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Im September 2014 reichte der Ständerat mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion Bischofberger (cvp, AI) an den Nationalrat weiter, die forderte, dass bei der angestrebten Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sichergestellt wird. Die beabsichtigte Aufhebung der erlaubten Obergrenze von 20 kg Fleisch pro Tag würde, so der Motionär, Fehlanreize für neue Geschäftsmodelle schaffen. So könne Fleisch, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt sei, zu Handelszwecken auch über den Reiseverkehr importieren werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses unter anderem darum, weil bei Zollkontrollen bereits auch Mengen von weniger als 20 kg zu den Bestimmungen des Handelswarenverkehrs veranlagt würden. Nämlich dann, so der Bundesrat, wenn der Reisende nicht glaubhaft machen könne, dass die eingeführten Waren seinem privaten Bedarf diene. Die Motion war Ende 2014 im Nationalrat hängig.

Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren (Mo. 14.3449)

In der Sommersession 2014 folgte der Nationalrat einem Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) und beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“) verhindert werden können. Der Bundesrat sprach sich im Vorfeld für eine Annahme des Postulats aus und versprach, die Problematik in einen bereits geplanten Bericht über die Entwicklungen im Fernmeldemarkt aufzunehmen. Um diesen hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) im Jahr 2013 ersucht, nachdem die Telekomindustrie neue Technologien und Preismodelle für den Mobilfunkverkehr mit dem Ausland angekündigt hatte.

Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“)

National- und Ständerat sprachen sich im ersten Halbjahr 2014 dafür aus, dass die sistierten IT-Massnahmen des Projektes Zollveranlagungsprozesse (ZVP) prioritär umgesetzt werden sollten. In diesem Sinne überwiesen die beiden Räte eine Motion der FDP-Liberalen-Fraktion diskussionslos an den Bundesrat. Dieser wurde durch das Begehren verpflichtet, eine mehrjährige Planung der EDV-Systeme in der Warenveranlagung zu erstellen und diese den Unternehmen zu kommunizieren. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit der aktuell im Handelswarenverkehr eingesetzten Technologie nicht alle Anforderungen umgesetzt werden könnten, die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) aber daran sei, eine geeignete Technologie zu evaluieren.

IT-Massnahmen des Projektes Zollveranlagungsprozesse (Mo. 13.4142)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) lancierte im Februar 2014 eine Reihe von Vorstössen, die allesamt auf eine Vereinfachung der Zollverfahren abzielten. Erklärtes Ziel der Kommission war eine Senkung des Verwaltungsaufwands bei der Wareneinfuhr und letztlich die Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“. Die zwei Motionen und die drei Postulate waren in den Räten unbestritten. Der Bundesrat erhält somit den Auftrag, das Online-Zollanmeldeportal auszubauen, sodass in Zukunft alle zollrelevanten Dokumente elektronisch eingereicht werden können. Des Weiteren wird er aufgefordert, zur Verringerung der Wartezeiten am Zoll das bestehende Obligatorium, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben, abzuschaffen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, Berichte darüber vorzulegen, welches die Vor- und Nachteile des Gewichts- bzw. des Wertzollsystems sind, wie bei der Zollabfertigung von EU-Ursprungsprodukten neben dem offiziellen Ursprungszeugnis auch weitere Dokumente zur Erbringung der Ursprungsnachweises anerkannt werden können und wie die Mehrwertsteuererhebung beim Warenimport vereinfacht werden könnte. Der Kommission war es bei der Behandlung der Geschäfte ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass eine Revision des Kartellgesetzes durch diese Vereinfachungen nicht hinfällig würde.

Vereinfachung der Zollverfahren
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession des Berichtsjahres als Erstrat mit der Revision des Kartellgesetzes. Auf institutioneller Ebene erteilte die kleine Kammer der vom Bundesrat vorgeschlagenen Schaffung einer Gerichtsinstanz eine Abfuhr. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war die Befürchtung einer Verlängerung der Verfahren. Stattdessen beschloss der Ständerat eine Professionalisierung und Verkleinerung der Wettbewerbskommission (WEKO). Das zwölfköpfige Gremium, in dem bis anhin auch Vertreter von vier Verbänden (Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Stiftung für Konsumentenschutz) Platz nahmen, sollte auf fünf unabhängige Sachverständige reduziert werden. In Bezug auf das Teilkartellverbot, d.h. die Grundsatzverbote von Preis-, Mengen- und Gebietsabreden zwischen Konkurrenten (Horizontalabreden) sowie von vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen zwischen Produzenten und Händlern (Vertikalabreden) folgte die kleine Kammer den bundesrätlichen Anträgen. Der Ständerat sprach sich bei den Vertikalabreden dafür aus, im Einzelfall abweichende Rechtfertigungsmöglichkeiten zuzulassen, sofern von solchen Abreden eine effizienzsteigernde Wirkung ausging. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrats sollte die Beweisführung jedoch nicht den Unternehmen, sondern der Wettbewerbsbehörde obliegen. Ausserdem legte der Ständerat fest, dass wettbewerbsfördernde Arbeitsgemeinschaften und Poolverträge weiterhin zulässig bleiben sollten. Diese Kooperationsformen waren in der Baubranche und in der Versicherungsbranche häufig anzutreffen. Schliesslich sollten Bagatellfälle nicht von der WEKO aufgegriffen werden. Für eine Überraschung sorgte die Annahme eines Minderheitsantrags Hess (fdp, OW). Dieser sah – im Sinne einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen Motion Birrer-Heimo (sp, LU) – vor, dass Lieferanten aus OECD-Ländern ihre Schweizer Kunden zu den dort üblichen Bedingungen beliefern mussten. Dieser Entscheid, der die Bekämpfung der “Hochpreisinsel Schweiz“ bezweckte, kam deutlich mit 25 zu 12 Stimmen zu Stande. Vertreter der unterlegenen Kommissionsmehrheit machten vergebens darauf aufmerksam, dass ein solcher Lieferzwang für ausländische Unternehmen ohne Schweizer Niederlassung kaum durchsetzbar war und der international gängigen Praxis widersprach. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass der Ständerat die Vorlage in gewissen Bereichen grundlegend verändert und somit neue Fragen aufgeworfen hatte, beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) im April, den Eintretensentscheid zu vertagen und weitere Abklärungen durchzuführen. Dies betraf vor allem den Umbau der Wettbewerbskommission und die Frage des Lieferzwangs. In der Presse wurde dies als Verzögerungstaktik einer aus Gewerbe- und Gewerkschaftsvertretern bestehenden unheiligen Allianz interpretiert. Im Oktober gab die WAK-NR bekannt, dass sich eine Mehrheit von 13 zu 9 Kommissionsmitgliedern gegen das vom Ständerat beschlossene Teilkartellverbot ausgesprochen hatte. Ein Gelingen der Gesetzesrevision erschien somit zunehmend ungewiss.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht

Die Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Notaren führte im Berichtsjahr zu einer Uneinigkeit zwischen der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Kantonen. Das Tätigkeitsgebiet von inländischen Notaren war auf ihren jeweiligen Kanton beschränkt. Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union und das Berufsqualifikationsgesetz konnten derweil Notare aus der EU die schweizweite Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Dieser Umstand führte zu einer Inländerdiskriminierung, was gegen das Binnenmarktgesetz verstiess. Vor diesem Hintergrund eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) im März des Berichtsjahrs eine Untersuchung, welche die Freizügigkeit der Notare ins Auge fasste. Im Rahmen einer Vernehmlassung wurden die Kantone sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Stellungnahme eingeladen. Im Oktober informierte die WEKO die Kantone und den Bundesrat über die Ergebnisse ihrer Untersuchung. Die Wettbewerbskommission empfahl den Kantonen, gleichwertige Ausbildungen von freiberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anzuerkennen. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitzpflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Ferner sollten Kantone mit Amtsnotariat bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen. Die Kantone sprachen sich grossmehrheitlich gegen die Marktöffnung aus. Sie waren der Auffassung, dass die Ausdehnung der Freizügigkeit in ihren Kompetenzbereich eingriff und vertiefte Kenntnis über die lokalen Gegebenheiten notwendig waren, um öffentliche Beurkundungen durchzuführen.

Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Notaren

Dans un message de mai 2013, le Conseil fédéral a proposé au parlement un accord concernant la coopération en matière d’application des droits de la concurrence. Malgré l’opposition unanime de l’UDC, le parlement a suivi le gouvernement par 128 voix contre 44 et 5 abstentions.

Wettbewerbsabkommen mit der EU (GRG 13.044)

Im Mai unterzeichnete die Schweiz ein Wettbewerbsabkommen mit der EU. Dieses regelte die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien, ohne dass das Wettbewerbsrecht harmonisiert wurde. Das Abkommen setzte sich einen wirksameren Vollzug zum Ziel, indem es die gegenseitige Mitteilung von entsprechenden Massnahmen und die Koordinierung von miteinander verbundenen Sachverhalten ermöglichte. Darüber hinaus sollten im Falle von parallelen Untersuchungsverfahren die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) und die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission vertrauliche Informationen und Beweismittel austauschen können. Bis dato konnten die Wettbewerbsbehörden davon nur unter Einverständnis der von einem Verfahren betroffenen Unternehmen Gebrauch machen. Bevor der Vertrag in Kraft treten konnte, mussten das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten sowie die eidgenössischen Räte dem Abkommen zustimmen. Nur wenige Tage nach Bekanntgabe des Vertragsabschlusses verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft. Darin vertrat die Landesregierung unter anderem die Ansicht, dass das Abkommen einen Beitrag zur Bekämpfung der “Hochpreisinsel Schweiz“ leisten würde. In der Herbstsession genehmigte der Nationalrat das Wettbewerbsabkommen mit 128 zu 44 Stimmen. Einzig die Fraktion der SVP sprach sich dagegen aus. Der Entscheid des Ständerats war am Jahresende noch hängig.

Wettbewerbsabkommen mit der EU (GRG 13.044)

Wie der Nationalrat im Vorjahr sprach sich auch der Ständerat für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der in der Herbstsession überwiesene Vorstoss ging auf statistische Erhebungen des Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zurück, die erhebliche sprachregionale Unterschiede bei der Vergabe von Bundesaufträgen dokumentiert hatten.

Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Für Aufsehen sorgten im Juni die Ergebnisse eines unter der Federführung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union (EU), durchgeführten Preisvergleichs von Gütern und Dienstleistungen. Demnach lag das Schweizer Preisniveau im Jahre 2012 im Durchschnitt 58 Prozent über dem EU-Mittel und rund 45% über jenem der vier Nachbarländer und der drei Benelux-Staaten. Öffentliche Dienstleistungen lagen in der Schweiz 90 Prozent über dem EU-Durchschnitt, während Bildungsdienstleistungen gar mehr als 2,5 Mal teurer waren.

Europäischer Preisvergleich von Gütern und Dienstleistungen

Im Jahre 2005 hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) Folge gegeben, die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Berücksichtigung der Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium forderte. Der Gesetzesentwurf eine entsprechende Änderung von Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor. Im März des Berichtsjahres gab die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) die Ergebnisse der Vernehmlassung bekannt. Die Mehrheit der konsultierten Kantone, Parteien und weiteren interessierten Organisationen stand der Vorlage positiv gegenüber. Allerdings waren sich die Wirtschaftsverbände uneinig. Während der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Ansinnen begrüsste und darin eine Stärkung der dualen Berufsbildung sah, sprach sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gegen den Gesetzesentwurf aus, da dieser seines Erachtens wettbewerbsverzerrende Anreize setzte. Im Mai nahm die WAK-NR mit 19 zu 6 Stimmen den Vorentwurf an. Die Behandlung des Geschäfts wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2014 angesetzt.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge

Im April veröffentlichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Studie zu den Auswirkungen der Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG). Die Teilrevision des THG stand im grösseren Rahmen der Bestrebungen des Bundesrates, den Wettbewerb im Binnenmarkt Schweiz zu stärken. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, wonach Produkte automatisch in der Schweiz zugelassen waren, die nach den nationalen Vorschriften eines EU-/EWR-Staates hergestellt wurden, sollte ein tieferes Preisniveau zum Vorteil der KonsumentInnen und der Schweizer Exportfirmen erzielt werden. Die Studie des SECO konnte im Rahmen eines Vergleichs von 150 Produkten in der Schweiz gegenüber den vier Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich aber keine signifikante Preisreduktion nachweisen. Der dominante Einfluss der Aufwertung des Schweizer Frankens auf die relativen Preise stellte für die Auswertung allerdings eine erhebliche Erschwernis dar.

Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse

In der Frühjahrssession lehnte der Ständerat eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) ab, die sich auf Preisdifferenzierungen durch ausländische Anbieter bezog. Der Vorstoss, der im Jahr 2011 im Nationalrat eine Mehrheit erreicht hatte, wollte im Kartellgesetz den Grundsatz verankern, wonach sich Unternehmen unzulässig verhielten, wenn sie ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertrieben als in der Schweiz. Da dieses Anliegen vom Ständerat im Rahmen der Kartellgesetzrevision berücksichtigt wurde, erwies sich dieser Entscheid in der kleinen Kammer als unumstritten.

Preisdifferenzierungen durch ausländische Anbieter

Das Berichtsjahr wurde vom sogenannten “Pferdefleischskandal“ überschattet. In verschiedenen europäischen Ländern wurden in Lebensmitteln, die als Rindfleischprodukte deklariert waren, bis zu 100 Prozent Pferdefleisch und andere Fleischsorten nachgewiesen. Betroffen waren vorwiegend Tiefkühlprodukte wie Lasagne und Saucen. In der Schweiz wurden alle grossen Detailhandelsketten (Migros, Coop, Denner, Aldi, Lidl und Volg) Opfer von falsch deklariertem Fleisch. Als Reaktion auf diesen Skandal sah sich das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes dazu veranlasst, die Deklarationspflichten zu verschärfen.

Pferdefleischskandal

Im Januar stellte das Inkassounternehmen Intrum Justitia den “Radar Konsum und Verschuldung 2013“ vor. Die Studie widmete sich dem Verschuldungsrisiko der in der Schweiz wohnhaften KonsumentInnen. Sie kam zum Schluss, dass ein stabiles soziales Netzwerk, eine gute Ausbildung und ein zunehmendes Alter die Zahlungsmoral erhöhten. In geographischer Hinsicht zeigte sich, dass die BewohnerInnen der Agglomeration eine höhere Wahrscheinlichkeit aufwiesen, die Rechnungen zu begleichen als jene der Städte .

Radar Konsum und Verschuldung 2013

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) veröffentlichte für das Jahr 2011 Zahlen zur geographischen Verteilung von Bundesaufträgen. Dabei kamen erhebliche sprachregionale Unterschiede ans Licht. Demnach wurden 80% der Zuschläge in die Deutschschweiz, je 9% in die Romandie und ins Tessin und 2% ins Ausland vergeben. Vor diesem Hintergrund sprach sich der Nationalrat in der Wintersession für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft erfolgte nicht mehr im Berichtsjahr.

Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Der Ständerat überwies ein Postulat Comte (fdp, NE), das auf die Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen abzielte. Der Bundesrat sollte untersuchen, ob in Bezug auf die Methoden, mit denen die Inkassounternehmen die Rückzahlung von Schulden anforderten, Regulierungsbedarf bestehe. Ausserdem wurde die Regierung damit beauftragt, ein Verbot der Weiterbelastung von Verwaltungsgebühren an die SchuldnerInnen zu prüfen.

Praktiken von Inkassounternehmen

Im September veröffentlichte der Preisüberwacher einen Bericht „Frankenstärke und Preise“, in dem untersucht wurde, ob und in welchem Umfang die Händler die Wechselkursvorteile im Vorjahr an die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben hatten. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Preise der importierten Güter mit einer gewissen Verzögerung im einstelligen Prozentbereich gefallen waren. Dabei wurden allerdings grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Produktkategorien festgestellt. Zudem betonte der Bericht, dass die Problematik der chronisch hohen Preisen in der Schweiz bestehen geblieben war.

Bericht "Frankenstärke und Preise“
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Der Nationalrat überwies ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das den Bundesrat damit beauftragte, die Vergabekriterien für öffentliche Aufträge des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu überprüfen und dem Parlament gegebenenfalls eine Teilrevision zu unterbreiten.

Vergabekriterien für öffentliche Aufträge des Bundes
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Der Ständerat lehnte in der Herbstsession eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) ab, welche gleich lange Spiesse für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Dieser Vorstoss hatte im Jahre 2011 eine Mehrheit im Nationalrat gefunden.

für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)

Für Aufsehen sorgte im Mai die Bekanntgabe der Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) eine rekordhohe Busse von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Automobilhersteller BMW auszusprechen. Die Untersuchung der WEKO wies nach, dass die Vertriebsverträge von BMW mit den zugelassenen Händlern im EWR-Raum eine Exportverbotsklausel enthielten, welche den Verkauf von Fahrzeugen und Originalteilen an Abnehmer in der Schweiz untersagten. Diese Beschränkung von Direkt- und Parallelimporten wurde als unzulässige vertikale Abrede im Sinne des Kartellgesetzes beurteilt.

Busse von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Automobilhersteller BMW

Die Frankenstärke zementierte die sogenannte „Hochpreisinsel Schweiz“ und führte zu einem beträchtlichen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland. Gemäss einer durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) in Auftrag gegebene Studie kauften Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten jährlich Waren im Wert von rund 8,9 Milliarden Franken im Ausland ein. Darunter fielen insbesondere Kleider, Schuhe, Lebensmittel, Körperpflege- und Hygieneartikel. Dies bewog den Schweizerischen Gewerbeverband im April eine Inserate- und Plakat-Kampagne gegen den Einkaufstourismus ins Leben zu rufen. Unter dem Motto „Ja zur Schweiz – hier kaufe ich ein“ wurde darauf hingewiesen, dass dem Schweizer Gewerbe, das gut bezahlte Arbeitsplätze und ein erfolgreiches Berufsbildungssystem zur Verfügung stelle, Sorge zu tragen sei. Die vier wichtigsten Konsumentenschutzorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz, Konsumentenforum, Fédération Romande des Consommateurs und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) lancierten ihrerseits Ende Oktober den Internetdienst „preisbarometer.ch“. Auf diesem Portal liessen sich die Preise von über 700 Produkten in der Schweiz mit jenen im benachbarten Ausland vergleichen. Der Schweizerische Gewerbeverband störte sich daran, dass der Internetdienst mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt wurde. Im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke hatte der Bund für den Aufbau der Website 500'000 Franken ausgegeben.

Hochpreisinsel Schweiz

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit der Differenzebereinigung zu einer Gesetzesrevision, welche die minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht auf zwei Jahre verdoppeln wollte. Die gewichtigste Differenz betraf die Frage, ob die Gewährleistung auch weiterhin wegbedungen werden konnte (bspw. bei Occasionsfahrzeugen). Ein Antrag Stamm (svp, AG), der sich für diese Möglichkeit aussprach, setzte sich knapp mit 87 zu 86 Stimmen durch. Neben der SVP unterstützten die FDP und die BDP diesen Antrag, welcher inhaltlich der ursprünglichen Version des Nationalrats entsprach. Diese erlaubte, im Gegensatz zur Lösung, die vom Ständerat bevorzugt worden war, die Gewährleistungspflicht gegenüber den Konsumentinnen und Komsumenten einzuschränken. Eine Mehrheit des Ständerates wollte ursprünglich auch beruflich und gewerblich handelnde Personen von den verlängerten Gewährleistungsfristen profitieren lassen. Im März schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an. Mit 27 zu 13 Stimmen wurde auf eine Ausdehnung auf das Gewerbe verzichtet. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision, die auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) aus dem Jahre 2006 zurückging, vom Nationalrat mit 130 zu 60 und vom Ständerat mit 28 zu 5 Stimmen angenommen.

Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer: Minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht

Im März gab der Nationalrat mit 87 zu 61 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Maire (sp, NE) Folge, die strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Kreditkarten-Verschuldung von jungen Erwachsenen forderte. Der Vorstoss, der in der nationalrätlichen Kommission keine Mehrheit auf sich vereinigen konnte, sah drei Veränderungen im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) vor. Erstens sollten die Kreditkartenkonti von Personen unter 25 Jahren direkt nach einer Zahlung belastet werden. Zweitens sollten Käufe verunmöglicht werden, sofern der Kontostand im Minus lag oder Null betrug. Schliesslich verlangte die parlamentarische Initiative die Anzeige des Kontostands in Echtzeit. Der Entscheid der kleinen Kammer stand im Berichtjahr noch aus.

Bekämpfung der Kreditkarten-Verschuldung von jungen Erwachsenen

Im Februar des Berichtsjahres unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes. Das Ziel bestand darin, im Interesse einer liberalen Marktordnung den Wettbewerb in der Schweiz zu intensivieren. Die beantragte Revision setzte sich aus sechs Hauptpunkten zusammen. Erstens wurde eine institutionelle Reform ins Auge gefasst, die auf die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde sowie eines unabhängigen erstinstanzlichen Wettbewerbsgerichts abzielte. Zweitens beantragte der Bundesrat ein grundsätzliches Verbot von horizontalen Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen. Im Rahmen dieses Paradigmenwechsels sollten jedoch abweichende Rechtfertigungsmöglichkeiten zugelassen werden. Der dritte Revisionspunkt betraf die Ausweitung der Klagelegitimation auf die Endkunden. Bis dato waren nur jene Wirtschaftsteilnehmer zur Klage berechtigt, die in der Aufnahme und Ausübung des Wettbewerbs behindert wurden. Viertens bezweckte die Revision eine Stärkung und Vereinfachung der Zusammenschlusskontrolle, wobei eine Orientierung an den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen im Vordergrund stand. Fünftens schlug der Bundesrat als Antwort auf einer im Jahre 2010 überwiesenen Motion Schweiger (fdp, ZG) vor, dass wirksame und adäquate Massnahmen zur Einhaltung von kartellrechtlichen Bestimmungen (sogenannte Compliance-Programme) als sanktionsmildender Faktor für Unternehmen berücksichtigt werden konnten. Sechstens beinhaltete die Botschaft eine Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, das den betroffenen Unternehmen bei drohenden Sanktionen frühzeitig Rechtssicherheit verschaffen sollte.

Revision des Kartellgesetzes (2014 gescheitert)
Dossier: Revision Kartellrecht