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Aufgrund sinkender Auflagezahlen nahm die Preisermässigung für die Postzustellung zu: Im Jahr 2019 profitierten die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse von einer Ermässigung von 25 Rappen pro Exemplar und somit von einem Rappen mehr als im Vorjahr. Per Stichtag, dem 1. Oktober 2018, erfüllten 146 Titel mit einer Versandmenge von insgesamt 121.5 Mio. Exemplaren pro Jahr die Voraussetzungen für die indirekte Presseförderung (2018: 139 Titel). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl förderberechtigter Exemplare um 4.5 Mio. ab. Der Bund fördert die Regional- und Lokalzeitungen mit einem jährlichen Beitrag von CHF 30 Mio.
Ebenfalls in den Genuss der indirekten Presseförderung, mit einem Beitrag in der Höhe von CHF 20 Mio. pro Jahr, kommt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. 2019 waren 998 Titel (-15) mit einer jährlichen Versandmenge von total 122.8 Mio. Exemplaren (-2.4 Mio) förderberechtigt. Die Ermässigung für 2019 belief sich hier auf 18 Rappen (+1 Rappen) pro Exemplar.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 139 Titel der Regional- und Lokalpresse von der indirekten Presseförderung profitieren. Obwohl sowohl die Anzahl förderberechtigter Titel (-3 Titel) als auch die Versandmenge (-1.4 Mio. Exemplare) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hatten, sank die Zustellermässigung pro Exemplar durch die Schweizerische Post im Vergleich zu 2017 um einen Rappen und kam bei 24 Rappen pro Exemplar zu liegen. Dieser Umstand ergab sich, da zu den jährlich bereitgestellten CHF 30 Mio. durch den Bund jeweils auch die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt werden. Letzterer Betrag war nun aber Ende 2016 geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor, begründete das BAKOM seinen Entscheid.
Die Mitglieds- und Stiftungspresse hatte erneut einen Rückgang bei den förderberechtigten Titeln zu verzeichnen: Die Anzahl unterstützungsberechtigter Zeitungen und Zeitschriften kam bei 1'013 Titel zu liegen (-33), wobei sich die jährliche Versandmenge auf insgesamt 125.2 Mio. Exemplare belief (-4.8 Mio.). Diese Pressegattung profitierte 2018 von einer Zustellermässigung von 17 Rappen (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Jahr 2017 erhielt die Regional- und Lokalpresse von der Schweizerischen Post wie auch im Vorjahr eine Zustellermässigung von 25 Rappen pro Exemplar; dies gemäss Beschluss des BAKOM vom Dezember 2016 zur indirekten Presseförderung. Ebenfalls unverändert im Vergleich zu 2016 blieb die Anzahl förderberechtigter Titel (142). Die jährliche Versandmenge verzeichnete aufgrund von Wechseln bei den unterstützungsberechtigten Titeln hingegen einen Zuwachs von 0.7 Mio. Exemplaren.
Mit 1'046 Titeln der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse kamen in dieser Pressegattung 20 Titel weniger in den Genuss der indirekten Presseförderung als noch ein Jahr zuvor. Ebenfalls abgenommen – um 3.3 Mio. Exemplare – hatte die jährliche Versandmenge, die bei dieser Pressegattung neu 130 Mio. beförderte Exemplare pro Jahr betrug. Diese Veränderungen hatten eine Erhöhung der Ermässigung um einen Rappen pro Exemplar zur Folge, womit die Preisermässigung für das Jahr 2017 in dieser Sparte bei 16 Rappen zu liegen kam.

Preisermässigung für die Postzustellung

Aufgrund der abnehmenden Versandmenge der förderberechigten Regional- und Lokalpresse (-3.4 Mio. Exemplare) fällt die Preisermässigung für die Postzustellung der Tages- und Wochenzeitungen im Jahr 2016 mit 25 Rappen pro Exemplar um zwei Rappen höher aus als 2015. Während in oben genannter Kategorie nahezu gleich viele Pressetitel in den Genuss von Fördermittel gelangen (142 Titel; -1 Titel), sind 2016 mit einer Zahl von 1'066 insgesamt 53 Titel der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse weniger förderberechtigt als noch im Vorjahr. Dieser Rückgang ist neben der Nicht-Erfüllung von Förderkriterien auch durch die Zusammenlegung mehrerer Titel sowie die Einstellung gewisser Presseerzeugnisse bedingt. Bei einer Versandmenge von 133.3 Mio. Exemplaren (-6.3 Mio.) beläuft sich die Preisermässigung dieser Pressegattung auf 15 Rappen pro Exemplar (+1 Rappen).

Preisermässigung für die Postzustellung

Ein Titel mehr als 2014 wird 2015 zur indirekten Presseförderung berechtigt sein. Somit werden neu 143 Zeitungen und Zeitschriften mit einer jährlichen Versandmenge von 130,1 Mio. Exemplaren (- 5,3 Mio.) von der Preisermässigung für die Postzustellung profitieren können, die 2015 pro Exemplar 23 Rappen betragen wird (+ 1 Rappen). Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhält unverändert eine Preisermässigung von 14 Rappen pro Exemplar. Im Vergleich zu 2014 werden für das Jahr 2015 in dieser Kategorie fünf Titel weniger als förderberechtigt eingestuft.

Preisermässigung für die Postzustellung

Auch 2014 wird die Post der förderberechtigten Regional- und Lokalpresse eine Preisermässigung für die Postzustellung von 22 Rappen pro Exemplar gewähren, wie Ende Jahr vom BAKOM bekannt gegeben wurde. Von der Förderung profitieren neu insgesamt 142 regionale und lokale Publikationen, womit sich die Zahl der geförderten Tages- und Wochenzeitungen im Vergleich zum Berichtsjahr kaum verändert. Um 42 Titel auf eine Anzahl von 1'124 zunehmen wird im Folgejahr die Liste der förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften von nicht-gewinnorientierten Unternehmen, womit die Auflage der zu ermässigenden Exemplare um 14,3 Mio. steigt. Diese Pressegattung profitiert 2014 mit 14 Rappen pro Exemplar von einer leicht geringeren Zustellermässigung im Vergleich zum aktuellen Jahr.

Preisermässigung für die Postzustellung

Für das Jahr 2013 wurden insgesamt CHF 50 Mio. für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gesprochen. Insgesamt profitierten 1'222 Publikationen von einer Preisermässigung ihrer Zustellung durch die Schweizerische Post. Seit dem 1.Oktober 2012 ist nicht mehr die Schweizerische Post, sondern das BAKOM zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung, was allerdings keine grösseren Auswirkungen auf die Anzahl gutgeheissener Gesuche hatte. Insgesamt 192 Gesuche für Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse wurden eingereicht, wovon das BAKOM 140 guthiess. Im vorigen Jahr wurden insgesamt 145 Gesuche gutgeheissen, womit sich die Zahl der förderberechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hatte. Zudem erhielten 1'082 Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen eine Preisermässigung; 2012 waren es 1'183 gewesen.

Preisermässigung für die Postzustellung

Im Dezember entschied das UVEK, dass die Post die Preise für die Zustellung von Zeitungen 2010 nur der Teuerung anpassen darf. Die Post hatte den Preis für Titel der Regional- und Lokalpresse um einen Rappen pro Exemplar und für Titel der Mitgliederpresse (z.B. Verbandszeitungen) um zwei Rappen pro Exemplar erhöhen wollen.

Preise für die Zustellung von Zeitungen

In Bern startete zu Jahresbeginn das so genannte Berner Modell, das für die zwei Tageszeitungen Berner Zeitung und Bund zwei weiterhin unabhängige Redaktionen, aber ein gemeinsames Verlagsdach (Espace Media Groupe) und einen gemeinsamen Inseratepool (Inserate können nur noch für beide Zeitungen gemeinsam gebucht werden) beinhaltet. Die Wettbewerbskommission hatte diesen Zusammenschluss 2003 provisorisch und im Berichtsjahr nach einer vertieften Prüfung auch definitiv gutgeheissen; verbunden war damit die Auflage, sich nicht an der Gratiszeitung „20 minuten“ zu beteiligen, da sonst die Espace Media Groupe über eine zu dominante Vormachtstellung auf dem bernischen Werbemarkt verfügen würde.

Berner Modell

Die endgültige Genehmigung der Weko für den Aktientransfer zur Umsetzung des so genannten Berner Modells – einer Kooperation zwischen den Tageszeitungen „Bund“ und „Berner Zeitung“ – stand Ende des Berichtsjahres noch aus. Im Berner Modell soll der „Bund“ seine Redaktion behalten, aber neu von der Espace Media Groupe, Besitzerin der „Berner Zeitung“, vermarktet, produziert und vertrieben werden. Zu diesem Zweck war ein Verkauf der Hälfte des Aktienpakets der Neuen Zürcher Zeitung, welche 80% des Aktienkapitals an der Bund Verlags AG innehatte, an die Espace Media Groupe geplant. Damit stünden die drei künftigen Aktionäre in einem Verhältnis von 40% (NZZ) zu 40% (Espace Media Groupe) zu 20% (Anzeigevermarkterin Publigroupe) zueinander. Die Weko hatte anfangs November mit einem Zwischenentscheid die Anzeigenkombination als wesentliche Voraussetzung für den kommerziellen Erfolg der Zusammenarbeit schon auf den 1. Januar 2004 provisorisch bewilligt.

Berner Modell

Nach anfänglichen Bedenken bewilligte die Weko die Beteiligungserhöhung des Ringier-Konzerns an der Verlagsgesellschaft der Westschweizer Tageszeitung „Le Temps“ – jedoch nicht ohne Auflagen, um die Unabhängigkeit der Herausgeberschaft von „Le Temps“ zu sichern. Auf die Einstellung von dimanche.ch hatte Ringer mit einer Erhöhung seiner Beteiligung um 41% reagiert, womit Ringier und Edipresse nun mit je 50% an der SA „Le Temps“ beteiligt waren. Die Weko hatte vor diesem Hintergrund eine weitere Verstärkung der bereits marktbeherrschenden Stellung von Edipresse auf dem Westschweizer Pressemarkt befürchtet. So sahen die Auflagen der Kommission unter anderem vor, dass das Präsidium des Verwaltungsrates der SA „Le Temps“ sowie dasjenige der SA „Le Nouveau Quotidien“ zwingend von Edipresse und Ringier unabhängig bleiben.

Beteiligungserhöhung des Ringier Konzerns an Le Temps

Das Ansinnen der beiden Medienunternehmen Tamedia und Berner Zeitung AG, sämtliche Rechte an der Pendlerzeitung „20 Minuten“ zu erwerben, verzögerte sich aufgrund eines Monopolverdachts der Weko. Diese sah Anhaltspunkte für die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung bei den regionalen Werbemärkten in Bern und Zürich sowie im nationalen Markt für Pendlerzeitungen. Die von der Weko eingeleitete Prüfung sollte zeigen, ob sich die beiden Verlage bei der Festsetzung von Preisen und Bedingungen vom Markt unabhängig verhalten können. Im Oktober konnte die Beteiligung der Tamedia an „20 Minuten“ vollzogen werden, nachdem die Weko hierzu ihr grünes Licht gegeben hatte, eine Beteiligung der Berner Zeitung AG wurde demgegenüber einer erneuten Prüfung unterzogen. Mit diesem Kauf wurde dem Zürcher Gratiszeitungskrieg ein Ende gesetzt. Die Tamedia hatte nämlich ganz unvermittelt auf die ursprünglich für Ende März vorgesehene Lancierung der Gratiszeitung „Express“ als Konkurrenzblatt zu „20 Minuten“ zugunsten des Zusammenschlusses von Tamedia, „Berner Zeitung“ und „20 Minuten AG“ verzichtet.

Tamedia und Berner Zeitung wollen die Rechte an 20 Minuten

Aufgrund des Fusionsvorhabens zwischen der Berner Tagblatt Medien AG (BTM) und der neu gegründeten Berner Oberland Medien AG verschwanden im Berner Oberland die Regionalausgabe Thun und Oberland der „Berner Zeitung“ (BZ) sowie das bisherige Kopfblatt des „Berner Oberländers“, das „Oberländische Volksblatt“ in Interlaken. Das „Thuner Tagblatt“ und der „Berner Oberländer“ wurden demgegenüber mit integriertem „Oberländischen Volksblatt“ zu BZ-Kopfblättern. Der Mantel mit Ausland-, Inland-, Wirtschafts- und Sportinformationen sowie Unterhaltung wird von der BZ geliefert – ebenso wie die Akquisition nationaler Inserate. Die Wettbewerbskommission (Weko) prüfte Mitte des Jahres, ob die Fusion verboten oder nur unter Auflagen zugelassen werden sollte. Sie befand, dass das Fusionsprojekt wirksamen Wettbewerb nicht verhindere. Hatte die Weko 1998 gegen ein Projekt der BTM zur Übernahme des „Thuner Tagblatts“ noch Einspruch erhoben, verwies sie nun auf die Veränderungen in der Berner Medienlandschaft: Aufgrund einer erhöhten Beteiligung der NZZ-Gruppe an der Berner Zeitung „Der Bund“ von 45 auf 90 % sei dessen Position gestärkt und ein ausgeglichenerer Wettbewerb ermöglicht worden.

WEKO genehmigt Fusionsvorhaben im Berner Oberland

Die Weko konnte aufgrund ihrer im Juli 1999 eröffneten Untersuchung über Abonnements- und Inseratenpreise in der Tessiner Presselandschaft keine Preisabsprachen unter den drei grossen Tageszeitungen „Corriere del Ticino“, „La Regione“ und „Giornale del Popolo“ ausmachen. Per Verfügung genehmigte sie eine einvernehmliche Regelung zwischen den entsprechenden Verlagshäusern und dem Tessiner Verlegerverband, welche sich verpflichteten, künftig jegliche Preisabrede über die Verkaufspreise ihrer Zeitungen zu unterlassen.

WEKO untersucht Preisabsprachen in der Tessiner Presselandschaft