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Gemäss der Studie einer Treuhand-Firma, für welche sich 70 Experten mit der aktuellen Situation und mit möglichen Reformen auseinandersetzten, wird das Schweizer Gesundheitswesen in den nächsten zehn Jahren einige Änderungen erfahren. Die Experten rechnen mit einem gedrosselten Kostenanstieg, einer geringeren Zahl von Krankenhäusern und -kassen sowie mit mehr Wettbewerb unter den Spitälern und Versicherungen.

Studie zur Entwicklung des Schweizer Gesundheitswesens (1995)

Die «Aids-Hilfe Schweiz» (AHS), deren erster Präsident – der populäre und inzwischen verstorbene TV-Mann André Ratti – mit seinem öffentlichen Bekenntnis, er sei homosexuell und aidskrank, der Diskussion um die Immunschwächekrankheit in der Schweiz eine emotionale Komponente verliehen und sie damit erst eigentlich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht hatte, konnte im Berichtsjahr auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken. Die AHS ist heute eine breit verankerte Gesundheitsorganisation mit über 100 Mitarbeitern, deren jährliches Betriebsbudget zu über 80 Prozent vom BAG finanziert wird. Die AHS, die sich stark gegen die gesellschaftliche Ausgrenzung der Aidskranken zur Wehr setzt, prägte die 1987 lancierten und bis heute weitergeführten «Stop Aids»-Kampagnen des Bundes, welche die WHO als «weltweit einmalig» bezeichnete, ganz wesentlich mit.

Zehnjähriges Bestehen der Aids-Hilfe Schweiz (1995)

Oppositionslos stimmte der Ständerat einer parlamentarischen Initiative der grossen Kammer zu, welche darauf abzielt, die 1990 beschlossenen Leistungen für Personen, die durch verseuchte Blutpräparate mit dem HI-Virus infiziert wurden, nicht nur auf deren kontaminierte Ehegatten, sondern auch auf allenfalls angesteckte Kinder auszudehnen. Zudem wurden auf Antrag der Kommission die Leistungen des Bundes von CHF 50'000 auf CHF 100'000 pro infizierte Person angehoben. Die Kommission begründete diese Erhöhung einerseits mit der seit 1990 noch deutlicher gewordenen Mitverantwortung des Bundes und andererseits mit einem internationalen Quervergleich, aus welchem hervorgeht, dass sich die bisherigen Leistungen der Schweiz im unteren Bereich der Skala bewegen. Der Bundesrat war mit der Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten einverstanden, bekämpfte aber den Ausbau der Leistungen. In diesem Punkt unterlag er bei der Differenzbereinigung auch im Nationalrat, der den Beschluss des Ständerates diskussionslos bestätigte.
Die Zahl der Kinder, die für eine solche Entschädigung gemäss geändertem Bundesbeschluss in Frage kommen, wird auf höchstens fünf geschätzt. Wie der Blutspendedienst des SRK mitteilte, wurden 1994 und 1995 je eine Person bei einer Bluttransfusion mit dem HI-Virus infiziert. Dies geschah nicht aus Nachlässigkeit, sondern aufgrund des «immunologischen Fensters», welches bewirkt, dass eine Neuansteckung frühestens nach zwei bis drei Monaten im Blut nachweisbar ist, da sich erst nach diesem Zeitraum die Antikörper bilden. Das «Restrisiko» bei einer Fremdblutübertragung beträgt 1:600'000.

Parlamentarische Initiative zur Ausweitung der freiwilligen Bundesbeiträgen an Transfundierte und Hämophile (Pa.Iv. 94.411)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Entgegen seiner Ende 1994 geäusserten Absicht will der Bundesrat den beiden drogenpolitischen Volksinitiativen keinen direkten Gegenvorschlag entgegensetzen. Diesen Rückzug begründete er mit der Feststellung, seine Vier-Säulen-Strategie (Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression) habe in der Vernehmlassung generell einen starken Rückhalt gefunden. Bei der Umsetzung gingen die Meinungen allerdings weit auseinander, weshalb es nicht ratsam wäre, den breiten Konsens wegen einer Formulierungsfrage aufs Spiel zu setzen. Die Landesregierung suche in erster Linie den pragmatischen Weg. Für die Ende 1994 initiierte Revision des Betäubungsmittelgesetzes sei die verfassungsmässige Grundlage bereits gegeben. FDP und SP begrüssten den Entscheid des Bundesrates. CVP und SVP kündigten hingegen an, sie würden sich im Parlament für die Erarbeitung eines Gegenvorschlages einsetzen, der die wesentlichen Elemente des ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlags wieder aufnehmen soll.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Anfang Juni 1995 gab das EJPD seinen Vorentwurf für ein neues Humanmedizingesetz in die Vernehmlassung. Dieser Gesetzesentwurf, der den Verfassungsauftrag von 1992 über Fortpflanzungs- und Gentechnologie umsetzen soll, will für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vor allem das Kindeswohl zur obersten Leitlinie des Handelns erklären, eine umfassende Aufklärung der Paare verlangen und schliesslich den Missbrauchsgefahren durch Bewilligungspflicht und dauernde Aufsicht begegnen. Die In-vitro-Fertilisation soll einzig und allein in den Dienst einer natürlichen Schwangerschaft gestellt werden, also nur dort zum Zuge kommen, wo die Unfruchtbarkeit eines Ehepaares im zeugungsfähigen Alter überwunden oder genetisch bedingte Erbkrankheiten vermieden werden können. Dem durch Spendersamen gezeugten Kind soll dabei der Zugang zu den Personalien seines «biologischen» Vaters garantiert sein, allerdings unter Ausschluss einer möglichen Vaterschaftsklage und ohne rechtlichen Anspruch auf eine emotionale Vater-Kind-Beziehung.

Die Konservierung überzähliger Embryonen zu Versuchszwecken wird nach den Vorstellungen des EJPD ebenso grundsätzlich verboten wie die Ei- und Embryonenspende oder die «Leihmutterschaft»; untersagt wären auch die Keimbahntherapie (sich weitervererbende Eingriffe ins Erbgut), das Klonen (künstliche Erzeugung genetisch gleicher Wesen), die Chimären- und die Hybridenbildung (Paarung von artfremden Eiern und Samen). Um künftigen Entwicklungen in diesem Gebiet gerecht werden zu können, möchte der Bundesrat eine nationale Ethikkommission einsetzen, die auch zu anderen Grenzfragen der Medizintechnologie Richtlinien erarbeiten und Empfehlungen abgeben kann.

Durch die Beschränkung auf heterosexuelle Paare im fortpflanzungsfähigen Alter, die in einer dauerhaften Beziehung miteinander leben, würden Frauen jenseits der Wechseljahre, alleinstehende Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen von der medizinisch assistierten Fortpflanzung ausgenommen. Der Vorschlag des EJPD versteht sich auch als eine Art indirekten Gegenvorschlag gegen die im Vorjahr eingereichte Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulation in der Fortpflanzungstechnologie».

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Swisstransplant, die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, konnte ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Aus diesem Anlass wies sie darauf hin, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten, die auf lebensrettende Organe warten, ständig wächst, während die Liste der potentiellen Organspender – rund 7 Prozent der Bevölkerung mit Spenderausweis – stagniert oder sogar zurückgeht. Dies steht im Gegensatz zur Entwicklung im Ausland, wo die Zahl der Spender laufend zunimmt. Swisstransplant koordiniert alle anstehenden Operationen in den Transplantationszentren von Bern, Zürich, Lausanne und Genf und sichert den Kontakt zu den ausländischen Spenderdatenbanken. Zudem wacht die Organisation darüber, dass – ausser für Entnahme- und Transportkosten – nichts für Organspenden bezahlt werden muss und die Spender keine Entschädigung bekommen. Damit soll dem vor allem in der Dritten Welt grassierenden Organhandel entgegengewirkt werden.

Zehnjähriges Bestehen von Swisstransplant (1995)

Mit dem Ziel einer Verbesserung der Volksgesundheit ersuchte Nationalrätin Grossenbacher (cvp, SO) in einem überwiesenen Postulat den Bundesrat, Möglichkeiten zu prüfen, um durch eine verstärkte Information und Aufklärung vor allem der Jugendlichen ein bewussteres und gesünderes Konsum- und Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu erreichen.

Bewussteres und gesünderes Konsum- und Ernährungsverhalten der Bevölkerung (Po. 94.3533)

Wie schon der Ständerat überwies auch der Nationalrat oppositionslos zwei Motionen Onken (sp, TG; Mo. 93.3573) und Huber (cvp, AG; Mo. 94.3052), welche eine rasche Gesetzgebung im Bereich der Organspenden und der Transplantationsmedizin verlangen.

Motionen zur Transplantationsmedizin (Mo. 93.3573 & Mo. 94.3052)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Das EDI setzte 1995 eine Expertenkommission ein, welche einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Kontrolle der Heilmittel ausarbeiten soll. Das neue Gesetz wird die Heilmittelkontrolle erstmals eidgenössisch regeln. Eine selbständige Anstalt des Bundes soll die Aufgaben übernehmen, die heute von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und der Abteilung Pharmazie des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) wahrgenommen werden. Der Zweck des künftigen Bundesgesetzes ist die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und wirksamen Heilmitteln guter Qualität. Erfasst werden alle Sparten der Arzneimittel und der immunbiologischen Erzeugnisse für Mensch und Tier (Medikamente, Blutpräparate und Medizinprodukte).

Heilmittelgesetz (BRG 99.020)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Zum zweitenmal nach 1991 lud das EDI Behördenmitglieder und Interessengruppen aller drei staatlichen Ebenen zu einer nationalen Drogenkonferenz nach Bern ein. Die Bundesräte Koller und Dreifuss riefen dazu auf, die drogenpolitische Debatte zu deblockieren. Polarisierte Meinungen prallten kaum aufeinander. CVP, FDP und SP bekräftigten schon vor der Tagung ihre Absicht, eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes anzustreben, um möglichst rasch die gesetzliche Grundlage für die ärztlichen Substitutionsprogramme mit Heroin zu schaffen. Derart konkrete Fragen behandelte die Konferenz allerdings nur am Rande. Generell herrschte Einigkeit darüber, dass in der Drogenpolitik differenziert und behutsam vorgegangen werden muss, wobei Kohärenz, Koordination und Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern und auszubauen seien.

Zweite nationale Drogenkonferenz (1995)

Die AIDS-Epidemie hat in der Schweiz in den letzten zehn Jahren die Mortalität bei Personen im Alter von 25 bis 44 Jahren stark beeinflusst. Dies ergab eine vom Bundesamt für Statistik zusammen mit dem BAG durchgeführte Analyse der neun häufigsten Todesursachen. Sowohl bei den Männern wie bei den Frauen im fraglichen Alter hatte AIDS 1982 die neunte und damit letzte Position belegt. 1993 war AIDS bei den Männern nach den Unfällen die zweithäufigste und bei den Frauen nach den Krebserkrankungen und der Selbsttötung die dritthäufigste Todesursache. Mit einer kumulativen Rate von 508.7 AIDS-Fällen pro Million Einwohner nahm die Schweiz Ende 1993 in Europa die zweite Position nach Spanien und vor Frankreich ein. Angesichts dieser Tatsachen unterstrich das BAG die Notwendigkeit, wirksame Massnahmen zur Prävention von HIV-Infektionen langfristig weiterzuführen.
Die im Vorjahr lancierte Pilotstudie zu anonymen AIDS-Massentests wurde aus Spargründen vorläufig auf Eis gelegt, da sich Aufwand und Ertrag nicht die Waage hielten.

AIDS als eine der häufigsten Todesursachen bei jungen Personen (1994)

Im Bestreben, sich einen möglichst grossen politischen Spielraum zu erhalten, stellte die Landesregierung die Ratifikation des umstrittenen UNO-Übereinkommens von 1988 vorderhand zurück. Hingegen unterbreitete sie dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens von 1971 über die psychotropen Substanzen und des Zusatzprotokolls von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961. Mit diesen beiden Abkommen wird eine wichtige Lücke in der Überwachung des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen und Vorläuferprodukten geschlossen. Der Ständerat stimmte der Ratifikation in der Wintersession 1994 mit deutlicher Mehrheit zu.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

In der Frage der Blutpräparate handelte Bundesrätin Dreifuss rasch. Da die Ausarbeitung eines eigentlichen Heilmittelgesetzes kaum vor dem Jahr 2000 erwartet werden kann, gab sie Mitte Dezember 1994 ihren Vorschlag für einen befristeten Bundesbeschluss in die Vernehmlassung. Zentraler Punkt ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten sowie für deren Import und Export.

Bundesbeschluss zur Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 95.019)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

In Anbetracht dieser Ausrichtung seiner Drogenpolitik ist es nicht erstaunlich, dass der Bundesrat die 1993 eingereichte, äusserst restriktive Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» zur Ablehnung empfehlen will. Anfangs Dezember 1994 gab das EDI einen entsprechenden direkten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Die in einem neuen Verfassungsartikel umschriebene Drogenpolitik des Bundes zielt darauf ab, die schädigende Wirkung des Drogenkonsums zu minimieren, und sie stützt sich dabei auf die vier Säulen Repression, Vorbeugung, Therapie und Überlebenshilfe. Die Verankerung in der Verfassung soll Bund, Kantone und Gemeinden auf diese Leitidee verpflichten. Wie Bundesrätin Dreifuss erläuterte, will der Bundesrat zwar auch, dass Jugendliche nicht zu Drogen greifen, doch sei eine drogenfreie Gesellschaft wohl ein nicht zu erreichendes Idealziel, weshalb es vor allem gelte, die Folgen des Konsums zu reduzieren.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Mit rund 120'000 Unterschriften kam die von einem überparteilichen Komitee lancierte Initiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF) zustande. Das Volksbegehren will die künstliche Zeugung ausserhalb des weiblichen Körpers verbieten und die Verwendung von Keimzellen Dritter für unzulässig erklären. Die Unterschriften kamen vor allem dank den Anstrengungen der Vereinigungen «Helfen statt töten», «Rede mitenand» und «Ja zum Leben» zustande.

