In drei Postulaten (Po. 14.3295; Po. 14.3296 und Po. 14.3297) forderte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Berichte zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste. Zunächst sollte zwecks verbesserter Berücksichtigung des Medikamentennutzens eine Präzisierung und Ergänzung der Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit vorgenommen werden. Der zweite Vorstoss zielte auf eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit. Konkret sollte im Bereich des therapeutischen Quervergleichs die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse geprüft werden. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich sollte eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von den Krankenkassen im Ausland vergüteten Medikamentenpreise erlangt werden. Das dritte Postulat sollte ermöglichen, dass in die Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, konsequent von der Spezialitätenliste gestrichen werden können. Der Bundesrat beantragte Annahme aller drei Vorstösse – und entsprechend folgte der Ständerat stillschweigend. Alle sind auch im Zusammenhang mit dem Postulat Schenker (sp, BS) und dem Postulat Bortoluzzi (svp, ZH) zu betrachten.
Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste