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Mit einer im Einvernehmen mit dem Bundesrat angenommenen Motion der FDP-Fraktion forderte der Nationalrat die Regierung auf, die im EJPD ursprünglich einmal begonnenen Expertenarbeiten für einen Bericht bezüglich der Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz wieder aufzunehmen, und dem Parlament die entsprechenden Grundlagen zur Schliessung von Lücken im schweizerischen Recht zur Verfügung zu stellen; in seiner Stellungnahme zur Motion verwies der Bundesrat auf den seit dem Sommer vorliegenden Bericht der nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin. Dieser verlangte eine staatliche Aufsicht für Sterbehilfeorganisationen, sprach sich gegen die Suizidbeihilfe für psychisch Kranke aus und forderte Heime und Spitäler zu klareren Regeln auf

Regelung der Sterbehilfe

Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Nationalrat mit 57 zu 49 Stimmen eine Motion seiner SGK an, welche verlangte, über die medizinischen und ethischen Fragen, die sich zum Todeskriterium im Zusammenhang mit der Organspende und der Transplantationsmedizin stellen, eine öffentliche Diskussion in Gang zu setzen. Der Bundesrat argumentierte, die Debatten seien im Rahmen der PubliForen 2000 (Transplantationsmedizin) und 2003 (Forschung am Menschen) bereits durchgeführt worden; die beiden Foren hätten den Bund Hunderttausende von Franken gekostet, weshalb es in Zeiten knapper Bundesfinanzen nicht möglich sei, erneut Mittel dafür einzusetzen. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrates und lehnte, auch aus Furcht vor einer Verunsicherung der Bevölkerung, die Motion diskussionslos ab.

Organspende öffentliche Diskussion

Mit einer Motion seiner SGK, welche das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Heim (sp, SO) (Pa. Iv. 04.433) aufnahm, beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu sorgen. Eine erste wichtige Massnahme könnte die Schaffung eines zentralen Meldesystems für medizinische Fehler sein, wie sie insbesondere bei der Abgabe von Medikamenten immer wieder vorkommen. Der Bundesrat, der die Auffassung vertrat, die Qualitätssicherung sei in erster Linie eine Angelegenheit der Kantone und der Krankenversicherer, hatte die Motion nicht entgegen nehmen wollen. Der Ständerat formulierte die Motion um, so dass schliesslich auch der Bundesrat zustimmen konnte. Statt dem Bund die Verantwortung für die Qualitätssicherung zu überbinden, soll dieser sich lediglich in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen für die Umsetzung des Anliegens einsetzen. (Dieser Auftrag könnte auch der 2003 ins Leben gerufenen und seither mit finanziellen Problemen kämpfenden „Stiftung für Patientensicherheit“ neuen Auftrieb geben.)

Qualitätssicherung und Patientensicherheit (Mo. 04.3624)
Dossier: Patientensicherheit

Eine im Vorjahr vom Ständerat angenommene Motion Heberlein (fdp, ZH) für dringende Reformen im Gesundheitswesen, wurde, da durch die anstehenden KVG- Revisionen obsolet geworden, vom Nationalrat abgelehnt. Eine analoge Motion der FDP-Fraktion (Mo. 03.3673) wurde zurückgezogen.

dringende Reformen im Gesundheitswesen

Die hoch spezialisierte Medizin soll gesamtschweizerisch konzentriert und von den Kantonen gemeinsam geplant werden. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren unterbreitete den Kantonen Ende Jahr eine entsprechende Vereinbarung zur Ratifikation. Bis im Herbst 2007 will sie die Standorte für bestimmte Bereiche verbindlich festlegen. Diese Koordination geschieht sowohl im Interesse der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität. Mit der „Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hoch spezialisierten Medizin“ (IVKKM) werden die Kantone ihre Planungshoheit in der Spitzenmedizin an die GDK abtreten. Durch dieses Vorgehen soll eine Bundeslösung abgewendet werden, wie sie eine 2002 vom Ständerat überwiesene Motion Frick (cvp, SZ) verlangt, die nun vom Nationalrat ebenfalls angenommen wurde.

Gemeinsame Planung der Spitzenmedizin in den Kantonen (Mo. 02.3170)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion seiner RK verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe zu unterbreiten und Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin zu treffen. Der Nationalrat überwies den Vorstoss mit 72 zu 69 Stimmen ebenfalls. Dagegen sprachen sich die Vertreter der SP und der GP aus, weil sie den Motionstext in seiner offenen Formulierung zu unverbindlich fanden und zudem der Meinung waren, dass die Förderung der Palliativmedizin ein Ziel in sich darstelle und es falsch sei, sie in Verbindung mit der Sterbehilfe zu bringen. Der Direktor des BJ kündigte im Spätsommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu diesen Fragen an

Sterbehilfe

Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, nahm der Nationalrat mit 137 zu 5 Stimmen eine Motion seiner SGK an, die verlangt, den entsprechenden Artikel der KV-Verordnung so zu ändern, dass allein stehende Personen – in Bezug auf die finanzielle Belastung – gegenüber Personen, die mit anderen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht benachteiligt werden. Heute müssen die Versicherten neben Selbstbehalt und Franchise einen nach der finanziellen Belastung der Familie abgestuften Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthalts bezahlen. Die Verordnung setzt diesen Beitrag für allein stehende Personen auf 10 Fr. pro Tag fest, da davon ausgegangen wird, dass ihnen während dieser Zeit keine Kosten für Mahlzeiten entstehen, während die Aufwendungen in mehrköpfigen Haushalten weiterlaufen.

allein stehende Personen

Ausgehend von mehreren Vorstössen hatte sich der Nationalrat bereits 2001 intensiv mit dem Thema der Sterbehilfe befasst, ohne allerdings eindeutig Stellung zu beziehen. Er hatte lediglich eine Motion Zäch überwiesen, die den Bundesrat beauftragte, Gesetzeslücken bei der passiven und der indirekt aktiven Sterbehilfe im Sinn der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu schliessen und zu prüfen, wie die Palliativmedizin speziell gefördert werden könne. Der Ständerat war der Ansicht, der Verweis auf die SAMW sei zu eng gefasst und die Aufforderung zur Unterstützung der palliativen Behandlungsmöglichkeiten zu wenig verbindlich formuliert, weshalb er die nationalrätliche Motion lediglich als Postulat beider Räte verabschiedete, stattdessen aber im Einverständnis mit dem Bundesrat eine analoge Motion seiner Rechtskommission guthiess; diese beauftragt die Regierung in einer offeneren Formulierung, Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe zu unterbreiten sowie Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin zu treffen.

Sterbehilfe

Eine Form von psychischer Störung, die gerade auch im Zusammenhang mit der Schaffung von Spielcasinos ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen ist, ist die Spielsucht. Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Ménétrey-Savary (gp, VD), die Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken mit Bestimmungen über ein Sozialkonzept zu ergänzen sowie die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention und Behandlung von Spielsucht sicherzustellen. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die konzessionierten Spielbanken strengen Präventionsvorschriften unterliegen, dass heute in der Schweiz aber legal dreimal mehr Spielautomaten ausserhalb der Spielbanken als in den Casinos betrieben werden, wo die Kontrolle des Zugangs zum Glücksspiel gar nicht möglich sei. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat angenommen. (Zu den Spielcasinos siehe hier)

Spielsucht

Mit einer Motion wollte Nationalrat Gross (sp, TG) den Bundesrat verpflichten, eine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich von Patientenschäden zu schaffen, die weder dem Arzt oder dem Spitalträger als haftpflichtig zugeordnet noch über die Leistungspflicht einer Sozialversicherung abgegolten werden können. Unter anderem regte Gross die Schaffung eines von Leistungserbringern und Versicherern finanzierten Patientenfonds an. Der Bundesrat verwies darauf, dass die Behebung eines durch eine Fehlleistung verursachten Gesundheitsschadens in den meisten Fällen eine normale KVG-Pflichtleistung darstellt. Er anerkannte, dass mit einem Patientenfonds das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entschärft werden könnte, vertrat aber die Meinung, es sei Sache der Leistungserbringer resp. ihrer Branchenverbände und der Versicherer, allenfalls einen derartigen Fonds einzurichten. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen.

Patientenfonds

Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, um die Angelegenheit erst einmal zu evaluieren, überwies der Ständerat einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ), die den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des KVG vorzubereiten, welche die Kantone verpflichtet, bis Ende 2007 eine gemeinsame Definition und Planung der Spitzenmedizin zu beschliessen und bis 2012 umzusetzen. Falls die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen, soll der Bund die nötigen Massnahmen an ihrer Stelle treffen. Die kleine Kammer stimmte ebenfalls zwei Postulaten ihrer GPK zu (Po. 02.3175 und Po. 02.3176), die den Bundesrat beauftragen, die Einführung einer Leistungsplanung im Spitalbereich sowie die Frage zu prüfen, wie Anreize für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen werden können und darüber Bericht zu erstatten.

Gemeinsame Planung der Spitzenmedizin in den Kantonen (Mo. 02.3170)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

Eine Motion Rossini (sp, VS), die den Bundesrat beauftragen wollte, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, damit der Einfluss von politischen Entscheiden auch ausserhalb des eigentlichen Gesundheitsbereichs auf die Volksgesundheit systematisch evaluiert werden kann, wurde trotz Opposition von Stahl (svp, ZH), der sich jeder weiteren Form einer Regulierung widersetzte, mit 83 zu 62 Stimmen in der Postulatsform angenommen.

