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Anfang Mai 2022 gaben die Verbände FMH und pharmaSuisse bekannt, gemeinsam ein elektronisches Rezept schaffen zu wollen. Dieses soll der Patient oder die Patientin am Ende einer Sprechstunde entweder digital oder als ausgedruckten QR-Code erhalten. Den Code könne die Patientenschaft wiederum auf dem Smartphone speichern, selbst ausdrucken oder an eine Apotheke senden. Das Rezept komme ohne zentrale Speicherung medizinischer Daten aus. Durch das Einscannen des Codes in der Apotheke erfolge das Lesen des Rezepts und die Übernahme der Angabe in die Apothekensoftware. Mittels Signatur sei es den Apotheken zudem möglich, Gültigkeitsüberprüfungen, Validierungen und (Teil-)Entwertungen am Rezept vorzunehmen. Die beiden Verbände versprachen sich von der Einführung des E-Rezepts, Fehlerquellen ausmerzen, Prozesse optimieren und allfälligen Missbräuchen entgegenwirken zu können.

E-Rezept
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Im Juni 2014 gab der Bundesrat bekannt, dass das Preisfestsetzungssystem bei den Arzneimitteln per 1. Januar 2015 angepasst wird. Ziele sind die Stabilisierung des Kostenwachstums bei den Originalpräparaten, die Vereinfachung von Prozessen sowie die Erhöhung von Transparenz. Die Anpassung geht mit der Umsetzung des Programms „Gesundheit 2020“ einher, welches spezifisch darauf abzielt, Generika zu fördern und das Kostenwachstum zu stabilisieren. Die Anpassungen wurden gemeinsam mit Verbänden der Pharmaindustrie, den Versicherern, Konsumentenschutzorganisationen und dem Preisüberwacher erarbeitet. Zudem plant die Regierung die Einführung eines Referenzpreissystems für den Bereich patentabgelaufener Arzneimittel. Der Bundesrat beauftragte das EDI, entsprechende Arbeiten für diesen Systemwechsel in Angriff zu nehmen. Damit das Referenzpreissystem eingeführt werden kann, bedarf es einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Mit dem neuen System wird das BAG für einen Wirkstoff einen maximalen Preis festlegen, welcher von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstattet wird.

Preisfestsetzungssystem bei den Arzneimitteln

Im Januar 2014 gab das BAG bekannt, dass die Abgabe von Jodtabletten zur Vorsorge bei einem Kernkraftwerk-Unfall ausgeweitet wird. Diese Spätfolge nach dem Kernkraftwerk-Unfall im japanischen Fukushima bewegte die Schweizer Behörden, den Radius, in dem die Jodtabletten abgegeben werden, auf 50 Kilometer zu erweitern. Die Anzahl Menschen, die damit erreicht werden vervierfacht sich damit. Grund dafür waren die Sorgen, dass in dichten Zentren die Bevölkerung nicht genügend schnell mit den Tabletten versorgt werden könnte. Zudem werden neu auch Vorräte in Betrieben eingelagert, da viele Menschen nicht mehr in der Nähe ihrer Wohnorte arbeiten. Im Herbst 2014 sollte die Verteilung der Medikamentenpackungen begonnen werden. Die Mehrkosten von CHF 20 Mio. sollten von den Kernkraftwerk-Betreiberfirmen getragen werden, die sich allerdings weigerten (vgl. ausführlicher dazu hier).

Abgabe von Jodtabletten

Im Juni kündigte Santésuisse einseitig den LOA-Vertrag mit den Apothekern per Ende 2003. Dieser Vertrag regelt die Entschädigung der Apotheken für die Abgabe von Medikamenten aus der Grundversicherung. Erst Mitte November wurde eine Einigung erzielt, die verhinderte, dass die Patientinnen und Patienten ab Anfang 2004 das Geld für ärztlich verschriebene Medikamente hätten vorstrecken und selber mit den Krankenkassen abrechnen müssen. Für 2005 soll aber ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Apotheken

Die Kritik an der Höhe der Medikamentenpreise verstummte denn auch nicht. Gleich nach der Ablehnung der Denner-Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ forderte das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) die Einberufung eines „Runden Tisches“, um mit allen Beteiligten Massnahmen zur Stabilisierung der Medikamentenkosten zu beraten. In den letzten Jahren stiegen die Medikamentenkosten in der Grundversicherung meistens zweistellig; rund ein Fünftel der Prämien wird mittlerweile für Arzneimittel eingesetzt. Die Konferenz fand Anfangs Juli statt, brachte aber kaum Neues. Es wurde vereinbart, auf allen Ebenen den Einsatz von Generika zu fördern; die Pharmaindustrie wurde zudem aufgefordert, kleinere Packungen anzubieten, um der Verschwendung von Arzneimitteln entgegen zu wirken. Der Preisüberwacher intervenierte ebenfalls erneut und verlangte eine Ausdehnung des Ländervergleichs auf alle Nachbarstaaten (ein von der Preisüberwachung 2000 angestellter Vergleich ergab beispielsweise, dass die Preise in der Schweiz knapp 20% über jenen in Deutschland – wie die Schweiz ein Hochpreisland – liegen; bei den nicht-kassenpflichtigen Arzneimitteln betrug die Differenz 33,3%), auch jene mit deutlich niedrigerem Preisniveau (Italien und Frankreich), eine Anregung, die ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Robbiani (cvp, TI) (Po. 01.3101) übernahm. Zudem wurde eine Motion Gysin (fdp, BL) (Mo. 99.3333), die verlangte, die Vergünstigungen, die Spitäler und Ärzte beim Direktbezug von Medikamenten erhalten, seien vollumfänglich an die Patienten weiterzugeben, auf Antrag des Bundesrates als Postulat angenommen. Die SP möchte die steigenden Gesundheitskosten in den nächsten Jahren vordringlich mit Massnahmen im Medikamentenbereich bekämpfen.

Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer