Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Medikamente

Akteure

Prozesse

231 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Eine 2008 vom Nationalrat angenommene Motion Heim (sp, SO) wurde im Berichtsjahr auch im Ständerat behandelt und auf Empfehlung von Bundesrat und Kommission ebenfalls überwiesen. Die Motion verlangte von der Regierung, konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um die Erkenntnislücke bei der medikamentösen Behandlung von Kindern zu schliessen.

medikamentösen Behandlung von Kindern

Im Winter stellte das BAG ein neues Programm zu „HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen“ vor. Die Massnahmen des Bundes im Bereich Aids sollen neu mit den Bemühungen gegen ähnlich übertragbare Krankheiten koordiniert werden. Mit dem revidierten Präventionsprogramm soll ein Fokus auf Massnahmen gerichtet werden, die sich an Risikogruppen wenden. Damit reagierte der Bund auf einen kritischen Bericht ausländischer Experten aus dem Vorjahr. Die Schweiz nimmt nicht nur bei den HIV-Infektionen in Europa einen Spitzenplatz ein, sondern auch bei anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.

Strukturen der Aids-Prävention

Eine Motion Sommaruga (sp, BE) zielte auf die Förderung von verschiedenen Massnahmen zur eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln nach Wirkstoff und Dosierung ab, um damit der akuten Verwechslungsgefahr in Spitälern entgegenzuwirken. Der Bundesrat empfahl diejenigen Ziffern der Motion zur Annahme, welche verlangten, dass bei Originalpräparaten die Wirkstoffe direkt unter dem Markennamen aufgeführt werden und dass Generikahersteller den Wirkstoffnamen an erster Stelle aufführen. Die zwei weiteren Massnahmen, welche forderten, dass Swissmedic nicht nur die Produktequalität, sondern auch die Sicherheit der Anwendung dieser Produkte beurteilt, und dass die Spitäler darauf verzichten beim Austritt der Patienten Marken zu verordnen, empfahl der Bundesrat abzulehnen. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrates allerdings nicht und nahm auch Ziffer 3 und 4 der Motion mit 27 zu 10 Stimmen bzw. 25 zu 11 Stimmen an. Die Kommission des Nationalrates hatte mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenso wie der Bundesrat empfohlen, nur die ersten beiden Ziffern der Motion anzunehmen. Im Gegensatz zum Ständerat folgte der Nationalrat gegen den Willen einer links-grünen Minderheit den Empfehlungen von Kommission und Bundesrat mit 110 zu 60 Stimmen und nahm lediglich die ersten beiden Ziffern der Motion an.

eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln

Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten. Die Kommission des Ständerates hatte die Motion mit 13 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen. Dies vor allem aufgrund des klaren Volks-Ja in der Abstimmung zur Komplementärmedizin im Vorjahr. Der Ständerat wie auch der Nationalrat folgten ihren jeweiligen befürwortenden Kommissionen und der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Ausbildung

Über das Anliegen der Motion der Kommission des Ständerates hinaus ging eine parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), welche eine Änderung des Medizinalberufegesetzes anstrebte und verlangte, dass jeder Schulmediziner über Basiswissen der ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin verfügen müsse. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 10 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, hingegen die oben erwähnte Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates anzunehmen. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 155 zu 6 Stimmen.

Änderung des Medizinalberufegesetzes

Die grosse Kammer nahm eine Motion Forster-Vannini (fdp, SG) mit 91 zu 74 Stimmen an. Die Motion fordert, zu prüfen, ob die anthroposophische Medizin im Rahmen des „Programms Evaluation Komplementärmedizin“ mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht habe. Diejenigen Methoden, welche den gesetzlich erforderlichen Nachweis erbracht haben, sollen in die Grundversicherung aufgenommen werden. Der Bundesrat hatte die Motion, aus Gründen der Rechtsgleichheit zwischen den einzelnen medizinischen Methoden und Verfahren, zur Ablehnung empfohlen. Dasselbe Argument wurde in einem Antrag Wasserfallen (fdp, BE) vorgebracht, der vom Nationalrat allerdings abgelehnt wurde. Die Kommission des Nationalrates hingegen hatte ohne Gegenstimme die Annahme der Motion beantragt.

Alternativmethoden

Der Nationalrat nahm ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, das vom Bundesrat einen Bericht über die Optimierung der Medikamentenversorgung fordert. Der Bericht solle aufzeigen, wie der Anteil an Generika erhöht werden könne, wie sich ein Billigstpreissystem im Medikamentenbereich auswirken würde, inwieweit Medikamente bei Bagatellerkrankungen aus den Pflichtleistungen gestrichen werden können und welche Massnahmen gegen die Entsorgung von bezogenen, aber ungebrauchten Medikamenten ergriffen werden können.

Optimierung der Medikamentenversorgung

Ein Postulat Heim (sp, SO) (Po. 09.4009) forderte den Bundesrat auf, eine engere Zusammenarbeit mit der EU im Arzneimittelbereich anzustreben und dazu einen Bericht auszuarbeiten, der die Erarbeitung eines automatischen Informationsaustausches im Heilmittelbereich, einer verstärkten und vereinfachten Zusammenarbeit im Heilmittelbereich sowie die Prüfung von weiteren Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei der Zulassung von Arzneimitteln und die Vor- und Nachteile bei einer Acquisübernahme enthalte. In die gleiche Richtung zielte eine Motion der SVP, welche die Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz verbessern wollte und dazu den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch forderte. Der Nationalrat überwies sowohl das Postulat als auch die Motion.

engere Zusammenarbeit mit der EU

Mit 591 Fällen lag die Zahl der gemeldeten HIV-Diagnosen im Jahr 2009 über einen Fünftel unter derjenigen des Vorjahres. Dies war der tiefste Wert seit fast 10 Jahren. Bei homosexuellen Männern war der Rückgang laut dem Bundesamt für Gesundheit am stärksten. Den Höchststand an Ansteckungen hatte das BAG 2002 mit 794 Diagnosen vermeldet. Für den Rückgang konnte das BAG keine schlüssige Erklärung abgeben. In Bezug auf das Risiko- oder Schutzverhalten seien in der Bevölkerung keine grösseren Änderungen festgestellt worden.

HIV-Diagnosen

Eine Motion Diener (glp, ZH) forderte vom Bundesrat verschiedene Massnahmen, zur Sicherstellung einer guten und günstigen Versorgung mit Arzneimitteln. Dazu gehören eine regelmässige, dreijährliche Preisüberprüfung der Arzneimittel, eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels und eine Beurteilung dieser Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Arzneimitteln. Zudem solle die Vergütung von Arzneimitteln, die ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Fachinformationen angewendet werden, klar geregelt werden. Der Bundesrat erklärte sich zwar mit den Anliegen der Motionärin weitgehend einverstanden, war aber der Ansicht, dass dieses auch auf Verordnungsstufe geregelt werden könnte. Dem folgte der Ständerat allerdings nicht und nahm die Motion an. Auch der Nationalrat stimmte zu.

Versorgung mit Arzneimitteln

Gegen den Willen des Bundesrates nahm der Ständerat mit 22 zu 8 Stimmen ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) an, welches die Erstellung eines Berichtes forderte, der die heutige Vorgehensweise bei der Festsetzung des Verfallsdatums von Medikamenten beurteilt sowie Massnahmen beinhaltet, die getroffen werden könnten, damit dieses Verfallsdatum nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird.

Festsetzung des Verfallsdatums von Medikamenten

Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) wollte den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, damit Medikamente, die in Ländern mit vergleichbaren Arzneimittelkontrollen bereits zugelassen wurden oder seit langem bekannt sind, in der Schweiz schneller in Verkehr gebracht werden können. Der Bundesrat teilte die Auffassung der Motionärin, dass der Zugang zu Arzneimitteln im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vereinfacht werden kann und beantragte daher die Annahme der Motion. Dem folgten auch der Stände- und der Nationalrat.

Zugang zu Arzneimitteln

Auch der Bundesrat beschloss Sofortmassnahmen zur Senkung der Kosten bei den Medikamenten. Vorgesehen waren unter anderem eine Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche und geringere Margen für Ärzte und Apotheker. Der Bundesrat will damit ab 2010 im Bereich der Medikamente Einsparungen in der Grössenordnung von mindestens 400 Mio Fr. erzielen. Die Ärzteorganisation FMH wertete die Senkung der Margen bei der Medikamentenabgabe als Angriff auf die Ärzteschaft. Um Kosten einzusparen, erwog der Bundesrat auch, den Ärzten die Abgabe von Medikamenten zu verbieten. Auch darüber war die Ärzteschaft erbost.

Senkung der Kosten

Ein Postulat Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, zu zeigen, welche Trends sich im Bereich der „smart drugs“ abzeichnen und welcher politische Handlungsbedarf besteht. Ausserdem sollte aufgezeigt werden, wie die Medikamentenabhängigkeit in eine umfassende, kohärente Suchtpolitik eingearbeitet werden kann. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme, insbesondere deshalb, weil ein Bericht zur Ausarbeitung einer kohärenten Suchtpolitik bereits in Bearbeitung sei. Dem folgte auch der Nationalrat und nahm das Postulat an.

Medikamentenabhängigkeit

Das BAG wollte im Hinblick auf das neu zu erarbeitende, ab 2011 geltende, Präventionsprogramm wissen, wie die Anstrengungen um eine Eindämmung der Aidsepidemie zwischen 2004 und 2008 zu beurteilen seien. Ein von ausländischen Forschern geleitetes Team hatte daher die Strukturen der Aids-Prävention unter anderem mit Umfragen durchleuchtet. Eine der Schlussfolgerung bestand darin, dass zu wenig innovative Anstrengungen unternommen werden, um das Verhalten von Risikogruppen wie Homosexuelle und Migranten zu verbessern. Kein europäisches Land sei im Umgang mit HIV-Positiven so rigoros wie die Schweiz. Steckt hier ein Infizierter absichtlich jemanden mit dem HIV-Virus an, wird dies als Körperverletzung gewertet. Die Autoren der Studie forderten, diesen Artikel einzuschränken, da er für HIV-Positive diskriminierend sei, weil sie allein für die Verbreitung des Virus verantwortlich gemacht werden. Ausserdem verhindere eine drohende Bestrafung, gemäss der Aidshilfe Schweiz, keine neuen HIV-Infektionen.

Strukturen der Aids-Prävention

Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte, dass die fünf Methoden der Komplementärmedizin in der Invalidenversicherung vergütet werden. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass eine Behandlung, die bei Krankheit nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehe, weil ihre Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen werden konnte, grundsätzlich auch von der IV nicht übernommen werden könne. Dem folgte auch der Nationalrat, welcher die Motion mit 99 zu 61 Stimmen ablehnte.

Invalidenversicherung

Eine Motion Altherr (fdp, AR) wollte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Heilmittelgesetzes eine Änderung vorzuschlagen, wonach das Schweizerische Heilmittelinstitut bei seinen Verfahren grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet ist, sofern keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Ständerat nahm diese Motion einstimmig an, obwohl der Bundesrat die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die gängige Praxis sowie die getroffenen Massnahmen im Hinblick auf eine weitestgehende Transparenz für ausreichend erachtete. Dem folgte auch der Nationalrat.

Transparenz

In Bezug auf die Einsparungen, die bei den Medikamenten gemacht werden könnten, stimmte der Nationalrat den vom Ständerat im Vorjahr vorgenommenen Abänderungen der Motionen Heim (sp, SO) und Humbel Näf (cvp, AG) (Mo. 05.3523) für mehr Preiswettbewerb im Bereich der Mittel- und Gegenstände (Migel) in einen Prüfungsantrag zu. Eine Motion Diener (glp, ZH) (Mo. 09.3089) wollte den Bundesrat beauftragen, für den Vertrieb von Arzneimitteln eine preisunabhängige Marge, differenziert nach Vertriebskanal, festzulegen. Diese sollte auf der Basis einer effizienten und preisgünstig durchgeführten Vertriebsleistung festgelegt werden. Der Bundesrat lehnte dieses Begehren ab, da er diese Fragen in der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes klären und regeln wollte. Der Ständerat wandte sich mit einem Stichentscheid des Präsidenten gegen den Willen des Bundesrates und nahm die Motion an. Der Bundesrat hatte im Vorfeld bereits angekündigt, im Falle einer Annahme beim Nationalrat eine Abänderung in einen Prüfungsantrag zu beantragen. Aber auch der Nationalrat nahm die Motion mit 110 zu 52 Stimmen an. Eine Motion Robbiani (cvp, TI) (Mo. 08.3670) forderte den Bundesrat auf, so rasch wie möglich Massnahmen auf Verordnungsebene zur Senkung der Arzneimittelpreise zu ergreifen und insbesondere eine alle drei Jahre erfolgende Überprüfung der Medikamentenpreise anzuordnen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bereits bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Ständerat nahm die Motion an.

Aushandlung der MiGeL-Preise (Mo. 05.3522 und Mo. 05.3523)
Dossier: Änderungsvorschläge zur Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Am 17. Mai stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 67% für den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“. Dieser Gegenentwurf, den das Parlament zu der in der Folge zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ ausgearbeitet hatte, war vom Bundesrat, dem Parlament und sämtlichen Parteien, ausser der SVP und der EDU, zur Annahme empfohlen worden. Von diesen Parolen wichen allerdings namentlich bei der FDP und SVP einige kantonale Sektionen und Jungparteien ab. Auch der SGB, der SGV und der Schweizerische Bauernverband befürworteten den Verfassungsartikel. Zu den Gegnern der Vorlage zählten neben der SVP und der EDU auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und Economiesuisse.

Alle Kantone stimmten dem Verfassungsartikel zu. Besonders deutlich wurde er im Kanton Waadt angenommen, wo ihm vier von fünf Stimmenden zustimmten. Die Vox-Analyse ergab, dass politische Merkmale beim Stimmentscheid stärker ins Gewicht fielen als soziodemographische Aspekte. Der Zivilstand, das Geschlecht und der Landesteil wirkten sich zwar tendenziell auf die Entscheidung aus, ausschlaggebend waren jedoch die Identifizierung mit einer Partei und die Positionierung auf der Links-Rechts-Achse. Anhänger der SP, CVP und in geringerem Ausmasse der FDP nahmen die Vorlage ebenso an, wie diejenigen, die sich selbst links oder links aussen einstuften.


Abstimmung vom 17. Mai 2009

Beteiligung: 38,3%
Ja: 1 283 838 (67%) / Stände: 20 6/2
Nein: 631 908 (33%) / Stände: 0

Parolen:
– Ja: FDP (5)*, CVP (1)*, SP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, Lega, GLP, BDP (1)*; SGV, SGB, TravS.
– Nein: SVP (6)*, EDU, FP; eco.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“

Eine Motion Robbiani (cvp, TI) wollte diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung auf Verordnungsebene wiederaufnehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. Aufgenommen werden sollte dabei insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen Überprüfung der Arzneimittelpreise. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Nationalrat schloss sich der Meinung des Motionärs und des Bundesrates an und nahm die Motion ebenfalls an.

Überprüfung der Arzneimittelpreise

Die Medikamentenkosten waren auch dieses Jahr wieder ein Thema im Parlament. Einerseits behandelte der Nationalrat eine Motion der Kommission des Ständerates, welche im Anschluss an die Ablehnung von zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Wallis entstanden war. Diese beauftragte den Bundesrat, eine Regelung vorzuschlagen, welche Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. Die Motion, welche der Ständerat bereits im Jahr 2006 angenommen hatte, fand auch im Nationalrat Anklang und wurde hier ebenfalls angenommen. Der Ständerat seinerseits überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gut geheissene Motion der CVP (Mo. 05.3016) für mehr Transparenz bei der Verschreibung von Arzneimitteln.

Rabatten

Eine Motion Heim (sp, SO) verlangte vom Bundesrat, konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um die Erkenntnislücke bei der medikamentösen Behandlung von Kindern zu schliessen. Auch der Bundesrat war der Ansicht, dass die Verfügbarkeit von Medikamenten, welche den spezifischen Bedürfnissen des kindlichen Körpers angepasst sind, unbefriedigend sei. Der Nationalrat war ebenfalls einverstanden mit dem Anliegen der Motion und nahm diese an.

medikamentösen Behandlung von Kindern

Die Diskussion zur 2005 eingereichten Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“, welche 2006 vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden war, wurde in diesem Jahr im Parlament zu Ende geführt. Der Ständerat hatte im vorhergehenden Jahr einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, der vorschlug, das Wort „umfassend“ im Initiativtext zu streichen und die Formulierung „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin“ dem Volk zu unterbreiten. Der Gegenvorschlag war als Antrag Büttiker (fdp, SO) im Ständerat angenommen worden und auch Sommaruga (sp, BE), welche Mitglied des Initiativkomitees war, unterstützte den Antrag und versprach, sich nach einer Annahme des Gegenvorschlages im Parlament für den Rückzug der Initiative einzusetzen.

Die Kommission des Nationalrates sprach sich mit 11 zu 9 Stimmen knapp dafür aus, dem Ständerat zu folgen und den direkten Gegenvorschlag zur Initiative anzunehmen. Eine starke Minderheit der Kommission stellte sich gegen dieses Vorhaben. Bundesrat Couchepin hielt an seinem Antrag fest und empfahl, sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Der Nationalrat aber folgte der Mehrheit seiner Kommission und stimmte dem direkten Gegenvorschlag mit 95 zu 60 Stimmen zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat den Gegenvorschlag einstimmig und der Nationalrat mit 152 zu 16 Stimmen an. Daraufhin zog das Initiativkomitee, wie bereits von Sommaruga (sp, BE) angekündigt, die Eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ zurück.

Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“

Eine Motion der SGK des Nationalrates über die Zulassungspraxis von Swissmedic war mit der Revision des Heilmittelgesetzes bis zu einem gewissen Teil bereits erfüllt. Sie hatte nämlich den Bundesrat beauftragt, einerseits die Schwierigkeiten und Gefahren des Versorgungsproblems der Spitäler mit Medikamenten zu minimieren, indem die betreffenden Verordnungen revidiert werden. Andererseits sollten die entsprechenden Stellen bei der Teilrevision des Heilmittelgesetzes berücksichtigt werden. Der zweite Teil war mit der Revision des Heilmittelgesetzes bereits erfüllt. Den ersten Teil der Motion hingegen hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates ebenfalls angenommen. Auch die Kommission des Ständerates war der Meinung, dass es sinnvoll sei, den Druck auf den Bundesrat für die Anpassungen auf Verordnungsstufe aufrechtzuerhalten. Der Ständerat teilte damit die Meinung des Nationalrates und nahm die Motion als Ganzes und nicht nur die zweite Ziffer an.

Zulassungspraxis von Swissmedic

Die von Nationalrat Borer (svp, SO) im Jahr 2005 eingereichte parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 05.410) mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Einteilung der zur Selbstmedikation zugelassenen Heilmittel, war im vorigen Jahr vom Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates in eine Motion umgewandelt und angenommen worden. Der Ständerat schloss sich im Berichtsjahr dem Nationalrat an.

Selbstmedikation