In der Sommersession 2015 schoben sich National- und Ständerat das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das vom Nationalrat in der vorangegangenen Sondersession nach 18 Monaten Pause wieder behandelt worden war, mit immer höherer Taktrate gegenseitig zu. Im Unterschied zum Nationalrat wollte die kleine Kammer in der ersten Lesung weder bei der Verzinsung der IV-Schuld noch im Bereich der Bundesbeiträge an den Kulturgüterschutz Differenzen zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen schaffen. Einzig bei den geplanten Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft wich sie auf Antrag ihrer vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) vom bundesrätlichen Vorschlag, CHF 56,7 Mio. weniger auszugeben, ab. Der Ständerat zog die Variante der FK-SR, die sich mit 7 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, bei den Bauern CHF 30 Mio. einsparen zu wollen, und damit auf ihren Vorschlag im Rahmen des Voranschlages 2015 zurückgekommen war, einer Minderheit Fetz (sp, BS), die den Vorschlag des Bundesrates unterstützte, mit 35 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und einer Minderheit Hösli (svp, GL), die wie der Nationalrat keine Kürzungen bei der Landwirtschaft vornehmen wollte, mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor. Neun Tage später hielt der Nationalrat in der zweiten Lesung trotz des Antrags seiner Finanzkommission (FK-NR), bei der Verzinsung der IV-Schuld dem Ständerat zu folgen, an allen Differenzen fest. Der Ständerat lenkte seinerseits vier Tage später, wenn auch knapp und entgegen der Empfehlung der FK-SR, die am Entscheid der ersten Lesung festhalten wollte, bei den Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft ein. Mit 22 zu 21 Stimmen setzte sich diesmal die Minderheit Hösli durch, womit die Bauern definitiv von einer Sparrunde verschont blieben. Bereits am Folgetag ging das KAP 2014 im Nationalrat in die dritte Lesung. Die FK-NR beantragte der grossen Kammer nun, bei beiden verbleibenden Differenzen auf die Linie des Ständerates einzuschwenken – mit Erfolg. Mit 96 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrates zu, die IV-Schuld bei der AHV neu nur noch mit 1% zu verzinsen und damit CHF 132,5 Mio. einzusparen. Die "unheilige" Allianz aus SVP, SP und Grünen, die sich im Mai noch geschlossen gegen den Vorschlag gestellt hatte, war auseinandergebrochen. 31 der 46 an der Abstimmung teilnehmenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier der SVP stimmten nun für den Sparvorschlag des Bundesrates. Die Einsparung von CHF 0,7 Mio. bei den Beiträgen des Bundes für die Kulturgüterschutz-Dokumentation der Kantone wurde ihrerseits mit 112 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst. Daran änderte sich auch in der Schlussabstimmung, die am 19. Juni 2015 und damit exakt zweieinhalb Jahre nach dem Einreichen der Vorlage stattfand, nichts mehr. Das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 entlastete in seiner Endfassung die Bundesfinanzen um einen Betrag von insgesamt CHF 631 Mio.

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)