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Mit einer Motion verlangte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) die Ersetzung der im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verankerten Brutto- durch die Nettopreisanschreibepflicht. Die Vorschrift, dass die Bruttopreise angegeben werden müssen, führe zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Anbieter bei Preisvergleichen im Internet sowie zu grossem Aufwand bei Veränderungen der MWST, und sie mache zudem den Konsumenten nicht bewusst, wie gross der Anteil der indirekten Steuern am Preis einer Ware sei. Obwohl Vollmer (sp, BE) darauf hinwies, dass auch in der EU die Bruttopreisanschreibepflicht gilt und deshalb für eine Ablehnung plädierte, überwies die bürgerliche Ratsmehrheit den Vorstoss in Postulatsform.

Nettopreisanschreibepflicht

Bei der Auslegung des zur Zeit noch gültigen Kartellgesetzes beschloss die Wettbewerbskommission eine strengere Praxis, welche Elemente der sich in der Beratung befindenden Gesetzesrevision vorausnahm. Sie teilte mit, dass sie in Zukunft vertikale Abreden (also Absprachen zwischen Produzenten/Lieferanten und Händlern) grundsätzlich als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs erachten wird, wenn sie sich auf Preise oder auf eine geografische Begrenzung des Verkaufsgebiets beziehen. Erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen sind vom Gesetz verboten, wenn sie sich nicht durch eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen.

Strengere Praxis der Wettbewerbskommission bezüglich vertikaler Abreden

Ende 2001 legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Teilrevision des Kartellgesetzes vor. Er hielt am Hauptelement, den direkten Sanktionen gegen harte Kartelle und den Missbrauch von Marktmacht fest. Zudem schuf er eine Art Kronzeugenregelung für Unternehmen, welche bei der Aufdeckung von Kartellen helfen. Diesen soll ein Voll- oder Teilerlass der Sanktionen gewährt werden. Auf die in der Vernehmlassung breit kritisierte Umgestaltung der Wettbewerbskommission in eine reine Fachkommission ohne Vertreter der Interessenverbände verzichtete er hingegen.

Teilrevision des Kartellgesetzes von 2003

Dès janvier 2002, Swisscom réduira de 6 pourcent en moyenne les prix d’interconnexion à son réseau fixe. Seuls deux tarifs d’interconnexion subsisteront contre trois précédemment : le tarif normal entre 8 heures et 17 heures, et celui réduit entre 17 heures et 8 heures. Le tarif de nuit disparaît. L’interconnexion consiste à relier les réseaux des autres compagnies comme Sunrise, Tele2 à celui de Swisscom, le seul qui permette l’accès aux abonnés (dernier kilomètre). Cette modification des tarifs est due à l’entrée en vigueur depuis le 1er janvier 2000 de nouveau barèmes pour les prix de connexion. Les prix sont désormais calculés en fonction des coûts engendrés directement par les prestations d’interconnexion (sans charges supplémentaires). Malgré cette baisse, les opérateurs continuaient à contester le monopole de Swisscom sur le dernier kilomètre. L’OFCOM a indiqué que l’affaire était toujours pendante devant le Tribunal fédéral. Sunrise a en outre déposé deux plaintes auprès de la Comco contre Swisscom. Il lui reprochait de ne pas respecter la loi sur les cartels et de profiter de son monopole sur le dernier kilomètre au détriment de ses concurrents. La première plainte concernait l’offre internet à large bande ADSL de Bluewin, filiale de Swisscom. Les clients voulant bénéficier des services ADSL de Bluewin et qui étaient abonnés chez un autre opérateur devaient résilier leur contrat. Sunrise exigeait donc de Swisscom qu’il loue à ses concurrents le dernier kilomètre nécessaire à la technologie ADSL aux même conditions que celles valant pour Bluewin. La deuxième plainte concernait les services de messageries numériques. Lorsque leur répondeur contient un nouveau message, les clients de Swisscom sont avertis par une tonalité différente au moment où ils décrochent leur combiné. Or ce service est disponible par le biais du dernier kilomètre et de fait de son monopole, Swisscom est le seul opérateur qui peut accorder cette prestation. Sunrise exigeait de pouvoir disposer d’une solution identique. (Pour l'initiative parlementaire de Theiler (prd, LU) (00.413) refusé en 2000, voir ici.)

Öffnung der letzten Meile 2003
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Das Aus sowohl für Tele24 als auch für TV3 heizte die Diskussionen über die Realisierbarkeit von Privatfernsehen in der Schweiz erneut an. Noch vor Schliessung der beiden Sender war seitens der Privaten harsche Kritik an der Politik des Bundes geübt worden. Roger Schawinski, Albert Stäheli (Tele Bärn) und Peter Wanner (Tele M1, Tele Tell) hatten zum Frontalangriff gegen die Schweizer Medienordnung ausgeholt und an einer Pressekonferenz die möglichst rasche Liberalisierung der Werberegelungen sowie einen massiven Zugriff auf die Gebührengelder gefordert. Es herrsche eine krasse Benachteiligung der privaten Anbieter gegenüber der SRG; die unfairen Wettbewerbsbedingungen müssten mit der Zuleitung von mindestens 10% der erhobenen Gebühren an die Privaten korrigiert werden.

Realisierbarkeit von Privatfernsehen in der Schweiz

Nachdem die GPK-NR im Vorjahr zum Schluss gekommen war, dass die Kantone bisher wenig Eifer bei der Umsetzung des Binnenmarktgesetzes gezeigt hätten, verabschiedete der Nationalrat zwei von ihr eingereichte Motionen (00.3407; 00.3408) für eine Stärkung der Position der Wettbewerbskommission, welche die Einhaltung des Rahmengesetzes überwacht. Sie soll erstens nicht nur Empfehlungen abgeben dürfen, sondern Widerhandlungen gegen das Binnenmarktgesetz vor Gericht bringen können, und zweitens für Fälle, bei denen sie nicht Partei ist, über ein Anhörungsrecht vor dem Bundesgericht verfügen.

Einführung eines Beschwerderechts der Wettbewerbskommission und Anhörung durch Bundesgericht

Anfang Jahr gab der Bundsrat den Vorentwurf für ein neues Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr in die Vernehmlassung. Dieses soll unter anderem das für Haustürverkäufe geltende siebentägige Widerrufsrecht auch auf das Online-Shopping ausdehnen. Wie bereits im Vorjahr verabschiedete der Nationalrat auch im Berichtsjahr einen Vorstoss für einen besseren Schutz der Konsumenten im Internet-Handel. Diesmal ging es um eine in ein Postulat umgewandelte Motion Vollmer (sp, BE), welche eine Anpassung des schweizerischen Rechts an die neuen EU-Bestimmungen forderte, welche die gerichtliche Zuständigkeit bei Vertragsstreitigkeiten regelt. Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Sommaruga (sp, BE; 00.3393) für gesetzliche Massnahmen gegen unerwünschte Massenwerbesendungen via E-Mail (sog. Spamming).

Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr

Der Bundesrat setzte im Frühjahr eine Expertenkommission zur Ausarbeitung eines Vorentwurfs für ein neues Lotteriegesetz ein. Ziel der Reform soll eine gewisse Liberalisierung sein. Anstelle des bisherigen Verbots, von welchem die Kantone bei Lotterien mit gemeinnützigem Zweck abweichen konnten, soll eine Konzessionsregelung treten. Die bisherigen Bestimmungen hatten zu einer oligopolistischen Marktsituation mit nur gerade vier Lotteriegesellschaften (die Interkantonale Landeslotterie, die Lotterie Romande, die bernische SEVA und die Sport-Toto-Gesellschaft) geführt. Mit einer vermehrten Konkurrenz und unter Umständen auch neuen Spielformen (z.B. auf dem Internet) soll zudem auch die an sich zwar illegale, aber häufig praktizierte Beteiligung an ausländischen Lotterien (vor allem deutsche) gebremst werden. Anders als beim Spielbankengesetz soll der Grossteil der steuerlichen Abgaben der Lotterien (zur Zeit rund 200 Mio Fr. pro Jahr) weiterhin bei den Kantonen bleiben.

Revision des Lotteriegesetzes (2004 eingestellt)

Une année après la vente aux enchères des 34 licences pour la boucle locale sans fil (WLL), la concurrence qui devait avoir lieu sur le dernier kilomètre tourne au vinaigre. La plupart des sociétés détentrices de licence(s) ne remplissent qu’une seule des conditions minimales qu’avait posées l’OFCOM, à savoir l’obligation d’être actif avec au minimum un service de base avec deux clients. La mise en œuvre des réseaux WLL n’avance que lentement et certains détenteurs de concession ont demandé à l’OFCOM de prolonger ce délai. Devant cet immobilisme et la mauvaise santé de certains détenteurs de licence, la ComCom a annoncé se réserver le droit de retirer des concessions, si un des concurrents manifeste un intérêt pour une franchise.

Wireless Local Loop (WLL)

Obwohl etliche Kantone in den letzten Jahren die Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten liberalisiert hatten, sind diese in der Regel immer noch restriktiver als die mit Sondervorschriften geregelten Öffnungszeiten in Ladengeschäften in Bahnhöfen, Tankstellen und Flughäfen. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen, überwies der Nationalrat – in Postulatsform – eine Motion Speck (svp, AG), welche ein neues Bundesgesetz für einheitliche und liberale Ladenöffnungszeiten verlangt.

Motion für neues Bundesgesetz mit einheitlichen und liberalen Ladenöffnungszeiten

Das Parlament konnte in der Frühjahrssession die Revision des Konsumkreditgesetzes verabschieden. Die im Vorjahr vom Nationalrat eingeführte gesetzliche Fixierung eines zulässigen Höchstzinssatzes wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat durch die Kompromisslösung ersetzt, dass der vom Bundesrat zu erlassende maximale Zinssatz in der Regel die 15%-Marke nicht überschreiten soll. Der Nationalrat schloss sich gegen den Widerstand der SP, der Grünen und der EVP, welche die Vorlage dann auch in der Schlussabstimmung ablehnten, der ständerätlichen Fassung an.

Revision des Konsumkreditgesetzes

Das neue Bundesgesetz über das Reisendengewerbe, welches die bisherigen kantonalen Regelungen ablöst, fand auch im Nationalrat Zustimmung und wurde in der Frühjahrssession verabschiedet.

Bundesgesetz über Reisendengewerbe

Die im Vorjahr von der WAK des Nationalrats eingereichte Motion für eine Revision des Kartellgesetzes, um gegen die Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter einschreiten zu können, sofern das Importgut aus einem Land mit ähnlichen Zulassungsbedingungen stammt, wurde knapp abgelehnt. Bekämpft wurde der Vorstoss vor allem von der SVP-Fraktion mit dem Argument, dass insbesondere die schweizerische Arzneimittelindustrie auf eine nach nationaler Kaufkraft differenzierte Preisbindungspolitik für ihre patentgeschützten Produkte angewiesen sei.

Motion für die grundsätzlichen Zulassung von Parallelimporten im Nationalrat gescheitert
Dossier: Parallelimporte patentgeschützter Güter

Der Nationalrat überwies eine Motion Sommaruga (sp, BE) für rechtliche Massnahmen gegen irreführende oder falsche Gewinnversprechen. Nach dem Vorbild eines neuen Gesetzes in Österreich und ähnlichen Bestrebungen in Deutschland sollen solche Versprechen einklagbar werden.

Motion zur Verhinderung unlauterer Gewinnversprechen

In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Ogi unter anderem die Erarbeitung einer neuen Medienordnung, die einen leistungsfähigen Service public und mehr Gestaltungsspielraum für private Initiative gewährleisten soll. In diesem Sinn präsentierte der Bundesrat zu Jahresbeginn die Leitplanken für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 1991 und schickte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die künftige Medienordnung soll strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit ihrer Verantwortung für den Service public sowie ihrem Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und den sich frei auf dem Markt bewegenden, privaten Anbietern andererseits trennen. Das hiesse Abschied nehmen vom seit 1991 geltenden Drei-Ebenen-Modell, welches den Markt aufgrund geographischer Kriterien in einen lokalen, einen sprachregionalen und einen internationalen Sektor aufteilt. Stattdessen soll mit dem dualen System eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beim SRG-Radio nicht nur wie bis anhin ein Verbot der Werbung vor, sondern erteilt dem Bundesrat auch die Kompetenz, ein Sponsoringverbot für Radio und Fernsehen der SRG zu verordnen. Im weiteren soll die Untersagung von Werbung für Heilmittel am SRG-Fernsehen weiterhin gelten. Andererseits stellt die Vorlage eine weitgehende Liberalisierung des Markts für private Veranstalter in Aussicht, indem die Konzessionspflicht und die Konzessionsabgabe auf den Werbeeinnahmen sowie jegliche Service-public-Vepflichtungen für Private entfallen und die Werbeordnung an das europäische Niveau angepasst wird. Empfangsgebühren für Privatveranstalter sind dabei nur noch in Sonderfällen vorgesehen – so für zweisprachige Programme und Privatradios in aufwendig zu erschliessenden Bergtälern. Für die SRG wie für Private sollen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Rassismus und Pornographie sowie ein Werbeverbot in den Bereichen Alkohol, Religion und Politik gelten – laut Medienminister Leuenberger die drei grossen Suchtgefahren dieser Welt. Das unmittelbare Echo auf den Entwurf war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Die SRG bemängelte die sie betreffenden Einschränkungen als zu streng – so insbesondere das neu vorgesehene generelle Sponsoring-Verbot, das der Anstalt Einnahmeverluste von 30 bis 40 Mio Fr. bescheren würde. Kritik wurde auch von seiten Westschweizer Privatradios laut, die ohne Konzessionsgebühren um ihr Überleben fürchteten. Die Deutschschweizer Privatsender werteten ihrerseits die Werbeeinschränkungen bei der SRG als positiv.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Als Zweitrat behandelte die kleine Kammer in der Herbstsession die Revision des Konsumkreditgesetzes. Um den Wesensunterschieden zwischen Kredit- und Leasingverträgen gerecht zu werden, fasste der Ständerat letztere in eigene spezifische Rechtsbestimmungen. Materiell schuf er einige wesentliche Differenzen zum Nationalrat. Er verzichtete auf die obligatorische solidarische Haftung von Ehepaaren – und damit auch auf die Vorschrift, dass beide Partner einen Kreditvertrag unterzeichnen müssen. Er strich ferner das siebentägige Widerrufsrecht für Käufe, die mit Kunden- oder Kreditkarten mit Kreditoptionen beglichen werden. Mit relativ knappem Mehr strich er auch die vom Nationalrat aufgenommene Höchstgrenze für den Kreditzins (15%) wieder und gab die Kompetenz zur Fixierung einer Obergrenze, wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, wieder an diesen zurück. Gegen den Widerstand der SP-Vertreter bekräftigte er hingegen den Beschluss des Nationalrats, dass restriktivere kantonale Vorschriften nicht mehr zulässig sein sollen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat die Revision mit 24 zu 5 (linken) Stimmen. In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der von der SP und der CVP verlangten schriftlichen Zustimmung beider Ehepartner zu einem Kreditvertrag fest. Allein und entsprechend erfolglos blieb die SP hingegen mit ihrem Begehren, eine Solidarhaftung von Paaren zu verbieten. Beim zulässigen Höchstzinssatz beharrte der Nationalrat äusserst knapp (84:83) auf der von der Linken vorgeschlagenen Festlegung durch das Parlament. Allerdings wurde auf eine fixe Grenze verzichtet und ein Satz von maximal 10% über dem durchschnittlichen Zins für Spareinlagen ins Gesetz aufgenommen.

Revision des Konsumkreditgesetzes

Im Juni legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Reisendengewerbe vor. Damit sollen die bisherigen kantonalen Regelungen vereinheitlicht und für die Ausübenden dieses Gewerbes (Marktfahrende, Schausteller und Zirkusse, Hausierer etc.) in der ganzen Schweiz Freizügigkeit eingeführt werden. Bisher hatten die kantonal unterschiedlichen Vorschriften über Berufsausübung und die teilweise hohen Zulassungsgebühren wettbewerbshemmend gewirkt. Für Reisende, welche ihre Dienste an der Haustüre anbieten, möchte der Bundesrat aus Konsumentenschutzgründen weiterhin eine Bewilligung vorschreiben. Die Ständeratskommission hätte diese Bewilligungspflicht zwar gerne gestrichen, verzichtete aber auf einen entsprechenden Antrag, da sonst in der Schweiz niedergelassene Reisende bei ihrer Tätigkeit im Ausland, das eine solche Bewilligung in der Regel vorschreibt, benachteiligt worden wären. Der Ständerat verabschiedete das Gesetz in der Wintersession ohne Gegenstimme.

Bundesgesetz über Reisendengewerbe

En juillet, Diax a demandé à la Commission fédérale de la communication (ComCom) une libéralisation totale du dernier kilomètre du réseau de Swisscom afin de faciliter la mise en place de services de connexion à haute vitesse chez les usagers. Le «dernier kilomètre» ou «boucle locale» désigne la liaison par fils de cuivre ou fibre optique entre les centres téléphoniques et les prises chez les particuliers ou les entreprises. Celui-ci est symbolisé par la taxe de raccordement obligatoire perçu par Swisscom. S'appuyant sur l'expertise de la Commission de concurrence et dans le cadre des mesures provisionnelles, la ComCom a estimé que Swisscom avait une position dominante dans les raccordements et qu'il n'y avait pas d'alternative satisfaisante. Par conséquent, elle a imposé à Swisscom l'ouverture de son réseau à Diax; le dégroupage partiel du raccordement des usagers a été prévu en trois étapes échelonnées sur neuf mois. L'autorité de surveillance des télécommunications a aussi demandé aux deux opérateurs d'élaborer une offre en vue d'une ouverture totale de la boucle locale, car elle obéissait aux mêmes principes que l'interconnexion: pas de discrimination et des prix conformes aux coûts. Swisscom a réagi en faisant recours au Tribunal fédéral, estimant que la décision de l’autorité de surveillance des télécommunications le désavantageait et ne reposait sur aucune base légale. Les mesures provisionnelles ne concernaient que la transmission des données et non la téléphonie vocale. Saisis, les juges fédéraux ont accordé l'effet suspensif à la décision de la ComCom obligeant Swisscom à ouvrir partiellement le dernier kilomètre à Diax. La décision sur le fond a été prévue pour 2001. L'ouverture à la concurrence du dernier kilomètre téléphonique a aussi été débattue au Conseil national. Par 89 voix contre 64, ce dernier a refusé en décembre l'initiative parlementaire de Theiler (prd, LU), demandant d'ôter le monopole dont dispose Swisscom. L'initiative a été victime du camp rose-vert, opposé au démantèlement de l'ex-régie, et des représentants des cantons de montagne du PDC, soucieux d'éviter toute menace d'abandon de desserte dans les régions périphériques. De plus ces derniers craignaient qu'une libéralisation de la boucle locale ne permette à la ComCom d'ordonner le découpage de la boucle locale, pratique amorcée en Europe. (Pour plus d'informations, voir ici.)

Pa.Iv. für die Öffnung der letzten Meile (00.413)

Im Herbst gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Teilrevision des Kartellgesetzes in die Vernehmlassung. Dabei hielt er fest, dass sich die 1996 vorgenommen Änderungen bewährt hätten. Störendes Manko sei jedoch, dass unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen nicht wie in der EU oder den USA direkt sanktioniert werden können (je nach erzielten Monopolgewinnen mit Bussen in Millionenhöhe), sondern erst dann, wenn einer entsprechenden Anordnung der Wettbewerbskommission (Weko) keine Folge geleistet wird. Damit können die Wettbewerbsbehörden nicht präventiv wirken. Diese Lücke solle mit der vorgeschlagenen Revision geschlossen werden. Im weiteren beantragte die Regierung, die Weko zu einem kleineren und ausschliesslich aus unabhängigen Experten gebildeten Gremium umzubauen. Die Reaktionen waren überwiegend negativ. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerorganisationen protestierten gegen den geplanten Hinauswurf aus der zu verkleinernden Weko. Die direkten Sanktionen wurden insbesondere vom Gewerbeverband und von der SVP abgelehnt. Aber auch der Gewerkschaftsbund sprach sich aus der Befürchtung, dass damit die Weko überfordert wäre, dagegen aus. Das Anliegen einer verschärften Sanktionierung von Wettbewerbsbeschränkungen bildete auch den Inhalt einer vom Nationalrat diskussionslos überwiesenen Motion Jans (sp, ZG; 99.3307); der Ständerat stimmte ihr ebenfalls zu. Bereits zu Jahresbeginn hatte sich die Weko für die im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Neuerungen stark gemacht.

Teilrevision des Kartellgesetzes von 2003

Nach einer Evaluation der Auswirkungen des 1994 vom Parlament verabschiedeten Binnenmarktgesetzes kam die GPK-NR zum Schluss, dass von diesem Rahmengesetz nur wenig Impulse ausgegangen seien und die Kantone bisher wenig Eifer bei der Schaffung und Durchsetzung eines vollständigen Binnenmarktes gezeigt hätten. Ihrer Ansicht nach könnte der Vollzug verbessert werden, wenn den Konsumentenorganisationen ein autonomes Beschwerderecht bei Widerhandlungen gegen das Binnenmarktgesetz eingeräumt würde. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat seiner GPK (00.3409) diskussionslos.

Evaluation der Auswirkungen des Binnenmarktgesetzes von 1994

Eine vom Nationalrat in Postulatsform überwiesene Motion Durrer (cvp, OW) für ein Konzept der rechtlichen Regulierung des Handels im Internet (E-Commerce) sowie eine Interpellation Ehrler (cvp, AG; 99.3632) zu diesem Thema gaben dem Bundesrat Gelegenheit, über seine mit der 1996 erfolgten Einsetzung einer Arbeitsgruppe aufgenommene Vorarbeit zu informieren. Seiner Meinung nach sollen sich die zu ergreifenden Massnahmen an den Prinzipien des Vorrangs der Selbstregulierung der Wirtschaft und der Kompatibilität mit internationalen, insbesondere europäischen Entwicklungen orientieren. Mit der Verabschiedung einer Verordnung über die elektronische Zertifizierung machte der Bundesrat einen ersten Schritt zur rechtlichen Absicherung und damit auch der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Der Bundesrat erklärte sich ferner mit der Annahme einer vom Nationalrat überwiesenen Motion Sommaruga (sp, BE; 00.3392) bereit, gesetzliche Massnahmen gegen unerwünschte Massenwerbeversendungen via E-Mail (sog. Spamming) vorzuschlagen.

Rechtlichen Regulierung des Handels im Internet und Spamming

Les concessions de boucle locale sans fil (Wireless Local Loop/WLL) ont été mises aux enchères par l'Office fédéral de la communication (OFCOM). La mise en service de réseaux WLL, prévue pour 2002, permettra aux suisses de s'affranchir de Swisscom, car jusqu'alors ce dernier était le seul à posséder un réseau reliant tous les bâtiments du pays. Face à ce monopole, les autres opérateurs devaient lui louer une partie de son réseau et ainsi répercuter ces coûts d'interconnexion sur leurs clients. Sur les 48 licences WLL, 34 ont trouvé preneur pour un montant de CHF 582 millions. Les trois concessions nationales ont atteint des sommes supérieures à celles estimées: la première licence est partie pour CHF 120 millions à United PanEuropean Communications (GB/PB) (17 fois la mise de départ), la seconde pour CHF 134 millions à FirstMark (USA) et la troisième pour CHF 55 millions à Callino (ALL). Malgré le succès des enchères, 14 licences n'ont pas trouvé preneur: une en Suisse orientale, trois au Tessin et dix couvrant les Grisons et le Valais. L'OFCOM a décidé que les fréquences encore disponibles dans ces régions-là seraient attribuées sur demande dès juin, avec la possibilité de former de plus petites régions. L'offre n'a pas trouvé d'acquéreur.

Wireless Local Loop (WLL)

Einerseits aus prinzipiellen Überlegungen, andererseits weil er eine Doppelspurigkeit mit den Revisionsbestrebungen des Bundesrats vermeiden wollte, gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Ammann (ldu, AG) für ein Kartellverbot keine Folge.

Kartellverbot

Das Bundesgericht hatte Ende 1999 ein für die Wettbewerbspolitik wichtiges Urteil in bezug auf Parallelimporte gefällt (Fall Kodak). Es verbot derartige Parallelimporte für Produkte mit noch laufendem Patentschutz. Falls dieses Verbot zu Monopolpreisen führen sollte, müsste die Weko intervenieren. Bei der Beratung des neuen Heilmittelgesetzes beschloss der Nationalrat gegen den Widerstand des Bundesrates, der SVP und der FDP die Zulassung von Parallelimporten, falls diese Medikamente im Herkunftsland nicht stark subventioniert werden. Nachdem die kleine Kammer diese Liberalisierung abgelehnt hatte, krebste der Nationalrat zurück; Parallelimporte sind demnach auch im Heilmittelbereich lediglich für nicht patentgeschützte Produkte zulässig. Die WAK des Nationalrats reichte im Sommer eine Motion ein, welche via Revision des Kartellgesetzes die Weko ermächtigen will, gegen die Verhinderung von Parallelimporte einzuschreiten, sofern das Importgut aus einem Land mit ähnlichen Zulassungsbedingungen stammt.

Bundesgerichtsurteil zum Fall Kodak (Parallelimporte)