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Die SVP ging in dieser Frage auf deutliche Distanz zu den anderen Bundesratsparteien. Im Sommer präsentierte sie ein ganz auf Abstinenz ausgerichtetes Drogenkonzept, das nur gerade punkto Prävention und Bekämpfung des Drogenhandels mit dem Sechspunkteprogramm vereinbar ist. Ansonsten forderte sie Festhalten am Konsumverbot, Zwangsentzug via fürsorgerischen Freiheitsentzug und klares Nein zur kontrollierten Heroinabgabe. Mitte Oktober 1994 signalisierte die SVP dann aber ihre Bereitschaft, mit den drei anderen Bundesratsparteien zumindest in einen Dialog zu treten.

Sechspunkteprogramm von FDP, SP und CVP «für eine kohärente Drogenpolitik» (1994)

Im Anschluss an seine Drogendebatte in der Herbstsession 1994 überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, mit 78 zu 34 Stimmen eine Motion der CVP-Fraktion für die Ausarbeitung eines Suchtpräventionsgesetzes. Das neue Gesetz soll schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstreben und dabei im Sinn einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention flankierende Massnahmen zur Förderung des verantwortlichen Umgangs mit Sucht und/oder Genussmitteln ganz allgemein einbeziehen.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

13 teilweise schon im Vorjahr traktandierte Interpellationen – neun davon dringliche – aus den Reihen von FDP, CVP, SVP, GP und LdU/EVP führten sowohl im Stände- wie im Nationalrat zu einer ausführlichen Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik, wobei vor allem im Nationalrat die Meinungen hart aufeinanderprallten. Mit Ausnahme des immer lauter werdenden Rufes nach einer Überwindung des drogenpolitischen Föderalismus und nach einer stärkeren Führungsrolle des Bundesrates brachten die Debatten jedoch keine neuen Erkenntnisse.

Ausführliche Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik (1994)

Mit zwei Motionen forderten die Ständeräte Huber (cvp, AG) und Onken (sp, TG) den Bundesrat auf, für die Bewältigung der vielfältigen rechtlichen und organisatorischen Probleme der Transplantationsmedizin das notwendige Recht auf Verfassungs- und Gesetzesebene zu erarbeiten und damit dem aufkommenden (Schwarz-)Handel mit Transplantaten rechtzeitig einen Riegel zu schieben. Es gibt zwar eine Norm der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, die den Verkauf von Organen untersagt, auf der Anonymität der Spender besteht und die Kostenlosigkeit einer Organspende verlangt, doch fehlt ihr die verbindliche Rechtskraft zur Bekämpfung von möglichen Missbräuchen. Transplantationen von Nieren, Herz, Leber und Knochenmark haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Da es aber nicht genügend Spenderinnen und Spender gibt, um die steigende Nachfrage sicherzustellen, ist die Gefahr von ethisch unsauberen Machenschaften beträchtlich. Der Bundesrat anerkannte den dringlichen Handlungsbedarf in diesem Bereich und war bereit, die beiden Motionen entgegenzunehmen, worauf sie diskussionslos angenommen wurden.

Motionen zur Transplantationsmedizin (Mo. 93.3573 & Mo. 94.3052)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Der Nationalrat will AIDS nicht der Meldepflicht unterstellen und verwarf deshalb eine parlamentarische Initiative Schmied (svp, BE). Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission, welche vor dem kontraproduktiven Effekt einer verschärften Meldepflicht warnte. Risikogruppen und AIDS-Infizierte würden vermehrt HIV-Tests meiden, womit die Prävention geschwächt würde. In Anlehnung an den – ebenfalls abgelehnten – zweiten Teil der Initiative, welcher eine rasche Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherungen verlangte, um die Diskriminierung der Aids-Infizierten zu verhindern, überwies die grosse Kammer ein Postulat ihrer Kommission, welches den Bundesrat ersucht, Möglichkeiten zur Aufhebung der Diskriminierung von HIV-Positiven im Versicherungsvertragsrecht und im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zu prüfen (Po. 94.3314).