Einfluss von politischen Entscheiden

Im Vorjahr hatte sich der Bundesrat gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen und seine Absicht bekundet, lediglich die heute weitgehend akzeptierte passive und indirekt aktive Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Diese restriktive Haltung hatte den Tessiner Krebsarzt und SP-Nationalrat Cavalli auf den Plan gerufen. Mit einer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 00.441) forderte er eine Euthanasie-Regelung nach niederländischem Recht: Bei einer „Mitleidtötung“, vorgenommen an einer todkranken Person mit unerträglichem und unheilbarem Leiden, sollte gemäss Opportunitätsprinzip von einer Strafverfolgung abgesehen werden – trotz weiterhin geltender Rechtswidrigkeit der Tat. Die Haltung des Bundesrates übernahm in gewisser Hinsicht eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 01.407) von Nationalrätin Vallender (fdp, AR), welche die vielerorts geduldete indirekt aktive Beihilfe zur Selbsttötung an gesetzlich verankerte Bedingungen knüpfen wollte; sie sollte nur straffrei bleiben, wenn sie von einer Person aus dem engsten persönlichen Umfeld geleistet wird, nicht aber, wenn ein Arzt oder der Pflegedienst sie praktizieren. Die Rechtskommission des Nationalrates folgte den Empfehlungen einer vom Bund eingesetzten Expertengruppe und stimmte der Parlamentarischen Initiative Cavalli mehrheitlich zu. Der Vorstoss von Vallender wurde von der Kommission als hinter die geltende Praxis zurückgehend knapp abgelehnt. Da der Bundesrat auf klare Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Bereich drängte, fand in der Wintersession die Plenumsdiskussion über die beiden Initiativen in einem über das übliche Verfahren hinausgehenden breiteren Rahmen statt. Obgleich mit einer Annahme der Initiative Cavalli noch kein definitiver Entscheid über die direkte aktive Sterbehilfe gefällt worden wäre, wollte der Nationalrat das Tabu nicht brechen und lehnte sie mit 120 zu 56 Stimmen ab; ebenso deutlich wurde auch die Initiative Vallender verworfen. Breite Zustimmung fand hingegen eine Motion Zäch (cvp, AG), die den Bundesrat auffordert, Gesetzeslücken bei der passiven und der indirekt aktiven Sterbehilfe gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu schliessen; zusätzlich soll die Palliativmedizin speziell gefördert werden. Der Bundesrat hatte sich gegen die Überweisung des Vorstosses in der verbindlichen Form gewehrt, da seiner Auffassung nach noch nicht genügend Entscheidgrundlagen für eine gesetzliche Regelung vorliegen.

Sterbehilfe

Eine Motion Rossini (sp, VS), die eine bessere finanzielle Abgeltung der medizinischen, psychologischen, spirituellen und sozialen Palliativbehandlung durch die Krankenkassen verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat angenommen. Dieser stellte sich auf den Standpunkt, der Umfang der Leistungspflicht sei im KVG grundsätzlich ausreichend umschrieben, weshalb sich kein neuer Gesetzesartikel aufdränge.

Abgeltung Palliativbehandlung

Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage lehnte der Ständerat eine vom Nationalrat im Vorjahr angenommene Motion Jaquet (pda, VD) ab, die eine Definition der Patientenrechte und deren einheitliche Umsetzung in den Kantonen verlangte, obgleich er das Anliegen als durchaus berechtigt erachtete. Bundesrätin Dreifuss versprach, zu dieser Frage einen Bericht erstellen zu lassen. Für ein koordiniertes Vorgehen möchte sie in erster Linie auf die interkantonale Zusammenarbeit setzen.

Motion Patientenrechte

Ausgehend von Vergleichszahlen aus den USA schätzte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), dass in den Akutspitälern der Schweiz jährlich bis zu 3000 Todesfälle die Folge von medizinischen Fehlleistungen sind. Diese Zahlenextrapolation blieb von der Ärzteschaft nicht unwidersprochen, die höchstens 250 Fälle pro Jahr gelten lassen wollte. Der Berner SP-Nationalrat und Anästhesiearzt Günter hatte bereits 1998 mit einer Motion die Einsetzung einer Spezialkommission für die Erfassung von medizinischen Zwischenfällen gefordert; auf Antrag des Bundesrates, der mögliche Massnahmen näher prüfen wollte, war der Vorstoss lediglich als Postulat angenommen worden. Günter doppelte umgehend nach und verlangte mit einer weiteren Motion zumindest eine Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern. Der Bundesrat erachtete den Auftrag von 1998 als ausreichend und beantragte erfolgreich Ablehnung. Unterstützung fand er dabei bei Günters Waadtländer Arztkollegen Guisan (fdp), der vor einer in Emotionalität ausartenden Debatte über Ärztefehler warnte. (Eine an mehreren Universitätsspitälern durchgeführte Studie zeigte, dass 11,6% der Patienten sich im Spital einen Infekt zuziehen, der nichts mit ihrer eigentlichen Krankheit zu tun hat. Damit liegt die Schweiz im europäischen Durchschnitt)

Motion Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle

In einer Motion verlangte der Tessiner SP-Nationalrat und Onkologe Cavalli, der Bund solle die Informationssysteme zur Erfassung der zur Morbidität bei Krebs verfügbaren Daten finanziell unterstützen. Der Bundesrat anerkannte, dass es sinnvoll wäre, ein zentrales Krebsregister zu führen, insbesondere um die Wirksamkeit von Prävention und Therapien besser abschätzen zu können. Er erklärte sich deshalb bereit zu prüfen, wie der Ausbau der bestehenden Krebsregister zu einer gesamtschweizerischen Statistik am kostengünstigsten organisiert und finanziert werden kann. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

zentrales Krebsregister

Der Bundesrat war bereit, eine Motion Gross (sp, TG), die ihn verpflichten wollte, die Finanzierung der stationären und der ambulanten Pflege (Pflegeheime und Spitex) grundsätzlich vollkostendeckend sicherstellen, als Postulat entgegen zu nehmen. Der Vorstoss wurde aber von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen.

Pflegeheime Spitex

Eine Motion Vollmer (sp, BE), welche die nötigen gesetzlichen Grundlagen für den Schutz der Bevölkerung vor Lederwaren mit hochgefährlichen chemischen Rückständen verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, welcher auf entsprechende Regelungen auf Verordnungsebene verwies, lediglich als Postulat überwiesen.

Motion Schutz der Bevölkerung vor Lederwaren mit hochgefährlichen chemischen Rückständen

Ebenfalls in der Postulatsform wurde eine Motion Eymann (lp, BS) angenommen, welche den BR aufforderte, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Schutz von Personen, welche Pilze für den Eigengebrauch gesammelt haben, durch staatliche Kontrolle zu gewährleisten.

Motion Schutz von Personen Pilze für den Eigengebrauch

Eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Gysin (sp, BS), welche vom Bundesrat verlangte, die kantonalen und regionalen Spitalplanungen in einen gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen, wurde von der kleinen Kammer, welche föderalistische Bedenken höher einstufte als mögliche Kostendämpfungsmassnahmen, lediglich als Postulat überwiesen.

Motion Spitalplanungen

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf kantonale Prärogativen in diesem Bereich verwies und deshalb Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat eine Motion Jaquet (sp, VD) an, welche verlangt, dass die Patientenrechte eidgenössisch vereinheitlicht werden sollen.

Motion Patientenrechte

Mit einer von Frauen aus allen Parteien mitunterzeichneten Motion verlangte Nationalrätin Stump (sp, AG), die Information für Frauen, die eine Silikon-Brustimplantation vornehmen wollen, sei auszubauen und es sei eine wissenschaftliche Verlaufsforschung für diese Produkte vorzusehen. Unter Hinweis auf begonnene Arbeiten beantragte der Bundesrat erfolgreich die Umwandlung in ein Postulat.

Motion Information für Silikon-Brustimplantation und wissenschaftliche Verlaufsforschung

Mit einer Motion wollte der Berner Nationalrat und Arzt Günter (sp, BE) den Bundesrat verpflichten, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle einzusetzen. Günter argumentierte, Flugunfälle würden heute systematisch analysiert, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen; dies sei im medizinischen Bereich noch allzu häufig nicht der Fall. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss, nachdem er von Hess (cvp, ZG) bekämpft worden war, in Postulatsform überwiesen.

Motion Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle

Angesichts der Sparmassnahmen in der Invalidenversicherung äusserte Ständerat Rochat (lp, VD) in einem überwiesenen Postulat seine Besorgnis (Po. 97.3565), stationäre therapeutische Enrichtungen der Drogenrehabilitation könnten darunter leiden, weshalb er den Bundesrat bat, die Situation umfassend zu untersuchen. Konkreter fasste Nationalrat Gross (sp, TG) das Anliegen in einer Motion. Er verlangte, es sei unter Einbezug des Invalidenversicherungs- und des Krankenversicherunsgesetzes eine Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation zu schaffen. Der Bundesrat betonte, es könne nicht die Rede davon sein, dass sich die IV aus der Drogentherapie verabschiede. Bisher seien allerdings Suchttherapiestationen, besonders auch private, vorschnell von der IV unterstützt worden. Neu verlange das BSV – gerade auch vom Parlament zu ökonomischerem Handeln aufgerufen – eine individuelle IV-Abklärung jedes Falles, weshalb in Zukunft Pauschalzahlungen an Institutionen tatsächlich seltener werden dürften. Im Einverständnis mit dem Bundesrat wurde der Vorstoss als Postulat angenommen.

Motion Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation