weltwoche als deutliches Zeichen dafür, dass die AZ Medien den Lead übernehmen würden und Wanner entsprechend die NZZ „auskaufe“. Mit Pascal Hollenstein wird jedoch die NZZ den künftigen publizistischen Leiter stellen können.
Als wichtige Voraussetzung des Zusammenschlusses betonten Peter Wanner und Etienne Jornod ihr gemeinsames „Bekenntnis zu unabhängigem, vorurteilslosem Qualitätsjournalismus“. Keine Veränderung werde es bei den Produkten geben, erklärten beide weiter. Diese blieben bestehen und es komme auch nicht zu Entlassungen. Das Joint Venture würde es aber erlauben, die Kräfte im Regionalgeschäft zu bündeln; gemeinsam habe man die notwendige kritische Masse und könne daher die digitale Transformation meistern, erklärte Jornod. „Gemeinsam sind wir stärker“, betonte auch Wanner. Mit dem Joint Venture sollten letztlich die Unabhängigkeit der Zeitungen und deren Weiterentwicklung gesichert werden, zuvor muss die WEKO den Handel jedoch noch absegnen. Anschliessend soll der Start voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgen.

Auch sonst tat sich bei der NZZ-Mediengruppe 2017 einiges: Im April wurde bekannt, dass die NZZ ihre Onlineausgabe in Österreich einstelle und fünf Mitarbeitende entlasse. NZZ.at, das als Prestigeobjekt des österreichischen NZZ-CEO Veit Dengler galt, blieb gemäss Medienberichten immer hinter den Erwartungen zurück, so dass bereits vor einem Jahr die Hälfte der Belegschaft entlassen worden war. Nur kurze Zeit später trennte sich die NZZ auch von ihrem bisherigen CEO, was jedoch nichts mit der Einstellung der Österreich-Ausgabe zu tun habe, wie betont wurde. Man habe unterschiedliche Auffassungen bezüglich Umsetzung der Strategie in der nächsten Phase. Denglers Nachfolger wurde mit Felix Graf ein Branchenfremder. Graf sei zwar weder journalistisch tätig gewesen noch habe er für ein klassisches Medienunternehmen gearbeitet, er kenne sich hingegen als Energiefachmann „mit Märkten im rasanten Wandel“ sowie mit dem „Management technologiegetriebener Veränderunsgprozesse“ aus, erklärte die NZZ in einem Artikel. Dennoch fragte sich unter anderem die WOZ ob der Kombination mit dem ebenfalls branchenfremden Verwaltungsratspräsidenten Jornod, wer sich bei der NZZ überhaupt noch mit Medien auskenne.
Ende Mai gab der Verwaltungsrat der NZZ-Mediengruppe auch den Namen des neuen Chefredaktors der NZZ am Sonntag bekannt: Die Stelle übernehme der bisherige stellvertretende Chefredaktor Luzi Bernet, der 2002 schon zum Gründungsteam der NZZ am Sonntag gehört hatte. Bereits zuvor war zum Beispiel im Tages Anzeiger gerätselt worden, ob die NZZ am Sonntag mit der Pensionierung des langjährigen Chefredaktors Felix E. Müller stärker an das Mutterblatt angebunden und allenfalls dessen politische Kursänderung ebenfalls vollziehen werde. Die Furcht vor einer solchen Entwicklung habe zu einer redaktionsinternen Arbeitsgruppe und einem Brief an den Verwaltungsrat mit einem Appell für die publizistische Unabhängigkeit der NZZ am Sonntag geführt, erklärte der Tages Anzeiger weiter. Mit diesem personellen Entscheid und entsprechenden Erklärungen bestätigte die NZZ-Mediengruppe jedoch sowohl implizit als auch explizit die publizistische Unabhängigkeit der NZZ am Sonntag. Gemäss Tages Anzeiger setze man damit auf einen „moderaten politischen Kurs“, was die Redaktion der NZZ am Sonntag freue.

Nicht nur organisatorisch, auch inhaltlich habe es 2017 wichtige Veränderungen gegeben, schrieb die WOZ im Oktober 2017 und löste damit breite Reaktionen aus. Die WOZ erklärte, dass bei der NZZ innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre die Hälfte des Personals in der Inlandredaktion ausgewechselt worden sei. Dies sei insofern erstaunlich, als eine Redaktionsmitgliedschaft bei der NZZ bisher quasi eine Anstellung auf Lebenszeit gewesen sei. Grund für diesen Wandel soll gemäss WOZ der steigende Druck rechtskonservativer Kreise und ein von Chefredaktor Eric Gujer gefördertes Klima der Angst sein. Die WOZ zitierte mehrere ehemalige Mitarbeitende, gemäss denen unkonventionelle Personen einfach ersetzt oder nicht genehme Artikel nicht veröffentlicht würden. Brigitte Hürlimann, eine langjährige Mitarbeiterin der NZZ, sprach gar von einer „Säuberungswelle“. „Personalrotationen sind normal“, entgegnete hingegen Feuilletonchef René Scheu auf die Anschuldigungen. Er bekäme keine Anweisungen zu Personalentscheiden von oben und es fände auch keine Ideologisierung statt.
Gemäss WOZ befand sich die NZZ-Mediengruppe in einer anderen Situation als zum Beispiel Tamedia oder Ringier: Da sie der Publizistik treu bleibe und nicht versuche, neue Erwerbsmöglichkeiten zu erschliessen wie Letztere, wirkten sich die politischen Druckversuche, die personellen Entscheidungen, welche die publizistische Ausrichtung stark prägten, sowie die ökonomischen Zwänge auch besonders stark auf ihre Entscheidungen aus. Statt neuer Erwerbsmöglichkeiten ausserhalb der Publizistik suche sie daher in sozialer wie geographischer Hinsicht (zum Beispiel in Österreich mit nzz.at oder in Deutschland mit einem spezifischen E-Paper) nach neuen Leserinnen und Lesern. Der neue Rechtskurs der NZZ könne somit durch das Interesse der Geldgeber in der Schweiz und durch die Möglichkeit, sich in Deutschland von anderen Zeitungen abzuheben, erklärt werden. Unklar sei jedoch, ob die liberalen und linken Leserkreise aus der Schweiz durch genügend rechtsbürgerliche Leserinnen und Leser in Deutschland ersetzt werden könnten.
In der Folge schickten fast 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Protestbrief an die NZZ-Leitung, um ihre Sorge über die im WOZ-Artikel ebenfalls geschilderte Entlassung des Feuilleton-Redaktors Uwe Justus Wenzel und den massiven Aderlass beim Feuilleton kundzutun. Sie befürchteten insbesondere, dass die „personellen Entscheide nicht allein auf ökonomische Zwänge zurückzuführen“ seien, dadurch Horizonte verengt würden und das Niveau des Feuilleton sinken würde. Scheu erklärte jedoch, dass die Transformationen der Branche das Jobprofil verändert habe und er „Hochleistungssportler des Geistes“ beschäftigen wolle.

Veränderungen bei NZZ 2017

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Ständerat als Erstrat die Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren. Diese fand in der kleinen Kammer kaum Anklang, was Beat Vonlanthen (cvp, FR) mit den Worten beschrieb: „‚No Billag‘ ist ein absolutes No-go.“ Mit einem weiteren Wortspiel fassten mehrere Ständeräte die Stossrichtung der Debatte zusammen: „‚No Billag‘ heisst ‚No SRG‘“, betonten Konrad Graber (cvp, LU), Joachim Eder (fdp, ZG) und Olivier Français (fdp, VD). Entsprechend stand die SRG im Zentrum der folgenden Wortmeldungen. Neben Argumenten bezüglich des Nutzens der SRG für die demokratische Meinungsbildung und den Zusammenhalt der Willensnation Schweiz betonten die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter insbesondere die Relevanz der SRG, aber auch der kleinen Lokalradios oder der regionalen Fernsehsender, für die Randregionen und die sprachlichen Minderheiten. So könnten die Aufgaben des Service public im Allgemeinen und der SRG im Speziellen in den Zentren zwar durchaus durch den freien Markt übernommen werden, in den Randregionen sei dies jedoch nicht möglich – wie zum Beispiel Hans Wicki (fdp, NW), Josef Dittli (fdp, UR), aber auch Doris Leuthard betonten. Als wichtigen Aspekt erachteten die Ständerätinnen und Ständeräte auch die indirekte Förderung der Presse, da durch eine werbefinanzierte SRG der Werbemarkt der Presse zusammenbrechen würde. Gleichzeitig wurde aber auch darauf verwiesen, dass die Marktmacht der SRG nicht unterschätzt werden dürfe und dass verschiedene Leistungen ohne die starke Stellung der SRG auch von Privaten erbracht werden könnten. Josef Dittli betonte, dass auch in Zukunft diskutiert werden müsse, welche Leistungen die SRG erbringen solle und welche nicht. Stefan Engler (cvp, GR) ergänzte, dass es sich ein öffentliches Medienhaus wie die SRG nicht leisten könne, „den Privaten jeglichen Freiraum oder sogar die Luft zum Atmen zu nehmen.“ Dennoch liess keine der Wortmeldungen Zweifel daran aufkommen, dass der Ständerat der Empfehlung des Bundesrates folgen und die Initiative zur Ablehnung empfehlen würde – was er anschliessend auch stillschweigend tat.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Im Februar 2017 reichte Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der die Post verpflichtet werden sollte, die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Da die wirtschaftliche Lage der Medien schwierig sei, diese aber eine unverzichtbare Rolle für die Demokratie spielten und die meisten Abonnentinnen und Abonnenten noch immer die Printausgabe der Zeitungen lesen würden, solle der Bund als Alleinaktionär der Post die für eine Frühzustellung nötigen Massnahmen treffen. Bisher verpflichte sich die Post lediglich selbst, die Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen; häufig würden diese sogar erst am Nachmittag geliefert, kritisierte Feller. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Frühzustellung nicht zu der gesetzlich garantierten Grundversorgung gehöre; ihre Verankerung im Gesetz sei bei der Totalrevision der Postgesetzgebung 2010 abgelehnt worden. Im September 2018 zog Feller die Motion zurück.

Die Frühzustellung von Tageszeitungen von Montag bis Samstag durch die Post ohne zusätzliche Kosten gewährleisten

„Il était bien pour la tête“ – der Leitspruch des Nachrichtenmagazins L'Hebdo erschien am 2. Februar 2017 zum letzten Mal und daher in der Vergangenheitsform. Denn obwohl bereits im Sommer 2016 die Redaktionen des Nachrichtenmagazins L’Hebdo und der Tageszeitung Le Temps fusioniert worden waren, gab der Ringier Axel Springer Verlag Mitte Januar bekannt, dass das Nachrichtenmagazin L’Hebdo per Anfang Februar gänzlich eingestellt werde und 37 Personen entlassen würden. Das seit 1981 erschienene Magazin schrieb seit 2002 rote Zahlen und litt vor allem unter sinkenden Werbeeinnahmen (-50% in vier Jahren) und Abonnementszahlen (-25% in zehn Jahren). Der ehemalige Chefredaktor von Le Matin, Peter Rothenbühler, führte die rückläufigen Werbeeinnahmen auch auf die inhaltliche Neuausrichtung des Magazins zurück: Während L'Hebdo früher hauptsächlich politische Themen aus einer europafreundlichen Blickrichtung mit Mitte-Links-Positionierung behandelt hätte, sei man je länger je mehr zu sogenannten Servicethemen, zum Beispiel Reisen oder Wohnen, übergegangen. Auch die allgemeine Entwicklung abnehmender Anteile an jungen Lesern aufgrund der Konkurrenz durch das Internet und Gratiszeitungen hätten dem Magazin besonders stark geschadet, da es traditionell bei dieser Gruppe besonders beliebt gewesen sei.

Die Schliessung von L'Hebdo kam gemäss mehreren Stimmen nicht gänzlich überraschend. So habe die Redaktion zuvor ein Management-Buyout beabsichtigt, bei dem sie das Magazin zu einem Symbolpreis hätte übernehmen und weiterführen wollen. Dazu habe Chefredaktor Alain Jeannet ein neues Konzept und einen neuen Internetauftritt sowie Pläne für zusätzliche Werbeeinnahmen entwickelt. Da der Erfolg eines solchen Vorgehens gemäss einer Sprecherin des Verlags unrealistisch gewesen sei und man die Mitarbeitenden vor finanziellem Schaden habe bewahren wollen, lehnte der Verlag ein solches Vorgehen ab. Man habe jedoch versucht, andere Verlage für eine Übernahme oder Stiftungen für eine finanzielle Unterstützung zu gewinnen, sagte Ralph Büchi, COO der Ringier-Gruppe. Diese Erklärungen überzeugten jedoch nicht alle. So wurden Stimmen laut, die davon ausgingen, dass sich der Verlag keine zusätzliche Konkurrenz für Le Temps, das ebenfalls finanziell nicht auf Rosen gebettet sei, habe schaffen wollen. So gab Büchi bezüglich der Schliessung von L'Hebdo auch unumwunden zu, dass man dessen rote Zahlen nicht mehr habe finanzieren können und sich entschlossen habe, sich auf den erfolgsversprechenderen Titel, Le Temps, zu konzentrieren. „Stabiliser et sécuriser la situation du Temps“, sei das Ziel.

Nach Ankündigung der Schliessung meldeten sich zahlreiche Personen zu Wort, um ihr Bedauern zu äussern, darunter der Gründer von L’Hebdo, Jacques Piquet, Bundesrat Alain Berset, die Gewerkschaft der Medienschaffenden Syndicom und der Journalistenverband Impressum. Die Waadtländer Regierung drückte gleichzeitig ihre Furcht vor einem „Verlust der Diversität und der Pluralität der Presse“ aus.

Einstellung von L'Hebdo

Das Pressejahr 2017 war stark durch die Medienkonzentration geprägt, die sich insbesondere in der Einstellung von L’Hebdo, der Schaffung einer Mantelredaktion für alle Tamedia-Zeitungen und dem Joint Venture der AZ Medien und der NZZ-Mediengruppe zeigte. Diese Entwicklungen führten anfänglich in der Romandie und später in der ganzen Schweiz zu Diskussionen um die Frage, ob und wie der Staat Zeitungen und Magazine unterstützen solle. Unter anderem wurden dazu auf Bundesebene zahlreiche Vorstösse eingebracht. Eine Möglichkeit, die Zeitungen indirekt zu unterstützen, verfolgte Olivier Feller (fdp, VD) mit einer Ende Februar 2017 eingereichten Motion. Auslöser war die Ankündigung der Post gewesen, die Frühzustellung nur noch bei einem Aufpreis zu gewährleisten. Fellers Motion wollte nun garantieren, dass die Zeitungsausgaben auch ohne zusätzliche Kosten für die Verlage jeweils am Morgen ausgeliefert werden. Zusätzlich reichte der Motionär zwei Anfragen (A. 17.5601, A. 17.5602) und eine Interpellation (Ip. 17.3672) zur Ankündigung der Post ein. Im März 2017 lancierte die Parteipräsidentin der Grünen, Regula Rytz (gp, BE), ein Postulat zur gezielten Medienförderung. Darin bat sie den Bundesrat darum, Instrumente für eine direkte und indirekte Medienförderung aufzuzeigen. Auch Kurt Fluri (fdp, SO, Ip. 17.3729), Ada Marra (sp, VD, Ip. 17.4086), Jean-Paul Gschwind (cvp, JU, A. 17.5007) sowie Adèle Thorens Goumaz (gp, VD, A. 17.5007) erbaten vom Bundesrat mehr Informationen betreffend allgemeine Möglichkeiten zur Unterstützung der Presse. Auch zur Inhaberkonzentration machten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Sorgen. Philipp Hadorn (sp, SO) reichte eine Motion (Mo. 17.3778) zur Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen ein und sein Parteikollege Jacques-André Maire (sp, NE) forderte in einem Postulat (Po. 17.3695) Kriterien für die Übernahme von bestehenden Medien. Géraldine Savary (sp, VD), ein weiteres SP-Mitglied, wollte zudem in einer Interpellation (Ip. 16.3563) vom Bundesrat wissen, ob er Massnahmen zur Aufrechterhaltung der redaktionellen Unabhängigkeit als nötig erachte. Auch die Exponenten der rechten Ratsseite sorgten sich um die Unabhängigkeit der Presse; der Grund ihrer Sorge lag aber in der staatlichen Unterstützung für die Medien: Thierry Burkart (fdp, AG) zum Beispiel erklärte, dass die Medien „Beisshemmungen“ entwickeln könnten, wenn sie staatlich finanziert würden.

Wie die Bundespolitik sie unterstützen könne, diskutierten auch die Medien selbst. Vorgeschlagen wurden zum Beispiel Konzessionen für Zeitungen, bei denen Leistungen zum Erhalt des Service public finanziell entschädigt würden. Dies sei gemäss Le Temps allerdings dann problematisch, wenn eine Zeitung einem grossen Verlagshaus wie Ringier oder Tamedia gehöre. Zahlreiche Handlungsmöglichkeiten wurden bezüglich der Konkurrenz durch die SRG diskutiert. So könnte eine Werbebeschränkung für die SRG zwar deren Konkurrenz für die Werbung in der Presse verringern, würde jedoch nicht garantieren, dass die Werbekunden auf die Zeitungen umstiegen. Positiver wurde ein Werbeverbot für die SRG nach 20 Uhr, wie es zum Beispiel in Frankreich existiert, bewertet. Zur Diskussion stellen müsse man gemäss Le Temps auch eine Steuer auf Werbeeinnahmen, wodurch man einen Teil der Gelder, die für Werbeaufträge im Ausland gesprochen werden, zurückholen könne. Bereits vom Parlament verabschiedet worden war zu diesem Zeitpunkt ein Übergang zum Shared-Content-Modell, wodurch die SRG den privaten Anbietern Inhalte zur Verfügung stellen muss.
Indirekte Hilfe für die Presse versprach man sich auch durch eine mögliche Nationalisierung der Druckereien, was zu einer Reduktion der Druckkosten führen würde. Auch grundsätzlichere Aspekte der Medienförderung wurden von den Medien besprochen: Zum Beispiel solle die Journalistenausbildung verbessert und vom Bund anerkannt werden, da bisher kein geschützter Titel für ausgebildete Journalisten existiere. Dies reiche gemäss Le Temps zwar nicht aus, um die Probleme der Medienlandschaft zu lösen, wäre aber ein guter Anfang und würde der Presselandschaft helfen, die Digitalisierung zu überleben. Notwendig sei schliesslich auch eine Unterstützung für die SDA, die sich ebenfalls in Schwierigkeiten befinde. Ein erster Schritt dazu hatte der Bundesrat bereits unternommen, indem er der SDA CHF 2 Mio. jährlich aus der Radio- und Fernsehabgabe zugesprochen hatte.

Forderungen zur Unterstützung der Presse im Jahr 2017

Aufgrund hoher Kosten für Druck, Papier und Vertrieb sowie vor dem Hintergrund rückläufiger Werbeeinnahmen kommunizierten die AZ Medien im Dezember 2016 die Einstellung der «Schweiz am Sonntag» per März 2017. Im Gegenzug wurde die Samstagsausgabe der Aargauer Zeitung ausgebaut und erhielt neu den Namen «Schweiz am Wochenende». Am Sonntag ersetzte eine aktualisierte Digital-Ausgabe der Samstagsausgabe die bisherige Printversion.

"Schweiz am Sonntag" wird zu "Schweiz am Wochenende"

Im Jahr 2017 erhielt die Regional- und Lokalpresse von der Schweizerischen Post wie auch im Vorjahr eine Zustellermässigung von 25 Rappen pro Exemplar; dies gemäss Beschluss des BAKOM vom Dezember 2016 zur indirekten Presseförderung. Ebenfalls unverändert im Vergleich zu 2016 blieb die Anzahl förderberechtigter Titel (142). Die jährliche Versandmenge verzeichnete aufgrund von Wechseln bei den unterstützungsberechtigten Titeln hingegen einen Zuwachs von 0.7 Mio. Exemplaren.
Mit 1'046 Titeln der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kamen in dieser Pressegattung 20 Titel weniger in den Genuss der indirekten Presseförderung als noch ein Jahr zuvor. Ebenfalls abgenommen – um 3.3 Mio. Exemplare – hatte die jährliche Versandmenge, die bei dieser Pressegattung neu 130 Mio. beförderte Exemplare pro Jahr betrug. Diese Veränderungen hatten eine Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen pro Exemplar zur Folge, womit die Preisermässigung für das Jahr 2017 in dieser Sparte bei 16 Rappen zu liegen kam.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2016 widmete sich das vom Fög herausgegebene Jahrbuch «Qualität der Medien» zwei verschiedenen Schwerpunkten: Einerseits dem Medienvertrauen, andererseits der Qualität und Vielfalt des Newsrepertoires, also dem Medienangebot. Dabei kam die Studie zu mehreren Erkenntnissen: So sei das Medienvertrauen in Ländern, die über einen starken Service public verfügen, grundsätzlich höher als in Ländern mit schwächerem Service public. Wer also häufig Nachrichten des öffentlichen Rundfunks konsumiere, entwickle ein grösseres Vertrauen in das Mediensystem. In der Schweiz sei das Vertrauen aufgrund des starken Service public entsprechend hoch, so ein Befund der Analyse. Ferner verfüge die Schweiz über ein diversifiziertes Medienangebot. Zu diesem Schluss kam das Fög, weil Schweizerinnen und Schweizer auf ein vielfältiges Berichterstattungsspektrum zurückgreifen können: Zum einen bedingt durch die verschiedenen Abonnementszeitungen, zum anderen durch die differenzierte Berichterstattung der SRG, welche systemrelevante ökonomische, politische und gesellschaftliche Themen aus verschiedenen Blickwinkeln darzustellen pflege.
Die Befragung von Mediennutzerinnen und -nutzern ergab ausserdem, dass die Qualität der Abonnementszeitungen und des öffentlichen Rundfunks insgesamt als hoch eingestuft werde. Auch teilten die Konsumierenden grösstenteils die These der Studie, dass Qualitätsjournalismus wichtig für eine demokratische Gesellschaft sei. Gleichzeitig sei die Anzahl der sogenannten «News-Deprivierten» von 21 Prozent im Jahr 2009 auf 31 Prozent im Jahr 2016 angestiegen. Als News-Deprivierte bezeichnete die Studie jene, welche unterdurchschnittlich viel auf Informationsmedien zurückgreifen oder wenn, dann auf Gratiszeitungen, kostenlose Online-Angebote oder Social Media. 47 Prozent der Befragten gaben denn auch an, mindestens einmal wöchentlich News über Social Media zu beziehen, für 22 Prozent der 18- bis 24-Jährigen stellte «Facebook» gar die Hauptinformationsquelle dar; lediglich 11 Prozent der jungen Erwachsenen gaben derweil das Fernsehen als Hauptquelle an. Dies, so resümierte die Studie, biete einerseits für Medienhäuser die Chance, viele Junge via Social Media erreichen zu können, andererseits lauere hier auch die Gefahr, dass traditionelle, zur Zeit als qualitativ hochwertig eingestufte Medienmarken immer weniger wahrgenommen würden.

Die Erkenntnis der Studie, ein starker Service public fördere auch das Vertrauen in die privaten Medien, wurde sogleich in der politischen Debatte rund um die «No-Billag»-Initiative aufgegriffen: Deren Initianten und Befürworter waren nämlich der gegenteiligen Ansicht: Vielmehr grabe die staatlich finanzierte SRG den privaten Medienhäusern das Wasser ab, als dass diese von ihr profitieren würden. Die Studie sei lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern, meinte die Initiativbefürworterin und Nationalrätin Nathalie Rickli (svp, ZH) laut St. Galler-Tagblatt.

Für die jährlich erscheinende Studie werden seit 2009 pro Jahr 3'400 Onlineinterviews durchgeführt, zudem wurden 2016 insgesamt 1'613 repräsentativ ausgewählte Personen aus der Deutschschweiz und der Romandie mittels Onlinefragebogen zum Themenschwerpunkt befragt. Miteinbezogen wurde erstmals auch der «Reuters Digital News Report», welcher Umfragedaten aus 26 Ländern und rund 50'000 Interviews enthält.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2016

2016 wurde eine Reihe von doppelten Chefredaktoren gekürt und damit ein neues Phänomen in der Schweizer Presselandschaft begründet. Im Frühling 2016 vereinten der "Tages-Anzeiger" und die "Sonntags-Zeitung" die Chefredaktion – ein Posten, der neu von Arthur Rutishauser besetzt wird. In redaktioneller Hinsicht bedeutet dies, dass die bestehende Kooperation – stattfindend in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Sport und Wissen – auf die Auslandberichterstattung ausgedehnt werden soll. Eine Personalunion kündigte im Oktober desselben Jahres auch die AZ-Mediengruppe an: Patrik Müller wird neben seinem Chefredaktoren-Posten bei der "Schweiz am Sonntag" neu auch die Chefredaktion für den Tageszeitungsverbund "AZ Nordwestschweiz" übernehmen. Eine gemeinsame Chefredaktion soll auch die Blick-Gruppe erhalten, so die Mitteilung im November. Diese neu geschaffene Funktion eines Chefredaktors der gesamten Blick-Gruppe wird der abtretende Chefredaktor der "Aargauer Zeitung", Christian Dorer, übernehmen, der den weiterhin bestehenden Chefredaktionen der einzelnen Blick-Titel vorstehen wird.

doppelte Chefredaktoren

Im Oktober 2016 gab Constantin Seibt bekannt, er werde seine 10-jährige Tätigkeit als Redaktor beim "Tages-Anzeiger" zugunsten eines eigenen Projektes Ende Jahr aufgeben. Der mit seiner Swissair-Reportage zum Journalist des Jahres 2007 gekürte Seibt beabsichtigt damit die Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit, die er durch die zunehmende Stärke von Grossverlagen gefährdet sieht. Seibt gedenkt seine Pläne in ein Online-Magazin umzusetzen; der Name des Medien-Startups lautet Project R. Ebenfalls mit an Bord ist der Journalist Christof Moser, der sich als Bundeshausredaktor von der "Schweiz am Sonntag" verabschiedet.

Projekt R: Das Hintergrundmagazin «Republik» geht an den Start

Le groupe Tamedia a annoncé le licenciement de 24 personnes dans ses titres romands, 16 au sein de 24Heures et 8 à la Tribune de Genève. Ces licenciements, accompagnés de cinq départs à la retraite et de deux départs non remplacés, font reculer l'effectif équivalent temps plein de 14 pour cent pour chaque titre, et s'inscrivent dans un vaste plan d'économies d'un montant total de CHF 4 millions, selon le groupe de presse. Cette annonce a déclenché de nombreuses réactions. Les Conseils d'Etat de Vaud et Genève ont fait part de leur inquiétude dans un courrier commun adressé à Tamedia. Plus de trois cents personnes ont manifesté à Lausanne et à Genève pour protester contre ces décisions, relevant notamment le bénéfice de CHF 334 millions engrangé par le groupe en 2015.
Quelques jours auparavant, le groupe AZ Medien, qui détient notamment l'Aargauer Zeitung, avait lui aussi annoncé procéder à un dégraissage. 26 places de travail devaient passer à la trappe, dont six licenciements, et le reste via des fluctuations naturelles.

Licenciements chez Tamedia et AZ Medien (2016)

Eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) verlangt, dass die staatliche Förderung journalistischer Medien neu auch zur Unterstützung von Online-Medien eingesetzt werden kann. Gemäss Initiantin ist auch die momentane Online-Medienlandschaft von den grossen Verlagshäusern dominiert. Unabhängige Online-Medien könnten sich auf eigene Faust kaum im Markt behaupten, da sie professionelle journalistische Leistungen nur unzureichend vergüten könnten. Eine Grossmehrheit der KVF-NR versagte dem Anliegen hingegen seine Unterstützung: Sie erachtete im Gegensatz zur Kommissionsminderheit das bestehende Online-Angebot bereits als vielfältig und qualitativ hochstehend; staatliche Eingriffe würden nur zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gab die nationalrätliche Kommission dem Anliegen Ende August 2016 keine Folge.

Förderung journalistischer Online-Medien (Pa.Iv. 15.497)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Ebenfalls im Sinne der Presse entschied das Bundesgericht im Juli 2016, indem es zwei Beschwerden des sogenannten Kristallnacht-Twitterers auf Persönlichkeitsverletzung in einem Online-Artikel der "Schweiz am Sonntag" und auf der Homepage eines Rassismus-Experten abwies. Der Kläger und ehemalige SVP-Lokalpolitiker war zuvor aufgrund seines Tweets, worin er die Meinung äusserte, dass es eventuell wieder eine Kristallnacht brauche – dieses Mal für Moscheen –, wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das Sonntagsblatt hatte als Reaktion auf den Tweet in einem Kommentar unter anderem die Ansicht geäussert, dass solche Personen nichts in einer Partei zu suchen hätten, die sich zu den Grundsätzen der Freiheit und Demokratie bekenne. Die oberste eidgenössische Gerichtsinstanz kam zum Schluss, dass im vorliegenden Falle ein öffentliches Interesse zur Berichterstattung bestanden habe, da Diskussionen zum Islam in der Schweiz zum aktuellen politischen Diskurs gehörten. Und – wie bereits in zwei im Vorjahr gefällten Urteilen festgehalten – habe der Kläger mit seinem Tweet die Öffentlichkeit gesucht. Ferner hielt das Bundesgericht fest, dass der Tweet, welcher in Reaktion auf einen Einzelfall entstanden war, in seiner Klarheit auch beim Durchschnittsleser keine Zweifel ob dessen Sinn aufkommen lasse und das in der "Schweiz am Sonntag" geäusserte Werturteil deswegen nicht zu beanstanden sei.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Auch der Nationalrat stellte sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr eingeführten Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) zu. Er tat dies mit 112 zu 60 Stimmen bei 9 Enthaltungen und entgegen eines vorliegenden Minderheitsantrags von Seiten der SVP, der die Ablehnung des Vorstosses verlangte und sich gegen eine spezielle Förderung der Printmedien stellte. In Zeiten der neuen Technologien bedeute die Presseförderung ein Ausbremsen des Strukturwandels, der eine zunehmende Vielfalt der Medien in verschiedensten Kanälen verspreche, so die Ausführungen von Minderheitssprecher Rutz (svp, ZH).

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Viel mediale Aufregung verursachte die Reaktion von Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf ein Votum von Neo-Nationalrat Roger Köppel (svp, ZH) im Rahmen der Debatte um das Freizügigkeitsabkommen mit Kroatien. Der Zürcher SVP-Nationalrat warf der Magistratin unter anderem vor, sich mit „einer frivolen Leichtfertigkeit [...] über Verfassungsbestimmungen hinweg[zu]setzen“ und „lieber von Plangenehmigungsverfahren statt von Enteignungen [zu reden], wenn Sie den Leuten die Häuser und Wohnungen wegnehmen wollen". Sommaruga erhob sich während Köppels Rede und begab sich aus dem Ratssaal. Wenige Momente später folgte ihr die SP-Fraktion und einige weitere Ratsmitglieder. Die Reaktionen auf diesen "Eklat" (BaZ) waren gemischt. Während die Einen Köppel Respektlosigkeit und mangelnden Anstand vorwarfen, befanden die Anderen die Reaktion der Justizministerin als dünnhäutig: Der Provokation werde so eine noch grössere Bühne geboten. Bei der Fortsetzung der Session am Nachmittag fragte Köppel bei der Bundesrätin nach, weshalb sie den Saal verlassen habe, worauf diese erwiderte, dass sie gerne Fragen zu Kroatien beantworte. In einem BaZ-Interview kritisierte der Zürcher Nationalrat das Verhalten als "Affront gegenüber dem Gesetzgeber". Die Justizministerin war freilich seit einiger Zeit Zielscheibe der Weltwoche, bei der Köppel als Chefredaktor und Verleger fungiert.
Die Kommentarspalten in der Presse füllten sich in der Folge noch einmal, als Christa Markwalder (fdp, BE), die als Nationalratspräsidentin die Rede von Köppel hätte mahnen oder gar unterbinden können, zu Protokoll gab, die Causa Sommaruga vs. Köppel beruhe auf einem Missverständnis. Simonetta Sommaruga habe lediglich die Toilette aufgesucht. In das beharrliche Schweigen der Berner Magistratin zum Thema investierten zumindest die Boulevard- und Sonntagsmedien noch einmal einige Druckerschwärze.

Sommaruga vs. Köppel

Die eidgenössische Medienkommission hatte die SRG in ihrem im Dezember 2015 veröffentlichten EMEK-Bericht zu den Service-public-Medien bereits dazu angehalten, vermehrt Kooperationen mit privaten Medienanbietern einzugehen. In einem Schreiben unterbreitete SRG-Direktor Roger de Weck den Verlegern kurz darauf 11 Kooperationsvorschläge der SRG. Diese umfassten Vorschläge zur technologischen und journalistischen Zusammenarbeit. So etwa könnten Produktionen der SRG in gewissen Fällen von Privaten weiter verwertet werden. Gegen ein „sehr erschwingliches Entgelt“ könnten Privatradios, die sich auf die Regionalberichterstattung konzentrieren, täglich zwei Dutzend Nachrichtenbulletins der SRG in voller Länge und zeitgleich ausstrahlen. Ferner bestünde die Möglichkeit, dass Verlage aktuelle SRG-Videos in ihre Webseiten einbetten könnten. Im Gegenzug hätte die SRG Anrecht auf die durch das Video generierten Werbeeinnahmen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Programmen der privaten Medien könnten zum einen ausgewählte Inhalte via Web-Player der SRG verbreitet werden und zum anderen auf SRG-Fernsehkanälen im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships überregionale Beiträge von konzessionierten regionalen Fernsehsendern ausgestrahlt werden – ähnlich wie dies auf SRF bereits mit PresseTV geschieht, woran die NZZ, die Basler Zeitung, die Handelszeitung und Bilanz beteiligt sind. Weitere Vorschläge betrafen die Erleichterung zum Erwerb von Sportrechten und den Zugang zu SRG-Fortbildungsprogrammen für Journalistinnen und Journalisten, die Schaffung oder Weiterentwicklung von gemeinsamen Kanälen, namentlich in Form von Apps oder eines gemeinsamen Youtube-Kanals, und die technologische Zusammenarbeit via SwissTXT, das zur Verfügung stellen von HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) oder die erleichterte Umstellung auf DAB+. Darüber hinaus betonte der SRG-Direktor, dass die sich mit Swisscom und Ringier in Entwicklung befindende Werbeplattform allen Interessierten diskriminierungsfrei offen stehe und reagierte damit auf die ablehnende Haltung der privaten Medien gegenüber dem geplanten Joint Venture.

Beim Verband Schweizer Medien (VSM) führte das Angebot hingegen nicht zur erhofften Reaktion. Dies unter anderem, weil es ohne vorgängige Abstimmung mit dem VSM und nur wenige Tage vor dessen Dreikönigstagung ins Haus flatterte und sogleich auch der NZZ zugespielt wurde, wo de Weck für seine Ausführungen beinahe eine ganze Seite eingeräumt wurde. Dies bot VSM-Präsident Hanspeter Lebrument Grund, an der Aufrichtigkeit des Angebots zu zweifeln, was er in der SonntagsZeitung (auf einer guten halben Seite) denn auch tat. Kritisch beurteilte er auch die Inhalte der Kooperationsmodelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden die Abhängigkeit der privaten Medien von der SRG nur zusätzlich erhöhen. Ob Erstere tatsächlich von solchen Kooperationen profitieren würden, sei dahingestellt. Die SRG wirke gegen aussen wie „ein Fürstenhaus, das den privaten Medien einige Brotsamen zuwirft.“ Der stärkste Groll, den der Verband gegen die SRG hegte, bezog sich indes auf die von der Radio- und Fernsehgesellschaft zusammen mit Ringier und Swisscom gegründete Werbeallianz Admeira, die nicht Teil der Kooperationsvorschläge war und von de Weck in seinem Schreiben nur am Rande thematisiert wurde. Am 22. Januar forderte der VSM in einem Brief an das BAKOM denn auch, die Werbemöglichkeiten der SRG zu beschränken, und koppelte die Bereitschaft zur Diskussion von Kooperationsmöglichkeiten an den Marschhalt der Werbeallianz bis zum Ende dieser Gespräche. In einem Schreiben an den SRG-Direktor listete der Verband wenig später seinerseits einige Kooperationsvorschläge auf. Diese umfassten unter anderem die Bereitstellung audiovisueller SRG-Angebote für die Webseiten privater Medienanbieter. Im Unterschied zum Kooperationsangebot der SRG, das die Beteiligung der Gesellschaft an den mit den Videos generierten Werbeeinnahmen bedingen würde, verlangten die Verleger die kostenlose Zurverfügungstellung dieser Inhalte und dies aus zwei Gründen: Erstens seien die SRG-Inhalte durch öffentliche Mittel finanziert und zweitens sei es der SRG untersagt, Online-Werbung zu betreiben. Der Vorschlag der SRG umgehe dieses Verbot.

Ende April publizierte der Verlegerverband eine von ihm bereits im Sommer 2015 in Auftrag gegebene explorative Studie, die sich auf 36 Leitfadeninterviews mit Schweizer Branchenvertretern und Medienexpertinnen sowie 20 Befragungen ausländischer Expertinnen und Experten stützt. SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern war die Teilnahme an der Studie im Hinblick auf die umstrittene Werbeallianz untersagt worden. Die Studie ergab, dass das Interesse Privater an Zusammenarbeitsformen mit der SRG, so etwa im Rahmen von Public Private Partnerships, grösser ist als erwartet. Das Zustandekommen von Kooperationen werde jedoch stark von der tatsächlichen Ausgestaltung abhängen und verlange diesbezüglich von beiden Parteien einen „Change of Mindset“, so die Autoren der Università della Svizzera italiana. Nicht zuletzt bezeichneten sie es als „Geburtsfehler“, dass die Beteiligung der SRG an der Studie sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht ausgeblieben war. Dies basiere zum einen darauf, dass die SRG nur wenige Tage nachdem der VSM die Studie zum Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten in Auftrag gegeben habe, die Werbeallianz ausgerufen hatte. Zum anderen habe de Weck der Studie im September 2015 eine Absage erteilt. Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der VSM-Studie erinnerte somit Vieles an die Situation bei der Präsentation der SRG-Kooperationsvorschläge, nur dass die Spiesse dieses Mal umgedreht wurden. Nun war es der Verlegerverband, dem zur Präsentation seiner Auftragsstudie beinahe eine ganze Seite in der NZZ eingestanden wurde (resp. der Studienautorin und dem Studienautor) und nun kritisierte die SRG den Alleingang des VSM. Dieser habe die Studie eigenmächtig in Angriff genommen. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt und erst hinterher zur Teilnahme und Mitfinanzierung aufgefordert worden. Eine Beteiligung an einer weiteren Studie, die von beiden Seiten gemeinsam geplant würde, könne man sich aber vorstellen.

Kooperationsangebote der SRG

Aufgrund der abnehmenden Versandmenge der förderberechigten Regional- und Lokalpresse (-3.4 Mio. Exemplare) fällt die Preisermässigung für die Postzustellung der Tages- und Wochenzeitungen im Jahr 2016 mit 25 Rappen pro Exemplar um zwei Rappen höher aus als 2015. Während in oben genannter Kategorie nahezu gleich viele Pressetitel in den Genuss von Fördermittel gelangen (142 Titel; -1 Titel), sind 2016 mit einer Zahl von 1'066 insgesamt 53 Titel der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse weniger förderberechtigt als noch im Vorjahr. Dieser Rückgang ist neben der Nicht-Erfüllung von Förderkriterien auch durch die Zusammenlegung mehrerer Titel sowie die Einstellung gewisser Presseerzeugnisse bedingt. Bei einer Versandmenge von 133.3 Mio. Exemplaren (-6.3 Mio.) beläuft sich die Preisermässigung dieser Pressegattung auf 15 Rappen pro Exemplar (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Obwohl nach Verabschiedung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) und entgegen der ursprünglichen Version des Bundesrates die indirekte Presseförderung unangetastet geblieben war, sprach sich die zuständige KVF-SR bei einer Enthaltung beinahe einstimmig für eine Verschärfung der Motion Bulliard-Marbach (cvp, FR) aus, welche sich gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung im KAP gerichtet hatte. Mit ihrer Änderung wollte die zuständige Kommission den Bundesrat auch künftig an der Abschaffung der indirekten Presseförderung hindern, solange keine valablen Alternativen vorliegen. Die Zustimmung der Kantonskammer zum Antrag ihrer Kommission war denn auch Ausdruck der Befürwortung einer vielfältigen Presselandschaft, die den regionalen und kulturellen Gegebenheiten der Schweiz angemessen Rechnung trägt. In der ständerätlichen Beratung verwies die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, erneut auf den im Vorjahr publizierten Bericht zur Schweizer Medienlandschaft, der alternative Fördermassnahmen aufgezeigt hatte. Damit solche Massnahmen umgesetzt werden könnten, sei jedoch in den meisten Fällen eine Verfassungsänderung nötig und das wiederum sei nicht im Sinne der Branche, so die Bundesrätin.

Aufhebung der indirekten Presseförderung (Mo. 13.3048)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Nachdem das Bundesgericht die Verurteilung des sogenannten Kristallnacht-Twitterers wegen Rassendiskriminierung im November 2015 gestützt hatte, befasste es sich einen Monat später erneut mit dem Fall, diesmal jedoch aus der Perspektive der Medienfreiheit. Der sogenannte Kristallnacht-Twitterer, ein ehemaliger SVP-Lokalpolitiker, hatte seiner Verärgerung ob dem Freispruch des Sekretärs der Muslimischen Gemeinde Basel, welcher aufgrund der Aussage, es sei "okay", wenn ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zwinge, angeklagt worden war, im Sommer 2012 mit folgendem Tweet Luft gemacht: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Ein im Jahr 2014 gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Uster hatte zwei Journalisten der NZZ und des Tages-Anzeigers durch Androhen einer Ordnungsbusse untersagt, in ihrer Berichterstattung Namen, Alter und Wohnort des Angeklagten sowie Fotos des Beschuldigten und die Adresse dessen Blogs zu erwähnen. Nachdem das Obergericht hier bereits korrigierend eingewirkt hatte, revidierte das Bundesgericht im Dezember 2015 diesen Entscheid vollständig und gewichtete somit die Medienfreiheit höher als die schutzwürdigen Interessen des unterdessen Verurteilten. Dazu käme, dass gerade mit einem Internetblog die Öffentlichkeit ja gesucht werde, weswegen es "schwer nachvollziehbar" sei, dass in der Berichterstattung gerade auf die Erwähnung des Blogs verzichtet werden müsse.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Im Oktober 2015 gab die unabhängige Tageszeitung "La Liberté" bekannt, künftig eine Partnerschaft mit "Edition Suisses Holding" (ESH) eingehen zu wollen. Ab dem ersten Trimester 2016 kooperieren die Freiburger Tageszeitung und ESH, welcher unter anderem auch die Walliser Tageszeitung "Le Nouvelliste" und die über die Kantone Neuenburg und Jura berichtende Tageszeitung "L'Express" angehören, in den Ressorts Schweiz, Internationales und Wirtschaft. Die Inhaber der Gruppe Saint-Paul, Herausgeber von "La Liberté", machten jedoch deutlich, dass sich die Zusammenarbeit auf die redaktionelle Arbeit beschränke: Der Verkauf von Anteilsscheinen an die ESH sei nicht vorgesehen. Bereits ein Jahr zuvor kam es zu Umbrüchen bei "La Liberté", die sich bis dahin über 140 Jahre lang komplett in der Hand der Paulus-Schwestern befunden hatte.

"La Liberté" Partnerschaft mit "Edition Suisses Holding" (ESH)

Nach Herausgabe des sechsten Jahrbuchs „Qualität der Medien“ des Fög der Universität Zürich gab insbesondere die dort festgestellte stark rückläufige Nutzung von Qualitätsmedien zu reden. Gemäss einer in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen GfK durchgeführten Online-Befragung von 3400 Personen zwischen 16 und 69 Jahren gaben nur noch 42% der Befragten an, regelmässig Abonnentszeitungen zu konsumieren. Dies entspricht im Vergleich zu 2009 einem Rückgang um 14 Prozentpunkte. Am stärksten gingen die Nutzungszahlen bei den jungen Erwachsenen (16- bis 29-jährige) zurück: Während 2009 44% angaben, sich regelmässig mit Abonnentszeitungen zu informieren, betrug dieser Anteil 2015 lediglich noch 26%, wogegen die Bedeutung von sog. Softnews (Inhalte mit geringerem Informationsgehalt und höherem Unterhaltungswert) gerade in dieser Gruppe stark zugenommen hat. Darüber hinaus hätten die Medienhäuser mit sinkenden Werbeeinnahmen zu kämpfen, da der Werbe-Erlös aus dem stark wachsenden Online-Markt trotz stark wachsender Online-Mediennutzung im Vergleich zu demjenigen der Print-Medien noch immer relativ gering ausfalle. Als Folge dieser Strukturschwäche fürchten die Forscher eine verstärkte Einflussnahme durch politische und ökonomische Akteure, da sich die Medien gezwungen sehen könnten, Geschäftssparten ohne publizistischen Inhalt auszubauen – ein Umstand, der bereits durch ähnliche Erkenntnisse in einer im selben Jahr publizierten Studie der Universität Freiburg zu Tage gefördert wurde.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2015

Ende Februar 2015 sah Roger Köppel, Chefredaktor der Weltwoche, den Zeitpunkt für eine Nationalratskandidatur gekommen. Gegenüber den AZ-Medien liess er verlauten, er wolle der von der "linken Mehrheit im Bundesrat und im Parlament" geprägten Politik nicht mehr länger tatenlos zusehen. Im Laufe der Kampagne mutierte Köppel gestützt durch die SVP-Parteileitung sehr rasch zu einer zentralen Figur im Wahlkampf: Zusammen mit Christoph Blocher und Christoph Mörgeli machte er auf zahlreichen Inseraten mobil gegen das so betitelte "Asylchaos".

Roger Köppel

Der Verband Schweizer Medien beanstandete im September 2015 die im Vorjahr durch die Post beschlossene Preiserhöhung für die Zeitungszustellung. Bis 2016 sollten die Preise für die Zustellung von Zeitungen pro Exemplar um 6 Rappen zunehmen, was für die Verleger Kosten in zweistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Die Post hingegen betonte, dass die Zeitungszustellung bereits seit Längerem ein Verlustgeschäft sei; 2014 hätte sich das Defizit in diesem Bereich auf CHF 90 Mio. belaufen. Mit der beschlossenen Preiserhöhung könne das Defizit lediglich halbiert werden. Der Verlegerverband erachtete die Tariferhöhung der Post als unrechtmässig, da hierbei versucht werde, höhere Transportkosten ausserhalb der Agglomerationen zu kompensieren – dies, obwohl sich die Post per Gesetz verpflichtet habe, die Zustellungspreise an den in den Agglomerationen üblichen Tarifen zu orientieren. Das Aufsichtsverfahren gegen die Post wurde jedoch von Letzterer verzögert, da die Post vor dem Bundesverwaltungsgericht sowohl die Aufsichtspflicht des BAKOM zur Festsetzung des Agglomerationstarifs in Frage stellte, als auch die Möglichkeit des Verbands, in dieser Sache als Streitpartei zu agieren, anzweifelte. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Post im November 2015 jedoch ab.

Preiserhöhung für die Zeitungszustellung

2015 wurde ein neuer Informationskanal geschaffen mit einem "Magazin, das die Schweiz versöhnen will", wie der Tages-Anzeiger titelte. Das Magazin mit dem Namen "Helvezin" nimmt die knappe Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und den daraus resultierenden verbalen Schlagabtausch zwischen Gegnern und Befürwortern zum Ursprung und setzt sich zum Ziel "eine staatstragende Zeitschrift aus der Mitte der Bürgerschaft" (zit. in TA) zu werden. Eine gross angelegte Auflage, die dann in den Strassen gratis abgegeben werden soll, ist per Juli 2016 geplant.

"Helvezin"