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Mit dem Inkrafttreten des Preisüberwachungsgesetzes erhielt der Preisüberwacher im Bereich der Medikamente mehr Kompetenzen. Neu kann er auch die kassenpflichtigen Medikamente der sogenannten Spezialitätenliste unter die Lupe nehmen. Dies störte die beiden Basler Ständeräte Miville (sp, BS) und Rhinow (fdp, BL), welche in einer gemeinsam unterzeichneten Interpellation den Bundesrat baten, den Forschungsstandort Schweiz nicht durch übertriebene staatliche Kontrollmechanismen zu gefährden. In seiner Antwort anerkannte Bundespräsident Cotti durchaus die Verdienste der Basler Pharma-Industrie, wies aber darauf hin, dass bei der Bekämpfung der Kostenexpansion im Gesundheitswesen alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten hätten.

Der Medikamentenmarkt soll dem Preisüberwachungsgesetz unterstellt werden (1990)

Der Nationalfonds präsentierte erste Ergebnisse der grössten bisher in der Schweiz durchgeführten Untersuchung über einen allfälligen Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (Sapaldia). Laut den Aussagen von mehr als 10'000 Personen in je vier ländlichen und städtischen Gemeinden leiden bis zu einem Drittel der Befragten unter einer Beeinträchtigung ihrer Atemfunktion bzw. unter einer erhöhten Anfälligkeit für Allergien der Atemwege. Eine differenzierte Auswertung dieser Zahlen nach den für die verschiedenen Orte typischen Schadstoff- und Klimadaten wird in den nächsten zwei Jahren erfolgen.

Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (1990–1991)

Die wachsende Integration Westeuropas und die Entwicklungen in Osteuropa führten allgemein zu einem grösseren Interesse an föderalistischen Ordnungsprinzipien. Dass die Schweiz mit ihrer reichen Erfahrung an praktiziertem Föderalismus einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten könnte, ist evident. Dieser Meinung wird auch vom Parlament geteilt: der Nationalrat überwies ein von der Mehrheit der Abgeordneten unterzeichnetes Postulat Ott (sp, BL), welches die Errichtung einer internationalen Forschungsstelle für den Föderalismus durch den Bund anregt.

Postulat Ott: Stelle zur Erforschung des Föderalismus (Po. 90.609)

Der letzte Punkt steht für eine allgemeine Tendenz: Obgleich nach wie vor grösster Wert auf die individuelle Prävention und das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung gelegt wird, treten immer mehr die vom einzelnen Menschen nicht beeinflussbaren kollektiven Gesundheitsbedrohungen in den Vordergrund. Die Vereinigung der «Ärzte für den Umweltschutz», welcher jeder vierte Mediziner mit eigener Praxis angehört, weist schon seit längerem auf den ihrer Ansicht nach engen kausalen Zusammenhang zwischen der wachsenden Luftverschmutzung und den ständig zunehmenden Erkrankungen der Atemwege hin. Genauere Kenntnis soll hier in den nächsten Jahren die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 26 angelaufene und mit CHF 5 Mio. dotierte Studie «Sapaldia» bringen.

Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung (1990–1991)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, allen durch kontaminierte Blutpräparate mit dem HIV-Virus infizierten Hämophilen oder Bluttransfusionsempfängern sei eine einmalige Leistung von CHF 50'000 zu entrichten, unabhängig davon, ob die Krankheit bereits ausgebrochen ist oder nicht. Die Räte stimmten dieser Regelung zu, dehnten aber den Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf den HIV-infizierten Ehepartner – nicht aber den infizierten Lebensgefährten – aus.

Entschädigung für durch verseuchte Blutkonserven mit HIV angesteckte Personen (1990–1993)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Im Sinn weitergehender Massnahmen zur Kosteneindämmung setzte der Bundesrat im Dezember die Jahresfranchise für Versicherte auf neu 150 Fr. fest, die traditionelle Quartalsfranchise von zuletzt 50 Fr. wurde abgeschafft, der Selbstbehalt von 10% des die Franchise übersteigenden Betrags beibehalten. Im Bereich der Kollektivversicherungen verfügte er, dass die Versicherten auch bei alters- oder invaliditätsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sowie bei Arbeitslosigkeit weiterhin mit ihren Familienangehörigen dem Kollektivvertrag angehören können. Weiter wurden die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Regionalstufen und den Eintrittsaltersgruppen gleichmässiger auf alle Versicherten einer Kasse verteilt und festgehalten, dass die Prämien der Kollektivversicherung die Minimalprämien der Einzelversicherung nicht unterschreiten dürfen.

Kostenexpansion im Gesundheitswesen (Ip. 91.3043)
Dossier: Bundesbeschlüsse über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (1990-1994)

In Zürich konnten sich 1990 erstmals die Stimmbürger in einer Abstimmung zur Drogenpolitik äussern. Das Resultat zeigte deutlich die zwiespältigen Gefühle der Bevölkerung gegenüber dem Drogenelend. Nur eine Minderheit von rund 37 Prozent sprach sich für die Schaffung von drei Fixerräumen aus, aber 54.4 Prozent der Stimmenden befürworteten ein umfangreiches Paket sozialer Hilfsmassnahmen. Die unterschiedlichen Ergebnisse mehrerer Umfragen zeigten, dass es sehr schwierig ist, allgemeingültige Aussagen über die Haltung der Bevölkerung zu einer eventuellen Entkriminalisierung des Drogenkonsums zu machen.

Abstimmung in Zürich zur Drogenpolitik (1990)

Klar zum Ausdruck kam, dass die Parlamentarier ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Prävention wünschen. So wurde eine zu Beginn des Jahres von Nationalrat Rychen (svp, BE) und 106 Mitunterzeichnern eingereichte Motion (Mo. 90.313) mit dem Auftrag, eine breitangelegte nationale Kampagne gegen den Drogenmissbrauch nach dem Vorbild der AIDS-Kampagne einzuleiten, rasch und diskussionslos von beiden Räten überwiesen.

Bereits im Herbst stellte das BAG seine diesbezüglichen Vorstellungen vor. Danach soll der Bund nach der Weiterbildungsoffensive nun eine «Drogenoffensive» starten, ein auf CHF 45 Mio. veranschlagtes Fünfjahresprogramm im Bereich der Primärprävention. Gleichzeitig regte das Amt an, eine Dokumentations- und Informationsstelle einzurichten, wie dies im BetmG auch vorgesehen ist, und ein Nationales Forschungsprogramm (NFP) über Drogenfragen auszuschreiben.

Nationale Kampagne gegen den Drogenmissbrauch (Mo. 90.313)

Dans le cadre du second train de mesures pour une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, la commission de la science et de la recherche du Conseil national a débuté son examen de la révision totale de la loi fédérale sur l'aide aux universités. Elle a approuvé, dans ce contexte, les propositions du DFI relatives à une intervention additionnelle de la Confédération dans le domaine du logement des étudiants, répondant en cela aux demandes pressantes des milieux estudiantins, notamment de l'Union nationale des étudiants de Suisse (UNES). En 1989, le Conseil des Etats s'était prononcé, à une faible majorité, contre une telle intercession. La commission de la chambre basse a, par ailleurs, salué la précision du cahier des charges de la Conférence universitaire suisse (CUS) apportée par les sénateurs et a décidé d'une représentation appropriée de toutes les catégories de personnes fréquentant les universités au sein de la CUS.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

In diesem Klima der allgemeinen Verunsicherung wäre ein klärendes Wort des Bundesrates besonders nötig gewesen. Doch darauf wartete man bis Ende 1990 vergeblich, obgleich die Landesregierung bereits im Mai anlässlich einer Klausurtagung von der Auswertung der Vernehmlassung zum Drogenbericht Kenntnis nahm und Bundesrat Cotti verschiedentlich eine baldige Stellungnahme versprach. Als Hauptgrund für diese Verzögerung wurde der Umstand angesehen, dass die Vernehmlassung zwar eine deutliche Mehrheit für die Entkriminalisierung des Drogenkonsums ergeben hatte – 15 Kantone und fünf Parteien (FDP, GB, GP, LdU und SP) waren dafür –, dass sich aber die welschen Kantone und der Tessin vehement dagegen aussprachen und sich zwei der vier Bundesratsparteien (CVP und SVP) ebenfalls deutlich reserviert zeigten.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die dritte Asylgesetzrevision brachte für die Kantone kaum Neuerungen. Auf den im Vernehmlassungsentwurf noch enthaltenen und sowohl von den Hilfswerken wie von einer Mehrheit der Kantone befürworteten Systemwechsel von der erstinstanzlich kantonalen zu einer reinen Bundesbefragung wurde schliesslich verzichtet, da sich der DFW ausserstande sah, im Rahmen der personellen Möglichkeiten seines Amtes diese Aufgabe zu übernehmen. In Form einer Kompetenznorm im neuen Asylgesetz setzte sich im Gegenteil das bereits seit längerer Zeit von Genf propagierte Modell durch, wonach der Kanton nicht nur die Erstbefragung durchführt, sondern auch den Entscheid vorbereiten kann. Erste Abklärungen und Versuche in dieser Richtung erfolgten ab Oktober.

Auf Wunsch der Kantone wurde im neuen Asylgesetz eine Bestimmung eingeführt, wonach der Bund inskünftig Unterkünfte erwerben oder vorfinanzieren kann, um so einen Beitrag zur Entschärfung der immer schwieriger werdenden Unterbringungssituation der Asylbewerber zu leisten. Doch derartige Gesten konnten nicht verhindern, dass sich Ende Jahr die Zeichen des Unmuts aus den Kantone zu häufen begannen. Im Zürcher Kantonsparlament gab der kantonale Fürsorgedirektor zu verstehen, dass ihm das Zustandekommen einer Standesinitiative zur Kontingentierung der jährlichen Einreisezahlen von Asylbewerbern nicht ungelegen käme. Und der Freiburger Staatsrat forderte in einem Schreiben an den Bundesrat, Artikel 9 des Asylgesetzes, welcher das Notrecht vorsieht, müsse endlich angewendet werden, da die internationale Flüchtlingskonvention und das eidgenössische Asylgesetz keine tauglichen Instrumente mehr seien, um den heutigen Völkerverschiebungsproblemen gerecht zu werden.

Die Ungeduld der Kantonsbehörden erklärt sich auch aus ihrer Befürchtung, dass sich immer mehr Gemeinden in Anlehnung an das aargauische Brittnau weigern könnten, Asylbewerber aufzunehmen. Obgleich das Bundesgericht in Beurteilung einer Beschwerde der Zürcher Gemeinde Richterswil klar das Vorhandensein von Rechtsgrundlagen bestätigte, die es einem Kanton erlauben, den Gemeinden Asylbewerber zwangsweise zuzuweisen, und auch Bundespräsident Koller in der Fragestunde der Wintersession noch einmal unterstrich, dass eine Verweigerung der Aufnahme von Asylsuchenden eindeutig rechtswidrig wäre, drohten einzelne Gemeinden oder ganze Gemeindeverbände, Bund und Kanton die Gefolgschaft aufzukündigen.

dritte Asylgesetzrevision für die Kantone kaum Neuerungen.

Emotionsloser verlief der Internationale Kongress über AIDS-Prävention, der anfangs November in Montreux (VD) stattfand. Die Fachleute aus aller Welt waren sich dabei einig, dass Evaluation ein wichtiger Bestandteil jeder Prävention sei und deshalb unbedingt zuverlässigere Daten über die Verbreitung der HIV-Infektion erhoben werden müssten. Das BAG möchte so im Einvernehmen mit der Verbindung der Schweizer Ärzte FMH die Bevölkerung mit unverknüpfbaren anonymen Stichproben auf ihre Seropositivität testen lassen. In diesem Sinn reichte Nationalrat Günter (ldu, BE; Mo. 90.349) eine Motion ein, welche die Durchführung anonymer HIV-Tests bei Rekruten verlangt. Die Motion wurde nach dem Ausscheiden Günters aus dem Rat abgeschrieben.

Internationale Kongress über AIDS-Prävention und Motion für anonyme Stichproben von Rekruten zu ihrer Seropositivität (Mo. 90.349)

Wie auch immer Drogenpolitik in der Schweiz gehandhabt wird, so gerät sie ins Kreuzfeuer divergierender Standpunkte. Für die einen, in erster Linie die Vertreter der Autopartei und einen Teil der SVP, ist sie zu verständnisvoll und permissiv. Für die anderen, Sozialarbeiter und Politiker aus dem links-grünen Spektrum, ist sie zu stur und unmenschlich. Besonders deutlich wurde dies in den zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen um die Fixerräume in den grossen Städten der deutschen Schweiz. Aber auch der Graben zwischen der Deutschschweiz und der Romandie vertiefte sich weiter, da sich die welschen Kantonen nach wie vor strikte weigerten, ihren Drogensüchtigen eine nicht repressive Infrastruktur anzubieten, wodurch diese in die Städte mit offener Szene – vorab Zürich und Bern – auswichen und so dort die Probleme noch verschärften.

Drogenpolitik im Kreuzfeuer (1990)

Immer häufiger ertönt auch der Ruf nach ärztlich kontrolliertem Zugang zu Heroin. Sowohl die Basler Regierung als auch die neue Zürcher Stadtexekutive befürworteten die versuchsweise Abgabe, um damit die Verelendung der Konsumenten und die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Zur Abklärung des Spielraums, den das geltende BetmG hier bietet, gab das BAG beim EJPD ein Gutachten in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, eine Heroinabgabe in grösserem Rahmen wäre nicht zulässig, doch könnte sie in einem limitierten Versuch toleriert werden.

Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1990–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Dass gerade auch die Leistungsanbieter nicht ohne weiteres zu Sparübungen bereit sind, zeigte sich in den teilweise sehr schwierigen Tarifverhandlungen zwischen Krankenkassen und Spitälern, die in mindestens drei Kantonen zu einem vertragslosen Zustand führten.
Noch deutlicher wurde dies im Streit um die Zürcher Arzttarife. Nachdem der Kanton diese entgegen den Empfehlungen des Preisüberwachers erhöht hatte, reichte das Konsumentinnenforum Beschwerde beim Bundesrat ein. Die Landesregierung wies die Einsprache zwar ab, widersetzte sich aber im Gegenzug dem aus dem bürgerlichen Lager stammenden Ansinnen, die Kompetenzen des Preisüberwachers im Medizinalbereich zu beschneiden. Er legte Wert auf die Feststellung, Arzttarife hätten klar kartellistischen Charakter und seien deshalb in Zukunft nicht nur auf Missbräuche, sondern auch unter wettbewerbspolitischen Aspekten zu überprüfen.

Diskussionen um Ärztehonorare und Tarifverhandlungen (1989–1990)

Pointiert äusserten sich die in der Organisation «Ärzte und Ärztinnen für soziale Verantwortung» engagierten Mediziner auch zu den Gefahren einer Umweltkatastrophe, insbesondere einer atomaren Verstrahlung. An einer nationalen Kundgebung wiesen sie darauf hin, dass die Schweiz für einen Ernstfall völlig ungenügend gerüstet sei und sie nicht in der Lage wären, die Bevölkerung medizinisch adäquat zu versorgen. Der Berner Arzt und Nationalrat P. Günter (ldu, BE) verdächtigte die Landesregierung, eine im Auftrag der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) erstellte Studie über Hilfeleistung bei nuklearen und strahlenbedingten Unfällen, welche auf Koordinationsprobleme und mangelnde Kapazitäten hinweist, mit Absicht über Monate hinweg nicht zu publizieren – und er witterte dabei ein ‹Manöver› im Vorfeld der Atom-Abstimmungen vom September 1990. Ebenfalls lange unter Verschluss gehalten wurde eine Untersuchung, die Mängel in der Jod-Prophylaxe der Bevölkerung auflistet. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Bührer (sp, SH) zur Notfallplanung bei Atomunfällen verwies der Bundesrat darauf, dass das Gesundheitswesen primär eine kantonale Angelegenheit sei, zeigte sich jedoch zuversichtlich und versprach, der Jod-Prophylaxe in den kommenden Monaten die nötige Beachtung zu schenken.

Gefahren einer atomaren Verstrahlung (1990)

Auch der Bundesrat ist offenbar der Ansicht, die alternativen Heilmethoden verdienten eine eingehendere Abklärung und Würdigung. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Humbel (cvp, AG; A. 90.1088) gab er bekannt, im Rahmen der 6. Serie der Nationalen Forschungsprogramme ein eigenständiges, mit CHF 6 Mio. dotiertes Forschungsprogramm in Auftrag gegeben zu haben, welches die Wirkung von alternativen Behandlungsmethoden und deren Beziehungen zur Schulmedizin abklären soll. Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass er aufgrund der kantonalen Vorrechte im Hochschulwesen keine Möglichkeit habe, auf die Schaffung eines Lehrstuhls für Naturheilverfahren hinzuwirken. Diesen Schritt könnte der Kanton Zürich als erster tun, beschloss doch die Zürcher Regierung im Herbst, an ihrer Universität einen Lehrstuhl für Naturheilkunde einzurichten. Da sich der Zentralvorstand der FMH bereits für einen Einbezug alternativ-medizinischer Ansätze ins Medizinstudium ausgesprochen hat, sollte von dieser Seite kein allzu heftiger Widerstand entstehen. Mit einer von links-grünen Abgeordneten unterstützten Motion möchte Nationalrat Hafner (gp, BE; Mo. 90.973) erreichen, dass die vom Bund für Komplementärmedizin eingesetzten Mittel innerhalb von zehn Jahren denjenigen für die Schulmedizin anzugleichen sind.

Nationales Forschungsprogramm (NFP 34) zur Wirkung von alternativen Behandlungsmethoden (1990–1992)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession als Zweitrat mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Nach dem früheren Beschluss, dessen wichtigsten Teil, die Revision des Hochschulförderungsgesetzes, separat zu behandeln, beschränkte sich die ursprünglich als Wiederbelebung des Föderalismus konzipierte Vorlage auf einige administrative Vereinfachungen.
Die sechs Erlasse waren denn auch nur in einigen Details umstritten. Eine wesentliche Differenz zum Ständerat ergab sich einzig bei der Neufassung des Wasserbaugesetzes, wo sich die Volkskammer der bundesrätlichen Version anschloss, wonach an finanzstarke Kantone keine Bundesbeiträge mehr ausgerichtet werden sollen. Kleinere Abweichungen zu den Beschlüssen des Ständerats schuf die Volkskammer zudem bei den Bundesgesetzen über die Invalidenversicherung und über die Fischerei.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dieselbe Haltung nahm auch das Eidgenössische Versicherungsgericht ein, welches entschied, der Vorbehalt einer Krankenkasse gegenüber einer HIV-positiven Frau sei zulässig gewesen. Fachleute befürchteten, mit diesen beiden Urteilen werde der für die Betroffenen überaus schmerzlichen Ausgrenzung noch weiter Vorschub geleistet. Um zumindest die versicherungsrechtliche Diskriminierung zu verhindern, reichte der Genfer SP-Nationalrat Longet eine Motion (Mo. 90.826) ein, die sicherstellen soll, dass HIV-positive Personen in der Krankenversicherung und der beruflichen Vorsorge nicht benachteiligt werden. Die Motion wurde als Postulat dem Bundesrat überwiesen.

Stellung der HIV-Positiven und Aids-Kranken in den Sozialversicherungen

Bei der Beratung der Reorganisation der Invalidenversicherung im Rahmen des zweiten Paketes der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen schloss sich die Mehrheit des Nationalrates der Argumentation von Bundes- und Ständerat an und lehnte den Antrag der Minderheit für die Schaffung regionaler anstatt kantonaler IV-Stellen sowie einer eigenen IV-Stelle für das Bundespersonal ab.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Mit dem sinnvollen Einsatz von Arzneimitteln befassten sich zwei vom jeweiligen Rat als Postulat überwiesene Motionen (Motion Jaggi (sp, VD; Mo. 89.675) und Motion Dormann (cvp, LU; Mo. 89.642)), welche – angeregt durch eine wissenschaftliche Erhebung der «Erklärung von Bern» – ein Exportverbot für Medikamente fordern, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, da deren Einsatz vor allem in den Ländern der Dritten Welt zumindest nicht unproblematisch sei.

Bundesgesetz über die Organisation der Grenzkontrolle für Heilmittel

Die Grundlage für den bundesrätlichen Gegenvorschlag wird das von der kleinen Kammer als Erstrat verabschiedete revidierte Lebensmittelgesetz bieten, welches dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, Tabak- und Alkoholwerbung insbesondere zum Schutz der Jugendlichen einzuschränken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene unverbindliche Kann-Formulierung war dabei allerdings recht umstritten.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Die parlamentarische Initiative Hafner (gp, BE), welche verlangte, der Bund solle umgehend seine Beteiligung an der Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln einstellen, hatte im Nationalrat wenig Chancen. Dennoch zeigte die ausführliche und engagiert geführte Debatte, dass Zweifel an den traditionellen Methoden der Schulmedizin nicht mehr so einfach vom Tisch zu wischen sind. Dies kam auch einem Anliegen von Nationalrat Fierz (gp, BE; Po. 89.421) zugute, der in einem in der Herbstsession überwiesenen Postulat anregte, die Schirmbilduntersuchung der Rekruten sei angesichts der hohen Strahlenbelastung und des praktischen Verschwindens von Tuberkulose umgehend einzustellen. Bereits ab Anfang 1991 werden diese Untersuchungen nun nicht mehr durchgeführt.

Einstellung der Unterstützung der Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln (Pa.Iv. 89.222)

Interessant war die Entwicklung in einzelnen Kantonen deshalb, weil hier die Bevölkerung erstmals die Gelegenheit erhalten wird, ihre Meinung zur Gentechnologie an der Urne kundzutun. Der Basler Grosse Rat verabschiedete ein sehr restriktives Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin und unterstellte es mit knapper Mehrheit dem obligatorischen Referendum. Im Kanton Thurgau wurde von einem Initiativkomitee bestehend aus EVP, GP, LdU und Nationalrepublikanischer Aktion Thurgau eine Gen-Initiative eingereicht, die jegliche gentechnologischen Eingriffe in die menschlichen Keimbahnen und damit ins Erbgut verhindern will.

Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie: Entwicklung in einzelnen Kantonen (1988–1993)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Erstmals seit fast zwanzig Jahren wiesen 1989 die Ausgaben für die stationäre Behandlung einen kleineren Zuwachs auf (+5.2%) als jene für die ambulante Behandlung (+8.1%). Dieser Trend dürfte auch auf den zunehmenden Ausbau der Spitex-Betreuung zurückzuführen sein. Anlässlich des 2. Spitex-Kongresses versprach Bundesrat Cotti, der Bund werde in den nächsten Jahren darauf hinwirken, dass Spitex den ihm gebührenden Stellenwert im Gesundheitswesen erhält. Dies verlangt auch die Petition des 1. Spitex-Kongresses, welche nun ebenfalls vom Ständerat diskussionslos überwiesen wurde.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)