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Das Postulat Frehner (svp, BS), mit dem Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen geprüft werden sollten, wurde vom Bundesrat 2017 zur Abschreibung beantragt. Zuvor war jedoch kein Bericht erstellt worden, stattdessen verwies die Regierung auf andere Massnahmen, die seit geraumer Zeit umgesetzt worden seien. So sei das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) seit 2007 daran, verschiedene Studien zur Gesundheitsversorgung zu erstellen. Daneben habe der Bundesrat ein nationales Forschungsprogramm (NFP) zum Thema Gesundheitsversorgung beschlossen. Das mit CHF 20 Mio. ausgestattete Programm nahm ab 2015 Gestalt an. Weiter seien auch Anstrengungen zusammen mit den Kantonen unternommen worden, um das Verlagerungspotenzial von der stationären hin zur ambulanten Versorgung besser auszuschöpfen, wobei auch die Versicherer angehört worden seien. Überversorgung und Fehlversorgung – wie von Frehner moniert – würde also bereits Gegensteuer gegeben und die Förderung der Versorgungsforschung führe ebenfalls zu einer Entlastung, erklärte der Bundesrat. Daher könnten das Postulat Frehner und ein älterer Vorstoss Sommaruga (sp, BE) aus dem Jahr 2006 abgeschrieben werden.
Die SGK des Nationalrates zeigte sich kritisch und war mit der Argumentation der Regierung nicht einverstanden. Sie nehme von den Arbeiten und Projekten des Bundesrates Kenntnis, halte aber gleichzeitig fest, dass zur Reduktion der Überversorgung noch konkrete Massnahmen fehlen würden. Gerade dass kein Bericht erstellt wurde, war der Kommission ein Dorn im Auge, weswegen sie dem Ratsplenum beantragte, Frehners Postulat noch nicht abzuschreiben. Dem folgte die grosse Kammer im Juni 2017, womit der Auftrag an die Regierung aufrechterhalten blieb.

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen

Nationalrat Frehner (svp, BS) hatte noch 2015 ein Postulat eingereicht, mit dem eine Prüfung von Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen in Erwägung gezogen werden soll. Wie es der Titel verlauten lässt, ortete der Postulant eine Überversorgung im Gesundheitswesen, wobei wettbewerbliche Grundprinzipien gefährdet seien. Insofern sollte der Bundesrat prüfen und aufzeigen, wie einzelne Anpassungen im Rahmen der OKP vorgenommen werden könnten. Vorgeschlagen wurden pauschale Vergütungsmodelle für den ambulanten Bereich anstelle des Einzelleistungstarifs; die Einführung von obligatorischen Disease-Management-Programmen für chronisch Kranke; und die Verpflichtung, integrierten Versorgungsmodellen beizutreten, zum Zweck der verbesserten Koordination der Pflege. Eine Überversorgung sei entstanden, weil zunehmend medizinisch nicht indizierte, unzweckmässige oder unwirtschaftliche Leistungen verordnet würden, die einer Mengenausweitung entsprächen. Dazu zählten beispielsweise unnötige Meniskusoperationen oder übermässig häufige Durchführung von Computertomographien, Magnetresonanztomographien und Koronarangiographien. Eine Überversorgung, so der Postulant, gefährde die Behandlungsqualität und treibe die Gesundheitskosten unnötig in die Höhe. Unter der Maxime "less is more" sollte auch in der Schweiz eine "Choosing wisely"-Praxis im Sinne des US-amerikanischen Vorbilds etabliert werden.
Der Bundesrat begrüsste den Ansatz und beantragte das Postulat zur Annahme, obwohl im Rahmen der Gesamtschau Gesundheit 2020 bereits einige der vorgebrachten Ziele verfolgt werden. Eine angemessene medizinische Versorgung sei sehr wichtig und eine weiterführende Betrachtung des Themas daher angezeigt. Das von 8 Mitunterzeichnenden unterstützte Anliegen wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen.

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen