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Im Februar 2015 legte der Bundesrat seinen „Too-big-to-fail“-Bericht vor. Zum einen kam er damit einer aus Artikel 52 des Bankengesetzes erwachsenden Verpflichtung nach, wonach die 2011 beschlossenen Massnahmen im Zusammenhang mit der „Too-big-to-fail“-Problematik bis spätestens im März 2015 auszuwerten und im internationalen Kontext zu vergleichen waren. Zum anderen griff der vorgelegte Bericht die Anliegen zweier hängiger Postulate (Postulat WAK-SR, Postulat SP-Fraktion) auf.
Laut dem Bericht hat der Vergleich der eidgenössischen Regelungen mit den Vorgaben anderer Staaten ergeben, dass die Schweiz stark auf prudenzielle Instrumente und dabei insbesondere auf eine hohe risikogewichtete Eigenkapitalquote setze. Wie andere Länder ergreife auch die Schweiz zudem Massnahmen, um Banken durch eine verbesserte Organisationsstruktur krisenresistenter zu machen. Während andere Staaten detaillierte Vorgaben machten und, beispielsweise besonders risikoreiche Aktivitäten verbieten, überlasse die Schweiz das Treffen von konkreten Massnahmen den einzelnen Banken und gebe lediglich die Rahmenbedingungen vor. Der Bericht wies zudem darauf hin, dass das „Too-big-to-fail“-Problem in der Schweiz ein besonders Triftiges sei, da der Bankensektor im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt eine besonders gewichtige Rolle spiele. Grundsätzlich wurde dem schweizerischen Vorgehen jedoch ein gutes Zeugnis ausgestellt, eine Neuausrichtung der Regulierungsbemühungen ist laut den Autoren nicht notwendig. In diesem Zusammenhang wurde auch von der Bildung sogenannter Trennbankensysteme, wie sie in im Postulat der SP-Fraktion angeregt worden waren, abgeraten. Zum einen verzichteten auch die anderen Länder auf das Errichten konsequenter Trennbankensysteme; zum anderen sei die dafür notwendige Unterscheidung von risikoarmen und -reichen Geschäftsbereichen nicht einfach.
Der Bericht enthielt auch eine Einschätzung darüber, wie weit die getroffenen Massnahmen bereits umgesetzt wurden. Die Situation betreffend Eigenmittel der Banken sei bis anhin zufriedenstellend. Sowohl risikogewichtete als auch nicht gewichtete Quoten lagen zum Zeitpunkt über den Mindestanforderungen. Damit sollte es den Finanzinstituten gelingen, die bis 2019 vollständig erhöhten Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen. Hinsichtlich organisatorischer Massnahmen, die auf verbesserte Liquidierbarkeit und Sanierung der Banken in einem Krisenfall abzielten, bestand hingegen noch Handlungsbedarf. Laut dem Bericht wäre die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung einer Bank im Krisenfall noch nicht gegeben.
Des Weiteren kamen die Verfasser des Berichts zum Schluss, dass auch die vollständige Umsetzung aller bis anhin verabschiedeten Massnahmen nicht ausreiche, um das „Too-big-to-fail“-Problem in der Schweiz zu beheben. Um dies zu ändern, gab die Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie in ihrem Schlussbericht diverse Empfehlungen ab: Im Bereich der Eigenmittel galt es laut diesem Bericht erstens, die Risikoberechnungsmethoden, die die Banken für die Festlegung ihrer risikogewichteten Eigenkapitalquote verwenden, zu überprüfen und allenfalls Anpassungen vorzunehmen. Zweitens seien die quantitativen Eigenkapitalanforderungen dergestalt anzupassen, dass die Schweiz in dieser Beziehung international eine führende Rolle übernehmen könne. Drittens rieten die Experten, die Bedingungen an das Eigenkapital bezüglich seiner Qualität zu verschärfen, damit die schweizerischen Vorgaben direkt mit den international geltenden Basel-III-Standards vergleichbar würden. Hinsichtlich organisatorischer Massnahmen wurde die Empfehlung ausgesprochen, einen fixen Zeitpunkt festzulegen, bis wann systemrelevante Banken einen Notfallplan umsetzen müssen. Zudem wurde auf die Wichtigkeit von Rechtssicherheit und -durchsetzungsfähigkeit im Falle einer Krise hingewiesen. Der Bericht spricht sich sodann auch für die bereits beschlossene regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen „Too-big-to-fail“-Instrumente aus.
Im Oktober 2015 gab der Bundesrat bekannt, wie er die „Too-big-to-fail“-Regeln ausgestalten wolle. Dabei wurde ersichtlich, dass er die von der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie ausgesprochenen Empfehlungen grösstenteils berücksichtigte. Das Kernelement der ab 2019 geltenden Vorgaben stellten dabei die neuen Eigenmittelanforderungen dar: Alle systemrelevanten Bankinstitute werden dazu verpflichtet, 4,5% der ungewichteten Aktiven (Leverage Ratio) und 12,9% der gewichteten Aktiven als Eigenmittel zu halten. Für die Grossbanken UBS und CS gelten aufgrund der progressiven Bemessungsgrundlage mit 5% für die Leverage Ratio und 14,3% für die gewichteten Aktiven höhere Zielwerte. Diese Eigenmittel dürfen zu höchstens 1,5% im Falle der Leverage Ratio und zu maximal 3,29% bezüglich gewichteter Aktiven in Form von wandelbaren Anleihen (Fremdkapital, das mit Eintreten eines vertraglich festgehaltenen Ereignisses in Eigenkapital umgewandelt wird), vorliegen. Der Rest muss aus hartem Eigenkapital, zusammengesetzt aus einbezahltem Gesellschaftskapital und zurückbehaltenen Gewinnen, bestehen. Bei diesen Anforderungen handelt es sich um sogenannte „going-concern“-Anforderungen, die dazu dienen sollen, dass eine Bank über genügend Kapital verfügt, um ihre Geschäfte auch in Krisenzeiten weiterführen zu können. Als Ergänzung dazu legte der Bundesrat „Gone-concern“-Vorgaben fest. Deren Ziel ist es, Banken dazu zu verpflichten, ausreichend Kapital zu halten, um eine allfällige Sanierung und Abwicklung eines Teils des Geschäfts ohne Staatshilfe finanzieren zu können. Auch diese Anforderungen legte der Bundesrat auf einer Höhe von 5% für die risikoungewichteten Aktiven und auf 14,3% für gewichtete Aktiven an. Dieses Kapital soll in Form von „Bail-in“-Instrumenten (Anleihen, die auf Anordnung der Finanzmarktaufsicht in Eigenkapital umgewandelt werden), aufgenommen werden. Zudem seien erleichterte „Gone-concern“-Anforderungen möglich, sofern eine Bank zeigen könne, dass sie über eine global vereinfachte Abwicklungsfähigkeit verfüge. „Gone-concern“-Anforderungen sollen ausschliesslich für international tätige systemrelevante Banken gelten; die Notwendigkeit von „Gone-concern“-Anforderungen für national tätige systemrelevante Geldhäuser will der Bundesrat bis spätestens im Februar 2017 prüfen. Zudem legte der Bundesrat, wie vom Expertengremium gefordert, einen Zeitpunkt für das Bereithalten der Notfallpläne fest: Diese müssen bis 2019 umgesetzt sein.

„Too-big-to-fail“-Bericht und daraufhin beschlossene Massnahmen (2015)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In seinem im November 2013 erschienenen Bericht zog der Bundesrat ein positives Fazit nach einem «Jahrzehnt der Praxis» der Schuldenbremse: Ihre Verankerung in der Bundesverfassung verleihe ihr eine hohe Verbindlichkeit und sie verfüge über eine hohe Akzeptanz. Seit ihrer Einführung habe sich der Bundeshaushalt positiv entwickelt, die Schulden hätten zwischen ihrem Höchststand 2005 und 2012 um CHF 18 Mrd. auf CHF 112 Mrd. reduziert werden können und sie ermögliche eine antizyklische Finanzpolitik. Der Bericht fand keinen Anlass zu Änderungen, zumal auch der Konjunkturfaktor realistisch sei und die Investitionen langfristig stabil seien. Der Bundesrat verwies jedoch auch auf die vorteilhaften äusseren Bedingungen in den letzten Jahren, welche die Einhaltung der Schuldenbremse vereinfacht hätten.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat in der Sommersession 2014 das Postulat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 ab.

Bericht über die Schuldenbremse (Po. 10.4022)
Dossier: Schuldenbremse

Die Möglichkeit einer zweckgebundenen Verwendung von Kreditresten für spätere Konjunkturpakete wollte Martin Landolt (bdp, GL) mit seinem Postulat prüfen lassen. Dies tat der Bundesrat im Rahmen seines Berichts zum Postulat Graber (svp, BE; Po. 10.4022). Dabei stellte er fest, dass ein solches Vorhaben neben dem Ausgleichskonto und dem Amortisationskonto ein neues Konto für Konjunkturpakete notwendig machen würde, was wiederum neue Regeln zur Konkurrenz dieser Konten nach sich ziehen würde. Zudem müsste bei der Schuldenbremse eine zweite Kategorie ausserordentlicher Ausgaben geschaffen werden. Neue Regeln bei der Schuldenbremse würden aber Einbussen bei Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit mit sich bringen und womöglich zu einem weniger haushälterischen Umgang mit den Finanzen führen, kritisierte der Bundesrat im Bericht.
National- und Ständerat erachteten das Postulat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat als erfüllt und schrieben es in der Sommersession 2015 ab. Der Nationalrat sprach sich dabei mit 132 zu 55 Stimmen gegen einen Minderheitsantrag Hadorn (sp, SO) auf Nichtabschreiben aus.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Das Parlament nahm den Finanzplan 2008-2010 zur Kenntnis und lobte insbesondere die neue Rechnungsführung und die Ergänzung um längerfristige Entwicklungsperspektiven. Es kritisierte aber, dass der Bundesrat bei der Aufgabenüberprüfung nicht wie geplant vorwärts komme und teilweise wieder auf Massnahmen wie Entlastungsprogramme zurückgreife. Dies sei äusserst bedauerlich, da er so keine echte Priorisierung vornähme, sondern nach dem Prinzip des geringsten finanzpolitischen Widerstands vorgehe. Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FK-NR (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können.

Finanzplan 2008-2010

Im Herbst präsentierte der Bundesrat den Finanzplan 2008-2010. Dieser entsprach erstmals den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells (NRM). Für das Voranschlagsjahr 2007 rechnete die Regierung mit einem Überschuss von 918 Mio Fr., für die kommenden drei Jahre mit einem Plus von 700 Mio (2008), 1400 Mio (2009) und 1800 Mio (2010). Um den Anstieg der Neuverschuldung zu verhindern, beabsichtigte sie, den ausserordentlichen Zahlungsbedarf (NFA, Infrastrukturfonds, Asylgesetzrevision) über strukturelle Überschüsse im Rahmen des ordentlichen Budgets zu finanzieren.

Finanzplan 2008-2010

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, kritisierte aber den Einsatz der Kreditsperre: Die Regierung müsste die nötigen Prioritäten setzen, welche zur Schuldenbremsenkonformität führten und den Räten einen minimalen Handlungsspielraum im Budgetprozess gewähren. Zudem vermissten die Räte eine auf einen längeren Planungshorizont angelegte Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag seiner Finanzkommission ab, die Behandlung des Finanzplanes auszusetzen, bis ein überarbeiteter Plan vorliege, der den in den Motionen Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 04.3518) und Loepfe (cvp, AI) (Mo. 04.3563) verlangten Schranken der Ausgabenentwicklung (Wachstum nur im Rahmen der Teuerung) Rechnung trage. Bundesrat Merz kündigte an, durch die Erstellung von Aufgabenportfolios künftig Sach- und Finanzpolitik besser zu verknüpfen. Im Anschluss an die Beratungen überwies die grosse Kammer diskussionslos eine Motion ihrer Finanzkommission (Mo. 05.3714), welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können. Sie lehnte eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 05.3611) ab, die im Finanzplan 2008-2011 dem Wirtschaftswachstum und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen und neue Einnahmen prüfen wollte.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite

Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2007-2009. Dank der Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2004 (EP 04) und der Aufgabenverzichtsplanung sei die kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite gerückt. Für die kommenden drei Jahre rechnete die Regierung jeweils mit Einnahmenüberschüssen, 2007 mit 410 Mio, 2008 mit 550 Mio und 2009 mit 870 Mio Fr., für die ersten beiden Jahre allerdings nur nach Neuauflage der Kreditsperre. Der notwendige Rückgriff auf dieses lineare Sparinstrument, vor allem aber die drohenden Mehrausgaben machten deutlich, dass mit dem EP 04 und der Aufgabenverzichtsplanung lediglich ein Etappenziel erreicht werde. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum von real rund 2% sei weiter abzusenken, und dies bedinge tiefgreifende Strukturreformen im hochgradig gebundenen Transferbereich.

Finanzplan 2007-2009 kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm das Parlament vom Finanzplan in ablehnendem Sinne Kenntnis; die vom Bundesrat Mitte Oktober präsentierten neuen Einnahmenschätzungen und die zurückhaltenden Konjunkturprognosen hätten den Wert des vorgelegten Berichts letztlich auf eine blosse Kompilation der beschlossenen oder sich abzeichnenden Ausgaben reduziert und eine seriöse finanzpolitische Diskussion verunmöglicht. Mit 89:57 Stimmen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission (Po. 02.3631), das den Bundesrat aufforderte, bis zur Sommersession 2003 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzulegen. Dieser "neue" Finanzplan sei unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht – die Linke hatte vergeblich verlangt, für den Budgetausgleich auch die Einnahmen anzupassen, d.h. Steuererhöhungen zu planen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Der vom Bundesrat Ende August vorgestellte Finanzplan 2004-2006 geht von roten Zahlen aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von 960 Mio Fr. zu rechnen. Allerdings entspricht der Finanzplan nicht den Erfordernissen der Schuldenbremse – diese sind nur für den Voranschlag verbindlich. Wenn das Parlament jedoch auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkäme, könnte der Bundesrat einen annähernd schuldenbremsenkonformen Finanzplan vorlegen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis – gegen den Widerstand der SVP, die einen Hinweis auf das Swissair-Engagement des Bundes vermisste. Aufgrund der zunehmenden Staats- und Steuerquote und der sich abschwächenden Konjunktur diagnostizierte die SVP in einer Interpellation (Ip. 01.3441) einen dringenden Handlungsbedarf bei den Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes. Der Bundesrat war anderer Meinung: Da die Schuldenbremse noch nicht eingeführt sei, bestünden keine konkreten Pläne für ein weiteres Sparpaket. Mit 93:75 Stimmen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion der Finanzkommission(Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren. Die Anregung des Ständerats, künftig bereits in der Herbstsession über die Finanzplanung zu diskutieren, um die Sensibilität für die Budgetdebatte im Winter zu wecken, stiess bei Bundesrat Villiger auf Skepsis. Es sei unsicher, ob die Finanzplanung bis im Herbst fertig sei.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Der vom Bundesrat im Herbst vorgestellte Finanzplan 2003-2005 geht von roten Zahlen in den Jahren 2003 und 2004 und einem Überschuss im Jahr 2005 aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von knapp 200 Mio Fr. zu rechnen, angesichts der negativen Wirtschaftsentwicklung könnten die Einnahmen allerdings auch geringer ausfallen. Die schlechten Ergebnisse des Finanzplanes seien insbesondere eine Folge des nationalrätlichen Entscheides vom Mai, den Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerprozent für die AHV zu streichen. Um die Sanierung der Bundesfinanzen weiterzuführen, werde der Bundesrat deshalb dem Parlament beantragen, auf diesen Beschluss der grossen Kammer zurückzukommen.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

In ihrem jährlichen Bericht an die parlamentarischen Finanzkommissionen (FK-NR und FK-SR) kam die Finanzdelegation zum Schluss, dass der Bund bald ein neues Rechnungslegungsmodell wird einführen müssen, das dem der Privatwirtschaft gleicht. Sie erinnerte daran, dass das Parlament als Vertreter der Steuerzahlerinnen und -zahler die Verwendung öffentlicher Steuergelder überprüfen können muss. Neu sollte neben der Ordnungs- und der Gesetzmässigkeit der Ausgaben auch deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Der Nationalrat nahm als Erstrat Kenntnis vom Finanzleitbild des Bundesrates, welches dieser im vergangenen Herbst verabschiedet hatte. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte eine zustimmende Kenntnisnahme. Gleichwohl wies sie auf die grossen Meinungsunterschiede hin. Linke Ratsmitglieder stellten die Fortführung der Sparpolitik in Frage. Mugny (gp, GE) befürchtete, die beabsichtigten Massnahmen würden Reiche noch reicher und Arme ärmer werden lassen. Er beantragte deshalb eine sozialverträgliche Überarbeitung des Leitbildes. Spielmann (pda, GE) argumentierte, dass die Schweizer Steuerquote im internationalen Vergleich ein tiefes Niveau aufweise und Steuergeschenke an die Wirtschaft daher nicht angebracht seien. Die Bürgerlichen ihrerseits drängten auf eine Senkung der Fiskalquote. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Blocher (svp, ZH) deshalb, vom Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Von Seiten der FDP und CVP wurde das Papier aber begrüsst. Loepfe (cvp, AI) lobte die Bereitschaft zu einem ausgeglichenen Haushalt und die Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, Bangerter (fdp, BE) den angestrebten aktiven Schuldenabbau und Bührer (fdp, SH) den marktwirtschaftlichen Grundtenor der bundesrätlichen Botschaft: Die Linke müsse einsehen, dass durch tiefe Steuern und durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik letztlich auch der Arbeitsmarkt profitieren werde. Mit 114 zu 50 Stimmen nahm der Nationalrat zustimmend Kenntnis vom Leitbild. Dieses fand auch bei der Finanzkommission des Ständerates positive Aufnahme. Allerdings hätte sich die Kommission laut Inderkum (cvp, UR) eine bessere Einbindung ins aussenpolitische Umfeld gewünscht. SVP-Ständerat Wenger (SH) beantragte dagegen eine neutrale Kenntnisnahme. Mit 22 zu 7 Stimmen wurde dem Kommissionsantrag entsprochen

Finanzleitbild des Bundesrates

Der Legislaturfinanzplan vom 18. März 1996 ergab mit jährlichen Defiziten in der Grössenordnung von CHF 7.1 Mrd. bis CHF 8.6 Mrd. (1997: 7.1 Mrd.; 1998: 8.6 Mrd.; 1999: 8.1 Mrd.) ein höchst unbefriedigendes Bild der künftigen Haushaltsentwicklung und zeigte, dass der Bundeshaushalt weiterhin strukturell überlastet ist. Trotz günstigen Wirtschaftsannahmen bewegt sich die Defizitquote in den Jahren 97-99 zwischen 1,9% und 2,2%, und die Verschuldung des Bundes dürfte die 100-Milliarden-Grenze 1998 überschreiten. Das jährliche Ausgabenwachstum liegt mit durchschnittlich 3,5% auf der Höhe des prognostizierten BIP, in der gleichen Zeit können aber die Einnahmen mit einem jährlichen Wachstum von 2,7% mit den Ausgaben nicht Schritt halten. Den durchschnittlich stärksten Ausgabenanstieg weist mit 6,4% der Schwerpunkt Umwelt und Infrastruktur auf. Dabei haben die Ausgaben für den Verkehrsbereich den grössten Anteil, wo sich die Investitionen für «Bahn 2000» und «AlpTransit» sowie die neue Rechnungsdarstellung des Bundes auswirken.

Legislaturfinanzplan 1997-1999

Bis 1995 prognostizierte Bundesrat Stich ein Defizit, welches CHF 5 Mrd. erreichen könnte. Obwohl Sparwille angesagt wurde, rechnete er bei den Sozialversicherungen noch mit einem massiven Ausbau der Mittel. So werden z.B. der flexible Altersrücktritt, das Rentensplitting, die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Bekämpfung der "neuen Armut" sowie die finanziellen Folgen von AIDS den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs stehen Grossprojekte wie die Bahn 2000 und die NEAT zur Verwirklichung an. Eine neue Landwirtschaftspolitik, welche den Anforderungen des künftigen GATT-Vertrages sowie den Liberalisierungsvorschriften im Rahmen der europäischen Integration entsprechen, wird in Form von Direktzahlungen an die Bauern Mehrkosten verursachen. Ebenso dürften die Kosten der Beziehungen zum Ausland, insbesondere zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit, höher ausfallen.

Finanzprognose bis 1995

Im Finanzplan 1992-1994 sah Finanzminister Stich insgesamt ein ausgeglichenes Haushaltsbudget vor, wobei aber 1993 mit einem Defizit von CHF 816 Mio. zu rechnen sei. Als problematisch wird darin die Ausgabendynamik beurteilt, welche mit einem Zuwachs von durchschnittlich 5,3% das Einnahmenwachstum von ca. 4,9% übertreffen wird. Diese Haushaltsperspektive sieht ein Ausgabenwachstum vor, welches knapp über der angenommenen Wirtschaftsentwicklung liegt; somit wird sich die Staatsquote zumindest bis 1992 auf 10,5% erhöhen, danach sollte sie bis 1994 auf 10,2% sinken. Ebenso wird eine leichte Erhöhung der Steuerquote (Verhältnis zwischen Fiskaleinnahmen und BIP) angenommen.

Finanzplan 1992-1994