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Im Frühjahr nahmen die Räte die Beratungen zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) in Angriff. Dieses konzentriert sich hauptsächlich auf die sechs grossen Ausgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland und umfasst ein Bundesgesetz mit sämtlichen für die Umsetzung notwendigen Bestimmungen sowie zwei Verordnungen betreffend Kredite für ETH-Grundstücke und -Bauten resp. Gebühren und Entschädigungen bei eidgenössischen Medizinalprüfungen. In der Parlamentsdiskussion am umstrittensten waren die Übertragung der ETH-Immobilien vom Bund an die ETH, Einsparungen bei den Hochschulbeiträgen, beim Nationalstrassenunterhalt, beim Bundespersonal, bei den Sachausgaben sowie die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen 2006-2008 belaufen sich auf insgesamt 4,904 Mia Fr.: 204 Mio beim EDA (Entwicklungshilfe: 192 Mio, Osthilfe: 7 Mio, weitere Massnahmen: 5 Mio), 1164 Mio beim EDI (Prämienverbilligung KVG: 310 Mio, Beitragskürzungen ETH/kant. Hochschulen: 290 Mio, Reserveabbau Nationalfonds: 180 Mio, Leistungsanpassung Militärversicherung: 26 Mio, Kostensenkungen 5. IV-Revision: 97 Mio, Senkung Bundesbeitrag an IV: 261 Mio), 222 Mio beim EJPD (Institut für geistiges Eigentum: 9 Mio, Asylbereich: 213 Mio), 489 Mio beim VBS (Verteidigungsbereich: 447 Mio, weitere Massnahmen: 42 Mio), 303 Mio beim EFD (Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Rohstoffe: 30 Mio, Aufhebung Rückerstattung Mineralölsteuer: 273 Mio), 558 Mio beim EVD (Landwirtschaft: 185 Mio, Standort- und Technologieförderung: 60 Mio, Osthilfe: 55 Mio, Entwicklungshilfe: 42 Mio, Senkung Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung: 216 Mio), 935 Mio beim UVEK (neuer Finanzierungsmodus Eisenbahn-Grossprojekte: 245 Mio, Leistungsvereinbarung SBB (höhere Trassenpreise): 75 Mio, Nationalstrassenbau: 188 Mio, Nationalstrassenunterhalt: 60 Mio, allgemeine Strassenbeiträge: 174 Mio, regionaler Personenverkehr: 70 Mio, Verzicht auf Rückerstattung FinöV: 150 Mio, Kantonsanteil Mineralölsteuer: -27 Mio), 779 Mio für Querschnittsmassnahmen (Aufgabenverzichtsplanung 2006-08: 372 Mio, Besoldung/Personalvorsorge: 146 Mio, Kommissionen Tresorerie/Schuldendienst: 311 Mio, Anteile Dritter: -50 Mio) sowie 250 Mio für einseitige Massnahmen (Intensivierung Kontrolltätigkeit direkte Bundessteuer/MWSt: 250 Mio)

