Stillschweigend lehnte der Ständerat in der Herbstsession 2021 die Motion der FDP.Liberalen-Fraktion «Mehr qualitativer und quantitativer Wettbewerb im Spitalbereich dank Wahlfreiheit der Patienten» ab. Diese wollte die Patientinnen und Patienten finanziell entschädigen, wenn sie sich für ein günstigeres Spital entscheiden. Dadurch werde der Wettbewerb zwischen den Spitälern angekurbelt, was wiederum dazu führe, dass diese effizienter arbeiteten. Das Stöckli folgte mit seiner Entscheidung seiner SGK, die im Vorfeld mit 8 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) die Ablehnung des Vorstosses beantragt hatte. Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) begründete die Haltung der Kommission damit, dass die Verwaltung auf Anfrage, was denn am KVG im Kontext der Motion zu ändern sei, keine konkrete Antwort habe geben können. Gemäss Verwaltung bestehe überdies kein direkter Zusammenhang zwischen der neuen Motion und dem Postulat 21.3962 der SGK-NR zum Abbau der Hürden für die Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons. Daher mache es auch keinen Sinn – wie von der Kommission als Möglichkeit in Betracht gezogen –, das Postulat abzuwarten und die beiden Vorstösse zusammenzunehmen oder miteinander zu koordinieren.
Mehr qualitativer und quantitativer Wettbewerb im Spitalbereich dank Wahlfreiheit der Patienten (Mo. 18.4181)