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Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO) (Mo. 99.3378), die dieselben Anliegen verfolgte.

Kinderabzugs bei der direkten Steuer

Von FDP-Nationalrat Bührer (SH) bekämpft wurde eine Motion Hafner (sp, SH), die zum Ziel hatte, die bei der direkten Bundessteuer erlaubten Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen. Die Befürworter aus der SP-Fraktion begrüssten die Besserstellung der durch das „Armutsrisiko Kind“ stark betroffenen unteren Einkommensschichten. Bührer dagegen befürchtete eine Mehrbelastung des Mittelstandes und eine Abkehr von der Maxime der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Obwohl sich der Bundesrat zur Entgegennahme als Postulat bereit erklärte, wies der Rat den Vorstoss zurück.

Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen

Gemäss OECD und Weltbank ist die Schweiz mit dem heutigen Konzept von obligatorischer Vorsorge in Verbindung mit freiwilliger privater Ersparnisbildung sowie mit den bereits getroffenen Vorkehren zu deren Absicherung gut gerüstet, um den Herausforderungen der demographischen Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insbesondere die Mischfinanzierung der Alterssicherung (Umlageverfahren in der AHV / Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge), gepaart mit dem Instrument der Ergänzungsleistungen, bildet nach Ansicht der beiden Wirtschaftsorganisationen ein geradezu ideales Modell zur Bekämpfung der Altersarmut, ohne dass dabei der Generationenvertrag und die öffentliche Hand über Gebühr belastet werden.

Gemäss OECD und Weltbank Schweiz gut gerüstet

Die schneller als erwartet eintretende Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise in Ostasien wirkte sich, zusammen mit dem unverändert anhaltenden Boom in den USA, positiv auf den Konjunkturverlauf in den westlichen Industriestaaten aus. In den meisten dieser Länder belebten sich die Exporte und auch die Investitionstätigkeit. Das reale Bruttoinlandprodukt der OECD-Staaten nahm im Mittel um 2,8% zu (1998: 2,4%). Über diesem Durchschnitt lagen die Wachstumsraten in den USA, wo zum dritten aufeinanderfolgenden Mal die reale Wachstumsrate die 4%-Marke überstieg. Japan verzeichnete nach dem Rückgang im Vorjahr wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum, das sich allerdings zu einem guten Teil auf staatliche Förderungsprogramme stützte. Im EU-Raum fiel die reale wirtschaftliche Wachstumsrate infolge einer Abschwächung im ersten Halbjahr mit 2,1% etwas tiefer aus als 1998 (2,7%). In den mittel- und osteuropäischen Reformstaaten und in Russland schwächte sich das Wachstum wieder ab. Auslöser dafür war primär die verschärfte Finanzpolitik, welche nach den Finanz- und Währungskrisen des Vorjahres erforderlich geworden war. Immerhin gelang es damit auch, die starke Inflation abzubremsen. Die lateinamerikanischen Länder verspürten weiterhin die Auswirkungen der sinkenden Rohstoffpreise sowie der Erschütterungen der eigenen Finanz- und Währungssysteme und entwickelten sich unterschiedlich.

Weltwirtschaft 1999
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Eine Motion der Liberalen Fraktion (Mo. 98.3168), die bei jeder weiteren Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine gleichzeitige Reduktion der direkten Steuern forderte, wurde vom Nationalrat mit 95 zu 48 Stimmen als Postulat überwiesen. Das Ziel der Vorlage ist es, das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung (CH: 1:4) auf das europäische Niveau (1:3 oder 1:2) zu bringen. Die SP-Fraktion hatte sich gegen die Überweisung gewehrt, weil eine Veränderung des Verhältnisses vor allem den oberen Einkommensschichten zugute kommen würde.

Motion der Liberalen Fraktion zum Verhältnis zwischen indirekter und direkter Besteuerung

Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 98.426) eine materielle Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion (Mo. 97.3666) der SP-Fraktion ab.

Parlamentarische Initiative für eine materielle Steuerharmonisierung

Eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3663), welche die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen vom Wohnsitz in den Kanton des Arbeitsorts verlagern wollte, wurde vom Nationalrat auch als Postulat mit 75 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die SP wies in ihrer Begründung darauf hin, dass die Zentrumslasten zentraler Orte durch diese Verlagerung ausgeglichen werden könnten. Eine angemessene Rückerstattung an den Wohnsitzkanton wurde dabei in Aussicht gestellt. Ruey (lp, VD) und Bundesrat Villiger waren jedoch der Meinung, dass das Problem der Zentrumslasten nicht durch eine Verlagerung der Besteuerung sondern durch den Finanzausgleich angegangen werden sollte. Diese Thematik war im Berichtsjahr vor allem in der Westschweiz aktuell geworden. Das Bundesgericht hatte im Oktober dem Kanton Genf untersagt, bei Pendlern aus der Waadt Steuern einzufordern. Der Kanton Genf hatte im November 1998 einzelnen gut verdienenden Pendlern schriftlich eine Steuerpflicht in Aussicht gestellt, nachdem der Kanton Waadt es mehrmals abgelehnt hatte, sich an den Zentrumslasten des Stadtkantons Genf zu beteiligen. Das Bundesgericht verwies in seinem Urteil auf das Verbot einer Doppelbesteuerung.
Zur Besteuerung von Wohneigentum siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).

Motion SP-Fraktion: Veranlagungsort der Steuerpflichtigen

In einer Motion forderte Nationalrat Grobet (-, GE) (Mo. 98.3352), Steuerhinterziehungen über einer Deliktsumme von CHF 10'000 strafrechtlich zu ahnden. Aus der Sicht des Motionärs sind die gesetzlichen Möglichkeiten, Steuerhinterziehung zu bestrafen, im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ungenügend. Zudem hätte die Steuerhinterziehung in der Schweiz gerade in den Krisenjahren der Rezession ein unannehmbares Mass erreicht. Mit der Verwirklichung dieser Motion, wären ausländische Gelder, die auf Schweizer Banken dem Fiskus im Herkunftsland entzogen würden, nicht länger durch das Bankgeheimnis gedeckt. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass Steuerhinterziehung nach geltendem Recht bereits eine Geldstrafe in der Höhe des vierfachen hinterzogenen Betrages zur Folge haben könne und zudem bei Urkundenfälschung eine nochmalige Bestrafung wegen Steuerbetrugs vorgesehen sei. Die Umsetzung der Motion würde bedeuten, dass bei Hinterziehungen über CHF 10'000 Einkommen oder Gewinn eine zweite Gefängnisstrafe laut Strafgesetzbuch ausgesprochen werden könnte. Die Hinterziehung würde demnach einmal von der Steuerbehörde mit Busse bestraft, zusätzlich vom Strafrichter mit einer Freiheitsstrafe. Sollte dies der Fall sein, dürfte ein klarer Fall von Doppelbestrafung vorliegen. Die Motion wurde vom Nationalrat in der Wintersession in Form eines Postulats überwiesen. Hingegen wurde eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3665), die eine Steuerhinterziehung nicht mehr als Übertretung sondern als Vergehen bestrafen wollte, auf Antrag des Bundesrates mit 80 gegen 59 Stimmen abgelehnt.

Motion Grobet zur Bestrafung bei Steuerhinterziehung

Der Nationalrat überwies in seiner Sommersession ein Postulat Vallender (fdp, AR; Po. 98.3576) zur Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmungen durch Steuern und Abgaben. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht neben den Bundessteuern auch die kantonalen und Gemeindesteuern zu berücksichtigen. In der Begründung des Postulats wurde vorgebracht, dass heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung für private Personen und für Unternehmen fehlten. Gerade bei der Anwendung des Verursacherprinzips drohe eine weitere Zunahme der Belastung. In der gleichen Sitzung überwies der Rat ein ähnlich lautendes Postulat der FDP-Fraktion (Po. 99.3038). Der Bundesrat soll bis Ende Jahr in einem Bericht darlegen, wie und nach welchem Zeitplan er die Vielzahl an fiskalischen Projekten behandeln will, in welchen neue Steuern und Abgaben verlangt oder eine Erhöhung derselben verfolgt würden. Ausserdem soll der Bundesrat offen legen, welche Konsequenzen er in Bezug auf die steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz gegenüber dem Ausland, auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze erwarte, und welche Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuersystems er in Betracht ziehe. In der Begründung führte die Fraktion an, dass die Fiskalquote in der Schweiz in der Zeit von 1985 bis 1997 von 30,8% auf 34,6% angestiegen ist, während andere Staaten wie die Niederlande, Grossbritannien oder die USA ihre Fiskalquote senken konnten. In derselben Session wurde im Ständerat ein gleichlautendes Postulat Schiesser (fdp, GL) (Po. 99.3042) ebenfalls überwiesen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Schaller (ldu, ZH; Po. 99.3318), welches den Bundesrat ebenfalls beauftragt, einen Bericht über die Gesamtwirkung des Steuer-, Abgaben- und Gebührensystems vorzulegen.

Berichte über die Höhe, Wirkung und Vereinfachungsmöglichkeiten für die direkte Bundessteuer (Po. 98.3576; Po. 99.3038; Po. 99.3318; Po. 99.3042)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR) (Pa.Iv. 98.448), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag. Im Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion (Mo. 99.3378) die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH) (Po. 99.3203), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen.

Zivilstandsunabhängige Besteuerung (Pa.Iv. 98.448)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Eine Motion Schmid (svp, BE) (Mo. 98.3330) forderte die Verlagerung von maximal 20% des Ertrages der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer (MWSt). Dabei sollte die MWSt um maximal 1,5% ansteigen, die am steilsten verlaufenden Progressionsstufen gemildert werden, die Soziallasten eine bessere Berücksichtigung finden sowie die Belastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren ausgeglichen und der absolute Effekt des Finanzausgleichs beibehalten werden. Widrig (cvp, SG) unterstützte die Motion, der er eine mittelstandsfreundliche Tarifstruktur zuschrieb. Auch Cavadini (fdp, TI) sprach sich für eine Annahme aus, weil seiner Ansicht nach in der Schweiz immer noch eine zu hohe Belastung durch direkte Steuern herrsche. Jans (sp, ZG) wehrte sich gegen eine Überweisung; die Motion sei ein Surrogat zur Initiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer. Eine Zurücknahme der direkten Bundessteuer würde ausserdem vor allem oberen Einkommensschichten dienen. Die unteren Steuerklassen würden dagegen durch erhöhte indirekte Steuern zur Kasse gebeten. Für Bundesrat Villiger war die Motion mit ihren klaren Vorgaben zu bindend, er hätte sie deshalb gerne als Postulat überweisen lassen. Gegen den bundesrätlichen Antrag wurde die Motion mit 75 zu 67 gutgeheissen. Im Ständerat wurde die Motion während der Herbstsession ebenfalls gutgeheissen. Der Passus über die Milderung der steilsten Progressionsstufen aber herausgelöst und nur als Postulat überwiesen. Nach Auffassung der WAK-StR hätte dieser Passus vor allem zu Steuerermässigungen bei hohen Einkommen geführt. Eine parlamentarische Initiative der WAK-StR (Pa.Iv. 95.423) mit demselben Ziel wurde auf Antrag der Kommission selbst abgeschrieben.

Motion Schmid für eine Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer

Die CVP-Vorstellungen konkretisierten sich in einer Motion ihrer Solothurner Ständerätin Simmen. Sie verlangte, bei den direkten Steuern seien die Kinderabzüge zu erhöhen sowie Abzüge für Kinderbetreuung durch Dritte vorzusehen. Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, weil der Vorstoss nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die nicht in der Kompetenz des Bundes liegenden Kantons- und Gemeindesteuern anvisiere, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen klar überwiesen.

direkten Steuern

La politique suisse de l’emploi a fait l’objet d’une appréciation positive à l’occasion du Conseil ministériel de l’Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE) qui se déroulait à Paris. Pascal Couchepin a remercié l’OCDE pour une étude sur l’emploi et le chômage dont la Suisse s’est inspirée pour jeter les bases de son programme. A noter qu’en marge de cette rencontre des 29 pays industrialisés, la Suisse a été approchée par les Etats-Unis pour faire office de médiateur dans l’élection du nouveau directeur de l’OMC. On relèvera également que le rapport annuel de l’OCDE sur la Suisse a approuvé dans l’ensemble la politique économique helvétique ainsi que le système fiscal, mais a encouragé la Confédération à appuyer les efforts internationaux visant à éliminer l’évasion fiscale.

Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE)

Das Wahljahr bot verschiedene Schaukämpfe um das Thema Steuern. Die FDP lancierte eine Steuerstopp-Initiative, die CVP präsentierte ihr Steuerreform-Konzept und die SVP forderte die Senkung der direkten Bundessteuer um 10% bis 2001 bei gleichzeitiger Reduktion der Bundesausgaben.

Schaukämpfe um das Thema Steuern

Die Freisinnigen lancierten eine Volksinitiative für einen Steuerstopp, welche die Fiskalquote (als Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandprodukt) einschränken will und zu diesem Zweck die Einführung eines Steuermoratoriums auf sieben Jahre vorsieht. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kommen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Früher als angekündigt wurde die Initiative am Parteitag im August lanciert.

Volksinitiative für einen Steuerstopp

Wohl auch mit dem Hintergedanken, im Wahljahr 1999 ihre Finanzpolitik ins rechte Licht zu setzen, kündigte die FDP die Lancierung einer Volksinitiative für ein Steuer-Moratorium an. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kämen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Obwohl es in den Kantonen Genf und Jura einige Vorbehalte gab, beschloss die Delegiertenversammlung vom August in Freiburg einstimmig und ohne grosse Diskussion die Lancierung der Initiative.

Lancierung einer Volksinitiative der FDP für ein Steuer-Moratorium

L’Agence internationale de l’énergie (AIE), structure autonome de l’OCDE, a publié un rapport sur la politique énergétique suisse. Dans ses recommandations, l’AIE pousse la Suisse à ne pas renoncer au nucléaire, estimant que les centrales nucléaires suisses sont bien gérées, qu’elles contribuent de manière importante à la fourniture d’électricité avec une part d’environ 40 %, ainsi qu’à diminuer la part de CO2 dans l’atmosphère. L’AIE encourage la Suisse à diminuer les émissions de polluants à effet de serre et à ouvrir à la concurrence les marchés de l’électricité et du gaz naturel. Elle s’oppose toutefois à l’indemnisation des investissements non amortissables. L’AIE considère que la Suisse a fait de grands efforts pour réduire ses émissions de CO2 dans le cadre du Protocole de Kyoto, mais qu’elle devrait mettre au point un programme d’économie d’énergie, notamment dans les bâtiments, pour pouvoir abaisser de 8 %, par rapport à 1990, les émissions à effet de serre. Il faudrait en outre encourager l’utilisation des transports publics et favoriser les énergies renouvelables. Finalement, l’Agence approuve les taxes sur l’énergie et le CO2, souhaite une suite au programme «Energie 2000», suggère d’abaisser les prix des énergies renouvelables autres qu’hydroélectriques et salue le programme suisse en matière de recherche et de développement sur l’énergie.

Rapport sur la politique énergétique suisse de l'agence internationale de l’énergie (AIE)

Suite à la vague de critiques essuyées et au retrait de la France, les négociations sur l’Accord multilatéral sur l’investissement (AMI) ont finalement été interrompues. Au nom de la coordination suisse contre l’AMI, des députés de gauche au Grand Conseil genevois ont déposé une résolution visant à ce que le territoire du canton de Genève soit déclaré zone libre de l’AMI. Depuis 1995, les 29 pays de l’OCDE (dont la Suisse) tentaient de mettre sur pied un accord qui aurait permis de traiter sur un pied d’égalité les investisseurs directs, nationaux et étrangers.

Accord multilatéral sur l’investissement (AMI) Genève zone libre de l’AMI

Raggenbass (cvp, TG) zog seine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 97.458), mit der er einheitliche Regeln bei der zeitlichen Bemessung von Steuern einführen wollte, zurück. Laut Initiant könne in vielen Kantonen aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten bemessenen Gemeinde- und Kantonssteuern eine Steuerlücke durch Wohnsitzverlegung ausgenutzt werden. Die WAK-NR hatte das Anliegen in einer Motion (Mo. 98.3213) übernommen und diese erfolgreich im Rat durchgebracht. Überdies hatten in der Zwischenzeit 23 von 26 Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung eingeführt, womit die Dringlichkeit der Initiative nicht mehr gegeben war.

Pa.Iv. Raggenbass: Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern

Eine Motion der WAK-NR zur steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit sowie zu deren Gleichbehandlung im Sozialversicherungs-Abgaberecht wurde von beiden Räten auf Antrag des Bundesrates überwiesen. Dieser wurde mit der Ausarbeitung eines Berichtes mit Anträgen beauftragt. Begriffe und Status der Erwerbsarbeit sollen für alle Abgabearten einheitlich und kohärent geregelt und der Tendenz zu Mischformen Rechnung getragen werden.

steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit

Die Fusionswelle von Grossfirmen beschäftigte auch im Berichtsjahr das Parlament. Der Sozialdemokrat Chiffelle (VD) hatte mit einer parlamentarischen Initiative beantragt, sich zusammenschliessende Aktiengesellschaften mit einer Sondersteuer zu belegen. Diese Abgabe mit einem variablen Steuersatz würde nach Ansicht des Initianten einerseits Fusionen verhindern und andererseits den Staat für entgangene Gewinnsteuern infolge von steuerlich verrechenbaren Umstrukturierungskosten entschädigen. Der Nationalrat lehnte den von der geschlossenen SP-Fraktion unterstützten Vorschlag ab. Ebenfalls erfolglos blieb eine Motion der SP-Fraktion, welche verlangte, dass der Bund bei Fusionen und anderen Umstrukturierungen in der Privatwirtschaft den Unternehmen vorschreiben kann, dass in den von Entlassungen betroffenen Betrieben neue Arbeitszeitmodelle (z.B. Viertagewoche) eingeführt werden.

Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften

Eine Motion Eberhard (cvp, SZ) (Mo. 97.3210) forderte die Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bei Betriebsaufgaben oder -übernahmen in Landwirtschaft und Gewerbe, solange diese zur Finanzierung der beruflichen Vorsorge verwendet werden. Damit soll der Strukturwandel in diesen Bereichen abgefedert werden. Der Bundesrat wollte in seiner Stellungnahme lediglich im Falle einer Betriebsaufgabe mit gleichzeitigem Übertritt in den Ruhestand und fehlender beruflicher Vorsorge ein Steuerprivileg prüfen lassen. Im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen.

Motion Eberhard: Besteuerung von Kapitalgewinnen und berufliche Vorsorge

Die Idee einer allgemeinen Steueramnestie hatte im Ständerat vor zwei Jahren keine Mehrheit gefunden. Dessen Rechtskommission schritt anschliessend an die Ausarbeitung einer Vorlage, die eine individuelle Steueramnestie nach dem Prinzip der straflosen Selbstanzeige verfolgt. Die Kommission übergab ihren Entwurf im Berichtsjahr dem Bundesrat zur Vernehmlassung. Der Steuererklärung soll zukünftig eine Spalte zur Deklarierung bisher verschwiegener Einkommen und Vermögen beigefügt werden. Private würden bei Selbstanzeige von einer Strafverfolgung verschont, müssten allerdings die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen begleichen. Unternehmen hingegen bliebe ein gerichtliches Verfahren nicht erspart. Trotz den Einwänden kantonaler Finanzdirektoren hielt die Kommissionsmehrheit an ihrer Position fest, Erben nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers zu bestrafen. Dieses Anliegen lag auch der Motion Pelli (fdp, TI) (Mo. 97.3125) zugrunde, die gefordert hatte, bei Vorlage eines vollständigen Inventars der Erbmasse auf Nachsteuer und Busse zu verzichten. Der Nationalrat überwies die Motion als Postulat.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige

La convention de l’OCDE sur la lutte contre la corruption d’agents publics étrangers dans les transactions commerciales internationales est entrée en vigueur dans environ la moitié des pays signataires. Bien que signataire, la Suisse n’a toujours pas ratifié cette convention en raison de modifications législatives pas encore définitivement sous toit.

lutte contre la corruption d’agents publics étrangers dans les transactions commerciales internationales