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  • Finanzplan und Sanierungsmassnahmen

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  • Müller, Leo (cvp/pdc, LU) NR/CN

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Ohne grosse Debatte – einzig Motionär Müller (cvp, LU) und Bundesrat Maurer äusserten sich zur Motion "Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen" – lehnte der Nationalrat in der Sommersession 2017 den Vorschlag ab, dass der Bundesrat Regeln ausarbeiten solle, wie in Zukunft nicht der gesamte Überschuss für den Schuldenabbau verwendet werden müsse. Für die Motion sprachen sich 81 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus der SP-, Grünen- sowie CVP/EVP-Fraktion aus, dagegen stimmten geschlossen alle anderen Fraktionen (109 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen).

Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen (Mo. 16.3172)
Dossier: Schuldenbremse

Mit der Motion Müller (cvp, LU) „Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen" soll der Bundesrat beauftragt werden, Möglichkeiten aufzuzeigen, Überschüsse im Bundeshaushalt bei einer Netto-Schuldenquote von maximal 10 Prozent des BIP in Zukunft zur Hälfte für den AHV-Ausgleichsfonds einsetzen zu können. Der Motionär stösst sich daran, dass Überschüsse aus dem Budget unabhängig von der Schuldenhöhe ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden können und somit dringende Aufgaben wie die Sicherung der Altersvorsorge zurückstehen müssen.

Der Bundesrat präzisierte die Forderung Müllers, indem er die Verwendung der Überschüsse gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse auf die strukturellen Überschüsse beschränkte. Diese seien zur Hälfte auf Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer zurückzuführen, deren zukünftige Entwicklung jedoch unklar sei. Würden somit nur die Hälfte der strukturellen Überschüsse aufgrund der Kreditreste an die AHV ausbezahlt, erhielte diese dadurch rund CHF 600 Mio. zusätzlich zum jährlichen Bundesbeitrag an die AHV von CHF 8,2 Mrd. (2015). Da der Bundesrat jedoch allgemein dabei sei, zu prüfen, ob eine Anpassung der Regeln der Schuldenbremse sinnvoll sei, sei eine Fokussierung auf die AHV verfrüht. Folglich empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.

Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen (Mo. 16.3172)
Dossier: Schuldenbremse