In den anderen Punkten war der Ständerat bereits in der Frühjahrssession den Beschlüssen des Nationalrats gefolgt. Bei 19 vorgesehenen dauerhaften Abbaumassnahmen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe wich er, wie der Erstrat, in drei Vorlagen ab: Der ersatzlose Verzicht auf die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer (CHF 40 Mio.) wurde auf das dritte Sanierungsprogramm verschoben, und Beiträge der IV (CHF 20 Mio.) an die Einrichtungen für Behinderte im Rentenalter sowie die Treibstoffzollbegünstigung an die Konzessionierten Transportunternehmen (CHF 50 Mio.) sollen weiterhin gewährt werden. Insgesamt ergab sich für das zweite Sanierungspaket ein Sparvolumen von CHF 475 Mio. pro Jahr oder CHF 110 Mio. weniger, als der Bundesrat beantragt hatte.
Ausgabenbremse (BRG 93.078)- Schlagworte
- Datum
- 26. September 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 93.078
- Quellen
- anzeigen
von Eva Müller
Aktualisiert am 11.06.2019
Aktualisiert am 11.06.2019