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In der Debatte des Nationalrats kritisierte die SP die Schuldenbremse als technokratische Entmachtung des Parlaments und plädierte vergeblich dafür, das Schuldenloch mit neuen Einnahmen zu stopfen. Auch der Antrag Hofmann (sp, AG), dass das Parlament in Anlehnung an die Ausgabenbremse eine Neuverschuldung mit absoluter Mehrheit solle bewilligen können, fand bei der bürgerlichen Mehrheit kein Gehör.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In ihrem jährlichen Bericht an die parlamentarischen Finanzkommissionen (FK-NR und FK-SR) kam die Finanzdelegation zum Schluss, dass der Bund bald ein neues Rechnungslegungsmodell wird einführen müssen, das dem der Privatwirtschaft gleicht. Sie erinnerte daran, dass das Parlament als Vertreter der Steuerzahlerinnen und -zahler die Verwendung öffentlicher Steuergelder überprüfen können muss. Neu sollte neben der Ordnungs- und der Gesetzmässigkeit der Ausgaben auch deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühling behandelte der Ständerat als Erstrat den Bundesbeschuss zur Schuldenbremse und die damit verbundene Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. In der Eintretensdebatte betonte Kommissionssprecher Inderkum (cvp, UR) die Notwendigkeit des Instruments und beantragte dem Rat, dass ordentliche Einnahmenüberschüsse explizit auch für die Schuldentilgung eingesetzt werden können. Obschon er der Idee einer Schuldenbremse an sich positiv gegenüberstehe, verlangte der Basler Sozialdemokrat Plattner Rückweisung an die Kommission, weil unklar sei, wie sich das Instrument in einer Rezession auswirke, wie es die Beschäftigungslage, die Volkswirtschaft, die soziale Wohlfahrt oder den Finanzausgleich beeinflusse. Er erhielt Sukkurs vom Freisinnigen Marty (TI), der sich dagegen wehrte, politische Entscheide an die Technokratie zu delegieren; dies käme einem Harakiri des Parlaments gleich. Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag Plattner mit 30:3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte die Kammer dem Kommissionsvorschlag. Eine von der Staatspolitischen Kommission unterstützte Minderheit sprach sich gegen die im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehene Möglichkeit des Bundesrates aus, die Sparvorhaben bestimmen zu können. Dies verstosse gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Ständerat hielt jedoch mit 22:15 Stimmen an dieser Bestimmung fest.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Im Januar veröffentlichte der Bundesrat seinen Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse, den er anlässlich der Budgetdebatte des Nationalrats im November des Vorjahres angekündigt hatte. Der Bericht zeigte nebst einer Lageanalyse die Folgen verschiedener Szenarien auf die längerfristige Finanzpolitik auf. Obschon das Parlament im Winter 2000 weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt war, liesse nach Ansicht des Bundesrats die Ausgabendisziplin tendenziell nach, und es würden vermehrt wieder Forderungen nach umfassenden Steuererleichterungen laut. Trotz des guten Rechnungsabschlusses 2000 sei deshalb weiterhin eine konsequente Finanzpolitik angesagt, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen und die strukturellen Defizite zu beseitigen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Die Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates forderte mit zwei weiteren Motionen eine Reduktion der Steuerquote auf 10% anzustreben, wobei sich die Staatsquote tendenziell der Steuerquote anzunähern habe und die Bundesschuld mittelfristig reduziert werden müsse, sowie eine antizyklische Ausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und die Steuern zu senken (Mo. 00.3230). Der erste Vorstoss fand im Nationalrat Zustimmung, wurde aber vom Ständerat in ein Postulat beider Räte umgewandelt. Die zweite Motion wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Eine Motion des Wallisers Antille (fdp) 00.3136) zur Reduktion der Bundesschuld wurde in der Herbstsession abgeschrieben. Eine Motion Mathys (svp, AG) (Mo. 00.3451) zur Senkung der Bundesschuld um 30% wurde vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Reduktion der Steuerquote auf 10%

Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Rossini (sp, VS), die mehr Transparenz in der Statistik der öffentlichen Finanzen gefordert hatte. Der Bundesrat wies auf die laufende Revision der Finanzstatistik hin, die unter anderem Parallelerhebungen verhindern soll und eine Harmonisierung mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anstrebt.

Statistik der öffentlichen Finanzen

Der Bundesrat äusserte sich im Oktober im Finanzplan 2002-2004 optimistisch über die sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen. Die Haushaltsziele konnten durchwegs eingehalten werden. Für die Jahre 2002-2004 wurden Einnahmenüberschüsse bis zu 1,3 Mia Fr. ausgewiesen. Dennoch sei Vorsicht geboten: Die Trendwende bei den Bundesfinanzen sei primär der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung zu verdanken. Überschüsse sollten aber nach Keynes zugunsten kommender Defizite zurückgehalten werden. Der Bundesrat kritisierte daher die von der SGK-NR gestellte Forderung nach einer Abschaffung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent. Auch die Verschuldung über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte verlange eine vorsichtige Ausgabenpolitik. Der Bundesrat ging von der Annahme aus, dass die Staatsausgaben weiterhin stärker wachsen als die Wirtschaft und befürchtete daher einen leichten Anstieg der Staatsquote. Das Einnahmenwachstum wurde bei 6% jährlich angesetzt, dasjenige der Ausgaben bei 4,3%. In diesen Schätzungen wurde allerdings die Revision der Familienbesteuerung bereits berücksichtig, die der Bundesrat später aufgrund neuer Konjunkturängste zurückgestellt hat. Der Anstieg der Bundesschuld im vergangenen Jahrzehnt dürfte aber gestoppt, eventuell sogar leicht reduziert werden. Das Instrument der Schuldenbremse soll diese Entwicklung langfristig sichern. Die Finanzkommissionen beider Räte beantragten, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen. Die Fraktion der SVP wollte hingegen angesichts des hohen Ausgabenwachstums nur in ablehnendem Sinne Kenntnis nehmen. Beide Räte folgten schliesslich dem Antrag ihrer Kommissionen. Gleichzeitig überwiesen beide Kammern eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Ständerates (Mo. 00.3203). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, ein Konzept zum Schuldenabbau auszuarbeiten.

sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen hohen Ausgabenwachstums

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Schweiz auch in Zukunft über keine Verfassungsgerichtsbarkeit verfügen. Nachdem er bereits entsprechende Vorschläge des Bundesrates aus der Verfassungsreform gekippt hatte, lehnte er nun auch noch eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) ab. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat die Einführung eines von Parlament und Regierung unabhängigen Rechnungshofs, wie dies der Sozialdemokrat Berberat (NE) mit einer parlamentarischen Initiative gefordert hatte (99.460). Nach Ansicht der Ratsmehrheit wird die Finanzaufsicht durch die Eidg. Finanzkontrolle und die Finanzdelegationen des Parlaments, deren Stellung im Vorjahr verstärkt worden war (siehe auch hier), ausreichend wahrgenommen.

Parlamentarische Initiative zur Verfassungsgerichtsbarkeit wird abgelehnt (99.455)

Der Neuenburger Berberat (sp) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Schaffung einer verfassungsmässig verankerten unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Initianten braucht ein moderner Staat eine von Verwaltung und Parlament völlig losgelöste Finanzkontrolle. Im Namen der Kommissionsmehrheit wehrten sich Antille (fdp, VS) und Weyeneth (svp, BE) gegen eine neue Gewalt im Staate. Gegen eine linke Kommissionsminderheit gab das Plenum der Initiative mit 79 zu 57 Stimmen keine Folge.

unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt

Der Bundesrat hat im Juli die Botschaft zur sogenannten Schuldenbremse auf Verfassungsebene verabschiedet. Die Schuldenbremse soll das Haushaltsziel 2001 als Steuerinstrument ersetzen. Während das Haushaltsziel 2001 die Eindämmung des strukturellen Defizits zum Ziel hatte, soll die Schuldenbremse verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Die zulässigen Ausgaben sollen je nach budgetierten Einnahmen und erwarteter Konjunkturentwicklung bemessen werden. Der Bundesrat orientierte sich in seiner Botschaft einmal mehr an einer antizyklischen Ausgabenpolitik. Der Ständerat wird sich als Erstrat in der Frühjahressession 2001 damit befassen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der Nationalrat nahm als Erstrat Kenntnis vom Finanzleitbild des Bundesrates, welches dieser im vergangenen Herbst verabschiedet hatte. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte eine zustimmende Kenntnisnahme. Gleichwohl wies sie auf die grossen Meinungsunterschiede hin. Linke Ratsmitglieder stellten die Fortführung der Sparpolitik in Frage. Mugny (gp, GE) befürchtete, die beabsichtigten Massnahmen würden Reiche noch reicher und Arme ärmer werden lassen. Er beantragte deshalb eine sozialverträgliche Überarbeitung des Leitbildes. Spielmann (pda, GE) argumentierte, dass die Schweizer Steuerquote im internationalen Vergleich ein tiefes Niveau aufweise und Steuergeschenke an die Wirtschaft daher nicht angebracht seien. Die Bürgerlichen ihrerseits drängten auf eine Senkung der Fiskalquote. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Blocher (svp, ZH) deshalb, vom Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Von Seiten der FDP und CVP wurde das Papier aber begrüsst. Loepfe (cvp, AI) lobte die Bereitschaft zu einem ausgeglichenen Haushalt und die Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, Bangerter (fdp, BE) den angestrebten aktiven Schuldenabbau und Bührer (fdp, SH) den marktwirtschaftlichen Grundtenor der bundesrätlichen Botschaft: Die Linke müsse einsehen, dass durch tiefe Steuern und durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik letztlich auch der Arbeitsmarkt profitieren werde. Mit 114 zu 50 Stimmen nahm der Nationalrat zustimmend Kenntnis vom Leitbild. Dieses fand auch bei der Finanzkommission des Ständerates positive Aufnahme. Allerdings hätte sich die Kommission laut Inderkum (cvp, UR) eine bessere Einbindung ins aussenpolitische Umfeld gewünscht. SVP-Ständerat Wenger (SH) beantragte dagegen eine neutrale Kenntnisnahme. Mit 22 zu 7 Stimmen wurde dem Kommissionsantrag entsprochen

Finanzleitbild des Bundesrates

Im Oktober präsentierte der Bundesrat sein Finanzleitbild (FLB), welches bei politischen Entscheiden der Zukunft als Referenz für eine nachhaltige Finanzpolitik dienen soll. Laut dem Bundesrat stehen der Schweizer Finanzpolitik im neuen Jahrhundert grundlegende Herausforderungen bevor. Das FLB thematisiert die Stabilisierung des Bundeshaushalts, den Neuen Finanzausgleich, die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke und die Folgen eines allfälligen EU-Beitritts. Prioritäres Ziel ist die Gewährleistung von wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum. Innerhalb der OECD soll die Schweiz eine der tiefsten Fiskal- und Staatsquoten aufweisen. Im weiteren wird die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen als Oberziel definiert, insbesondere das strukturelle Defizit soll beseitigt und die Verschuldungsquote verringert werden. Das Haushaltsziel 2001 soll durch eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse abgelöst werden. Neue Staatsaufgaben sollten nur noch kostenneutral übernommen werden. Die Steuern seien so zu gestalten, dass die Standortattraktivität erhalten und gestärkt werden kann. Schliesslich will der Bundesrat neue Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung schaffen. An einer Pressekonferenz Ende Oktober gab Bundesrat Villiger die Pläne der Landesregierung für die Neue Finanzordnung bekannt, welche im Jahr 2007 die bestehende ablösen soll. Einmal mehr wird der Bundesrat dabei versuchen, die verfassungsmässige Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten und indirekten Steuern abzuschaffen. Hingegen will er an der verfassungsmässigen Verankerung der Höchstsätze nicht rütteln. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement zudem beauftragt, sämtliche Zweckbindungen aufzulisten und deren Lockerung oder Aufhebung zu prüfen.

Finanzleitbild des Bundesrates

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Revision des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der Aufnahme von Bundesanleihen oppositionslos gut.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am «Runden Tisch» von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich (Mo. 98.3526 / 98.3525 / 98.3524) und im Asylwesen (Mo. 98.3523) forderten, fand ebenfalls Zustimmung.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Im Vorjahr hatte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes befasst. Im Berichtsjahr empfahl nun auch die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage unter einigen Abweichungen zur Annahme. Der Ständerat hielt an der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle fest und wies den Beschluss des Nationalrates, die Wählbarkeit des Direktors der EFK von drei auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren zu beschränken, zurück. Vielmehr hielt er eine unbeschränkte Amtsdauer für die angemessenere Lösung. Ausserdem beschloss er im Sinne der Gewaltentrennung auf Antrag von Schmid (cvp, AI) gegen den Entwurf des Bundesrates, das Parlament an der Wiederwahl oder Abwahl des Direktors der EFK zu beteiligen. Der Nationalrat hielt jedoch knapp mit 60 zu 57 Stimmen an der einmaligen Wiederwahl des Direktors fest. Nach erneuter Differenzbereinigung stimmten beide Räte mit 171 zu 1 respektive 44 zu 0 Stimmen der Revision in der Version des Ständerates zu.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Gemäss Vox-Analyse widerspiegelte sich die Homogenität und hohe Zustimmung zum Haushaltsziel darin, dass viele gesellschaftliche Merkmale wie Geschlecht, Schulbildung, Erwerbsgrad, berufliche Stellung, Haushaltseinkommen oder Alter in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten standen. Obwohl die Gegnerschaft vor allem den Einwand der sozialen Unverträglichkeit erhoben hatte, fiel die Ablehnung der Vorlage bei den Rentner nicht höher aus, eher im Gegenteil. Grössere Verhaltensunterschiede ergaben sich nur in sprachregionaler und parteipolitischer Hinsicht. Während das bürgerliche Lager (87%) geschlossen hinter dem Haushaltsziel stand, waren die Sympathisanten der rot-grünen Parteien skeptischer; aber auch sie stimmten mit deutlicher Mehrheit (61%) der Vorlage zu.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Zeitgerecht legte der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 vor. Dieses setzte den am runden Tisch gefundenen Konsens in der Sache und in der Form präzis um. Im Massnahmenpaket nicht enthalten waren lediglich die Kreditsperre (Behandlung zusammen mit dem Voranschlag 1999) sowie die Reingewinnablieferung der Nationalbank. Da die Datenbasis der Botschaft von tieferen Teuerungswerten ausging, fielen die Einsparungen bei den individuellen Rentenerhöhungen bei der AHV/IV geringer aus als angenommen (CHF 203 statt 300 Mio.). Ansonsten blieben die Beträge der Einsparungen in etwa gleich. Auf der Einnahmeseite kam der Bundesrat im Vergleich zu den vom Finanzministerium im Sommer skizzierten Vorschlägen dem Mittelstand etwas entgegen. Zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken schlug er folgendes vor: Die Veräusserung von Vermögenswerten, die nicht im Rahmen der blossen Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt, gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und soll entsprechend besteuert werden (14 Mio.); der Abzug von privaten Schuldzinsen wird auf den Betrag der steuerbaren Brutto-Vermögenswerte plus CHF 20'000 beschränkt (21 Mio.); der versicherbare Lohn in der zweiten Säule wird auf maximal CHF 286'560 festgelegt (15-25 Mio.); die Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a sollen weiterhin mit einer separaten Jahressteuer erfasst, hingegen nicht mehr bloss zu einem Fünftel, sondern zur Hälfte der ordentlichen Tarife, mindestens aber zum Satz von 2%, berechnet werden (49 Mio.). Ferner soll der Personalbestand bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verstärkung der Steuerkontrolle bis Ende 2001 um 100 Stellen aufgestockt werden. Bei den Sofortmassnahmen standen für den Bundesrat weniger der erwartete Ertrag aus den Mehreinnahmen im Vordergrund (im Jahr 2002: CHF 91 Mio.), sondern die Förderung der Steuergerechtigkeit. Die höhere Gewinnablieferung der Nationalbank, die u.a. die Einbussen der Kantone kompensieren soll, wurde ausserhalb des Stabilisierungsprogramms, aber doch verbindlich geregelt.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

In einer Botschaft über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes schlug der Bundesrat vor, die Kompetenz für die Aufnahme von Bundesanleihen an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zu delegieren. Gemäss Verfassung fällt diese Kompetenz in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Nach gängiger Praxis ermächtigten die eidgenössischen Räte den Bundesrat für die Dauer von jeweils einer Legislaturperiode, Anleihen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Bundes sowie der angeschlossenen Anstalten und Betriebe aufzunehmen. Da die Ermächtigungsbeschlüsse zu einem Routinegeschäft wurden, die in den Kommissionen und Räten kaum zu Diskussionen Anlass gaben, beantragte der Bundesrat, die Kompetenzdelegation ins Dauerrecht zu überführen. Die periodische Berichterstattung mit der Staatsrechnung, durch die das Parlament seine Kontrollfunktion genügend wahrnehmen könne, mache eine Befristung der Kompetenzübertragung laut Botschaft überflüssig.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

Schon wenige Tage nach der Verabschiedung des Sanierungspakets scherten zahlreiche bürgerliche Parlamentarier aus dem erzielten Kompromiss aus. Im April hatte der runde Tisch beschlossen, die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes «Wohneigentum für alle» abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag bis zum Ausgleich der Bundesfinanzen zu verzichten. Die CVP-Fraktion kritisierte das Verhalten der anderen Regierungsparteien: Die SP habe im Nationalrat trotz gegenteiligen Abmachungen zahlreiche Anträge gestellt, die SVP kämpfe prominent im Pro-Komitee der Wohneigentums-Initiative mit, und die FDP fahre eine Doppelstrategie, indem entgegen der offiziellen Parteilinie zahlreiche FDP-Parlamentarier die Initiative unterstützten. Dem Pro-Komitee traten denn auch über 70 bürgerliche National- und Ständeräte bei.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes. Umstritten war in der Finanzkommission die Erweiterung der Aufsicht auf Anstalten und Unternehmungen, an denen der Bund mit mehr als 50% beteiligt ist. Der Rat wies einen entsprechenden Antrag einer Kommissionsminderheit um Steiner (fdp, SO) zurück. Den Antrag Weyeneth (svp, BE), welcher eine Übertragung der Wahl des EFK-Direktors auf die Bundesversammlung forderte – wobei dem Bundesrat ein Vorschlagsrecht eingeräumt würde, lehnte er ebenfalls ab, um die nötige Diskretion bei der Rekrutierung möglicher Kandidaten zu gewährleisten sowie eine Verpolitisierung der Wahl zu verhindern. In der Gesamtabstimmung wurde das Finanzkontrollgesetz mit 130 zu 0 Stimmen genehmigt.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

In der Finanzpolitik einigten sich die Regierungsparteien nach zähem Ringen auf einen Kompromiss zur Verabschiedung des Stabilisierungsprogramms 98, welches zur Sanierung des Bundeshaushalts Einsparungen von 2 Mia CHF und Mehreinnahmen von 20 Mio CHF bringen sollte. Umstritten waren von Anfang an die Sparmassnahmen im Sozialbereich sowie die Frage von zusätzlichen Einnahmen. Die SP hatte sich vehement gegen Einsparungen bei der AHV und ALV eingesetzt und gefordert, dass die Haushaltssanierung auch durch Mehreinnahmen, etwa durch die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer erfolgen sollte. Auf bürgerlicher Seite war die Bereitschaft zur Erschliessung weiterer Einnahmequellen klein: FDP und CVP waren zwar mit dem Bundesrat darin einig, das dritte ALV-Lohnprozent weiterzuführen und den Plafond für das zweite Lohnprozent zu erhöhen, darüber hinaus kamen neue Abgaben nur in Frage, wenn der Börsenstempel abgeschafft würde und somit beträchtliche Steuerausfälle kompensiert werden müssten. Die SVP wendete sich ausser beim zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent für die Sozialversicherungen generell gegen neue Steuern.
Die erste ernsthafte Bewährungsprobe für den Zusammenhalt des runden Tisches erfolgte, als die SP zusammen mit den Gewerkschaften am Nein zum Haushaltsziel 2001 festhielten, was ihnen heftige Kritik von bürgerlicher Seite einbrachte. Umgekehrt stellten zahlreiche bürgerliche Parlamentarier durch ihren Eintritt in das Pro-Komitee der Wohneigentumsinitiative den runden Tisch in Frage, nachdem vorgängig beschlossen worden war, die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbandes abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag bis zum Ausgleich der Bundesfinanzen zu verzichten. Die SVP gab zu dieser Initiative die Ja-Parole aus.

Keine Einigkeit zwischen den Regierungsparteien in wichtigen Fragen 1998

Nach einer elfjährigen Defizitperiode zeichnet sich am Planungshorizont dank konsequenter Ausrichtung des Finanzplans 2000-2002 auf das Haushaltsziel 2001 ein Einnahmenüberschuss ab. Unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 1998, der Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozents sowie der Kreditsperre sollen die Defizite von CHF 1.9 Mrd. (2000) auf CHF 0.7 Mrd. (2001) gesenkt werden; für das Jahr 2002 wird sogar ein Einnahmenüberschuss von CHF 1.1 Mrd. erwartet. Gegenüber dem Finanzplan 1999-2001 ergeben sich für 2000 und 2001 dank der beschlossenen Entlastungen Verbesserungen von jährlich gegen CHF 3 Mrd. Während die Ausgaben um CHF 1.4 Mrd. (2000) bzw. CHF 1.8 Mrd. (2001) tiefer liegen als im alten Finanzplan, wurden die Einnahmenprognosen um CHF 1.4 Mrd. bzw. CHF 0.9 Mrd. erhöht. Mit Ausnahme des Bildungs- und Forschungsbereichs nahm der Bundesrat die Ausgaben für alle wichtigen Bundesaufgaben zurück; gegenüber dem Voranschlag 1998 sollen sie real, teilweise sogar nominell eingefroren werden. Neben der Beteiligung an den EU-Programmen und der Schaffung von Fachhochschulen erfordert auch die Beseitigung von Altlasten in der Wohnbauförderung zusätzliche Mittel. Nicht steuerbar sind die Mehraufwendungen für den Schuldendienst und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Einem Rückgang der Ausgaben von durchschnittlich 0,3% pro Jahr stehen Mehreinnahmen von 4,7% gegenüber. Wachstumsträger sind in erster Linie die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer, die vom Konjunkturaufschwung profitieren. Bei den Eingängen aus der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben sind die Unsicherheiten gross. Insgesamt liegen dem Finanzplan optimistische Annahmen zugrunde: es wird mit einer weiteren Konsolidierung des Konjunkturaufschwungs sowie einem stetigen Rückgang der Arbeitslosigkeit bis auf 100'000 Arbeitslose im Jahr 2002 gerechnet.

Finanzplan 2000-2002

Das Stabilisierungsprogramm 98 wurde in der Wintersession vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Es lagen ein Nichteintretens- (Spielmann, pda, GE) sowie drei Rückweisungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der LdU bemängelte in erster Linie die Institution des runden Tisches, welcher jeglicher demokratischen Legitimation entbehre, die Grüne Fraktion wollte den Bundesrat beauftragen, bei der Landwirtschaft jährlich CHF 100 Mio. zu sparen und ungerechtfertigte Steuerlücken im Umfang von mindestens CHF 150 Mio. zu schliessen. In der Eintretensdebatte, in welcher sich über dreissig Einzelredner zu Wort meldeten, empfahlen zwar alle grossen Parteien Eintreten, taten dies hingegen ohne grosse Begeisterung. In zügigem Tempo ging die Detailberatung der Änderungen der 13 Gesetzesvorlagen über die Bühne, da das Ratsbüro mit knapper Bekräftigung des Nationalrates bestimmt hatte, Einzelanträge im schriftlichen Verfahren zu behandeln und nur Antragsteller von Minderheitsanträgen ans Rednerpult zu lassen. Mit Ausnahme von Kommissionsmitglied Fasel (csp, FR) von der grünen Fraktion war man schon im Vorfeld übereingekommen, auf solche zu verzichten, um das Sanierungspaket nicht zu gefährden. Die zwei Dutzend Einzelanträge ausschliesslich von linker und grüner Seite wurden allesamt im Verhältnis von 2 zu 1 abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung ohne Änderung gegenüber dem Kommissionsentwurf mit 124 zu 26 Stimmen verabschiedet.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen der Bundesfinanzen beschloss der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken, vom Bund beaufsichtigte, regionale ärztliche IV-Dienste zu schaffen, welche die bestehenden kantonalen Strukturen ablösen sollen. Von dieser stärkeren Einbindung in die Weisungskompertenz des BSV erhoffte sich der Bundesrat eine Abschwächung des Ausgabenwachstums in der IV. Die Gegner befürchteten, eine fast ausschliessliche Untersuchungskompetenz durch eigens dafür angestellte Ärzte könnte dazu führen, dass die medizinisch-theoretische Bewertung ausschlaggebend wird gegenüber dem bisherigen Invaliditätsbegriff, bei dem es auf die wirtschaftlichen Folgen eines Gesundheitsschadens im Einzelfall ankommt. Da dieser Vorschlag auch in der 4. IV-Revision enthalten ist, gegen welche in der Zwischenzeit erfolgreich das Referendum eingereicht wurde, gehe es ohnehin nicht an, vor der Abstimmung einen einzelnen Gesetzesartikel herauszupicken. Trotz all dieser Bedenken wurde der Vorschlag mit 90 zu 66 Stimmen angenommen.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Der Konsens über die Sanierung der Bundesfinanzen drohte während den Kommissionsberatungen mehrmals zu scheitern. Yves Christen (fdp, VD) wurde explizit als Moderator an die Spitze der vorberatenden 25-köpfigen Spezialkommission des Nationalrates berufen. Während der Sparbetrag der Kantone, die Sparvorgabe der SBB, die Einsparungen bei Armee und Zivilschutz sowie die Leistungsanpassungen bei der ALV die Zustimmung der Kommission fanden, wurde bis zuletzt über die Bereiche AHV/IV und Steuergerechtigkeit gerungen. Als Kompromissvorschlag verzichteten die Bürgerlichen auf die Verschiebung der Anpassung der AHV/IV-Renten 2001 auf das Jahr 2002 (die Indexierung der Renten soll im Rahmen der 11. AHV-Revision geregelt werden) sowie auf die Ausdehnung des Anpassungsrhythmus von 2 auf 3 Jahre, während die Linke eine höhere Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a fallen liess. Zusätzlich wurde die Alterslimite für eine Kapitalversicherung mit Einmalprämie von 60 auf 65 Jahren erhöht, auf eine Begrenzung des versicherbaren Einkommens bei der 2. Säule – abgesehen vom Einkauf – verzichtet und der Schuldzinsabzug nicht auf CHF 20'000, sondern auf CHF 50'000 begrenzt. Um den runden Tisch nicht zum Tischlein verkommen zu lassen, mussten die Ausfälle bei der AHV/IV (203 Mio.) und die Mindereinnahmen bei den Steuerschlupflöchern (20 statt 91 Mio.) kompensiert werden. Die Kommission einigte sich schliesslich darauf, den Bundesrat mit einer Motion zu verpflichten, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal CHF 1 Mrd. zu reduzieren (Einsparungen von 406 Mio.). Sie verabschiedete die Vorlage mit 20 zu einer Stimme; die Kommissionsmitglieder der vier Regierungsparteien sowie der LPS sicherten schriftlich zu, im Plenum keine Minderheitsanträge zu stellen.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998