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  • Lohr, Christian (cvp/pdc, TG) NR/CN

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In der Herbstsession 2019 widmete sich der Nationalrat als Erstrat der Revision des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Die Eintretensdebatte wurde von den beiden Kommissionssprechern Christian Lohr (cvp, TG) und Philippe Nantermod (fdp, VS) eröffnet. Zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen seien vier zentrale Massnahmen vorgesehen: Eine Neuregelung der kurzzeitigen Arbeitsabwesenheit zur Betreuung von Angehörigen, ein Betreuungsurlaub von 14 Wochen für Eltern schwer beeinträchtigter Kinder, die Gewährleistung des Anspruchs der Hilflosenentschädigung der IV von Kindern während eines Spitalaufenthaltes und schliesslich die Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV auf weitere pflegende Personenkreise. In ihren Anträgen habe die SGK-NR versucht, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen und dem finanzpolitisch Machbaren zu finden, und sich stark an den Vorschlägen des Bundesrats orientiert, so die beiden Kommissionssprechenden.
Eine Minderheit Herzog (svp, TG) erachtete den Handlungsbedarf bezüglich der Angehörigenpflege als nicht gegeben und beantragte daher Nichteintreten. Wie Verena Herzog im Ratsplenum für die Minderheit und zugleich für die SVP-Fraktion argumentierte, solle die vorliegende Problematik auf betrieblicher Ebene mit freiwilligen, individuellen Lösungen angegangen werden, da diese zumal häufig grosszügiger ausfallen würden. Bereits heute bestehe zudem eine Pflicht für die Arbeitgebenden, Eltern und Partnerinnen und Partnern von betroffenen Eltern bei entsprechender ausgewiesener Notwendigkeit bis drei Tage frei zu geben. Mit der neuen Regelung sei aber unklar, welche Personen zusätzlich ebenfalls davon profitieren könnten. Diese Regelung bringe stattdessen hohe direkte und indirekte Kosten für die Unternehmen mit sich und stelle eine Gefahr für einvernehmliche Lösungen dar. Mit dieser Einschätzung stand die Fraktion allerdings weitgehend alleine da: Es sei wichtig, dass man die Situation von pflegenden Angehörigen erleichtere und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung bzw. -pflege verbessere, weshalb auf die Vorlage einzutreten sei, lautete der generelle Tenor der Rednerinnen und Redner aller übrigen Fraktionen. Mit 128 zu 45 Stimmen bei 14 Enthaltungen trat der Nationalrat denn auch auf die Vorlage ein, wobei eine Mehrheit der SVP-Fraktion aber auch eine Minderheit der FDP-Fraktion gegen Eintreten stimmten; die Enthaltungen stammten fast vollständig aus der SVP-Fraktion.

In der Folge startete die grosse Kammer die Detailberatung, wobei zahlreiche Minderheitsanträge vorlagen, von denen jedoch keiner erfolgreich war. Umstritten waren etwa die kurzfristigen Absenzen. Die bundesrätliche Botschaft sah hier einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von maximal drei Tagen pro Ereignis und zehn Tagen jährlich für jene Zeit vor, welche «zur Betreuung eines Familienmitglieds, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist». Einer Minderheit Nantermod ging die Formulierung «eines Familienmitglieds» zu weit, da damit auch entfernte Verwandte gemeint sein könnten, wie Regine Sauter (fdp, ZH) als Minderheitensprecherin ausführte. Stattdessen sollten nur Familienmitglieder in direkter Linie nach oben und unten Anspruch auf entsprechenden Urlaub erhalten. Ausserhalb der SVP- und FDP-Fraktion stiess dieser Antrag jedoch nicht auf Zustimmung und wurde mit dem Argument, dass damit den modernen Familienkonstellationen keine Rechnung getragen würde, abgelehnt. Mit einem Appell an die Eigenverantwortung in der Aufteilung der Urlaubstage beantragte eine Minderheit Bertschy (glp, BE) den Verzicht auf die Einschränkung von drei Tagen pro Ereignis, während sie die jährliche Obergrenze beibehalten wollte. Auch dieser Antrag fand ausserhalb der SP-, Grünen und GLP-Fraktionen nur wenig Zuspruch und wurde abgelehnt. Weiter lehnte der Nationalrat einen kompletten Verzicht auf die jährliche Bezugsgrenze von zehn Tagen (Minderheit Schenker: sp, BS) und die Kürzung der jährlichen Limite auf sechs Tage pro Jahr (Minderheit Herzog) ab.

Auch die bezahlte Betreuungszeit von 14 Wochen zur Pflege von schwerkranken oder verunfallten Kindern führte zu Diskussionen. Eine Minderheit Graf Maya (gp, BL) störte sich daran, dass die Betreuungszeit nur für schwer beeinträchtigte Kinder gelten soll und nicht auch für andere Familienmitglieder und forderte deshalb eine entsprechende Ausweitung. Schliesslich müssten in solchen Situation nicht nur Kinder betreut werden, sondern auch erwachsene Angehörige. Einen Betreuungsurlaub von je 14 Wochen pro Elternteil (statt je 7 Wochen) und somit eine Verdoppelung der Dauer des Betreuungsurlaubs, um dem hohen zeitlichen Aufwand der Pflege gerecht zu werden, forderte eine Minderheit Schenker. Eine Minderheit Heim (sp, SO) verlangte schliesslich die Klarstellung, dass ein Rückfall als neuer Krankheitsfall gehandhabt werden müsse und nicht dem vorangehenden zugerechnet werden dürfe. Auch diese Minderheitsanträge fanden im Ratsplenum keine Mehrheiten.

Im Rahmen der Ausweitung der AHV-Hilflosenentschädigung auf weitere Personen gestanden Bundesrat und Kommission Verwandten in auf- oder absteigender Linie sowie Geschwistern, Ehegatten, Schwiegereltern, Stiefkinder und Lebenspartnerinnen und -partnern einen Anspruch zu. Letztere mussten jedoch seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit den Versicherten einen gemeinsamen Haushalt geführt haben – wogegen sich eine Minderheit Bertschy wehrte. Diese Frist von fünf Jahren zur Anerkennung des Konkubinats sei nicht mehr zeitgemäss, da viele Paare sich schon vor einem gemeinsamen Haushalt gegenseitig unterstützten und spätestens nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes, wie die Minderheitensprecherin argumentierte. Sie forderte daher die Anerkennung des Konkubinats bereits ab zwei Jahren oder bei einem gemeinsamen Kind. Eine Minderheit Nantermod forderte hingegen die Streichung des gesamten Artikels und somit den Verzicht auf diese Ausweitung des Anspruchs. Beide Minderheitsanträge wurden in der Folge vom Ratsplenum abgelehnt.
Die einzige Änderung am bundesrätlichen Entwurf, welche das Ratsplenum guthiess, war eine von der SGK-NR beantragte Ergänzung der Voraussetzungen für Minderjährige zum Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Gemäss Bundesrat sollten minderjährige Personen nur an denjenigen Tagen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung erhalten, an welchen sie sich nicht in einem Heim aufhalten. Die SGK-NR wollte hingegen auch minderjährigen Personen in einer Heilanstalt Anspruch gewähren, sofern eine regelmässige Anwesenheit der Eltern sowohl notwendig als auch tatsächlich erfolgt ist.

Mit 129 zu 48 Stimmen bei 7 Enthaltungen nahm der Nationalrat den Entwurf in der Gesamtabstimmung an und schrieb zugleich stillschweigend die Postulate der SGK-NR (Po. 13.3366) und von Stefan Müller-Altermatt (cvp, SO; Po. 16.3868) ab.

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (BRG 19.027)

Die Motion Lohr (cvp, TG) wurde vom Ständerat in der Sommersession abgewiesen. Ein Schulobstprogramm für die Schweiz, wie es vom Nationalrat noch unterstützt worden war, kommt also nicht zustande. Die SGK hatte den Vorstoss vorgängig einstimmig zur Ablehnung empfohlen mit der Argumentation, dass bereits durch das neue Lebensmittelgesetz ähnliche Kompetenzen erteilt wurden. Überdies seien die Kantone und Gemeinden für Schulobstprogramme zuständig. Ohne längere Debatte und entgegen der von Bundesrat Berset dargelegten Unterstützung der Regierung für das Anliegen, lehnte die Ständekammer die Motion ab.

Ein Schulobstprogramm für die Schweiz

Ein Schulobstprogramm für die Schweiz einzuführen, war eine Vision von Christian Lohr (cvp, TG). Die Landesregierung sollte in Abstimmung mit den Kantonen ein solches Programm lancieren und dabei auf Erfahrungen aus dem EU-Raum zurückgreifen, wo solche Projekte bereits seit geraumer Zeit umgesetzt werden. Im Kern gehe es um eine gesunde Ernährung der Kinder, wobei auch der 6. Schweizerische Ernährungsbericht zitiert wurde, in dem die dringliche Empfehlung nach mehr Früchte- und Gemüsekonsum abgegeben wurde. Ein Schulobstprogramm stehe zudem im Einklang mit der 2012 vorgestellten Ernährungsstrategie. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und schlug vor, diese im Rahmen des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung (NPEB) umzusetzen. Da aber der Bundesrat weder zuständig noch gewillt war, sich in die kantonal zu regelnde Finanzierung einzumischen, wollte er sein Engagement auf die Beschaffung von Grundlagen und Beratungsdienste beschränken. Diskussionslos wurde die Motion dem Ständerat zur Beratung überlassen.

Ein Schulobstprogramm für die Schweiz

Während bezüglich der Änderung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2014 keine Beratungen stattfanden, stand das Geschäft auf der Agenda der Frühjahrssession 2015 des Nationalrates. Ein Grund für die zeitliche Verzögerung war die langwierige Auseinandersetzung der SGK-NR zu diesem Gesetz; eine intensive Arbeit, wie sie Kommissionssprecher Lohr (cvp, TG) zu Beginn der Verhandlungen nannte. Einigkeit herrschte in der Kommission darüber, dass in der Schweiz zu wenig Spenderorgane zur Verfügung stünden. Schwieriger war freilich die Lösungsfindung dafür. Ein grundsätzlicher Aspekt in diesem sensiblen Feld der Gesundheitspolitik ist die Art und Weise, wie Spenderorgane zur Verfügung gelangen. Entweder erfolgt dies aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung potenzieller Spenderinnen und Spender oder aber durch die sogenannte Widerspruchslösung. Nach Letzterer müssen Personen, die nicht als Organspender zur Verfügung stehen wollen, dies ausdrücklich äussern – mit einer Erklärung beispielsweise. Die Kommission stellte sich aber auf den gleichen Standpunkt wie der Ständerat, der sich ebenfalls gegen einen Paradigmenwechsel gewehrt hatte. Mit 16 zu 8 Stimmen wurde dem Ratsplenum in diesem Sinne empfohlen, auf die Einführung der Widerspruchslösung zu verzichten und bei der Zustimmungslösung zu bleiben. Die Gesetzesrevision wurde sodann vor allem bezüglich dieser Frage debattiert, während andere Bereiche, beispielsweise eine Beseitigung der Benachteiligung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, weitgehend unbestritten waren.
Es war, wie im Ständerat mit Felix Gutzwiller (fdp, ZH), auch im Nationalrat ein Mitglied der FDP-Liberalen Fraktion, das die Widerspruchslösung propagierte. Daniel Stolz (fdp, BS) brachte diesen neuen Ansatz in die Volkskammer, unterstützt wurde er von Politikerinnen und Politikern aus der SP und der SVP. Der Minderheitsantrag sah vor, dass vollumfänglich auf die Widerspruchslösung gesetzt werden sollte, um eben mehr Spenderorgane zur Verfügung zu haben. Mit diesem Grundsatzentscheid gälte es, zahlreiche Artikel im Zuge der Gesetzesrevision anzupassen. Die Eintretensdebatte war dann geprägt von Argumenten für oder gegen diesen Paradigmenwechsel. Es war von ethisch-moralischen Grundsätzen die Rede, von Religion, der Verantwortung der Angehörigen und es wurden weitere Fragen gestellt, wie „wem gehört der Sterbeprozess?“. Eintreten war jedoch über die Parteigrenzen hinweg unbestritten.
Das Hauptinteresse lag sogleich auf der Abstimmung über die Widerspruchslösung. Mit 108 zu 67 Stimmen wurde diese aber recht deutlich verworfen. Dabei kann dem Abstimmungsprotokoll diesbezüglich keine parteipolitische Prädisposition entnommen werden. Alle Fraktionen waren geteilt, bis auf die grünliberale Fraktion, die unisono die bisherige Zustimmungslösung unterstützte. Es gab 4 Enthaltungen.
Im Weiteren gab es Anträge, allesamt Mehrheitsanträge der Kommission, die Differenzen gegenüber der ständerätlichen Fassung verursachten. Einige wurden angenommen, so dass die kleine Kammer nochmals über die Bücher muss. Mit 164 Stimmen überwies der Nationalrat seinen Beschluss dem Ständerat (13 Enthaltungen).

Änderung des Transplantationsgesetzes (BRG 13.029)