Entlastungsprogramm 2004

In der Eintretensdebatte zum EP 04 kritisierte der Ständerat, die Vorlage sei zwar notwendig, stelle aber frühere Sachentscheide unter dem Diktat der knappen Mittel in Frage. Mit 30:7 Stimmen lehnte er einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der neue Einnahmen prüfen, das Sparvolumen reduzieren und auf Vorschläge in jenen Bereichen verzichten wollte, welche das Parlament in vorangehenden Budgetdebatten als prioritär beschlossen hatte, d.h. bei der Forschung, dem öffentlichen Verkehr und bei den Nationalstrassen. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer weitgehend den Vorgaben der Regierung und den Anträgen ihrer vorberatenden Spezialkommission. In folgenden Bereichen zeigte sie sich grosszügiger als der Bundesrat: Damit die Kantone ihre Investitionen weiterhin tätigen können und um die durch das EP 04 stärker belasteten Rand- und Bergregionen im Vergleich zu den Zentren zu entlasten, verzichtete der Rat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen auf die Kürzung der Kantonsbeiträge (-174 Mio) und schonte den regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Abgelehnt wurde auch die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer, und zwar nicht nur wie von der Kommission gewünscht beim öffentlichen Regionalverkehr, sondern auch bei der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei (insgesamt -273 Mio). Zu Diskussionen Anlass gab die als Kompensation für Beitragskürzungen gedachte Übertragung von ETH-Grundstücken im Wert von 5-7,5 Mia vom Bund an die ETH: Lombardi (cvp, TI) hielt es für nicht verantwortbar, eine solch massive „Enteignung“ des Bundes im Rahmen eines Sparprogramms vorzunehmen und forderte vom Bundesrat eine separate Botschaft. Mit 18:17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag des Tessiners ab, hoffte aber, dass der Nationalrat als Zweitrat eine vertiefte Überprüfung vornehmen werde. Mit geringeren Einbussen konnten auch die universitären Hochschulen rechnen (-30 Mio). Um die entstandenen Ausfälle zumindest teilweise zu kompensieren, kürzte die kleine Kammer im Gegenzug die Beiträge für den Nationalstrassenunterhalt (+80 Mio) und beschloss zusätzliche Sparmassnahmen beim Bundespersonal (+150 Mio) und bei der Verwaltungsreform (+70 Mio). Durch die Abweichungen verfehlte der Ständerat das Sparziel des Bundesrates um rund 190 Mio (Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio)). In der Gesamtabstimmung wurde das EP 04 mit 19:14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen; die ETH-Vorlage mit 22 Stimmen und jene zu den Medizinalprüfungen mit 27 Stimmen.

Entlastungsprogramm 2004

Ende Dezember verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04), mit dem er die strukturellen Defizite des Bundes bis 2007 beseitigen will. Das EP 04 setzt hauptsächlich auf der Ausgabenseite an und besteht im Vergleich zum EP 03 aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen mit Schwergewicht auf den sechs grossen Ausgabengebieten (soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland) und aus Massnahmen, die sich relativ einfach und rasch umsetzen lassen. Auf der Einnahmenseite sollen mittels verstärkter Kontrolltätigkeit Mehreinnahmen im Umfang von 100 Mio Fr. bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer erzielt werden. Zusammen mit den im Rahmen einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung vorgesehenen Kürzungen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben in allen Aufgabenbereichen (400 Mio) resultiert die angestrebte finanzielle Entlastung von gegen 2 Mia Fr. im Jahr 2008.

Entlastungsprogramm 2004

Im Anschluss an die Budgetdebatte überwies das Parlament eine Motion der FK-NR, welche den Bundesrat beauftragte, die Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie in allen Departementen durchzusetzen. Zwei weitere Vorstösse der Kommission stiessen beim Nationalrat zwar auf Zustimmung, der Ständerat lehnte sie jedoch auf Antrag des Bundesrats ab: Die erste Motion (Mo. 04.3615) forderte eine konkrete Aufgabenverzichtsplanung und Verwaltungsreform, um mindestens ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis zu erreichen. Der Ständerat verwarf sie mit der Begründung, dass nur noch das Finanzplanjahr 2006 einen negativen Abschluss aufzeige, 2007 und 2008 gingen von schwarzen Zahlen aus. Um auch für 2006 einen ausgeglichenen Abschluss zu erreichen, müsste parallel zum und gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) mit einem Umfang von 2 Mia Fr. ein weiteres Sanierungsprogramm in der Grössenordnung von rund 800 Mio Fr. konzipiert und mit Gesetzesänderungen im Hinblick auf das Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein derart drastisches Vorgehen – zwei Sanierungsprogramme gleichzeitig nebeneinander – sei nicht nur nicht machbar, sondern gefährde das EP 04. Die zweite vom Ständerat verworfene Motion (Mo. 04.3617) verlangte, die im Generalsekretariat des UVEK unter der Rubrik „Dienst für besondere Aufgaben“ anfallenden, von den Bestellern nicht vollständig abgegoltenen Kosten bezüglich des Kostendeckungsgrades, der Transparenz und der Departementszuordnung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen im Budget 2006 vorzunehmen. Der Nationalrat überwies zudem diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion (Po. 04.3445), welches vom Bundesrat die Gewährleistung der Kostentransparenz für staatliche Leistungen forderte.

Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie weiteres Sanierungsprogramm

Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2006-2008. Für das Jahr 2006 rechnet er mit einem Defizit von 799 Mio Fr., für die Jahre 2007 und 2008 mit Einnahmenüberschüssen von 618 Mio und 715 Mio Fr. Dank der Sanierungsmassnahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 sei es möglich, die strukturellen Defizite bis 2007 abzubauen. Bedingung sei, dass die eidgenössischen Räte den geplanten Massnahmen zustimmten und sich die dem Finanzplan zugrunde liegenden Konjunkturprognosen bestätigten. Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, beurteilte aber das zugrunde gelegte Wirtschaftswachstum und die Einnahmenschätzungen als zu optimistisch.

strukturellen Defizite bis 2007 abzubauen

Während des laufenden Jahres behandelten die Räte mehrere Vorstösse, welche eine Aufgabenverzichtsplanung verlangten: In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine von Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) eingereichte Motion, welche eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben verlangte, ab, da mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits entsprechende Schritte eingeleitet seien. Auf Antrag des Bundesrates überwies er drei gleichlautende Motionen der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion (Mo. 02.3444, Mo. 02.3443, Mo. 02.3442) als Postulate, welche eine schuldenbremsenkonforme Finanzplanung ohne Steuererhöhungen, eine Verzichtsplanung sowie eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum forderten und stimmte der Umwandlung einer weiteren Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3560) in ein Postulat zu, das die Kürzung der Ausgaben verlangte. In der Herbstsession nahm der Nationalrat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss lediglich in Postulatsform entgegennehmen wollen.

Aufgabenverzichtsplanung

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL), welches verlangt, den Einfluss der Fiskal- und der Staatsquote auf das Wirtschaftswachstum vertieft zu untersuchen. Ein Postulat Strahm (sp, BE) (Po. 02.3338) wurde abgelehnt, obschon der Bundesrat den Vorstoss bereits umgesetzt hatte, indem er für die Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandproduktes) gemäss OECD-Kriterien neu die privaten Beiträge an die Krankenversicherung und die freiwilligen Beiträge an die KV-Zusatzversicherung nicht mehr berücksichtigte.

Einfluss der Fiskal- und der Staatsquote auf das Wirtschaftswachstum

Während der Wintersession befassten sich die Räte mit den Differenzen bezüglich dem Entlastungsprogramm 2003: In der ersten Runde schloss sich der Ständerat nur bei der Aussetzung des AHV-Mischindexes und beim Programm EnergieSchweiz dem Nationalrat an. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel bei der Fürsorge im Asylbereich aufgrund einer taktischen Koalition zwischen der Linken und der SVP-Fraktion vorläufig gescheitert war, eine Brücke zu bauen, präzisierte die kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der Nationalrat in der Folge zu. Zu weit ging der grossen Kammer ein von Zuppiger (svp, ZH) eingebrachter Minderheitsantrag, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Fürsorgesystem ausschliessen wollte. Beim Fonds für Eisenbahngrossprojekte folgte der Nationalrat dem restriktiveren Sparkurs der kleinen Kammer: Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80% in den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Mio sollen bis 2009 wieder in den Fonds zurückgezahlt werden. Nach längerer Diskussion um die Mittel im Bereich BFT setzte sich schliesslich Kathy Riklin (cvp, ZH) mit einem Kompromissvorschlag durch: Gegenüber dem Finanzplan sollen die Mittel für BFT um 296 Mio gekürzt werden. Dies bedeutet ein jährliches Wachstum um ca. 5,2% gegenüber den ca. 4,8% gemäss Ständerat. In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat bei der Bildung (jährliches Aufgabenwachstum von 4,8%) und bei der Besoldung von Magistratspersonen (keine Lohnkürzung um 5%) durch, der Nationalrat hingegen bei der Anstossfinanzierung von Kinderkrippen (keine Kürzung). Das Parlament verabschiedete das Entlastungsprogramm 2003 im Betrag von rund 3 Mia Fr. gegen die Opposition der Linken mit 116:72 (Nationalrat) resp. 32:7 Stimmen (Ständerat); die dringlichen Massnahmen wurden mit 118:69 resp. 33:7 Stimmen gutgeheissen, mit 173:2 resp. 42:0 Stimmen die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, um den Zeitplan zum Abbau des strukturellen Defizits anzupassen, und mit 134:35 resp. 27:0 Stimmen die Änderung des Parlamentsressourcengesetzes, das eine befristete Kürzung der Parlamentarierbezüge ermöglicht.

Entlastungsprogramm 2003

Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 03.3345) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG) (Mo. 03.3348), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR (Mo. 03.3435) als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion (Mo. 03.3495), die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben.

umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben weiteres Sanierungsprogramm

Der Nationalrat behandelte das Entlastungsprogramm 2003 noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen.

Entlastungsprogramm 2003

In der Parlamentsdebatte zum Entlastungsprogramm 2003 am umstrittensten waren der Fürsorgestopp im Asylwesen (die einzige grundlegende Systemänderung), das Ausgabenwachstum im Bildungsbereich, die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, die Kürzungen bei EnergieSchweiz und das Impulsprogramm für Kinderkrippen. In der Herbstsession nahm der Ständerat die Beratungen in Angriff. Er lehnte einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der die Einsparungen auf 2 Mia Fr. begrenzen und auf Massnahmen verzichten wollte, welche eine blosse Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden darstellten. In der Detailberatung folgte der Rat in den meisten Fällen den Vorgaben des Bundesrates und den Anträgen der vorberatenden Spezialkommission; diese hatte zwar einige Akzentverschiebungen vorgenommen, das Entlastungsziel von 3,3 Mia Fr. insgesamt aber eingehalten. Auf Antrag des Bundesrates entschied die kleine Kammer, dass Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, kein Recht mehr auf Sozialleistungen haben, sondern nur noch auf die verfassungsmässig verankerte Nothilfe, falls sie darum ersuchen. Stärker als der Bundesrat kürzte der Ständerat die Ausgaben im Umweltbereich (zusätzliche Einsparungen von 18 Mio Fr., dazu 11 Mio Fr. beim BUWAL) und im Personalbereich (zusätzlich 48 Mio Fr.). Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT) beschloss der Rat hingegen Mindereinsparungen von 50 Mio Fr., was ein jährliches Wachstum von 4,75% statt der vom Bundesrat beantragten 4,5% zur Folge hat. Geschont wurde auch die Forstwirtschaft (-21 Mio) sowie das Programm EnergieSchweiz (-20 Mio). Mit 20:19 Stimmen lehnte der Ständerat einen Antrag Hess (fdp, OW) ab, welcher eine Energielenkungsabgabe einführen wollte. Kommission und Bundesrat argumentierten erfolgreich, es entspreche nicht der Idee des EP 03, neue Steuern und Abgaben einzuführen, das Volk habe eine solche Förderabgabe deutlich verworfen; schliesslich solle dieses komplexe Problem nicht im Rahmen der Entlastungsvorlage behandelt werden. Beim Strassenbau beschloss der Rat, die Beiträge an die Kantone um 60 Mio Fr. weniger zu kürzen. Ganz knapp scheiterte in diesem Kontext ein Antrag Marty (fdp, TI), der die Investitionen in den Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder Kürzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineralölsteuer um drei Rappen pro Liter erhöhen wollte. Weitere Zugeständnisse machte die kleine Kammer auch bei der Landwirtschaft, indem sie mit 21:19 Stimmen einen Antrag Bieri (cvp, ZG) unterstützte, das Ausgabenwachstum bei den Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Sparübung auszunehmen. Beim Parlamentsressourcengesetz folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss, die jährlichen Entschädigungen pro Parlamentarier um 3000 Fr. zu kürzen. In der Gesamtabstimmung wurde das Entlastungsprogramm lediglich von der SP abgelehnt und mit 26:6 Stimmen angenommen.

Entlastungsprogramm 2003

Anfang Juli präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03); das Parlament hatte die Regierung im Vorjahr beauftragt, den Finanzplan 2004-2006 unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht. Das EP 03 sah, gemessen am Finanzplan vom September 2002, im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Mia Fr. vor. Davon entfielen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs Aufgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung sowie Beziehungen zum Ausland verteilten; daneben war quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen vorgesehen (die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene zweckgebundene Energielenkungsabgabe wurde fallengelassen). Mit dem EP 03 beabsichtigte der Bundesrat, das jährliche durchschnittliche Ausgabenwachstum von 3,8%, das der Finanzplan vom September 2002 vorsah, auf 2,1% zu senken. Das Ziel eines dauerhaften Haushaltsausgleichs lasse sich voraussichtlich nicht erreichen. Für 2006 rechnete der Bundesrat mit einem Defizit von gegen 2 Mia Fr.

Entlastungsprogramm 2003

Im Sommer lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, welche die Kreditsperre für die Ausgaben des laufenden Jahres von 1% auf 2% erhöhen wollte. Gemäss Bundesrat Villiger hätte dies bedeutet, dass zusätzlich zu den geplanten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr 2003 noch 90 Mio Fr. hätten eingespart werden müssen.

Kreditsperre

Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) (Mo. 02.3573) zugestimmt. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS) (Anfrage 03.1014), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3442) wurde verschoben.

Wachstum der Gesamtausgaben auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt

Im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes stimmte das Parlament diskussions- und oppositionslos einer Änderung des Raumplanungsgesetzes zu, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten. Mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt CHF 1,7 Mio. eingespart werden.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 02.067)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Zusammen mit dem Voranschlag unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. Diskussions- und oppositionslos stimmte dieses einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten, zu; mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden. Umstritten war hingegen eine Änderung des Postgesetzes, welche eine Kürzung der Bundesmittel für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften vorsah und mit der ab 2004 jährlich 20 Mio Fr. eingespart werden sollen. Die Linke argumentierte, die Kürzung komme zur falschen Zeit, weil die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Verfassungsartikel zur Presseförderung in Arbeit habe. Ausserdem träfe sie die Falschen, nämlich vor allem Zeitungen und Zeitschriften, die ihre gesamte Auflage über die Post und nicht über private Zustellorganisationen vertragen lassen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 112:62 (Nationalrat) resp. 41:0 Stimmen (Ständerat) gutgeheissen. (Siehe auch hier)

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 02.067)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR (Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch.

finanzpolitischen Spielraum

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm das Parlament vom Finanzplan in ablehnendem Sinne Kenntnis; die vom Bundesrat Mitte Oktober präsentierten neuen Einnahmenschätzungen und die zurückhaltenden Konjunkturprognosen hätten den Wert des vorgelegten Berichts letztlich auf eine blosse Kompilation der beschlossenen oder sich abzeichnenden Ausgaben reduziert und eine seriöse finanzpolitische Diskussion verunmöglicht. Mit 89:57 Stimmen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission (Po. 02.3631), das den Bundesrat aufforderte, bis zur Sommersession 2003 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzulegen. Dieser "neue" Finanzplan sei unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht – die Linke hatte vergeblich verlangt, für den Budgetausgleich auch die Einnahmen anzupassen, d.h. Steuererhöhungen zu planen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Der vom Bundesrat Ende August vorgestellte Finanzplan 2004-2006 geht von roten Zahlen aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von 960 Mio Fr. zu rechnen. Allerdings entspricht der Finanzplan nicht den Erfordernissen der Schuldenbremse – diese sind nur für den Voranschlag verbindlich. Wenn das Parlament jedoch auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkäme, könnte der Bundesrat einen annähernd schuldenbremsenkonformen Finanzplan vorlegen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Auf eine Interpellation Schmied (svp, BE) betreffend Schuldenabbau erwiderte der Bundesrat, dass er die Schulden in erster Linie nominal stabilisieren wolle, dies vor allem mit dem Instrument der Schuldenbremse. Ausserordentliche Einnahmen wie der Erlös des Bundes durch seine Beteiligung am Rückkauf von Swisscom-Aktien kämen dem Schuldenabbau zugute. 

Schuldenabbau

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis – gegen den Widerstand der SVP, die einen Hinweis auf das Swissair-Engagement des Bundes vermisste. Aufgrund der zunehmenden Staats- und Steuerquote und der sich abschwächenden Konjunktur diagnostizierte die SVP in einer Interpellation (Ip. 01.3441) einen dringenden Handlungsbedarf bei den Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes. Der Bundesrat war anderer Meinung: Da die Schuldenbremse noch nicht eingeführt sei, bestünden keine konkreten Pläne für ein weiteres Sparpaket. Mit 93:75 Stimmen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion der Finanzkommission(Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren. Die Anregung des Ständerats, künftig bereits in der Herbstsession über die Finanzplanung zu diskutieren, um die Sensibilität für die Budgetdebatte im Winter zu wecken, stiess bei Bundesrat Villiger auf Skepsis. Es sei unsicher, ob die Finanzplanung bis im Herbst fertig sei.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Mitten im Endspurt um das Swissair-Milliardenpaket lancierte der Bundesrat Ende Oktober seine Kampagne für die Volksabstimmung über die Schuldenbremse. Bürgerliche Parteien, Wirtschaft, Gewerbe und Arbeitgeberverbände folgten ihm und gaben die Ja-Parole heraus. Lediglich die SP, die Grünen, die PdA und die Lega sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfahlen ein Nein. Am 2. Dezember 2001 hiessen die Stimmberechtigten geschlossen mit 85% Ja-Stimmen die Einführung der Schuldenbremse gut. Am meisten Unterstützung erhielt die Vorlage in den Kantonen Nidwalden (90%), Appenzell Innerrhoden und St. Gallen (je 89%), am wenigsten im Tessin und in den Westschweizer Kantonen Genf und Jura (je 75%). Gemäss der Vox-Analyse hatten sogar die Sympathisanten der SP mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 1 472 259 (84,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 265 090 (15,3%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP, CSP, EVP, FP, EDU, SD; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse.
– Nein: SP, GP (1*), Lega, PdA; SGB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der vom Bundesrat im Herbst vorgestellte Finanzplan 2003-2005 geht von roten Zahlen in den Jahren 2003 und 2004 und einem Überschuss im Jahr 2005 aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von knapp 200 Mio Fr. zu rechnen, angesichts der negativen Wirtschaftsentwicklung könnten die Einnahmen allerdings auch geringer ausfallen. Die schlechten Ergebnisse des Finanzplanes seien insbesondere eine Folge des nationalrätlichen Entscheides vom Mai, den Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerprozent für die AHV zu streichen. Um die Sanierung der Bundesfinanzen weiterzuführen, werde der Bundesrat deshalb dem Parlament beantragen, auf diesen Beschluss der grossen Kammer zurückzukommen.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Nachdem der Ständerat diskussionslos zwei kleine Differenzen bereinigt hatte, verabschiedete er die Vorlage mit 34:6 Stimmen (Schuldenbremse) bzw. 35:5 Stimmen (Finanzhaushaltsgesetz). Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss über die Schuldenbremse mit 127:64 und der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mit 130:62 Stimmen zu.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In der Debatte des Nationalrats kritisierte die SP die Schuldenbremse als technokratische Entmachtung des Parlaments und plädierte vergeblich dafür, das Schuldenloch mit neuen Einnahmen zu stopfen. Auch der Antrag Hofmann (sp, AG), dass das Parlament in Anlehnung an die Ausgabenbremse eine Neuverschuldung mit absoluter Mehrheit solle bewilligen können, fand bei der bürgerlichen Mehrheit kein Gehör.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse