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In der Herbstsession 2023 beriet der Nationalrat die Motion Stöckli (sp, BE) zum Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen, wodurch die Medikationsqualität und die Sicherheit von polymorbiden Personen erhöht werden soll. Für eine Mehrheit der SGK-NR, welche sich im Vorfeld mit 12 zu 11 Stimmen knapp für das Geschäft ausgesprochen hatte, erklärten Flavia Wasserfallen (sp, BE) und Benjamin Roduit (mitte, VS), dass ein Obligatorium zum Erstellen von Medikationsplänen notwendig sei, um die Patientensicherheit zu steigern und die Medikamentenkosten zu dämpfen. Verena Herzog (svp, TG), welche sich als Teil der Minderheit gegen den Vorstoss stellte, anerkannte zwar die Relevanz der Medikationspläne, gab allerdings zu bedenken, dass die überwiesene Motion Stöckli 18.3512 «de facto» das Gleiche bewirke wie die gegenwärtig vorliegende Motion. Folglich sollten zuerst die bereits begonnenen Arbeiten abgewartet werden. Weiter gehe die im Rat zur Debatte stehende Motion mit unnötigem administrativen Aufwand einher, weil bereits bei einem Medikament und auch bei Selbstmedikation ein Medikationsplan erstellt werden müsse. Dem Argument gegen die Doppelspurigkeit schloss sich Gesundheitsminister Alain Berset an, der die Motion im Namen des Gesamtbundesrats zur Ablehnung empfahl. Trotz dieser Einwände nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 111 zu 66 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) an. Die Fraktionen der GLP, Grünen, Mitte und SP stimmten geschlossen respektive grossmehrheitlich für Annahme.

Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen zur Erhöhung der Medikationsqualität und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten (21.3294)
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

Während der Herbstsession 2023 behandelte der Ständerat eine Motion Dobler (fdp, SG) zur Einführung von QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen. Damian Müller (fdp, LU) erläuterte für die SGK-SR, welche den Vorstoss einstimmig unterstützte, dass durch die Forderung für zahlreiche Personen ein Mehrwert geschaffen werde, ohne dabei andere Personen, die einen physischen Beipackzettel bevorzugen, zu benachteiligen. Dank des QR-Codes könne der Text zum Beispiel vorgelesen werden, was gerade Personen mit Leseschwäche oder einer Sehbehinderung zugutekomme. Auch Gesundheitsminister Berset zeigte sich von der Motion überzeugt. So sei alles, was mögliche Barrieren zu den Arzneimittelinformationen aus dem Weg räume, eine gute Sache. Stillschweigend nahm das Stöckli den Vorstoss in der Folge an.

Die Einführung von QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen soll komplementär die Patientensicherheit erhöhen (Mo. 22.4423)
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

Ende Mai 2023 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit der Motion Sauter (fdp, ZH) zur Einführung eines E-Rezepts. Im Namen der SGK-SR legte Hans Stöckli (sp, BE) seinen Ratskolleginnen und Ratskollegen die Annahme des Geschäfts nahe. Im Gegensatz zu einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 20.3209), welche die kleine Kammer bereits gutgeheissen hatte, beinhalte das vorliegende Geschäft noch präzisiere Angaben bezüglich der Umsetzung. Gesundheitsminister Berset empfahl hingegen, den Vorstoss abzulehnen, da bereits entsprechende Gesetzesgrundlagen existierten. Sein Votum war im Ständerat allerdings chancenlos. Mit 34 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) stimmte das Stöckli der Motion zu.

Einführung eines E-Rezepts (Mo. 20.3770)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

In seiner im Dezember 2022 eingereichten Motion beabsichtigte Marcel Dobler (fdp, SG), verpflichtend QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen einzuführen, mittels denen man zu den Arzneimittelinformationen von Swissmedic gelangt. Nachdem das Geschäft in der Frühjahrssession 2023 von Roland Büchel (svp, SG) bekämpft worden war, kam es in der Sondersession im Mai 2023 in den Nationalrat. Er hoffe, durch die QR-Codes die Patienten- und Patientinnensicherheit zu erhöhen, da die Informationen auf diese Weise unter anderem in zahlreichen Sprachen verfügbar seien, erklärte der Motionär im Rat. Er wolle mit seinem Vorstoss nicht die Papierform der Informationen ersetzen, sondern diese durch die elektronische Form ergänzen. Eine «grosszügige[…] Übergangsfrist» soll zudem eine gelungene Umsetzung der Änderung gewährleisten. Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich mit den Forderungen des Vorstosses einverstanden und empfahl dem Nationalrat im Namen des Gesamtbundesrats, die Motion anzunehmen. Mit 131 zu 47 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) kam die grosse Kammer dieser Empfehlung nach. Einzig die Mitglieder der SVP-Fraktion sprachen sich gegen die Motion aus respektive enthielten sich ihrer Stimme.

Die Einführung von QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen soll komplementär die Patientensicherheit erhöhen (Mo. 22.4423)
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

Der Tessiner Nationalrat Piero Marchesi (svp, TI) forderte in einer im Mai 2021 eingereichten Motion, dass der Bundesrat den Startschuss für die Impfstoffforschung und Impfstoffproduktion in der Schweiz erteilt. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass die Schweiz trotz der ansässigen Pharmaindustrie grosse Mühe – gemäss Motionär «enormi difficoltà» – gehabt habe, geeignete Impfstoffe zu besorgen. Der Bundesrat sollte deshalb dazu angehalten werden, in Zusammenarbeit mit den Universitäten, den privaten Forschungseinrichtungen und der Pharmaindustrie eine Vorlage auszuarbeiten, um die Rahmenbedingungen für den hiesigen Forschungs- und Produktionsstandort zu verbessern. Die Massnahmen sollten dazu beitragen, dass die Schweiz besser auf künftige Pandemien vorbereitet ist. In der Sondersession im Mai 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Motion. Gesundheitsminister Alain Berset plädierte im Namen des Gesamtbundesrates für eine Ablehnung der Motion. Er zeigte sich gegenüber dem Anliegen nicht abgeneigt, erklärte aber, dass dieses bereits mit der Verlängerung des Covid-19 Gesetzes bis im Sommer 2024 und dem darin enthaltenen Unterstützungsprogramm – insbesondere für die Entwicklung von Covid-19-Medikamenten – umgesetzt werde. Im Anschluss an diese Regelung plane der Bundesrat mit der Revision des Epidemiengesetzes zudem die Verankerung einer langfristigen Vorbereitung auf allfällige Pandemien. Eine Mehrheit der grossen Kammer folgte diesem Votum und lehnte die Motion mit 101 zu 59 Stimmen bei 20 Enthaltungen ab. Für Annahme stimmten dabei die geschlossene SVP-Fraktion zusammen mit Teilen der SP-Fraktion. In Letzterer enthielten sich viele Mitglieder der Stimme.

Startschuss für Impfstoffforschung und Impfstoffproduktion in der Schweiz (Mo. 21.3513)

Während der Frühjahrssession 2023 beugte sich der Ständerat über eine Motion Rösti (svp, BE), welche die Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen zum Inhalt hatte. Als Sprecher der SGK-SR sprach sich Erich Ettlin (mitte, OW) gegen die Motion aus. Dies nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil eine identische Motion Müller (fdp, LU; Mo. 20.3211) bereits von beiden Räten angenommen worden sei. Gesundheitsminister Berset bestätigte, dass das entsprechende Geschäft schon an den Bundesrat herangetragen worden sei. Auch wenn dieser seine Vorbehalte habe, werde die damit verbundene Gesetzesänderung in die Wege geleitet. Aus dem bereits von Kommissionssprecher Ettlin ausgeführten formalen Grund empfehle der Bundesrat die Ablehnung der Motion Rösti. Stillschweigend folgte die kleine Kammer diesem Antrag.

Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen (Mo. 20.3370)

Mittels Motion wollte Hans Stöckli (sp, BE) das «Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen zur Erhöhung der Medikationsqualität und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten» erreichen. Dabei strebte er insgesamt drei übergeordnete Punkte an, die neben dem Erstellen und der Bewirtschaftung des Medikationsplans auch aus einer Klärung der Rollen, der Verantwortlichkeiten und der Finanzierung bestand. Nachdem das Geschäft von der kleinen Kammer im Juni 2021 an die vorberatende SGK-SR zurückgewiesen worden war, welche dieses mit 10 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zur Annahme empfohlen hatte, befasste sich der Ständerat im März 2023 erneut mit dem Vorstoss. Als Kommissionssprecher veranschaulichte Stöckli am Beispiel von Pflegeheimen die Problematik: Personen in Heimen, die unter mehreren Krankheiten leiden, nähmen täglich im Durchschnitt zwischen neun und zwölf Medikamente ein, die von unterschiedlichen Stellen verschrieben worden seien. Die Folge davon sei nicht nur eine ungenügende Begleitung der Medikation, sondern auch, dass Medikamente ohne Kenntnis von anderen Medikamentengaben verschrieben würden. Medikationspläne könnten hier zu einer besseren Übersicht beitragen. Zwar werde bereits mit der Motion 18.3512 das Recht für einen Medikationsplan für Personen gefordert, die eine gewisse Medikamentenzahl einnehmen. Da freiwillige Vorgaben jedoch nicht genügten, werde mit der vorliegenden Motion auf eine Verpflichtung abgezielt. Gesundheitsminister Berset betonte allerdings die Ähnlichkeit der beiden Motionen und gab zu bedenken, dass eine Annahme der jüngeren Motion die Arbeiten an der Umsetzung der älteren Motion verzögern könnte, weshalb er das zur Debatte stehende Geschäft zur Ablehnung empfehle. Der Ständerat folgte diesem Votum jedoch nicht: Mit 22 zu 11 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nahm er die neue Motion an.

Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen zur Erhöhung der Medikationsqualität und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten (21.3294)
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

In der Wintersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Müller (fdp, LU), welche auf mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung abzielte. Während eine Mehrheit der SGK-NR die Annahme des Vorstosses forderte, um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, und sich davon überzeugt zeigte, dass das Zulassungsverfahren in den USA über einen der Schweiz ebenbürtigen Standard verfüge, sprach sich eine Kommissionsminderheit rund um Manuela Weichelt (al, ZG) gegen die Motion aus. Sie führte Bedenken zur Sicherheit der Patientenschaft und die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen ins Feld. Gesundheitsminister Alain Berset teilte die Ansicht bezüglich Patientensicherheit – in den USA gebe es zum Beispiel eine Tendenz zur Deregulierung der Gesetzgebung für Medizinprodukte («une tendance à la dérégulation de la législation sur les dispositifs médicaux») – und erklärte, dass die Versorgung der Schweiz mit Medizinprodukten derzeit gesichert sei. Nichtsdestotrotz folgte die grosse Kammer mit 100 zu 79 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an. Damit bestätigte sie ihren Beschluss, den sie bereits bei der gleichlautenden Motion Rösti (Mo. 20.3370) gefasst hatte.

Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung (Mo. 20.3211)

Die Motion der SGK-NR, mit der sie Gebühren und Auflagen für Forschung und klinische Versuche mit nichtkommerziellen Medizinprodukten anpassen wollte, kam in der Herbstsession 2022 in den Ständerat. Gemäss Kommissionssprecher Erich Ettlin (mitte, OW) unterstütze die Kommission den Vorstoss, allerdings sei es ihr ein Anliegen, dass die Sicherheit der Probandinnen und Probanden gewahrt werde. Unterstützung soll insbesondere für Projekte angeboten werden, die noch nicht von anderen Förderinstrumenten profitierten. In der Folge wurde der Vorstoss stillschweigend angenommen.

Nicht-kommerzielle klinische Forschung fördern (Mo. 21.4346)

Mittels einer im Juni 2020 eingereichten Motion wollte Regine Sauter (fdp, ZH) die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von E-Rezepten und deren digitalen Übermittlung erreichen. Die Ärzteschaft sollte dazu verpflichtet werden, die Ausstellung und Übertragung der Heilmittelrezepte elektronisch abzuwickeln, da dadurch Medienbrüche verhindert werden könnten. Gemäss Sauter geht das elektronische Rezept mit einigen Vorteilen einher: So könnten etwa Rezeptfälschungen verhindert oder das Risiko von Fehlmedikationen und die entsprechenden Folgekosten durch eine bessere Lesbarkeit von elektronischen Rezepten verringert werden. Weil nicht alle Personen über die gleichen digitalen Kompetenzen verfügten, gelte es aber zudem, «eine angemessene Alternative zum digitalen Rezept in Papierform» auszuarbeiten. In seiner Stellungnahme von Anfang September 2020 empfahl der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung, zumal die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des E-Rezepts in der Arzneimittelverordnung schon existierten. Zudem werde durch die Einführung des EPD ab Ende 2020 eine nahtlose Interaktion zwischen Patientenschaft und Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens – auch im Bereich der Rezepte – ermöglicht.
Die Motion kam in der Sommersession 2022 in den Nationalrat. Nachdem Sauter ihr Anliegen vorgestellt hatte, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset, dass der Bundesrat die Entwicklung von E-Rezepten zwar unterstütze, aber in Übereinstimmung mit einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955) von einem Zwang absehen wolle. Die grosse Kammer nahm die Motion jedoch mit 155 zu 29 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) deutlich an. Sämtliche Gegenstimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Einführung eines E-Rezepts (Mo. 20.3770)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen
Dossier: Digitalisierung im Arzneimittelbereich

«Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung» lautete der Titel einer Motion Müller (fdp, LU). Konkret wollte der Luzerner Ständerat den Bundesrat zu einer Anpassung der Gesetzgebung auffordern, um die Zulassung von Medizinprodukten in der Schweiz zu ermöglichen, auch wenn diese von aussereuropäischen Regulierungssystemen stammten. Nachdem die Motion im September 2020 der SGK-SR zur Vorberatung zugewiesen worden war, nahm sich der Ständerat Ende Mai 2022 erneut dem Geschäft an. Die Kommission beantragte das Geschäft mit 7 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zur Annahme, erläuterte Müller. In der Schweiz würden heute nur Medizinprodukte zugelassen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügten, sich also mit der EU-Regulierung deckten. Durch die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte seien für Unternehmen in diesem Gebiet «eine überbordende Bürokratie und grosse Unsicherheiten» entstanden, weshalb viele von ihnen ihre Produktionssortimente für den Markt auf dem europäischen Kontinent zurückfahren würden. Dies wiederum gehe mit Versorgungsengpässen einher. Nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund ihres Fortschritts bezüglich Digitalisierung wendeten sich viele Unternehmen für die Erstzulassung an die Food and Drug Administration (FDA) der USA. Im Sinne der Versorgung der Schweizer Patientenschaft wäre es folglich zentral, die Medizinprodukte, die durch die FDA zugelassen werden, ebenfalls zu akzeptieren. Dabei stehe die Sicherheit der Patientinnen und Patienten jedoch stets an erster Stelle. Gesundheitsminister Berset zeigte sich mit diesen Ausführungen nicht einverstanden. Ein guter Zugang zu Medizinprodukten sei wichtig, dieser sei allerdings aus Sicht des Bundesrates nicht gefährdet. Es gelte, eine Balance zwischen dem Zugang und der Patientensicherheit zu finden. Letztere hänge von der Kenntnis der aussereuropäischen Normensysteme und dem Zugang sowie dem Austausch von Informationen ab. Beides sei mit aussereuropäischen Staaten zurzeit nicht gegeben. Der Bundesrat beantrage daher die Ablehnung der Motion. Das Stöckli liess sich davon jedoch nicht überzeugen und nahm den Vorstoss mit 23 zu 12 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an.

Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung (Mo. 20.3211)

Anfang Mai 2020 forderte Albert Rösti (svp, BE) mittels Motion die Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen. In der Ratsdebatte anlässlich der Sondersession 2022 betonte der Motionär die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland bezüglich der sicheren Versorgung von Medizinprodukten. Die Schweiz sei beim Medizinproduktekauf gegenwärtig bereits gänzlich auf die europäische Zertifizierungsstelle und deren Funktionieren angewiesen; nun habe sich die sichere Versorgung durch die neue Medizinprodukteverordnung der EU noch verschärft. Denn gemäss Rösti hat diese den Ruf, «rückwärtsgerichtet, zu stark regulierend und wenig innovationsfördernd» zu sein. Um die nachhaltige Versorgung zu sichern, bedürfe es daher der Anerkennung weiterer Zertifizierungsstellen, namentlich die U.S. Food and Drug Administration (FDA), die der europäischen Zertifizierungsstelle ebenbürtig sei. Weiter verwies der Berner SVP-Nationalrat auf die identische Motion Müller (fdp, LU; Mo. 20.3211), welche von der Mehrheit der SGK-SR befürwortet worden sei. Gesundheitsminister Alain Berset lehnte das Geschäft im Namen des Bundesrates ab. Durch die gleichzeitige Einreichung der Motion in den beiden Kammern würde den parlamentarischen Kommissionen die Möglichkeit genommen, sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Patientensicherheit zu beschäftigen und Fachleute anzuhören. Nichtsdestotrotz sprach sich in der Folge der Nationalrat mit 109 zu 77 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Motion aus, wobei die Ja-Stimmen (bis auf eine Ausnahme aus der GLP) und die beiden Enthaltungen aus dem bürgerlichen Lager stammten, während die Fraktionen der SP, GLP und Grünen den Vorstoss ablehnten.

Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen (Mo. 20.3370)

Im Dezember 2021 reichte Verena Herzog (svp, TG) eine Motion für einen besseren Schutz vor Covid-19 für Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Krebserkrankungen und chronischen Erkrankungen ein. Damit wollte sie diesen immungeschwächten Personen, bei denen eine Impfung nicht zu einem Aufbau der Immunabwehr gegen Covid-19 führt, prophylaktische Therapien zugänglich machen. Eine solche Therapie werde immunsupprimierten Patientinnen und Patienten in Frankreich beispielsweise offiziell empfohlen. Damit könne man einer sozialen Isolation der betroffenen Personen entgegenwirken, argumentierte Herzog.
Der Bundesrat stimmte der Motionärin zu und empfahl ihren Vorstoss sowie eine gleichlautende, im Januar 2022 von der SGK-NR eingereichte Motion (Mo. 22.3005) zur Annahme. Er werde den Zugang zu diesen Arzneimitteln wohl durch eine Abnahmegarantie mit den Herstellerfirmen ermöglichen, erklärte der Bundesrat.
In der Frühjahrssession 2022 nahm der Nationalrat die Motion der SGK-NR entsprechend dem Kommissionsantrag an. Er sprach sich damit gegen einen Einzelantrag Matter (svp, ZH) aus, der die Beschaffung ablehnte, da «die akute Phase der Corona-Pandemie vorbei [ist], und es Zeit [wird], zurück zur Normalität zu finden». Entsprechend sollten die Therapien «auf dem ordentlichen Weg beschafft und finanziert werden», um die Patientensicherheit und die Abläufe im Gesundheitssystem zu bewahren. Jedoch wies Gesundheitsminister Berset in der Folge darauf hin, dass eine ordentliche Beschaffung nicht möglich sei, da die Medikamente nicht auf dem freien Markt erhältlich seien, sondern nur an Staaten verkauft würden. Mit 128 zu 32 Stimmen (bei 18 Enthaltungen) folgte der Nationalrat seiner Kommission. Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten grossmehrheitlich von Mitgliedern der SVP-Fraktion – mit Ausnahme von Verena Herzog, die sich für Annahme der Motion aussprach.
Noch in der Frühjahrssession 2022 hiess das Parlament zudem zwei Nachtragskredite zur Finanzierung der Medikamente gut – noch bevor beide Räte die entsprechende Motion angenommen hatten. In der Sondersession im Mai 2022 zog Verena Herzog ihre Motion zurück, nachdem diese in der Frühjahrssession 2022 ebenfalls von Thomas Matter bekämpft worden war. In der Zwischenzeit hatte überdies auch der Ständerat eine gleichlautende Motion (Mo. 22.3018) eingereicht, diese aber nach der Annahme der Motion ihrer Schwesterkommission im Nationalrat ebenfalls zurückgezogen.

Besserer Schutz vor Covid-19 für Personen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund von Krebserkrankungen und chronischen Erkrankungen

Mit der Absicht, die nicht-kommerzielle klinische Forschung zu fördern, verlangte die SGK-NR mittels Motion eine Anpassung des Ausführungsrechts zum Heilmittelgesetz. Konkret forderte sie eine Anpassung der «aufwändigen Auflagen und […] Tarife», welche für nicht-kommerzielle Versuche gelten. Diese führten dazu, dass Forschungsprojekte nicht lanciert werden könnten. Denn in der Gebührenverordnung werde nicht zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Forschung unterschieden, was zur Folge habe, dass die Projekte von jungen Forscherinnen und Forschern an der Universität nicht finanzierbar seien. Diskussionslos und stillschweigend hiess der Nationalrat die Motion in der Frühjahrssession 2022 gut. Damit folgte er dem Bundesrat, der das Geschäft zur Annahme empfohlen hatte.

Nicht-kommerzielle klinische Forschung fördern (Mo. 21.4346)

In der Wintersession 2021 stimmte der Ständerat stillschweigend gegen eine Motion Nantermod (fdp, VS) zu Parallelimporten von Medikamenten, welche eine Senkung der Medikamentenkosten ermöglichen sollten. Damit folgte er seiner SGK, die sich im Vorfeld einstimmig gegen das Geschäft ausgesprochen hatte. Die Motion war zuvor bereits im Zusammenhang mit dem Paket 1b der Massnahmen zur Kostendämpfung behandelt worden.

Medikamente. Parallelimporte ermöglichen und damit Kosten senken (Mo. 19.3202)

Marktrückzüge von bewährten und günstigen Arzneimitteln stoppen wollte Jakob Stark (svp, TG) mit einer Motion, die er im Juni 2021 einreichte. So sei gemäss einem Bericht des BWL insbesondere die «Versorgungssicherheit bei seit langem eingeführten, nicht patentgeschützten, kostengünstigen und für die medizinische Grundversorgung unabdingbaren Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln» gefährdet, indem gerade diese Medikamente immer häufiger aus dem Schweizer Markt zurückgezogen würden. Das Anbieten von günstigen Arzneimitteln in der Schweiz sei beispielsweise aufgrund des Zulassungsverfahrens oder der Dreijahresüberprüfung durch das BAG in Anbetracht des kleinen Absatzmarktes für die Vertreibenden zu aufwändig und zu teuer. Durch den Bund erzwungene Preissenkungen im Rahmen der Überprüfung der Arzneimittelpreise würden gewisse dieser Produkte unwirtschaftlich machen, befürchtete der Motionär. Um die Versorgung in der Schweiz sicherzustellen, verlangte Stark deshalb, dass das EDI die laufenden Preisüberprüfungen aller Arzneimittel der Spezialitätenliste mit einem Stückpreis unter CHF 20 stoppe und deren Preise auf dem Stand von 2018 belasse. Zukünftig sollen die Überprüfungen bei den entsprechenden Medikamenten nur noch alle 10 Jahre durchgeführt werden und dabei auch die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit vom Produktionsstandort Asien als Kriterien berücksichtigt werden. In seiner Begründung verwies Stark überdies auf die Motion Humbel (mitte, AG; Mo. 17.3828) mit einem bisher nicht erfüllten Auftrag an den Bundesrat, «ein differenziertes Preisüberprüfungssystem für Arzneimittel zu schaffen». Der Bundesrat argumentierte in seiner Stellungnahme, dass das KVG keinen Überprüfungsstopp der Arzneimittel unter CHF 20 erlaube, wohl aber einen Verzicht auf eine Preissenkung aufgrund der Versorgungssicherheit. Entsprechend habe das BAG zwischen 2017 und 2020 in 26 Fällen auf eine Preissenkung verzichtet und in 15 Fällen gar eine Preiserhöhung bewilligt. Die Motion beantragte er zur Ablehnung, zumal er im zweiten Massnahmenpaket bereits eine entsprechende Regelung für eine differenzierte Überprüfung vorsehe.
In der Herbstsession 2021 begründete Jakob Stark seine Motion im Ständerat und betonte, er wolle sicherstellen, dass die Preise der entsprechenden Arzneimittel bis zur Umsetzung des bundesrätlichen Vorschlags auf dem Niveau von 2018 belassen werden können. Damian Müller (fdp, LU) kritisierte die Motion scharf und betonte insbesondere die Wichtigkeit der dreijährlichen Preisüberprüfung. So seien die Medikamentenpreise in der Schweiz generell zu hoch, nicht zu tief, und diese Preisüberprüfung diene eben genau ihrer Senkung. Entsprechend solle man keinesfalls eine funktionierende Massnahme zur Senkung der Kosten ausser Kraft setzen. Nach einem Ordnungsantrag von Erich Ettlin (mitte, OW), der diese Frage im Rahmen der Beratung des ersten Kostendämpfungspakets in der Kommission debattieren wollte, entschied sich der Ständerat mit 33 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, die Motion der SGK-SR zur Vorberatung zuzuweisen.

Marktrückzüge von bewährten und günstigen Arzneimitteln stoppen. Versorgungssicherheit besser berücksichtigen (Mo. 21.3700)

Partageant l'avis du Conseil fédéral, le Conseil des Etats a rejeté à l'unanimité la motion demandant d'en finir avec les incitatifs négatifs poussant à l'utilisation d'antibiotiques pour les animaux. Reconnaissant la problématique de l'antibiorésistance, le conseiller fédéral et ministre de la santé Alain Berset a rappelé que les autorités n'avaient pas attendu cette motion pour agir. En effet, depuis 2015 une stratégie visant une meilleure utilisation des antibiotiques dans la médecine vétérinaire et humaine existe. De plus, il n'est, d'une part, plus possible de faire des stocks d'antibiotiques dits critiques et, d'autre part, les ristournes et rabais sur les antibiotiques ne sont possibles que si cela n'incite pas à leur utilisation. Finalement, un système d'information récoltant des données sur l'usage de ces médicaments a vu le jour en 2019.

Eliminer les incitations pernicieuses poussant à l'utilisation excessive d'antibiotiques chez les animaux (Mo. 18.4117)
Dossier: Reduktion der Verwendung von Antibiotika

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2021 mit einer Motion Graf (sp, BL) zur One-Health-Strategie mit systemischer Erforschung der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen. Als Kommissionssprecherin ergriff die Motionärin gleich selbst das Wort. Die SGK-SR spreche sich mit 8 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) für das Geschäft aus, da es sich bei der Wirksamkeitsbewahrung von Antibiotika und beim Vorbeugen von Resistenzen um eine essenzielle gesundheitspolitische Aufgabe handle. In diesem Kontext strich die Baselbieterin die Bedeutung der Zusammenhänge zwischen Mensch, Tier, Pflanzen und der gemeinsamen Umwelt im Rahmen des One Health-Ansatzes hervor. Antibiotikaresistenzen würden zwar bereits in mehreren Forschungsprojekten aufgegriffen, Untersuchungen, welche dem besseren Verständnis der komplexen systematischen Zusammenhänge dienten, fehlten indes bislang. Gesundheitsminister Berset unterstützte die Motion. Er hob den politischen Ansatz des Vorstosses hervor, mit dem die Gesundheit von Mensch und Tier zusammengebracht werden soll. Seit 2013 umfasse das EDI nicht nur das BAG, sondern auch das BLV, wodurch Synergien geschaffen worden seien. Mit der Unterstützung des Parlaments wolle man den eingeschlagenen Weg gerne weiterverfolgen. Im Anschluss an diese Wortmeldung nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

One Health Strategie mit systemischer Erforschung der Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen (Mo. 19.3861)

Während der Herbstsession beschäftigte sich der Ständerat mit einer Motion Graf-Litscher (sp, TG) zu Antibiotikaresistenzen und dem Potenzial von Komplementärmedizin. Hannes Germann (svp, SH) erklärte für die Mehrheit der SGK-SR, dass man – wie auch der Bundesrat – das Geschäft zur Ablehnung beantrage. Dies, weil bereits Programme und Forschungsmöglichkeiten bestünden, die auch der Komplementärmedizin offen stünden. Eine Minderheit Graf (gp, BL) setzte sich indes für die Annahme der Motion ein. Die Baselbieterin war der Auffassung, dass der Forschungsstand zum Nutzen der Komplementärmedizin im Zusammenhang mit der Reduktion von Antibiotika bislang ungenügend sei. Zudem machte sie auf den Verfassungsauftrag (Art. 118a BV) aufmerksam, gemäss welchem die Komplementärmedizin berücksichtigt werden muss. Anders als im Nationalrat blieb das Geschäft im Ständerat chancenlos. Mit 22 zu 11 Stimmen sprach sich die kleine Kammer dagegen aus.

Gefahr der Antibiotikaresistenzen. Potenzial der Komplementärmedizin nutzen (Mo. 18.4332)

Philippe Nantermod (fdp, VS) beabsichtigte mittels einer Motion, den Parallelimport von Medikamenten aus dem EWR-Raum zu ermöglichen und dadurch deren Kosten zu senken. Der Nationalrat diskutierte den Vorstoss in der Frühjahrssession 2021. Die zehnjährige Erfahrung mit dem Parallelimport habe gezeigt, dass dieser in anderen Bereichen gut funktioniere und dass sich Befürchtungen um den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer als unbegründet erwiesen hätten, erklärte der Motionär in der Ratsdebatte. Würde der Parallelimport auch für Medikamente zugelassen, könnten die entsprechenden Produkte durch den vermehrten Wettbewerb zu Preisen wie in Frankreich, Deutschland oder Italien erworben werden. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sei nicht gefährdet – würden doch die betroffenen Medikamente von der europäischen Zulassungsstelle genehmigt. Gesundheitsminister Berset befürwortete zwar das Anliegen, die Arzneimittelpreise zu senken. Er hob aber auch hervor, dass im Bereich patentgeschützte Medikamente bereits einiges getan worden sei und es nun gelte, die Preise von Generika in Angriff zu nehmen. Diesbezüglich habe der Bundesrat bereits ein Vorgehen vorgeschlagen, wobei der Ball nun bei der Kommission liege. Bevor weitere Verbesserungen vorgenommen werden könnten, müsse dieses Ziel betreffend Korrektur von Generikapreisen erreicht werden. Daher beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Ungeachtet dieser Worte nahm der Nationalrat die Motion mit 137 zu 33 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Die Mitglieder der SP- und der GLP-Fraktion stimmten als einzige geschlossen gegen den Vorstoss.

Medikamente. Parallelimporte ermöglichen und damit Kosten senken (Mo. 19.3202)

Ende 2018 wollte Edith Graf-Litscher (sp, TG) mittels Motion den Bundesrat mit der Aufgabe betrauen, Forschungsprojekte zu unterstützen, welche sich mit der Rolle komplementärmedizinischer Behandlungstherapien zur Verhinderung von Antibiotikaresistenzen befassen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in Informationskampagnen, Richtlinien und in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten einfliessen.
Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Wintersession 2020. Dort betonte Graf-Litscher den Ernst der Lage: Antibiotikaresistenzen gingen nicht nur mit erhöhter Sterblichkeit, sondern auch mit höheren Kosten für das Gesundheitssystem einher. Durch das Ausweichen auf Komplementärmedizin könne der Einsatz von Antibiotika reduziert werden. Allerdings habe die Verwendung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln bislang kaum Eingang in die aktuelle Forschung gefunden. Gesundheitsminister Alain Berset war im Namen des Bundesrats der Ansicht, dass die Forderungen der Motion bereits genügend durch aktuelle Massnahmen wie die Durchführung des NFP «Antimikrobielle Resistenz» berücksichtigt würden. Daher beantrage die Regierung die Ablehnung des Geschäfts. Mit 91 zu 88 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) stellte sich allerdings eine knappe Mehrheit der grossen Kammer hinter die Motion. Die Befürworterinnen und Befürworter stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie aus einer grossen Mehrheit der Mitte-Fraktion und zwei Stimmen aus der SVP-Fraktion.

Gefahr der Antibiotikaresistenzen. Potenzial der Komplementärmedizin nutzen (Mo. 18.4332)

Le sujet de l'utilisation d'antibiotiques chez les animaux a été abordé au Conseil national, dans le cadre du traitement de la motion Heim (ps, SO) sur les incitations pernicieuses poussant à l'administration excessive de ces médicaments. Ce texte a été repris et défendu par la socialiste vaudoise Brigitte Crottaz qui a plaidé pour une abolition des biais poussant à l'administration abusive d'antibiotiques. Celle qui est également médecin de profession a rappelé le danger d'une utilisation excessive de ces médicaments, qui a pour conséquence une augmentation de la résistance à certaines bactéries. L'antibiorésistance pourrait devenir l'une des principales causes de mortalité chez les êtres humains, a-t-elle prévenu. Bien que reconnaissant que la Confédération a déjà entrepris un certain nombre d'actions pour en réduire l'utilisation en médecine vétérinaire, la députée Crottaz a appelé ses pairs à soutenir la motion. Alain Berset a rappelé que parmi ces actions, une stratégie est actuellement déployée; elle vise notamment à lutter contre ces incitatifs négatifs. Il a insisté sur le fait que les différentes mesures déjà implémentées ont permis une réduction de la vente d'antibiotiques pour animaux de 55 pour cent entre 2009 et 2019. Pour le Conseil fédéral, cette motion est donc superflue.
Cet avis n'est pas partagé par la chambre basse qui, par 96 voix contre 78 et 4 abstentions, a soutenu le texte. La gauche a été rejointe par l'ensemble du groupe vert'libéral, 18 membres du groupe libéral radical ainsi que 2 député.e.s du groupe agrarien. Au Conseil des Etats de décider de la suite à donner à cette proposition.

Eliminer les incitations pernicieuses poussant à l'utilisation excessive d'antibiotiques chez les animaux (Mo. 18.4117)
Dossier: Reduktion der Verwendung von Antibiotika

Im April 2020 forderte die SGK-SR als Reaktion auf die Corona-Pandemie in einer Motion Massnahmen für eine Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen. Konkret sollen ein «Inventar der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen» erstellt und entsprechende Lösungen – insbesondere in Form einer häufigeren Produktion in der Schweiz oder in Europa – gesucht werden. Alternativ sind aber auch internationale Abnahmeverträge, Lagerbestände von Bund und Kantonen sowie die Änderung des Mandats der Armeeapotheke zu einer Bundesapotheke in Ausnahmefällen zu überprüfen. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass die entsprechenden Versorgungsengpässe bereits vor der Pandemie zugenommen hätten, wie er auch im Bericht zum Postulat Heim (sp, SO; Po. 12.3426) dargelegt habe. Er wolle die Kommissionsforderung in einen Folgebericht zum Postulat Heim, welchen das BAG, das BWL, Swissmedic und die Armeeapotheke am Erstellen seien, aufnehmen. Stillschweigend sprachen sich Stände- und Nationalrat in der ausserordentlichen Session 2020 respektive in der Sommersession 2020 für Annahme des Postulats aus.

Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen (Mo. 20.3166)

Einstimmig beantragte die SGK-SR die Motion Humbel (cvp, AG) zur Abbildung der Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung im KVG zur Annahme. Sie habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass dieser Aspekt ins zweite Kostendämpfungspaket aufgenommen werden solle, erklärte die Kommission in ihrem Bericht. Nach einer kurzen Ausführung von Kommissionssprecherin Carobbio Guscetti (sp, TI) nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz

Mittels Motion forderte Maya Graf (gp, BL) den Bundesrat auf, die systemische Erforschung der Antibiotikaresistenzverbreitung bei Mensch, Tier und in der Umwelt in seiner One-Health-Strategie zu optimieren und anhand der gesammelten Erkenntnisse eine Ursachenbekämpfungsstrategie zu erstellen. Bei der zunehmenden Verbreitung von antibiotikaresistenten Keimen handle es sich um «eine der grössten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte», schreibt Graf in der eingereichten Begründung. Die Schweiz gehe die Problematik zwar bereits sektorübergreifend und mit dem nationalen Forschungsprogramm «Antimikrobielle Resistenz» (NFP 72) und der nationalen Strategie Antibiotikaresistenz (Star) an, eine systemische Netzwerkanalyse zu den grossen Stoffflüssen und der damit verbundenen Zirkulation von antibiotikaresistenten Bakterien im System Mensch-Tier-Umwelt sei jedoch unerlässlich, um die Entwicklung von Resistenzen zu verstehen. Im Hinblick auf Antibiotikaresistenzen würde es One-Health ermöglichen, eine systemische Untersuchung auf der Grundlage einer engeren Zusammenarbeit zwischen Human- und Veterinärmedizin in Gang zu setzen und dadurch die Krankheitsfälle bei Mensch und Tier zu verringern, die Wirksamkeit von Investitionen zu verbessern und zu einem besseren Schutz der Umwelt beizutragen. In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat positiv gegenüber der Motion Graf. Er sei der Ansicht, dass dem One-Health-Ansatz für die Ursachenbekämpfung von Antibiotikaresistenzen eine grosse Relevanz zukomme. Einer der Hauptgründe für die Zunahme der Antibiotikaresistenzen sei der nicht sachgerechte Antibiotikaeinsatz. Momentan seien verschiedene Projekte am Laufen. Um den One-Health-Ansatz bezüglich ursachengerechter Resistenzbekämpfung zu verbessern, würden die Ergebnisse des NFP 72 und einer für Mitte 2021 geplanten Zwischenevaluation von Star in den Bereichen Mensch, Tier und Umwelt herangezogen und erforderliche Anpassungen in Star vorgenommen. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2019 an.

One Health Strategie mit systemischer Erforschung der Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen (Mo. 19.3861)