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Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Juni 2018 erklärte das EFD in einer Medienmitteilung, dass die bisherigen Angaben zur Höhe der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaaren falsch gewesen seien: Bisher sei man von 80'000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren ausgegangen, habe dabei aber die entsprechenden Ehepaare mit Kindern vergessen mitzuzählen. Durch Einschluss dieser Gruppe erhöht sich die Zahl auf 454'000 Ehepaare; kombiniert mit den zuvor korrekt berechneten 250‘000 betroffenen Rentnerehepaaren zahlen folglich insgesamt 704'000 Ehepaare mehr Steuern als Konkubinatspaare.
Die ursprünglich kommunizierte Zahl von 80'000 hatte unter anderem auch als Informationsgrundlage zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gedient, die 2016 mit 49.2 Prozent Ja-Stimmen nur knapp gescheitert war. Entsprechend reichte die CVP als Initiantin des Anliegens nur wenige Tage nach Bekanntwerden der korrekten Zahlen in acht Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein und zog diese nach Nichteintretensentscheiden in den Kantonen ans Bundesgericht weiter.
In den Medien wurde in der Folge spekuliert, ob das Bundesgericht den Beschwerden stattgeben werde und ob die Abstimmung allenfalls gar wiederholt werden könnte, was in der Schweizer Geschichte der direkten Demokratie einmalig wäre. Die Medien zogen Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008, die mit 49.5 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden war und zu deutlich grösseren Steuerausfällen geführt hatte, als angekündigt worden war. Obwohl das Bundesgericht den Klägern damals recht gab und den Bundesrat rügte, lehnte es eine Wiederholung der Abstimmung ab, da sich die Unternehmen bereits auf die neue Rechtslage eingestellt hätten und die Rechtssicherheit vorgehe. Da es aber bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zu einer Änderung gekommen sei, liege die Situation hier anders, spekulierten die Medien: Die Abstimmung könne wiederholt werden, ohne zum Beispiel das laufende Projekt des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu gefährden, erklärte zum Beispiel der Tagesanzeiger. Anders sehe es hingegen für die von den Grünliberalen eingereichte parlamentarische Initiative Ehe für alle aus, betonte dieselbe Zeitung weiter. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe würde deren Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit der vom Geschlecht unabhängigen, «gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaft», wie sie die parlamentarische Initiative auf Verfassungsstufe festschreiben möchte, kollidieren.
Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, wieso es einer neuerlichen Abstimmung bedürfe, wenn doch der Bundesrat bereits eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe präsentiert habe. Pirmin Bischof (cvp, SO) entgegnete diesbezüglich, dass eine Annahme des Vorstosses im Parlament nicht gesichert sei und zudem nicht klar sei, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe ihm Sinne der CVP – also durch ein Splitting – erfolge.
In der Folge sistierte die WAK-SR die Beratung des bundesrätlichen Vorschlags zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bis der Bundesrat Rechenschaft über die Fehler abgelegt und korrekte Zahlen vorgelegt habe. Bis dahin sollte auch das Urteil des Bundesgerichts vorliegen, erklärte die Kommission.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die Voto-Analyse zur Abstimmung vom 12. Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III verdeutlichte insbesondere, dass die Vorlage den Befragten grosse Schwierigkeiten bereitet hatte. So gaben 74 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden an, dass es ihnen eher schwer gefallen sei, zu verstehen, um was es bei der Vorlage ging. Entsprechend nutzten auch viele Befragte Entscheidungshilfen: 39 Prozent der Ja-Stimmenden und 20 Prozent der Nein-Stimmenden gaben an, bei der Entscheidungsfindung Empfehlungen von Bekannten, Parteien oder dem Bundesrat gefolgt zu sein. Das Vertrauen der Befragten in Bundesrat und Parlament sowie in die Wirtschaft erwies sich als relativ hoch, doch während Ersteres kaum Einfluss auf den Stimmentscheid hatte, zeigte sich das Vertrauen in die Wirtschaft als sehr relevant für das individuelle Stimmverhalten: Wer der Wirtschaft misstraute, lehnte die Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit ab.
Sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende nahmen die Notwendigkeit sowie den Nutzen der Unternehmenssteuerreform wahr – die entsprechenden Argumente wurden von beiden Lagern mehrheitlich akzeptiert. Entscheidend waren aber die Einschätzungen der Befragten bezüglich Nutzniessern und Folgen der Vorlage. So befürchteten 36 Prozent der Nein-Stimmenden, dass nur die Reichen oder grosse, internationale Firmen von der Änderung profitieren würden, während der Mittelstand die Kosten trage. Folglich rechneten 35 Prozent der Befragten mit tieferen Steuereinnahmen, 78 Prozent von ihnen lehnten die USR III ab. Kritisiert wurden gemäss den Autoren der Voto-Studie folglich nicht einzelne, konkrete Instrumente der Vorlage; vielmehr erwies sich das Gesamtpaket der Steuerinstrumente sowie dessen Vermittlung als nicht mehrheitsfähig.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Die Ergebnisse der PISA-Studie 2015 waren für die Schweiz in etwa vergleichbar mit denjenigen von 2012, das heisst, dass die getesteten Jugendlichen in Mathematik und Naturwissenschaften überdurchschnittlich abschnitten und sich beim Lesen im Mittelfeld befanden. Die OECD, welche die alle drei Jahre stattfindende Studie organisiert, liess die Jugendlichen die Tests 2015 erstmals am Computer durchführen, was zur Folge hatte, dass die Jugendlichen nur eine Aufgabe nach der anderen lösen konnten und nicht mehr zu früheren Aufgaben zurückkehren durften. Zudem befanden sich in der Schweizer Testgruppe 10 Prozent mehr fremdsprachige Jugendliche als noch 2012. Die EDK und mit ihr zahlreiche Expertinnen und Experten, wie etwa Stefan Wolter, Direktor der SKBF, oder der LCH kritisierten mehr oder weniger radikal die OECD für die Umstellung auf den Computer. Damit sei die Vergleichbarkeit zu früheren Studien kaum mehr möglich, die Resultate seien mit Vorsicht zu geniessen und nicht aussagekräftig respektive nicht interpretierbar. Die EDK verzichtete deshalb auf die Publikation einer Studie für die Schweiz. In der Schweiz am Sonntag zeigte sich Andreas Schleicher, PISA-Verantwortlicher bei der OECD, unbeeindruckt von der Kritik aus der Schweiz. Eine Umstellung auf den Computer sei längst angezeigt gewesen. Zudem konterte er, dass die Schweizer und Schweizerinnen besser ihre Hausaufgaben bezüglich der Chancengleichheit und der Förderung von Mädchen in den MINT-Fächern machten, als die OECD anzugreifen. Die nur mit Vorsicht zu geniessenden Resultate an und für sich wurden in den Medien nur am Rande erwähnt. Einzig die Sonntagszeitung und die Aargauer Zeitung setzten sich etwas eingehender mit der nur durchschnittlichen Lesekompetenz der Schweizer Schülerinnen und Schüler auseinander.

PISA

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam zum Schluss, dass die äusserst knapp verworfene CVP-Initiative wohl angenommen worden wäre, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte. Die Befragung habe gezeigt, so die Autoren, dass innerhalb der Schweizer Bevölkerung ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen zu beseitigen, bestehe. Gleichzeitig hätten sich aber viele Befragte daran gestört, dass mit der neuen Regelung gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert worden wären. Wenig überraschend war die Vorlage vor allem von den Stimmenden aus dem linken politischen Lager wuchtig abgelehnt worden. Dagegen war das Volksbegehren bei den Anhängern von CVP und SVP sowie bei Parteilosen auf viel Sympathie gestossen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" verdeutlichte, dass es den Initianten trotz KMU-Sonderregelungen und dem von vielen Seiten als sinnvoll anerkannten Verwendungszweck der AHV kaum gelungen war, ausserhalb des linken Lagers Zustimmung für ihr Anliegen zu erhalten. Nicht einmal 20% der Anhängerinnen und Anhänger von CVP, FDP und SVP hatten ein Ja in die Urne gelegt. Die AutorInnen erklärten dies damit, dass der Stimmentscheid nicht durch persönliche Betroffenheitsmotive, sondern durch ein übergeordnetes Links-Rechts-Konfliktmuster geprägt war. Eine Mehrzahl der Befragten erachtete die Vorlage in erster Linie als eine neue Steuer und als Mehrfachbesteuerung desselben Steuersubstrats. Zudem gaben viele der befragten Vorlagengegner an, sich vor den wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für die KMU, gefürchtet zu haben.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Die Inflation der Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betrug 2015 im gewichteten Jahresmittel 0,6% und lag damit 1,1 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. Den stärksten Rückgang bei der nationalen Teuerungsrate hatten mit dem Vereinigten Königreich (von 2,8% auf 0,0%), den USA (von 1,6% auf 0,1%) und Japan (von 2,8% auf 0,8%) drei Schwergewichte zu verzeichnen. Zwölf der insgesamt 35 OECD-Mitgliedsstaaten wiesen 2015 eine negative Teuerungsrate auf. In den Vorjahren waren die Konsumentenpreise in acht (2014) bzw. vier (2013) Mitgliedsstaaten gesunken. Der Rückgang in den Teuerungsraten war in erster Linie auf die stark sinkenden Preise im Energiebereich zurückzuführen. Auf dem Weltmarkt betrug der Preis für das Barrel Erdöl der Sorte Brent Ende 2015 noch 37 US-Dollar. Ein Jahr zuvor kostete die gleiche Menge 57 US-Dollar, Ende 2013 lag der Preis bei 106 US-Dollar.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2015

Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12'000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden.

Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik

Der Kanton Schaffhausen folgte dem Beispiel Obwaldens und verzichtete auf degressive Steuertarife zugunsten einer Flate-Rate-Tax. Auch der Kanton Uri will auf das Jahr 2009 einen Einheitssteuersatz nach dem Beispiel von Obwalden einführen. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) reichte zudem eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 06.423) ein, welche die Besteuerung hoher Einkommen nach dem Grundsatz harmonisieren wollte, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 300'000 Fr. von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Eine Studie der Universität St. Gallen, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zeigte, dass Steuerreformen mit dem Ziel der Wachstumsförderung nicht ohne schmerzhafte soziale Auswirkungen bleiben. Die Studie befasste sich mit einer Reihe von möglichen Szenarien einer Steuerreform, darunter auch die Flate-Rate-Tax, von welcher die oberste Einkommensschicht am meisten profitieren würde. Die unteren und mittleren Einkommen müssten hingegen tiefer in die Tasche greifen.

Schaffhausen Flate-Rate-Tax

Auf Ersuchen des Bundesrates publizierten die OECD und die WHO einen gemeinsamen Bericht zum schweizerischen Gesundheitswesen. Die beiden Organisationen betonten die Qualität der hiesigen Gesundheitsversorgung im Vergleich mit anderen OECD-Ländern, empfahlen aber, die hohen Kosten zu senken. Eine der wichtigsten Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels besteht ihrer Meinung nach in der Verbesserung der staatlichen Steuerung des Gesundheitssystems, und zwar sowohl im Bereich der Versorgung wie bei der Prävention und der Gesundheitsförderung. Die Empfehlungen gingen weitgehend in die Richtung, die mit den verschiedenen Paketen der 2. KVG-Revision (Übergang von einer Finanzierung der Einzelleistungen hin zu Fallpauschalen, Lockerung des Kontrahierungszwangs, Einführung von Managed-Care-Netzen) sowie mit anderen bereits initiierten Massnahmen (Förderung der Generika sowie des interkantonalen Dialogs) bereits eingeschlagen worden ist. Den meisten Reformbedarf orteten OECD und WHO bei der Prävention: Diese sei nicht nur zu zersplittert, weshalb die Schaffung eines Rahmengesetzes zu begrüssen wäre, sie sei auch zu wenig auf die dominierenden Probleme der öffentlichen Gesundheit (etwa Tabak- und Alkoholmissbrauch) oder auf bisher noch nicht genügend beachtete Aspekte (wie psychische Gesundheit und Übergewicht) ausgerichtet. Zudem sollten nationale Programme zur Qualitätsverbesserung in einigen Schlüsselbereichen gefördert und die Bedingungen für den Bezug von Krankenkassenprämienverbilligungen vereinheitlicht werden.

Bericht zum schweizerischen Gesundheitswesen

Eine von der SKOS in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass ein Zusatzeinkommen nicht immer lohnend ist. Steigern Familienhaushalte ihre Erwerbstätigkeit oder teilen Paare die Erwerbsarbeit unter sich auf, hat dies (negative) Auswirkungen bei den Ausgaben für Steuern und Kinderbetreuung, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei anderen Sozialtransfers. Laut der Studie ist der Anreiz für einen Zusatzverdienst nicht nur nach Familientyp (Paarhaushalt, Einelternhaushalt, Ehe, Konkubinat), sehr unterschiedlich. Erheblich sind die Unterschiede auch je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte Zürich, Lausanne und Bellinzona). Generell zeigte sich, dass sich die Aufteilung der Erwerbsarbeit meist nicht lohnt: das Alleinverdienermodell bleibt nach wie vor das finanziell günstigste.

Zusatzeinkommen nicht immer lohnend

Die OECD führte eine Analyse zu den Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmender in rund 20 Ländern durch, darunter auch in der Schweiz. Ziel war es, die Regierungen vermehrt für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, ältere Arbeitnehmende so lange wie möglich und unter möglichst guten Voraussetzungen im Erwerbsleben zu halten. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung ist diese Frage – nicht zuletzt im Hinblick auf die Finanzierung der Sozialwerke – von erstrangiger Bedeutung. Für die Schweiz kam die OECD zum Schluss, dass trotz der im internationalen Vergleich hohen Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmender das Arbeitskräftemanagement für diese Alterskategorie (50 Jahre und älter) nicht optimal ist. Verbesserungsmöglichkeiten sah sie namentlich in der Koordination zwischen den verschiedenen Stellen, die für sozialpolitische und arbeitsmarktliche Belange zuständig sind, sowie bei der Koordination zwischen den Kantonen. Die OECD monierte, dass bei Entscheiden auf verschiedenen staatlichen Ebenen und in den einzelnen Sozialwerken den Auswirkungen auf die anderen Bereiche zu wenig Beachtung geschenkt wird. Sie betonte ausserdem, dass es künftig immer wichtiger werde, dass sich die Arbeitnehmenden permanent weiterbilden, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewahrt bleiben. Die Empfehlungen der OECD erstreckten sich auch auf andere Bereiche. So müssten die Instrumente der Arbeitslosenversicherung, insbesondere bei regionalen Arbeitsvermittlungszentren, den Besonderheiten der älteren Arbeitslosen noch besser angepasst werden. Gemäss der OECD sollte ferner in der Lohnpolitik die altersbezogene Lohnbemessung vermehrt einer kompetenz- und produktivitätsbasierten Bewertung Platz machen, um auf dem Arbeitsmarkt eine grössere Flexibilität in der letzten Phase des Erwerbslebens zu erreichen.

Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmender Empfehlungen der OECD

Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen. (Zum Steuerpaket für Familien siehe hier)

Working poor Steuergutschriften

Gemäss OECD und Weltbank ist die Schweiz mit dem heutigen Konzept von obligatorischer Vorsorge in Verbindung mit freiwilliger privater Ersparnisbildung sowie mit den bereits getroffenen Vorkehren zu deren Absicherung gut gerüstet, um den Herausforderungen der demographischen Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insbesondere die Mischfinanzierung der Alterssicherung (Umlageverfahren in der AHV / Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge), gepaart mit dem Instrument der Ergänzungsleistungen, bildet nach Ansicht der beiden Wirtschaftsorganisationen ein geradezu ideales Modell zur Bekämpfung der Altersarmut, ohne dass dabei der Generationenvertrag und die öffentliche Hand über Gebühr belastet werden.

Gemäss OECD und Weltbank Schweiz gut gerüstet

Die schneller als erwartet eintretende Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise in Ostasien wirkte sich, zusammen mit dem unverändert anhaltenden Boom in den USA, positiv auf den Konjunkturverlauf in den westlichen Industriestaaten aus. In den meisten dieser Länder belebten sich die Exporte und auch die Investitionstätigkeit. Das reale Bruttoinlandprodukt der OECD-Staaten nahm im Mittel um 2,8% zu (1998: 2,4%). Über diesem Durchschnitt lagen die Wachstumsraten in den USA, wo zum dritten aufeinanderfolgenden Mal die reale Wachstumsrate die 4%-Marke überstieg. Japan verzeichnete nach dem Rückgang im Vorjahr wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum, das sich allerdings zu einem guten Teil auf staatliche Förderungsprogramme stützte. Im EU-Raum fiel die reale wirtschaftliche Wachstumsrate infolge einer Abschwächung im ersten Halbjahr mit 2,1% etwas tiefer aus als 1998 (2,7%). In den mittel- und osteuropäischen Reformstaaten und in Russland schwächte sich das Wachstum wieder ab. Auslöser dafür war primär die verschärfte Finanzpolitik, welche nach den Finanz- und Währungskrisen des Vorjahres erforderlich geworden war. Immerhin gelang es damit auch, die starke Inflation abzubremsen. Die lateinamerikanischen Länder verspürten weiterhin die Auswirkungen der sinkenden Rohstoffpreise sowie der Erschütterungen der eigenen Finanz- und Währungssysteme und entwickelten sich unterschiedlich.

Weltwirtschaft 1999
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die Wirtschaftsentwicklung 1998 war geprägt von den Finanz- und Wirtschaftskrisen in Ostasien und Russland. Neben daraus entstehenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten litten darunter auch die Exporte der Industriestaaten, namentlich Japans, das selbst in eine Rezession geriet. Dank lebhafter Binnenkonjunkturen gelang es allerdings den meisten westlichen Industriestaaten, die Wachstumsraten des Vorjahres mehr oder weniger zu halten. Das reale Bruttoinlandprodukt der OECD-Staaten nahm im Mittel um 2,2% zu (1997: 3,2%). Über diesem Durchschnitt lagen die Wachstumsraten in den USA (4%) und in den meisten kleineren Ländern West- und Nordeuropas. Ein wie bereits im Vorjahr schwaches Wirtschaftswachstum wies hingegen Italien auf. Während die mitteleuropäischen Reformstaaten von der Krise in Ostasien und Russland kaum betroffen waren, litten die lateinamerikanischen Länder unter sinkenden Rohstoffpreisen und Erschütterungen der eigenen Finanz- und Währungssysteme. In den Entwicklungsländern Afrikas setzte sich der leichte Aufschwung fort.

Weltwirtschaft 1998
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Das wirtschaftliche Wachstum verstärkte sich 1997. Im OECD-Bereich verzeichneten wie bereits im Vorjahr die USA und Grossbritannien hohe Wachstumsraten, aber auch in den Industriestaaten auf dem europäischen Festland setzte sich die Belebung, welche im Sommer 1996 eingesetzt hatte, fort. In Japan wurde hingegen der Wiederaufschwung im Herbst durch eine durch den Zusammenbruch mehrerer Finanzinstitute ausgelöste Finanzkrise unterbrochen. Die meisten mitteleuropäischen Reformstaaten verzeichneten ebenfalls eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die Staaten Osteuropas kämpften hingegen weiterhin mit grossen Problemen. In Russland ging immerhin zum ersten Mal seit 1991 die Produktion nicht weiter zurück; in der Ukraine konnte wenigstens die Rückgangsrate abgebremst werden. Die neuen Industriestaaten im südostasiatischen Raum (v.a. Südkorea und Indonesien) erlitten hingegen einen Rückschlag. Strukturelle Ungleichgewichte mit steigenden Defiziten in der Leistungsbilanz und der Anstieg des Dollarkurses, an den die meisten ihre Währung gebunden hatten, stürzten sie in eine Finanzkrise; einige von ihnen sahen sich gezwungen, beim IWF und bei Drittstaaten um Finanzhilfe nachzusuchen. In Lateinamerika verbesserte sich die Situation weiter. Die in Afrika bereits 1996 festgestellte Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung bestätigte sich im Berichtsjahr.

Weltwirtschaft 1997
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Das globale wirtschaftliche Wachstum beschleunigte sich 1996 wieder. Im OECD-Bereich verzeichneten namentlich die USA und Grossbritannien eine Konjunkturbelebung, während die grossen Industriestaaten auf dem europäischen Festland die Schwächephase, welche im Herbst 1995 eingesetzt hatte, erst in der zweiten Jahreshälfte langsam überwinden konnten. Japan vermochte nach mehreren Jahren der Stagnation erstmals wieder ein kräftiges Wachstum zu erzielen, getragen wurde dieses allerdings weitgehend von staatlichen Investitionsprogrammen. Die meisten mitteleuropäischen Reformstaaten wiesen weiterhin beachtliche Wachstumsraten (allerdings auf tiefem Ausgangsniveau) aus; die Lage in den Nachfolgestaaten der UdSSR (mit Ausnahme des Baltikums) blieb hingegen schwierig. In den neuen Industriestaaten im südostasiatischen Raum schwächte sich die Dynamik etwas ab. In Lateinamerika besserte sich die Situation, welche in den Vorjahren von der Finanzkrise Mexikos überschattet worden war, wieder. Auch in Afrika waren in bezug auf das Wirtschaftswachstum eher positive Zeichen auszumachen.

Weltwirtschaft 1996
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die Teuerung blieb im OECD-Raum niedrig. Die Inflationsraten verharrten in den meisten Industrieländern auf dem Niveau des Vorjahres oder sogar leicht darunter. In den EU-Staaten belief sie sich auf durchschnittlich 2,5%. Die Arbeitslosigkeit nahm in den USA und in Grossbritannien weiter ab, in vielen anderen Industriestaaten Europas nahm sie allerdings weiter zu. In Deutschland übertraf die Arbeitslosenrate erstmals die Marke von 10% und näherte sich damit dem im Vergleich zum Vorjahr stabilen Mittelwert der EU von 11% an.

Beschäftigungslage 1996

Die konjunkturelle Lage verbesserte sich in den meisten OECD-Ländern. In den USA und in Grossbritannien wuchs das reale Bruttoinlandprodukt noch stärker als vor Jahresfrist; in den übrigen Staaten der EU verzeichnete es - nach dem leichten Rückgang im Vorjahr - überall wieder positive Wachstumsraten. Im Mittel nahm es in den EU-Staaten um 2,5% zu. In Japan stagnierte hingegen die Wirtschaft weiterhin, wobei sich in der zweiten Jahreshälfte eine Besserung andeutete. In einigen ost- und mitteleuropäischen Ländern (Tschechien, Slowakei und Ungarn) konnte erstmals seit der politischen Wende wieder ein Wirtschaftswachstum verzeichnet werden; in Polen und Albanien stieg das Bruttosozialprodukt weiter an. In Bulgarien und Rumänien sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion (mit Ausnahme des Baltikums) dauerte die Krise hingegen an. Die südostasiatischen Schwellen- und Entwicklungsländer standen nach wie vor im Zeichen eines Wirtschaftsbooms. Auch in den lateinamerikanischen Staaten hielt der Aufschwung - allerdings auf bescheidenerem Niveau - an, und sogar in Afrika verbesserte sich die wirtschaftliche Situation.

Weltwirtschaft 1994
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Trotz der Belebung der Wirtschaftstätigkeit reduzierte sich die Inflationsrate in den meisten OECD-Staaten; im Mittel betrug sie 2,4% gegenüber 2,8% im Vorjahr. Auf dem Arbeitsmarkt war von der anziehenden Konjunktur noch wenig zu spüren. Dabei bestanden allerdings grosse regionale Unterschiede: In den USA, Kanada und Grossbritannien bildete sich die Arbeitslosenquote weiter zurück, während sie auf dem europäischen Festland in den meisten Staaten weiter zunahm (in der EU von 11,2% auf 11,8%).

Weltwirtschaft 1994
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die Wirtschaftskrise hielt in den meisten Industriestaaten auch 1993 an. In der EU verzeichneten sowohl Deutschland als auch Frankreich und Italien einen realen Rückgang des Bruttoinlandproduktes. Auch in Japan stagnierte die Wirtschaftsentwicklung. In Grossbritannien, wo die Rezession früher eingetroffen war, konnte hingegen ebenso wieder ein Wachstum registriert werden wie in den USA, wo die Erholung bereits 1992 eingesetzt hatte. Verschiedene Indikatoren deuteten darauf hin, dass in den meisten OECD-Staaten gegen Ende 1993 die Talsohle der Rezession erreicht war.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden