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  • Finanzplan und Sanierungsmassnahmen

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  • Fischer, Roland (glp/pvl, LU) NR/CN

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Im Nationalrat sorgte bei der Debatte zur Vorlage zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung in der Frühjahrssession 2021 insbesondere ein Nichteintretensantrag Schwander (svp, SZ) für Diskussionen. Schwander und die SVP-Fraktion erachteten die Umstellung von der Finanzierungsrechnung auf die Erfolgsrechnung als nicht notwendig und ohne Mehrwert – das Parlament erhalte dadurch nicht mehr Einfluss und die Vorgänge würden nicht transparenter –, zudem widerspreche sie dem Verfassungsauftrag, den Volk und Stände 2001 mit dem Ja zur Schuldenbremse erteilt hatten. Damals habe man in der Abstimmungskampagne angekündigt, die Schuldenbremse mit einer Finanzierungsrechnung zu verfolgen, weshalb man folglich bei der Verwendung der Finanzierungsrechnung bleiben solle. Man müsse andere Möglichkeiten finden, der Kritik der EFK an den Rückstellungen für Rückforderungen der Verrechnungssteuer in der Staatsrechnung zu begegnen. Die Kommissionssprechenden Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) und Alex Farinelli (fdp, TI) hoben hingegen hervor, dass sich bei der Schuldenbremse nichts ändern werde, sie bleibe de facto gleich. Finanzminister Maurer verwies ergänzend auf den Auftrag des Parlaments in Form der angenommenen Motion Hegglin (mitte, ZG; Mo. 16.4018) und betonte, dass die Schuldenbremse gar von einer periodengerechten Haushaltsteuerung profitiere. Mit 135 zu 50 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für Eintreten aus.
Die Kommissionsmehrheit beantragte, in sämtlichen Punkten dem Ständerat zu folgen, der Nationalrat hatte jedoch über drei Minderheitsanträge zu beraten. Eine Minderheit Fischer (glp, LU) wollte vollständig, also auch bei der Berechnung der Schuldenbremse, auf die Erfolgsrechnung umsteigen und damit die Haushaltsteuerung noch weiter vereinfachen. Damit wäre Neuverschuldung nur zur Finanzierung von Neuinvestitionen, nicht aber für laufende Ausgaben möglich. Dieser Vorschlag widerspreche der Schuldenbremse, betonte der Finanzminister, zumal Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen wären, nicht aber die in den folgenden Jahren vorgenommenen Abschreibungen. Damit würden die finanziellen Folgen von Investitionen erst in späteren Jahren anfallen, was dem Sinn der Schuldenbremse widersprechen würde.
Eine Minderheit Schwander störte sich an der ebenfalls geplanten Änderung des Nachtragsverfahrens, die bereits im Ständerat zu grossen Diskussionen geführt hatte. Diese Vereinfachung gehe zulasten des Parlaments, kritisierte Pirmin Schwander, das so noch stärker vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Einen Einbezug der Risiken für die Umwelt bei der Frage nach Risikolage und Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausgaben, also einen Climate-Budgeting-Prozess, verlangte eine Minderheit Badertscher (gp, BE). Die Bundesverwaltung solle somit in ihren Ausgaben die «Umwelt und insbesondere de[n] Klimawandel» berücksichtigen müssen. Finanzminister Maurer betonte jedoch, dass die Revisoren des Bundes nicht für die Berücksichtigung von Umweltfaktoren geschult seien – eine entsprechende Regelung müsste daher, wenn überhaupt, andernorts geschaffen werden.
Deutlich lehnte der Nationalrat sämtliche Minderheitsanträge ab und schuf folglich keine Differenzen zum Ständerat. Mit 142 zu 51 Stimmen (gegen den Willen der Mehrheit der SVP-Fraktion) nahm die grosse Kammer den Entwurf in der Gesamtabstimmung an und schrieb gleichzeitig die Motion Hegglin sowie die Motion der FK-NR gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse (Mo. 16.3634) ab – Letzteres ebenfalls gegen den Willen der SVP-Fraktion.

Dieselben Fronten blieben auch eine Woche später bei den Schlussabstimmungen bestehen, bei denen sich der Nationalrat mit 140 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Gesetzesänderung aussprach und der Ständerat dieser mit 43 Stimmen zu 1 Stimme – derjenigen von Werner Salzmann (svp, BE) – zustimmte.

Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung

Anlässlich der Sondersession im Mai 2015 befasste sich der Nationalrat nach fast 18 Monaten Pause wieder mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das er im Dezember 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte. Der Bundesrat hatte dazu unterdessen eine Zusatzbotschaft verabschiedet, dem Parlament aber gleichwohl beantragt, die Beratung des Ende Dezember 2012 vorgelegten KAP 2014 wieder aufzunehmen. Dieses sah eine Entlastung des Bundeshaushalts im Umfang von CHF 700 Mio. vor, wobei es die Verzögerung mit sich brachte, dass KAP-Sparmassnahmen in der Höhe von CHF 376 Mio. bereits in den Voranschlag 2015 eingebaut worden waren. Der Nationalrat sprach sich mit 131 zu 59 Stimmen gegen den Antrag einer Minderheit Hadorn (sp, SO) aus, die eine neuerliche Rückweisung des KAP 2014 gefordert hatte. Ausserhalb der SP und der Grünen fand der Antrag keine Unterstützung. In der Detailberatung schuf der Nationalrat sogleich zwei gewichtige Differenzen zum Bundesrat. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die IV-Schuld bei der AHV statt zu 2% nur noch zu 1% zu verzinsen, was eine Ersparnis von CHF 132,5 Mio. bedeutet hätte. Eine Kommissionsminderheit Gysi (sp, SG) ging gegen diesen Vorschlag in Opposition und war dank der Zustimmung von SVP, SP und den Grünen mit 113 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen erfolgreich. Die "unheilige" Allianz war jedoch nur von kurzer Dauer: Während sich die Sozialdemokraten und die Grünen für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Umfang von CHF 56,7 Mio. im Bereich der Landwirtschaft stark machten und eine Kommissionsminderheit Fischer (glp, LU) unterstützten, stimmte die SVP geschlossen gegen die Kürzungen bei den Bauern. Unterstützt wurde die Volkspartei dabei von der BDP und von grossen Teilen der FDP und der CVP, wodurch sich der Nationalrat mit 109 zu 78 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Vorschlag des Bundesrates aussprach. Eine weitere Differenz betraf die Beiträge des Bundes an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Dokumentation. Der Nationalrat votierte mit 128 zu 61 Stimmen gegen die geplante Einsparung von CHF 0,7 Mio. und die damit verbundene Streichung von Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter (KGSG).

Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014)