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Um den Herausforderungen, die mit Demenz einhergehen, adäquat zu begegnen, initiierte das BAG Anfang März 2021 die Nationale Plattform Demenz, welche aus der Nationalen Strategie Demenz 2014–2019 hervorging. Mit der Plattform soll auf eine gute Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen abgezielt werden. Dazu werden einerseits Veranstaltungen in Form von Forumsveranstaltungen und Webinaren organisiert, anlässlich derer sich Mitglieder respektive alle Interessierten austauschen können. Andererseits wurden folgende sechs Schwerpunktthemen definiert, die als Leitlinien für die Arbeit der Plattform dienen: Lebensqualität, Datengrundlagen, Finanzierung, vulnerable Personen, stationäre Langzeitpflege und ambulantes Betreuungssetting.

Nationale Plattform Demenz

Les producteurs suisses de betterave ont déposé une demande d'autorisation d'utilisation d'un pesticide appartenant à la famille des néonicotinoïdes – le Gaucho – que les autorités avaient interdit à partir de 2019, suite à une décision équivalente de l'UE. Cette demande – que les producteurs avaient limitée à trois ans, le temps de chercher des alternatives – intervient alors que les cultures de betterave souffrent d'une maladie véhiculée par un puceron contre lequel le Gaucho était efficace. La Suisse romande serait particulièrement touchée. Malgré cela, les autorités ont réitéré leur interdiction d'utilisation de ce pesticide controversé, ne suivant, ainsi, pas des pays comme la France qui l'avait à nouveau autorisé pour répondre à une situation d'urgence. En contrepartie, les autorités fédérales ont décidé d'autoriser l'utilisation de deux autres pesticides, déjà répandus dans d'autres cultures, mais dont la nocivité est également débattue. Cela a provoqué l'ire des organisations environnementales, qui ont dénoncé le manque de recherches entreprises pour trouver des alternatives moins dommageables pour l'environnement. Les agricultrices et agriculteurs concerné.e.s ne se sont pas montré.e.s satisfait de la décision de l'OFAG, faisant remarquer que les produits phytosanitaires de substitut devront être pulvérisés à large échelle.

Le Gaucho reste interdit d'utilisation en Suisse
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Ende 2018 wurde die «Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2022» publiziert, welche auf die bisherige eHealth-Strategie aus dem Jahr 2007 folgte. Ihr Hauptaugenmerk lag auf der Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Mittels Digitalisierung strebte sie die Verbesserung der Behandlungsqualität, Patientinnensicherheit, Effizienz, koordinierten Versorgung, Interprofessionalität und Gesundheitskompetenz an. Durch digital kompetente Menschen und digital vernetzte Gesundheitseinrichtungen und Fachpersonen soll das Gesundheitssystem qualitativ besser, sicherer und effizienter werden, so die Vision der Strategie. Insgesamt enthielt die Strategie 25 Ziele, die sich in den drei Handlungsfeldern «Förderung von Digitalisierung», «Abstimmung und Koordination von Digitalisierung» sowie «Befähigung zur Digitalisierung» verorten liessen. Die Umsetzung soll durch den Bund, die Kantone, eHealth Suisse und den Stammgemeinschaften – Gruppen von Dienstleistenden im Gesundheitswesen – geschehen, wobei es ebenfalls der Beteiligung weiterer relevanter Akteure bedürfe.

Strategie E-Health 2.0
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit der Gründung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer am 28. März 2017 wurden die Arbeiten des Runden Tisches Asbest abgeschlossen. Urs Berger, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes, übernahm das Amt des Stiftungsratspräsidenten, in welchem des Weiteren die Verbände und Unternehmen, die den Fonds finanzieren, sowie die Asbestgeschädigten und die Gewerkschaften vertreten sind.

Runder Tisch Asbest
Dossier: Revision des Verjährungsrechts 2013–2018

Der Runde Tisch Asbest präsentierte im Dezember 2016 Eckwerte zur finanziellen und psychologischen Unterstützung von Asbestopfern. Die Vertreter von Asbestgeschädigten, von ehemals Asbest produzierenden und verarbeitenden Unternehmen sowie von Gewerkschaften und der Wirtschaft haben sich auf den Grundsatz geeinigt, dass alle Personen, die ab 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- und Brustfellbereich (Mesotheliom) erkrankt sind, Unterstützung erhalten können. Die finanzielle Unterstützung soll dabei so ausgestaltet werden, dass Betroffene ohne Ansprüche aus der obligatorischen Unfallversicherung in gleicher Weise unterstützt werden wie anspruchsberechtige Personen. Zur Finanzierung der Unterstützungsleistungen soll ein Fonds eingerichtet werden, der von einer privatrechtlichen Stiftung betreut und von Sponsoren geäufnet wird. Paritätische Berufskommissionen, die Asbest verarbeitende Branche, die Versicherungsbranche sowie Bahnunternehmungen haben bereits freiwillige Fondsbeiträge in der Höhe von rund 30 Millionen Franken zugesichert. Neben der finanziellen Unterstützung soll auch ein kostenloser «Care-Service» zur psychologischen Betreuung von Betroffenen eingerichtet werden. Bedingung für den Erhalt von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds ist es, keine zivilrechtlichen Forderungen geltend zu machen bzw. bereits hängige Klagen auf aussergerichtlichem Wege zu erledigen.

Runder Tisch Asbest
Dossier: Revision des Verjährungsrechts 2013–2018

Das BAG hat eine Strategie gegen nosokomiale Infektionen erarbeitet, um Spitalinfektionen einzudämmen. Die so genannte Strategie NOSO basiert auf vier Handlungsfeldern: Governance, Monitoring, Verhütung und Bekämpfung sowie Bildung und Forschung. Spital- und Pflegeheiminfektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen einer medizinischen Behandlung und es treten rund 70'000 Fälle jährlich in der Schweiz auf. Davon führen 2'000 zum Tod – zu viele, finden die Bundesbehörden. Die Strategie soll deswegen zum Schutz der Patientinnen und Patienten beitragen, aber auch das Pflegepersonal abdecken. Bis zu 50 Prozent der Infektionen können mit einem umsichtigeren Umgang vermieden werden. Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrats (Gesundheit 2020) und das revidierte Epidemiengesetz bilden die Grundlagen für dieses neue Programm. Ende 2015 sollte die Strategie vom Bundesrat beschlossen werden.

Zwar dauerte es etwas länger als geplant, aber im März 2016 gab die Regierung grünes Licht für die Strategie NOSO. Fortan werden die geplanten Standards umgesetzt, in Koordination zwischen Bund, Kantonen und allen betroffenen Akteuren im Gesundheitswesen, die auch massgeblich zur Erarbeitung der Strategie beigetragen hatten.

Strategie gegen nosokomiale Infektionen lanciert

Ergänzend zu den laufenden gesetzgeberischen Arbeiten zur Anpassung des Verjährungsrechts setzte Innenminister Alain Berset im Frühjahr 2015 einen Runden Tisch zum Thema Asbest ein. Unter der Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger sollen Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des Vereins Asbestopfer sowie der Behörden die spezifischen Probleme im Zusammenhang mit durch Asbest verursachten Langzeitschäden erörtern und Lösungen erarbeiten, damit Betroffene – insbesondere solche ohne Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung – nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Runder Tisch Asbest
Dossier: Revision des Verjährungsrechts 2013–2018

Ende Jahr beschloss der Bundesrat zwei Strategien: eine nationale Demenzstrategie 2014 bis 2017 sowie eine nationale Strategie bezüglich nichtübertragbarer Krankheiten. Aufgrund der demografischen Bevölkerungsentwicklung und des steigenden Anteils älterer Menschen werden die Demenzerkrankungen in der Schweiz weiter zunehmen und sich zu einer zentralen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderung entwickeln. Gegenwärtig werden jährlich rund 25'000 Demenz-Neuerkrankungen registriert. Da Demenz nicht nur die Erkrankten selbst, sondern auch das familiäre Umfeld und die in der Gesundheitsversorgung tätigen Fachpersonen betrifft, sieht sich die Gesundheitspolitik mit vielerlei Aufgaben konfrontiert. Mit neun Zielformulierungen soll die Strategie eine Sensibilisierung der Bevölkerung, die Förderung von bedarfsgerechten, integrierten Angeboten, die Sicherstellung der Versorgungsqualität und Fachkompetenz sowie die intensivierte Berücksichtigung in der Versorgungsplanung erreichen. Die Weiterentwicklung zeitgemässer Versorgungsangebote ist mitunter ein Ziel der gesundheitspolitischen Strategie „Gesundheit2020“. Den Anstoss zu einer Demenzstrategie hatte das Parlament im März 2012 gegeben: Es überwies zwei Motionen, in denen Bund und Kantone aufgefordert wurden, in Zusammenarbeit mit betroffenen Organisationen entsprechende Schritte zu unternehmen. Die angedachte „nationale Strategie nichtübertragbare Krankheiten“ soll die Bewältigung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen, Atemwegs- oder Muskel-Skelett-Erkrankungen angehen. Diese verursachen nicht nur viel Leid und schränken die Lebensqualität ein, sondern stellen auch das Gesundheitswesen vor erhebliche finanzielle, strukturelle und personelle Herausforderungen. Die Strategie soll die Kompetenzen der Bevölkerung im Gesundheitsbereich verbessern sowie Rahmenbedingungen schaffen, die ein gesünderes Verhalten ermöglichen. Innerhalb von drei Jahren soll den Kantonen und dem Bundesrat ein Massnahmenpapier vorgelegt werden.

Nationale Demenzstrategie 2014-2017
Dossier: Demenz

Der Bundesrat verabschiedete Anfang Jahr die Gesamtschau Gesundheit 2020. Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität verbessert und die Transparenz erhöht werden. Eines der zentralen Ziele ist es, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und gleichzeitig die Kosten überschaubar zu halten. Als eine der Hauptschwierigkeiten sah der Bundesrat die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmende Zahl älterer Menschen und mit ihr ein Anstieg chronischer Krankheiten, denen die heutigen, auf Akutversorgung ausgerichteten Strukturen nicht mehr genügen werden. Prognostiziert wurde auch eine Zunahme der Gesundheitskosten, welche mit der demographischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt begründet wurden. Problematisch seien des Weiteren die hohen Krankenkassenprämien, welche bereits gegenwärtig für viele Versicherte eine spürbare finanzielle Belastung darstellten. Einige der in der Gesamtschau enthaltenen Massnahmen sind bereits fortgeschritten und stehen vor der politischen Umsetzung, so beispielsweise die Einführung des elektronischen Patientendossiers, das Gesundheitsberufegesetz, das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz oder der Gegenvorschlag zur öffentlichen Krankenkasse. Weitere Massnahmen müssen noch gestaltet und konkretisiert werden, wobei der Bundesrat hauptsächlich auf den Masterplan Hausarztmedizin, die schrittweise Erhöhung der Zahl von Medizinstudentinnen und -studenten, die Vereinfachung des Prämiensystems, eine differenziertere Zulassungssteuerung bei den Spezialärzten und die Einführung neuer Steuerungsinstrumente für die Versorgung im spitalambulanten und ambulanten Bereich fokussierte. Anfang September trafen sich rund 350 Vertreter aller wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens und der Schweizerischen Gesundheitspolitik zur ersten Nationalen Konferenz Gesundheit2020 mit der Absicht, die Ziele und Massnahmen der Strategie zu priorisieren und die zentralen Partner für die Umsetzung zu benennen.

Gesamtschau Gesundheit2020

Im März 2012 verabschiedete der Bundesrat den ersten Teil seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Darin hielt er die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder auf Bundesebene fest. Diese Anpassung sei nötig, weil die globalen Temperaturen auch gemäss den positivsten Szenarien in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des Klimawandels ansteigen würden. Die Strategie formulierte folgende Ziele: Die Schweiz soll die Chancen nutzen, die der Klimawandel bietet (bspw. für den Sommertourismus); die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, minimieren; sowie die Anpassungsfähigkeit von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft steigern. Die wichtigsten Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel für die Anpassung ergeben, sah der Bundesrat unter anderem in der grösseren Hitzebelastung (insbesondere in den dicht besiedelten Städten), im steigenden Hochwasserrisiko, in der Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität oder auch in der Veränderung von Lebensräumen und Landschaften. Die Anpassungsstrategie listete schliesslich auch die Sektoren, in welchen Anpassungsleistungen vollzogen werden müssen, auf – wie etwa die Landwirtschaft, den Tourismus, die Raumentwicklung oder die Energiewirtschaft. Für diese Sektoren wurden insgesamt 48 Handlungsfelder definiert, die Anpassungsziele festgehalten und die Stossrichtung zur Erreichung dieser Ziele festgelegt.
Der zweite Teil der Strategie bildet der Aktionsplan für die Jahre 2014-2019.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Le DFI a mis en consultation un projet de loi relatif à l’établissement d’un dossier électronique pour les patients afin d’éviter la répétition d’actes médicaux et d’améliorer la transmission d’informations entre les prestataires de soins. La transmission aux assurances n’est pas concernée. L’établissement d’un tel dossier n’est pas obligatoire et les patients sont supposés maîtriser la confidentialité de leurs données et les acteurs y ayant accès.

dossier électronique

Le Conseil fédéral a adopté la politique forestière 2020 (PFF 2020) visant à fixer une vision à long terme, des objectifs concrets et des lignes stratégiques qui tentent de répondre aux différents intérêts contradictoires de la gestion et de l’utilisation des forêts. Les cinq objectifs traditionnels sont confirmés : mettre à profit le potentiel d’exploitation durable du bois, maintenir la fonction protectrice de la forêt, préserver ainsi qu’améliorer la biodiversité et conserver la surface forestière. Le Conseil fédéral a en outre décidé d’introduire un nouvel objectif consistant en l’atténuation du changement climatique et la minimisation de ses effets à travers l’utilisation de la forêt et de ses ressources. Ainsi, après la décision d’économiser 100 à 150 millions par année, la Confédération a décidé de réinvestir dans la politique forestière et de revenir aux niveaux de financement de 2003. L’association des propriétaires et des exploitants de forêts, Economie forestière suisse, a estimé qu’il y a des lacunes dans la production de produits finis issus du bois poussant au désinvestissement, ceux-ci étant majoritairement élaborés à l’étranger avec du bois suisse subventionné, puis réimportés. Par ailleurs, elle craint que la volonté de valorisation des fonctions qui ne concernent pas la production de bois, soit celles qui sont économiquement peu intéressants pour les propriétaires, ne reste qu’un discours de bonnes intentions. Pro Natura s’est opposé à un calcul global de la surface forestière qui favorise la compensation des coupes en pleine par l’augmentation des surfaces en montagne. L’association favorise plutôt une approche locale basée sur la biodiversité. Elle affirme encore que la mécanisation met en péril l’exploitation de forêts jardinées, plus résistantes, où cohabitent différentes espèces de divers âges, alors que selon elle, la diversité garantit une meilleure productivité.

Ergänzungen des Waldgesetzes
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

Le DFI a mis en consultation un projet de modification de la Constitution et de la loi sur la procréation médicalement assistée afin de lever l’interdiction du diagnostic préimplantatoire, de déterminer des conditions-cadres strictes et de prévoir des sanctions lors d’utilisation abusive.

procréation médicalement assistée

Le DFE a mis en consultation un projet visant à développer la politique agricole pour les années 2014 à 2017 et répondant à plusieurs objets adoptés par le parlement les années précédentes. Les députés ont notamment chargé le Conseil fédéral de développer les paiements directs de manière ciblée ainsi que de proposer une enveloppe financière. De manière générale, le projet vise à mieux orienter les contributions sur les objectifs constitutionnels de la politique agricole, notamment écologiques, à transférer légèrement les contributions de la production animale à la production végétale et à atteindre un auto-approvisionnement atteignant 60%. Face aux 2,8 milliards de francs actuels, le nouveau système prévoit de consacrer 13,67 milliards pour la politique 2014-2017. Il ne comporte plus que sept catégories de contribution, soit les surfaces cultivées, la sécurité de l’approvisionnement, la biodiversité, la préservation du paysage, les modes de production respectueux de l’environnement, l’utilisation des ressources naturelles et l’adaptation des exploitants à cette nouvelle politique. La station de recherche Agroscope a estimé que cette nouvelle répartition permettrait une augmentation de 13% du revenu agricole et de 5% de la production de denrées alimentaires à travers une production fourragère indigène favorisée aux dépens de celle importée. Elle considère encore que la production de gros bétail baisserait de 8% suite à l’arrêt des subventions pour les animaux et que la production de lait augmenterait pour se stabiliser à 3,6 millions de tonnes dès 2013. L’USP a estimé que le projet ne prend pas assez en considération l’agriculture productrice et craint un transfert allant jusqu’à 40% des paiements directs vers des tâches non productrices. L’organisation a ainsi exigé des mesures correctives afin d’améliorer les conditions économiques des paysans, notamment une augmentation des paiements directs destinés à l’auto-approvisionnement, une diminution de l’importance donnée aux critères d’adaptation et la reconduction des subventions à la production animale (voir ici). Pro Natura a critiqué l’importance trop grande donnée à l’auto-approvisionnement et à la production intensive par rapport aux préoccupations environnementales. Ils mettent ainsi en comparaison les montants des paiements directs du projet, 2,8 milliards de francs, avec les 550 millions dédiés aux objectifs environnementaux. Toutefois, l’association estime que le projet du gouvernement va modestement dans le bon sens et affirme qu’il est possible d’allier production, biodiversité et protection de l’environnement. Economiesuisse a désapprouvé une politique qui ne s’oriente pas suffisamment vers l’économie de marché et juge que le soutien de la Confédération doit cibler les seules tâches constitutionnelles en faveur de l’environnement et de l’entretien du paysage. L’organisation estime qu’en réalité l’autosuffisance alimentaire est un mythe et ne dépasse pas les 20%, elle soutient donc un accord de libre-échange agricole.

politique agricole pour les années 2014 à 2017

Le DFI a mis en consultation un projet de modification de la loi sur la transplantation afin d’y intégrer la motion Maury Pasquier (ps, GE) visant à permettre aux frontaliers et à leurs proches ayant contracté une assurance-maladie en Suisse de bénéficier de l’égalité de traitement avec les personnes domiciliées en Suisse en matière d’attribution d’organe.

loi sur la transplantation

Suite à la votation de 2009 qui a vu le peuple adopter l’initiative en faveur des médecines complémentaires, le Conseil fédéral a réintroduit à titre provisoire les prestations de ces médecines dans le catalogue de l’assurance de base malgré le préavis négatif de la Commission fédérale des prestations. Le DFI souhaite élaborer une nouvelle évaluation en 2017 afin de tester les critères d’économicité et d’efficacité exigés par la LAMal en collaboration avec les acteurs concernés.

médecines complémentaires

2009 hatte der Bundesrat ein Papier zur Sterbehilfe vorgelegt, das in der Vernehmlassung für einige Kritik sorgte. Da die Vorschläge einer strengen Regulierung oder eines Verbotes von Sterbehilfeorganisationen auf breite Ablehnung gestossen waren, schwenkte die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf um. Sie kündigte an, dass sie dem Wunsch einer Mehrheit in der Vernehmlassung Rechnung tragen wolle und die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte oder schwerkranke Personen zulassen wolle. Damit würde sich ein liberaleres Gesetz zur Sterbehilfe ergeben als die in der Vernehmlassung formulierten Vorschläge. Während die beiden Vorschläge des Bundesrates bei den verschiedenen Vertretern der Verwaltung und Verbände für Uneinigkeit sorgten, gewann die Sterbehilfeorganisation Exit innerhalb eines Jahres 2000 neue Mitglieder.

Regelung der Sterbehilfe

Der Bundesrat war sich bezüglich der Regelung der Sterbehilfe uneinig und erwog auch ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen. Die Thematik sorgte für einen Streit zwischen der Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf, die einen Antrag für gesetzliche Mindeststandards für die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit nicht wie erhofft durchsetzen konnte und den Gegnern der organisierten Sterbehilfe im Bundesrat, Pascal Couchepin und Ueli Maurer. Britische Ärzte kritisierten derweil die Sterbehilfeorganisation Dignitas, weil die Organisation nicht nur Todkranke in den Suizid begleitete. Im Herbst präsentierte der Bundesrat dann einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, der zwei Varianten der Änderung des Strafrechts vorsah. Dieses sollte entweder klare Sorgfaltspflichten für Suizidhilfeorganisationen festlegen oder aber die organisierte Suizidhilfe überhaupt verbieten. Für Freitodbegleitungen wurden Mindeststandards in sechs Bereichen formuliert. Die einschneidendste Massnahme bestand darin, dass Suizidhilfe künftig Patienten mit einer unmittelbar tödlichen Prognose vorbehalten sein soll. Suizidwillige benötigen zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten und müssen zudem ihren freien Willen äussern können; das todbringende Medikament muss ärztlich verschrieben sein und die Sterbehilfeorganisationen haben über jeden Fall eine vollständige Dokumentation zu erstellen. Die Suizidhilfe darf ausserdem nicht zur gewinnorientierten und gewerbemässigen Tätigkeit werden.

Regelung der Sterbehilfe

Der Bundesrat plant ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Das neue Gesetz will die Prävention, die Gesundheitsförderung und die Früherkennung bei übertragbaren Krankheiten stärken und dadurch zu einer guten Gesundheit der Schweizer Bevölkerung beitragen. Der vorgesehene Erlass enthielt keine direkt anwendbaren Massnahmen wie Werbe- und Verkaufsverbote, sondern war sehr allgemein formuliert und hatte dadurch einen weiten Anwendungsbereich. In der Vernehmlassung wurde die Schaffung eines neuen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung besonders kritisch aufgenommen. Auch sonst war das neue Gesetz umstritten. Namentlich die Wirtschaft stand dem Vorhaben skeptisch bis völlig ablehnend gegenüber. Sie befürchtete zusätzliche Eingriffe in die Freiheit der Wirtschaft und in die alltäglichen Gewohnheiten des Einzelnen.

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

Mit dem Übergang des Dossiers Sterbehilfe von Christoph Blocher an die neue Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf änderte sich auch die Haltung der Landesregierung in der Frage der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Bis anhin hatte der Bundesrat wiederholt erklärt, dass im Bereich der Sterbehilfe prinzipiell keine weiteren gesetzlichen Regelungen notwendig seien. Die sich nun abzeichnende Kehrtwende kann vor allem mit der anhaltenden Diskussion in der Öffentlichkeit und den damit verbundenen Forderungen einer minimalen Sorgfaltspflicht für Sterbehilfeorganisationen begründet werden. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz kam für den Bundesrat aber weiterhin nicht in Frage, da ein solches zu einer Mitverantwortung des Staates für diese Organisationen führen und ihnen ein staatliches Gütesiegel ausstellen würde.

Dossiers Sterbehilfe

Der Bundesrat verlängerte Mitte Jahr seine Präventionsprogramme und setzte die Ziele bis 2012 fest. Unausgewogene Ernährung, zu wenig Bewegung, problematischer Alkoholkonsum sowie Rauchen verursachen jährlich Kosten von rund 20 Mia Fr., die mittels Präventionsmassnahmen reduziert werden können. Seine Hauptaufgabe sah der Bundesrat in der Koordination zwischen Bund, Kantonen, Nicht-Regierungsorganisationen und anderen involvierten Kreisen, in der Sicherung einer aussagekräftigen Datenlage, der Evaluation, Forschung und Definition von „Best-Practices“ sowie der Information. Er umschrieb seine Ziele in Bezug auf die nationalen Programme Alkohol, Ernährung und Bewegung, Tabak und HIV/Aids. Im Vorfeld hatte sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gegen Teile der Präventionsmassnahmen des Bundes kämpfte. Diese Allianz umfasste 20 Verbände aus der Tabak- und Alkoholbranche sowie aus dem Bereich Handel und der Kommunikationsbranche. Ebenfalls beteiligt waren Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband. Diese Allianz engagierte sich für eine stärkere Ausrichtung der Präventionsmassnahmen auf Eigenverantwortung und Aufklärungsmassnahmen, die sich an Risikogruppen richten. Sie wandte sich gegen Eingriffe in die freie Marktwirtschaft, zusätzliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Steuern.

Prävention

Der Bundesrat erteilte dem EDI den Auftrag, bis im Herbst 2008 einen Vorentwurf für gesetzliche Bestimmungen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Als Grundlage dient ein Bericht zum Thema, der als Antwort auf zwei Postulate festhält, dass es in Anbetracht der Zunahme von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten neue rechtliche Grundlagen für diesen Bereich braucht. Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen die folgenden Bereiche regeln: Massnahmen des Bundes, Koordination der Präventionsbemühungen von Bund, Kantonen und privaten Organisationen sowie der Aktivitäten der Bundesstellen, Vereinfachung und Neugestaltung der Präventionsstrukturen. Dass verstärktes Engagement in der Schweiz nötig ist, hatte im Vorjahr auch ein OECD-Bericht zum Gesundheitswesen der Schweiz zum Ausdruck gebracht.

Prävention

Trotz sehr guter technischer und organisatorischer Voraussetzungen liegt die Schweiz bei den elektronischen Gesundheitsdiensten („E-Health“) im internationalen Vergleich im Rückstand. Die föderalistische Organisation der Gesundheitsversorgung fördert zwar praxisnahe Lösungen, erschwert aber ein einheitliches System. Der Bundesrat beauftragte deshalb das EDI im Januar, bis Ende 2006 ein Konzept für eine nationale Strategie „E-Health“ mit Massnahmen vorzulegen. Der Mitte Dezember vorgestellte Entwurf setzte Schwerpunkte in den Bereichen elektronische Patientendossiers, Online-Informationen und Online-Dienste sowie Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Mit Zustimmung des Bundesrates wurde zudem ein Postulat Stump (sp, AG) (Po. 05.3693) überwiesen, das die Regierung ersucht, die Grundlagen für einen optimalen Einsatz von Telemedizin zu schaffen und die entsprechenden Berichte erarbeiten zu lassen.

nationale Strategie „E-Health“

Ab Spätsommer, als mit den ersten Fällen in der Türkei die aus Asien kommende Vogelgrippe Europa erreichte, begannen auch in der Schweiz die Diskussionen über eine mögliche Übertragung des Erregers auf den Menschen und die daraus resultierenden Gefahren einer Pandemie. Obgleich die Bundesbehörden, vorab BAG und BVET, die Risiken relativierten, wurde doch damit begonnen, ein „worst-case“-Szenario auszuarbeiten. Die Behörden gaben bekannt, dass für einen Viertel der Bevölkerung bereits ein einigermassen wirksames Gegenmittel zur Verfügung stehe; zudem werde der Bund im Ausland mittelfristig rund 200'000 Impfdosen einkaufen, um die besonders exponierte Bevölkerung (Landwirte, Medizinalpersonen) schützen zu können. (Für die Massnahmen der Landwirtschaft, siehe hier)

Vogelgrippe

Anfang Dezember verschickte der Bund Jodtabletten an alle Haushalte, die im Umkreis von 20 Kilometern eines Atomkraftwerks liegen. Im Notfall sollen sie bei rund 1,2 Mio Menschen eine Verseuchung der Schilddrüse verhindern. Zehn Jahre zuvor hatten nur Haushalte im Umfeld von fünf Kilometern die Jodtabletten als Hausvorrat erhalten. Die Gemeinden, die im Abstand von fünf bis 20 Kilometer liegen, lagerten den Jodvorrat zentral. Abklärungen hatten seither gezeigt, dass mit diesem System die Tabletten nicht rechtzeitig an die Bevölkerung verteilt werden könnten.

Jodtabletten