AIDS der Meldepflicht unterstellen (Pa.Iv. 93.460)

Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und neue epidemiologische Probleme erfordern eine Neuordnung der Gesundheitsstatistik. Die Spital- und Heimstatistik soll in die amtliche Statistik integriert und revidiert werden. Ein entsprechendes Konzept wurde vom EDI zuhanden der Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren verabschiedet. Bereits eingeführt wurde eine Erhebung über die ambulanten Behandlungen im Alkohol- und Drogenbereich.

Neuordnung der Gesundheitsstatistik (1994)

Angesichts des unbeschreiblichen Elends der Drogensüchtigen in der offenen Zürcher Drogenszene im stillgelegten Bahnhof Letten und der steigenden Brutalität unter rivalisierenden Dealerbanden wurde im Lauf des Sommers 1994 die Schliessung des Letten immer ultimativer gefordert. Die Vertreter der Stadt machten aber immer wieder klar, dass eine Auflösung der offenen Drogenszene erst möglich sei, wenn Zürich dafür die Unterstützung der Kantone und des Bundes erhalte. Insbesondere müsse der Gefängnisnotstand beim Kanton behoben und ausserhalb der Stadt wirksame soziale und therapeutische Hilfsangebote für die Drogenabhängigen aufgebaut werden. Sonst würde sich die Szene nach einer gewaltsamen Auflösung nur wieder – wie schon bei der Räumung des Platzspitzes – in die angrenzenden Quartiere verlagern.

Koordinierte Aktion der Städte gegen die offene Drogenszene (1991–1995)

Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte erstmals Schätzungen über die Gesundheitskosten für das laufende sowie das darauffolgende Jahr. Es stützte sich dabei auf die neuesten Indikatoren der Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Zusammen mit den Statistiken der Jahre 1985 bis 1991 konnten so die Trends für den Zeitraum 1985 bis 1995 ermittelt werden. Das BFS schätzte die Gesundheitskosten für 1994 auf rund CHF 36 Mrd. und für das kommende Jahr auf CHF 39 Mrd. Die jährliche Kostensteigerung dürfte zwischen 1991 und 1995 durchschnittlich 7.1 Prozent ausmachen, während sie von 1989 bis 1991 noch 10.3 Prozent betrug. Die Finanzierung nach Kostenträgern ergab, dass gut die Hälfte (50.5%) durch die Sozialversicherungen bezahlt wird. Die andere Hälfte geht im wesentlichen zulasten der Haushalte (27.6%) und der öffentlichen Hand (19.7%). Berücksichtigt man allerdings die tatsächliche wirtschaftliche Belastung, so übernehmen die privaten Haushalte (via Krankenkassenprämien und Direktzahlungen) 61.5 Prozent der Ausgaben und der Staat (durch Subventionen und direkte Dienstleistungen) lediglich 28.5 Prozent.

Schätzung der Gesundheitskosten (1994)

Die 1994 erstmals vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Schweizerische Gesundheitsbefragung zeichnete das Bild einer sich mehrheitlich gesund fühlenden und gesundheitsbewussten Bevölkerung. Über 80 Prozent der Befragten schätzten ihren gesundheitlichen Zustand spontan als gut bis sehr gut ein. Für fast 90 Prozent spielen gesundheitliche Überlegungen eine wichtige Rolle bei ihrer Lebensgestaltung. Dennoch rauchen rund 30 Prozent der Bevölkerung, und ein gleicher Anteil trinkt häufiger als zweimal pro Woche Alkohol. Nur gerade jede vierte Person betätigt sich körperlich ausreichend. Wie bereits frühere Untersuchungen gezeigt hatten, sind Gesundheit, Konsumverhalten und Ernährungsbewusstsein stark von der sozialen Herkunft und der Bildung abhängig. Je höher das Bildungsniveau ist, desto mehr wird auf eine gesunde Lebensweise geachtet. Die Befragung wies auch sprachregionale Unterschiede im Gesundheitsbewusstsein nach. In der deutschen Schweiz ist es in 90 Prozent der Bevölkerung verbreitet, in der Romandie kümmern sich nur 77 Prozent im Alltag um ein gesundes Leben. Das Tessin liegt im schweizerischen Mittel. Bei den Frauen ist das Gesundheitsbewusstsein mit 89 Prozent stärker ausgeprägt als bei den Männern.

Die schweizerische Gesundheitsbefragung