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  • Finanzplan und Sanierungsmassnahmen

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Um diese Stossrichtung zu untermauern, überwiesen die beiden Räte gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, welche die Landeregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen. Dadurch soll der Bundeshaushalt längerfristig substanziell entlastet werden. Der Ständerat nahm am Motionstext geringfügige Modifikationen vor, die den Bedürfnissen des Bundesrates zumindest teilweise entgegen kamen.

Aufgabenüberprüfung

Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Bundeshaushalts traten der Ständerat im Frühjahr und der Nationalrat im Sommer nicht auf 50 umstrittene Massnahmen des Konsolidierungsprogramms 2012−2013 ein. Diese umfassten Einsparungen von 280 Mio. Franken. So wurde auf die Streichung der Bundesbeiträge an besonders schwach frequentierte Buslinien, auf die Reduktion der Verbilligung von Zeitungstransporten durch die Post, auf die Einstellung des neunsprachigen Internetdienstes Swissinfo sowie auf die Schliessung des Schweizerischen Nationalgestüts in Avenches (VD) verzichtet. Die Aufgabenüberprüfung blieb jedoch bestehen.

Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (10.075)

Der Bundesrat schickte das Konsolidierungsprogramm 2011-2013 in die Vernehmlassung. Er hielt darin fest, dass sich in den nächsten Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe abzeichneten und die Vorgaben der Schuldenbremse nur mit Konsolidierungsmassnahmen einzuhalten seien. Durch das Programm, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzt, soll das durchschnittliche Ausgabenwachstum auf rund 2,4% gesenkt und damit die Ausgabenquote des Bundes stabilisiert werden .

Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (10.075)

Die SVP-Fraktion hatte 2005 eine Motion eingereicht mit dem Auftrag an den Bundesrat, ein umfassendes Konzept zur Sanierung der Bundesschulden vorzulegen. Die ursprüngliche Behandlungsfrist von Ende 2006 wurde vom Nationalrat verlängert, der der Motion im März 2009 knapp mit 92 zu 90 Stimmen zustimmte. Im Ständerat hingegen herrschte die Meinung vor, dass das Verfallsdatum dieser Motion überschritten war; er lehnte sie deutlich ab.

umfassendes Konzept zur Sanierung der Bundesschulden

Der Nationalrat schrieb mit 123 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der SVP, welche den Vorstoss 2003 eingereicht hatte, eine parlamentarische Initiative ab, mit der auf Bundesebene ein Finanzreferendum verlangt wurde. 2004 hatte der Rat dem Begehren in einer ersten Phase Folge gegeben. Nach einer breiten Vernehmlassung war die Kommission in der Zwischenzeit aber zur Einsicht gelangt, dass ein Finanzreferendum auf Bundesebene umstritten ist und wohl auch nicht zweckmässig wäre. Bundesrat Merz sprach sich ebenfalls für eine Abschreibung aus, da es zielführendere Instrumente zur Eindämmung der Bundesausgaben gebe, insbesondere die Schuldenbremse, zudem würden mit diesem Instrument Ausgaben, die von Bundesrat und Parlament als dringlich erachtet werden, über Gebühr verzögert.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Ende Februar war ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, welcher auf eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2004 zurückgeht, welche das Finanzreferendum auf Bundesebene einführen wollte. Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Mio Fr. oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Mio Fr. vorsehen, sollten damit dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Initianten hatten sich davon ein grösseres Interesse des Volkes an Abstimmungen und eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Schulden erhofft. Während sich die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien positiv zu der Initiative äusserten, gab es insbesondere von linker Seite und Teilen der CVP Widerstand. Auch die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK) wies auf kritische Punkte hin, obwohl sich der Vorstand insgesamt für ein Finanzreferendum auf Bundesebene ausgesprochen hatte. Als entscheidend erachtete diese, dass der Bund für die Kantone ein verlässlicher Partner bleibe und dass Kredite, die für den Vollzug der Programmvereinbarungen nötig sind, als gebunden qualifiziert und nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. Einige Kantone befürchteten zudem rechtliche Unsicherheiten, da sich auch in der kantonalen Praxis bisweilen Abgrenzungsprobleme in der Frage ergeben, bei welchen Beschlüssen das Finanzreferendum zur Anwendung kommen kann. Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach der Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Initiative dem Rat zur Abschreibung zu beantragen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Sowohl eine Motion der SVP als auch eine Motion Jenny (svp, GL) (Mo. 07.3480) wollten die Mehrwertsteuer per 1. Januar 2010 um ein Prozent senken unter der Bedingung, dass bis dahin die Schulden des Bundes jährlich um 3 Mia Fr. gesenkt werden. Der Bundesrat lehnte beide Motionen entscheiden ab, da einerseits der hohe Überschuss im Jahr 2006 sowie die vorgesehenen Überschüsse 2008-2011 nicht für die Finanzierung neuer Vorhaben zur Verfügung stehen und andererseits die Forderung nach einer Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer nicht der Steuerstrategie des Bundesrates entspricht, welche darauf abzielt, dort steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, wo der positive Einfluss auf Wachstum und Arbeitsplätze am grössten ist. Die Motion Jenny wurde im Ständerat und die Motion der SVP Fraktion im Nationalrat deutlich abgelehnt.

Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, zu Beginn jeder Session eine Übersicht über behandelte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund und Kantonen zu publizieren. Nur mit einer solchen Übersicht könne genügend Transparenz in Bezug auf die zahlreichen Steuervorhaben hergestellt werden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nahmen die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates an.

Übersicht über behandelte Geschäfte

Obwohl eine parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP, welche eine Verschärfung der Schuldenbremse bewirken wollte, indem sämtliche Ausgaben obligatorisch unter die Schuldenbremse unterstellt worden wären, vom Nationalrat abgelehnt wurde, arbeitete das Finanzdepartement an einem Vorentwurf für eine Gesetzesvorlage, die in eben diese Richtung zielt. Die Schuldenbremse soll darin ausgeweitet werden und auch die ausserordentlichen Ausgaben erfassen. Prinzipiell dürfe nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird.

Verschärfung der Schuldenbremse (Pa.Iv. 05.460)
Dossier: Schuldenbremse

Der Nationalrat Markus Hutter (fdp, ZH) reichte zwei Motionen zum Thema Schuldenbremsenkonformität ein. Die erste der beiden wollte, dass im Falle von im Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Budgets der Bundesrat die budgetierten Zusagen so weit reduziert, bis die Schuldenbremse wieder eingehalten werden kann. Der Bundesrat lehnte dies mit der Begründung ab, dass es nicht angehe, im Falle eines durch das Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Voranschlags die Budgethoheit an den Bundesrat zu delegieren. Der Nationalrat sprach sich gegen die Motion aus. Die zweite Motion (Mo. 03.3770) verlangte vom Bundesrat, keine Frühpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltsführung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform ausgestaltet ist. Auch diese Motion wurde knapp mit 80 zu 91 Stimmen abgelehnt.

Subventionen und Beiträge nur bei Schuldenbremsenkonformität (Mo. 04.3769)
Dossier: Schuldenbremse

Das Parlament nahm den Finanzplan 2008-2010 zur Kenntnis und lobte insbesondere die neue Rechnungsführung und die Ergänzung um längerfristige Entwicklungsperspektiven. Es kritisierte aber, dass der Bundesrat bei der Aufgabenüberprüfung nicht wie geplant vorwärts komme und teilweise wieder auf Massnahmen wie Entlastungsprogramme zurückgreife. Dies sei äusserst bedauerlich, da er so keine echte Priorisierung vornähme, sondern nach dem Prinzip des geringsten finanzpolitischen Widerstands vorgehe. Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FK-NR (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können.

Finanzplan 2008-2010

Im vergangenen Herbst hatte die Regierung bekannt gegeben, im Rahmen der Überprüfung des Ausgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Dies soll dazu dienen, genügend Spielraum für das weitere Anwachsen der Staatsausgaben (v.a. im Sozialbereich) zu schaffen. Insgesamt sollen die Bundesausgaben bis 2015 nicht stärker zunehmen als das Bruttoinlandprodukt. Im Frühling erläuterte der Bundesrat, er habe ein Portfolio von 45 Aufgaben in 18 Bereichen definiert, aber noch keine Entscheide gefällt, in welchen Bereichen Einsparungen zu erzielen seien. Dabei sei er von seinem ursprünglichen Ziel, den Haushalt bis 2015 um einen Fünftel zu entlasten, deutlich abgerückt. Ende November zeigte sich, dass von den geplanten Einsparungen nur ein Bruchteil zustande kommt. Ursprünglich wollte die Regierung 5 Mia Fr. bei der sozialen Wohlfahrt einsparen, was aber wegen der gesetzlichen Verpflichtungen nur schwer zu realisieren ist, und 3 Mia in den übrigen Bereichen. Dazu hätte sie den Haushalt allein in den Jahren 2008-2010 um 700, 950 und 1200 Mio Fr. entlasten müssen. Statt der Einsparungen von 700 Mio für 2008 resultierten bei einer ersten Sichtung gerade 59 Mio. Bis 2015 beliefen sich die eingegebenen Sparvorschläge statt auf 8 nur auf 1,7 Mia Fr., und diese beruhten auf grosszügigen Schätzungen. Der Bundesrat erklärte, er wolle sich nach den eidgenössischen Wahlen vertieft dem Geschäft widmen.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Im Herbst präsentierte der Bundesrat den Finanzplan 2008-2010. Dieser entsprach erstmals den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells (NRM). Für das Voranschlagsjahr 2007 rechnete die Regierung mit einem Überschuss von 918 Mio Fr., für die kommenden drei Jahre mit einem Plus von 700 Mio (2008), 1400 Mio (2009) und 1800 Mio (2010). Um den Anstieg der Neuverschuldung zu verhindern, beabsichtigte sie, den ausserordentlichen Zahlungsbedarf (NFA, Infrastrukturfonds, Asylgesetzrevision) über strukturelle Überschüsse im Rahmen des ordentlichen Budgets zu finanzieren.

Finanzplan 2008-2010

In der Frühlingssession überwies der Nationalrat ein Postulat der SVP-Fraktion, welches von der Regierung bis Ende 2006 einen Bericht verlangt, in dem sie sämtliche wahrgenommenen Aufgaben auf ihre Wichtigkeit hin überprüft. Abgelehnt wurde eine Motion Wehrli (cvp, SZ) (Mo. 04.3805), welche den Bundesrat hatte verpflichten wollen, die Aufwendungen der Bundesverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit um mindestens 15 Mio Fr. zu reduzieren. Ebenfalls verworfen wurde eine weitere Motion desselben Parlamentariers (Mo. 05.3293), welche bei der Aufgabenverzichtsplanung auf Kürzungen im Bereich Jugend und Sport verzichten wollte. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, das VBS habe die entsprechenden Vorkehrungen bereits getroffen.

Aufgabenverzichtsplanung

Der Nationalrat stimmte einer im Vorjahr vom Ständerat gebilligten Motion Lauri (svp, BE) zu, welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren.

Mehrausgaben auf die Teuerung beschränken

Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FDP-Fraktion ab, welche den Bundesrat aufforderte, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen. Der Rat sah die Anliegen des Vorstosses in der zweiten Botschaft des Bundesrates zur NFA im wesentlichen als erfüllt an.

Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung

Im Zusammenhang mit dem EP 04 behandelte das Parlament eine Reihe von Vorstössen: Überwiesen wurden zwei Motionen der Spezialkommission des Nationalrats: Die erste (Mo. 05.3223; siehe dazu auch hier) ermöglichte es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wieder, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen. Das zweite Begehren (Mo. 05.3228; siehe dazu auch hier) verlangte von der Regierung, im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungsreform eine Zusammenführung der Bundesämter für wirtschaftliche Landesversorgung, für Landwirtschaft, für Veterinärwesen sowie der Eidg. Forstdirektion zu prüfen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um mindestens 25% zu senken. Gegen die Stimmen der Linken billigte der Nationalrat auch eine dritte Motion seiner Spezialkommission, welche die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ab sofort ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen verwenden will. Da das EP 04 eine Etappierung vorsieht, lehnten beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura (St. Iv. 05.303) zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ab.

Zusammenhang mit dem EP 04

In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat gebilligte Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Das Parlament überwies auch eine Motion von Ständerat Altherr (fdp, AR) (Mo. 04.3811) und eine in die gleiche Richtung zielende Motion von Nationalrat Favre (fdp, VD) (Mo. 04.3810), welche eine detaillierte Erfassung der Aufgaben und Aufträge der Bundesverwaltung und deren Kosten verlangten und, unter Einbezug der Kantone, die Benennung der Schwerpunkte künftiger Staatstätigkeit. Um zu verhindern, dass der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren wieder aus dem Ruder läuft, stimmten die Räte einer Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) zu, gemäss der die Ausgaben 2008 den Voranschlag 2004 um maximal 3 Mia Fr. überschreiten dürfen, wobei die Mehrausgaben so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben einzusetzen sind. Finanzminister Merz appellierte an das Parlament, zur Umsetzung konsequent Hand zu bieten. In der Wintersession überwies der Ständerat schliesslich eine Motion Lauri (svp, BE) (Mo. 05.3287) , welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren. Ausführlich debattiert, aber mit 18:13 Stimmen abgelehnt wurde ein Postulat Sommaruga (sp, BE) (Po. 05.3597), das als „Gegenrecht“ zur Schuldenbremse auf der Ausgabenseite ein Gesetz zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen anregte.

Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, kritisierte aber den Einsatz der Kreditsperre: Die Regierung müsste die nötigen Prioritäten setzen, welche zur Schuldenbremsenkonformität führten und den Räten einen minimalen Handlungsspielraum im Budgetprozess gewähren. Zudem vermissten die Räte eine auf einen längeren Planungshorizont angelegte Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag seiner Finanzkommission ab, die Behandlung des Finanzplanes auszusetzen, bis ein überarbeiteter Plan vorliege, der den in den Motionen Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) und Loepfe (cvp, AI) (Mo. 04.3563) verlangten Schranken der Ausgabenentwicklung (Wachstum nur im Rahmen der Teuerung) Rechnung trage. Bundesrat Merz kündigte an, durch die Erstellung von Aufgabenportfolios künftig Sach- und Finanzpolitik besser zu verknüpfen. Im Anschluss an die Beratungen überwies die grosse Kammer diskussionslos eine Motion ihrer Finanzkommission (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können. Sie lehnte eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 05.3611) ab, die im Finanzplan 2008-2011 dem Wirtschaftswachstum und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen und neue Einnahmen prüfen wollte.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite

Im Herbst gab der Bundesrat bekannt, im Rahmen der Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Diese Redimensionierung des Staatshaushaltes bedinge Gesetzes- oder Verfassungsänderungen, so dass sich die Regierung während der ganzen Legislatur 2007-2011 damit befassen werde. Erste Entlastungen seien für 2009 vorgesehen. Konkret sollen die Bundesaufgaben in 41 Aufgabenbereiche eingeteilt werden. Zu klären sei, ob der Bund a) auf eine Aufgabe ganz oder teilweise verzichten könne; b) ob sie sich, falls es sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen handle, so entflechten lasse, dass nur noch eine Staatsebene zuständig sei und c) ob der Bund diese Ausgabe auslagern oder privatisieren könne. Ziel sei es, die Finanzen soweit zu entlasten, dass Handlungsspielraum entsteht für allfällige Neuausgaben, ohne dass der Bund neue Defizite in Kauf nehmen oder die Steuern erhöhen müsse.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2007-2009. Dank der Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2004 (EP 04) und der Aufgabenverzichtsplanung sei die kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite gerückt. Für die kommenden drei Jahre rechnete die Regierung jeweils mit Einnahmenüberschüssen, 2007 mit 410 Mio, 2008 mit 550 Mio und 2009 mit 870 Mio Fr., für die ersten beiden Jahre allerdings nur nach Neuauflage der Kreditsperre. Der notwendige Rückgriff auf dieses lineare Sparinstrument, vor allem aber die drohenden Mehrausgaben machten deutlich, dass mit dem EP 04 und der Aufgabenverzichtsplanung lediglich ein Etappenziel erreicht werde. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum von real rund 2% sei weiter abzusenken, und dies bedinge tiefgreifende Strukturreformen im hochgradig gebundenen Transferbereich.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite

Im Vorfeld der Beratungen zum EP 04 lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission (Mo. 05.3005) ab, die forderte, mittels Korrekturen bei den Ausgaben bereits im Jahr 2006 ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren und bekräftigte damit die vom Parlament beschlossene Strategie, den Haushaltsausgleich erst 2007 zu realisieren. Beim EP 04 verlangten Grüne und SP vergeblich Nichteintreten resp. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, auch neue Einnahmen zu prüfen und das Sparvolumen auf einen Betrag zu kürzen, der das Wirtschaftswachstum nicht gefährde. In der Detailberatung scheiterte sowohl die Linke als auch die SVP mit ihren Anträgen, bei der Entwicklungs- und Osthilfe, der Armee, der Kultur- und der Wohnbauförderung sowie im Asylwesen auf Kürzungen zu verzichten bzw. weitere Einsparungen vorzunehmen. Der Nationalrat folgte mit wenigen Ausnahmen dem Bundesrat und den Vorgaben des Ständerates. Wie die kleine Kammer hielt er an der Rückerstattung der Mineralölsteuer fest (-273 Mio) und billigte die Mindereinsparungen beim regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Gutgeheissen wurden auch die zusätzlichen Kürzungen bei der Verwaltungsreform (+70 Mio) und den Personalausgaben (+150 Mio); eine links-grüne Mehrheit hatte das Personal mit Hinweis auf bisher erbrachte Opfer und die Gefährdung der Sozialpartnerschaft verschonen wollen, während die SVP Einsparungen von 225 Mio beantragt hatte. Differenzen zum Erstrat schuf die grosse Kammer in folgenden Bereichen: Mit deutlicher Mehrheit wehrte sie sich gegen die Übertragung von Immobilien vom Bund an die ETH mit dem Argument, eine derart weitreichende Gesetzesänderung gehöre nicht in ein Entlastungsprogramm; Bundesrat Merz hatte vergeblich dargelegt, das Geschäft sei im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes bereits angedacht worden und stelle für die ETH-Leitung einen Anreiz dar, sparsamer, kostenbewusster und gezielter mit diesen Bauten umzugehen, als dies von der Bundesverwaltung in Bern aus geschehe. Gegen den Willen des Bundesrates folgte die grosse Kammer einem Einzelantrag Noser (fdp, ZH) und schonte die universitären Hochschulen noch mehr als der Ständerat (-90 Mio), um einen Ausgleich zur nicht erfolgten Übertragung der Immobilien an die ETH zu schaffen. Hingegen lehnte es der Rat ab, die Kürzung der nicht werkgebundenen Strassenbeiträge aufzuheben (-174 Mio) und beim Nationalstrassenunterhalt zusätzliche Einsparungen (+80 Mio) vorzusehen. Zusätzliche Sparmöglichkeiten ortete die grosse Kammer zudem bei den Sachausgaben (+175 Mio) sowie den Bundesämtern für Bauten und Logistik (+45 Mio) resp. Bevölkerungsschutz (+30 Mio). Die Kommissionsanträge zu Einsparungen bei der Informatik und der Wohnbauhilfe wurden abgelehnt. Chancenlos blieben ferner zwei Anträge der Linken, eine Untersuchung der Wirksamkeit des EP 04 und seiner Folgen auf Kantone, Gemeinden, Bundeshaushalt und Volkswirtschaft resp. eine Überprüfung der geschlechterspezifischen Auswirkungen des EP 04, des EP 03 und der Aufgabenverzichtsplanung vorzunehmen. Der Nationalrat übertraf die Zielvorgabe des Bundesrates um knapp 80 Mio Fr. (Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio)). Das Entlastungsprogramm 2004 passierte die Gesamtabstimmung mit 95:62 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verordnung zu den Medizinalprüfungen mit 140:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Entlastungsprogramm 2004

Zur Differenzbereinigung musste das Entlastungsprogramm 2004 in der Sommersession noch zweimal in jeden Rat. Bei der Übertragung der Immobilien an die ETH schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und trat nicht mehr auf die Vorlage ein. Erfolgreich war der Nationalrat bei den Kürzungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (+45 Mio), dafür setzte sich der Ständerat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, die von Einsparungen verschont blieben, zugunsten der Kantone durch (-174 Mio). In den übrigen Bereichen einigten sich die beiden Kammern auf Kompromissvorschläge: Weniger Einbussen als vom Bundesrat vorgesehen mussten die universitären Hochschulen hinnehmen (-80 Mio), Mehreinsparungen beschloss das Parlament hingegen beim Nationalstrassenunterhalt (+120 Mio), bei den Sachausgaben (+75 Mio) und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (+15 Mio). Aufgrund dieser Entscheide unterschritten die Räte das ursprüngliche Sparziel der Regierung von rund 4,9 Mia nur knapp um 65 Mio Fr. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers im Nationalrat mit 114:67 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 36:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Entlastungsprogramm 2004

Diskussionslos stimmte der Nationalrat einer Motion der FDP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen.

Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung